Die Weimarer Republik
Band III

Manfred Zeidler
Hundert Meter vor dem Ziel? Die außenpolitische Entwicklung 1930-1933

Inhaltsverzeichnis

Manfred Zeidler

Einführung

Chronik

Der Stilwandel der deutschen Außenpolitik
im Zeichen der verschärften Wirtschafts- und Staatskrise

Das Reparationsproblem

Die Abrüstungsfrage

Brünings außenpolitische Bilanz
"Hundert Meter vor dem Ziel"

Die Außenpolitik der Regierungen
von Papen und von Schleicher

Literatur

Dokumente:

Dok. 1 Außenpolitische Einflüsse
auf die Reichstagswahl 1930

Dok. 2 Das Zollunionsprojekt mit Österreich

Dok. 3 Brünings Besuch in Chequers (Anfang Juni 1931)

Dok. 4 Begutachtung der deutschen Zahlungsfähigkeit

Dok. 5 Die Lausanner Reparationskonferenz

Dok. 6 Reichskanzler Brüning vor dem
auswärtigen Ausschuss des deutschen
Reichstags am 24. Mai 1932

Dok. 7 Die Abrüstungsfrage



 


Einführung


Wie auf den anderen Feldern der Politik standen auch außenpolitisch die letzten Jahre der Republik zwischen 1930 und 1932 ganz im Zeichen der alles beherrschenden Weltwirtschaftskrise. Wie kaum in einer Epoche zuvor verknüpfte sich die Außenpolitik fast aller führenden Industrieländer in diesem Zeitabschnitt mit den globalen Problemen der Weltwirtschaft und des gesamten internationalen geld- und kreditwirtschaftlichen Beziehungsgeflechts zwischen den Staaten. Mehr noch als alle anderen Länder Europas wurde Deutschland von der aus Übersee seit dem Jahresende 1929 mit Macht hereinbrechenden Krise getroffen, da sein Wohlstand der vergangenen Jahre zum großen Teil "auf Pump", d. h. durch kurzfristige Gelder ausländischer Gläubiger vorwiegend aus den USA, finanziert worden war.
Die Sicherung der Kreditwürdigkeit gegenüber den ausländischen Gläubigern war in dieser Situation, als sich im Laufe des Winters 1929/30 das Ausmaß des weltweiten Konjunktureinbruchs abzeichnete und das Gespenst einer Finanzkrise des Reiches immer bedrohlicher wurde, das vorrangige außenpolitische Ziel der seit Ende März 1930 amtierenden Regierung des Reichskanzlers Brüning. Voraussetzung dafür, den bereits mit Beginn der Krise einsetzenden Abzug ausländischer Gelder zu begrenzen und dem Reich das Vertrauen seiner internationalen Gläubiger zu erhalten, war eine Politik der strikten und loyalen Erfüllung der eingegangenen Vertragsverpflichtungen Deutschlands.
Von besonderer Bedeutung war dabei der nach heftigen innenpolitischen Kämpfen erst im März 1930 vom Reichstag angenommene und vom Reichspräsidenten unterzeichnete Young-Plan, der Deutschland am 30. Juni d. J. die vorzeitige Rheinlandräumung - eine verspätete Frucht der Außenpolitik Stresemanns - beschert hatte. Dadurch, dass er die deutschen Reparationsverpflichtungen nach Höhe und Dauer endgültig regelte, stellte er einen allseits unbestrittenen Fortschritt gegenüber dem bis dahin geltenden Dawes-Plan dar.
Seine ab dem Herbst 1929 fälligen jährlichen Zahlungsraten (Annuitäten) waren jedoch am volkswirtschaftlichen Maßstab der vorangehenden Prosperitätsjahre orientiert worden. Der Einbruch der Krise und ihre unaufhaltsame Verschärfung mussten so über kurz oder lang seine Voraussetzungen in Frage stellen und das Problem seiner Teil- oder Gesamtrevision aufwerfen.
Zu diesen äußeren Faktoren kam das im Zuge der fortschreitenden Krise sich ständig verschärfende innenpolitische Klima in Deutschland; eine Entwicklung, die mit dem erdrutschartigen Erfolg der Partei Hitlers in den Reichstagswahlen vom 14. September 1930 ihren ersten dramatischen Ausdruck fand. Angeführt von der extremen nationalsozialistischen Anti-Versailles-Agitation erfuhr innerhalb der gesamten politischen Öffentlichkeit des Reichs die revisionistische Stimmung gegen die noch verbliebenen Reste des friedensvertraglichen Erbes von 1919 eine deutliche Radikalisierung. Neben der Reparationsfrage mit dem als "Tributvertrag" geschmähten Young-Plan richtete sich die immer weitere Kreise erfassende nationale Agitation gegen den zweiten Pfeiler des Versailler Vertragswerks, die in dessen Teil V Deutschland auferlegten Rüstungsbeschränkungen.
Als "Hindenburg-Kabinett" zwar weitgehend vom Parlament unabhängig, jedoch um so mehr auf das Vertrauen des Reichspräsidenten und seiner Umgebung sowie von Reichswehr, Wirtschaftsverbänden und den Parteien des bürgerlich-konservativen Lagers angewiesen, konnte sich Brünings Regierung auf Dauer dem revisionspolitischen Druck von innen nicht entziehen. Die besonders im Zeichen der Krise unvermeidliche Wechselwirkung zwischen Innen- und Außenpolitik ließ bald auch innerhalb der Reichsregierung den Ruf nach revisionspolitischen Aktionen lauter und fordernder werden. Die Reparationsfrage in Gestalt des Young-Plans und die Revision der militärischen Beschränkungen, mit anderen Worten die Rüstungsgleichberechtigung Deutschlands, wurden zu den beiden zentralen außenpolitischen Themen in der Endphase der Weimarer Republik. Doch ließen sich im Unterschied zu früheren Zeiten die einzelnen Politikfelder kaum mehr voneinander trennen. Weltwirtschaftliche Verflechtungen, deflatorische Krisenbekämpfung, innenpolitischer Druck und außenpolitische Revisionsziele vermengten sich zu einem unauflöslichen Geflecht gegenseitiger Abhängigkeiten.


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Chronik


4. Oktober 1929

Nach dem Tod Stresemanns wird Julius Curtius Reichsaußenminister

22. Dezember 1929
Scheiterndes Volksbegehrens der "nationalen Opposition" gegen den Young-Plan

3.-20. Januar 1930
Die 2. Haager Konferenz nimmt den Young-Plan endgültig an

12./13. März 1930
Verabschiedung der Young-Plan-Gesetze durch den Reichstag und Unterzeichnung durch den Reichspräsidenten

17. Mai 1930
Der französische Außenminister Aristide Briand unterbreitet seinen Europaplan den Mitgliedsstaaten des Völkerbunds

13.Juni 1930
Ablösung von Stresemanns langjährigem Staatssekretär Carl von Schubert. Neuer Staatssekretär im Auswärtigen Amt wird Bernhard Wilhelm von Bülow (bis 1936)

30. Juni 1930
Abschluss der vorzeitigen Rheinlandräumung durch die alliierten Truppen

14. September 1930
Sensationeller Wahlerfolg der NSDAP in den Reichstagswahlen. Als Reaktion erfolgt in den Wochen darauf ein massiver Abzug von Auslandsgeldern aus Deutschland

20. März 1931
Bekanntgabe des deutsch-österreichischen Zollunionsprojekts durch die Reichsregierung

5.-9. Juni 1931
Treffen von Brüning und Curtius mit der britischen Regierung in Chequers

20. Juni 1931
US-Präsident Hoover schlägt ein einjähriges internationales Moratorium für zwischenstaatliche Schulden vor, das am 6. Juli als "Hoover-Feierjahr" verkündet wird

19. August 1931
Der Layton-Bericht der Sachverständigenkommission für die Begutachtung der deutschen Finanzlage stellt die Zahlungsunfähigkeit des Reiches für weitere Reparationsleistungen fest

5. September 1931
Der internationale Haager Gerichtshof erklärt die Unzulässigkeit des deutsch-österreichischen Zollunionsplans

3. Oktober 1931
Rücktritt von Curtius. Reichskanzler Brüning übernimmt am 10. Oktober selbst das Auswärtige Amt

23. Dezember 1931
Das Beneduce-Gutachten bestätigt die Feststellungen des Layton-Berichts vom August hinsichtlich der deutschen Zahlungsunfähigkeit

3. Februar 1932
Beginn der internationalen Genfer Abrüstungskonferenz

26. April 1932
Vertrauliche Gespräche Brünings mit MacDonald und Stimson in Bessinge

11. Mai 1932
Letzte Rede Brünings vor dem Reichstag ("Hundert Meter vor dem Ziel")

Juni 1932
Das 1. Kabinett Reichskanzler von Papens wird gebildet. Reichsaußenminister wird Konstantin Frhr. von Neurath (bis 1938). Reichswehrminister General Kurt von Schleicher

16. Juni-9. Juli 1932
Reparationskonferenz von Lausanne. Endgültige Ablösung der deutschen Reparationsschulden gegen eine Restzahlung von 3 Milliarden Reichsmark

3. Dezember 1932
Bildung des Kabinetts von Schleicher

11. Dezember 1932
Die Genfer Abrüstungskonferenz erkennt prinzipiell die Rüstungsgleichberechtigung Deutschlands an

28. Januar 1933
Rücktritt Reichskanzler von Schleichers


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Der Stilwandel der deutschen Außenpolitik
im Zeichen der verschärften Wirtschafts- und Staatskrise


Im Frühjahr 1930 war Brüning im Zeichen der Kontinuität der durch Stresemann geprägten, auf friedlichen Ausgleich, Verständigung und internationale Zusammenarbeit ausgerichteten Außenpolitik der Locarno-Ära angetreten. In seiner Regierungserklärung vor dem Reichstag vom 1. April führte der neue Kanzler im außenpolitischen Teil seiner Rede u. a. aus:

