Die Weimarer Republik
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Wie auf den anderen Feldern der Politik standen auch außenpolitisch die
letzten Jahre der Republik zwischen 1930 und 1932 ganz im Zeichen der alles
beherrschenden Weltwirtschaftskrise. Wie kaum in einer Epoche zuvor verknüpfte
sich die Außenpolitik fast aller führenden Industrieländer in
diesem Zeitabschnitt mit den globalen Problemen der Weltwirtschaft und des gesamten
internationalen geld- und kreditwirtschaftlichen Beziehungsgeflechts zwischen
den Staaten. Mehr noch als alle anderen Länder Europas wurde Deutschland
von der aus Übersee seit dem Jahresende 1929 mit Macht hereinbrechenden
Krise getroffen, da sein Wohlstand der vergangenen Jahre zum großen Teil
"auf Pump", d. h. durch kurzfristige Gelder ausländischer Gläubiger
vorwiegend aus den USA, finanziert worden war.
Die Sicherung der Kreditwürdigkeit gegenüber den ausländischen
Gläubigern war in dieser Situation, als sich im Laufe des Winters 1929/30
das Ausmaß des weltweiten Konjunktureinbruchs abzeichnete und das Gespenst
einer Finanzkrise des Reiches immer bedrohlicher wurde, das vorrangige außenpolitische
Ziel der seit Ende März 1930 amtierenden Regierung des Reichskanzlers Brüning.
Voraussetzung dafür, den bereits mit Beginn der Krise einsetzenden Abzug
ausländischer Gelder zu begrenzen und dem Reich das Vertrauen seiner internationalen
Gläubiger zu erhalten, war eine Politik der strikten und loyalen Erfüllung
der eingegangenen Vertragsverpflichtungen Deutschlands.
Von besonderer Bedeutung war dabei der nach heftigen innenpolitischen Kämpfen
erst im März 1930 vom Reichstag angenommene und vom Reichspräsidenten
unterzeichnete Young-Plan, der Deutschland am 30. Juni d. J. die vorzeitige
Rheinlandräumung - eine verspätete Frucht der Außenpolitik Stresemanns
- beschert hatte. Dadurch, dass er die deutschen Reparationsverpflichtungen
nach Höhe und Dauer endgültig regelte, stellte er einen allseits unbestrittenen
Fortschritt gegenüber dem bis dahin geltenden Dawes-Plan dar.
Seine ab dem Herbst 1929 fälligen jährlichen Zahlungsraten (Annuitäten)
waren jedoch am volkswirtschaftlichen Maßstab der vorangehenden Prosperitätsjahre
orientiert worden. Der Einbruch der Krise und ihre unaufhaltsame Verschärfung
mussten so über kurz oder lang seine Voraussetzungen in Frage stellen und
das Problem seiner Teil- oder Gesamtrevision aufwerfen.
Zu diesen äußeren Faktoren kam das im Zuge der fortschreitenden Krise
sich ständig verschärfende innenpolitische Klima in Deutschland; eine
Entwicklung, die mit dem erdrutschartigen Erfolg der Partei Hitlers in den Reichstagswahlen
vom 14. September 1930 ihren ersten dramatischen Ausdruck fand. Angeführt
von der extremen nationalsozialistischen Anti-Versailles-Agitation erfuhr innerhalb
der gesamten politischen Öffentlichkeit des Reichs die revisionistische
Stimmung gegen die noch verbliebenen Reste des friedensvertraglichen Erbes von
1919 eine deutliche Radikalisierung. Neben der Reparationsfrage mit dem als
"Tributvertrag" geschmähten Young-Plan richtete sich die immer
weitere Kreise erfassende nationale Agitation gegen den zweiten Pfeiler des
Versailler Vertragswerks, die in dessen Teil V Deutschland auferlegten Rüstungsbeschränkungen.
Als "Hindenburg-Kabinett" zwar weitgehend vom Parlament unabhängig,
jedoch um so mehr auf das Vertrauen des Reichspräsidenten und seiner Umgebung
sowie von Reichswehr, Wirtschaftsverbänden und den Parteien des bürgerlich-konservativen
Lagers angewiesen, konnte sich Brünings Regierung auf Dauer dem revisionspolitischen
Druck von innen nicht entziehen. Die besonders im Zeichen der Krise unvermeidliche
Wechselwirkung zwischen Innen- und Außenpolitik ließ bald auch innerhalb
der Reichsregierung den Ruf nach revisionspolitischen Aktionen lauter und fordernder
werden. Die Reparationsfrage in Gestalt des Young-Plans und die Revision der
militärischen Beschränkungen, mit anderen Worten die Rüstungsgleichberechtigung
Deutschlands, wurden zu den beiden zentralen außenpolitischen Themen in
der Endphase der Weimarer Republik. Doch ließen sich im Unterschied zu
früheren Zeiten die einzelnen Politikfelder kaum mehr voneinander trennen.
Weltwirtschaftliche Verflechtungen, deflatorische Krisenbekämpfung, innenpolitischer
Druck und außenpolitische Revisionsziele vermengten sich zu einem unauflöslichen
Geflecht gegenseitiger Abhängigkeiten.
4. Oktober 1929
Nach dem Tod Stresemanns wird Julius Curtius Reichsaußenminister
22. Dezember 1929
Scheiterndes Volksbegehrens der "nationalen Opposition" gegen den
Young-Plan
3.-20. Januar 1930
Die 2. Haager Konferenz nimmt den Young-Plan endgültig an
12./13. März 1930
Verabschiedung der Young-Plan-Gesetze durch den Reichstag und Unterzeichnung
durch den Reichspräsidenten
17. Mai 1930
Der französische Außenminister Aristide Briand unterbreitet seinen
Europaplan den Mitgliedsstaaten des Völkerbunds
13.Juni 1930
Ablösung von Stresemanns langjährigem Staatssekretär Carl von
Schubert. Neuer Staatssekretär im Auswärtigen Amt wird Bernhard Wilhelm
von Bülow (bis 1936)
30. Juni 1930
Abschluss der vorzeitigen Rheinlandräumung durch die alliierten Truppen
14. September 1930
Sensationeller Wahlerfolg der NSDAP in den Reichstagswahlen. Als Reaktion erfolgt
in den Wochen darauf ein massiver Abzug von Auslandsgeldern aus Deutschland
20. März 1931
Bekanntgabe des deutsch-österreichischen Zollunionsprojekts durch die Reichsregierung
5.-9. Juni 1931
Treffen von Brüning und Curtius mit der britischen Regierung in Chequers
20. Juni 1931
US-Präsident Hoover schlägt ein einjähriges internationales Moratorium
für zwischenstaatliche Schulden vor, das am 6. Juli als "Hoover-Feierjahr"
verkündet wird
19. August 1931
Der Layton-Bericht der Sachverständigenkommission für die Begutachtung
der deutschen Finanzlage stellt die Zahlungsunfähigkeit des Reiches für
weitere Reparationsleistungen fest
5. September 1931
Der internationale Haager Gerichtshof erklärt die Unzulässigkeit des
deutsch-österreichischen Zollunionsplans
3. Oktober 1931
Rücktritt von Curtius. Reichskanzler Brüning übernimmt am 10.
Oktober selbst das Auswärtige Amt
23. Dezember 1931
Das Beneduce-Gutachten bestätigt die Feststellungen des Layton-Berichts
vom August hinsichtlich der deutschen Zahlungsunfähigkeit
3. Februar 1932
Beginn der internationalen Genfer Abrüstungskonferenz
26. April 1932
Vertrauliche Gespräche Brünings mit MacDonald und Stimson in Bessinge
11. Mai 1932
Letzte Rede Brünings vor dem Reichstag ("Hundert Meter vor dem Ziel")
Juni 1932
Das 1. Kabinett Reichskanzler von Papens wird gebildet. Reichsaußenminister
wird Konstantin Frhr. von Neurath (bis 1938). Reichswehrminister General Kurt
von Schleicher
16. Juni-9. Juli 1932
Reparationskonferenz von Lausanne. Endgültige Ablösung der deutschen
Reparationsschulden gegen eine Restzahlung von 3 Milliarden Reichsmark
3. Dezember 1932
Bildung des Kabinetts von Schleicher
11. Dezember 1932
Die Genfer Abrüstungskonferenz erkennt prinzipiell die Rüstungsgleichberechtigung
Deutschlands an
28. Januar 1933
Rücktritt Reichskanzler von Schleichers
Im Frühjahr 1930 war Brüning im Zeichen der Kontinuität der durch
Stresemann geprägten, auf friedlichen Ausgleich, Verständigung und
internationale Zusammenarbeit ausgerichteten Außenpolitik der Locarno-Ära
angetreten. In seiner Regierungserklärung vor dem Reichstag vom 1. April
führte der neue Kanzler im außenpolitischen Teil seiner Rede u. a.
aus:
"Die neue Regierung wird Deutschlands Lebensinteressen in organischer Weiterentwicklung
der bisherigen Außenpolitik aktivvertreten. Nationales Selbstbewusstsein,
Vertrauen in die innere Kraft des eigenen Volkes sind die Grundlagen ebenso
wie die Erkenntnis, dass der Wiederaufstieg Deutschlands nur im friedlichen
Zusammenwirken mit allen Völkern erreichbar ist. Loyale Durchführung
der internationalen Vereinbarungen, Klärung und weiterer Ausbau unseres
Verhältnisses zu allen Staaten, zu denen wir in freundschaftlichen, vertraglichen
und wirtschaftlichen Beziehungen stehen, Förderung internationaler Zusammenarbeit,
insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiete, zur Erleichterung der schwierigen
Lage der eigenen mit der Weltwirtschaft eng verknüpften Wirtschaft, das
sind die Grundlinien dieser Außenpolitik."(1)
Wenngleich das Bekenntnis zur Kontinuität im Vordergrund stand, schienen
doch Begriffe wie "nationales Selbstbewusstsein" und die Betonung,
die eigenen Lebensinteressen "aktiv" vertreten zu wollen, bereits
einen Stilwandel anzudeuten. Auch fehlte ein Hinweis auf die besondere Bedeutung
des deutsch-französischen Verhältnisses, das zu Stresemanns Zeiten
stets einen Gegenstand herausgehobener Aufmerksamkeit gebildet hatte.
