Joachim FeldmannAlles was Recht ist
|
|||
Wir haben gesagt: Das Recht strebt nach Gerechtigkeit. Nur, was ist das eigentlich, Gerechtigkeit?
Eine gute Frage.
Mit ihr wollen Wir uns im 2. Kapitel näher befassen.

Wir alle wollen Gerechtigkeit. Lob und Tadel, Ansprüche und Pflichten,
Belohnung und Strafe sollen gerecht, also von der Sache her begründet sein.
Das gilt in der Familie ebenso wie in der Schule, ganz besonders aber im Recht.
Denn die Gerechtigkeit ist das oberste Leitziel des Rechts.
Gerechtigkeit ist das oberste Leitziel des Rechts. Ihr ist das Recht überall und zu allen Zeiten verpflichtet.

Die Gerechtigkeit bezieht sich auf das Verhältnis der Menschen zueinander
und verlangt, dass das menschliche Zusammenleben im Sinne der Gleichheit geordnet
wird:
Niemand darf ohne sachlichen Grund bevorzugt oder zurückgesetzt werden.
Das wichtigste Merkmal der Gerechtigkeit ist also die Gleichheit.
Nur eine Regelung, eine Verwaltungsmaßnahme oder eine Gerichtsentscheidung,
die sich um Gleichbehandlung bemüht, kann gerecht, kann also "richtig"
sein.
Und woher wissen wir das?
Das wissen wir von der inneren Stimme. Wir nennen sie Rechtsgefühl.
Und das Rechtsgefühl sagt uns, dass es nicht richtig ist, wenn die Menschen
ungleich behandelt werden.
Genau!
Typisch dafür ist zum Beispiel der
Ausspruch: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man
laufen".
Dahinter steht nichts anderes als die Forderung, jeden gleich zu behandeln.
Und dass das auch wirklich geschieht, dafür sorgen das Grundgesetz und
die Verfassungen der Länder. Denn sie
bestimmen, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.
Bedeutet das nicht Gleichmacherei?
Nein. Gleichmacherei wäre es, wenn alles gleich behandelt würde, ohne Rücksicht auf bestehende Unterschiede. Gleichbehandlung meint dagegen, daß gleichartige Sachverhalte gleich und ungleiche ungleich behandelt werden. Denn: Gerechtigkeit verlangt nicht völlig gleiche, sondern nur jeweils gleichmäßige Behandlung.
Gibt es dafür ein Beispiel?
Ja. etwa das Einkommensteuergesetz, das für alle Bürger mit gleicher Einkommenslage jeweils die gleiche Steuerpflicht vorschreibt. Es ist aber keineswegs so, dass jeder gleich viel Steuer zahlt. Von Reichen wird nämlich mehr verlangt als von Armen. So steigt der Einkommensteuersatz mit wachsendem Einkommen von 0 auf über 50 Prozent.
Kann man da überhaupt noch von Gleichheit sprechen?
Durchaus. Denn Gleichartiges und Gleichwertiges werden gleich behandelt.
![]()
Was gleichartig und was gleichwertig ist, auf diese Frage gibt es nicht in allen
Rechtsordnungen und zu allen Zeiten' die gleiche Antwort. Dies hängt vielmehr
ab von den Anschauungen und Wertungen. die in einem geschichtlichen Zeitabschnitt
in einer bestimmten Gesellschaft herrschen. Diese Anschauungen und Wertungen
nennen wir den Zeitgeist. Der Zeitgeist bestimmt, was gleichartig und was
gleichwertig ist.
Wie sich die Ansichten im Laufe der Zeit wandeln, dafür gibt es genügend
Beispiele:
- Die Sklaverei gilt heute als die wohl schlimmste Verletzung des Gleichheitssatzes.
Dennoch gab es diese völlige rechtliche und wirtschaftliche Abhängigkeit
nicht nur in der Antike, sondern zum Beispiel in Amerika bis in die zweite Hälfte
des 19. Jahrhunderts hinein.
- Die Apartheid, also die politische, soziale, wirtschaftliche und räumliche
Trennung zwischen Farbigen und Weißen, in der Republik Südafrika
ist bis heute nicht ganz überwunden. Proteste aus

