Die Weimarer Republik
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Während der Revolution 1918/19 hatte sich die sozialdemokratische Arbeiterbewegung
allen Forderungen verschlossen, den Privatkapitalismus durch ein sozialistisches
Wirtschafts- und Gesellschaftssystem zu ersetzen. Im Gegenzug akzeptierten Unternehmer
und bürgerliche Parteien die sozialstaatliche Ausgestaltung der demokratischen
Republik. Seinen Niederschlag fand dieser "Weimarer Sozialstaatskompromiss"
praktisch in den sozialpolitischen Reformen der ersten Monate nach dem Novemberumsturz-
darunter vor allem die Arbeitszeitbegrenzung und die staatliche Erwerbslosenfürsorge
- und normativ durch die Artikel 151 bis 165 der Weimarer Reichsverfassung vom
11. August 1919. Darin wurde auch jenes Zentralarbeitsgemeinschaftsabkommen
nochmals staatlich sanktioniert, mit dem die Arbeitgeber die Gewerkschaften
im November 1918 als Partner des kollektiven Interessenausgleichs auf paritätischer
Grundlage anerkannt hatten.
Seit 1920 geriet das Weimarer System des tripartistischen Korporatismus, also
des zentral organisierten Interessenausgleichs zwischen Unternehmern, Gewerkschaften
und Staat, in eine Krise, und am Ende der Hyperinflation 1923/24 stand es vor
dem Zusammenbruch. Doch die bürgerlichen Mitte-Rechts-Regierungen mochten
die Gewerkschaften als sozialen und politischen Ordnungsfaktor keinesfalls missen.
So wurden die Arbeitnehmerorganisationen von ihnen als Widerpart der Unternehmer
gestützt. Dies geschah in erster Linie mit Hilfe der Schlichtungsverordnung
vom 30. Oktober 1923. Grundsätzlich wurde darin der freien Einigung der
Arbeitsmarktparteien Vorrang zugemessen. Zugleich räumte sich der Staat
jedoch das Recht ein, in Streitfällen von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung
maßgebenden Einfluss auf die Tarifvereinbarungen zu nehmen. Über
die von ihm bestellten und instruierten Bezirksschlichter und durch die Möglichkeit,
deren Schiedssprüche in bestimmten Fällen auch gegen der erklärten
Willen beider Kontrahenten für rechtswirksam (.allgemeinverbindlich"
und "unabdingbar") zu erklären, besaß der Reichsarbeitsminister
sehr weitreichende Interventionsvollmachten im Bereich der Tarifautonomie.
Ressortchef Heinrich Brauns (Zentrum) und seine Schlichter beschieden sich in
den Tarifkonflikten der Jahre 1924 bis 1928 nicht mit der Rolle eines Nothelfers.
Vielmehr nahmen sie gezielten Einfluss auf die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen
in der deutschen Wirtschaft. An der staatlichen "Zwangsschlichtung"
entzündeten sich daher in den folgenden Jahren heftige Kontroversen zwischen
den Arbeitsmarktparteien und auf politischer Ebene. Zugleich wurde der Ausbau
des Weimarer Sozialstaats vorangetrieben. Das Kernstück dieses Programms,
die 1927 neuerrichtete Arbeitslosenversicherung, stärkte die Position der
Gewerkschaften ein weiteres Mal. Minderte sie doch jenen Druck, welcher von
einer "industriellen Reservearmee" der Erwerbslosen auf die gewerkschaftliche
Vertretungsmacht ausging.
Die vielfältige staatliche Abstützung der Gewerkschaften im Weimarer
System des tripartistischen Korporatismus führte zu einer tiefgreifenden
Politisierung der Arbeitsbeziehungen. Die Unternehmer waren immer weniger gewillt,
für "politische Löhne" und sozialpolitische Folgelasten
aufzukommen. Schon am Vorabend der Weltwirtschaftskrise gab der Ruhreisenstreit
Ende 1928 einen Vorgeschmack auf jene offensive Strategie, mit der maßgebliche
Kräfte im Unternehmerlager - politisch kaum noch gebremst - die Revision
der republikanischen Tarif- und Sozialpolitik seit dem Winter 1929/30 vorantrieben,
als ihre Kontrahenten durch die Rückwirkungen der Wirtschafts- und Arbeitsmarktkatastrophe
zusehends gelähmt wurden.
Nun trat die grundlegende Schwäche gewerkschaftlicher Politik zwischen
1914 und 1933 zutage: das Vertrauen aller drei Richtungen auf den Staat als
vermeintlich neutralen Hüter des Gemeinwohls im politischen und gesellschaftlichen
Interessenkonflikt. Die staatsbezogen-gouvernementale Gewerkschaftsideologie
hat auch während der Weltwirtschaftskrise verhindert, dass in entscheidenden
Momenten die noch vorhandenen Handlungsspielräume eigenständiger Arbeitnehmerpolitik
mit der Bereitschaft zum kalkulierten Risiko genutzt wurden. Ferner hat sie
die Organisationsleitungen verkennen lassen, dass die Inhaber der Staatsgewalt
seit dem Bruch der Großen Koalition im Frühjahr 1930 nicht mehr gewillt
waren, den gewerkschaftlichen Anspruch auf eine autonome, paritätische
Vertretung der Arbeitnehmerbelange zu unterstützen.. Die Selbstgleichschaltung
und die staatliche Zerschlagung der deutschen Gewerkschaften setzten im Frühjahr
1933 den Schlusspunkt unter diese Entwicklung.
25. Oktober 1929
Börsenkrach in den USA ("Schwarzer Freitag"); Beginn der Weltwirtschaftskrise
Dezember 1929
Denkschrift "Aufstieg oder Niedergang" des Reichsversbandes der Deutschen
Industrie (RDI); Gegenerklärung "Keine Katastrophenpolitik" der
freigewerkschaftlichen Dachverbände
27. März 1930
Rücktritt des Kabinetts der Großen Koalition unter Reichskanzler
Hermann Müller (SPD); Bildung des ersten Präsidialkabinetts unter
Reichskanzler Brüning (Zentrum)
16. Juli 1930
Reichstagsauflösung nach Aufhebung der Notverordnung zur "Sicherung
von Wirtschaft und Finanzen"
12./13. Oktober 1930
Der Allgemeine Deutsche Gewerkschaftsbund (.DGB) propagiert die 40-Stunden-Woche
als Instrument zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit
1. Dezember 1930
Serie von Notverordnungen zur Durchsetzung der "Deflationspolitik"
8. Dezember 1931
(Kürzung öffentlicher Ausgaben, Preis- und vor allem Lohnsenkungen)
20. Juni 1931
Aussetzung sämtlicher Reparations- und Kriegsschuldenzahlungen für
ein Jahr durch den Präsidenten der USA ("Hoover-Moratorium")
13./14. Juli 1931
Höhepunkt der deutschen Bankenkrise
Februar 1932
Höchststand der Arbeitslosigkeit in Deutschland (6,128 Millionen)
13. April 1932
"Krisenkongress" des ADGB. Verabschiedung eines Arbeitsbeschaffungsprogramms
("WTB-Plan") zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit
16. Juni-9. Juli 1932
Reparationskonferenz in Lausanne; endgültiger Verzicht auf weitere Reparationszahlungen
des Deutschen Reiches
4. September 1932 Notverordnung "zur Belebung der Wirtschaft"
demontiert die republikanische Sozialpolitik
Dezember 1932/Januar 1933
Scheitern von Schleichers Versuch, ein autoritäres Regime auf Grundlage
einer "Querfront" Reichswehr - Gewerkschaften -"linker"
NSDAP-Flügel zu errichten
17. März 1933
"Essener Richtlinien" der Christlichen Gewerkschaften: Bekenntnis
zur unpolitischen Interessenvertretung auf ständischer Grundlage im "neuen
Staat"
21./29. März 1933
Schreiben des ADGB-Vorsitzenden Leipart an Hitler: Bekenntnis zur unpolitischen
Interessenvertretung unabhängig von jeweiliger Staatsform; Angebot loyaler
Zusammenarbeit mit Regierung und Unternehmern auf dem Boden der neuen Ordnung
8. April 1933
Selbstgleichschaltung des Deutschen Beamtenbundes (DBB)
1. Mai 1933
"Tag der nationalen Arbeit" unter Beteiligung von Gewerkschaftsfunktionären
aller Richtungen als "Fest der Volksgemeinschaft" begangen
2. Mai 1933
gewaltsame NS-Gleichschaltung der Freien Gewerkschaften
3. Mai 1933
Selbstgleichschaltung der nicht-sozialistischen Arbeitnehmerorganisationen
Die Jahre nach dem Ende der Hyperinflation 1922/23 brachten mitnichten jenen
kontinuierlichen Wirtschaftsaufschwung, den die landläufige Bezeichnung
"Stabilisierungsperiode" nahe legt. So kostete ein schwerer Konjunktureinbruch,
die sogenannte "Reinigungskrise", im Winter 1925/26 jedem vierten
der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter vorübergehend seinen Arbeitsplatz.
Ein weiteres Viertel musste kurzarbeiten. Über das gesamte Jahrfünft
1924/29 hinweg lenkte eine hohe Sockelarbeitslosigkeit den Blick auf strukturelle
Schwächen des relativen Wirtschaftsaufschwungs dieser kurzen Phase.' Sie
traten in voller Schärfe zutage, als die Weltwirtschaft nach dem New Yorker
Börsenkrach vom 25. Oktober 1929 binnen kurzem in eine Wirtschaftsdepression
abstürzte. Nun wurde offenbar, wie stark die deutsche Konjunktur von äußeren
Impulsen gelebt hatte. Die Erholung der Jahre 1924/25 war - wie das Zwischenhoch
von 1927/28 - zuvörderst durch den Zufluss günstiger Auslandsdarlehen,
bei gleichzeitiger Aus- und Herabsetzung der deutschen Reparationszahlungen,
ermöglicht worden. Die Rezession von 1925/26 hatte nur deshalb so rasch
überwunden werden können, weil Großbritannien durch den heimischen
Generalstreik über Monate hinweg nicht nur als Weltmarktkonkurrent ausgeschaltet
worden, sondern auch auf deutsche Kohle- und Stahlimporteangewiesen war.

Als die Kreditzufuhr seit Mitte 1928 merklich nachließ, weil die Wertpapierspekulation
in den USA immer mehr größere Kapitalmengen absorbierte, mehrten
sich in Deutschland prompt die Anzeichen für einen Konjunkturabschwung.
Und als im Gefolge des "Schwarzen Freitags" (25. Oktober 1929) an
der Wall Street massenhaft kurzfristige Auslandsdarlehen gekündigt wurden,
brachen der "geliehenen Konjunktur" der späten zwanziger Jahre
endgültig die entscheidenden Stützen weg. Alle wirtschaftlichen Indikatoren
zeigten von nun an steil nach unten (vgl. Tab. 1). Als schließlich die
österreichisch-deutsche Bankenkrise das internationale Finanzsystem im
Sommer 1931 vollends kollabieren ließ, schwand jede Hoffnung auf eine
baldige Trendwende. Das daraufhin verkündete "Hoover-Moratorium"
der deutschen Reparationszahlungen und der interalliierten Schuldendienste vom
20. Juni 1931 brachte nicht die erhoffte Entlastung auf der psychologischen
Ebene, zumal es erst nach wochenlangem Hin und Her, gegen den erbitterten Widerstand
Frankreichs, in Kraft treten konnte.
(Tabelle 1: Verlauf der Weltwirtschaftskrise in Deutschland (1928=100))

a) Einkommensschwankungen beeinflußen Nachfrage überproportional
(Luxusgüter).
b) Einkommensschwankungen beeinflußen Nachfrage unterproportional (Güter
des täglichen Bedarfs).
Quelle: Konjunkturstat. Handbuch 1936, S. 52f., 12, 104, 196f.; Stat.
Handbuch von Deutschland, S. 472.
Neben den USA wurde Deutschland von der Weltwirtschaftskrise am stärksten
gebeutelt. Dafür war keineswegs nur die Ungunst der äußeren
Umstände verantwortlich. Die Notverordnungskabinette Heinrich Brünings
trugen ihren Teil dazu bei, dass die Krise sich zur Katastrophe auswuchs. Der
"angebotsorientierte" Deflationskurs des Reichskanzlers zielte darauf
ab, durch die Rückführung der öffentlichen, insbesondere der
kommunalen Verschuldung, durch den Abbau von Sozialausgaben und durch die Senkung
der Lohnquote ein günstiges Investitionsklima zu erzeugen, um so die inneren
Auftriebskräfte der deutschen Gesamtwirtschaft zu beleben. Diese Rechnung
ging zumindest mittelfristig nicht auf. Im Gegenteil: der abrupte Wegfall öffentlicher
Aufträge und der Rückgang der privaten Konsumnachfrage, die enormen
Überkapazitäten in wirtschaftlichen Schlüsselsektoren und die
mangelnde Preisflexibilität der weithin kartellierten Wirtschaft hielten
die Binnenwirtschaft in einem Teufelskreis von Schrumpfungsimpulsen gefangen,
zumal von der darniederliegenden Weltkonjunktur keine Entlastungseffekte zu
erwarten waren.
Die Befürworter des Brüningschen Sparkurses nahmen dies alles in Kauf,
weil ihre gesamte Politik auf ein einziges Ziel hin ausgerichtet war: die endgültige
Beseitigung der vermeintlichen Wurzel allen Übels, der Reparationslast.
Dass die organisierte Arbeitnehmerschaft im Zuge dieser Entwicklung an politischer
und gewerkschaftlicher Durchsetzungsfähigkeit einbüßte, wurde
von ihnen mit Blick auf die angeblich überzogenen Einkommenszuwächse
und Sozialtransfers der späten zwanziger Jahre billigend in Kauf genommen.
Unter den "hausgemachten", politisch zu verantwortenden Krisenursachen
ragt die unvermittelte Streichung fast aller öffentlichen Subventionen
des Massenwohnungsbaus heraus - ein prozyklischer Handstreich, mit dem das erste
Kabinett Brüning die niedergehende Konjunktur 1930/31 weiter schwächte,
noch bevor der Bankenkrach alle Hoffnungen auf eine baldige Erholung zunichte
machte.(2) Solche krisenverschärfenden Maßnahmen
hatten eine besonders verheerende Wirkung, weil der deutsche Arbeitsmarkt ohnehin
mit strukturellen Hypotheken auf das stärkste belastet war. Zeitgenössischen
Schätzungen zufolge sorgte die demographische Entwicklung von 1926 bis
1931 für etwa 0,6 Millionen zusätzliche Nachfrager. Im gleichen Zeitraum
ließen rationalisierungsbedingte Produktivitätszuwächse den
Arbeitskräftebedarf der Industrie um rund eine Million schrumpfen. Knapp
die Hälfte der 3,7 Millionen Erwerbslosen, die 1931 im industriellen Sektor
zu verzeichnen waren, ging mithin auf das Konto struktureller Ursachen.(3)
Und im Dienstleistungssektor, vor allem im Banken- und Versicherungsgewerbe,
hatte seit der Hyperinflation ein drastischer Abbau des aufgeblähten Personalbestandes
stattgefunden, wodurch sich die Berufsaussichten der Angestellten nicht minder
verdüsterten.