Die folgenden Monate ließen den Stil- und Methodenwandel in der deutschen
Außenpolitik bereits deutlicher hervortreten. Am auffälligsten änderte
sich die Sprache, die, insbesondere nach den Septemberwahlen 1930, selbst in
der Partei Stresemanns, die mit Julius Curtius auch weiterhin den Reichsaußenminister
stellte, zunehmend emotionalere Töne anschlug. So erklärte im November
d. J. der neugewählte DVP-Parteivorsitzende Eduard Dingeldey nach einem
Rückblick auf die Außenpolitik der vergangenen Jahre:
"Nun brauchen wir nicht mehr bloß die Sprache der Zurückhaltung
und diplomatischen Vernunft zu sprechen; jetzt dienen wir der deutschen Außenpolitik
und dem verantwortlichen Außenminister am meisten, wenn wir wieder mehr
zum Herzen sprechen."(2)
Zuvor hatte bereits Reichsinnenminister Wirth von der Zentrumspartei in einer
Kabinettssitzung die Ansicht geäußert, die deutsche Politik dürfe
die Rücksicht auf Stresemanns alten Partner Aristide Briand nicht höher
stellen als die gegenüber der eigenen öffentlichen Meinung. Da es
nun einmal nicht gelungen sei,
"die Außenpolitik der Reichsregierung dem deutschen Volk psychologisch näherzubringen, (könne) eine aktivere Haltung in der Reparationsfrage ... vielleicht stimmungsmäßig eine Entlastung bringen."(3)
Hinzu kamen wichtige personelle Veränderungen im Auswärtigen Amt, wo Curtius im Juni 1930 Stresemanns langjährigen Staatssekretär Carl von Schubert durch den aus dem Völkerbundsreferat aufgestiegenen Bernhard Wilhelm von Bülow ersetzte. Dieser begründete mit dem neuen Botschafter in London, Konstantin Frhr. von Neurath, und dem gleichfalls im Amt neuen Leiter des Völkerbunds- und Abrüstungsreferats, Wilhelm Frhr. von Weizsäcker, ein neuartiges, in revisionspolitischen Fragen tonangebendes Zusammenspiel (Gerhard Schulz).(4) An die Stelle der durch langfristige Perspektiven, taktische Umsicht und psychologische Behutsamkeit gekennzeichneten Revisionspolitik Stresemanns trat eine Politik, die auch vor Brüskierungen, hintergründigen Manövern und gelegentlichen Unaufrichtigkeiten nicht zurückschreckte und der Pflege der außenpolitischen Atmosphäre, die in den Jahren zuvor eine so wichtige Rolle gespielt hatte, einen erheblich geringeren Stellenwert beimaß.(5)

Der gewandelte Stil zeigte sich besonders im Verhältnis zu Frankreich,
wo die Rücksichten gegenüber der Person Anistide Briands nunmehr fallengelassen
wurden. Dessen im Mai 1930 den Mitgliedsstaaten des Völkerbunds unterbreiteter
Europaplan, der den Locarno-Vertrag zu einem gesamteuropäischen Sicherheitssystem
weiterentwickeln wollte, wurde mit der deutschen Antwortnote vom Juli d. J.
nach Curtius' eigenen Worten "ein Begräbnis erster Klasse" bereitet.(6)
Die Forderung nach völliger Rüstungsgleichheit als Vorbedingung, verbunden
mit der Absicht, einem drohenden Ostlocamo auszuweichen, richteten letztlich
unübersteigbare Hindernisse für die Weiterverfolgung von Briands Projekt
auf.
Auch gegenüber den europäischen Verbündeten Frankreichs, voran
Polen, mit dem im März 1930 ein für die Minderheiten in beiden Ländern
wichtiges Liquidationsabkommen für Eigentumsansprüche perfekt geworden
war, verschärfte sich der revisionspolitische Tonfall. Gleichzeitig entwarf
man im Auswärtigen Amt Perspektiven für eine Aktivierung der deutschen
Politik in Richtung Südosteuropa, wo mit den Mitteln einer wirtschaftspolitischen
Offensive der französische Einfluss zugunsten Deutschlands zurückgedrängt
werden sollte. Die unter Stresemann eher gespannten Beziehungen zu Rom wurden
hingegen deutlich verbessert, was besonders durch den Staatsbesuch Brünings
und seines Außenministers im August 1931 bei Mussolini zum Ausdruck kam.
Damit schied Italien aus der Front der Gegner Deutschlands in der Reparations-
und Abrüstungsfrage aus. Sowjetrussland gegenüber wurde die seit Jahren
geübte und die Versailler Bestimmungen unterlaufende geheime militärische
Zusammenarbeit noch verstärkt, wobei Auswärtiges Amt und Reichswehrministerium
bei der Tarnung und Verschleierung gegenüber Ausland und Öffentlichkeit
eng kooperierten.(7)
Am krassesten zeigte sich jedoch der neue Stil in der Art der Vorbereitung und
Durchführung des Plans einer deutsch-österreichischen Zollunion (vgl.
Dok. 2) an der Jahreswende 1930/31. Curtius hatte diesen
Plan höchstselbst auf geradezu konspirative Weise mit seinem österreichischen
Amtskollegen, Vizekanzler Schober, vorbereitet und am 21. März 1931 offiziell
der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Das Projekt, in dem man im Ausland die
Vorstufe zu einem "Anschluss" und damit einen krassen Verstoß
gegen die Bestimmungen der Verträge von Versailles und St. Germain erblickte,
löste besonders in Frankreich heftige Reaktionen aus. Es bedeutete vor
allem eine persönliche Brüskierung Aristide Briands, dessen Ambitionen
auf das französische Staatspräsidentenamt damit zusammenbrachen und
der bald darauf politisch resignierte.
Nachdem der internationale Haager Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. September
1931 die juristische Unzulässigkeit des Zollunionsprojekts festgestellt
hatte, schied Curtius, dessen Person zu sehr mit dem gescheiterten Projekt verbunden
war, wenige Wochen darauf aus dem Amt. Reichskanzler Brüning übernahm
anlässlich der Bildung seines 2. Kabinetts am 10. Oktober 1931 selber das
Amt des Reichsaußenministers.
Unter den außenpolitischen Fragen, die im Zeichen der seit Anfang 1930
zunehmend verschärften Wirtschaftskrise in der deutschen Öffentlichkeit
die heftigsten Emotionen erregten, stand das Reparationsproblem an erster Stelle.
Der Young-Plan, auch "neuer Plan" genannt, hatte im Jahre 1929 kurz
vor dem Ausbruch der Krise die deutsche Reparationsschuld "endgültig",
d. h. nach Höhe, Dauer (bis 1966 bzw. 1988) und Zahlungsmodus geregelt.
Den zahlreichen Vorteilen des Plans wie den reduzierten Jahresraten (Annuitäten),
der Beseitigung des Systems der Pfänder und der ausländischen Kontrolle
mit ihren souveränitätsbeschränkenden Auswirkungen stand als
ein Nachteil die teilweise Aufgabe des sogenannten Transferschutzes gegenüber.
Nach dem Dawes-Plan haftete Deutschland allein für die innere Aufbringung
der jährlichen Reparationssummen, während die Transferierung der Reichsmarkbeträge
in die Währungen der Gläubigerstaaten Sache des alliierten Reparationsagenten
und seines Transferkomitees waren. Nunmehr hatte das Reich den Transfer in eigener
Verantwortung vorzunehmen, wobei die im Durchschnitt auf ca. 2 Mrd. RM angesetzten
Annuitäten in einen geschützten und einen ungeschützten Teil
zerfielen. Letzterer (in Höhe von 660 Mio. RM) musste alljährlich
in, jedem Falle in Devisen an die durch den Young-Plan geschaffene "Bank
für internationalen Zahlungsausgleich" (Abk. BIZ) in Basel überwiesen
werden, war also ungeschützt und belastete die deutsche Devisenlage unmittelbar.
Der restliche, im Mittel etwa doppelt so hohe Teil genoss einen Transferschutz,
d. h. er konnte im Falle gravierender Probleme für Wirtschaft und Währung
auf Antrag hin einem befristeten Ubertragungs-, ggfs. sogar einem Aufbringungsaufschub
unterworfen werden.
Im Falle einer solchen Aufschuberklärung durch die deutsche Regierung hatte
bei der BIZ einberatender Sonderausschuss zusammenzutreten, um die entstandene
Sachlage zu prüfen und den beteiligten Regierungen Bericht zu erstatten.
Für den Eventualfall eines ganz besonders schwerwiegenden Notstandes in
Deutschland bestand sogar die Möglichkeit einer Revision des gesamten Plans.
In seiner Regierungserklärung vom 1. April 1930 hatte Brüning mit
Nachdruck von der "loyalen Durchführung der internationalen Vereinbarungen"
gesprochen,(8) worin die Öffentlichkeit im In- und Ausland
ein Bekenntnis zur buchstabengetreuen Erfüllung der von der Vorgängerregierung
Hermann Müllers erst wenige Wochen zuvor parlamentarisch verabschiedeten
Young-Plan-Gesetze erblickte.
Eine entscheidende Voraussetzung für die deutsche Zahlungsfähigkeit,
insbesondere für die Fähigkeit zum Devisentransfer der Reparationsleistungen,
waren jene Auslandsanleihen, die seit der großen Dawes-Plan-Anleihe von
1924 vor' allem aus den USA in großer Zahl nach Deutschland hereinflossen.
Namentlich durch sie hatte sich die deutsche Auslandsverschuldung bis 1930 auf
gut 25 Mrd. RM gesteigert, d. h. auf etwa das Zweieinhalbfache aller seit 1924
unter dem Dawes-Plan geleisteten Reparationszahlungen, ein Großteil davon
mit kurzfristiger Fälligkeit. Allein der jährliche Zinsabfluss zur
Bedienung dieser Schuld bewegte sich in der Größenordnung einer Young-Plan-Annuität
und rückte damit stark auf die knappen deutschen Gold- und Devisenreserven.(9)

Deutschland ging also in die Weltwirtschaftskrise in seiner doppelten Eigenschaft
als Reparations- und Anleihenschuldner gegenüber dem Ausland. Brüning
war auch unter den Bedingungen der Krise, deren Dauer und Tiefe zunächst
ungewiss schienen, gewillt, sein vor dem Reichstag gegebenes Wort einzuhalten.
Als die wichtigste Voraussetzung dafür erschien ihm die Sicherung der deutschen
Kreditwürdigkeit im Ausland. Dies verlangte ein taktisch äußerst
behutsames Vorgehen, um dem Reich das Vertrauen seiner internationalen Gläubiger
zu erhalten. Jeder allzu deutliche Hinweis auf die Grenzen der deutschen Zahlungsfähigkeit
oder gar Zahlungswilligkeit drohte den schon begonnenen Abzug der Auslandsgelder
weiter zu beschleunigen und die bereits kritische Devisenlage des Reiches noch
zu verschärfen. Dies war der hauptsächliche Grund, weshalb Brüning,
selbst nachdem er die Unerfüllbarkeit des Young-Plans unter den Bedingungen
der Weltwirtschaftskrise erkannt hatte, das Reparationsproblem in einer Art
Schwebezustand hielt, was ihm in der zeitgenössischen wie in der späteren
Kritik häufig den Vorwurf des Zauderns und der Entschlussschwäche
eingetragen hat. Die Devise des Kanzlers hieß, - intern Mittel und Wege
einer durchgreifenden Revision der Reparationsfrage vorzubereiten, nach außen
hin jedoch alle lautstarken Töne und Forderungen tunlichst zu vermeiden.
