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Europa wählt !

 

Inhalt

1. Wozu eine Europäische Union?
    Ihre Grundlagen
    Ziele der EU

2. Deutschland und die EU

3. Das Europäische Parlament im EU-System
    Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten
    Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments

4. Organisation und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments
    Funktion und Arbeitsweise
    Ausschüsse
    Zusammensetzung des EP
    Gestaltung der EU-Politik
    Anbindung an die Wähler
    Unionsbürgerschaft
    Petitionsrecht und Bürgerbeauftragter
    Das Gewissen Europas

5. Bayern und die Union

6. Wie wird gewählt? Grundzüge des Wahlverfahrens

Adressen und Links

1. Wozu eine Europäische Union?

Die Erweiterung der Europäischen Union bietet die historische Chance, in Europa einen großen Raum der Freiheit, des Friedens und des Wohlstands zu schaffen. Ein Datum steht schon fest: Am 1. Mai 2004 werden Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern als neue Mitglieder in die Europäische Union (EU) aufgenommen. Im Juni 2004 werden ihre Bürgerinnen und Bürger an den Europawahlen teilnehmen.

Deutschland und seinen Nachbarn und Partnern eröffnet sich eine Ära mit neuen Chancen und Herausforderungen in Politik und Wirtschaft, Gesellschaft und Ökologie. In dieser sich verändernden Welt tragen die Europäer eine große Verantwortung. Um ihr gerecht zu werden, braucht Europa stabile politische und wirtschaftliche Fundamente. Dazu gehören eine verstärkte Zusammenarbeit in der Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und in den Bereichen Justiz und Inneres.

Im Zeitalter der Globalisierung, der weltweiten Vernetzung und Verflechtung auf fast allen Feldern, wird immer stärker offenkundig, dass der Nationalstaat für viele Aufgaben zu klein ist. Er muss Souveränität mit anderen teilen, um Handlungsfähigkeit zu gewinnen, die Chancen der Globalisierung zu nutzen und neue politische Aufgabenstellungen zu meistern.

Die EU ist der weltweit größte supranationale Zusammenschluss auf freiwilliger und friedlicher Basis mit hoch entwickelten Strukturen; mit der Osterweiterung wird ihre Bevölkerung auf über 451 Millionen Bürgerinnen und Bürger anwachsen. Die EU prägt nicht nur unsere Gegenwart, sie bestimmt auch unsere Zukunft.

 

Ihre Grundlagen

Die EU ist kein Staat, aber sie nimmt auch Funktionen wahr, die sonst nur Staaten zustehen. Ihre zum Teil weit reichenden Entscheidungsbefugnisse greifen unmittelbar in den Alltag aller Bürgerinnen und Bürger ein.

Das Handeln der EU gründet sich im Wesentlichen auf folgende völkerrechtliche Verträge: Den Vertrag über die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS-Vertrag, der am 23.07.2002 ausgelaufen ist), der Euratom-Vertrag (Europäische Atomgemeinschaft), der EG-Vertrag sowie der EU-Vertrag in der aktuellen Fassung des Vertrages von Nizza (Dezember 2000).

Im Jahr 2003 legte der Europäische Konvent als Auftrag des Europäischen Rates von Laeken den „Entwurf eines Vertrages über eine Verfassung für Europa" vor. Durch einen Verfassungsvertrag sollen die bisherigen EU-Verträge neu geordnet und vereinfacht und die erweiterte EU insgesamt auf eine neue tragfähige Grundlage gestellt werden. Der erste Versuch, sich bei der Regierungskonferenz am 12./13. Dezember 2003 in Brüssel auf einen gemeinsamen Vertragstext zu einigen, ist gescheitert. Dies sollte jedoch als Chance gesehen werden, einen Verfassungsvertrag auszuarbeiten, der den Interessen der Mitgliedstaaten und ihrer Bürgerinnen und Bürger besser entgegenkommt.