Inserat über Sklavenverkauf
"VERKAUF WERTVOLLER SKLAVEN . (Wegen Abreise)
Der Eigentümer der nachfolgend genannten wertvollen Sklaven, der kurz vor
seiner Abreise nach Europa steht, wird diese an der Neuen Börse Ecke St.
Louis und Chartresstraße am Samstag 16. Mai, zwölf Uhr, zum Verkauf
anbieten. 1. SARAH. eine Mulattin, 45 Jahre alt, eine gute Köchin und ...
New-Orleans, 13. Mai 1835."
allen Teilen der Welt konnten daran nichts ändern.
- "Dem Mann der Staat. der Frau die Familie", über lange Zeit
hinweg war das die übliche Rollenverteilung in der Gesellschaft. Erst Mitte
des vergangenen Jahrhunderts begann der Kampf um politische,
rechtliche und soziale Gleichstellung der Frau. Das Hauptanliegen. nämlich
das Wahlrecht für Frauen durchzusetzen, wurde zu ganz unterschiedlichen
Zeitpunkten erreicht: In Finnland 1906, in der UdSSR 1917, in Deutschland 1918,
in den USA 1920, in Frankreich 1944 und in der Schweiz 1971. Das allgemeine
Gebot zur Gleichbehandlung von Mann und Frau gilt in der Bundesrepublik Deutschland
erst seit Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahr 1949.
- In der Bundesrepublik Deutschland gab es bis vor gut 20 Jahren eine Ungleichbehandlung,
die wir heute nicht für gerecht halten:
Erst 1970 hat sich in unserer Rechtsordnung die Anschauung durchgesetzt, die
Benachteiligung des nichtehelich geborenen Kindes gegenüber dem
ehelich geborenen Kind aufzugeben. Im Unterhaltsrecht und im Erbrecht sind jetzt
nichteheliche und eheliche Kinder wirtschaftlich weitgehend gleichgestellt,
die sonderbare Bestimmung. nach der das nichteheliche Kind und sein Vater als
nicht verwandt galten, wurde gestrichen.
- Schon lange störte es viele Tierfreunde, dass unsere Rechtsordnung Tiere
als. Sachen behandelte. Seit 1.9.1990 ist das anders. Heute heißt
es in § 90 a BGB: "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere
Gesetze geschützt ...".

Wenn reiche Leute mehr Steuern zahlen müssen als die ärmeren, hat
das auch etwas mit dem Sozialstaat zu tun?
Natürlich.
Gerade in einem Sozialstaat wie der Bundesrepublik Deutschland ist es eine Aufgabe
des Rechts, ungleiche Voraussetzungen der Menschen zu mildern.
Dies geschieht zum Beispiel durch die sozialstaatlichen Hilfen, wie Kindergeld, Wohngeld oder Leistungen für Schwerbehinderte. Auch die Schulausbildung ist bei uns kein Vorrecht der Reichen. Durch unentgeltlichen Unterricht und weitgehende Lernmittelfreiheit an öffentlichen Schulen, Regelungen über die Kostenfreiheit des Schulwegs und die Förderung der Ausbildung gibt der Staat jedem die gleiche Chance für eine gute Ausbildung. Und wem die Mittel für eine menschenwürdige Lebensführung fehlen, der erhält Sozialhilfe.