Auf diese Weise bekam Brünings zunächst aus ökonomischer Erwägung
durchgeführte und sozialpolitisch so einschneidende Deflationspolitik eine
wichtige Funktion für seine revisionspolitischen Ziele in der Reparationsfrage.
Er selbst hat diesen Zusammenhang noch im Juni 1931 vor der Öffentlichkeit
wie folgt beschworen:
"Das deutsche Volk würde sich um jedes Verständnis in der Welt
und um jedes Vertrauen bringen, wenn es nicht festhalten würde an dem Grundsatz
einer absoluten, auch unter Opfern durchzuführenden Sanierung unserer öffentlichen
Finanzen. Die Gesundung der Finanzen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen
für die Schaffung des Vertrauens."(10)
Erst wenn dem Ausland überzeugend demonstriert war, dass Deutschland selbst
unter größten Opfern und Einschränkungen nicht länger imstande
war, die auferlegten Reparationslasten zu tragen, war, so die Erwartung, der
Weg offen zum angestrebten Ziel einer Revision im weitestgehenden Umfang.
Brünings Hoffnungen konzentrierten sich dabei auf England und mehr noch
auf die USA. Als gelernter Volkswirtschaftler kannte er die finanzwirtschaftliche
Bedeutung der Londoner City für die gesamte damalige Weltwirtschaft und
wusste um die Rolle der Vereinigten Staaten als Hauptgläubiger im System
der interalliierten Schulden. In der Erkenntnis, dass fast alle deutschen Reparationszahlungen
am Ende in die USA flossen, sah er den Schlüssel des Reparationsproblems
in Washington liegen. Von dort aus musste letztlich die maßgebende Initiative
zum weltweiten Schuldenerlass ausgehen, der Deutschland die entscheidende Entlastung
bringen konnte. In diesem Zusammenhang rechnete Brüning nicht vor den amerikanischen
Präsidentschaftswahlen vom Herbst 1932 mit einer entscheidenden Bewegung
auf diesem Felde. Anfangs glaubte er noch, dem Reich könne mit den im Rahmen
des Young-Plans vorgesehenen Zahlungserleichterungen gedient sein. Nachdem jedoch
die Wirtschaftskrise entgegen der ersten Erwartung im Frühjahr 1931 nicht
abklang, sondern mit dem Zusammenbruch der Wiener Kreditanstalt im Mai und dem
anschließenden deutschen Bankenkrach vom Juli d. J. auf einen neuerlichen
Höhepunkt zusteuerte, nahm Brüning Kurs auf eine Totalrevision der
Reparationsfrage mit der Bereitschaft, endlich eine Initiative in dieser Richtung
zu riskieren.
"Die Grenze dessen, was wir unserem Volk an Entbehrungen aufzuerlegen vermögen,
ist erreicht",
erklärte der Reichskanzler anlässlich der Verkündung seiner 2.
Notverordnung vom 5. Juni 1931 an die Adresse der Reparationsgläubiger
im Ausland.(11) In dieser dramatisch zugespitzten Situation
kam ihm am 20. Juni der Vorschlag von US-Präsident Hoover für ein
einjähriges Moratorium aller zwischenstaatlichen Schulden entgegen, das
nach Überwindung französischen Widerstands am 6. Juli als sogenanntes
Hoover-Feierjahr verkündet wurde.
Damit war reparationspolitisch in die Einheitsfront der Gläubigerstaaten
die entscheidende Bresche geschlagen; Frankreich mit seiner fortgesetzten Widerstandshaltung
wurde zunehmend isoliert. Von diesem Moment an waren der Kanzler und seine Regierung
entschlossen, mit dem Ablauf des Hoover-Jahres die Reparationszahlungen nicht
wieder aufzunehmen, sondern mit aller Macht auf eine Totalrevision, d. h. auf
die völlige Streichung aller Reparationen hinzuarbeiten. In diesem Sinne
bedeutete der Layton-Bericht des Sachverständigenausschusses der BIZ vom
19. August 1931 ebenso wie der Beneduce-Bericht (vgl. Dok. 4)
vom Dezember des gleichen Jahres einen großen politischen Erfolg. Beide
Gutachten übernahmen weitgehend die Argumente der deutschen Seite, Deutschlands
Zahlungsunfähigkeit für Reparationsleistungen auch für die Zeit
nach dem Ablauf des Hoover-Feierjahres war gewissermaßen international
festgestellt worden.
Doch auch jetzt zögerte Brüning noch, mit konkreten Initiativen oder
Vorschlägen hervorzutreten. Er befürchtete, dadurch vorzeitig zu Kompromissen
oder Teillösungen gezwungen zu werden, die den angestrebten Totalerfolg
aufs Spiel zu setzen drohten. Er glaubte, dass die Zeit für ihn arbeite,
indem die sich weiter verschärfende Krise England und schließlich
auch Frankreich zwingen würde, im eigenen Interesse die Streichung aller
politischen Schulden zu fordern. Die für den Januar 1932 angesetzte Lausanner
Reparationskonferenz sollte in Brünings Zeitplan zumindest einen entscheidenden
Fortschritt in dieser Richtung bringen. Wegen der für den Mai d. J. vorgesehenen
französischen Parlamentswahlen wurde die Tagung jedoch um fünf Monate
verschoben. Als sie schließlich im Juni 1932 eröffnet wurde, war
Heinrich Brüning nicht mehr im Amt.
Ähnlich den Reparationen war auch das Problem der internationalen Abrüstung
ein Erbe aus den Anfangsjahren der Versailler Friedensordnung. Seit 1926, dem
Arbeitsbeginn der vom Völkerbundsrat eingesetzten Abrüstungskommission,
war die Abrüstungsfrage gemäß Artikel 8 der Volkerbundssatzung,
wonach die Reduzierung aller nationalen Rüstungen auf ein Mindestmaß
anzustreben war, "das mit der nationalen Sicherheit und mit der Durchführung
der durch ein gemeinsames Handeln auferlegten internationalen Verpflichtungen
vereinbar ist",(12) ein Dauerthema der europäischen
Politik. Die sich daraus entwickelnde "Vorbereitende Genfer Abrüstungskonferenz"
gelangte im September 1928 zu der Feststellung, dass das in Europa erreichte
Maß an Sicherheit nunmehr genüge, um die allgemeine Abrüstung
aller Staaten einzuleiten.

Damit waren jene beiden Schlüsselbegriffe genannt, die in den folgenden
Jahren im Zentrum der internationalen sicherheitspolitischen Diskussion standen:
Abrüstung und Sicherheit. Der Angelpunkt des Problems bestand in der durch
die Abrüstungsauflagen des Versailler Vertrags bedingten Diskrepanz zwischen
dem Rüstungsstand des nahezu abgerüsteten Deutschen Reichs und seinen
hochgerüsteten Nachbarn im Westen wie im Osten. Das Prinzip gleicher Sicherheit
verlangte, dass zur Herstellung der Rüstungsparität entweder die anderen
Mächte auf das deutsche Niveau abrüsteten oder aber dem Reich die
Möglichkeit gegeben wurde, auf den Rüstungsstand der anderen aufzurüsten.
Letzteres verlangte in jedem Falle die internationale Anerkennung der Rüstungsgleichberechtigung
Deutschlands und damit die Aufhebung der im Teil V des Versailler Vertrags fixierten
militärischen Beschränkungen.
Nach dem Tode Stresemanns verhärtete sich auch in dieser Frage die deutsche
Position. Während zuvor die Rüstungsgleichstellung Deutschlands zugunsten
anderer Revisionsetappen nicht offen betrieben und bestenfalls als Ziel am Ende
einer langfristigen Politik der internationalen Verständigung und Zusammenarbeit
gesehen wurde, versteifte sich die Haltung der Regierung Brüning auf die
Forderung, Abrüstung oder Gleichberechtigung müssten als Voraussetzungen
am Anfang einer europäischen Sicherheitspolitik stehen; ein Argument, mit
dem bereits im Sommer 1930 Briands Europaplan zu Fall gebracht wurde.
Die Militärs im Reichswehrministerium betrachteten die Abrüstungsfrage
fast ausschließlich als ein machtpolitisches Problem (vgl. Dok.
7). Das erste Ziel deutscher Abrüstungspolitik, so hieß es schon
in einer militärpolitischen Studie des Truppenamts von 1926, müsse
darin bestehen, Frankreich seiner dominierenden militärischen Macht zu
entkleiden und in einen für Deutschland erträglichen Rüstungsstand
zu drängen". (13) Aus diesem Grund besitze man
im Prinzip "kein überragendes Interesse an einer allgemeinen oder
Weltabrüstung", es könne dagegen sogar im politischen Interesse
des Reiches liegen, "einen gewissen, die allgemeine Norm übersteigenden
Rüstungsstand einzelner Länder zu erhalten, die die gleichen politischen
Ziele wie Deutschland verfolgen".(14)
Abrüstung erschien somit nicht als ein Wert an sich. Für den Fall
des Scheiterns der eigenen Abrüstungsforderungen an die Ententemächte
stellte zumindest für die Militärs die Rüstungsgleichberechtigung
mit dem anerkannten Recht auf die eigene Aufrüstung zweifelsohne die bevorzugte
Alternative dar. Für eine solche Entwicklung galt es, sich alle Möglichkeiten
offen zu halten, wobei die Parität mit Frankreich im Vordergrund stand.