Ziel muss es dabei sein, die EU insbesondere auf der internationalen Bühne handlungsfähiger und für den Bürger transparenter und demokratischer zu machen. Dazu gehören nicht nur institutionelle Reformen, wie etwa die Stärkung des Europäischen Parlaments, sondern auch eine kritische Durchsicht des Aufgabenbestandes der EU. Die EU sollte sich auf die wirklich europäischen Aufgaben konzentrieren, die ein gemeinsames Vorgehen erfordern, wie z. B. die Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die gemeinsame Währung oder die gemeinsame Agrarpolitik. Was dagegen nicht zwingend auf europäischer Ebene zu regeln ist, muss demgegenüber in nationaler Verantwortung oder in regionaler Verantwortung bleiben bzw. dorthin zurückverlagert werden. Nur so wird der Bürger erkennen, wer für welche Aufgaben zuständig und verantwortlich ist.

Ziele der EU

 


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2. Deutschland und die EU

Wir brauchen Europa: Viele Länder - viele Vorteile

 

 


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3. Das Europäische Parlament im EU-System

Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten

Das Europäische Parlament erhebt seine Stimme, wenn Europa und seine Bürgerinnen und Bürger von politischen Problemen und Entscheidungen betroffen sind.

Die wichtigsten Rechte des Europäischen Parlaments sind:

Über diese klassischen Befugnisse hinaus wirkt das Europäische Parlament bei Abschlüssen von internationalen Verträgen der Union, bei der Aufnahme neuer EU-Mitgliedsstaaten, bei der Außen- und Sicherheitspolitik, in Fragen von Sicherheit und Justiz innerhalb der EU sowie bei der Währungsunion mit; es engagiert sich für die Charta der Grundrechte und den Reformkonvent.

Das Europäische Parlament ist das Sprachrohr von über 451 Millionen EU-Bürgern. Über nationale Sichtweisen und Parteigrenzen hinweg versucht es, die Interessenvielfalt aus 25 Ländern und dort über 100 Parteien in tragfähige Mehrheiten umzuwandeln. So wird es dem Wählerauftrag gerecht, die EU entsprechend den Vorstellungen und Wünschen ihrer Bürger zu gestalten.

Mitbestimmungsrechte des Europäischen Parlaments nach dem Vertrag von Nizza

Zustimmung erforderlich für:

  • Beitritt neuer Mitglieder
  • Assoziationsabkommen
  • sanktionen gegen einen Mitgliedsstaat, der Grundrechte verletzt.
  • Festlegung der Modalitäten der Europawahl.
  • Aufgaben der Struktur- und Kohäsionsfonds
  • Ernennung des Kommissionspräsidenten und der Kommission im Ganzen
 

Mitentscheidung u.a. über:

  • Freizügigkeit , Niederlassungsrecht
  • Gegenseitige Anerkennung von Diplomen
  • Asylrechtliche Mindestnormen
  • Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen
  • Verkehrspolitik
  • Hermonisierung des gemeinsamen Marktes
  • Beschäftigungsförderung
  • Zoll-Zusammenarbeit
  • Mindesnormen zum Schutz der Arbeitnehmer
  • Förderung sozialpolitischer Ziele
  • Gleichbehandlung von Männern und Frauen
  • Durchführung des Sozial- und Regionalfonds
  • Berufsbildung
  • Gesundheitsförderung
  • Verbraucherschutz
  • Umweltpolitik
  • Entwicklungspolitik
  • Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung
  • Statut der europ- Parteien
  • Statistik
 

Anhörung

  • zu sonstigen Fragen der europäischen Gesetzgebung

 

 


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4. Organisation und Arbeitsweise des Europäischen Parlaments

Funktion und Arbeitsweise

Das Europäische Parlament tritt in der Regel einmal im Monat für eine Woche in Straßburg als Plenum zusammen. Zusätzliche notwendige kurze Plenartagungen finden in Brüssel statt. Das Generalsekretariat hat seinen Sitz in Luxemburg. Die europäischen Abgeordneten können sich sowohl im Plenum als auch in den Ausschüssen in ihrer Muttersprache äußern. Die Debatten werden simultan gedolmetscht. Es ist das einzige Gemeinschaftsorgan, dessen Sitzungen und Debatten öffentlich sind.