Das Zusammenspiel der strukturellen mit binnen- und außenkonjunkturellen
Krisenursachen stürzte den deutschen Arbeitsmarkt innerhalb von zwei Jahren
in eine Katastrophe ohnegleichen. Im Winter 1928/29 hatte sich bereits ein knappes
Viertel der Gewerkschaftsmitglieder arbeitslos melden müssen. Der Sommer
1929 brachte keine durchgreifende Entlastung, und im März 1930 wurden schon
über drei Millionen Erwerbslose gezählt. Auf dem Höhepunkt der
Krise standen den 7,6 Millionen Vollbeschäftigten Mitte 1932 ebenso viele
Erwerbslose sowie 5,2 Millionen Kurzarbeiter gegenüber.(4)
Zwar wichen die Quoten sektoral und regional teilweise erheblich voneinander
ab - die überwiegend gewerblich-agrarisch geprägten Länder Süd-
und Südwestdeutschlands beispielsweise wurden von der Krise später
und in leicht abgemilderter Form erfasst, während die großindustriellen
Zentren im Großraum Berlin, in Sachsen und im Ruhrgebiet überproportional
betroffen waren (vgl. Tab. 2). Doch stand das ganze Reich im Bann der Wirtschaftskatastrophe,
zumal auch die Landwirtschaft in einer tiefen Absatz- und Schuldenkrise steckte.
Erst zur Jahreswende 1932/33 zeichnete sich die vage Möglichkeit ab, dass
die Talsohle im Laufe der zurückliegenden Monate durchschritten worden
sein könnte.
Auf den ersten Blick mag es verwundern, dass von dem Millionenheer der Erwerbslosen
keine kollektiven Protestaktionen gegen die Sparpolitik Brünings ausgingen.
Nicht einmal die altvertraute These, die Arbeitslosen hätten zuhauf ihre
Stimme für Hitler abgegeben, lässt sich im Lichte der neueren wahlsoziologischen
Befunde derart pauschal halten. Eher schon entwickelte sich die KPD zum Auffangbecken
eines Teiles jenes Protestpotentials, welches sich im Umkreis der Arbeits- und
Wohlfahrtsämter sammelte.(5) Doch die Masse der Arbeitslosen
versank in Apathie (vgl. Dok. 4). Maßgeblich dazu
bei trug ihre Aufsplitterung in verschiedene Betroffenen-Kategorien. Die komplizierte
Organisation des Unterstützungswesens (vgl. Graphik 1) zerlegte die - ganz
überwiegend unverschuldete - Massen- und Dauerarbeitslosigkeit in eine
Unzahl individueller, wenngleich schematisch ablaufender Prozesse des abgestuften
sozialen Abstiegs vom Arbeitsplatzinhaber über den Hauptunterstützungsempfänger
bis hin zum "ausgesteuerten" Wohlfahrtserwerbslosen am Boden der Arbeitsgesellschaft.
Das Wissen, ein millionenfaches Schicksal zu erleiden, wirkte den demoralisierenden
und demobilisierenden Folgen dieses Abstiegs nur unzureichend entgegen.(6)

Die Weltwirtschaftskrise erschütterte eine Gesellschaft, die in ihren sozialen
Lagen und Einstellungen tief zerklüftet war. Sozialpsychologisch wie materiell
fand das spätere Nachkriegsmodell, der "nivellierten Mittelstandsgesellschaft"
kaum Entsprechungen in der Lebenswelt der verschiedenen Arbeitnehmergruppen
der Zwischenkriegszeit. Die Tragfähigkeit dieses Erklärungsmodells
ist mit plausiblen Argumenten - verwiesen sei hier nur auf die klassische Studie
von Popitz u. a. über das dichotomische Gesellschaftsbild des bundesrepublikanischen
Arbeiters - für die fünfziger Jahre in Frage gestellt worden;(7)
um so weniger taugt es zur Beschreibung der gesellschaftlichen Wirklichkeit
nach dem Ersten Weltkrieg. Daran ändert auch die schon von Robert Michels
getroffene Feststellung nichts, dass erhebliche Teile der Arbeiterschaft von
kleinbürgerlichen Anwandlungen nicht frei waren.(8)
Schon die - von Marx so genannte - "Arbeiterklasse an sich" war mehr
denn je ein ideelles Konstrukt ohne empirischen Gehalt. Die soziale Wirklichkeit
wurde zusehends geprägt durch unterschiedliche Lebenserfahrungen und scharfe
Interessengegensätze zwischen Arbeitern und Angestellten, zwischen Arbeitsplatzinhabern
und Erwerbslosen verschiedener Unterstützungskategorien, zwischen Industrie-
und Landarbeitern, zwischen Gelernten und weniger Qualifizierten, Jungen und
Älteren, Frauen und Männern, Allein- und "Doppelverdienern".
Und Marx' "Arbeiterklasse für sich", die Arbeiterbewegung? Deren
Einheit blieb erst recht ein rituell beschworenes Trugbild. Denn neben den realen
Interessenkonflikten sorgten unterschiedliche Wertorientierungen und Lebensstile
wie psychologische und politische Gegensätze dafür, dass die Arbeitnehmerschaft
ein ähnlich buntscheckiges Bild bot wie die deutsche Gesellschaft insgesamt:
ein erheblicher Teil verhielt sich politisch und gewerkschaftlich mehr oder
minder apathisch, andere waren dem bunten Spektrum nichtsozialistischer Interessen-
und Standesorganisationen zuzurechnen und stimmten entweder für das Zentrum
oder die Rechte, in zunehmender Zahl auch für die NSDAP. Lediglich knapp
die Hälfte der Handarbeiter und nur eine Minderheit der gesamten Arbeitnehmerschaft
bekannten sich durch Mitgliedschaften oder Stimmabgabe zur politischen Linken.
Dort standen sich mit Sozialdemokraten und Kommunisten zwei einander entfremdete
Arbeiterbewegungen als Repräsentanten unterschiedlicher "sozialmoralischer
Milieus" gegenüber. Sowohl im Hinblick auf ihre soziale Basis als
auch auf ihre strategischen Zielsetzungen, ihre taktischen Überlegungen
und ihre wechselseitigen Wahrnehmungen waren deren Gegensätze kaum mehr
überbrückbar.(9)
Die während der Weltwirtschaftskrise fortschreitende Zersplitterung der
deutschen Arbeitnehmerschaft hatte ihre Wurzeln nicht zuletzt in jenem tiefgreifenden
Wandel der Arbeitserfahrungen, den die technisch-organisatorische Modernisierung
des industriellen Produktionsprozesses im vorausgegangenen Jahrzehnt mit sich
gebracht hatte. Die beschleunigte Rationalisierung veränderte die Anforderungen
an das Qualifikationsprofil der Arbeiter während der zwanziger Jahre in
nie gekanntem Tempo.(10) In vielen Fällen bedeutete
das durchaus nicht Dequalifizierung. Für einen großen Teil der, männlichen
Arbeiter auf den unterschiedlichen Qualifikationsstufen ergaben sich im Gegenteil
vergrößerte Chancen, spezielle Fertigkeiten zu erwerben, die ihnen
in erheblichem Ausmaß innerbetriebliche Aufstiegsmöglichkeiten eröffneten.
Selbst diejenigen Arbeitskräfte, denen die minderqualifizierten Tätigkeiten
zu entsprechend niedrigem Lohn zugewiesen wurden, fühlten sich nicht durchweg
schlecht bedient. Schließlich hatten die dafür vorzugsweise herangezogenen
Frauen im Erwerbsleben kaum Alternativen.(11) Im übrigen
verlegte die Industrie entsprechende Fertigungsteile nicht selten gezielt in
strukturschwache Regionen, wo der bezahlte Arbeitsplatz an sich schon vor der
Weltwirtschaftskrise ein begehrenswertes Ziel war.
Rationalisierung ging also einher mit einer - auf den jeweiligen Betrieb bezogenen
Spezialisierung und Abstufung der Handarbeit. Dem entsprach ein zunehmend komplexeres
System von Leistungslöhnen. Von deren Durchsetzung gegen den mehr oder
minder hartnäckigen Widerstand der Gewerkschaften versprach sich die Unternehmerseite
nicht nur direkte Leistungsanreize. Sie suchte damit auch gezielt die Tendenz
zur Individualisierung des Arbeitsverhältnisses, mit ihren absehbaren Folgen
für die Bereitschaft zur kollektiven Interessenwahrnehmung der Arbeiterschaft
auf betrieblicher und vor allem überbetrieblicher Ebene, zu verstärken.
Diesen Absichten kamen die entsolidarisierenden Auswirkungen der Massenarbeitslosigkeit
seit 1929/30 spürbar entgegen.
Tabelle 2: Arbeitslosigkeit in Regionen 1928, 1932 und 1936
(Arbeitslose je 1000 Einwohner im Jahresdurchschnitt)

Daten für 1928 nicht voll vergleichbar mit den anderen Zahlen, da über
Arbeitslose je 100 Arbeitnehmer berechnet.
Quelle:
(Städte) Stat. Handbuch von Deutschland, S. 485
(Regionen) (1932) Stat. Beilage zum RArbBl. 1933, Nr. 7, S. 2 f.
Doch beschränkte sich Rationalisierung im umfassenden Sinne gerade in Deutschland
keineswegs auf technisch-organisatorische Verbesserungen des Produktionsablaufs.
Im zeitgenössischen Verständnis waren darunter alle Maßnahmen
zu verstehen, die darauf gerichtet waren, Störungen des Wirtschaftsprozesses
zu beseitigen. Insofern war es kein Zufall, dass die deutsche Großindustrie
während der zweiten Hälfte der, zwanziger Jahre parallel zur Rationalisierungsbewegung
ihre Anstrengungen, auf dem Feld der betrieblichen Arbeiter- und Sozialpolitik
verstärkte. Zum einen um die mit beträchtlichem Aufwand auf die neuen,
anspruchsvolleren Arbeitsabläufe hin ausgebildeten Kernbelegschaften zusätzlich
an ihr Unternehmen zu binden; zum anderen, um ein konfliktbereites (und damit
kostenträchtiges) Klassenbewusstsein - so es denn (noch) vorhanden war
- durch betriebspatriotische Einstellungen zu entschärfen. Als Vorbild
diente dabei die Organisation der betrieblichen Arbeitsbeziehungen in Nordamerika.
Bezeichnenderweise war es mit Kohle und Stahl gerade jene Branche, in deren
Bereich die Produktionsmethoden noch am wenigsten weiterentwickelt wurden, die
sich hier am meisten zurückhielt. Stattdessen ließen die Zechenherren
und Schwerindustriellen lieber mit mancherlei propagandistischen Bemühungen
ihren "Kampf um die Seele" der Arbeiter ausfechten, sofern - sie es
nicht vorzogen, ihre Gruben und Hüttenwerke nach herkömmlichem Muster
- etwa beim spektakulären Ruhreisenstreit Ende 1928 - mit gezielten Entlassungen
und großangelegten Aussperrungen. zu befrieden" .(12)
Diese unterschiedlich angelegten Aktivitäten leisteten einen gewissen Beitrag
zur Herausbildung jener verstärkten Betriebsorientierung, deren antigewerkschaftliche
Auswirkungen im Laufe der späten zwanziger Jahre von den Arbeitnehmerorganisationen
immer häufiger beklagt wurden. Weit mehr Gewicht besaßen jedoch die
skizzierten Veränderungen des Arbeitsprozesses und deren Effekte. Unter
der Arbeiterschaft der rationalisierten Großindustrie hatte sich schon
vor der Depression eine "funktionale Betriebsbindung" zu entwickeln
begonnen, welche dann durch die Furcht vor dem Verlust des Arbeitsplatzes in
den frühen dreißiger Jahren weiter verfestigt wurde.
Ein charakteristisches Merkmal der deutschen Arbeitsgesellschaft der Zwischenkriegszeit
waren die tiefen Gräben zwischen Arbeitern auf der einen sowie Angestellten
und Beamten auf der anderen Seite. Materiell begründet war dies nur zum
geringen Teil. Die Gehaltsenqueten der verschiedenen Angestelltenverbände
führten Anfang der dreißiger Jahre allesamt zu dem gleichen Ergebnis:
"Angestellten- und Arbeitereinkommen [gehen] nicht soweit auseinander,
dass ihnen eine sehr viel bessere Lebensführung offen stünde und bereits
dadurch die Zugehörigkeit zu einer anderen sozialen Schicht begründet
würde. . .. Die Besserstellung der Beamten [Ende der zwanziger Jahre; M.R.]
hat ... zu kurze Zeit gedauert, als dass soziale Gemeinsamkeiten durch sie zum
Verschwinden gebracht wären."(13)
Unbeschadet dessen bestand das Prestigegefälle zwischen den drei Arbeitnehmergruppen
weiter. im Arbeitsleben, im privaten Umfeld und auch auf der Organisationsebene.
Selbst die sozialistischen Freien Gewerkschaften blieben bis zum Ende der Weimarer
Republik entlang den Beschäftigungskategorien gespalten - in "drei
Säulen", wie es beschönigend hieß.(14)
Das Sein prägte eben doch das Bewusstsein allerdings nicht in dem von Marx
und seinen Epigonen angenommenen Sinne. Unterschiedliche Funktionen im Arbeitsprozess,
sozialrechtliche Trennungslinien, andersartige soziale Rekrutierungsmuster,
Bildungsvoraussetzungen und Ausbildungsgänge, stark voneinander abweichende
Lebensstile im Freizeit- und Wohnbereich, unterschiedlich ausgeprägte Aufstiegsorientierungen
- alles dies überlagerte jene Tendenzen gesellschaftlicher Angleichung,
welche sich mit Blick auf den Abhängigkeitsgrad der Beschäftigung
und die Einkommensverhältnisse gar nicht leugnen ließen. In dem Maße,
wie der soziale Einebnungsprozess ihnen bewusst wurde, verstärkte sich
das Abgrenzungsbedürfnis der Angestellten und Beamten gegenüber der
Handarbeiterschaft eher noch. Die unterschiedlichen, nicht selten gegensätzlichen
Verhaltensdispositionen auf beiden Seiten wurden so zementiert.(15)
Das rasch wachsende Heer der Angestellten -1931 stand bereits gut jeder zehnte
Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis, insgesamt waren es rund vier Millionen
- wahrte nicht bloß Distanz zur Arbeiterschaft, es bot auch in sich ein
überaus heterogenes Bild. Dies kam in den organisatorisch-politischen Zerklüftungen
der deutschen Angestelltenbewegung zum Ausdruck. Bald jeder zweite der 1,35
Millionen Angestellten, die 1931 einem Berufsverband angehörten, war Mitglied
des Deutschnationalen Handlungsgehilfenverbands (DHV), und die bürgerlich-liberalen
Organisationen kamen immerhin auf 24,1 Prozent. Der freigewerkschaftliche Allgemeine
freie Angestelltenbund (AfA-Bund) hatte demgegenüber nur noch 32,1 Prozent
der organisierten Angestelltenschaft gewinnen können.(16)
Sarkastisch kommentierte ein zeitgenössischer Beobachter:(17)
"Der extreme Fürsprecher mittelständischen Verhaltens ist der
Deutschnationale Handlungsgehilfenverband mitsamt den ihm verwandten Organisationen.
Dass seine ideologische Einstellung sowohl den ökonomischen Zuständen
im allgemeinen wie seinen eigenen Operationen auf dem Gebiet der Tarifverhandlungen
etwa fortwährend widerstreitet, macht ihm nicht allzu viel aus; denn die
Zwischenschichten sind Masse genug, um über der Befriedigung ihrer Instinkte
Unstimmigkeiten schnell zu vergessen. . . . Der Verband fasst sich selbst als
eine Art von Gilde auf, die, von der Absicht geleitet, nur die Elite zu vereinigen,
unter den Angestelltenkategorien ihre Auswahl trifft. Das übrige ist. .