Durch ein solches Verständnis der Abrüstungsfrage als eines taktischen
Hebels zum Machtausgleich mit Frankreich war die deutsche Sicherheitspolitik
unter dem propagandistisch wirkungsvollen Schlagwort der "Wehrfreiheit"
schon lange vor Brüning ein identisches Teilstück des allgemeinen
Weimarer Revisionismus (Michael Salewski).(15)
Anders als die sich offen zum militärpolitischen Kalkül bekennenden
Überlegungen der Militärs betonte die offizielle Politik der Reichsregierung
dem Ausland gegenüber die friedenssichernde Funktion ihrer Abrüstungsforderungen,
zumal Deutschland aufgrund seiner durch den Versailler Vertrag erfolgten Entwaffnung
ein "moralisches und im Friedensvertrag verbrieftes Recht auf internationale
Abrüstung" besitze, wie Brüning im September 1931 dem französischen
Ministerpräsidenten Laval in Berlin erklärte. Der Reichskanzler bezog
sich dabei auf jene kurze Einleitung zu Teil V des Versailler Vertragswerks,
wonach sich das Reich zur Befolgung der ihm auferlegten militärischen Beschränkungen
auch deshalb verpflichtet hatte, "um den Anfang einer allgemeinen Beschränkung
der Rüstungen aller Nationen zu ermöglichen".(16)
Es sei "ganz ausgeschlossen", so Brüning weiter, dass Deutschland
auf diesen ihm zweifelsfrei zustehenden Rechtsanspruch verzichte. Dies kollidierte
mit dem ebenso unverrückbaren französischen Standpunkt, wonach Frankreich
sowohl aufgrund seiner historischen Erfahrungen wie der in seiner Öffentlichkeit
vorherrschenden Stimmung nicht abrüsten könne, ohne umfassende internationale
Garantien seiner Sicherheit erhalten zu haben.
So prallte auf der am 2. Februar 1932 endlich beginnenden und von 64 Staaten
beschickten Genfer Abrüstungskonferenz die deutsche Parole von der Sicherheit
durch Abrüstung auf die französische Devise: erst Sicherheit, dann
Abrüstung. Im Zeichen dieser unbeweglichen Frontstellung trat die Konferenz
monatelang auf der Stelle, bis es Brüning zusammen mit Staatssekretär
von Bülow Ende April d. J. in vertraulichen Gesprächen mit dem britischen
Premierminister MacDonald und dem amerikanischen Außenminister Stimson
in Bessinge unweit des Genfer Tagungsorts gelang, einen wichtigen Erfolg zu
erzielen. England und die USA erkannten die deutschen Forderungen als vernünftig
wie berechtigt an und erklärten sich gegen deutsche Zusicherungen mit der
Ablösung von Teil V des Versailler Vertrages durch eine internationale
Abrüstungskonvention einverstanden, die Deutschland eine begrenzte Aufrüstung
gestatten würde. Dessen ungeachtet blieb die französische Haltung
unverändert, so dass die Genfer Konferenz vorerst weiter blockiert blieb.
Der Durchbruch zum endgültigen Erfolg, den noch dasselbe Jahr bringen sollte,
blieb Brüning genau wie auf dem Felde der Reparationen versagt. Auch hier
brachten erst seine Nachfolger die Ernte ein.
Als Heinrich Brüning am 30. Mai 1932 als Reichskanzler gestürzt wurde,
stand er auf den beiden zentralen Feldern seiner Außenpolitik, Rüstungsgleichheit
und Reparationen, noch ohne die angestrebten Erfolge da, allenfalls waren Teilerfolge
erzielt worden. Das historisch-politische Urteil von Zeitgenossen und Nachwelt
hat Brüning und seiner Politik drei zentrale Vorwürfe gemacht, die
letztlich sein Scheitern verursacht hätten:
Erstens habe er aus der außenpolitischen Zielsetzung heraus, die Reparationen
zu Fall zu bringen, durch seine strenge Deflationspolitik die ökonomische
Krise bewusst verschärft, um sie für seine revisionspolitischen Ziele
zu instrumentalisieren.
Zum zweiten habe er, gleichfalls zugunsten seiner außenpolitischen Präferenzen
und ganz auf die Unterstützung und die Loyalität des Reichspräsidenten
vertrauend, auf eine konstruktive Innenpolitik gegenüber Parlament, Parteien
und Interessengruppen verzichtet. Der dritte Punkt betrifft die eigentlichen
Ursachen für Brünings politisches Ende gerade zu jenem Zeitpunkt im
Mai 1932 und gipfelt in dem Vorwurf einer vom gescheiterten Kanzler selber lancierten
,Dolchstoßlegende" um seinen Sturz durch eine unmittelbar vor dem
Erreichen seiner außenpolitischen Ziele gegen ihn inszenierten Intrige.(17)
War Brüning hier der Schöpfer eines selbstgestrickten Mythos, musste
er wegen seiner außenpolitischen Erfolglosigkeit oder gerade weil ein
in den Augen seiner Gegner und Neider unerwünschter Erfolg in greifbare
Nähe gerückt war? Welcher Zusammenhang bestand zwischen seinem Sturz
und seiner außenpolitischen Bilanz zu jenem Zeitpunkt? Brüning selbst
hat im Zusammenhang mit der Abrüstungsfrage und den Gesprächsergebnissen
von Bessinge wenige Wochen vor seinem Sturz die Vorgänge später wie
folgt dargestellt:
"Zuerst gerüchteweise, später mit allen Einzelheiten erfuhr ich,
dass nach Eintreffen des telegraphischen Berichtes über das Ergebnis der
Konferenz von Bessinge am Kamin des Regedanzschen Hauses in Dahlem eine Unterhaltung
zwischen Hammerstein (Chef der Heeresleitung), Francois-Poncet (Botschafter
Frankreichs) und Schleicher (Chef des Ministeramts im Reichswehrministerium)
stattgefunden hatte. In dieser Unterhaltung ließ Schleicher durchblicken,
dass es für Frankreich keinen Zweck mehr hätte, mit mir zu verhandeln,
da ich gleich nach meiner Rückkehr gestürzt würde. Es liegt auf
der Hand, dass Francois-Poncet sofort Tardieu (Frankreichs Ministerpräsident)
von dieser Unterhaltung unterrichtet hat."(18)
Ob Brüning wirklich Grund hatte, wie er am Tag seiner Demission dem Reichspräsidenten
gegenüber andeutete, sich als Opfer "objektiven Landesverrats seitens
führender Leute in der Reichswehr"(19) oder von
Intrigen aus anderer Richtung zu fühlen, kann hier nicht im Vordergrund
stehen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, wie er selbst in den letzten Wochen
und Tagen seiner Kanzlerschaft im internen Kreis der Kabinettsrunde den Stand
seiner außenpolitischen Bemühungen und die Chancen auf einen schnellen
Erfolg eingeschätzt hat. Die heute auch ediert vorliegenden Akten des Auswärtigen
Amts wie der Reichskanzlei vermitteln uns einen etwas anderen Eindruck, als
es dem geradezu zum Mythos gewordenen Wort von den letzten "hundert Meter(n)
vor dem Ziel" entsprechen würde. Danach glaubte Brüning noch
am 27. Mai 1932, d. h. drei Tage vor seinem Sturz, nicht an einen Erfolg der
für Juni bevorstehenden Lausanner Reparationskonferenz. Vielmehr beschäftigte
sich die Kabinettsrunde an jenem Tag hauptsächlich mit der argumentativen
Vorbereitung des deutschen Alibis für den erwarteten Misserfolg der Lausanner
Tagung, weshalb die deutsche Verhandlungsdelegation auch ohne konkrete Kompromisspläne
hinsichtlich der Ablösung der Reparationen "durch eine irgendwie geartete
Abschlusszahlung" auf den Weg geschickt werden sollte.(20)
Dies bestätigte im Grunde Brünings frühere Einschätzung,
wonach vor dem Jahresende 1932, d. h. vor der amerikanischen Präsidentschaftswahl
vom November, mit einem entscheidenden Durchbruch in der Reparationsfrage nicht
zu rechnen sei.
Hinsichtlich der Abrüstungsfrage mögen die Bedingungen für einen
schnellen Erfolg, insbesondere nach den Ergebnissen von Bessinge, günstiger
gewesen sein, wenngleich Brünings Nachfolger von Papen die Dinge ganz anders
sah und im Hinblick auf Bessinge und die dortigen britisch-amerikanischen Zusagen
lediglich von unbegründeten Hoffnungen seines Vorgängers sprach.(21)
Auch in diesem. Punkt hat die moderne Zeitgeschichtsforschung manches kritische
Fragezeichen hinter Brünings spätere Darstellung gesetzt.(22)
Schließlich waren die Gründe für die Versteifung der französischen
Haltung in jenem Frühjahr 1932 sowohl in der Abrüstungs- wie in der
Reparationsfrage, die Brüning auf ein konspiratives Zusammenspiel zwischen
Schleicher und dem französischen Botschafter zurückführte, mit
Sicherheit vielschichtiger: Auch in Frankreich engten innenpolitische Entwicklungen
wie die für den 10. Mai d. J. anstehenden Parlamentswahlen die außenpolitische
Kompromissfähigkeit der Regierung ein. Die neugewählte französische
Regierung unter Ministerpräsident Edouard Herriot konstituierte sich erst
Anfang Juni, wenige Tage nach des Reichskanzlers Sturz.
Als politischer Alleingänger (Hans Mommsen) hat Heinrich Brüning hoch
gepokert und am Ende verloren. Er hatte seinen beiden außenpolitischen
Hauptzielen vieles andere untergeordnet, sei es seine Politik der rigorosen
Haushaltssanierung mit ihren schwerwiegenden innenpolitischen Folgen für
das Ansehen der Republik, sei es, dass er sich dem von Hindenburg zuletzt immer
deutlicher artikulierten Wunsch nach Erweiterung seiner Regierung nach rechts
versagte, weil er dadurch eine Verhärtung der ausländischen Haltung
befürchtete. Ja, er hat sogar nach eigenem Bekunden 1931 die Verlängerung
des Berliner Vertrags mit Moskau vom Jahre 1926 über mehr als zwei Jahre
hinaus verhindert, nur um Frankreichs Kompromissbereitschaft in der Abrüstungsfrage
nicht zu gefährden.(23) Dass unter glücklicheren
Umständen seinen Nachfolgern bereits innerhalb weniger Monate nach seinem
Sturz der Erfolg gelingen sollte, der ihm selbst verwehrt geblieben war, bedeutete
für Brüning gewiss die schmerzlichste Erfahrung seines politischen
Lebens, die in ihm eine tiefe Verbitterung zurückließ und letztlich
zum Trauma seines Lebens wurde.(24)
Die für die Außenpolitik wichtigsten personellen Veränderungen
in der am 1. Juni 1932 gebildeten Regierung Franz von Papens waren neben dem
Kanzler der neue Reichsaußenminister, der vorherige Londoner Botschafter
Konstantin Frhr. von Neurath, sowie die Neubesetzung des Reichswehrministers
durch den General Kurt von Schleicher. Beide bekleideten ihre Ämter bis
zum Ende der Weimarer Republik im Januar 1933; im Falle Neuraths sogar weit
darüber hinaus bis zum Jahr 1938, während Schleicher in den letzten
beiden Monaten der Republik auch als Reichskanzler amtierte. Außenpolitisch
bilden diese acht Monate vom Sturz Brünings bis zur Machtübernahme
Adolf Hitlers eine Einheit.