Gibt es neben der Gleichheit noch weitere Merkmale der Gerechtigkeit?
Ja, es sind die Billigkeit und die Rechtssicherheit.
Was bedeutet Billigkeit?
Billigkeit meint Gerechtigkeit im Einzelfall. Wer Billigkeit verlangt, fordert eine Entscheidung, die möglichst jeder Besonderheit des einzelnen Falls gerecht wird.
Tut das nicht jede richtige Entscheidung?
Im allgemeinen schon. Doch gibt es auch Fälle, in denen die untypischen und einmaligen Merkmale nur schwer berücksichtigt werden können.
Woran liegt das?
Ganz einfach daran, dass Gesetze nicht für einen bestimmten Lebenssachverhalt und nicht für einen bestimmten Menschen gemacht werden. Jede gesetzliche Bestimmung erfasst stets eine Vielzahl von vorausgedachten Fällen, die nur begrenzt gleichartig sind. Das Gesetz verallgemeinert bestehende Ungleichheiten und ebnet sie dadurch gewissermaßen ein. Es ist nun der Wunsch nach Billigkeit, dass auch solche Ungleichheiten berücksichtig werden.
Ist das möglich?
Ja, durch eine große Zahl von Regelungen mit Billigkeitscharakter.
Welche zum Beispiel?
Da gibt es etwa die Vorschrift, dass auch ein noch nicht verantwortliches Kind
unter 7 Jahren (vgl. 5. 92) für den angerichteten Schaden haftet, sofern
es "die Billigkeit nach den Umständen" erfordert. Das ist vor
allem dann der Fall, wenn das Kind im Vergleich zum Geschädigten wirtschaftlich
besonders gut gestellt ist.
Andere Vorschriften sehen ein Handeln nach "billigem Ermessen" vor
und wieder andere geben einen Anspruch auf eine "billige Entschädigung
in Geld". Diese und sehr viele weitere Bestimmungen sollen das Recht beweglich
machen, als Voraussetzung für mehr Gerechtigkeit im Einzelfall.
![]()
"Das ist nur billig und gerecht", so loben die Leute, wenn
sie eine Entscheidung angemessen finden. "Nach dem Buchstaben des Gesetzes
mag das schon stimmen, aber ...", so hört man sagen. wenn etwas zwar
als dem Gesetz nach richtig, aber doch nicht als gerecht empfunden wird.
Über die "bloß richtige" Entscheidung hinaus wird verlangt,
dass sie auch "billig" ist. Und das heißt, die Entscheidung
soll jede Besonderheit des Einzelfalls ganz genau berücksichtigen.
Diese Forderung lässt sich nur schwer erfüllen.

Denn Gesetzesrecht und Billigkeit streben in verschiedene Richtungen:
- Um das Recht berechenbar zu machen und Parteilichkeit und Willkür
auszuschließen, brauchen wir das Gesetz, das allgemein gilt. Es
ermöglicht, Fälle mit wesentlicher Übereinstimmung von festgelegten
Merkmalen gleich zu behandeln. Das Ergebnis ist eine generalisierende Gerechtigkeit.
- Um individualisierende Gerechtigkeit geht es dagegen bei der Billigkeit.
Sie will die gleiche Behandlung der Fälle mit wesentlicher Merkmalsübereinstimmung
nicht hinnehmen. Sie verlangt die auf jeden Einzelfall ganz genau passende Entscheidung.
Diesen Widerspruch mildert das geltende Recht durch eine große Zahl von
Billigkeitsbestimmungen: Besonders wichtig ist die Klausel von Treu und Glauben.
Aus ihr folgen Auskunfts-, Sorgfalts- und sonstige Nebenpflichten des Schuldners.
Sie verbietet den Rechtsmissbrauch und befreit unter besonderen Voraussetzungen
sogar von der Vertragspflicht
Der Grundsatz von Treu und Glauben ist zu einem breiten Eingangstor für
Billigkeitsrecht geworden.
Daneben gibt es das Schikaneverbot, das die Rechtsausübung verbietet, wenn
sie nur einem anderen schaden soll. Und viele Sondervorschriften in verschiedenen
Gesetzen sehen vor, unbillige Härten zu mildern.
Billiges Recht enthalten zum Beispiel auch die Vorschriften über den Wohnraumkündigungsschutz
im Bürgerlichen Gesetzbuch (vgl. S. 106) und über den Pfändungsschutz
in der Zivilprozessordnung (vgl. S. 189).
Im Strafrecht sieht das Gericht bei einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
von der Strafe völlig ab, wenn die Folgen der Tat, die den Täter selbst
getroffen haben, so schwer sind, dass die Verhängung einer Strafe offensichtlich
nicht richtig wäre.
Der Katalog von Billigkeitsbestimmungen ließe sich noch lange fortsetzen.
Doch mögen diese Beispiele genügen. Sie machen hinreichend deutlich,
in wie vielfältiger Weise der Gesetzgeber das starre Gesetzesrecht biegsam
und damit "billig" macht.