. gewissermaßen Abfall. . . . Die Kehrichtmänner, die den Abfall
einsammeln, sind vorwiegend die freigewerkschaftlichen Organisationen; um hier
vom Gewerkschaftsbund der Angestellten zu schweigen, der ideologisch zwischen
rechts und links den Ausgleich schaffen möchte und sozusagen die Mittelschicht
der Mittelschicht verkörpert."
Das Übergewicht des antisemitisch-rechtsextrem beeinflussten DHV hat lange
Zeit als Argument für die These gedient, die neuen Mittelschichten seien
während der Weltwirtschaftskrise in besonderem Maße den nationalsozialistischen
Anfechtungen erlegen. Jüngere Befunde der historischen Wahlsoziologie stützen
diese Annahme im wesentlichen nicht. Vielmehr ist die NSDAP als "Volkspartei
mit Mittelstandsbauch" (J. W. Falter) identifiziert worden, die mit ihrer
rechtspopulistischen Propaganda Wählerzuspruch quer durch die Bevölkerung
- einschließlich. erheblicher Teile der Arbeiterschaft und bis hinein
in die Oberschichten - zu erzielen vermochte.(18)
Im übrigen stand der AfA-Bund vergleichsweise besser da als sein Gegenstück
unter den Beamtenverbänden. Nicht einmal jeder siebente der 1,2 Millionen
erfassten Beamten hatte sich Ende 1930 dem Allgemeinen Deutschen Beamtenbund
(ADB) angeschlossen; die anderen zählten zum Organisationsbereich des politisch
"neutralen", immer weiter nach rechts tendierenden Deutschen Beamtenbundes
(DBB).(19) Außerhalb der - anteilsmäßig
schrumpfenden - Handarbeiterschaft befand sich die sozialistische Gewerkschaftsbewegung
Anfang der dreißiger Jahre in einer deutlichen Außenseiterposition.
Ihr eigentliches Rekrutierungsreservoir nach der Inflation, die Fabrikarbeiter,
umfasste gerade ein Fünftel der deutschen Erwerbstätigen.(20)
Die tiefgreifende gesellschaftliche Zerklüftung der Weimarer Republik erschwerte
die Herausbildung einer demokratischen Streitkultur im politischen Raum. Deren
Grundlage' hätte ein Konsens darüber sein müssen, dass politische
Konflikte auf dem Wege parlamentarischer Kompromisse geregelt werden. Darüber
hinaus stand die soziale Spaltung der Arbeitnehmerschaft den durchaus vorhandenen
Versuchen entgegen, dem Mitregierungsanspruch der Sozialdemokratie als stärkster
republikanischer Kraft ein breiteres, Mitglieder- und Wählerfundament zu
verschaffen. Insofern gingen von der gesellschaftlichen Zergliederung auch latent
destabilisierende Wirkungen auf das politische System von Weimar aus. Unter
dem Druck der Großen Krise gelangten sie in verhängnisvoller Weise
zum Durchbruch.
Auf dem Feld der Arbeitsbeziehungen stellten die Rückwirkungen der sozialen
Spaltung die gewerkschaftliche Interessenvertretung vor wachsende Probleme.
Die Arbeitnehmerorganisationen hatten es versäumt, sich dem gewandelten
Selbstverständnis ihrer Klientel inhaltlich wie organisatorisch hinreichend
zu öffnen. Noch viel weniger gelang dies allerdings der Revolutionären
Gewerkschafts-Opposition (RGO) der Kommunisten, deren Anfangserfolge unter den-
beschäftigten Arbeitern denn auch rasch wieder verpufften.(21)
Das Bedürfnis der Arbeitnehmerschaft nach kollektiver Interessenvertretung
war im Zuge der skizzierten Wandlungsprozesse keineswegs generell verlorengegangen;
es richtete sich allerdings stärker auf das engere betriebliche Umfeld.

Im Gefolge der Burgfriedenspolitik der Kriegsjahre hatte die damalige Generalkommission
der Freien Gewerkschaften gegenüber den weitgehend gelähmten Einzelverbänden
sichtlich an Einfluss gewonnen. Im krisengeschüttelten Sozialstaat von
Weimar wurde das föderative Element innerhalb der Freien Gewerkschaftsbewegung
weiter zurückgedrängt. Ursache und Folge der fortschreitenden Zentralisierung
innergewerkschaftlicher Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse war das ausgeprägt
staats- und regierungsbezogene Grundverständnis der Spitzenorganisation.
Die meisten Partei- und Gewerkschaftsführer sahen in ihren Organisationen
ausdrücklich soziale Ordnungsfaktoren. Dieses strukturkonservative Selbstverständnis
hat - im Verein mit der vielzitierten Beharrungsfähigkeit der "Gewerkschaftsbeamten"
- dazu beigetragen, dass offizielle Gewerkschaftspolitik und tatsächliche
Bedürfnisse der eigenen Klientel zunehmend auseinander klafften. In den
Jahren der Weltwirtschaftskrise ist diese strukturelle Schwäche der sozialistischen
Gewerkschaftsbewegung voll zur Wirkung gekommen.
Im Anschluss an Michels' "ehernes Gesetz der Oligarchie" und die zeitgenössische
"Gewerkschaftsbonzen"-Polemik der extremen Linken und Rechten ist
wiederholt kurzschlüssig ein Zusammenhang zwischen organisatorisch-personeller
Verkrustung der Arbeitnehmerverbände und (gewerkschafts)politischen Versäumnissen
ihrer Führungen hergestellt worden. Ein genauerer Blick auf dieses Leitungspersonal
zeigt aber, dass es einen monolithischen Gewerkschaftsapparat gar nicht gegeben
hat. Stattdessen gewinnen die unterschiedlichen Funktionärsgenerationen
Konturen.(22)
Das gilt in erster Linie für den Verwaltungsstab. Unter den gewählten
Vorstandsmitgliedern des Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbundes (ADGB), dem
zahlenmäßig bedeutendsten Dachverband der sozialistischen Arbeitergewerkschaften
(vgl. Tab. 3), dominierte bis in die Spätphase der Weimarer Republik hinein
- wie bei den meisten Einzelverbänden- die Gründergeneration der 1860er
Geburtsjahrgänge und ihrer unmittelbaren Nachfolger. Zudem entstammte sie
fast durchweg kleineren Berufsverbänden, obwohl deren quantitatives Gewicht
stetig abnahm. Bei den Vorstandsangestellten hingegen, deren Zahl sich seit
1918/19 deutlich erhöht hatte, sind vier Gruppen auszumachen, welche sich
nicht allein durch die Zugehörigkeit zu je einer Altersklasse, sondern
auch hinsichtlich ihrer sozialen Herkunft sowie ihrer Rekrutierungs- und Karrieremuster
deutlich voneinander abheben. Die beiden ersten Gruppen der 1850/60er und der
1870er Jahrgänge waren typischerweise Autodidakten, welche den Traditionsflügel
im ADGB repräsentierten.
Unter den zwei weiteren Gruppen der Gewerkschaftsangestellten der dritten und
vierten Generation(1880/90er und 1900er Jahrgänge) überwog demgegenüber
der Anteil derjenigen, die in den frühen zwanziger Jahren unmittelbar aus
der Ausbildung für eine Verwaltungstätigkeit oder aus dem Studium
in ihre Position gelangt waren. Zum Teil entstammten sie nicht einmal mehr proletarischen
Elternhäusern. Das professionelle Selbstverständnis dieser Gruppe
wurde. maßgeblich geprägt durch die gesamtgesellschaftlich-politische
Verantwortung, welche den Gewerkschaften nach der Revolution 1918/19 zugewachsen
war. Bei den Kriegsjahrgängen, aus deren Reihen einige wichtige Funktionäre
in Schlüsselstellungen im unmittelbaren Umfeld des langjährigen ADGB-Vorsitzenden
Leipart gelangten, war diese Haltung zusätzlich mit einer ausgeprägt
nationalen Einstellung unterlegt. Sie bot manchen Berührungspunkt zur "Frontkämpfer"-Ideologie
der bürgerlichen Rechten.
Bei aller Kritik an der "Gerontokratie" im ADGB - in dieser Hinsicht
waren die jungen Zuarbeiter mit den einstmaligen Burgfriedensstrategen in der
Chefetage durchaus einig. Im übrigen besaßen sie in zentralen Sachfragen
großen Einfluss auf die gewählten Vorstandsmitglieder. So vermochten
diese Ratgeber der Politik der freigewerkschaftlichen Repräsentanz im politischen
Raum vor allem auf den Feldern Reparationen, Schlichtung, Arbeitszeit und Tolerierung
Brünings eine etatistische Wendung zu geben, welche 1932/33 nahezu bruchlos
in die Anpassung und Selbstaufgabe unter Papen, Schleicher und Hitler mündete.
Wurde doch kaum einer von ihnen in seinem nationalen Enthusiasmus durch das
erfahrungsgeleitete Bewusstsein gebremst, dass der Volksstaat von Weimar in
mancherlei Hinsicht noch Merkmale eines Klassenstaates aufwies, dem gegenüber
die Wahrung eines Kernbestandes an gewerkschaftlicher Autonomie ein Gebot der
Selbsterhaltung war. Die älteren Verfechter der freigewerkschaftlichen
Integrationspolitik hatten diesen Umstand im Gegensatz zu den jüngeren
Experten niemals ganz aus den Augen verloren. Auf der anderen Seite konnte die
gewerkschaftliche "Basis" der Mitglieder und ehrenamtlich Aktiven
allein schon deshalb kein Korrektiv sein, weil ihr Einfluss auf die innenorganisatorischen
Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse im Zuge der fortschreitenden Professionalisierung
immer mehr an Bedeutung verloren hatte. Das Hauptproblem war jedoch, dass die
selbstbewussten ADGB-"Profis" in ihrer einseitigen Fixierung auf den
Staat offenkundig nicht in der Lage waren, ihrem eigenen Repräsentationsanspruch
zu genügen und die Interessen der Arbeitnehmer angemessen zu artikulieren.
Allerdings darf das realpolitische Gewicht des ADGB gegenüber den Einzelgewerkschaften
nicht überschätzt werden. Gewiss fiel den Dachverbänden im Weimarer
System des tripartistischen Korporatismus(23) die öffentlichkeitswirksame
Rolle des ideellen Gesamtarbeitnehmers zu. Die Loyalitäten der Arbeiterschaft
und der Gewerkschaftsmitglieder indessen blieben auf ihre jeweiligen Fachverbände
hin ausgerichtet, denen die unmittelbare Interessendurchsetzung auf dem zentralen
Feld der Lohn- und Tarifpolitik oblag. Gerade die großen Industriegewerkschaften
der Metall-, Bau- oder Fabrikarbeiter achteten zudem ebenso argwöhnisch
wie erfolgreich darauf, dass dem ADGB keine nennenswerten Einbrüche in
den Kernbereich ihrer autonomen Entscheidungsgewalt gelangen. Unter dem Druck
von Weltwirtschaftskrise und Massenerwerbslosigkeit trat die schwelende Repräsentationskrise
der Gewerkschaften offen zutage. Die Bereitschaft von Teilen der eigenen Klientel,
sich gegen die Deflationspolitik Brünings, Papens und der Unternehmer zur
Wehr zu setzen, wurde von den Gewerkschaftsleitungen niemals ernsthaft auf die
Probe gestellt. Dem traditionellen Muster defensiver Krisenüberwinterung
folgend, steuerten sie unbeirrt ihren Stillhaltekurs und setzten auch dann noch
auf den Staat, als der offenkundig vom vermeintlich neutralen Hüter des
Gemeinwohls zum Instrument ihrer sozialen und politischen Widersacher umfunktioniert
wurde. Damit gaben die Gewerkschaftsstrategen wachsende Teile der Arbeiterschaft
populistischen Demagogen führungslos preis - ein Vakuum, das nicht nur
von der kommunistischen, sondern auch von der nationalsozialistischen Propaganda
mit beträchtlichem Erfolg ausgefüllt wurde.
Aller Sorge um die Arbeitslosen zum Trotz, entwickelten sich die Gewerkschaften
mehr und mehr zu Interessenvertretungen der "Kernbelegschaften" aus
älteren Facharbeitern, die zwar schwere Einbußen auf dem Feld der
Lohn- und Arbeitsbedingungen hinnehmen, sich jedoch vergleichsweise wenig Gedanken
um ihren Arbeitsplatz machen mussten. Die Anhänger von KPD und RGO hingegen
rekrutierten sich überwiegend aus dem riesigen Reservoir der Erwerbslosen.
Diese ließen sich ?wir leichter für "spontane" Protestaktionen
mobilisieren als die große Mehrzahl der Gewerkschaftsmitglieder; wirkungsvollen
Druck auf die Unternehmer indessen übten solche Verzweiflungsakte nicht
aus. Zumeist von außen in die Betriebe getragen, brachen diese Streikbewegungen
unter dem Druck von Aussperrungen und Interventionen staatlicher "Ordnungskräfte"
vor allem auch deshalb zusammen, weil die betroffenen Belegschaften sich dagegen
zur Wehr setzten, in aussichtslosen Abwehrkämpfen "verheizt"
zu werden. So scheiterten die "wilden" Protestaktionen der Kommunisten
gegen den Lohnabbau allesamt(24) - und zwar nicht am "Verrat
der opportunistischen Gewerkschaftsbürokratie", sondern in erster
Linie an der Massenarbeitslosigkeit, die zu einer fortschreitenden Demoralisierung
der Arbeitnehmerschaft insgesamt führte und ihre vielfältige Zersplitterung
förderte - ein Prozess, dessen entsolidarisierende Wirkungen allenthalben
greifbar waren.(25)
Angesichts der schweren Niederlagen der RGO-Streiks 1930/31 sahen sich die Gewerkschaftsleitungen
in ihrer Überzeugung bestärkt, dass man unter den gegebenen Umständen
keine Chance habe, die Attacken der Unternehmer kämpferisch zu parieren.
Aus dieser Defensivhaltung heraus wurden die bis in den Herbst 1930 hinein teilweise
noch vorhandenen Handlungsspielräume wohl nicht konsequent genug genutzt.
Allerdings dürfen die entmutigenden Wirkungen der Wirtschaftskatastrophe,
deren ganzes Ausmaß den meisten Zeitgenossen erst im Laufe dieses Jahres
voll zum Bewusstsein kam, nicht außer acht gelassen werden. Außerdem
hatten die Gewerkschaftsverbände nicht nur neuerliche Mitgliederverluste
zu beklagen (vgl. Tab. 3), die Massenarbeitslosigkeit riss auch tiefe Löcher
in ihre Streikkassen. Einmal mehr wurde deshalb die Parole ausgegeben: Disziplin
bewahren und die verbliebenen Kräfte schonen für den vielbeschworenen
"Entscheidungskampf" um die elementaren Rechte der Arbeitnehmerschaft.
Hemmend auf die Aktions- und Risikobereitschaft hat auch die Sorge der Gewerkschaftsführer
gewirkt, der Konkurrenz auf der äußersten Linken könnte es womöglich
gelingen, eine Streiklawine loszutreten, die unkontrollierbar in einen Bürgerkrieg
abzugleiten drohte. Dieses Trauma hatte sich seit den turbulenten Anfangsjahren
der Republik tief in ihr Bewusstsein eingegraben. Überdies wurde von kommunistischer
Seite alles Erdenkliche getan, derartigen Befürchtungen Nahrung zu geben.