Papens Kabinett legte am 13. Juni seine Marschroute für die drei Tage darauf
beginnende Lausanner Reparationskonferenz fest. Dabei erklärte der neue
Reichskanzler seine Absicht, die Reparationspolitik seines Vorgängers fortzusetzen
und "hinsichtlich der deutschen Reparationszahlungen die gleiche negative
Haltung, ein(zu)nehmen".(25) Eine wie schon von Brünings
Regierung erörterte "irgendwie geartete Abschlusszahlung" sollte
soweit irgend möglich vermieden werden, weshalb in diesem Punkt auch keinerlei
Festlegung erfolgte,, um der Delegation freie Hand zu lassen. Ziel aller Anstrengungen
müsse es sein,
"auf dem Wege der endgültigen Lösung der Reparationen soweit
zu kommen, wie dies nach Lage der politischen Verhältnisse in Lausanne
möglich sei".(26)

Auf der Konferenz verschärfte Papen sogleich den Tonfall gegenüber
dem britischen und französischen Premier, indem er erklärte, seine
Regierung werde die "letzte bürgerliche Regierung Deutschlands"
sein, mit der sich das Reparations-Problem noch auf diplomatischem Wege lösen
lasse. Frankreichs entschiedenen Widerstand gegen die restlose Streichung aller
Reparationen versuchte Papen durch einen Alleingang gegenüber Paris in
Gestalt eines Angebots für ein Militär- und Konsultativbündnis
aufzuweichen, was jedoch sofort das britische Misstrauen auf den Plan rief.
So musste sich schließlich die deutsche Delegation nach vierzehntägigen
ergebnislosen Verhandlungen Ende Juni auf das ungeliebte Thema einer einmaligen'
Abschlagszahlung zur Ablösung aller Reparationsforderungen einlassen, wobei
Frankreichs Premier Herriot 7 Mrd. RM, die durch eine hypothekarische Belastung
des deutschen Reichsbahnvermögens gesichert werden sollten, forderte. Auch
gelang es Papen gegen Herriots Widerstand nicht, bereits in Lausanne auf dem
Abrüstungsfeld entscheidend voranzukommen, ebenso wenig glückte der
erstrebte Widerruf des Kriegsschuldartikels 231 des Versailler Vertrags. So
verlor sich die Konferenz in ihrer Endphase in einem zähen Poker um die
Höhe der endgültigen deutschen Abschlagszahlung. Am 9. Juli 1932 einigte
man sich schließlich auf eine Summe von 3 Mrd. RM, die durch Schuldverschreibungen
des Reiches, die bei der BIZ zu hinterlegen waren, gezahlt werden sollte. Dazu
ist es jedoch, da das Lausanner Abkommen infolge der Nichtratifikation durch
die beteiligten Staaten nie Rechtswirksamkeit erlangt hat, nicht gekommen. Unter
das seit den Tagen des Londoner Ultimatums der Alliierten vom Mai 1921 in der
europäischen Politik so virulente Thema der Reparationen war damit ein
Schlussstrich gezogen worden.
Der Erfolg in der Abrüstungsfrage gelang erst Papens Nachfolger Schleicher
während seiner kurzen, nicht einmal zweimonatigen Kanzlerschaft zum Jahresende
1932. Bereits als Reichswehrminister im Kabinett seines Vorgängers hatte
Schleicher stärker als sein Ressortvorgänger Groener auf den Gang
der Genfer Abrüstungskonferenz Einfluss genommen und dabei deutlich gemacht,
dass er nicht der vom Auswärtigen Amt verfolgten Linie, die Verhandlungen
im wesentlichen auf der Grundlage der Brüningschen Konzeption weiterzuführen,
zu folgen bereit war. Schleicher forderte die volle Rüstungsgleichberechtigung
als "die conditio sine qua non für unsere Unterschrift unter eine
Abrüstungskonvention", wobei Deutschland der Besitz aller Waffenarten
zugestanden werden müsse, die nicht für alle Länder in der zur
Diskussion stehenden Abrüstungskonvention verboten seien. Des weiteren
müsse dem Reich das Recht auf eine rüstungsmäßige Parität
mit Frankreich oder zumindest mit seinen beiden östlichen Nachbarn Polen
und der Tschechoslowakei zusammengenommen zugebilligt werden.(27)
Im Hintergrund solcher Forderungen stand das Ziel, möglichst freie Hand
für die seit längerem schon in der Reichswehrführung betriebenen
Umbaupläne des bestehenden 100000-Mann-Heeres zu einem Milizheer zu gewinnen.
Über die Sache hinaus wurde auch in den Methoden der Kurs deutlich verschärft.
. Zweimal, im Juli und im September, erklärte die Reichsregierung ultimativ,
sich von der Konferenz zurückzuziehen, falls den eigenen Gleichberechtigungsforderungen
nicht entsprochen werde. Diese Drohungen verstärkten vor allem in England,
dessen früherer Außenminister Henderson der Konferenz präsidierte,
den Druck zu weiterem Entgegenkommen, dem sich am Ende auch Frankreich nicht
mehr entziehen konnte. So kam es schließlich am Rande einer außerordentlichen
Völkerbundstagung zur Unterzeichnung jener Fünf-Mächte-Erklärung
vom 11. Dezember 1932, in der Deutschland und den anderen durch die Verträge
abgerüsteten Staaten" grundsätzlich die militärische Gleichberechtigung
"in einem System, das allen Nationen Sicherheit bietet", zugestanden
wurde.(28) Damit waren, die Demilitarisierung des Rheinlandes
ausgenommen, alle Rüstungsbeschränkungen des Versailler Vertrages
gefallen und Deutschlands Rüstungsfreiheit im Rahmen einer noch auszuhandelnden
internationalen Abrüstungskonvention anerkannt.
Mit dem Ende der Reparationen und dem Fall der Rüstungsbeschränkungen
waren aus deutscher Sicht praktisch die beiden tragenden Säulen des Versailler
Vertrags zum Einsturz gebracht worden. So gesehen, bildet der Jahreswechsel
1932/33 auch außenpolitisch einen wichtigen Einschnitt. Ein Jahrzehnt
wenngleich mit sehr unterschiedlichen Ansätzen und Methoden betriebener
Revisionspolitik, hatte seinen erfolgreichen Abschluss gefunden. Dass dies noch
unter Regierungen der Weimarer Republik gelungen war, konnte dieser keine Rettung
mehr bringen. Der außenpolitische Erfolg kam zu spät, d. h. zu einem
Zeitpunkt, an dem die Republik innenpolitisch bereits abgedankt hatte. Dass
sie denen, die sie politisch beerben sollten, den diplomatisch errungenen Revisionserfolg
hinterließ, ohne ihrer außenpolitischen Demagogie noch wirksam den
Wind aus den Segeln nehmen zu können, gehört gewiss zu den tragischsten
Kapiteln ihrer Geschichte. In diesem Sinne erscheint Brünings Sturz vom
Mai 1932 wie ein vorweggenommenes Symbol für das Schicksal der Republik
insgesamt, der, auch nachdem sie außenpolitisch die Ziellinie passiert
hatte, aus ihrem inneren Zustand heraus nicht mehr zu helfen war.
1 Zitiert nach Herbert Michaelis, Ernst Scbraepler (Hrsg. u.
Bearb.), Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis
zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart Eine Urkunden- und
Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte. Bd. VIII: Die Weimarer Republik. Das
Ende des parlamentarischen Systems, Berlin o. J., Dok. 1662
2 Nach Erich Eyck. Geschichte der Weimarer Republik, Bd. 2,
Zürich-Stuttgart 1956, S.378
3 Nach: Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik. Die Kabinette
Brüning I und II, Bd. 1, Boppard 1982, Dok. 134
4 Siehe Gerhard Schulz, Zwischen Demokratie und Diktatur. Verfassungspolitik
und Reichsreform in der Weimarer Republik, Bd. III: Von Brüning zu Hitler.
Der Wandel des politischen Systems in Deutschland 1930-1933, Berlin-New York
1992, S. 308
5 Ebd.
6 Nach Peter Krüger, Die Außenpolitik der Republik
von Weimar, Darmstadt 1985, S. 529
7 Dazu Manfred Zeidler, Reichswehr und Rote Armee 1920-1933.
Wege und Stationen einer ungewöhnlichen Zusammenarbeit, München 1994,
S. 277-282
8 Vgl. Anm. 1
9 Vgl. dazu den Layton-Bericht vom 18. August 1931. In Teilen
wiedergegeben in: Ursachen und Folgen; wie Anm. 1, Bd. VIII, Dok. 1709. Zur
deutschen Schulden- und Devisenlage siehe allgemein Rudolf Stucken, Schaffung
der Reichsmark, Reparationsregelungen und Auslandsanleihen, Konjunkturen (1924-1930),
in: Währung und Wirtschaft in Deutschland 1876-1975, hrsg. von der Deutschen
Bundesbank, Frankfurt ä. M. 1976, S. 249-281. Ebenso Dietmar Keese, Die
volkswirtschaftlichen Gesamtgrößen für das Deutsche Reich in
den Jähren 1925-1936, in: Die Staats- und Wirtschaftskrise des Deutschen
Reichs 1929/33, hrsg. von Werner Conze und Hans Raupach, Stuttgart 1967, S.
35-81
10 Zitiert nach Ursachen und Folgen, wie Anm. 1, Bd. VIII,
Dok. 1703 d
11 Zitiert nach Erich Eyck, wie Anm. 2, S. 387
12 Zitiert nach Rainer Wohlfeil Hans Dollinger, Die deutsche
Reichswehr. Bilder, Dokumente, Texte. Zur Geschichte des Hunderttausend-Mann-Heeres
1919-1933, Frankfurt ä. M. 1972, S. 146
13 Nach Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918-1945.
Aus dem Archiv des Auswärtigen Amts, Serie B: 1925-1933, Bd. II,1, Dok.
144
14 Ebd.
15 Michael Salewski, Zur deutschen Sicherheitspolitik in der
Spätzeit der Weimarer Republik, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte,
Jg. 22 (1974), 2, S.121-147, hier S.123. Das nachfolgende Brüningzitat
gegenüber Pierre Laval ebd. S. 127
16 Siehe: Die Friedensbedingungen der Alliierten und Assoziierten
Regierungen. Einleitung, Anhang und Sachregister, Berlin 1919, S. 86
17 Siehe dazu Hans Mommsen, Heinrich Brünings Politik
als Reichskanzler. Das Scheitern eines politischen Alleingangs, in: Wirtschaftskrise
und liberale Demokratie. Das Ende der Weimarer Republik und die gegenwärtige
Situation, hrsg. von Karl Holl, Göttingen 1978, S. 16-45. Ebenso Gerd Meyer,
Die Reparationspolitik. Ihre außen- und innenpolitischen Rückwirkungen,
in: Die Weimarer Republik 1918-1933. Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, hrsg.
von Karl Dietrich Bracher, Manfred Funke und Hans-Adolf Jacobsen, Düsseldorf
1987, S. 327-342, hier S. 341 f.