Dann ist Recht also stets auch billig?
Nicht stets. Nehmen wir zum Beispiel den Fall eines Mannes, der sein Bankdarlehen bei Fälligkeit nicht zurückzahlen kann. Er muss vom Gericht zur Zahlung verurteilt werden, ohne dass der Grund seiner Zahlungsunfähigkeit eine Rolle spielt.
Auch bei schwerer Krankheit oder plötzlicher Arbeitslosigkeit?
Auch dann.
Wollte man dem Gläubiger einer Forderung - sei sie nun Kaufpreis, Mietzins
oder Kreditschuld - aus billiger Rücksichtnahme auf den Schuldner das Urteil
verwehren, so würde damit nicht nur der Gläubiger um sein Recht gebracht.
Durch eine sich bald einstellende Verunsicherung all derer, die etwas zu fordern
haben, nähme auch der Wirtschaftsverkehr erheblichen Schaden.

![]()
Was die Menschen einander schuldeten oder glaubten, leisteten oder versprachen,
dafür war in früheren Zeiten das persönliche Vertrauen die
wesentliche Grundlage.
In unserer modernen, arbeitsteiligen Welt ist das anders geworden. Die riesige
Zahl von Einzelbeziehungen. die heute lebensnotwendig ist, bringt es mit sich,
dass wir uns auf Personen verlassen müssen, die wir nicht kennen. Deshalb
wurde es erforderlich, den Kontakten zwischen den Menschen eine neue Grundlage
zu geben: An die Stelle des persönlichen Vertrauens ist als modernes
Sicherungsmittel der Rechtsanspruch getreten. Verlässliches Recht ersetzt
persönliche Verlässlichkeit.
Ist verlässliches Recht wirklich so wichtig?
Ja. Die Sicherheit des Rechts ist Grundlage für das Vertrauen der Menschen in die Rechtsordnung. Jeder muss erkennen können, was geltendes Recht ist. Und es muss gewiss sein, dass nur nach diesem Recht verfahren, entschieden und geurteilt wird.
Was gehört alles zur Rechtssicherheit?
Die Sicherheit des Rechts setzt
mehreres voraus, und zwar
- geschriebenes Recht,
- Beständigkeit der Vorschriften,
- eindeutige Regelungen,
- Beachtung bestimmter Förmlichkeiten und schließlich
- verbindliche Ergebnisse.
Das sind ganz unterschiedliche Voraussetzungen. Dabei sollten wir noch etwas
bleiben.
Einverstanden. Nehmen wir also den
ersten Punkt, das geschriebene Recht. Die Rechtsetzung, auch Positivierung
des Rechts genannt, ist die wichtigste Grundlage der Rechtssicherheit.
Nur durch allgemein geltende Gesetze lassen sich die unterschiedlichen Ereignisse
des Lebens, die zahlreichen Rechte und Pflichten und die vielfältigen Interessen
der Menschen verlässlich regeln:

Gesetze ordnen die zwischenmenschlichen Beziehungen. Sie sagen, was gilt und
was verboten ist. Sie sichern Rechte und erlegen Pflichten auf und sorgen für
einen angemessenen Ausgleich widerstreitender Interessen. Dabei kann sogar das
bloße Vorhandensein einer Vorschrift wichtiger sein als ihr Inhalt. Zum
Beispiel für den Straßenverkehr. Hier ist es nebensächlich,
ob an Kreuzungen rechts vor links oder links vor rechts gilt. Wesentlich ist
nur, dass nicht jeder fährt, wie es ihm gerade einfällt. Deshalb brauchen
wir eine Straßenverkehrs-Ordnung. Sie bringt Ordnungssicherheit in diesen
Lebensbereich.
Gesetze gibt es, seitdem die
Menschen schreiben können: Die älteste Gesetzessammlung, die uns
erhalten ist, stammt aus dem Orient von König Hammurabi von Babylonien
(1728 - 1686 vor Christus). Es ist eine in Keilschrift in Stein gehauene Sammlung
von 282 Rechtssätzen. Sie enthält Regelungen besonders aus dem Privat-
und Strafrecht.
Mit der Zwölftafelgesetzgebung zeichneten die Römer etwa 450 vor Christus auf 12 hölzernen Tafeln ihr damals geltendes Recht umfassend auf. Es enthielt Vorschriften über diejenigen Rechtsgebiete, die für den einzelnen Bürger maßgebend waren: das Privatrecht, das Strafrecht und Bestimmungen über den Ablauf des gerichtlichen Verfahrens.
Im Jahr 529 nach Christus trat der Codex Justinianus in Kraft. Diese Sammlung der damals geltenden Kaisergesetze ließ der römische Kaiser Justinian durch eine Sammlung des Juristenrechts, der Digesten, und durch ein amtliches Lehrbuch für den Rechtsunterricht, die
Institutionen, ergänzen. Codex, Digesten und Institutionen bildeten nach dem Willen Justinians ein einheitliches Gesetzgebungswerk, das Corpus iuris.
Das Corpus iuris hat weltweit gewirkt und auch die deutsche Rechtsentwicklung wesentlich geprägt. So haben zum Beispiel viele Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, das mit seinen 2385 Paragraphen am 1. Januar 1900 in Kraft trat, römisch-rechtliche Wurzeln.