 

Ausschüsse

Die parlamentarischen Ausschüsse sind für einen bestimmten Bereich der Gemeinschaftspolitik zuständig. Sie bereiten die Plenardebatten vor und gewährleisten die Kontinuität der parlamentarischen Arbeit in der plenartagungsfreien Zeit. In den Ausschüssen erfolgt die erste Klärung der Standpunkte der politischen Fraktionen im Gesetzgebungsverfahren gegenüber Rat und Kommission.

Es können auch nichtständige Ausschüsse eingesetzt werden, um sich mit aktuellen Themen zu befassen, wie z. B. mit Fragen der Humangenetik. Die Zahl der Ausschüsse ist mit der Entwicklung der gemeinschaftlichen Aktivitäten auf 17 ständige und sieben nichtständige Ausschüsse (2003) gestiegen.

Zwei Wochen pro Monat tagen die parlamentarischen Ausschüsse in Brüssel. Die verbleibende weitere Woche ist den Fraktionssitzungen vorbehalten.

Zusammensetzung des EP

Nach dem Vertragswerk von Nizza setzt sich das Europäische Parlament nach der Osterweiterung aus 732 Parlamentariern zusammen. Der Verfassungsentwurf sieht eine Höchstzahl von 736 Abgeordneten vor. Wie in jedem nationalen Parlament sind auch im EP die Fraktionen die Zentren der politischen Willensbildung. Die Abgeordneten sind nicht in nationalen Gruppen, sondern in Länder übergreifenden politischen Fraktionen organisiert. Diese repräsentieren die parteipolitische Vielfalt Europas. Eine Fraktion besteht aus mindestens 23 Abgeordneten aus zwei Staaten, 18 aus drei oder aber 14 aus mindestens vier Mitgliedsstaaten.

 

Gestaltung der EU-Politik

In seiner Arbeit befasst sich das Parlament mit einer Fülle aktueller Themen. Sie reichen u. a. von der institutionellen Weiterentwicklung der Gemeinschaft über die Handels- und Agrarpolitik, Umwelt- und Technologiefragen bis hin zur Entwicklungspolitik, außenpolitischen Fragen, der Kontrolle der Kommission und der weltweiten Durchsetzung der Menschenrechte.

Anbindung an die Wähler

Die Mitglieder des Parlaments sind in ihren Heimatbereichen Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger, die Sorgen und Probleme mit den Auswirkungen europäischer Politik haben. In zahlreichen Informationsveranstaltungen, Sprechstunden und in der Arbeit in ihren politischen Parteien suchen die Parlamentarier den direkten Austausch mit den Wählerinnen und Wählern.

Unionsbürgerschaft

Der Vertrag über die EU erkennt allen Personen, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates besitzen, die Unionsbürgerschaft zu. Diese ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, ohne sie zu ersetzen. Die Unionsbürgerschaft garantiert den Bürgerinnen und Bürgern der EU die Reisefreiheit und das Aufenthaltsrecht innerhalb des Gebiets der Mitgliedsstaaten, am Ort des Hauptwohnsitzes das aktive und passive Wahlrecht zum Europaparlament und zu den kommunalen Körperschaften sowie das Recht auf diplomatischen Schutz in Drittländern.

Petitionsrecht und Bürgerbeauftragter

Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist noch nicht bekannt, dass sie sich auch schriftlich mit Bitten und Beschwerden (Petitionen) unmittelbar an das EP wenden können. Außerdem hat das Parlament einen Bürgerbeauftragten, der Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern über Missstände in der Verwaltung der Institutionen nachgeht.

Das Gewissen Europas

Das „Europa der Bürger" ist ein zentrales Thema für das Parlament. Bürgerbezogene Aktivitäten sind:

 