"Die neue Regierung wird Deutschlands Lebensinteressen in organischer Weiterentwicklung der bisherigen Außenpolitik aktivvertreten. Nationales Selbstbewusstsein, Vertrauen in die innere Kraft des eigenen Volkes sind die Grundlagen ebenso wie die Erkenntnis, dass der Wiederaufstieg Deutschlands nur im friedlichen Zusammenwirken mit allen Völkern erreichbar ist. Loyale Durchführung der internationalen Vereinbarungen, Klärung und weiterer Ausbau unseres Verhältnisses zu allen Staaten, zu denen wir in freundschaftlichen, vertraglichen und wirtschaftlichen Beziehungen stehen, Förderung internationaler Zusammenarbeit, insbesondere auf wirtschaftlichem Gebiete, zur Erleichterung der schwierigen Lage der eigenen mit der Weltwirtschaft eng verknüpften Wirtschaft, das sind die Grundlinien dieser Außenpolitik."(1)

Wenngleich das Bekenntnis zur Kontinuität im Vordergrund stand, schienen doch Begriffe wie "nationales Selbstbewusstsein" und die Betonung, die eigenen Lebensinteressen "aktiv" vertreten zu wollen, bereits einen Stilwandel anzudeuten. Auch fehlte ein Hinweis auf die besondere Bedeutung des deutsch-französischen Verhältnisses, das zu Stresemanns Zeiten stets einen Gegenstand herausgehobener Aufmerksamkeit gebildet hatte.
Die folgenden Monate ließen den Stil- und Methodenwandel in der deutschen Außenpolitik bereits deutlicher hervortreten. Am auffälligsten änderte sich die Sprache, die, insbesondere nach den Septemberwahlen 1930, selbst in der Partei Stresemanns, die mit Julius Curtius auch weiterhin den Reichsaußenminister stellte, zunehmend emotionalere Töne anschlug. So erklärte im November d. J. der neugewählte DVP-Parteivorsitzende Eduard Dingeldey nach einem Rückblick auf die Außenpolitik der vergangenen Jahre:

"Nun brauchen wir nicht mehr bloß die Sprache der Zurückhaltung und diplomatischen Vernunft zu sprechen; jetzt dienen wir der deutschen Außenpolitik und dem verantwortlichen Außenminister am meisten, wenn wir wieder mehr zum Herzen sprechen."(2)

Zuvor hatte bereits Reichsinnenminister Wirth von der Zentrumspartei in einer Kabinettssitzung die Ansicht geäußert, die deutsche Politik dürfe die Rücksicht auf Stresemanns alten Partner Aristide Briand nicht höher stellen als die gegenüber der eigenen öffentlichen Meinung. Da es nun einmal nicht gelungen sei,

"die Außenpolitik der Reichsregierung dem deutschen Volk psychologisch näherzubringen, (könne) eine aktivere Haltung in der Reparationsfrage ... vielleicht stimmungsmäßig eine Entlastung bringen."(3)

Hinzu kamen wichtige personelle Veränderungen im Auswärtigen Amt, wo Curtius im Juni 1930 Stresemanns langjährigen Staatssekretär Carl von Schubert durch den aus dem Völkerbundsreferat aufgestiegenen Bernhard Wilhelm von Bülow ersetzte. Dieser begründete mit dem neuen Botschafter in London, Konstantin Frhr. von Neurath, und dem gleichfalls im Amt neuen Leiter des Völkerbunds- und Abrüstungsreferats, Wilhelm Frhr. von Weizsäcker, ein neuartiges, in revisionspolitischen Fragen tonangebendes Zusammenspiel (Gerhard Schulz).(4) An die Stelle der durch langfristige Perspektiven, taktische Umsicht und psychologische Behutsamkeit gekennzeichneten Revisionspolitik Stresemanns trat eine Politik, die auch vor Brüskierungen, hintergründigen Manövern und gelegentlichen Unaufrichtigkeiten nicht zurückschreckte und der Pflege der außenpolitischen Atmosphäre, die in den Jahren zuvor eine so wichtige Rolle gespielt hatte, einen erheblich geringeren Stellenwert beimaß.(5)


Der gewandelte Stil zeigte sich besonders im Verhältnis zu Frankreich, wo die Rücksichten gegenüber der Person Anistide Briands nunmehr fallengelassen wurden. Dessen im Mai 1930 den Mitgliedsstaaten des Völkerbunds unterbreiteter Europaplan, der den Locarno-Vertrag zu einem gesamteuropäischen Sicherheitssystem weiterentwickeln wollte, wurde mit der deutschen Antwortnote vom Juli d. J. nach Curtius' eigenen Worten "ein Begräbnis erster Klasse" bereitet.(6) Die Forderung nach völliger Rüstungsgleichheit als Vorbedingung, verbunden mit der Absicht, einem drohenden Ostlocamo auszuweichen, richteten letztlich unübersteigbare Hindernisse für die Weiterverfolgung von Briands Projekt auf.
Auch gegenüber den europäischen Verbündeten Frankreichs, voran Polen, mit dem im März 1930 ein für die Minderheiten in beiden Ländern wichtiges Liquidationsabkommen für Eigentumsansprüche perfekt geworden war, verschärfte sich der revisionspolitische Tonfall. Gleichzeitig entwarf man im Auswärtigen Amt Perspektiven für eine Aktivierung der deutschen Politik in Richtung Südosteuropa, wo mit den Mitteln einer wirtschaftspolitischen Offensive der französische Einfluss zugunsten Deutschlands zurückgedrängt werden sollte. Die unter Stresemann eher gespannten Beziehungen zu Rom wurden hingegen deutlich verbessert, was besonders durch den Staatsbesuch Brünings und seines Außenministers im August 1931 bei Mussolini zum Ausdruck kam. Damit schied Italien aus der Front der Gegner Deutschlands in der Reparations- und Abrüstungsfrage aus. Sowjetrussland gegenüber wurde die seit Jahren geübte und die Versailler Bestimmungen unterlaufende geheime militärische Zusammenarbeit noch verstärkt, wobei Auswärtiges Amt und Reichswehrministerium bei der Tarnung und Verschleierung gegenüber Ausland und Öffentlichkeit eng kooperierten.(7)
Am krassesten zeigte sich jedoch der neue Stil in der Art der Vorbereitung und Durchführung des Plans einer deutsch-österreichischen Zollunion (vgl. Dok. 2) an der Jahreswende 1930/31. Curtius hatte diesen Plan höchstselbst auf geradezu konspirative Weise mit seinem österreichischen Amtskollegen, Vizekanzler Schober, vorbereitet und am 21. März 1931 offiziell der Öffentlichkeit bekanntgegeben. Das Projekt, in dem man im Ausland die Vorstufe zu einem "Anschluss" und damit einen krassen Verstoß gegen die Bestimmungen der Verträge von Versailles und St. Germain erblickte, löste besonders in Frankreich heftige Reaktionen aus. Es bedeutete vor allem eine persönliche Brüskierung Aristide Briands, dessen Ambitionen auf das französische Staatspräsidentenamt damit zusammenbrachen und der bald darauf politisch resignierte.
Nachdem der internationale Haager Gerichtshof in seinem Urteil vom 5. September 1931 die juristische Unzulässigkeit des Zollunionsprojekts festgestellt hatte, schied Curtius, dessen Person zu sehr mit dem gescheiterten Projekt verbunden war, wenige Wochen darauf aus dem Amt. Reichskanzler Brüning übernahm anlässlich der Bildung seines 2. Kabinetts am 10. Oktober 1931 selber das Amt des Reichsaußenministers.


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Das Reparationsproblem


Unter den außenpolitischen Fragen, die im Zeichen der seit Anfang 1930 zunehmend verschärften Wirtschaftskrise in der deutschen Öffentlichkeit die heftigsten Emotionen erregten, stand das Reparationsproblem an erster Stelle. Der Young-Plan, auch "neuer Plan" genannt, hatte im Jahre 1929 kurz vor dem Ausbruch der Krise die deutsche Reparationsschuld "endgültig", d. h. nach Höhe, Dauer (bis 1966 bzw. 1988) und Zahlungsmodus geregelt. Den zahlreichen Vorteilen des Plans wie den reduzierten Jahresraten (Annuitäten), der Beseitigung des Systems der Pfänder und der ausländischen Kontrolle mit ihren souveränitätsbeschränkenden Auswirkungen stand als ein Nachteil die teilweise Aufgabe des sogenannten Transferschutzes gegenüber. Nach dem Dawes-Plan haftete Deutschland allein für die innere Aufbringung der jährlichen Reparationssummen, während die Transferierung der Reichsmarkbeträge in die Währungen der Gläubigerstaaten Sache des alliierten Reparationsagenten und seines Transferkomitees waren. Nunmehr hatte das Reich den Transfer in eigener Verantwortung vorzunehmen, wobei die im Durchschnitt auf ca. 2 Mrd. RM angesetzten Annuitäten in einen geschützten und einen ungeschützten Teil zerfielen. Letzterer (in Höhe von 660 Mio. RM) musste alljährlich in, jedem Falle in Devisen an die durch den Young-Plan geschaffene "Bank für internationalen Zahlungsausgleich" (Abk. BIZ) in Basel überwiesen werden, war also ungeschützt und belastete die deutsche Devisenlage unmittelbar. Der restliche, im Mittel etwa doppelt so hohe Teil genoss einen Transferschutz, d. h. er konnte im Falle gravierender Probleme für Wirtschaft und Währung auf Antrag hin einem befristeten Ubertragungs-, ggfs. sogar einem Aufbringungsaufschub unterworfen werden.
Im Falle einer solchen Aufschuberklärung durch die deutsche Regierung hatte bei der BIZ einberatender Sonderausschuss zusammenzutreten, um die entstandene Sachlage zu prüfen und den beteiligten Regierungen Bericht zu erstatten. Für den Eventualfall eines ganz besonders schwerwiegenden Notstandes in Deutschland bestand sogar die Möglichkeit einer Revision des gesamten Plans. In seiner Regierungserklärung vom 1. April 1930 hatte Brüning mit Nachdruck von der "loyalen Durchführung der internationalen Vereinbarungen" gesprochen,(8) worin die Öffentlichkeit im In- und Ausland ein Bekenntnis zur buchstabengetreuen Erfüllung der von der Vorgängerregierung Hermann Müllers erst wenige Wochen zuvor parlamentarisch verabschiedeten Young-Plan-Gesetze erblickte.