Mit ihrer maßlosen, realitätsentrückten Kampagne gegen die sozialdemokratischen
Partei- und Gewerkschaftsführer hat die KPD/RGO wesentlich dazu beigetragen,
die lähmende Konfrontation der beiden Arbeiterbewegungen zu verschärfen.
Unablässig als "Sozialfaschisten" verteufelt, suchten die geschmähten
"Bonzen" in den Gewerkschaftshäusern den Anfängen eines
Revolutionierungskurses zu wehren, als deren erste Opfer erklärtermaßen
sie selbst auserkoren waren.(26)

Die Urheber der abwartenden Krisenstrategie sind vor allem unter den jüngeren
Mitarbeitern der ADGB-Vorstandsmitglieder zu suchen, deren tiefverwurzelte Kommunistenfurcht
sie besonders empfänglich für solche Ratschläge machte. Doch
auch die meisten Mitglieder billigten den attentistischen Kurs der Organisationsleitungen.
Somit trug diese Marschroute auch zur Festigung von innerorganisatorischen Loyalitäten
bei - freilich um den hohen Preis der Selbstlähmung nach Unter dem Eindruck
der sozialpolitischen Kahlschlagpolitik des neuen Reichskanzlers Papen, befreit
von den Fesseln ihrer sozialen Tolerierungspolitik gegenüber dessen Vorgänger
Brüning, entschlossen sich die Gewerkschaftsleitungen im Spätsommer
1932, nicht länger tatenlos zuzusehen, wie das Tarifvertragssystem zerstört
wurde. Mit ihrer Unterstützung setzten sich in den nachfolgenden Wochen
viele Belegschaften erfolgreich gegen weitere Lohnsenkungen zur Wehr. So schlecht
war es mithin um die Durchsetzungskraft der Arbeiterschaft zumindest auf betrieblicher
Ebene nicht bestellt. Gleichwohl bevorzugten die Gewerkschaftsführer gütliche
Einigungen mit der Gegenseite, selbst wenn dafür kleinere Lohneinbußen
in Kauf genommen werden mussten. Denn auf diese Weise wurde der Status eines
anerkannten Vertragspartners gewahrt, ohne Gefahr zu laufen, die Kontrolle über
einmal in Gang gesetzte Streikaktionen zu verlieren. Die spektakulären
Vorfälle bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) Anfang November 1932
bestärkten die Organisationsleitungen in ihrer Überzeugung, dass Arbeitskämpfe
ein (zu) risikoreiches Mittel gegen die soziale Demontage waren. Nachdem sich
bei einer Urabstimmung zwei Drittel der Belegschaft gegen den zuvor ausgehandelten
Lohnsenkungskompromiss ausgesprochen hatten, lehnte es der Gesamtverband der
Arbeitnehmer der öffentlichen Betriebe und des Personen- und Warenverkehrs
satzungsgemäß ab, einen Streik auszurufen. Daraufhin setzten die
Nationalsozialistische Betriebszellen-Organisation (NSBO) und die Kommunistische
RGO gemeinsam den "BVG-Streik" in Gang. Der vielbeachtete "wilde"
Ausstand brach schon nach fünf Tagen in sich zusammen.(27)
Seit jeher hatten die Gewerkschaften zu den entschiedenen Befürwortern
industrieller Produktivitätssteigerungen durch technisch-organisatorische
Rationalisierungsmaßnahmen gehört. Neben dem traditionellen Fortschrittsglauben
der deutschen Arbeiterbewegung spielte dabei die Orientierung am allseits bewunderten
Vorbild Nordamerikas eine Rolle. Vor allem aber waren die Arbeitnehmervertreter
überzeugt davon, dass sich nur auf diesem Wege jene Verteilungsspielräume
erwirtschaften ließen, derer sie für eine erfolgreiche Lohn- und
Tarifpolitik bedurften.(28)
Die rationalisierungsbedingte Sockelarbeitslosigkeit der "Stabilisierungsjahre"
tat dieser prinzipiell innovationsfreundlichen Haltung ebensowenig Abbruch wie
der rapide Anstieg der Arbeitslosenzahlen seit dem Herbst 1929. Allerdings verstärkten
die Gewerkschaften nun ihre Kritik an den Unternehmern: diese hätten mit
einer großangelegten "Fehlrationalisierung" und mit ihrer restriktiven
Lohnpolitik verhindert, dass von den Produktivitätsfortschritten der zwanziger
Jahre nachhaltige Wachstumsimpulse auf die Massenkaufkraft und damit auf die
Gesamtwirtschaft ausgegangen seien (vgl. Dok. 3). Unter
dem Druck der anhaltenden Arbeitsmarktkatastrophe begann diese Kritik schließlich
in generelle Skepsis gegenüber der Logik des Rationalisierungsprozesses
umzuschlagen:
"Die Maschine ist zu einem Fluch geworden, dessen Unsegen nur durch völligen
Umbau der Wirtschaft behoben werden kann."(29)
In solchen Stoßseufzern äußerte sich weniger ein grundsätzlicher
Wandel der gewerkschaftlichen Einstellung zur Rationalisierung. Vielmehr entlud
sich darin die ganze Enttäuschung der Arbeitnehmervertreter darüber,
dass es ihnen nicht gelungen war, dem Problem der rationalisierungs- und kartellierungsbedingten
Überproduktion beziehungsweise Unterkonsumption durch Arbeitszeitverkürzungen
und konjunkturbelebende Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen seine Brisanz zu
nehmen. Im Oktober 1930 hatte der ADGB das Verlangen nach sofortiger Einführung
der 40-Stunden-Woche auf seinem Forderungskatalog zur Krisenbekämpfung
ganz oben platziert - ohne großen Erfolg, denn Regierung und Unternehmer
spielten nicht mit, und auch die eigene Anhängerschaft reagierte darauf
- sofern sie noch in Arbeit stand - ausgesprochen reserviert. Die freigewerkschaftliche
Kampagne für ein großangelegtes, kreditfinanziertes Arbeitsbeschaffungsprogramm
("WTB-Plan") scheiterte im Frühjahr 1932 ebenfalls - diesmal
an allerlei Bedenken, welche in der SPD gegen das neuartige, aber eben auch
inflationsträchtige Konzept erhoben wurden.(30)
Allerdings hinderten keineswegs nur solche "objektiven" Hemmnisse
die Organisationsleitungen daran, die noch vorhandenen Spielräume zur Krisenbekämpfung
konsequent zu nutzen. Daran wurden sie auch durch eigene Wahrnehmungsraster
und Handlungsdispositionen gehindert, die auf eine Ausgrenzung der Erwerbslosen
hinausliefen. Schließlich war das strenge Arbeitsethos der kapitalistischen
Erwerbsgesellschaft über Generationen hinweg von jenen Facharbeiterschichten
nahezu ungebrochen verinnerlicht worden, welche nach wie vor das Rückgrat
des sozialistischen Arbeiterbewegungsmilieus und das Rekrutierungsreservoir
für hauptamtliche Funktionäre bildeten. Dass sich die Mitgliedschaften
durch die Verluste der frühen dreißiger Jahre auf diesen harten Kern"
reduzierten, wurde denn auch von den Gewerkschaftsleitungen nicht etwa als Versagen
vor ihrem eigenen Anspruch erkannt, als intermediäre Organisationen mit
breitem Vertretungsmandat aufzutreten, sondern gleichsam in ein Heilfasten umgedeutet.
Der sogenannte Mitglieder-Flugsand", zu dem vor allem auch die abtrünnigen
Arbeitslosen gezählt wurden, bot sich aus dieser Sicht als ein orientierungsloses
Objekt für ruhigstellende Betreuungsmaßnahmen dar. Dies um so mehr,
als die staatstragende "junge Rechte" im ADGB-Apparat dieses Unruhepotential
überwiegend links unten" verortete und die Gefahr verkannte, mit ihrer
betont nationalen und gouvernementalen Politik - etwa 1932 in der Frage der
Mitwirkung am paramilitärisch geprägten "Freiwilligen" Arbeitsdienst(31)
- Wasser auf die Mühlen der rechten Feinde der demokratischen Republik
und autonomer Interessenorganisationen der Arbeitnehmerschaft zu lenken.
Am 27. März 1930 traten Reichskanzler Hermann Müller (SPD) und seine
Regierung der Großen Koalition zurück, nachdem die sozialdemokratische
Reichstagsfraktion einen Kompromissvorschlag zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung
abgelehnt hatte. Schon am folgenden Tag bildete Heinrich Brüning eine neue
Regierung, die im Gegensatz zu ihren Vorgängerinnen nicht mehr von einer
Parlamentsmehrheit getragen wurde. Auftragsgemäß hatte der Zentrumspolitiker
ein Präsidialkabinett über den Parteien" zusammengestellt. Er
stützte sich dabei ganz auf jene Ausnahmerechte, welche dem Staatsoberhaupt
im Notstandsartikel 48 der Weimarer Verfassung zugesprochen wurden. Damit endete
nach elfeinhalb Jahren die Ära der parlamentarischen Regierungen im Deutschen
Reich.
Den Freien Gewerkschaften ist immer wieder vorgehalten worden, sie hätten
die halbautoritäre Wende von 1930 leichtfertig mit herbeigeführt.
Dieser Vorwurf geht an den Realitäten der Jahre 1929/30 vorbei. Unzutreffend
ist etwa die Behauptung, allein die Gewerkschaftsvertreter in der SPD-Fraktion
hätten das ablehnende Votum vom 27. März 1930 erzwungen. Vor allem
aber vernachlässigt die These, die Freien Gewerkschaften trügen die
Hauptverantwortung für den folgenschweren Sturz der Regierung Müller,
den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Gesamtzusammenhang,
in den die Fraktionsentscheidung eingebettet war. Denn tatsächlich ging
es gar nicht darum, ob nun die marode Arbeitslosenversicherung und der zerrüttete
Reichshaushalt mit jenem halben Prozent Beitragserhöhung zu retten waren,
das SPD und Freie Gewerkschaften verlangten, oder ob stattdessen drastische
Leistungskürzungen vorgenommen werden mussten, wie sie vor allem die DVP
befürwortete. Im Mittelpunkt der Auseinandersetzungen stand im Krisenwinter
1929/30 nicht irgendeine sozial- und finanzpolitische Einzelfrage, sondern die
"Geschäftsgrundlage" der ersten deutschen Republik: der Weimarer
Sozialstaatskompromiß"(32)
Der häufig gehörte Vorwurf, die Freien Gewerkschaften hätten
das eng definierte Klasseninteresse ihrer Klientel über ihre staatspolitische
Verantwortung gestellt, verkennt diesen Umstand ebenso wie das an Selbstverleugnung
grenzende Maß an Loyalität, mit dem ihre Führer die Große
Koalition über zwei schwierige Jahre hinweg gestützt hatten - obwohl
die KPD und ihre RGO in einem Maße von der Krise zu profitieren schienen,
das in den Führungszirkeln von Partei und Gewerkschaften bereits wieder
Befürchtungen über eine "Abwanderung der Massen" nach en
weckte.(33)
Nach dem für sie erfolgreichen Ausgang des Ruhreisenstreits Ende 1928 hatten
die Unternehmerverbände ihre "Soziallast"-Kampagne vor dem Hintergrund
der wirtschaftlichen Rezession wieder verstärkt. Zunehmend unterstützt
von der veröffentlichten Meinung, forderten sie nun immer unverhohlener
die Rückführung der Sozialleistungen auf ein nichtnäher definiertes
Mindestniveau. Im Herbst fasste der Reichsverband der Deutschen Industrie (RDI)
die Forderungen nach einer durchgreifenden Entlastung der "Wirtschaft"
von Lohnkosten, Sozialbeiträgen und Besitzsteuern in einer Denkschrift
mit dem bezeichnenden Titel "Aufstieg oder Niedergang?" zusammen (vgl.
Dok.1).(34) Unter dem Motto "Kapitalbildung"
redete die Industrie darin einer umfassenden Demontage des Weimarer Sozialstaats
das Wort. Im Mittelpunkt stand dabei, neben der Arbeitslosenversicherung, "die
staatliche Zwangseinwirkung auf die Gestaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen",
wie sie über die Verbindlichkeitserklärung von Schiedssprüchen
öffentlich bestellter Schlichter in Tarifstreitigkeiten praktiziert wurde.
An die Stelle des "sozialen Obrigkeitsstaates", sekundierte die Vereinigung
der Deutschen Arbeitgeberverbände (VDA), müsse nun wieder eine Staatsgewalt
treten, die "unabhängig über den Parteien" stehe.(35)
Auch die Handwerkspresse begann im Herbst 1929 eine Kampagne gegen die wirtschaftszerstörende,
kapitalvernichtende und verschwenderische marxistische Wirtschaftspolitik"
und gegen drückende Steuer- und Soziallasten".(36)

Unverkennbar bereiteten maßgebende Unternehmerkreise 1929/30 einen Frontalangriff
auf die demokratische Republik und ihr sozialpolitisches Inventar vor, in dessen
Zentrum die Arbeitnehmerorganisationen standen. Dort zeigte man sich denn auch
in höchstem Maße alarmiert (vgl. Dok. 2). Die
"Katastrophenpolitik" des unternehmerischen Widerparts musste auf
seiten der sozialistischen Mehrheitsgewerkschaften um so ernster genommen werden,
als ihm eine gründliche Entmachtung der Arbeitnehmerflügel in den
bürgerlichen Parteien, insbesondere in Zentrum und Deutschnationaler Volkspartei
(DNVP), vorausgegangen war. Der ohnehin überschätzten Gewerkschaftsachse"
zwischen den Mitte-RechtsParteien und der Sozialdemokratie war damit die Basis
weitgehend entzogen worden. .
Hinzu kann, dass die christlich-nationalen und freiheitlich-nationalen Minderheitsgewerkschaften
nach dem Wahlsieg der SPD und dem ADGB-Kongreß 1928 wieder ein stärkeres
Bedürfnis nach ideologischer Abgrenzung von der sozialistischen Konkurrenz
erkennen ließen Gleichzeitig konnten die Wirtschaftsverbände ihren
politischen Einfluss mit Hilfe der Deutschen Volkspartei (DVP) derart ausbauen,
dass der ADGB verbittert über die"Mitregierung des Reichsverbandes
der Deutschen Industrie" klagte.(37) Insbesondere die
Freien Gewerkschaften vermochten sich in den sozial-, wirtschafts- und finanzpolitischen
Entscheidungen der Großen Koalition kaum noch wiederzuerkennen.
Vor diesem Hintergrund geriet die Arbeitslosenversicherung ins Zentrum der sozialpolitischen
Auseinandersetzungen. Im März 1930 wurden schon über drei Millionen
Erwerbslose gezählt. Die Versicherungsbeiträge und -leistungen aber
waren nur auf höchstens 500 000 Unterstützungsempfänger kalkuliert,
So sprengte die Wirtschaftskrise zunächst die Kassen der Reichsanstalt
für Arbeitlosenversicherung und Arbeitsvermittlung, anschließend
brachten die fälligen Staatszuschüsse auch den Reichsetat vollends
aus dem Gleichgewicht. Nachdem einige halbherzige Sanierungsversuche keine nachhaltige
Entspannung gebracht hatten, stand im Frühjahr eine Grundsatzentscheidung
über die Zukunft der Arbeitslosenversicherung wie des gesamten Systems
der sozialen Sicherung auf der politischen Tagesordnung.