Kaiser Justinian mit Gefolge, Mosaik in der 547 geweihten
Kirche San Vitale in Ravenna.
Dass erst Gesetze das Recht sicher
machen, leuchtet ein. Und was ist mit "Beständigkeit der Vorschriften"
gemeint?
Beständigkeit führt zu verlässlichem Recht. Jedermann soll sich nach einer bestimmten Gesetzeslage richten und sich auf sie einstellen können. Das Vertrauen in die Rechtsgeltung käme rasch zum Erliegen, wenn die Dinge heute so und morgen anders und übermorgen wieder so geregelt würden.
Aber Gesetze können doch aufgehoben und geändert werden.
Natürlich! Würden sich die Gesetze den Entwicklungen und Wandlungen des Lebens nicht anpassen. wären ihre Regelungen schon bald veraltet und Iebensfremd. Beständigkeit der Vorschriften meint auch nicht Geltung der Gesetze auf Ewigkeit. Sie wendet sich lediglich gegen häufige und sprunghafte Gesetzesänderungen.

Strafgesetzbuch
von 1871
(Reichsgesetzblatt
1871, Seite 142)

Strafgesetzbuch
von 1991
(Bundesgesetzblatt
1987. Teil I,
Seite 945)
"Recht muss Recht bleiben".
so sagt der Volksmund und fordert Fortdauer und Beständigkeit des geltenden
Rechts. Doch liegt dem keineswegs die Vorstellung von Recht als einer starren,
unveränderlichen Ordnung zugrunde. Denn auch von "antiquiertem Recht"
und "längst überholten Rechtsansichten" ist die Rede.
Das Recht ist ein Kind seiner Zeit und muss "mit der Zeit gehen".
Es wird im Hinblick auf bestimmte Gegebenheiten der Zeit von Menschen "gemacht"
gilt mehr oder weniger lange, wird geändert, wird ersetzt.
Dieses Kommen und Gehen von Gesetzen hat mehrere Gründe: Da ist zunächst
und am wichtigsten der unaufhaltsame geschichtliche Wandel in der Gesellschaft.
Das Fortschreiten der Technik macht immer wieder neue und andere Vorschriften
erforderlich. Zudem ändern sich die Ansichten. ob und wie etwas zu regeln
ist. Auch plötzlich auftretende Bedürfnisse wie sie etwa in Notzeiten
oder in Katastrophenlagen entstehen, können Anlass für gesetzliche
Maßnahmen sein. Und manche Gesetze werden von vornherein nur für
eine gewisse Zeit gemacht. Hierher zählen
lange, wird geändert. wird ersetzt. zum Beispiel die Vorschriften zur Konjunktursteuerung,
die einen bestimmten Abschnitt in der Wirtschaftsentwicklung beeinflussen sollen.
Der Tendenz zum Wandel widerstrebt die Beharrungstendenz des geltenden Rechts:
Ein abgestimmtes, vielfältig ineinandergreifendes Gefüge formulierter
Rechtssätze, die zusammenfassende Regelung ganzer Rechtsgebiete und die
Hürde des Gesetzgebungsverfahrens stehen raschen Änderungen wirksam
im Weg. Sie machen das Recht dauerhaft und doch nicht starr. Denn auf der anderen
Seite wirkt der Drang zur Fortentwicklung im Lebenslauf der Gesellschaft.