Eine entscheidende Voraussetzung für die deutsche Zahlungsfähigkeit, insbesondere für die Fähigkeit zum Devisentransfer der Reparationsleistungen, waren jene Auslandsanleihen, die seit der großen Dawes-Plan-Anleihe von 1924 vor' allem aus den USA in großer Zahl nach Deutschland hereinflossen. Namentlich durch sie hatte sich die deutsche Auslandsverschuldung bis 1930 auf gut 25 Mrd. RM gesteigert, d. h. auf etwa das Zweieinhalbfache aller seit 1924 unter dem Dawes-Plan geleisteten Reparationszahlungen, ein Großteil davon mit kurzfristiger Fälligkeit. Allein der jährliche Zinsabfluss zur Bedienung dieser Schuld bewegte sich in der Größenordnung einer Young-Plan-Annuität und rückte damit stark auf die knappen deutschen Gold- und Devisenreserven.(9)


Deutschland ging also in die Weltwirtschaftskrise in seiner doppelten Eigenschaft als Reparations- und Anleihenschuldner gegenüber dem Ausland. Brüning war auch unter den Bedingungen der Krise, deren Dauer und Tiefe zunächst ungewiss schienen, gewillt, sein vor dem Reichstag gegebenes Wort einzuhalten. Als die wichtigste Voraussetzung dafür erschien ihm die Sicherung der deutschen Kreditwürdigkeit im Ausland. Dies verlangte ein taktisch äußerst behutsames Vorgehen, um dem Reich das Vertrauen seiner internationalen Gläubiger zu erhalten. Jeder allzu deutliche Hinweis auf die Grenzen der deutschen Zahlungsfähigkeit oder gar Zahlungswilligkeit drohte den schon begonnenen Abzug der Auslandsgelder weiter zu beschleunigen und die bereits kritische Devisenlage des Reiches noch zu verschärfen. Dies war der hauptsächliche Grund, weshalb Brüning, selbst nachdem er die Unerfüllbarkeit des Young-Plans unter den Bedingungen der Weltwirtschaftskrise erkannt hatte, das Reparationsproblem in einer Art Schwebezustand hielt, was ihm in der zeitgenössischen wie in der späteren Kritik häufig den Vorwurf des Zauderns und der Entschlussschwäche eingetragen hat. Die Devise des Kanzlers hieß, - intern Mittel und Wege einer durchgreifenden Revision der Reparationsfrage vorzubereiten, nach außen hin jedoch alle lautstarken Töne und Forderungen tunlichst zu vermeiden. Auf diese Weise bekam Brünings zunächst aus ökonomischer Erwägung durchgeführte und sozialpolitisch so einschneidende Deflationspolitik eine wichtige Funktion für seine revisionspolitischen Ziele in der Reparationsfrage. Er selbst hat diesen Zusammenhang noch im Juni 1931 vor der Öffentlichkeit wie folgt beschworen:

"Das deutsche Volk würde sich um jedes Verständnis in der Welt und um jedes Vertrauen bringen, wenn es nicht festhalten würde an dem Grundsatz einer absoluten, auch unter Opfern durchzuführenden Sanierung unserer öffentlichen Finanzen. Die Gesundung der Finanzen ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Schaffung des Vertrauens."(10)

Erst wenn dem Ausland überzeugend demonstriert war, dass Deutschland selbst unter größten Opfern und Einschränkungen nicht länger imstande war, die auferlegten Reparationslasten zu tragen, war, so die Erwartung, der Weg offen zum angestrebten Ziel einer Revision im weitestgehenden Umfang.
Brünings Hoffnungen konzentrierten sich dabei auf England und mehr noch auf die USA. Als gelernter Volkswirtschaftler kannte er die finanzwirtschaftliche Bedeutung der Londoner City für die gesamte damalige Weltwirtschaft und wusste um die Rolle der Vereinigten Staaten als Hauptgläubiger im System der interalliierten Schulden. In der Erkenntnis, dass fast alle deutschen Reparationszahlungen am Ende in die USA flossen, sah er den Schlüssel des Reparationsproblems in Washington liegen. Von dort aus musste letztlich die maßgebende Initiative zum weltweiten Schuldenerlass ausgehen, der Deutschland die entscheidende Entlastung bringen konnte. In diesem Zusammenhang rechnete Brüning nicht vor den amerikanischen Präsidentschaftswahlen vom Herbst 1932 mit einer entscheidenden Bewegung auf diesem Felde. Anfangs glaubte er noch, dem Reich könne mit den im Rahmen des Young-Plans vorgesehenen Zahlungserleichterungen gedient sein. Nachdem jedoch die Wirtschaftskrise entgegen der ersten Erwartung im Frühjahr 1931 nicht abklang, sondern mit dem Zusammenbruch der Wiener Kreditanstalt im Mai und dem anschließenden deutschen Bankenkrach vom Juli d. J. auf einen neuerlichen Höhepunkt zusteuerte, nahm Brüning Kurs auf eine Totalrevision der Reparationsfrage mit der Bereitschaft, endlich eine Initiative in dieser Richtung zu riskieren.

"Die Grenze dessen, was wir unserem Volk an Entbehrungen aufzuerlegen vermögen, ist erreicht",

erklärte der Reichskanzler anlässlich der Verkündung seiner 2. Notverordnung vom 5. Juni 1931 an die Adresse der Reparationsgläubiger im Ausland.(11) In dieser dramatisch zugespitzten Situation kam ihm am 20. Juni der Vorschlag von US-Präsident Hoover für ein einjähriges Moratorium aller zwischenstaatlichen Schulden entgegen, das nach Überwindung französischen Widerstands am 6. Juli als sogenanntes Hoover-Feierjahr verkündet wurde.
Damit war reparationspolitisch in die Einheitsfront der Gläubigerstaaten die entscheidende Bresche geschlagen; Frankreich mit seiner fortgesetzten Widerstandshaltung wurde zunehmend isoliert. Von diesem Moment an waren der Kanzler und seine Regierung entschlossen, mit dem Ablauf des Hoover-Jahres die Reparationszahlungen nicht wieder aufzunehmen, sondern mit aller Macht auf eine Totalrevision, d. h. auf die völlige Streichung aller Reparationen hinzuarbeiten. In diesem Sinne bedeutete der Layton-Bericht des Sachverständigenausschusses der BIZ vom 19. August 1931 ebenso wie der Beneduce-Bericht (vgl. Dok. 4) vom Dezember des gleichen Jahres einen großen politischen Erfolg. Beide Gutachten übernahmen weitgehend die Argumente der deutschen Seite, Deutschlands Zahlungsunfähigkeit für Reparationsleistungen auch für die Zeit nach dem Ablauf des Hoover-Feierjahres war gewissermaßen international festgestellt worden.
Doch auch jetzt zögerte Brüning noch, mit konkreten Initiativen oder Vorschlägen hervorzutreten. Er befürchtete, dadurch vorzeitig zu Kompromissen oder Teillösungen gezwungen zu werden, die den angestrebten Totalerfolg aufs Spiel zu setzen drohten. Er glaubte, dass die Zeit für ihn arbeite, indem die sich weiter verschärfende Krise England und schließlich auch Frankreich zwingen würde, im eigenen Interesse die Streichung aller politischen Schulden zu fordern. Die für den Januar 1932 angesetzte Lausanner Reparationskonferenz sollte in Brünings Zeitplan zumindest einen entscheidenden Fortschritt in dieser Richtung bringen. Wegen der für den Mai d. J. vorgesehenen französischen Parlamentswahlen wurde die Tagung jedoch um fünf Monate verschoben. Als sie schließlich im Juni 1932 eröffnet wurde, war Heinrich Brüning nicht mehr im Amt.

 


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Die Abrüstungsfrage


Ähnlich den Reparationen war auch das Problem der internationalen Abrüstung ein Erbe aus den Anfangsjahren der Versailler Friedensordnung. Seit 1926, dem Arbeitsbeginn der vom Völkerbundsrat eingesetzten Abrüstungskommission, war die Abrüstungsfrage gemäß Artikel 8 der Volkerbundssatzung, wonach die Reduzierung aller nationalen Rüstungen auf ein Mindestmaß anzustreben war, "das mit der nationalen Sicherheit und mit der Durchführung der durch ein gemeinsames Handeln auferlegten internationalen Verpflichtungen vereinbar ist",(12) ein Dauerthema der europäischen Politik. Die sich daraus entwickelnde "Vorbereitende Genfer Abrüstungskonferenz" gelangte im September 1928 zu der Feststellung, dass das in Europa erreichte Maß an Sicherheit nunmehr genüge, um die allgemeine Abrüstung aller Staaten einzuleiten.