Für die Gewerkschaften besaß die Arbeitslosenversicherung einen Symbolwert,
der allenfalls noch mit dem des Achtstundentages in den Anfangsjahren der Republik
verglichen werden kann Zum einen galt ihnen die teilweise erfolgte Aufhebung
der Mechanismen von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt an sich schon
als bedeutender Schritt in Richtung "Wirtschaftsdemokratie". Zum anderen
verminderte sich dadurch jener Druck, welcher von der "industriellen Reservearmee"
der Erwerbslosen auf die gewerkschaftliche Vertretungsmacht ausging. Nicht zu
Unrecht betrachteten sie deshalb die Arbeitslosenversicherung als ein strategisches
Bollwerk gegen den Abbruch des Weimarer Sozialstaates, das es unter allen Umständen
zu halten galt.
Die Wortführer der Unternehmer sahen das ganz genauso, nur eben aus umgekehrter
Perspektive. "Die Reform der Sozialversicherung - eine Schicksalsfrage
des deutschen Volkes" - unter dieser bezeichnenden Überschrift hatte
die VDA nochmals ihre Argumente zusammengestellt.(38) Wenn
der schwelende Grundsatzkonflikt bis ins Frühjahr 1930 hinein nicht zum
offenen Austrag kam, so war dies einzig und allein dem gemeinsamen Interesse
beider Seiten an der Neuregelung der Reparationsverpflichtungen zu verdanken.
Mit der Ratifizierung der Young-PlanGesetze am 12. März 1930 fiel diese
letzte Klammer fort. Der längst vorbereitete Eklat ließ nicht lange
auf sich warten.
Die halbautoritäre Krisen-"Lösung" vom März 1930 wurde
von konservativreaktionären Kräften innerhalb der Mitte-Rechts-Parteien,
der Großindustrie und der ostelbischen Agrarier hinter den Kulissen von
langer Hand vorbereitet und systematisch ins Werk gesetzt. Solange man sie noch
brauchte, um das Reparationsabkommen gegen die extreme Rechte und Linke durchzusetzen,
sollte sich die Sozialdemokratie in der Regierungsverantwortung verschleißen.
Tatsächlich fanden sich Partei und Freie Gewerkschaften 1928 bis 1930 Mal
um Mal bereit, aus staatspolitischem Verantwortungsgefühl heraus unpopuläre
Maßnahmen mitzutragen, mit denen die "Umkehr der staatlichen Verteilungspolitik
zu Lasten der lohnabhängigen Bevölkerung "(39)
eingeleitet wurde. Als dann der Young-Plan unter Dach und Fach war, schraubten
die Koalitionspartner ihre sozialpolitischen Revisionsforderungen bewusst so
hoch, dass die sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftsführer, wären
sie widerstandslos gefolgt, einen schweren Vertrauensverlust unter ihrer Anhängerschaft
hätten befürchten müssen.
Ein schwerer taktischer Fehler indessen war die Aufkündigung der Großen
Koalition allemal. Erstens hatten die sozialistischen Partei- und Gewerkschaftsführer
für den Fall, dass sich das Zentrum unter dem Einfluss der Christlichen
Gewerkschaften im Koalitionsstreit nicht doch noch auf ihre Seite schlagen würde,
irrtümlich auf baldige Neuwahlen spekuliert, aus denen man gestärkt
hervorzugehen hoffte. Zweitens hatten sie keinerlei präzise Vorstellungen
darüber, wie unter den Bedingungen der Wirtschaftskrise die Interessen
der Arbeitnehmerschaft aus der Opposition heraus wirksamer vertreten werden
könnten. Im übrigen sahen sich die Freien Gewerkschaften in den folgenden
Monaten und Jahren genötigt, unter wachsendem politischen Druck weit größere
Zumutungen zu erdulden.
Im Krisenwinter 1929/30 meldeten die Arbeitgeber gegenüber den Gewerkschaften
massive Forderungen nach Lohnkürzungen und Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen
an. Dort glaubten seit dem unglücklichen Ausgang des Ruhreisenstreits Ende
1928 immer weniger leitende Funktionäre daran, dass man sich dem Versuch,
die Kosten der Krise wie die Reparationslasten einseitig auf die Arbeitnehmer
abzuwälzen, mit Abwehrstreiks erfolgreich widersetzen könne. Als die
Unternehmer Mitte 1930 auf breiter Front die übertariflichen Zulagen strichen,
schlug ihnen daher überwiegend kaum mehr als verbaler Widerstand entgegen.
In dieser Situation tatsächlicher, aber auch selbstverordneter Kampfunfähigkeit
erreichte den ADGB ein Gesprächsangebot der Gegenseite. Im Mai und Juni
1930 verhandelten mehrere Vorstandsmitglieder des ADGB mit den Spitzen von RDI
und VDA über Möglichkeiten, die Wirtschafts- und Finanzkrise gemeinsam
zu bewältigen. An eine institutionalisierte Zusammenarbeit nach dem Muster
der 1923/24 zusammengebrochenen Zentralarbeitsgemeinschaft (ZAG) dachten die
Arbeitgeber dabei ausdrücklich nicht. Ihnen war von vornherein bewusst,
dass sich ihre Gesprächspartner darauf schon mit Rücksicht auf die
eigene "Basis" keinesfalls einlassen würden. Stattdessen ''sollten
die Gewerkschaftsführer für eine gemeinsame Notstandsaktion unter
der Schirmherrschaft des Reichspräsidenten gewonnen werden, die Maßnahmen
zur Sanierung von Reichshaushalt und Arbeitslosenversicherung sowie zur Wiederankurbelung
der Wirtschaft und zum Abbau der Massenarbeitslosigkeit umfassen sollte.
Unerlässliche Voraussetzung dafür war nach Ansicht der Unternehmer
eine "planmäßige Senkung aller Selbstkosten der Produktion"(40)
Dies zielte auf Steuern und Sozialabgaben, vor allem aber auf die Löhne.
Nicht nur der ADGB, auch die anderen Richtungsgewerkschaften versagten sich
diesem Ansinnen kategorisch. Zwar begrüßten sie die Idee einer Gemeinschaftsinitiative
der Arbeitsmarktparteien. Über einen Abbau der Löhne wollten sie mit
Rücksicht auf die Erhaltung der Massenkaufkraft aber erst reden, wenn die
Bemühungen um eine allgemeine Preissenkung greifbare Erfolge erzielt hätten.
Diese Haltung war insofern inkonsequent, als sich die Arbeitnehmerorganisationen
gleichzeitig mit der Senkung der übertariflichen Zulagen auf dem Schlichtungswege
abfanden. Gleichwohl gab es aus Sicht der Gewerkschaftsführer gute Gründe,
auf die Vorschläge der Gegenseite nicht einzugehen. Seit langem vertraten
sie ein Konzept der Krisenbewältigung, das im Gegensatz zu den deflationistischen
Vorstellungen der Unternehmer vorrangig auf die Erhaltung und Steigerung von
Massenkaufkraft und öffentlicher Nachfrage abgestellt war. Ferner mussten
sie mit drastischen Vertrauenseinbrüchen bei der eigenen Anhängerschaft
rechnen, hätten sie ihre Schutz- und Vertretungsaufgaben durch eine aktive
Teilnahme am Lohnabbau "verraten". Das bisherige Verfahren, die Verantwortung
für unbefriedigende Tarifabschlüsse auf Arbeitgeber und staatliche
Schlichter abzuschieben, erschien ihnen demgegenüber als das kleinere Übel.
Überdies regte sich unter Führung der westdeutschen Schwerindustrie
auch im Unternehmerlager alsbald starker Widerstand gegen den geplanten Vorstoß.
Angesichts dessen und nach den früher gesammelten Erfahrungen schien keine
hinreichende Gewähr dafür gegeben zu sein, dass die einzelnen Arbeitgeberverbände
und Unternehmen Vorleistungen bei Lohnkürzungen tatsächlich mit den
versprochenen Preissenkungen und- Neueinstellungen honorieren würden. Dies
um so weniger, als die DVP unter dem Einfluss der schwerindustriellen Interessenvertreter
soeben im Reichstag einen gesetzlichen Lohnabbau beantragt hatte.
Ende Juni 1930 wurden die Verhandlungen ergebnislos abgebrochen. Wenig später
scheiterte der von gemäßigten Kräften im Unternehmerlager gleichzeitig
betriebene Versuch, die SPD erneut in die Regierungsverantwortung einzubinden.
Mit der gezielt provozierten Reichstagsauflösung durchkreuzte Reichskanzler
Brüning am 18. Juli 1930 auch auf parlamentarischer Ebene ihre Absicht,
die sozialdemokratische Arbeiterbewegung für ein korporatistisches Deflationskartell
zu gewinnen. Gleichwohl unternahmen die Spitzenverbände beider Seiten unter
dem Eindruck des Erdrutschsieges der NSDAP bei den Septemberwahlen zum Reichstag
Ende des Jahres nochmals einen Anlauf. Nach mehreren Verhandlungsrunden einigte
man sich im Dezember 1930 auf den Entwurf einer gemeinsamen Erklärung.
Darin wurde eine breitangelegte Preisabbauaktion angekündigt, zugleich
aber auch die Notwendigkeit betont, "erforderliche Änderungen von
Tarifverträgen" - sprich. Lohn- und Gehaltskürzungen - "durch
gütliche Vereinbarungen sofort vorzunehmen", ohne die staatlichen
Schlichtungsinstanzen zu bemühen.(41)
Wie die beiden anderen Richtungsgewerkschaften setzte sich der ADGB-Vorstand
mit Billigung der SPD-Führung dafür ein, in dieser Kernfrage nachzugeben.
Dafür konnten seine Sprecher gewichtige Argumente ins Feld führen.
Immerhin hatten die Unternehmer in der Frage des Preisabbaus wie auch hinsichtlich
der tarifvertraglichen Arbeitszeitverkürzung - ohne Lohnausgleich - durchaus
bemerkenswerte Abstriche von ihren bisherigen Positionen hingenommen. Zudem
schien die Rückwendung zur Tarifautonomie angesichts der ungünstigen
Kräfteverhältnisse die einzige Chance zu sein, den prinzipiellen Gegnern
des kollektiven Interessenausgleichs auf paritätischer Basis im Lager der
Gegenseite die Hände zu binden. Alle diese Argumente vermochten die Mehrheit
der freigewerkschaftlichen Verbandsvorstände Mitte Dezember 1930 nicht,
zu überzeugen. Zu groß schien ihnen die Gefahr, der soziale "Burgfriede"(42)
werde ihren Anhang scharenweise in die Arme der Kommunisten treiben. Außerdem
glaubten sie nicht daran, dass sich die harte Fraktion unter den Arbeitgebern
tatsächlich auf gütlichem Wege davon abbringen lassen würde,
die Gunst der Krise zur langersehnten "Befreiung von den Tariffesseln"(43)
zu nutzen. Diese Befürchtungen und Zweifel waren durchaus stichhaltig.
Andererseits begaben sich die Freien Gewerkschaften mit ihrer Verweigerung der
letzten Möglichkeit, noch aktiv in das Geschehen einzugreifen. Den Arbeitgebern
war mit Kampfmaßnahmen offensichtlich nicht beizukommen. So verschanzte
man sich in der Hoffnung hinter der Reichsregierung, mit deren Hilfe noch Schlimmeres
verhüten zu können.
Auf dem Feld der Arbeitsbeziehungen haben die Gewerkschaften im Zeichen ihrer
sozialen Tolerierungspolitik die insbesondere 1930/31 noch vorhandenen Chancen
der kollektiven Abwehr sozialer Demontagemaßnahmen wohl nicht voll ausgeschöpft.(44)
Im übrigen konnte kein Zweifel darüber bestehen, dass der Lohnabbau
andernfalls von der Reichsregierung erzwungen werden würde - ohne Kompensationen.
Staatliche Rückendeckung für die Arbeitnehmerorganisationen durften
diese längst nicht mehr erwarten. Im Zuge ihrer "angebotsorientierten"
Deflationspolitik schlug sich die Reichsregierung weitgehend auf die Seite der
Unternehmer. Hatte sie doch die Verbesserung der privatwirtschaftlichen Investitionsbedingungen
durch die Entlastung von Lohnkosten, Sozialbeiträgen und Steuern zum obersten
Ziel ihrer Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik erhoben. Ausgerechnet unter
der Regie zweier ehemaliger Spitzenrepräsentanten des christlich-nationalen
Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB)(45) wandelte sich die
öffentliche Tarifschlichtung nun verstärkt zu einem Instrument staatlich
verordneten Lohnabbaus 46 Im Januar 1931 wurde zu diesem Zweck der Einmann-Schiedsspruch
- und damit die Zwangsschlichtung - wieder eingeführt. Doch schon in den
Monaten zuvor hatten sich die Gewerkschaften wohl oder übel den Kürzungsvorschlägen
der Schlichter unterworfen. In ihren Notverordnungen diktierte die Reichsregierung
den Arbeitnehmern zusätzliche Einkommenseinbußen, welche durch den
begleitenden Preisabbau nicht annähernd aufgewogen wurden. Gleichwohl ging
die Kaufkraft der Arbeitseinkommen nicht so drastisch zurück wie andere
Wirtschaftsindikatoren (vgl. Tab. 1). Doch in der Tat "[verlor] der relativ
günstige Stand des Reallohnes . . . angesichts von rund sechs Millionen
Arbeitslosen im Jahre 1932 jegliche positive Bedeutung"(47)
zumal mit dem Lohnabbau schmerzhafte Einschnitte in das Netz der sozialen Sicherung
einhergingen, unter denen in erster Linie das Heer der Erwerbslosen zu leiden
hatte. Vor allem die Arbeitslosenversicherung, der Streitpunkt vom März
1930, wurde 1931/32 Schritt um Schritt demontiert.(48)
Freie Gewerkschaften und SPD begleiteten diese Entwicklung mit schärfster
Kritik. Selbst in den christlich-nationalen Arbeitnehmerorganisationen machten
viele aus ihrer Verbitterung keinen Hehl. Dagegen jedoch mit einem parlamentarischen
Misstrauensvotum vorzugehen, wagte die Sozialdemokratie im Einklang mit den
Gewerkschaftsführern nicht. Denn bei etwaigen Neuwahlen war ein weiterer
Vormarsch der Nationalsozialisten und ein Kabinett Hitler/Hugenberg zu befürchten
- ein Alptraum nicht nur für sozialistische Gewerkschafter.
Neben politisch-taktischen Erwägungen spielte bei der sozialdemokratischen
Tolerierungspolitik allerdings auch jenes tiefverwurzelte "Staatsvertrauen"(49)
eine Rolle, das durch unfreundliche Maßnahmen der jeweiligen Regierung
so schnell nicht zu erschüttern war. Im übrigen achtete Arbeitsminister
Adam Stegerwald sorgsam darauf, dass bei allen Verschlechterungen der Lohn-
und Arbeitsbedingungen das Tarifvertragsprinzip formal unbeschädigt blieb.
Gleichwohl höhlten die fortgesetzten Eingriffe des Staates die Tarifautonomie
und damit auch das Tarifvertragsprinzip aus. Die Folge war ein schleichender
Funktionsverlust der Arbeitnehmerorganisationen, der sie weiteren Kredit bei
der schwindenden Zahl ihrer Anhänger kostete. Das Gewicht der Gewerkschaften
im sozialen und politischen Kräftefeld verminderte sich von 1930 bis 1932
dramatisch.