18 Zitiert nach Heinrich Brüning, Memoiren 1918-1934,
Stuttgart 1970, S. 564 19 Ebd.
19 Ebd.
20 Siehe dazu die Einleitung von Tilman Koops, in: Akten der
Reichskanzlei, wie Anm. 3, S. LXXVIII f.
21 Vgl. dazu die Erinnerungen Franz von Papens, Der Wahrheit
eine Gasse, München 1952, S. 230, ebenso S. 198
22 Dazu Josef Becker, Probleme der Außenpolitik Brünings,
in: Internationale Beziehungen in der Weltwirtschaftskrise 1929-1933, hrsg.
von Josef Becker und Klaus Hildebrand München 1980, S. 265-286
23 So in der Rede Brünings im Rhein-Ruhr-Klub Düsseldorf
vom 2. Juni 1954, in: Heinrich Brüning. Reden und Aufsätze eines deutschen
Staatsmanns, hrsg. von Wilhelm Vernekohl Münster 1968, S. 283-306, hier
S. 294 f.
24 Vgl. dazu Ernst Deuerlein, Deutsche Kanzler von Bismarck
bis Hitler, München 1968, S.424
25 Akten zur deutschen auswärtigen Politik, wie Anm.
13, Bd. XX, Dok. 133 Ebd.
26 Ebd.
27 Akten zur deutschen auswärtigen Politik, wie Anm.
13, Bd. XX, Dok. 161
28 Zitiert nach Keesings Archiv der Gegenwart, 1./2. Jg. (1931/32),
604 B
Bracher, Karl Dietrich: Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie
zum Problem des Machtverfalls in der Demokratie, Königstein/Ts. 1978
Brüning, Heinrich: Memoiren 1918-1934, Stuttgart 1970
Conze, Werner: Brünings Politik unter dem Druck der großen Krise,
in: Historische Zeitschrift, Bd. 199 (1964), S. 529-550
Conze, Werner. Brüning als Reichskanzler. Eine Zwischenbilanz, in: Historische
Zeitschrift, Bd. 214 (1972), S. 310-334
Conze, Werner/Raupach, Hans (Hrsg.): Die Staats- und Wirtschaftskrise des Deutschen
Reichs 1929/33, Stuttgart 1967
Curtius, Julius: Sechs Jahre Minister der deutschen Republik, Heidelberg 1948
Deist, Wilhelm: Brüning, Herriot und die Abrüstungsgespräche
von Bessinge 1932, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 5 (1957),
S. 265-272
Deist, Wilhelm: Schleicher und die deutsche Abrüstungspolitik im Juni/Juli
1932, in: ebd., Jg. 7 (1959), S. 163-176
Helbich, Wolfgang: Die Reparationen in der Ara Brüning. Zur Bedeutung des
Young-Planes für die deutsche Politik 1930-1932, Berlin-Dahlem 1962
Internationale Beziehungen in der Weltwirtschaftskrise 1929-1933, hrsg. von
Josef Becker und Klaus Hildebrand, München 1980
Krüger, Peter: Die Außenpolitik der Republik von Weimar, Darmstadt
1985
Nadolny, Sten: Abrüstungsdiplomatie 1932/33. Deutschland auf der Genfer
Konferenz im Übergang von Weimar zu Hitler, München 1978
Pünder, Hermann, Politik in der Reichskanzlei. Aufzeichnungen aus den Jahren
19291932, hrsg. von Thilo Vogelsang, Stuttgart 1962
Salewski, Michael: Zur deutschen Sicherheitspolitik in der Spätzeit der
Weimarer Republik, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 22 (1974),
2, S. 121-147
Schulz, Gerhard: Zwischen Demokratie und Diktatur. Verfassungspolitik und Reichsreform
in der Weimarer Republik, Bd. III: Von Brüning zu Hitler. Der Wandel des
politischen Systems in Deutschland 1930-1933, Berlin-New York 1992
Zeidler, Manfred: Reichswehr und Rote Armee 1920-1933. Wege und Stationen einer
ungewöhnlichen Zusammenarbeit, München 1994
Dok. 1 Außenpolitische Einflüsse auf die Reichstagswahl
1930
Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt von Bülow am 15. September
1930 an die deutsche Delegation bei der vorbereitenden Genfer Abrüstungskonferenz
Für Reichsminister persönlich und vertraulich. Komme soeben aus Besprechung
beim Reichskanzler unter Assistenz der Zentrumsminister und Treviranus sowie
Kaas. Besprechung betraf in erster Linie Ihre Rede in Bundesversammlung. Zur
Beratung mit Ihnen über diesbezügliche Wünsche des Reichskanzlers
fährt Prälat Kaas mit Flugzeug sofort nach Genf, wo er sieben Uhr
eintreffen soll. Beabsichtigt ist, Sie zu bitten, zu Wahlergebnis in einer für
die Rechte erträglichen Weise Stellung zu nehmen und Mitschuld des Auslands
an derzeitiger Lage in Deutschland darzulegen. Der hierbei erörterte Gedankengang,
an dessen Festlegung ich beteiligt war, ist kurz umrissen folgender:
Versailler Vertrag wurde mit geringer Mehrheit angenommen. Diese Mehrheit betrieb
zehn Jahre lang mit großen moralischen Opfern Verständigungspolitik,
deren Meilensteine die Totensteine einiger unserer besten Führer, wie Erzberger
und Rathenau, sind. Immer wieder ist von deutscher Seite gewarnt worden, dass
die Lage unerträglich bleibe. Erinnern an Wirths Wort "erst Brot,
dann Reparationen" und Erklärung von Kaas "die Leidensfähigkeit
eines Volkes hat seine Grenzen". Die soziale Lebensfähigkeit und die
Grenzen der nationalen Belastungsfähigkeit seien ungenügend berücksichtigt
worden. Vergeblich habe die deutsche
Regierung Jahre hindurch um stärkere Erfolgsmomente der Verständigungspolitik
gerungen. Schon der Eintritt Deutschlands in Völkerbund hätte eine
Befreiung von den politischen Belastungen bringen müssen. Schnellere Entschlüsse
des Auslandes wären weiser gewesen. Die langjährige außenpolitische
Erfolgsarmut unserer Politik habe eine Reaktion herbeigeführt, wie sie
bei allen Völkern naturnotwendig eingetreten wäre. Die deutsche Regierung
sei nach wie vor entschlossen, In Zusammenarbeit mit andern Ländern am
Wiederaufbau Europas mitzuarbeiten, wie aber bereits in der Paneuropa-Denkschrift
gesagt worden sei, müsse dies auf der Basis wirklicher Gleichberechtigung
und Freiheit geschehen.
Hierzu bemerke ich noch, dass nach allseitigem Wunsch der Beteiligten das Wort
Verständigungspolitik vermieden werden müsste. Schließlich empfehle
ich, in der Abrüstungsfrage nur eine Zusammenfassung der ausgezeichneten
Hendersonschen Argumente zu bringen und das Hauptgewicht auf Gleichberechtigung
in bezug auf Sicherheit, also auf Angleichung der Sicherheitsforderungen aller
Länder und damit Gleichstellung Deutschlands zu legen.
(aus: Akten zur deutschen auswärtigen Politik, Serie B, Bd. XV, S. 527)
Staatssekretär von Bülow an den Botschafter in Paris von Hoesch
am 17. März 1931
Lieber Hoeschl
Mit dem gleichen Kurier erhalten Sie den Erlass und sonstige Unterlagen betreffend
die österreichische Zollunion. Ich möchte ergänzend auf einen
Punkt hinweisen, der sich in einem Erlass nicht gut unterbringen lässt:
Wir dürfen unter keinen Umständen bei Besprechung dieser Angelegenheit
und während des zu erwartenden Pressesturmes irgendeine Spur von schlechtem
Gewissen zeigen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Herren Ihrer Botschaft
und, soweit dies angebracht erscheint, auch
die dortigen deutschen Korrespondenten in diesem Sinne instruieren würden.
Es hat niemand das Recht, uns aus der bisherigen Geheimhaltung unserer Verabredung
mit Österreich einen Vorwurf abzuleiten und uns eine Überrumpelung
vorzuwerfen. Das Flottenabkommen z. B. und andere Dinge, an denen wir ein legitimes
Interesse hatten, sind von der Gegenseite ebenso geheim behandelt worden. Ferner
kann man uns aus unserem Vorgehen ebenfalls nicht Illoyalität oder Verrat
an gemeinsamen Interessen Europas zum Vorwurf machen. Unsere Aktion liegt durchaus
im Rahmen des paneuropäischen Gedankens, wenn auch nicht der Briandschen
Prägung, die wir ja aber niemals akzeptiert haben. Dass wir dabei unsere
und Österreichs eigene Interessen zunächst berücksichtigen, ist
unser gutes Recht. Wir, die wir durch Reparationslasten so schwer geschädigt
sind und aus den verschiedensten Gründen unter der Weltwirtschaftskrise
doppelt leiden, sind mehr als andere berechtigt, für uns selbst zu sorgen.
Schließlich müssen wir unter allen Umständen daran festhalten,
dass wir mit unseren Abmachungen keine Vertragsbestimmung verletzen, und man
darf uns das nicht zum Vorwurf machen, dass wir hart an der Grenze des juristisch
Zulässigen vorbeigehen. Nicht unser Spiel mit Artikel 80 des Versailler
Vertrages ist irgendwie unmoralisch oder anrüchig, sondern dieser Artikel
ist unmoralisch, der einem einzigen Lande, nämlich Österreich, das
Selbstbestimmungsrecht versagt, das Wilson und die Alliierten während des
Krieges so laut proklamiert hatten. Alle diese Punkte erwähne ich, nicht
weil sie etwa neu wären, sondern aus der Sorge heraus, dass bei Ihnen,
ähnlich wie das hier der Fall ist, einigen Leuten zwar nicht der Mut versagt,
aber das Gewissen sich zu regen beginnt, und deshalb komme ich auf den Ausgangspunkt
zurück, wir haben das Recht und müssen deswegen auch bei Durchführung
der ganzen Aktion nach außen hin das beste Gewissen zur Schau tragen.