Damit waren jene beiden Schlüsselbegriffe genannt, die in den folgenden Jahren im Zentrum der internationalen sicherheitspolitischen Diskussion standen: Abrüstung und Sicherheit. Der Angelpunkt des Problems bestand in der durch die Abrüstungsauflagen des Versailler Vertrags bedingten Diskrepanz zwischen dem Rüstungsstand des nahezu abgerüsteten Deutschen Reichs und seinen hochgerüsteten Nachbarn im Westen wie im Osten. Das Prinzip gleicher Sicherheit verlangte, dass zur Herstellung der Rüstungsparität entweder die anderen Mächte auf das deutsche Niveau abrüsteten oder aber dem Reich die Möglichkeit gegeben wurde, auf den Rüstungsstand der anderen aufzurüsten. Letzteres verlangte in jedem Falle die internationale Anerkennung der Rüstungsgleichberechtigung Deutschlands und damit die Aufhebung der im Teil V des Versailler Vertrags fixierten militärischen Beschränkungen.
Nach dem Tode Stresemanns verhärtete sich auch in dieser Frage die deutsche Position. Während zuvor die Rüstungsgleichstellung Deutschlands zugunsten anderer Revisionsetappen nicht offen betrieben und bestenfalls als Ziel am Ende einer langfristigen Politik der internationalen Verständigung und Zusammenarbeit gesehen wurde, versteifte sich die Haltung der Regierung Brüning auf die Forderung, Abrüstung oder Gleichberechtigung müssten als Voraussetzungen am Anfang einer europäischen Sicherheitspolitik stehen; ein Argument, mit dem bereits im Sommer 1930 Briands Europaplan zu Fall gebracht wurde.
Die Militärs im Reichswehrministerium betrachteten die Abrüstungsfrage fast ausschließlich als ein machtpolitisches Problem (vgl. Dok. 7). Das erste Ziel deutscher Abrüstungspolitik, so hieß es schon in einer militärpolitischen Studie des Truppenamts von 1926, müsse darin bestehen, Frankreich seiner dominierenden militärischen Macht zu entkleiden und in einen für Deutschland erträglichen Rüstungsstand zu drängen". (13) Aus diesem Grund besitze man im Prinzip "kein überragendes Interesse an einer allgemeinen oder Weltabrüstung", es könne dagegen sogar im politischen Interesse des Reiches liegen, "einen gewissen, die allgemeine Norm übersteigenden Rüstungsstand einzelner Länder zu erhalten, die die gleichen politischen Ziele wie Deutschland verfolgen".(14)
Abrüstung erschien somit nicht als ein Wert an sich. Für den Fall des Scheiterns der eigenen Abrüstungsforderungen an die Ententemächte stellte zumindest für die Militärs die Rüstungsgleichberechtigung mit dem anerkannten Recht auf die eigene Aufrüstung zweifelsohne die bevorzugte Alternative dar. Für eine solche Entwicklung galt es, sich alle Möglichkeiten offen zu halten, wobei die Parität mit Frankreich im Vordergrund stand. Durch ein solches Verständnis der Abrüstungsfrage als eines taktischen Hebels zum Machtausgleich mit Frankreich war die deutsche Sicherheitspolitik unter dem propagandistisch wirkungsvollen Schlagwort der "Wehrfreiheit" schon lange vor Brüning ein identisches Teilstück des allgemeinen Weimarer Revisionismus (Michael Salewski).(15)
Anders als die sich offen zum militärpolitischen Kalkül bekennenden Überlegungen der Militärs betonte die offizielle Politik der Reichsregierung dem Ausland gegenüber die friedenssichernde Funktion ihrer Abrüstungsforderungen, zumal Deutschland aufgrund seiner durch den Versailler Vertrag erfolgten Entwaffnung ein "moralisches und im Friedensvertrag verbrieftes Recht auf internationale Abrüstung" besitze, wie Brüning im September 1931 dem französischen Ministerpräsidenten Laval in Berlin erklärte. Der Reichskanzler bezog sich dabei auf jene kurze Einleitung zu Teil V des Versailler Vertragswerks, wonach sich das Reich zur Befolgung der ihm auferlegten militärischen Beschränkungen auch deshalb verpflichtet hatte, "um den Anfang einer allgemeinen Beschränkung der Rüstungen aller Nationen zu ermöglichen".(16) Es sei "ganz ausgeschlossen", so Brüning weiter, dass Deutschland auf diesen ihm zweifelsfrei zustehenden Rechtsanspruch verzichte. Dies kollidierte mit dem ebenso unverrückbaren französischen Standpunkt, wonach Frankreich sowohl aufgrund seiner historischen Erfahrungen wie der in seiner Öffentlichkeit vorherrschenden Stimmung nicht abrüsten könne, ohne umfassende internationale Garantien seiner Sicherheit erhalten zu haben.
So prallte auf der am 2. Februar 1932 endlich beginnenden und von 64 Staaten beschickten Genfer Abrüstungskonferenz die deutsche Parole von der Sicherheit durch Abrüstung auf die französische Devise: erst Sicherheit, dann Abrüstung. Im Zeichen dieser unbeweglichen Frontstellung trat die Konferenz monatelang auf der Stelle, bis es Brüning zusammen mit Staatssekretär von Bülow Ende April d. J. in vertraulichen Gesprächen mit dem britischen Premierminister MacDonald und dem amerikanischen Außenminister Stimson in Bessinge unweit des Genfer Tagungsorts gelang, einen wichtigen Erfolg zu erzielen. England und die USA erkannten die deutschen Forderungen als vernünftig wie berechtigt an und erklärten sich gegen deutsche Zusicherungen mit der Ablösung von Teil V des Versailler Vertrages durch eine internationale Abrüstungskonvention einverstanden, die Deutschland eine begrenzte Aufrüstung gestatten würde. Dessen ungeachtet blieb die französische Haltung unverändert, so dass die Genfer Konferenz vorerst weiter blockiert blieb. Der Durchbruch zum endgültigen Erfolg, den noch dasselbe Jahr bringen sollte, blieb Brüning genau wie auf dem Felde der Reparationen versagt. Auch hier brachten erst seine Nachfolger die Ernte ein.


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Brünings außenpolitische Bilanz "Hundert Meter vor dem Ziel"


Als Heinrich Brüning am 30. Mai 1932 als Reichskanzler gestürzt wurde, stand er auf den beiden zentralen Feldern seiner Außenpolitik, Rüstungsgleichheit und Reparationen, noch ohne die angestrebten Erfolge da, allenfalls waren Teilerfolge erzielt worden. Das historisch-politische Urteil von Zeitgenossen und Nachwelt hat Brüning und seiner Politik drei zentrale Vorwürfe gemacht, die letztlich sein Scheitern verursacht hätten:
Erstens habe er aus der außenpolitischen Zielsetzung heraus, die Reparationen zu Fall zu bringen, durch seine strenge Deflationspolitik die ökonomische Krise bewusst verschärft, um sie für seine revisionspolitischen Ziele zu instrumentalisieren.
Zum zweiten habe er, gleichfalls zugunsten seiner außenpolitischen Präferenzen und ganz auf die Unterstützung und die Loyalität des Reichspräsidenten vertrauend, auf eine konstruktive Innenpolitik gegenüber Parlament, Parteien und Interessengruppen verzichtet. Der dritte Punkt betrifft die eigentlichen Ursachen für Brünings politisches Ende gerade zu jenem Zeitpunkt im Mai 1932 und gipfelt in dem Vorwurf einer vom gescheiterten Kanzler selber lancierten ,Dolchstoßlegende" um seinen Sturz durch eine unmittelbar vor dem Erreichen seiner außenpolitischen Ziele gegen ihn inszenierten Intrige.(17)

War Brüning hier der Schöpfer eines selbstgestrickten Mythos, musste er wegen seiner außenpolitischen Erfolglosigkeit oder gerade weil ein in den Augen seiner Gegner und Neider unerwünschter Erfolg in greifbare Nähe gerückt war? Welcher Zusammenhang bestand zwischen seinem Sturz und seiner außenpolitischen Bilanz zu jenem Zeitpunkt? Brüning selbst hat im Zusammenhang mit der Abrüstungsfrage und den Gesprächsergebnissen von Bessinge wenige Wochen vor seinem Sturz die Vorgänge später wie folgt dargestellt:

"Zuerst gerüchteweise, später mit allen Einzelheiten erfuhr ich, dass nach Eintreffen des telegraphischen Berichtes über das Ergebnis der Konferenz von Bessinge am Kamin des Regedanzschen Hauses in Dahlem eine Unterhaltung zwischen Hammerstein (Chef der Heeresleitung), Francois-Poncet (Botschafter Frankreichs) und Schleicher (Chef des Ministeramts im Reichswehrministerium) stattgefunden hatte. In dieser Unterhaltung ließ Schleicher durchblicken, dass es für Frankreich keinen Zweck mehr hätte, mit mir zu verhandeln, da ich gleich nach meiner Rückkehr gestürzt würde. Es liegt auf der Hand, dass Francois-Poncet sofort Tardieu (Frankreichs Ministerpräsident) von dieser Unterhaltung unterrichtet hat."(18)