Am 30. Mai 1932 brach die Tolerierungspolitik der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung
in sich zusammen. Zwei Jahre lang hatte man geduldet, dass Brünings Notverordnungsregime
die parlamentarische Verfassung beugte, den Sozialstaat zurückstutzte und
mit seiner Deflationspolitik die Wirtschaftskatastrophe verschärfte. Auf
Brüning folgte am 1. Juni 1932 von Papens Kabinett der "nationalen
Konzentration". Dessen Programm beschränkte sich auf die Ankündigung:
im allgemeinen werde "fortan nach rechts regiert", und im besonderen
sei nun "Schluss ... mit der Wirtschaft der Gewerkschaftssekretäre".(50)
Am 4. Juni wurde der Reichstag aufgelöst und am 16. Juni das Verbot der
nationalsozialistischen SA wieder aufgehoben. Zwei Tage zuvor hatte eine sozialpolitische
Kahlschlag-Verordnung ohnegleichen die Arbeitslosenversicherung praktisch beseitigt.

Der ADGB erblickte in diesen Erklärungen und Maßnahmen "eine
offene Kampfansage an die deutsche Arbeitnehmerschaft" durch jene "Feinde
der Verfassung", welche dem "sozialen deutschen Volksstaat" den
Garaus zu machen trachteten.(51) Die Notverordnung vom 14.
Juni geißelten alle gewerkschaftlichen Spitzenverbände gemeinsam
als "Herausforderung", der man "mit Entschiedenheit" entgegentreten
werde.(52) Doch hüteten sie sich, Papen konkrete Gegenmaßnahmen
anzudrohen. Vielmehr konnte aus ihren Protestadressen ein kaum verklausuliertes
Angebot zur Zusammenarbeit herausgelesen werden. So verlangten' die gewerkschaftlichen
Dachverbände "im Geist wahrer Volksgemeinschaft eine sozial gerechte
Verteilung unvermeidbarer Lasten".
Der sozialdemokratische Parteivorstand hatte dem neuen Kabinett zu Beginn des
Monats noch "schärfste Opposition" angedroht.(53)
Davon setzten sich die betont "national" .eingefärbten Gewerkschaftsaufrufe
deutlich ab. Gerade jetzt, da die staatlichen Machtmittel nach eigener Einschätzung
in die Hände der politischen und sozialen Reaktion gefallen waren, kehrten
auch die Freien Gewerkschaften ihre gouvernementalen Traditionen wieder hervor.
Dies geschah in dem Bewusstsein, über keinerlei Alternativen zu verfügen.
Schon jetzt waren die republikanischen Parteien (beziehungsweise Parteiflügel)
praktisch handlungsunfähig, und bei den kommenden Reichstagswahlen würden
sie mutmaßlich weiter an Boden verlieren. Die auf der Linken von manchen
geforderte Einheitsfront zwischen sozialdemokratischer und kommunistischer Arbeiterbewegung
kam für Gewerkschafts- wie Parteiführung, angesichts der hemmungslos
republikfeindlichen Propaganda von KPD und GO von vornherein nicht in Betracht.
Die Möglichkeit eines Generalstreiks zogen die sozialistischen Gewerkschaftsführer
ebenfalls nicht ernsthaft ins Kalkül. Zu groß erschien das Risiko,
dass die verzweifelten Massen, wären sie überhaupt in Bewegung zu
bringen, womöglich den radikalen Parolen der extremen Linken folgen würden.
Aus dem dann unausweichlichen Bürgerkrieg aber wären wahrscheinlich
die Reichswehr, der deutschnationale Stahlhelm und die SA als Sieger hervorgegangen.
Zudem überstieg die Zahl der Erwerbslosen und Kurzarbeiter Mitte 1932 deutlich
die Zahl der noch Vollbeschäftigten. Es musste befürchtet werden,
dass aus dieser gewaltigen "Reservearmee" manch Verzweifelter den
Streikenden bei einem Generalausstand in den Rücken fallen würde.
Ohnehin war damit zu rechnen, dass die Mehrheit der Beschäftigten sich
gar nicht erst aus den Betrieben wagen würde (vgl. Dok.
4). Mit der Notverordnung vom 4.15. September 1932 trieb Papen den sozialen
Rückbau der Weimarer Republik auf die Spitze. Hiermit erhielt die Reichsregierung
eine Blankovollmacht für die Änderung von sozialpolitischen Gesetzen
und Verordnungen ausgestellt. Außerdem wurden die staatlichen Schlichter
ermächtigt, auf ministerielle Weisung in wirtschaftlich bedrohten Unternehmen
die Unterschreitung der Tariflöhne um bis zu einem Fünftel anzuordnen.
Wenn gleichzeitig in bestimmtem Umfang Neueinstellungen vorgenommen wurden,
durften die Unternehmen sogar von sich aus die Tariflöhne um bis zu 50
Prozent kürzen. Brüning und Stegerwald hatten darauf geachtet, dass
der staatlich verordnete Lohnabbau nach den Regeln des Tarifvertragsrechts vollzogen
wurde. Papen nahm darauf keine Rücksicht mehr. Die neuen Interventionsrechte
des Staates setzten die Tarifautonomie vollends außer Kraft, und die Unterschreitungsklausel
durchlöcherte das Grundprinzip des kollektiven Arbeitsrechts, die Unabdingbarkeit
der Tarifabkommen - eine Revision des Weimarer "Sozialstaatskompromisses"
vor höchster allgemeinpolitischer Bedeutung (vgl. Dok.
5).
Offenkundig standen die Unternehmer dicht vor dem strategischen Ziel ihrer Kampagne
für eine "Lockerung der Tarifverträge": der (1923/24 misslungenen)
Ausschaltung der Arbeitnehmerorganisationen als gleichberechtigtem Widerpart
bei der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen: Dennoch reagierten Freie
wie Christliche Gewerkschaften - bei aller Einzelkritik - bemerkenswert zurückhaltend
auf diesen jüngsten Schlag Papens. Immerhin war der Reichskanzler ihnen
in einem wesentlichen Punkt entgegengekommen: erstmals enthielt sein Verordnungspaket
unter anderem auch Arbeitbeschaffungsmaßnahmen. Deren Anlage und Umfang
betrachteten die Gewerkschaften zwar als höchst unzureichend, grundsätzlich
begrüßten sie jedoch die sich darin abzeichnende Hinwendung zu einer
aktiven Konjunktur- und Beschäftigungspolitik des Staates. Selbst das reaktionäre
Regime Papens schien nicht gänzlich unzugänglich für die Wünsche
und Anregungen der organisierten Arbeiterschaft zu sein. So verzichteten die
Gewerkschaftsleitungen auch dieses Mal auf eine offene Kampfansage an das Reichskabinett
und verwiesen ihre Anhänger abermals auf die nächste Reichstagswahl.
In dieser Haltung bestärkt wurden die Gewerkschaftsführer durch ihre
Überzeugung, dass die Wirtschaftskrise über kurz oder lang enden und
sich dann eine Normalisierung der sozialen und politischen Verhältnisse
anbahnen werde.
Am 3. Dezember übernahm General von Schleicher die Regierungsverantwortung.
Schon vor seiner Ernennung hatte die bisherige "graue Eminenz" der
deutschen Politik sich um Rückhalt bei den Gewerkschaften bemüht.
Schleicher gedachte der von ihm angestrebten Präsidialdiktatur mit einer
"Querfront" von Arbeitnehmerorganisationen und "linkem"
Flügel der NSDAP jene Massenbasis zu verschaffen, die seinem Vorgänger
gefehlt hatte. In der Hitler-Partei hatten die Spannungen nach den Verlusten
bei der Reichstagswahl vom November 1932 erkennbar zugenommen, und angesichts
der jüngsten Rechtswendung der Gewerkschaften schienen auch dort Ansatzpunkte
für eine solche Verständigung gegeben zu sein. Ermutigen mussten Schleicher
die betont nationalen Bekenntnisse der verschiedenen Gewerkschaftsrichtungen
zu ihrer gesellschaftlichen und politischen Gesamtverantwortung. Zudem grenzte
sich die Führungsspitze der Freien Gewerkschaften im Herbst 1932 wiederholt
von der Sozialdemokratie ab. Hier deutete sich bereits jene doppelte Umorientierung
an, welche die Freien Gewerkschaften nach dem Beginn der NS-Machtergreifung
im Frühjahr 1933 unter extremem politischem Druck vollzogen: von einem
tragenden Pfeiler der sozialdemokratischen Arbeiterbewegung hin zu einem ,,neutralen"
Interessenverband, vom unbedingten Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie
hin zu einer politisch entleerten Loyalität gegenüber dem "Staat
an sich".
Nicht nur Reichskanzler Schleicher, auch führende Repräsentanten des
Unternehmerlagers entdeckten Ende 1932 die Gewerkschaftsbewegung als möglichen
Bündnispartner wieder. Vor allem die Exportindustrie war durch Papens Bereitschaft
alarmiert worden, die Außenhandelspolitik einseitig an den Interessen
der maroden Großlandwirtschaft auszurichten. Der parallel ins Werk gesetzte
Lohn- und Sozialabbau wurde dort überwiegend nicht als hinreichender Ausgleich
für entgangene Weltmarktchancen betrachtet. Einer Machtübertragung
an Hitler stand man reserviert gegenüber. Denn die Nationalsozialisten
galten erst recht als Befürworter einer wirtschaftlichen Autarkiepolitik,
und Hitlers Reden von einem "Vierjahresplan" weckten bei manchem Unternehmervertreter
ungute Visionen von einer staatlich gelenkten Wirtschaft.
Die Führungen von RDI und Deutschem Industrie- und Handelstag (MM unterstützen
daher den Versuch des neuen Reichskanzlers, unter Einbeziehung der organisierten
Arbeitnehmerschaft einen Pakt gegen Hitler zu schließen. Obwohl es ihnen
dabei in erster Linie um die Abwehr des Staatsinterventionismus ging, ließen
sie unter anderem Kompromissbereitschaft in der Frage öffentlicher Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen
erkennen, um der Gegenseite einen Anreiz zu bieten. Ganz war der Gesprächsfaden
zwischen den Spitzenverbänden der Arbeitsmarktparteien auch nach dem Scheitern
der Verhandlungen von 1930 ohnehin nicht abgerissen. Am 13. Januar 1933 erschienen
nun gar der ADGB-Vorsitzende Leipart und der Großindustrielle von Siemens
gemeinsam bei Schleicher, offiziell in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende des
Vorläufigen Reichswirtschaftsrates. Dieses wirtschaftsdemokratische Relikt
aus den Anfangsjahren der Republik hatte seit fast einem Jahrzehnt ein Schattendasein
gefristet. Jetzt entdeckten es die verständigungsbereiten Gewerkschafts-
und Unternehmervertreter als ein mögliches Instrument gemeinsamer Einflussnahme
wieder. Verlangten doch Leipart und Siemens, dass künftig "nicht mehr
alles nur durch die Bürokratie in den Ministerien gemacht" und dass
der Reichswirtschaftsrat als die "verfassungsmäßige Instanz"
wieder stärker in den wirtschafts- und sozialpolitischen Entscheidungsprozeß
eingeschaltet werde.
Hier schien sich ein neues Krisenbündnis nach dem Muster der Zentralarbeitsgemeinschaft
vom November 1918 anzubahnen. So zumindest argwöhnten die Kommunisten,
nachdem die Sondierungsgespräche bekannt geworden waren. Das wiederum veranlasste
Leipart, am- 22. Januar vor in Berlinversammelten Betriebsräten die vermeintliche
"Neubelebung des Gedankens der Arbeitsgemeinschaft" ebenso abzuleugnen
wie die behaupteten "Verhandlungen mit den Faschisten".(54)
Im Unternehmerlager formierte sich "ebenfalls starker Widerstand gegen
die Annäherung an die Gewerkschaften. An seiner Spitze stand der einflussreiche
Schwerindustrielle und langjährige Hitler-Finanzier Thyssen. Bezeichnenderweise
wurde auch dort der Verdacht geäußert, die Verbandsoberen gedächten
an die "Situation im November 1918" anzuknüpfen.(55)
Die schwerindustriellen Verfechter eines harten Kurses wollten nicht auf diese
Weise die Gewerkschaften aufwerten. Sie gedachten vielmehr die durch Verfassung
und Gesetze der Republik geschützten Errungenschaften der Arbeitnehmer
endgültig zu beseitigen, sobald Schleicher das Feld geräumt hatte.
Kaum waren in Berlin die Würfel für die Kanzlerschaft Hitlers gefallen,
ließ der Ruhrzechenverband denn auch - zum Entsetzen der Bergarbeitergewerkschaften
- einen "sozialreaktionäre(n) Peitschenknall"(56)
folgen: Mit der Kündigung des Lohn- und des Manteltarifvertrages am 31.
Januar 1933 und der Forderung nach einer "Auflockerung" der Lohntarife
wurde der "Großangriff" auf das System der Kollektivverträge
fortgesetzt, den Papens September-Verordnung eingeläutet hatte. Vor diesem
Hintergrund war der, Versuch von Leipart und Siemens, im Februar und März
noch einmal ins Gespräch zu kommen, von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Die tonangebenden Kräfte im Unternehmerlager setzten Anfang 1933 auf den
Staat der "nationalen Revolution".
Für Schleicher hingegen schien die Idee einer korporatistischen Krisenbewältigung
unter autoritären Vorzeichen den einzigen Ausweg aus jener politischen
Sackgasse zu öffnen, in der seine Regierung nach dem Scheitern des "Querfront"-Projektes
steckte. Bei einem letzten Treffen mit Vertretern des ADGB deutete der Kanzler
am 26. Januar 1933 die Möglichkeit an, den Reichstag zwar erneut aufzulösen,
die nach der Verfassung fälligen Neuwahlen jedoch bis auf weiteres auszusetzen
und zwischenzeitlich mit Unterstützung von Unternehmern und Gewerkschaften
weiterzuregieren. Doch seine Gesprächspartner vom ADGB winkten ab. Sie
vermochten keinen "Staatsnotstand" zu erkennen, mit dem Schleicher
sein Vorgehen rechtfertigen wollte. Die Hitler-Partei schien nach der Schlappe
bei den letzten Reichstagswahlen auf dem absteigenden Ast zu sein. Zudem ließen
die Konjunkturdaten auf ein allmähliches Abflauen der Wirtschaftskrise
hoffen. Im übrigen hätten die gewerkschaftlichen Organisationen einen
solchen Kraftakt jenseits der Verfassung schwerlich unbeschadet überstanden.
Immerhin hatten die Kommunisten erst am Vortag in Berlin weit über einhunderttausend
Demonstranten gegen Schleichers Staatsstreichpläne auf die Beine gebracht,
und nicht nur die Führungsgremien der SPD, sondern auch das Zentrum hatten
inzwischen schärfsten Protest gegen die geplante Ausschaltung des Parlaments
eingelegt.
Doch selbst wenn der ADGB auf Schleichers Ansinnen eingegangen wäre - das
Gesetz des politischen Handelns bestimmten längst andere. Unter dem Einfluss
seiner "Kamarilla" hatte der Reichspräsident Schleicher bereits
fallengelassen. Hitlers Machtübernahme am 30. Januar 1933 war der entscheidende
Schritt von der Agonie der parlamentarischen Republik zur offenen Diktatur.
Nur drei Monate später wurde die deutsche Gewerkschaftsbewegung zerschlagen
und in die "Deutsche Arbeitsfront" des NS-Staates überführt.