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5. Bayern und die Union

Vielfalt, nicht Zentralität muss die EU prägen, wie es auch der historisch gewachsenen Identität entspricht. Bayern ist einer der ältesten Staaten Europas. Er kann auf über 1400 Jahre eigener Geschichte zurückblicken. Der Freistaat liegt im Mittelpunkt Europas. Der Europäische Binnenmarkt, die Öffnung der Grenzen - diese europäischen Möglichkeiten erfordern auch eine aktive bayerische Politik. Ein Leitmotiv bayerischer Politik war immer, die Eigenständigkeit und Eigenstaatlichkeit Bayerns zu sichern. „Bayern bekennt sich zu einem geeinten Europa, das demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen sowie dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist, die Eigenständigkeit der Regionen wahrt und deren Mitwirkung an europäischen Entscheidungen sichert. Bayern arbeitet mit anderen europäischen Regionen zusammen". Bayr. Verfassung, Art. 3a. Im Vertrag von Amsterdam und mit dem Art. 23 im deutschen Grundgesetz wurden Instrumente zur Durchsetzung der Länderinteressen verankert. Im Vertrag von Amsterdam wurde die Verbindlichkeit des Subsidiaritätsgedankens - Vorrang der kleineren Einheiten - deutlich betont. Innerdeutsch muss der Bund bei seiner Europapolitik auf die Vorstellungen der Länder Rücksicht nehmen, insbesondere wenn es um deren Zuständigkeiten wie etwa in der Inneren Sicherheit oder bei den Medien geht. Für den so genannten „Post-Nizza-Prozess" wurde festgelegt, dass die Zuständigkeiten der Gemeinschaft einerseits und der Mitgliedsstaaten andererseits verbindlich geregelt werden sollen. In dem auszuarbeitenden Verfassungsvertrag sollte daher versucht werden, die Zuständigkeiten neu zu ordnen und eine klarere Kompetenzordnung auszuarbeiten.

 

Der Ausschuss der Regionen bündelt auf europäischer Ebene die Anliegen und Auffassungen der Regionen.

Engagierte bayerische Europaparlamentarier setzen sich dafür ein,

Bayern braucht engagierte Volksvertreter in Europa! Gehen Sie zur Wahl!

Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Vertretung bayerischer Interessen in Europa.

 


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6. Wie wird gewählt? Grundzüge des Wahlverfahrens

ABC des Wählens

Das Europäische Parlament ist das einzig direkt gewählte und somit unmittelbar legitimierte Organ der Europäischen Union. Durch die Ausübung des Wahlrechts beeinflussen die Wählerinnen und Wähler die Angelegenheiten der Europäischen Union, die unseren Alltag und unsere Zukunft immer stärker prägen. Durch ihre Beteiligung an der Wahl stärken die europäischen Bürgerinnen und Bürger das Parlament, wenn es seine Funktion als Politik-, Kontroll- und Systemgestalter ausübt.

 


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Adressen, wo Sie weiter gehende Informationen erhalten können

Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Brienner Str. 41, 80333 München
Tel.: 089/21 86-2172 / Fax: 089/21 86-2800
E-Mail: landeszentrale@stmuk.bayem.de
http://www.stmuk.bayem.de/blz/index.asp

Europäisches Parlament, Informationsbüro München
Erhardtstraße 27, 80331 München
Tel.: 089/2020879-0, Fax: 089/2020879-73
E-Mail: epmuenchen@europar1.eu.int
http://www.europarl.de

Europäische Akademie Bayern e.V.
Hirtenstr.16, 80335 München
Tel.: 089/ 54 91 41 - 0 / Fax 089 / 54 91 41 - 9
E-Mail: info@europaeische-akademie.de
http://www.europaeische-akademie.de

Bayerische Staatskanzlei, Staatsminister für Europaangelegenheiten und regionale Beziehungen
Franz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 München
Tel.: 089/2165-0 / Fax: 089/294044 o. 2165-2129
E-Mail: staatskanzlei@stk.bayern.de
http://www.bayern.de/Europa/

Europäische Kommission (Vertretung München)
Erhardtstraße 27, 80331 München
Tel.: 089/242448-0/ Fax: 089/242448-15
E-Mail: eu-de-muenchen@cec.eu.int
http://www.eu-kommission.de

Landesmediendienste Bayern, Mediotheken München, Augsburg, Nürnberg, Würzburg
E-Mail: info@landesmediendienste-bayem.de
http://www.landesmediendienste-bayern.de

 

Impressum: Internetversion eines Informations-Faltblattes der BLZ (1. Auflage Februar 2004)
Redaktion: Monika Franz, unter Mitwirkung von Marcus Mittmeyer (Bay. Stk.)
Text: Michael Jörger, Europäische Akademie Bayern
Online-Version: Starzel Webdesign


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