Ob Brüning wirklich Grund hatte, wie er am Tag seiner Demission dem Reichspräsidenten gegenüber andeutete, sich als Opfer "objektiven Landesverrats seitens führender Leute in der Reichswehr"(19) oder von Intrigen aus anderer Richtung zu fühlen, kann hier nicht im Vordergrund stehen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, wie er selbst in den letzten Wochen und Tagen seiner Kanzlerschaft im internen Kreis der Kabinettsrunde den Stand seiner außenpolitischen Bemühungen und die Chancen auf einen schnellen Erfolg eingeschätzt hat. Die heute auch ediert vorliegenden Akten des Auswärtigen Amts wie der Reichskanzlei vermitteln uns einen etwas anderen Eindruck, als es dem geradezu zum Mythos gewordenen Wort von den letzten "hundert Meter(n) vor dem Ziel" entsprechen würde. Danach glaubte Brüning noch am 27. Mai 1932, d. h. drei Tage vor seinem Sturz, nicht an einen Erfolg der für Juni bevorstehenden Lausanner Reparationskonferenz. Vielmehr beschäftigte sich die Kabinettsrunde an jenem Tag hauptsächlich mit der argumentativen Vorbereitung des deutschen Alibis für den erwarteten Misserfolg der Lausanner Tagung, weshalb die deutsche Verhandlungsdelegation auch ohne konkrete Kompromisspläne hinsichtlich der Ablösung der Reparationen "durch eine irgendwie geartete Abschlusszahlung" auf den Weg geschickt werden sollte.(20) Dies bestätigte im Grunde Brünings frühere Einschätzung, wonach vor dem Jahresende 1932, d. h. vor der amerikanischen Präsidentschaftswahl vom November, mit einem entscheidenden Durchbruch in der Reparationsfrage nicht zu rechnen sei.
Hinsichtlich der Abrüstungsfrage mögen die Bedingungen für einen schnellen Erfolg, insbesondere nach den Ergebnissen von Bessinge, günstiger gewesen sein, wenngleich Brünings Nachfolger von Papen die Dinge ganz anders sah und im Hinblick auf Bessinge und die dortigen britisch-amerikanischen Zusagen lediglich von unbegründeten Hoffnungen seines Vorgängers sprach.(21) Auch in diesem. Punkt hat die moderne Zeitgeschichtsforschung manches kritische Fragezeichen hinter Brünings spätere Darstellung gesetzt.(22) Schließlich waren die Gründe für die Versteifung der französischen Haltung in jenem Frühjahr 1932 sowohl in der Abrüstungs- wie in der Reparationsfrage, die Brüning auf ein konspiratives Zusammenspiel zwischen Schleicher und dem französischen Botschafter zurückführte, mit Sicherheit vielschichtiger: Auch in Frankreich engten innenpolitische Entwicklungen wie die für den 10. Mai d. J. anstehenden Parlamentswahlen die außenpolitische Kompromissfähigkeit der Regierung ein. Die neugewählte französische Regierung unter Ministerpräsident Edouard Herriot konstituierte sich erst Anfang Juni, wenige Tage nach des Reichskanzlers Sturz.
Als politischer Alleingänger (Hans Mommsen) hat Heinrich Brüning hoch gepokert und am Ende verloren. Er hatte seinen beiden außenpolitischen Hauptzielen vieles andere untergeordnet, sei es seine Politik der rigorosen Haushaltssanierung mit ihren schwerwiegenden innenpolitischen Folgen für das Ansehen der Republik, sei es, dass er sich dem von Hindenburg zuletzt immer deutlicher artikulierten Wunsch nach Erweiterung seiner Regierung nach rechts versagte, weil er dadurch eine Verhärtung der ausländischen Haltung befürchtete. Ja, er hat sogar nach eigenem Bekunden 1931 die Verlängerung des Berliner Vertrags mit Moskau vom Jahre 1926 über mehr als zwei Jahre hinaus verhindert, nur um Frankreichs Kompromissbereitschaft in der Abrüstungsfrage nicht zu gefährden.(23) Dass unter glücklicheren Umständen seinen Nachfolgern bereits innerhalb weniger Monate nach seinem Sturz der Erfolg gelingen sollte, der ihm selbst verwehrt geblieben war, bedeutete für Brüning gewiss die schmerzlichste Erfahrung seines politischen Lebens, die in ihm eine tiefe Verbitterung zurückließ und letztlich zum Trauma seines Lebens wurde.(24)


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Die Außenpolitik der Regierungen von Papen und von Schleicher


Die für die Außenpolitik wichtigsten personellen Veränderungen in der am 1. Juni 1932 gebildeten Regierung Franz von Papens waren neben dem Kanzler der neue Reichsaußenminister, der vorherige Londoner Botschafter Konstantin Frhr. von Neurath, sowie die Neubesetzung des Reichswehrministers durch den General Kurt von Schleicher. Beide bekleideten ihre Ämter bis zum Ende der Weimarer Republik im Januar 1933; im Falle Neuraths sogar weit darüber hinaus bis zum Jahr 1938, während Schleicher in den letzten beiden Monaten der Republik auch als Reichskanzler amtierte. Außenpolitisch bilden diese acht Monate vom Sturz Brünings bis zur Machtübernahme Adolf Hitlers eine Einheit.
Papens Kabinett legte am 13. Juni seine Marschroute für die drei Tage darauf beginnende Lausanner Reparationskonferenz fest. Dabei erklärte der neue Reichskanzler seine Absicht, die Reparationspolitik seines Vorgängers fortzusetzen und "hinsichtlich der deutschen Reparationszahlungen die gleiche negative Haltung, ein(zu)nehmen".(25) Eine wie schon von Brünings Regierung erörterte "irgendwie geartete Abschlusszahlung" sollte soweit irgend möglich vermieden werden, weshalb in diesem Punkt auch keinerlei Festlegung erfolgte,, um der Delegation freie Hand zu lassen. Ziel aller Anstrengungen müsse es sein,

"auf dem Wege der endgültigen Lösung der Reparationen soweit zu kommen, wie dies nach Lage der politischen Verhältnisse in Lausanne möglich sei".(26)

Auf der Konferenz verschärfte Papen sogleich den Tonfall gegenüber dem britischen und französischen Premier, indem er erklärte, seine Regierung werde die "letzte bürgerliche Regierung Deutschlands" sein, mit der sich das Reparations-Problem noch auf diplomatischem Wege lösen lasse. Frankreichs entschiedenen Widerstand gegen die restlose Streichung aller Reparationen versuchte Papen durch einen Alleingang gegenüber Paris in Gestalt eines Angebots für ein Militär- und Konsultativbündnis aufzuweichen, was jedoch sofort das britische Misstrauen auf den Plan rief.
So musste sich schließlich die deutsche Delegation nach vierzehntägigen ergebnislosen Verhandlungen Ende Juni auf das ungeliebte Thema einer einmaligen' Abschlagszahlung zur Ablösung aller Reparationsforderungen einlassen, wobei Frankreichs Premier Herriot 7 Mrd. RM, die durch eine hypothekarische Belastung des deutschen Reichsbahnvermögens gesichert werden sollten, forderte. Auch gelang es Papen gegen Herriots Widerstand nicht, bereits in Lausanne auf dem Abrüstungsfeld entscheidend voranzukommen, ebenso wenig glückte der erstrebte Widerruf des Kriegsschuldartikels 231 des Versailler Vertrags. So verlor sich die Konferenz in ihrer Endphase in einem zähen Poker um die Höhe der endgültigen deutschen Abschlagszahlung. Am 9. Juli 1932 einigte man sich schließlich auf eine Summe von 3 Mrd. RM, die durch Schuldverschreibungen des Reiches, die bei der BIZ zu hinterlegen waren, gezahlt werden sollte. Dazu ist es jedoch, da das Lausanner Abkommen infolge der Nichtratifikation durch die beteiligten Staaten nie Rechtswirksamkeit erlangt hat, nicht gekommen. Unter das seit den Tagen des Londoner Ultimatums der Alliierten vom Mai 1921 in der europäischen Politik so virulente Thema der Reparationen war damit ein Schlussstrich gezogen worden.
Der Erfolg in der Abrüstungsfrage gelang erst Papens Nachfolger Schleicher während seiner kurzen, nicht einmal zweimonatigen Kanzlerschaft zum Jahresende 1932. Bereits als Reichswehrminister im Kabinett seines Vorgängers hatte Schleicher stärker als sein Ressortvorgänger Groener auf den Gang der Genfer Abrüstungskonferenz Einfluss genommen und dabei deutlich gemacht, dass er nicht der vom Auswärtigen Amt verfolgten Linie, die Verhandlungen im wesentlichen auf der Grundlage der Brüningschen Konzeption weiterzuführen, zu folgen bereit war. Schleicher forderte die volle Rüstungsgleichberechtigung als "die conditio sine qua non für unsere Unterschrift unter eine Abrüstungskonvention", wobei Deutschland der Besitz aller Waffenarten zugestanden werden müsse, die nicht für alle Länder in der zur Diskussion stehenden Abrüstungskonvention verboten seien. Des weiteren müsse dem Reich das Recht auf eine rüstungsmäßige Parität mit Frankreich oder zumindest mit seinen beiden östlichen Nachbarn Polen und der Tschechoslowakei zusammengenommen zugebilligt werden.(27) Im Hintergrund solcher Forderungen stand das Ziel, möglichst freie Hand für die seit längerem schon in der Reichswehrführung betriebenen Umbaupläne des bestehenden 100000-Mann-Heeres zu einem Milizheer zu gewinnen.
Über die Sache hinaus wurde auch in den Methoden der Kurs deutlich verschärft. . Zweimal, im Juli und im September, erklärte die Reichsregierung ultimativ, sich von der Konferenz zurückzuziehen, falls den eigenen Gleichberechtigungsforderungen nicht entsprochen werde. Diese Drohungen verstärkten vor allem in England, dessen früherer Außenminister Henderson der Konferenz präsidierte, den Druck zu weiterem Entgegenkommen, dem sich am Ende auch Frankreich nicht mehr entziehen konnte. So kam es schließlich am Rande einer außerordentlichen Völkerbundstagung zur Unterzeichnung jener Fünf-Mächte-Erklärung vom 11. Dezember 1932, in der Deutschland und den anderen durch die Verträge abgerüsteten Staaten" grundsätzlich die militärische Gleichberechtigung "in einem System, das allen Nationen Sicherheit bietet", zugestanden wurde.(28) Damit waren, die Demilitarisierung des Rheinlandes ausgenommen, alle Rüstungsbeschränkungen des Versailler Vertrages gefallen und Deutschlands Rüstungsfreiheit im Rahmen einer noch auszuhandelnden internationalen Abrüstungskonvention anerkannt.
Mit dem Ende der Reparationen und dem Fall der Rüstungsbeschränkungen waren aus deutscher Sicht praktisch die beiden tragenden Säulen des Versailler Vertrags zum Einsturz gebracht worden. So gesehen, bildet der Jahreswechsel 1932/33 auch außenpolitisch einen wichtigen Einschnitt. Ein Jahrzehnt wenngleich mit sehr unterschiedlichen Ansätzen und Methoden betriebener Revisionspolitik, hatte seinen erfolgreichen Abschluss gefunden. Dass dies noch unter Regierungen der Weimarer Republik gelungen war, konnte dieser keine Rettung mehr bringen. Der außenpolitische Erfolg kam zu spät, d. h. zu einem Zeitpunkt, an dem die Republik innenpolitisch bereits abgedankt hatte. Dass sie denen, die sie politisch beerben sollten, den diplomatisch errungenen Revisionserfolg hinterließ, ohne ihrer außenpolitischen Demagogie noch wirksam den Wind aus den Segeln nehmen zu können, gehört gewiss zu den tragischsten Kapiteln ihrer Geschichte. In diesem Sinne erscheint Brünings Sturz vom Mai 1932 wie ein vorweggenommenes Symbol für das Schicksal der Republik insgesamt, der, auch nachdem sie außenpolitisch die Ziellinie passiert hatte, aus ihrem inneren Zustand heraus nicht mehr zu helfen war.