Und "eindeutige Regelungen"
meint wieder etwas anderes?
Ja.
Regelungen sind eindeutig, wenn ihr Rechtsinhalt klar und unmissverständlich
zu erkennen ist. Für jeden Rechtsfall sollen die gesetzlichen Bestimmungen
eine genaue Antwort geben.
Lässt sich das überhaupt erreichen?
Vollkommene Genauigkeit ist kaum möglich. Viele Ausdrücke in unserem Sprachgebrauch sind schwankend und dehnbar. Hinzu kommt, daß selbst der sorgfältigste Gesetzgeber nicht jeden Einzelfall im voraus bedenken kann. Deshalb enthalten viele Gesetze Generalklauseln und unbestimmte Rechtsbegriffe (vgl. S. 62).
Sie erlauben es, die
Vorschriften auch auf zunächst nicht bedachte Fälle anzuwenden. Dennoch,
mit möglichst sorgfältig, klar und übersichtlich abgefassten
Vorschriften kann man dem Ziel eindeutiger Regelungen recht nahe kommen.
Sind eindeutige Regelungen so wichtig?
Sogar sehr wichtig! Das gilt besonders für Gesetze, die zu Belastungen für die Menschen führen können.
Zum Beispiel?
Zum Beispiel und in erster Linie zählen hierzu die Strafgesetze. Denn die Strafe bedeutet für den Betroffenen einen besonders schweren Eingriff. Deshalb darf eine Tat auch nur dann bestraft werden, wenn ihre Strafbarkeit bereits vor der Begehung gesetzlich bestimmt war (vgl. S. 149).
Klare Regelungen schützen
den Rechtsbetroffenen vor unverhofften Ergebnissen. Deshalb müssen
zum Beispiel die Steuergesetze die
Voraussetzungen für die Steuerpflicht eindeutig festlegen. In zahlreichen
Fällen möchte der Gesetzgeber unserem Tun ein Erlaubnis- oder ein
Genehmigungsver-fahren vorschalten. Hier ist es erforderlich, dass sich aus
der Rechtsvorschrift selbst ergibt, welche bestimmten Voraussetz-ungen etwa
für die Ausübung eines Gewerbes oder den Bau eines Hauses vorliegen
müssen bzw. aus welchen Gründen der Antrag abgelehnt werden darf.
Aber auch die Regelungen des Privatrechts müssen möglichst klar sein.
Der Verkäufer, der Mieter, der Verleiher, der Kreditnehmer, der Auftraggeber,
der Gesellschafter - sie alle erwarten in vielen Fällen vom Gesetz eine
eindeutige Antwort. Sei es, um die Wirkungen und Folgen ihres Handelns vorhersehen,
sei es um die Chancen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung abschätzen
zu können. In allen Fällen gilt deshalb: Je klarer, je deutlicher
die Vorschrift ist, um so sicherer ist das Recht.
Das war es zu den "eindeutigen
Regelungen"?
Ja.
Und dann hatten wir noch die Beachtung von Förmlichkeiten. Was ist dazu zu sagen?
Ohne gewisse Formalien kommt keine Rechtsordnung aus. Denn Ordnung ist Form, und Form bringt Sicherheit.
Wir unterscheiden
- Formvorschriften, die den äußeren Ablauf eines Verfahrens sichern
und
- Vorschriften für einzelne Rechtshandlungen und Fristen, die zum Verlust
eines Rechts führen können, wenn man sie verpaßt.

Abkürzungen auf den Buchrücken
SGG = Sozialgerichtsgesetz
StPO = Strafprozeßordnung
ArbGG = Arbeitsgerichtsgesetz
FGO = Finanzgerichtsordnung
Gibt es auch dafür Beispiele?
Natürlich.
Vorschriften, die den äußeren Ablauf von Verfahren sichern, enthalten
besonders die verschiedenen Verfahrens- und Prozessordnungen. In der Strafprozess-ordnung
etwa wird der Ablauf des Strafverfahrens genau geregelt und an feste Verfahrensformen
gebunden.
Und Formvorschriften für einzelne Rechtshandlungen, was ist damit gemeint?
Formvorschriften für einzelne Rechtshandlungen sieht zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch vor: So muss, wer ein Grundstücksgeschäft abschließt, zum Notar. Auch der Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht oder der Abschluss eines Ehevertrages oder das Schenkungsversprechen (nicht also, wenn das Geschenk gleich übergeben wird) bedarf der notariellen Beurkundung. In vielen anderen Fällen ist Schriftform erforderlich. Zum Beispiel für das Anmieten eines Grundstücks oder einer Wohnung über ein Jahr hinaus, für die Bürgschaftserklärung, für das Schuldanerkenntnis, für das Testament.