Vorwürfe der Illoyalität oder wie die Formulierungen dann heißen
mögen, können uns nur befremden und peinlich überraschen.
(aus: Akten zur deutschen auswärtigen Politik, Serie B, Bd. XVII, S. 63f.)
Der Dolmetscher des Auswärtigen Amts Paul Schmidt erinnert sich
Ohne Umschweife und diplomatische Floskeln entwarf zunächst Brüning
ein Bild von der verzweifelten Lage, in der sich das Reich damals befand.
"Die Grenze dessen, was wir unserem Volke an Entbehrungen aufzuerlegen
vermögen, ist erreicht", so hatte es in dem Aufruf der Reichsregierung
gestanden, der am Tage vorher, am Sonnabend, den 6. Juni, in Berlin zusammen
mit den neuen Notverordnungen veröffentlicht worden war. Diese Feststellung
war auch der Tenor der Ausführungen von Brüning an jenem Sonntagmorgen
in Chequers. "Die Durchführbarkeit des Young-Planes", sagte er,
"hatte zur Voraussetzung, dass der Welthandel sowohl dem Umfang als auch
dem Wert nach ansteigen und die Wirtschaftslage in der Welt sich im allgemeinen
bessern würde." Aber genau das Gegenteil sei eingetreten. Im Jahre
1929 sei in Amerika ein Wirtschaftssturm entstanden, der 1930 bereits die Ausmaße
eines Wirbelwindes angenommen habe und im Jahre 1931 mit dem gewaltigen Toben
eines Tornados über Europa hereinzubrechen drohe. Vielleicht werde man
in der Zukunft einmal das Jahr 1931 als einen Tiefpunkt in der Wirtschaftsgeschichte
des Nachkriegseuropa bezeichnen.
Brüning drückte sich langsam und zögernd aus. Zum Teil sprach
er englisch und musste oft
nach diesem oder jenem Wort suchen oder sich von mir gelegentlich einen technischen
Ausdruck geben lassen. Trotzdem hatte ich den Eindruck, dass seine völlig
unrhetorischen Darlegungen auf die drei Engländer am Tisch einen immer
stärkeren Eindruck machten, je länger sie ihm zuhörten.
Mit Zahlen und Tatsachen waren dann seine Darlegungen über die speziellen
Folgen dieser Weltwirtschaftslage für Deutschland gespickt. Einen besseren
Sachreferenten als sich selbst hätte Brüning kaum im Finanzministerium
finden können. Er sprach von dem großen Defizit, das sich im Reichshaushalt
von 1925-1930 angesammelt hatte, und das er bei seinem Amtsantritt als Erbschaft
übernommen habe. Er erwähnte, wie auch für das Rechnungsjahr
1930/31 ein neuer Fehlbetrag von beträchtlicher Höhe zu decken sei,
und legte dann im einzelnen dar, wie er wegen der Opposition im Reichstag durch
Notverordnungen neue Steuern ausgeschrieben und neue Einsparungen vorgenommen
habe, um den Haushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Immer wieder, so fuhr Brüning
fort, seien jedoch neue Löcher entstanden, so dass nunmehr nach der letzten
Notverordnung die äußerste Grenze der Belastung erreicht sei.
Mit sehr vorsichtigen und zurückhaltenden Worten zog er daraus den Schluss,
dass die wirtschaftliche und finanzielle Lage Deutschlands eine Erleichterung
der untragbaren Reparationslasten erfordere. Aus eigenen Kräften sei das
deutsche Volk nicht mehr in der Lage, die Situation zu meistem. Brüning
drohte nicht mit Zahlungseinstellung, er forderte ebenso wenig irgend etwas
Bestimmtes von den Engländern, er ließ nur Zahlen und Tatsachen sprechen.
. . .
Dass Brüning sich nicht scheute, die in der Vergangenheit von Deutschland
gemachten Fehler ohne weiteres zuzugeben, und dass er ohne jedes Pathos in seiner
stillen, ruhigen, fast etwas schüchtern wirkenden Redeweise sich immer
nur auf Tatsachen stützte, deren Richtigkeit den Engländern ohne weiteres
einleuchtete, machte auf MacDonald und seine Kollegen sichtlich einen immer
stärkeren Eindruck.
Sie merkten, dass dieser Mann mit dem Gelehrtenkopf und der etwas tastenden,
stockenden Ausdrucksweise des Sachverständigen, der sich seiner Formulierungen
ganz 'sicher sein will, ihnen nichts vormachen wollte. Er drohte nicht mit Zahlungseinstellung,
mit Aufkündigung des Young-Planes, wie es die englische Presse vorher vermutet
hatte, er forderte nicht, sondern er berichtete nur und überließ
es seinen Zuhörern selbst, daraus die Schlüsse zu ziehen. Diese Art
der Verhandlung konnte auf Angelsachsen ihre Wirkung nicht verfehlen. Brüning
gewann an jenem Sonntagmorgen das Vertrauen der Engländer. Das sollte sich
in den folgenden, schweren Monaten als ein großer Aktivposten erweisen,
wenn auch in Chequers selbst keinerlei konkrete Erfolge in Gestalt von sofortigen
Erleichterungen für Deutschland erzielt werden konnten.
(aus: Paul Schmidt, Statist auf diplomatischer Bühne 1923-1945, Bonn 1950,
S. 206-209)
Aus dem Boneduce-Bericht der internationalen Sachverständigenkommission
vom 23. Dezember 1931
... Aus den ... Tatsachen geht klar hervor, dass Deutschland berechtigt wäre
- gemäß seinen Rechten unter dem Young-Plan - zu erklären, dass
es trotz der Maßnahmen, die es im Hinblick auf die Stabilität seiner
Währung unternommen hat, nicht in der Lage sein wird, in dem im nächsten
Juli beginnenden Jahr den geschützten Teil der Annuität zu transferieren.
Der Ausschuss glaubt indessen, dass er seine Aufgabe nicht voll erfüllt
und das in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt hätte, wenn er nicht
die Aufmerksamkeit der Regierungen auf die beispiellose Schwere der Krise lenkte,
deren Ausmaß unzweifelhaft die "verhältnismäßig kurze
Depression" übersteigt, welche der Young-Plan ins Auge fasst und für
die er die "Schutzmaßnahmen" vorsieht.
Der Young-Plan mit seiner steigenden Annuitätenreihe ging von einer ständigen
Ausdehnung des Weithandels aus, nicht nur dem Volumen, sondern dem Wert nach,
innerhalb deren die von Deutschland zu zahlenden Annuitäten ein Faktor
von abnehmender Bedeutung werden würden. Tatsächlich ist das Gegenteil
eingetreten. Seit dem Inkrafttreten des Young-Plans ist nicht nur der Welthandel
dem Volumen nach zusammengeschrumpft, sondern das
während der letzten zwei Jahre eingetretene ganz außerordentliche
Fallen der Goldpreise hat die tatsächlichen Lasten nicht nur der deutschen
Annuitäten, sondern aller in Gold festgesetzten Zahlungen erhöht.
Unter diesen Umständen erheischt das deutsche Problem, das in weitem Maße
die Ursache für die steigende finanzielle Lähmung der Welt ist, ein
gemeinsames Handeln, das nur von den Regierungen ausgehen kann.
Aber das Problem hat weltweite Bedeutung. Wir können keine Parallele aus
Friedenszeiten nennen zu der Störung, die augenblicklich herrscht und die
einen tiefgehenden Wandel in den wirtschaftlichen Beziehungen der Nationen zueinander
mit sich bringen kann. Es muss daher sofort gehandelt werden, und zwar in viel
weiterem Maßstab als dem durch Deutschlands Lage allein gegebenen. . .
.
Man muss sich klarmachen, dass die Befreiung eines Schuldnerlandes von einer
Schuldenlast, die es nicht tragen kann, die Wirkung haben könnte, diese
Last auf ein Gläubigerland abzuwälzen, das alsdann seinerseits in
seiner Eigenschaft als Schuldner möglicherweise nicht in der Lage ist,
die Last zu tragen.
Die Anpassung aller zwischenstaatlichen Schulden (Reparationen und anderer Kriegsschulden)
an die gegenwärtige zerrüttete Lage der Welt, die, wenn neues Unheil
verhindert werden soll, ohne Verzug stattfinden muss, ist der einzige Schritt
von Dauer, der geeignet wäre, das Vertrauen wiederherzustellen, das die
sicherste Grundlage wirtschaftlicher Stabilität und wahren Friedens ist.
Endlich sind Schritte notwendig, um den energischen Maßnahmen, mit denen
die Deutsche Regierung die Stabilität ihrer Währung verteidigt, dauernde
Wirkung zu sichern.
Die europäischen Regierungen haben während der letzten Jahre große
Anstrengungen gemacht, die Stabilität der Währungen nach den Schicksalsschlägen
des Kriegs und der Nachkriegsinflation wiederherzustellen. Die Zerstörung
dieses Werkes würde einen äußerst beunruhigenden Rückschlag
bedeuten, der wetttragende Konsequenzen nach sich ziehen würde. Die Aufrechterhaltung
der Stabilität der deutschen Währung, wie die jeder anderen Schuldnernation,
kann in größte Gefahr gebracht werden, wenn das Vertrauen der Kapitalgeber
verloren geht.
Wir richten an die Regierungen, auf denen die Verantwortung zum Handeln ruht,
den Appell, ohne Verzug zu Entscheidungen zu kommen, um eine Besserung der Krise
herbeizuführen, die gleichermaßen auf allen lastet. . . .
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. VIII, S.199-201)
Aufzeichnung von Staatssekretär Pünder (Reichskanzlei) vom B. Januar
1932
Die nochmalige eingehende Durchsprache der Gesamtlage ergab allseits die klare
Erkenntnis, dass die katastrophale Weltwirtschaftskrise reparationspolitisch
für uns auch ihr Gutes habe. Abgesehen von dem politischen Widerstand in
Frankreich ist eigentlich auf der ganzen Welt die Erkenntnis durchgedrungen,
dass der Zeitabschnitt der Reparationen abgelaufen ist. Wenn aber erst einmal
der Zeitabschnitt der schlimmsten Depression behoben und eine leichte Besserung
zu verspüren ist, haben wir diese reparationspolitischen Trümpfe aus
der Hand verloren. Diese Argumente sprechen gegen ein neues Provisorium, auch
wenn an sich gegen ein längeres Provisorium von etwa 5 Jahren eigentliche
wirtschaftliche Bedenken weniger geäußert werden könnten. Solche
wirtschaftlichen Bedenken sprechen aber ganz bestimmt gegen ein kürzeres
Provisorium von etwa 2-3 Jahren, wie es augenblicklich nach dem Stande der französisch-englischen
Verhandlungen in der Luft liegt. Die übereinstimmende Auffassung ging aus
diesem Grunde heute dahin, den Gedanken eines neuen Provisoriums nicht weiter
zu verfolgen, sondern an dem Gedanken einer endgültigen Lösung, und
zwar in Gestalt einer völligen Streichung der Reparationen festzuhalten.