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Anmerkungen


1 Zitiert nach Herbert Michaelis, Ernst Scbraepler (Hrsg. u. Bearb.), Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart Eine Urkunden- und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte. Bd. VIII: Die Weimarer Republik. Das Ende des parlamentarischen Systems, Berlin o. J., Dok. 1662
2 Nach Erich Eyck. Geschichte der Weimarer Republik, Bd. 2, Zürich-Stuttgart 1956, S.378
3 Nach: Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik. Die Kabinette Brüning I und II, Bd. 1, Boppard 1982, Dok. 134
4 Siehe Gerhard Schulz, Zwischen Demokratie und Diktatur. Verfassungspolitik und Reichsreform in der Weimarer Republik, Bd. III: Von Brüning zu Hitler. Der Wandel des politischen Systems in Deutschland 1930-1933, Berlin-New York 1992, S. 308
5 Ebd.
6 Nach Peter Krüger, Die Außenpolitik der Republik von Weimar, Darmstadt 1985, S. 529
7 Dazu Manfred Zeidler, Reichswehr und Rote Armee 1920-1933. Wege und Stationen einer ungewöhnlichen Zusammenarbeit, München 1994, S. 277-282
8 Vgl. Anm. 1
9 Vgl. dazu den Layton-Bericht vom 18. August 1931. In Teilen wiedergegeben in: Ursachen und Folgen; wie Anm. 1, Bd. VIII, Dok. 1709. Zur deutschen Schulden- und Devisenlage siehe allgemein Rudolf Stucken, Schaffung der Reichsmark, Reparationsregelungen und Auslandsanleihen, Konjunkturen (1924-1930), in: Währung und Wirtschaft in Deutschland 1876-1975, hrsg. von der Deutschen Bundesbank, Frankfurt ä. M. 1976, S. 249-281. Ebenso Dietmar Keese, Die volkswirtschaftlichen Gesamtgrößen für das Deutsche Reich in den Jähren 1925-1936, in: Die Staats- und Wirtschaftskrise des Deutschen Reichs 1929/33, hrsg. von Werner Conze und Hans Raupach, Stuttgart 1967, S. 35-81
10 Zitiert nach Ursachen und Folgen, wie Anm. 1, Bd. VIII, Dok. 1703 d
11 Zitiert nach Erich Eyck, wie Anm. 2, S. 387
12 Zitiert nach Rainer Wohlfeil Hans Dollinger, Die deutsche Reichswehr. Bilder, Dokumente, Texte. Zur Geschichte des Hunderttausend-Mann-Heeres 1919-1933, Frankfurt ä. M. 1972, S. 146
13 Nach Akten zur deutschen auswärtigen Politik 1918-1945. Aus dem Archiv des Auswärtigen Amts, Serie B: 1925-1933, Bd. II,1, Dok. 144
14 Ebd.
15 Michael Salewski, Zur deutschen Sicherheitspolitik in der Spätzeit der Weimarer Republik, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 22 (1974), 2, S.121-147, hier S.123. Das nachfolgende Brüningzitat gegenüber Pierre Laval ebd. S. 127
16 Siehe: Die Friedensbedingungen der Alliierten und Assoziierten Regierungen. Einleitung, Anhang und Sachregister, Berlin 1919, S. 86
17 Siehe dazu Hans Mommsen, Heinrich Brünings Politik als Reichskanzler. Das Scheitern eines politischen Alleingangs, in: Wirtschaftskrise und liberale Demokratie. Das Ende der Weimarer Republik und die gegenwärtige Situation, hrsg. von Karl Holl, Göttingen 1978, S. 16-45. Ebenso Gerd Meyer, Die Reparationspolitik. Ihre außen- und innenpolitischen Rückwirkungen, in: Die Weimarer Republik 1918-1933. Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, hrsg. von Karl Dietrich Bracher, Manfred Funke und Hans-Adolf Jacobsen, Düsseldorf 1987, S. 327-342, hier S. 341 f.
18 Zitiert nach Heinrich Brüning, Memoiren 1918-1934, Stuttgart 1970, S. 564 19 Ebd.
19 Ebd.
20 Siehe dazu die Einleitung von Tilman Koops, in: Akten der Reichskanzlei, wie Anm. 3, S. LXXVIII f.
21 Vgl. dazu die Erinnerungen Franz von Papens, Der Wahrheit eine Gasse, München 1952, S. 230, ebenso S. 198
22 Dazu Josef Becker, Probleme der Außenpolitik Brünings, in: Internationale Beziehungen in der Weltwirtschaftskrise 1929-1933, hrsg. von Josef Becker und Klaus Hildebrand München 1980, S. 265-286
23 So in der Rede Brünings im Rhein-Ruhr-Klub Düsseldorf vom 2. Juni 1954, in: Heinrich Brüning. Reden und Aufsätze eines deutschen Staatsmanns, hrsg. von Wilhelm Vernekohl Münster 1968, S. 283-306, hier S. 294 f.
24 Vgl. dazu Ernst Deuerlein, Deutsche Kanzler von Bismarck bis Hitler, München 1968, S.424
25 Akten zur deutschen auswärtigen Politik, wie Anm. 13, Bd. XX, Dok. 133 Ebd.
26 Ebd.
27 Akten zur deutschen auswärtigen Politik, wie Anm. 13, Bd. XX, Dok. 161
28 Zitiert nach Keesings Archiv der Gegenwart, 1./2. Jg. (1931/32), 604 B


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Literatur


Bracher, Karl Dietrich: Die Auflösung der Weimarer Republik. Eine Studie zum Problem des Machtverfalls in der Demokratie, Königstein/Ts. 1978

Brüning, Heinrich: Memoiren 1918-1934, Stuttgart 1970

Conze, Werner: Brünings Politik unter dem Druck der großen Krise, in: Historische Zeitschrift, Bd. 199 (1964), S. 529-550

Conze, Werner. Brüning als Reichskanzler. Eine Zwischenbilanz, in: Historische Zeitschrift, Bd. 214 (1972), S. 310-334

Conze, Werner/Raupach, Hans (Hrsg.): Die Staats- und Wirtschaftskrise des Deutschen Reichs 1929/33, Stuttgart 1967

Curtius, Julius: Sechs Jahre Minister der deutschen Republik, Heidelberg 1948

Deist, Wilhelm: Brüning, Herriot und die Abrüstungsgespräche von Bessinge 1932, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 5 (1957), S. 265-272

Deist, Wilhelm: Schleicher und die deutsche Abrüstungspolitik im Juni/Juli 1932, in: ebd., Jg. 7 (1959), S. 163-176

Helbich, Wolfgang: Die Reparationen in der Ara Brüning. Zur Bedeutung des Young-Planes für die deutsche Politik 1930-1932, Berlin-Dahlem 1962

Internationale Beziehungen in der Weltwirtschaftskrise 1929-1933, hrsg. von Josef Becker und Klaus Hildebrand, München 1980

Krüger, Peter: Die Außenpolitik der Republik von Weimar, Darmstadt 1985

Nadolny, Sten: Abrüstungsdiplomatie 1932/33. Deutschland auf der Genfer Konferenz im Übergang von Weimar zu Hitler, München 1978

Pünder, Hermann, Politik in der Reichskanzlei. Aufzeichnungen aus den Jahren 19291932, hrsg. von Thilo Vogelsang, Stuttgart 1962

Salewski, Michael: Zur deutschen Sicherheitspolitik in der Spätzeit der Weimarer Republik, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, Jg. 22 (1974), 2, S. 121-147
Schulz, Gerhard: Zwischen Demokratie und Diktatur. Verfassungspolitik und Reichsreform in der Weimarer Republik, Bd. III: Von Brüning zu Hitler. Der Wandel des politischen Systems in Deutschland 1930-1933, Berlin-New York 1992

Zeidler, Manfred: Reichswehr und Rote Armee 1920-1933. Wege und Stationen einer ungewöhnlichen Zusammenarbeit, München 1994


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Dokumente


Dok. 1 Außenpolitische Einflüsse auf die Reichstagswahl 1930


Der Staatssekretär im Auswärtigen Amt von Bülow am 15. September 1930 an die deutsche Delegation bei der vorbereitenden Genfer Abrüstungskonferenz
Für Reichsminister persönlich und vertraulich. Komme soeben aus Besprechung beim Reichskanzler unter Assistenz der Zentrumsminister und Treviranus sowie Kaas. Besprechung betraf in erster Linie Ihre Rede in Bundesversammlung. Zur Beratung mit Ihnen über diesbezügliche Wünsche des Reichskanzlers fährt Prälat Kaas mit Flugzeug sofort nach Genf, wo er sieben Uhr eintreffen soll. Beabsichtigt ist, Sie zu bitten, zu Wahlergebnis in einer für die Rechte erträglichen Weise Stellung zu nehmen und Mitschuld des Auslands an derzeitiger Lage in Deutschland darzulegen. Der hierbei erörterte Gedankengang, an dessen Festlegung ich beteiligt war, ist kurz umrissen folgender:
Versailler Vertrag wurde mit geringer Mehrheit angenommen. Diese Mehrheit betrieb zehn Jahre lang mit großen moralischen Opfern Verständigungspolitik, deren Meilensteine die Totensteine einiger unserer besten Führer, wie Erzberger und Rathenau, sind. Immer wieder ist von deutscher Seite gewarnt worden, dass die Lage unerträglich bleibe. Erinnern an Wirths Wort "erst Brot, dann Reparationen" und Erklärung von Kaas "die Leidensfähigkeit eines Volkes hat seine Grenzen". Die soziale Lebensfähigkeit und die Grenzen der nationalen Belastungsfähigkeit seien ungenügend berücksichtigt worden. Vergeblich habe die deutsche
Regierung Jahre hindurch um stärkere Erfolgsmomente der Verständigungspolitik gerungen. Schon der Eintritt Deutschlands in Völkerbund hätte eine Befreiung von den politischen Belastungen bringen müssen. Schnellere Entschlüsse des Auslandes wären weiser gewesen. Die langjährige außenpolitische Erfolgsarmut unserer Politik habe eine Reaktion herbeigeführt, wie sie bei allen Völkern naturnotwendig eingetreten wäre. Die deutsche Regierung sei nach wie vor entschlossen, In Zusammenarbeit mit andern Ländern am Wiederaufbau Europas mitzuarbeiten, wie aber bereits in der Paneuropa-Denkschrift gesagt worden sei, müsse dies auf der Basis wirklicher Gleichberechtigung und Freiheit geschehen.
Hierzu bemerke ich noch, dass nach allseitigem Wunsch der Beteiligten das Wort Verständigungspolitik vermieden werden müsste. Schließlich empfehle ich, in der Abrüstungsfrage nur eine Zusammenfassung der ausgezeichneten Hendersonschen Argumente zu bringen und das Hauptgewicht auf Gleichberechtigung in bezug auf Sicherheit, also auf Angleichung der Sicherheitsforderungen aller Länder und damit Gleichstellung Deutschlands zu legen.
(aus: Akten zur deutschen auswärtigen Politik, Serie B, Bd. XV, S. 527)