(57) An die Stelle frei ausgehandelter Kollektivvereinbarungen
der Arbeitsmarktparteien trat nun endgültig die staatliche Zwangsregelung
der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Damit wurde ein gewaltsamer Schlusspunkt unter
jene Erosion des Tarifvertragssystems gesetzt, welche von der staatlichen Zwangsschlichtung
der zwanziger Jahre über die Brüningschen Notverordnungen bis hin
zu Papens Anschlag vom September 1932 vorangeschritten war.
Unter Brüning und seinen Nachfolgern war die freiheitliche, tripartistische
Regelung der Arbeitsbeziehungen Weimarer Prägung immer weiter ausgehöhlt
worden. Auf politischer Ebene wie auf dem Feld der Arbeitsbeziehungen erlebten
die Gewerkschaftsführer nun das vollständige Scheitern ihrer regierungsfixierten
Politik. Im Vertrauen auf den Staat als Hüter des "Gemeinwohls"
hatten sie immer wieder darauf verzichtet, als (teil)autonome soziale Gegenmacht
die Interessen ihrer Klientel zu vertreten. Jetzt mussten sie ohnmächtig
mitansehen, wie die NS-Machthaber sie selbst und ihre Organisationen aus der
deutschen "Volksgemeinschaft" verstießen. Die meisten Unternehmer
hingegen waren Nutznießer dieser Entwicklung. Freilich sahen sie sich
in den folgenden Jahren zunehmend dirigistischen Eingriffen des Staates ausgesetzt.
Andererseits war der soziale Gegenpol in Gestalt unabhängiger Gewerkschaften
dauerhaft ausgeschaltet, und die staatlichen "Treuhänder der Arbeit"
entschieden in der Regel arbeitgeberfreundlich. Der Industrie gelang es überdies,
ihr Verbandswesen - äußerlich den Strukturen des Führerstaates
angepasst - in das "Dritte Reich" herüberzubringen und sich weitgehenden
Einfluss auf die Wirtschafts- und Sozialpolitik zu bewahren.
1 K. Armingeon hat die Nachinflationsperiode im vorhergehenden
Band dieser Reihe in die längerfristigen Trends der wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Entwicklung - auch über 1929/30 hinaus - eingeordnet;
siehe ders., Sozialstruktur, Sozialpolitik, wirtschaftliche Entwicklung und
Arbeitsbeziehungen, in: Die Weimarer Republik, Bd. 2: 1924-1930, München
1994, S. 101-158. Die folgenden Darlegungen konzentrieren sich deshalb auf die
spezifischen Umstände und Rückwirkungen der Weltwirtschaftskrise
2 M. Ruck, Der Wohnungsbau - Schnittpunkt von Sozial- und Wirtschaftspolitik,
in: W. Abelshauser, Die Weimarer Republik als Wohlfahrtsstaat, Stuttgart 1987,
S. 91-123; ders., Die öffentliche Wohnungsbaufinanzierung in der Weimarer
Republik, in: A. Schildt/A. Sywottek (Hrsg.), Massenwohnung und Eigenheim. Wohnungsbau
und Wohnen in der Großstadt seit dem Ersten Weltkrieg, Frankfurt/New York
1988, S. 150-200, hier S. 178-180
3 D. Petzina, Arbeitslosigkeit in der Weimarer Republik, in:
W. Abelshauser, Weimarer Republik (Anm. 2), S. 239-259, hier S. 258
4 Detaillierte Angaben bei D. Petzina u. a., Sozialgeschichtliches
Arbeitsbuch, Bd. 3, München 1978, S. 119 ff.; D: Petzina (Anm. 3)
5 H. A. Winkler, Der Weg in die Katastrophe. Arbeiter und Arbeiterbewegung
in der Weimarer Republik 1930 bis 1933, 2. Aufl., Bonn 1990, S. 599f. Zur Resonanz
der NSDAP unter den Arbeitslosen siehe H. Prokasky, Haben die Arbeitslosen Hitler
an die Macht gebracht? Wahlstatistiken im Geschichtsunterricht, in: Geschichte
in Wissenschaft und Unterricht (GWU) 33 (1982), S. 609-637; J. W. Falter, Politische
Konsequenzen von Massenerwerbslosigkeit. Neue Daten zu kontroversen Thesen über
die Radikalisierung der Wählerschaft am Ende der Weimarer Republik, in:
Politische Vierteljahresschrift (PVS) 25 (1984), S. 275-296
6 Siehe dazu R.-M. Huber-Koller, Gewerkschaften und Arbeitslose.
Erfahrungen der Massenerwerbslosigkeit und Aspekte freigewerkschaftlicher Arbeitslosenpolitik
in der Endphase der Weimarer Republik, Pfaffenweiler 1992, Bd. 1, S.119 ff.;
vgl. H. Homburg, Vom Arbeitslosen zum Zwangsarbeiter. Arbeitslosenpolitik und
Fraktionierung der Arbeiterschaft in Deutschland 1930-1933, in: Archiv für
Sozialgeschichte (MS) 25 (1985), S. 251-298; C. Brunnen, Arbeitslosigkeit in
München 1927 bis 1933, München 1992
7 H. Popitz u. a., Das Gesellschaftsbild des Arbeiters, Tübingen
1957; vgl. K. H. Hörning, Der "neue" Arbeiter, Frankfurt 1971;
W. Abelshauser, Wirtschaftsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland, 4. Aufl.,
Frankfurt 1987, S. 132 ff.
8 R. Michels, Zur Soziologie des Parteiwesens. Untersuchungen
über die oligarchischen Tendenzen des Gruppenlebens, Reprint der 2. Aufl.
von 1925, Stuttgart 1957, S. 275 ff.
9 Zum Milieubegriff siehe M. R. Lepsius, Parteiensystem und
Sozialstruktur [1966], in: G. A. Ritter (Hrsg.), Die deutschen Parteien vor
1918, Köln 1973, S. 56-80, hier S. 67 ff.
10 Siehe dazu Th. v. Freyberg, Industrielle Rationalisierung
in der Weimarer Republik, Frankfurt/New York 1989; H. Homburg, Rationalisierung
und Industriearbeit. Arbeitsmarkt - Management - Arbeiterschaft im Siemens-Konzern
Berlin 1900-1939, Berlin 1991, S. 255-661
11 Siehe dazu K Hagemann, Frauenalltag und Männerpolitik.
Alltagsleben und gesellschaftliches Handeln von Arbeiterfrauen in der Weimarer
Republik, Bonn 1990
12 Zum Ruhreisenstreit siehe K Armingeon (Anm. 1), S. 143-146;
ferner B. Weissbrod, Schwerindustrie in der Weimarer Republik, Wuppertal 1978,
S. 415-456
13 Emma Sträter, Die soziale Stellung der Angestellten,
Diss. Bonn 1933, S. 60 u. 62
14 Zur Genese dieser Dreigliederung siehe M. Ruck (Bearb.),
Die Gewerkschaften in den Anfangsjahren der Republik 1919-1923. (Quellen zur
Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung im 20. Jahrhundert, Bd. 2), Köln
1985, Einleitung, S. 49-53
15 Vgl. M. Prinz, Vom neuen Mittelstand zum Volksgenossen.
Die Entwicklung des sozialen Status der Angestellten von der Weimarer Republik
bis zum Ende der NS-Zeit, München 1986, S. 13-91; H. Speier, Die Angestellten
vor dem Nationalsozialismus, Göttingen 1977
16 Genaue Zahlenangaben bei M. König, Die Angestellten
unterwegs. Vom Berufsstand zur modernen Gewerkschaft 1890-1990, Köln 1990,
S. 172 f. Tab. 1 u. 3
17 S. Kracauer, Die Angestellten, 3. Aufl., Allensbach/Bonn
1959, S. 83 f. (zuerst 1930)
18 Siehe etwa J. W. Falter, Arbeiter haben sehr viel häufiger,
Angestellte dagegen sehr viel seltener NSDAP gewählt, als wir lange Zeit
angenommen haben, in: GG 16 (1990), S. 536-552; ders., Hitlers Wähler,
München 1991; vgl. P. Manstein, Die Mitglieder und Wähler der NSDAP
1919-1933, 3. Aufl., Frankfurt u.a.1990. Zur Resonanz der NSDAP auch unter der
Arbeiterschaft siehe J. W. Falter/D. Hänisch, Die Anfälligkeit von
Arbeitern gegenüber der NSDAP bei den Reichstagswahlen 1928-1933, in: AfS
26 (1986), 5.179-216; M. Ruck, Bollwerk gegen Hitler? Arbeiterschaft, Arbeiterbewegung
und die Anfänge des Nationalsozialismus, Köln 1988
19 Genaue Zahlenangaben bei D. Schütz, Zwischen Standesbewusstsein
und gewerkschaftlicher Orientierung. Beamte und ihre Interessenverbände
in der Weimarer Republik, Baden-Baden 1992, S. 358 ff., Tab. 2 u. 3
20 Genaue Zahlenangaben bei E. Hertrich, Vom Wandel der Erwerbsmöglichkeiten.
Die innere Struktur der Arbeiterschaft, in: W. Ruppert (Hrsg.), Die Arbeiter,
München 1986, S. 93-103, hier S. 102
21 Siehe dazu W. Müller, Lohnkampf, Massenstreik, Sowjetmacht.
Ziele und Grenzen der "Revolutionären Gewerkschafts-Opposition"
(RGO) in Deutschland 1928 bis 1933, Köln 1988
22 Siehe dazu die Kohortenanalyse bei D. Brunner, Bürokratie
und Politik des Allgemeinen deutschen Gewerkschaftsbundes 1918/19 bis 1933,
Köln 1992, S. 87-225
23 Siehe dazu W. Abelshauser, Freiheitlicher Korporatismus
im Kaiserreich und in der Weimarer Republik, in: ders. (Hg.), Weimarer Republik
(Anm. 2), S. 147-170
24 Siehe dazu W. Müller (Anm. 21), S. 140-150
25 Vgl. etwa Th. Welskopp, Arbeit und Macht im Hüttenwerk.
Arbeits- und industrielle Beziehungen in der deutschen und amerikanischen Eisen-
und Stahlindustrie von den 1860er bis zu den 1930er Jahren, Bonn 1994, S. 669
26 Zur antisozialdemokratischen Linkswendung der KPD Ende
der zwanziger Jahre siehe H. A. Winkler, Der Schein der Normalität. Arbeiter
und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik 1924 bis 1930, Bonn 1985, S. 661-697;
zur weiteren Entwicklung siehe ders., Weg (Anm. 5), S. 267 ff., 305 ff., 441
ff., 491 ff., 616 ff.
27 Siehe dazu H. A. Winkler, Weg (Anm. 5), S. 765-773
28 Siehe dazu G. Stollberg, Die Rationalisierungsdebatte 1908-1933,
Frankfurt/New York 1981
29 Die Rationalisierung in der Metallindustrie. Zusammengestellt
und bearb. nach Erhebungen des Vorstandes des Deutschen Metallarbeiterverbandes,
Berlin o. J. [1933], S. 206. Die Umfrage war 1931 durchgeführt worden.
30 M. Schneider, Das Arbeitsbeschaffungsprogramm des ADGB,
Bonn 1975; vgl. H. A. Winkler, Weg (Anm. 5), S. 495 ff. u. 537 ff.; W. Zollitsch,
Einzelgewerkschaften und Arbeitsbeschaffung, in: Geschichte und Gesellschaft
(GG) 8 (1982), S. 87-115. Zur Arbeitszeitfrage siehe Scharf, Geschichte der
Arbeitszeitverkürzung. Der Kampf der deutschen Gewerkschaften um die Verkürzung
der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, Köln 1987
31 Siehe dazu D. Brunner (Anm. 22), S. 442-452
32 W. Abelshauser/A. Faust/D. Petzina (Hrsg.), Deutsche Sozialgeschichte
1914-1945, München 1985, S. 258-261; G. A. Ritter, Der Sozialstaat, München
1989, S. 112-115
33 So der stellvertretende ADGB-Vorsitzende Graßmann
am 10.12.29; zit. nach: D. Schiffmann, Die Freien Gewerkschaften und das Scheitern
der Regierung Müller 1930, in: E. Matthias/K. Schönhoven (Hrsg.),
Solidarität und Menschenwürde. Etappen deutscher Gewerkschaftsgeschichte,
Bonn 1984, S. 187-207, hier S. 206
34 Zu den Motiven dieses Vorstoßes und zum weiteren Vorgehen
der Unternehmer siehe R Neebe, Großindustrie, Staat und NSDAP 1930-1933,
Göttingen 1981; M. Grübler, Die Spitzenverbände der Wirtschaft
und das erste Kabinett Brüning, Düsseldorf 1982
35 VDA-Geschäftsbericht 1927/29; zit. nach: D. Schiffmann
(Anm. 33), S. 198
36 J. Bergmann, Politische Anschauungen und politische Kultur
des Handwerks in der Weimarer Republik, in: D. Lehnert/K. Megerle (Hrsg.), Pluralismus
als Verfassungs- und Gesellschaftsmodell. Zur politischen Kultur in der Weimarer
Republik, Opladen 1993, S. 131-213, hier S. 154 ff.
37 ADGB-Jahrbuch 1929, Berlin 1930, S. 54
38 VDA-Geschäftsbericht 1927/28 (Anm. 37)
39 D. Schiffmann (Anm. 33), S. 197
40 P. Jahn (Bearb.), Die Gewerkschaften in der Endphase der
Republik 1930-1933. (Quellen zur Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung
im 20. Jahrhundert, Bd. 4), Köln 1988, S. 103
41 P. Jahn, Endphase (Anm. 40), S. 191
42 Ebd., S. 194 u. 197
43 B. Weisbrod, Die Befreiung von den "Tariffesseln".
Deflationspolitik als Krisenstrategie der Unternehmer in der Ara Brüning,
in: GG 11 (1985), S. 295-325
44 P. Jahn, Gewerkschaften in der Krise. Zur Politik des ADGB
in der Ära der Präsidialkabinette 1930 bis 1933, in: E. Mauhias/K.
Schönhoven (Anm: 35), S. 233-253; vgl. ders., Endphase (Anm. 40), Einleitung,
S. 9-62; vgl. R.-M. Huber-Koller (Anm. 6)
45 Reichsarbeitsminister Stegerwald war bis 1929 Generalsekretär
des Gesamtverbands der christlichen Gewerkschaften und Vorsitzender des DGB
gewesen. Brüning hatte die Geschäfte des DGB von 1920 bis zu seiner
Berufung zum Reichskanzler 1930 geführt.
46 Grundlegend dazu J. Bähr, Staatliche Schlichtung in
der Weimarer Republik, Berlin 1989; vgl. K. Borchardt/C. Zahn, Zur Geschichte
gewerkschaftlicher Lohnforderungen in den mittleren und späten Jahren der
Weimarer Republik,. München 1990; B. Adam, Arbeitsbeziehungen in der bayerischen
Großstadtmetallindustrie von 1914-1932, München 1983, S. 132 ff.
47 D. Petzina u.a. (Anm. 4), S. 51
48 W. Adamy/J. Steffen, "Arbeitsmarktpolitik" in
der Depression. Sanierungsstrategien in der Arbeitslosenversicherung 1927-1933,
in: Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 15 (1982), S. 276-291.