Und was ist, wenn man die Form nicht beachtet?
"Das gute Recht darf doch
nicht am bloßen Formfehler scheitern, am schlichten Ablauf einer Frist!"
So wird sich empören, wer auf eine Formalie nicht geachtet und deshalb
einen Rechtsnachteil erlitten hat. Und tatsächlich lässt sich nur
schwer einsehen, dass zum Beispiel wegen eines Fristversäumnisses heute
verloren sein soll, was tags zuvor noch ein sicheres Recht war.
Dennoch, die strikte Einhaltung gewisser Formalien ist notwendig. Sie sind eine
wichtige Voraussetzung für die lnhaltsbestimmtheit des Rechts, zum Beispiel:
- Die Regelungen der Altersgrenzen (vgl. S. 14 bis 16) knüpfen an das sicher
feststellbare Lebensalter der Menschen an und nicht an geistige Fähigkeit
und Entwicklung der einzelnen Person.
- Die Verjährungsfristen geben dem Schuldner die Gewissheit, dass er ab
einem bestimmten Zeitpunkt der Forderung eine Einrede entgegensetzen kann.
- Schriftform, notarielle Beurkundung, Eintragung in amtliche Register und weitere
Formerfordernisse bringen gleichfalls Sicherheit in das Rechtsleben.
Diese und andere förmliche Grenzen haben sich aufgrund langer Erfahrung
herausgebildet. Sie sind kein Zeichen von Willkür, sondern Ergebnis des
Bemühens um Rechtssicherheit und damit um Gerechtigkeit.

Danach muss man im Recht alles schriftlich oder notariell machen?
Durchaus nicht. Vielmehr gilt als Grundsatz die Formfreiheit. Nur wenn das
Gesetz es ausdrücklich vorschreibt, ist die Form zu beachten. Doch handeln
die Menschen sehr häufig förmlich, obgleich das Recht nicht dazu zwingt.
Der Kauf eines Autos, die Aufnahme eines
Kredits, die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses oder ähnliche
Geschäfte von einiger Bedeutung werden zumeist schriftlich niedergelegt.
Man wählt freiwillig die Form, um sein Recht durch ein Beweismittel zu
sichern.
Dann könnte man ein Auto auch durch Handschlag kaufen?
Ohne weiteres. Und noch nicht einmal der Handschlag ist nötig. Das schlichte
"Ja" am anderen Ende der Telefonleitung kann für einen gültigen
Vertrag genügen.

Im modernen Rechtleben gilt als
Grundsatz die Formfreiheit. Das war nicht immer so. Viel stärker als heute
beherrschten früher feste Formen das rechtliche Handeln.
Das Recht der germanischen Zeit war durch strengen Formalismus gekennzeichnet.
Bestimmte Wortformeln und die Zuziehung von Zeugen spielten eine große
Rolle. Während die Zeugen dem Beweis dienten, sollten die Wortformeln den
Willen der Parteien klarstellen.
Der rechtliche Vorgang sollte aber nicht nur gehört, sondern auch gesehen
werden. Deshalb gab es neben den Wortformeln die Wahrzeichen. Das waren bestimmte
bedeutungsvolle Gegenstände und Handlungen: Der Stab kennzeichnete den
Beauftragten, das geschorene Haar den Unfreien, das Umgehen der Grundstücksgrenzen
brachte die Besitznahme zum Ausdruck und das Zerbrechen von Stäben die
Loslösung von der Sippe.
Hinzu traten zahlreiche Handgebärden, wie zum Beispiel Handschlag und Treueschwur
oder Eid. Mit der symbolhaltigen Geste des Handschlags gab man sich in des anderen
Hand. Jeder verpfändete seine ganze Persönlichkeit zur treuen Einhaltung
des Gelöbnisses oder Vertrages.
Der Eid geht zurück auf vorchristliche Rechtsmagie. Von alters her dient
er zur Begründung und Verstärkung von Rechtspflichten sowie
als Mittel zur Wahrheitsfindung im Prozess. Später, in der fränkischen
Zeit, kam die gesiegelte Urkunde in Gebrauch. Sie enthielt das Schuldversprechen,
gesichert durch Brief und Siegel.
Viele der alten Rechtsbräuche und Formen haben sich bis in die Neuzeit
bewahrt. Und einige finden wir noch heute:
So sieht das geltende Recht vor, dass mehrere Blätter einer notariellen
Urkunde mit Schnur und Siegel verbunden werden


Soweit der Gerichtsvollzieher die beim Schuldner gepfändeten Sachen nicht gleich mitnimmt. kennzeichnet er sie durch das Anlegen von Pfandsiegeln, im Volksmund auch "Kuckuck" genannt.