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Dok. 2 Das Zollunionsprojekt mit Österreich


Staatssekretär von Bülow an den Botschafter in Paris von Hoesch am 17. März 1931
Lieber Hoeschl
Mit dem gleichen Kurier erhalten Sie den Erlass und sonstige Unterlagen betreffend die österreichische Zollunion. Ich möchte ergänzend auf einen Punkt hinweisen, der sich in einem Erlass nicht gut unterbringen lässt: Wir dürfen unter keinen Umständen bei Besprechung dieser Angelegenheit und während des zu erwartenden Pressesturmes irgendeine Spur von schlechtem Gewissen zeigen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Herren Ihrer Botschaft und, soweit dies angebracht erscheint, auch
die dortigen deutschen Korrespondenten in diesem Sinne instruieren würden. Es hat niemand das Recht, uns aus der bisherigen Geheimhaltung unserer Verabredung mit Österreich einen Vorwurf abzuleiten und uns eine Überrumpelung vorzuwerfen. Das Flottenabkommen z. B. und andere Dinge, an denen wir ein legitimes Interesse hatten, sind von der Gegenseite ebenso geheim behandelt worden. Ferner kann man uns aus unserem Vorgehen ebenfalls nicht Illoyalität oder Verrat an gemeinsamen Interessen Europas zum Vorwurf machen. Unsere Aktion liegt durchaus im Rahmen des paneuropäischen Gedankens, wenn auch nicht der Briandschen Prägung, die wir ja aber niemals akzeptiert haben. Dass wir dabei unsere und Österreichs eigene Interessen zunächst berücksichtigen, ist unser gutes Recht. Wir, die wir durch Reparationslasten so schwer geschädigt sind und aus den verschiedensten Gründen unter der Weltwirtschaftskrise doppelt leiden, sind mehr als andere berechtigt, für uns selbst zu sorgen. Schließlich müssen wir unter allen Umständen daran festhalten, dass wir mit unseren Abmachungen keine Vertragsbestimmung verletzen, und man darf uns das nicht zum Vorwurf machen, dass wir hart an der Grenze des juristisch Zulässigen vorbeigehen. Nicht unser Spiel mit Artikel 80 des Versailler Vertrages ist irgendwie unmoralisch oder anrüchig, sondern dieser Artikel ist unmoralisch, der einem einzigen Lande, nämlich Österreich, das Selbstbestimmungsrecht versagt, das Wilson und die Alliierten während des Krieges so laut proklamiert hatten. Alle diese Punkte erwähne ich, nicht weil sie etwa neu wären, sondern aus der Sorge heraus, dass bei Ihnen, ähnlich wie das hier der Fall ist, einigen Leuten zwar nicht der Mut versagt, aber das Gewissen sich zu regen beginnt, und deshalb komme ich auf den Ausgangspunkt zurück, wir haben das Recht und müssen deswegen auch bei Durchführung der ganzen Aktion nach außen hin das beste Gewissen zur Schau tragen. Vorwürfe der Illoyalität oder wie die Formulierungen dann heißen mögen, können uns nur befremden und peinlich überraschen.
(aus: Akten zur deutschen auswärtigen Politik, Serie B, Bd. XVII, S. 63f.)


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Dok. 3 Brünings Besuch in Chequers (Anfang Juni 1931)


Der Dolmetscher des Auswärtigen Amts Paul Schmidt erinnert sich


Ohne Umschweife und diplomatische Floskeln entwarf zunächst Brüning ein Bild von der verzweifelten Lage, in der sich das Reich damals befand.
"Die Grenze dessen, was wir unserem Volke an Entbehrungen aufzuerlegen vermögen, ist erreicht", so hatte es in dem Aufruf der Reichsregierung gestanden, der am Tage vorher, am Sonnabend, den 6. Juni, in Berlin zusammen mit den neuen Notverordnungen veröffentlicht worden war. Diese Feststellung war auch der Tenor der Ausführungen von Brüning an jenem Sonntagmorgen in Chequers. "Die Durchführbarkeit des Young-Planes", sagte er, "hatte zur Voraussetzung, dass der Welthandel sowohl dem Umfang als auch dem Wert nach ansteigen und die Wirtschaftslage in der Welt sich im allgemeinen bessern würde." Aber genau das Gegenteil sei eingetreten. Im Jahre 1929 sei in Amerika ein Wirtschaftssturm entstanden, der 1930 bereits die Ausmaße eines Wirbelwindes angenommen habe und im Jahre 1931 mit dem gewaltigen Toben eines Tornados über Europa hereinzubrechen drohe. Vielleicht werde man in der Zukunft einmal das Jahr 1931 als einen Tiefpunkt in der Wirtschaftsgeschichte des Nachkriegseuropa bezeichnen.
Brüning drückte sich langsam und zögernd aus. Zum Teil sprach er englisch und musste oft
nach diesem oder jenem Wort suchen oder sich von mir gelegentlich einen technischen Ausdruck geben lassen. Trotzdem hatte ich den Eindruck, dass seine völlig unrhetorischen Darlegungen auf die drei Engländer am Tisch einen immer stärkeren Eindruck machten, je länger sie ihm zuhörten.
Mit Zahlen und Tatsachen waren dann seine Darlegungen über die speziellen Folgen dieser Weltwirtschaftslage für Deutschland gespickt. Einen besseren Sachreferenten als sich selbst hätte Brüning kaum im Finanzministerium finden können. Er sprach von dem großen Defizit, das sich im Reichshaushalt von 1925-1930 angesammelt hatte, und das er bei seinem Amtsantritt als Erbschaft übernommen habe. Er erwähnte, wie auch für das Rechnungsjahr 1930/31 ein neuer Fehlbetrag von beträchtlicher Höhe zu decken sei, und legte dann im einzelnen dar, wie er wegen der Opposition im Reichstag durch Notverordnungen neue Steuern ausgeschrieben und neue Einsparungen vorgenommen habe, um den Haushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Immer wieder, so fuhr Brüning fort, seien jedoch neue Löcher entstanden, so dass nunmehr nach der letzten Notverordnung die äußerste Grenze der Belastung erreicht sei.
Mit sehr vorsichtigen und zurückhaltenden Worten zog er daraus den Schluss, dass die wirtschaftliche und finanzielle Lage Deutschlands eine Erleichterung der untragbaren Reparationslasten erfordere. Aus eigenen Kräften sei das deutsche Volk nicht mehr in der Lage, die Situation zu meistem. Brüning drohte nicht mit Zahlungseinstellung, er forderte ebenso wenig irgend etwas Bestimmtes von den Engländern, er ließ nur Zahlen und Tatsachen sprechen. . . .
Dass Brüning sich nicht scheute, die in der Vergangenheit von Deutschland gemachten Fehler ohne weiteres zuzugeben, und dass er ohne jedes Pathos in seiner stillen, ruhigen, fast etwas schüchtern wirkenden Redeweise sich immer nur auf Tatsachen stützte, deren Richtigkeit den Engländern ohne weiteres einleuchtete, machte auf MacDonald und seine Kollegen sichtlich einen immer stärkeren Eindruck.
Sie merkten, dass dieser Mann mit dem Gelehrtenkopf und der etwas tastenden, stockenden Ausdrucksweise des Sachverständigen, der sich seiner Formulierungen ganz 'sicher sein will, ihnen nichts vormachen wollte. Er drohte nicht mit Zahlungseinstellung, mit Aufkündigung des Young-Planes, wie es die englische Presse vorher vermutet hatte, er forderte nicht, sondern er berichtete nur und überließ es seinen Zuhörern selbst, daraus die Schlüsse zu ziehen. Diese Art der Verhandlung konnte auf Angelsachsen ihre Wirkung nicht verfehlen. Brüning gewann an jenem Sonntagmorgen das Vertrauen der Engländer. Das sollte sich in den folgenden, schweren Monaten als ein großer Aktivposten erweisen, wenn auch in Chequers selbst keinerlei konkrete Erfolge in Gestalt von sofortigen Erleichterungen für Deutschland erzielt werden konnten.
(aus: Paul Schmidt, Statist auf diplomatischer Bühne 1923-1945, Bonn 1950, S. 206-209)


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Dok. 4 Begutachtung der deutschen Zahlungsfähigkeit