Zum "Abbau der Sozialpolitik" im Zeichen der Weltwirtschaftskrise
siehe L. Preller, Sozialpolitik in der Weimarer Republik, Stuttgart 1949 (Reprint
Kronberg/Düsseldorf 1978), S. 391-495; V. Hentschel, Geschichte der deutschen
Sozialpolitik (1880-1980), Frankfurt 1983, S. 56-144
49 P. Jahn, Endphase (Anm. 40), Einleitung, S. 38
50 Zitiert nach: Droste Geschichtskalendarium, Bd. 1, Düsseldorf
1982, S. 596
51 Kundgebung des ADGB-Bundesausschusses v. 14. 6. 1932; abgedr.
in: M. Ruck, Gewerkschaften - Staat - Unternehmer. Die Gewerkschaften im politischen
und sozialen Kräftefeld 1914 bis 1933, Köln 1990, S. 184 f.
52 Gewerkschaftszeitung (GZ). Organ des ADGB, Jg. 42, Nr. 26,
25. 6. 32, S. 401
53 Droste Geschichtskalendarium (Anm. 50), S. 596
54 GZ, Nr. 4, 28. 1. 33, S. 52-54
55 RDI-Präsidiumssitzung v. 23. 3. 33; zit. nach: R. Neebe,
Konflikt und Kooperation 1930-1933. Anmerkungen zum Verhältnis von Kapital
und Arbeit in der Weltwirtschaftskrise, in: W. Abelshauser (Hrsg.), Weimarer
Republik (Anm. 2), S. 226-237, hier S.236
56 J. Triem, Tarifpolitischer Großangriff im Bergbau
(GZ, Nr. 6, 11. 2. 33, S. 84 f.)
57 Siehe dazu K. Schönhoven, Die deutschen Gewerkschaften,
Frankfurt 1987, S.179-183; M. Schneider, Kleine Geschichte der Gewerkschaften,
Bonn 1989, S. 215-227; M. Ruck, Gewerkschaften - Staat - Unternehmer (Anm. 51),
S. 116-129
Abelshauser, Werner (Hrsg.): Die Weimarer Republik als Wohlfahrtsstaat. Zum
Verhältnis von Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Industriegesellschaft,
Stuttgart 1987
Abelshauser, Werner/Faust, Anselm/Petzina, Dietmar (Hrsg.): Deutsche Sozialgeschichte
1914-1945. Ein historisches Lesebuch, München 1985
Adam, Bernhard: Arbeitsbeziehungen in der bayerischen Großstadtmetallindustrie
von 1914-1932, München 1983
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Obwohl man wußte, dass der Wiederaufbau nur bei freier Entfaltung
der wirtschaftlichen Kräfte möglich war, hat man fortgesetzt Kompromisse
mit dem Sozialismus geschlossen und durch Steuern und Abgaben, durch Staatsbetriebe
und staatliche Eingriffe die Privatwirtschaft bedrängt und in ihrer Entwicklung
eingeengt. Die Rücksicht auf die Macht der Parteien hat nicht die Kraft
aufkommen lassen, Arbeit, Zins und staatliche Lasten in ein richtiges Verhältnis
zu bringen. . . . Die Produktionskosten sind in stärkerer Progression als
die Produktion selbst gestiegen. Der öffentliche Bedarf ist ... in unerhörter
Weise ... vermehrt worden. '. . . Hinzu trat eine Übertreibung in der Sozialgesetzgebung,
die manche an sich gegebenen Aufstiegsmöglichkeiten für die deutsche
Wirtschaft vereitelt hat. . . .
Die Theorie, dass die Steigerung der Konsumkraft nur durch eine Steigerung der
Löhne bewirkt werden kann, ist falsch. ... Eine
Lohnerhöhung, die im Widerspruch zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung
steht, kann sich wegen der durch sie hervorgerufenen Steigerung der Gestehungskosten
nur in einer scheinbaren, aber nicht wirklichen Steigerung der Kaufkraft und
nur auf Kosten der Produktivkraft der Wirtschaft auswirken. Übertriebene
Lohnerhöhungen werden mit der Arbeitslosigkeit anderer Arbeiter bezahlt.
. . .
Die deutsche Wirtschaft steht am Scheidewege. Wenn es nicht endlich gelingt,
das Steuer umzulegen und unserer Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik eine
entscheidende Wendung zu geben, dann ist der Niedergang der deutschen Wirtschaft
besiegelt. . .. Die Wiederherstellung der Rentabilität in den Betrieben
und die Eigenkapitalbildung in den Unternehmungen sind entscheidend für
die Wiederbelebung und den Aufstieg der deutschen Wirtschaft.
Zu einer Zeit, in der Deutschland um Wirtschaftsgeltung und Lebensraum kämpft,
wird von Unternehmerorganisationen und politischen Heißspornen eine Aktion
unternommen, die einen neuen Schlag gegen den sozialen Staat und die Lebensinteressen
der Arbeitnehmerschaft bedeutet. . . . Mit den Schlagworten "Sicherung
der Rentabilität" und "Kapitalbildung" wird von der vereinigten
sozialen Reaktion eine Panikstimmung erzeugt, als wäre die deutsche Wirtschaft
unter der jetzigen Steuer- und Sozialpolitik in eine Katastrophe hineingeführt
worden. Der Aufstieg der Wirtschaft im letzten Jahrfünft beweist aber,
dass
Sozialpolitik und Sozialversicherung den wirtschaftlichen Fortschritt nicht
gehemmt, sondern gestützt haben. Die Gewerkschaften erkennen selbstverständlich
die Notwendigkeit ausreichender Kapitalbildung an. Sie bekämpfen aber jene
Politik, die einseitig die wirtschaftliche und politische Macht des Unternehmertums
stärkt. . . . Sie sehen sich verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass eine
unsoziale Umlagerung der wirtschaftlichen Lasten aus der Einkommensverteilung
nicht vor sich gehen kann, ohne eine Ära neuer schwerer sozialer Kämpfe
heraufzubeschwören.
Es ist den Gewerkschaften häufig das Lob erteilt worden, dass sie in
richtiger Erkenntnis volkswirtschaftlicher Notwendigkeiten sich zur Rationalisierung
bekannt hätten, obgleich sie wussten, dass diese Maßnahme zunächst
Arbeitslosigkeit innerhalb ihrer Mitgliedschaft auslösen werde. In letzter
Zeit freilich konnte man auch manches bittere und tadelnde Wort hören.
So klang uns aus Untemehmerkreisen verschiedentlich der Vorwurf entgegen, dass
die Arbeitslosigkeit in erster Linie durch den ständigen Druck der Gewerkschaften
zur Rationalisierung hervorgerufen sei. Hin und wieder sind selbst einzelne
unserer Mitglieder an der Zweckmäßigkeit unserer Haltung irre geworden.
Gleichgültig, ob die Volkswirtschaft unter dem Zeichen des Kapitalismus
oder des Sozialismus steht - die Wohlstandssteigerung kann nur auf dem Wege
der Rationalisierung erfolgen. . . . Die Gewerkschaften anerkennen also den
Gedanken der Rationalisierung. Aber sie bekämpfen die Fehlrationalisierung,
die gerade in den letzten Jahren einen übergroßen Raum innerhalb
des Gesamtprozesses der Rationalisierung eingenommen hat. ... Der erste Grundfehler
bestand darin, dass man die Rationalisierung als ein vorwiegend technisches
Problem ansah. Die Lösung dieses Teilproblems ist freilich glänzend
gelungen. . . . Man wird den
Unternehmern ins Zeugnis schreiben dürfen: Technik - sehr gut. Aber man
wird hinzufügen müssen: Wirtschaftskunde - mangelhaft. Denn der Produktionsapparat
war zwar glänzend ausgebaut und zum Überfluss auch noch erheblich
erweitert worden. Aber er konnte nicht rationell ausgenutzt werden, weil der
vermehrten Produktionsmöglichkeit keine entsprechenden Absatzmöglichkeiten
gegenüberstanden.
Die Opfer, die die Arbeitnehmerschaft der Fehlrationalisierung bringen muss,
sind in der erschütternden Statistik über Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit
festgehalten.
Der erste Akt des deutschen Rationalisierungsschauspiels, nämlich die Umorganisierung
der Betriebe, ist hervorragend gelungen. Der zweite Akt, nämlich die Markteroberung
für vergrößerte Produktion, ist noch nicht über die Bretter
gegangen. Es scheint, dass er unter dem Druck der Krise jetzt vor sich gehen
wird. . . . Die Erzeugungsmöglichkeiten des Produktionsapparates der deutschen
Volkswirtschaft sind freilich so riesenhaft gewachsen, dass diese Maßregel
schon nicht mehr ausreichend sein dürfte. Daher muss zur alsbaldigen Erzielung
des Gleichgewichts zwischen Produktion und Absatz eine zweite wirtschaftliche
Maßnahme hinzutreten: Die Verkürzung der Arbeitszeit.
Für die Gewerkschaften ist eine organische Veränderung ihres Mitgliederstandes
eingetreten, wenn nicht mehr drei bis fünf, sondern vierzig vom Hundert
und mehr arbeitslos sind. Ja, die noch Beschäftigten sind nicht mehr die
"gleichen" Mitglieder wie noch vor einigen Jahren. Hinter Lohnabbau
und Kurzarbeit steht beinahe für jeden die Angst vor dem Schicksal der
anderen. . . .
Dem ersten sozialen Unruhe- und Angstgefühl nach dem Verlust der Arbeitsstelle
folgt bei längerer Dauer gewöhnlich eine Verzweiflungsstimmung, die
durch unermüdliche Versuche um neue Arbeit, oft auch ständige Besuche
bei den Verbandsbüros abzureagieren versucht wird. Es gelingt nicht! Nun
folgt meist als nächste Etappe eine heftige Auflehnungsstimmung, von der
nichts verschont bleibt: die Gesellschaft mit allen ihren Institutionen, die
Parteien, die Gewerkschaften, die häufig als unmittelbar "Schuldige"
angeklagt werden. Auf dieser Ebene entsteht die wilde Radikalität, die
die Einsicht und Vernunft bewusst ablehnt, sich bald nach links, bald nach rechts
gefühlsbetonte Auswege sucht. . . . Von hier aus ist es dann meistens nur
ein Schritt in die Reiche aller möglichen Heilslehren und Wunderrezepte.
. . . Die letzte Stufe ist dann meist vollkommene geistige und seelische Apathie,
verbunden mit politischer und weltanschaulicher Indifferenz. . . . Die Gefahr
ist nicht von der Hand zu weisen, dass sich aus der betonten "Wurstigkeit"
die Bereitschaft entwickelt, sich zu jeder Aktion - auch zu Aktionen gegen die
Arbeiterbewegung - unter verschiedensten Vorzeichen missbrauchen zu lassen.
. . .
Von beinahe jedem Gewerkschaftsführer kann man heute die sorgenbewusste
Klage hören, dass die ausgesteuerten Arbeitslosen in häufigen Fällen
die Verbindung zur Organisation allmählich verlieren. . . . Dabei darf
nicht verkannt werden, dass die Teilnahme der Arbeitslosen an den Lohn- und
Tarifkämpfen ihrer Gewerkschaft bei längerer Arbeitslosigkeit allmählich
verblasst. Die Problemstellung dieser Kämpfe mit ihrer Parole: "Gleiche
Leistung - gleicher Lohn" hat keine dauernde erlebnismüßige
Tragfähigkeit mehr im Dasein des Arbeitslosen. Sein Einkommensinteresse
verliert den produktiven Charakter und ist überwiegend auf die rein konsumptive
Fragestellung gerichtet: "Wie komme ich mit dem, was ich an Unterstützung
erhalte, mit meiner Familie durch?"
Man ginge wohl zu weit, wenn man daraus einen gewissen Gegensatz zwischen den
noch in Arbeit stehenden Gewerkschaftsmitgliedern und den Arbeitslosen herleiten
wollte. Immerhin zeigen sich heute auf der gewerkschaftlichen Ebene gewisse
Kräfteverlagerungen in den Aufgaben. Auf dem Frankfurter Gewerkschaftskongress
[31. August bis 4. September 1931 ] fiel das peinliche Wort, dass die Organisationen
der verwandelten politischen und wirtschaftlichen Situation mit einer "disziplinierten
Fassungslosigkeit" gegenüberständen. ... Dieses Wort (ist) unbegründet
und darum unberechtigt. Aber dieser Dauerzustand der Arbeitslosigkeit, diese
aktuelle Situation ohne unmittelbar wirksame Auswege zwingt doch die Gewerkschaften,
den Vorwurf der Bürokratisierung, der Erstarrung in ihren überlieferten
und bewährten Organisationsformen mit größter Energie durch
unermüdliche Anpassung an neue Gegebenheiten zu widerlegen.
Bis in das Jahr 1929 hinein sprach man von einer "technologischen Arbeitslosigkeit",
von einem Verdrängen der Arbeitshände durch die Rationalisierung.
. .. Eine echte ökonomische Krise ... haben wir seit dem Herbst 1929, von
wo an das Wirtschaftsvolumen beängstigend schnell zusammengeschrumpft ist.
. . .
Kann man bei diesen Aussichten den Dingen ihren freien Lauf lassen? Die Frage
ist gar nicht so überflüssig, wie es scheinen könnte, denn nach
dem Wesen des kapitalistischen Konjunktursystems ist normalerweise der völlige
Ablauf der Krise die Voraussetzung für die Wiedergesundung. . . . Darum
hat es auch, solange wir noch im kapitalistischen System leben müssen,
schon seinen Sinn, dass die "Reinigungskur" der Krise als unvermeidliches
Schicksal einfach abwartend hingenommen wird. Nun aber sind wir im dritten Jahre
einer Krise, die mit nie erlebter Totalität und Wucht eine ganze Welt niedergeworfen
hat. Anzeichen einer Wirtschaftswende sind noch immer nicht sichtbar. Dabei
schält sich aber immer deutlicher die Erkenntnis heraus, dass der Automatismus
der Krisenüberwindung selbst entzwei gegangen ist und dass nun ohne ein
bewusstes Eingreifen in den Lauf der Dinge ein Umschwung "von selbst"
überhaupt nicht zu erwarten ist, wenigstens nicht in einer Zeit, die wir
noch aushalten können. . . .
Wie die Dinge nun liegen, wäre ein weiteres bloßes Abwarten nicht
mehr zu verantworten. Wir müssen uns auf diejenigen Möglichkeiten
einer aktiven Konjunkturpolitik besinnen, über die wir noch verfügen.
. . . Nach dem totalen Zusammenbruch des Kreditsystems ist von der Kapitalseite
her vorläufig nichts zu erwarten. Der Antrieb von der Kaufkraftseite her
ist durch die bewusste Deflationspolitik gewaltsam zerschlagen worden. . . .
Aktive Konjunkturpolitik heißt deswegen heute, mit der Arbeitsbeschaffung
beginnen. ... Es lassen sich ohne Mühe Arbeiten der öffentlichen Hand
finden, die volkswirtschaftlich durchaus notwendig und sinnvoll sind. . .. Man
muss sich eben überlegen, ob die in einer Volkswirtschaft vorhandenen Sachfaktoren
nicht durch eine Hilfskonstruktion des Kreditwesens zu werteschaffender Arbeit
verbunden werden können, ohne dass daraus eine Inflation entstehen musste.
. . .
Wenn darin wirklich ein Risiko enthalten sein sollte, so darf man auch nicht
übersehen, dass auch das untätige Abwarten ein sicheres Risiko bedeutet.
... Die sozialen und politischen Spannungen haben einen Grad erreicht, dass
eine Explosion in gefährliche Nähe rückt, wenn nicht bald eine
Entspannung eintritt! Die einzig wirksame Entspannung besteht in der Beschaffung
von Arbeit.