Die wohl wichtigste überlieferte Rechtsform ist der Eid. Unsere Rechtsordnung kennt ihn als Wahrheitseid im Prozeß und als Versprechenseid (Amts- bzw. Diensteid), den Träger eines öffentlichen Amtes zu leisten haben.
(Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung oder mit der Beteuerungsformel einer anderen Bekenntnisgemeinschaft geleistet werden).
Weiter sieht das geltende Recht vor, dass der Vormund mittels Handschlags verpflichtet wird.
Darüber hinaus ist der Handschlag im Rechtsleben von heute durchaus üblich.
Man gibt sich die Hand als äußeres Zeichen für den Vertragsabschluß
oder um zu bekunden, dass eine streitige Rechtssache nun beigelegt ist. Rechtlich
bedeutsam ist der Handschlag hier allerdings nicht mehr. Denn wie gesagt:
Recht und Rechtsgang haben an Förmlichkeit verloren.
Jetzt bleiben noch die "verbindlichen
Ergebnisse". Was ist zu diesem Merkmal zu sagen?
Verbindliche, unabänderliche Rechtsergebnisse sind ein Bestandteil der Rechtssicherheit. Sie verlangt, dass jedes Verfahren und jeder Prozeß einmal ein Ende haben muss.
Und wenn die Entscheidung falsch ist?
Selbst dann. Man kann trotz aller Bemühungen um die richtige Entscheidung
menschliche Fehler nicht völlig vermeiden. Daran lässt sich nichts
ändern, auch wenn ewig weitergestritten werden könnte. Zu einem guten
Prozessrecht gehört deshalb nicht nur, dass es eine wirksame Rechtsverteidigung
gewährleistet. Es muss auch vorsehen, dass der Rechtsstreit möglichst
bald zu einem sicheren Ende kommt.
"Wer recht hat, soll auch
recht bekommen", das wünscht jeder von uns. Doch eine vollkommene
Gewähr für das richtige Urteil kann es nicht geben. Immer wieder
geschieht es. dass ein Kläger sein Vorbringen nicht beweisen kann, ein
Zeuge die Unwahrheit sagt oder dass dem Richter ein Fehler unterläuft.
Die Folge ist eine Entscheidung, die der wahren Sachlage nicht gerecht wird.
Häufig lässt sich der Mangel in der höheren Instanz beheben.
Diese Möglichkeit entfällt aber, wenn ein Rechtsmittel gegen den Richterspruch
nicht mehr gegeben ist oder wenn die Einlegung des Rechtsmittels versäumt
wurde. In diesen Fällen erlangt das Urteil Rechtskraft. Und das bedeutet,
dass die Entscheidung nun nicht mehr angefochten werden kann.
Dass diese Rechtskraft auch einer unrichtigen Entscheidung zukommt, ist sicher
erstaunlich. Geradezu unerträglich wird es aber derjenige empfinden, den
das Urteil beschwert. Er wird verlangen, dass seine Sache noch einmal aufgerollt
und nachgeprüft wird.
Wie sehr wir auch mit dem Betroffenen fühlen, so wichtig ist es doch, dass
jeder Prozeß sein Ende findet. Der Kampf ums Recht darf sich nicht ewig
fortsetzen. Denn die Rechtssicherheit verlangt Klarheit durch verbindliche Ergebnisse.
Das war es also zur Rechtssicherheit?
Ja. Mit der Gleichheit, der Billigkeit und der Rechtssicherheit kennen wir jetzt die drei Merkmale der Gerechtigkeit.
Wie verhält es sich nun, wenn zwei Merkmale der Gerechtigkeit miteinander in Widerspruch geraten? Welches Merkmal hat dann den Vorrang?
Keines. Die Einheit der Gerechtigkeitsidee verlangt vielmehr, dass jedes der Merkmale im Recht verwirklicht wird und Geltung erlangt.