In diesem Sinne wird daher die Äußerung des Herrn Reichskanzlers
gegenüber dem englischen Botschafter ausfallen. Da naturgemäß
die Erreichung einer solchen Endlösung auf der bevorstehenden Reparationskonferenz
in Lausanne unwahrscheinlich ist, ist von vornherein eine kurze Vertagung der
Konferenz mit dem Ziel, diese endgültige Lösung in einem kommenden
nahen Zeitpunkt zu finden, ins Auge zu fassen. Notwendiges Requisit einer solchen
kurzen Vertagung ist eine vorübergehende Verlängerung des gegenwärtigen
Zustandes. Eine solche gewisse Verlängerung des Hooverjahres soll aber,
wie insbesondere Reichsbankpräsident Dr. Luther sehr klar präzisierte,
nur als notwendige Folgerung der kurzen Vertagung der Konferenz hingenommen
werden, dagegen in keiner Weise als Selbstzweck in Erscheinung treten; würde
der Ton zu stark auf diese Verlängerung des Hooverjahres gelegt, entstünde
die Gefahr, dass unter weiterem Druck von außen her doch eine neue Zwischenlösung
herauskäme. Hinsichtlich einer solchen Verlängerung des gegenwärtigen
Zustandes ging schließlich noch die übereinstimmende Auffassung dahin,
dass es sich hierbei möglichst nicht um eine einfache Verlängerung
des Hooverjahres, sondern um eine kurzfristige Außerkraftsetzung des Youngplanes
(also ohne Nachschusspflicht) handeln dürfe. -
Bei der bevorstehenden Entscheidung spielte naturgemäß der Umstand
eine große Rolle, dass nach einer kurzfristigen Vertagung der
Lausanner Konferenz die französischen Wahlen vorüber sind und außerdem
unter der dann noch stärker in Erscheinung getretenen Einwirkung der Weltwirtschaftskrise
auf die französische Wirtschaft die Ansätze in der
(aus: Akten zur deutschen auswärtigen Politik, Serie B, Bd. XIX, S. 391
f.)
Nun haben verschiedene Herren Bemerkungen gemacht über meine Ausführungen
"fünf Minuten vor 12 Uhr" und "die letzten hundert Meter".
Es mag sein, dass das Bild, das ich gebraucht habe, nicht ganz klar gewesen
ist. Was ich mit diesen Bemerkungen sagen wollte, ist folgendes: Ich habe mich
gewandt gegen die Auffassung eines Blattes, das ein sehr nationales Blatt ist
und das auch unsere Politik in der Reparationsfrage immer unterstützt hat.
. . .
In einem Artikel dieser Zeitung über die Reparationsfrage standen nun einige
Sätze, die insofern ein Wanken der bis dahin vertretenen Auffassung bedeuteten,
als man mir, allerdings mehr zwischen den Zeilen, als ausdrücklich formuliert,
gewissermaßen nachsagte, dass ich der Reparationsfrage eine zu große
Bedeutung beimesse. Ja, wenn in der Reparationsfrage keine Lösung kommt
oder keine Lösung, wie sie im Interesse der ganzen Weltwirtschaft und selbstverständlich
im Interesse Deutschlands unbedingt gefordert werden muss, dann werden - und
dagegen habe ich mich gewandt - alle Maßnahmen konstruktiver Art für
Europa nicht den Erfolg haben, den man sonst erwarten könnte, und deshalb
sagte ich: nur nicht fünf Minuten vor 12 am Festhalten der Linie unserer
Reparationspolitik weich werden und nicht die Forderungen aufgeben.
Denn wenn in einem Blatt dieser Bedeutung, wenn auch nur in einem einzelnen
Artikel, derartige Bemerkungen stehen, dann kann ich mit Erfolg keine Reparationspolitik
mehr treiben. Ich würde es bedauern, wenn durch diese Bemerkung vielleicht
ein zu großer Optimismus im Lande hervorgerufen werden würde, aber
man macht mir ja meistenteils den entgegengesetzten Vorwurf.
Wenn man 13 Jahre lang gekämpft hat und wenn man dann - falls nicht gerade
etwas Widersinniges eintritt im Sinne einer Weltkatastrophe, von der Herr Stöcker
anscheinend
die Hoffnung hat, dass sie kommt -, wenn man dann bereits bis zu dem Punkt gekommen
ist, von dem aus man wie auf der Rennbahn das Ziel vor sich sieht, wenn man
dann weiter vorwärts kommt, und das Ziel schon in nächster Nähe
sieht, dann darf man eben nicht unentschlossen werden, vor allen Dingen auch
deshalb nicht, weil schon ein falscher Zug in dieser Frage die ganze Situation
so verderben kann, dass wir wieder von vom anfangen müssten. Ich gebrauche
das Wort vom Zusammenbruch nicht in dem Sinne, wie Sie, Herr Stöcker, es
tun, und ich möchte Ihnen das eine sagen: Geben Sie sich nur keinen Illusionen
hin! Wenn die Katastrophe kommt, die kommen kann, dann wird keins der Länder
davon verschont, mag es ein hochkapitalistisches Land oder ein sozialistisches
Land sein!
Herr Kollege Reinhold hatte dann gemeint, dass gleichzeitig mit der Lösung
der Reparationsfrage ein konstruktiver Plan für den Wiederaufbau Europas
gefunden werden müsste. Darin stimme ich ihm restlos zu. Ich habe immer
wieder von Anfang an in allen Verhandlungen betont, dass das neben der Abrüstungs-
und Reparationsfrage die wichtigste Aufgabe sei. Aber Sie werden für eins
Verständnis haben: Wenn ich auch mit einer Reihe von Persönlichkeiten,
Wirtschaftspolitikern, Beratern der betreffenden Regierungen und mit den Staatsmännern
selbst über diese Dinge gesprochen und ihnen unsererseits konstruktive
Gedanken vorgelegt habe, so musste ich doch unter allen Umständen verhindern,
dass, wozu immer die Neigung besteht, diese Leute immer zuerst daran denken,
die konstruktiven Pläne in die Welt zu setzen und dann erst an die Reparationsfrage
herangehen wollen.
Vergessen Sie bitte doch nicht: Ich kann mich nicht einmal auf ein Moratorium
von ein oder zwei Jahren einigen, denn wenn man über diese Krise hinwegkäme
und hätte die Reparationsfrage nicht vorher in unserem Sinne gelöst,
dann würden die Chancen nie wieder kommen. Das ist eine besonders schwere
Aufgabe für eine Politik. Aber es ist ganz selbstverständlich, dass
man sich nötigenfalls bis zum äußersten unpopulär machen
muss, dass man aber nicht davon abgehen darf, immer wieder zu betonen, dass
wir uns, sobald wir uns mit den anderen Mächten über die Reparationsfrage
geeinigt haben, auch bereitfinden werden, uns mit diesen über einen konstruktiven
Plan Europas zu einigen, denn das ist der richtige Weg.
(aus: Heinrich Brüning. Reden und Aufsätze eines deutschen Staatsmanns,
hrsg. von Wilhelm Vernekohl, Münster 1968, S. 182-185)
Aus einem Artikel des früheren Chefs der Heeresleitung und Reichstagsabgeordneten
Generaloberst a. D. von Seeckt aus dem Jahre 1931
Die besondere deutsche Einstellung zu den Problemen der Entwaffnung ist eine
eigenartige, eine einfache und komplizierte zugleich; einfach insoweit eine
weitere Entwaffnung Deutschlands doch wirklich nicht gut in Betracht kommen
kann, obwohl es auch In dieser Beziehung noch nicht außerhalb der Schusslinie
ist; kompliziert, weil Deutschland in seiner Lage nur den aussichtslosen Kampf
um die Angleichung der Rüstung der anderen bis herab auf seinen Tiefstand
führen kann. Der Aussichtslosigkeit dieses Verlangens gegenüber wird
Deutschland durch die Logik der Verhältnisse gezwungen werden, die Forderung
der eigenen Aufrüstung zu erheben und zwar bis zu einer Höhe, die
seinem berechtigten Sicherheitsinteresse im Vergleich der Rüstung der anderen
in Betracht kommenden Staaten entspricht. Da dieser Grundsatz von der notwendigen
Gleichheit der eigenstaatlichen Sicherheit für alle für Deutschland
unverrückbar ist, gewinnt es Interesse an den Verhandlungen der Gesamtheit.
Kommt es überhaupt zur Aufstellung und Annahme bestimmter Regeln für
die Rüstungen, so sind diese für Deutschland nur dann annehmbar, ja
überhaupt nur von Wert, wenn die Voraussetzung völliger Gleichberechtigung
in allen seine Sicherheit betreffenden Fragen erfüllt ist.
An einer Niedrighaltung der Rüstungskosten ist Deutschland zum mindesten
so interessiert
wie jeder andere Staat; dieser gemeinsame Wunsch kann überall dort als
bestehend angenommen werden, wo nicht überreichliche Mittel ihre Betätigung
in der Befruchtung der Kriegsindustrie eines Landes suchen. Man könnte
sich über die Kostenfrage Im Grundsatz wohl verständigen: wenn auch
zu berücksichtigen bleibt, dass reiche Staaten einem Fehlschlagen der Entwaffnungsaktion
und einem ihm folgenden Wettrüsten weit ruhiger entgegensehen können
als arme. . . .
Es ergibt sich aus dem Gesagten, dass es bei dem Streben nach Rüstungsbeschränkung
nicht darauf ankommen kann, die Verteidigungskräfte eines Landes zu vermindern,
sondern dass der Versuch gemacht werden muss, der Rüstung eines Landes
möglichst viel von dem Charakter einer unmittelbaren Bedrohung des oder
der anderen zu nehmen. Diese Überlegung führt dahin, dass in erster
Linie die stets verwendungsbereiten, aktiven Streitkräfte von einer Begrenzung
erfasst werden müssten und mit ihnen die zu ihrer unmittelbaren, sofortigen
Verstärkung bereitstehenden. Inwieweit ein Staat die Masse seiner Menschen
und Mittel zur Abwehr im Fall eines feindlichen Angriffs vorbereitet, wird man
seinem Bedürfnis nach solcher Sicherung überlassen müssen.
(aus: Jahrbuch für Auswärtige Politik, 3. Jahrgang, Berlin 1931, S.
53f.)