Am 1. Mai 2004 sind der Europäischen Union (EU) zehn neue Staaten beigetreten: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, die Slowakei, Slowenien, die Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. Damit kommen neue Chancen, aber auch neue Probleme auf die Union zu. Um die Entscheidungsfähigkeit in der EU auch bei 25 Mitgliedsstaaten zu sichern, ist eine Anpassung der Institutionen erforderlich. Der Entwurf für eine europäische Verfassung unternimmt diesen Versuch und will gleichzeitig die Europäische Union in ihrer Integration einen Schritt weiter in Richtung Bundesstaat voranbringen. Gestärkt werden soll auch die Rolle des Europäischen Parlaments, um die Europäische Union demokratischer und bürgernäher zu gestalten.
Einleitung