Aus dem Boneduce-Bericht der internationalen Sachverständigenkommission vom 23. Dezember 1931
... Aus den ... Tatsachen geht klar hervor, dass Deutschland berechtigt wäre - gemäß seinen Rechten unter dem Young-Plan - zu erklären, dass es trotz der Maßnahmen, die es im Hinblick auf die Stabilität seiner Währung unternommen hat, nicht in der Lage sein wird, in dem im nächsten Juli beginnenden Jahr den geschützten Teil der Annuität zu transferieren.
Der Ausschuss glaubt indessen, dass er seine Aufgabe nicht voll erfüllt und das in ihn gesetzte Vertrauen nicht gerechtfertigt hätte, wenn er nicht die Aufmerksamkeit der Regierungen auf die beispiellose Schwere der Krise lenkte, deren Ausmaß unzweifelhaft die "verhältnismäßig kurze Depression" übersteigt, welche der Young-Plan ins Auge fasst und für die er die "Schutzmaßnahmen" vorsieht.
Der Young-Plan mit seiner steigenden Annuitätenreihe ging von einer ständigen Ausdehnung des Weithandels aus, nicht nur dem Volumen, sondern dem Wert nach, innerhalb deren die von Deutschland zu zahlenden Annuitäten ein Faktor von abnehmender Bedeutung werden würden. Tatsächlich ist das Gegenteil eingetreten. Seit dem Inkrafttreten des Young-Plans ist nicht nur der Welthandel dem Volumen nach zusammengeschrumpft, sondern das
während der letzten zwei Jahre eingetretene ganz außerordentliche Fallen der Goldpreise hat die tatsächlichen Lasten nicht nur der deutschen Annuitäten, sondern aller in Gold festgesetzten Zahlungen erhöht.
Unter diesen Umständen erheischt das deutsche Problem, das in weitem Maße die Ursache für die steigende finanzielle Lähmung der Welt ist, ein gemeinsames Handeln, das nur von den Regierungen ausgehen kann.
Aber das Problem hat weltweite Bedeutung. Wir können keine Parallele aus Friedenszeiten nennen zu der Störung, die augenblicklich herrscht und die einen tiefgehenden Wandel in den wirtschaftlichen Beziehungen der Nationen zueinander mit sich bringen kann. Es muss daher sofort gehandelt werden, und zwar in viel weiterem Maßstab als dem durch Deutschlands Lage allein gegebenen. . . .
Man muss sich klarmachen, dass die Befreiung eines Schuldnerlandes von einer Schuldenlast, die es nicht tragen kann, die Wirkung haben könnte, diese Last auf ein Gläubigerland abzuwälzen, das alsdann seinerseits in seiner Eigenschaft als Schuldner möglicherweise nicht in der Lage ist, die Last zu tragen.
Die Anpassung aller zwischenstaatlichen Schulden (Reparationen und anderer Kriegsschulden) an die gegenwärtige zerrüttete Lage der Welt, die, wenn neues Unheil verhindert werden soll, ohne Verzug stattfinden muss, ist der einzige Schritt von Dauer, der geeignet wäre, das Vertrauen wiederherzustellen, das die sicherste Grundlage wirtschaftlicher Stabilität und wahren Friedens ist.
Endlich sind Schritte notwendig, um den energischen Maßnahmen, mit denen die Deutsche Regierung die Stabilität ihrer Währung verteidigt, dauernde Wirkung zu sichern.
Die europäischen Regierungen haben während der letzten Jahre große Anstrengungen gemacht, die Stabilität der Währungen nach den Schicksalsschlägen des Kriegs und der Nachkriegsinflation wiederherzustellen. Die Zerstörung dieses Werkes würde einen äußerst beunruhigenden Rückschlag bedeuten, der wetttragende Konsequenzen nach sich ziehen würde. Die Aufrechterhaltung der Stabilität der deutschen Währung, wie die jeder anderen Schuldnernation, kann in größte Gefahr gebracht werden, wenn das Vertrauen der Kapitalgeber verloren geht.
Wir richten an die Regierungen, auf denen die Verantwortung zum Handeln ruht, den Appell, ohne Verzug zu Entscheidungen zu kommen, um eine Besserung der Krise herbeizuführen, die gleichermaßen auf allen lastet. . . .
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. VIII, S.199-201)


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Dok. 5 Die Lausanner Reparationskonferenz


Aufzeichnung von Staatssekretär Pünder (Reichskanzlei) vom B. Januar 1932
Die nochmalige eingehende Durchsprache der Gesamtlage ergab allseits die klare Erkenntnis, dass die katastrophale Weltwirtschaftskrise reparationspolitisch für uns auch ihr Gutes habe. Abgesehen von dem politischen Widerstand in Frankreich ist eigentlich auf der ganzen Welt die Erkenntnis durchgedrungen, dass der Zeitabschnitt der Reparationen abgelaufen ist. Wenn aber erst einmal der Zeitabschnitt der schlimmsten Depression behoben und eine leichte Besserung zu verspüren ist, haben wir diese reparationspolitischen Trümpfe aus der Hand verloren. Diese Argumente sprechen gegen ein neues Provisorium, auch wenn an sich gegen ein längeres Provisorium von etwa 5 Jahren eigentliche wirtschaftliche Bedenken weniger geäußert werden könnten. Solche wirtschaftlichen Bedenken sprechen aber ganz bestimmt gegen ein kürzeres Provisorium von etwa 2-3 Jahren, wie es augenblicklich nach dem Stande der französisch-englischen Verhandlungen in der Luft liegt. Die übereinstimmende Auffassung ging aus diesem Grunde heute dahin, den Gedanken eines neuen Provisoriums nicht weiter zu verfolgen, sondern an dem Gedanken einer endgültigen Lösung, und zwar in Gestalt einer völligen Streichung der Reparationen festzuhalten.
In diesem Sinne wird daher die Äußerung des Herrn Reichskanzlers gegenüber dem englischen Botschafter ausfallen. Da naturgemäß


die Erreichung einer solchen Endlösung auf der bevorstehenden Reparationskonferenz in Lausanne unwahrscheinlich ist, ist von vornherein eine kurze Vertagung der Konferenz mit dem Ziel, diese endgültige Lösung in einem kommenden nahen Zeitpunkt zu finden, ins Auge zu fassen. Notwendiges Requisit einer solchen kurzen Vertagung ist eine vorübergehende Verlängerung des gegenwärtigen Zustandes. Eine solche gewisse Verlängerung des Hooverjahres soll aber, wie insbesondere Reichsbankpräsident Dr. Luther sehr klar präzisierte, nur als notwendige Folgerung der kurzen Vertagung der Konferenz hingenommen werden, dagegen in keiner Weise als Selbstzweck in Erscheinung treten; würde der Ton zu stark auf diese Verlängerung des Hooverjahres gelegt, entstünde die Gefahr, dass unter weiterem Druck von außen her doch eine neue Zwischenlösung herauskäme. Hinsichtlich einer solchen Verlängerung des gegenwärtigen Zustandes ging schließlich noch die übereinstimmende Auffassung dahin, dass es sich hierbei möglichst nicht um eine einfache Verlängerung des Hooverjahres, sondern um eine kurzfristige Außerkraftsetzung des Youngplanes (also ohne Nachschusspflicht) handeln dürfe. -
Bei der bevorstehenden Entscheidung spielte naturgemäß der Umstand eine große Rolle, dass nach einer kurzfristigen Vertagung der

Lausanner Konferenz die französischen Wahlen vorüber sind und außerdem unter der dann noch stärker in Erscheinung getretenen Einwirkung der Weltwirtschaftskrise auf die französische Wirtschaft die Ansätze in der
(aus: Akten zur deutschen auswärtigen Politik, Serie B, Bd. XIX, S. 391 f.)


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Dok. 6 Reichskanzler Brüning vor dem auswärtigen Ausschuss des deutschen Reichstags am 24. Mai 1932


Nun haben verschiedene Herren Bemerkungen gemacht über meine Ausführungen "fünf Minuten vor 12 Uhr" und "die letzten hundert Meter". Es mag sein, dass das Bild, das ich gebraucht habe, nicht ganz klar gewesen ist. Was ich mit diesen Bemerkungen sagen wollte, ist folgendes: Ich habe mich gewandt gegen die Auffassung eines Blattes, das ein sehr nationales Blatt ist und das auch unsere Politik in der Reparationsfrage immer unterstützt hat. . . .
In einem Artikel dieser Zeitung über die Reparationsfrage standen nun einige Sätze, die insofern ein Wanken der bis dahin vertretenen Auffassung bedeuteten, als man mir, allerdings mehr zwischen den Zeilen, als ausdrücklich formuliert, gewissermaßen nachsagte, dass ich der Reparationsfrage eine zu große Bedeutung beimesse. Ja, wenn in der Reparationsfrage keine Lösung kommt oder keine Lösung, wie sie im Interesse der ganzen Weltwirtschaft und selbstverständlich im Interesse Deutschlands unbedingt gefordert werden muss, dann werden - und dagegen habe ich mich gewandt - alle Maßnahmen konstruktiver Art für Europa nicht den Erfolg haben, den man sonst erwarten könnte, und deshalb sagte ich: nur nicht fünf Minuten vor 12 am Festhalten der Linie unserer Reparationspolitik weich werden und nicht die Forderungen aufgeben.
Denn wenn in einem Blatt dieser Bedeutung, wenn auch nur in einem einzelnen Artikel, derartige Bemerkungen stehen, dann kann ich mit Erfolg keine Reparationspolitik mehr treiben. Ich würde es bedauern, wenn durch diese Bemerkung vielleicht ein zu großer Optimismus im Lande hervorgerufen werden würde, aber man macht mir ja meistenteils den entgegengesetzten Vorwurf.
Wenn man 13 Jahre lang gekämpft hat und wenn man dann - falls nicht gerade etwas Widersinniges eintritt im Sinne einer Weltkatastrophe, von der Herr Stöcker anscheinend
die Hoffnung hat, dass sie kommt -, wenn man dann bereits bis zu dem Punkt gekommen ist, von dem aus man wie auf der Rennbahn das Ziel vor sich sieht, wenn man dann weiter vorwärts kommt, und das Ziel schon in nächster Nähe sieht, dann darf man eben nicht unentschlossen werden, vor allen Dingen auch deshalb nicht, weil schon ein falscher Zug in dieser Frage die ganze Situation so verderben kann, dass wir wieder von vom anfangen müssten. Ich gebrauche das Wort vom Zusammenbruch nicht in dem Sinne, wie Sie, Herr Stöcker, es tun, und ich möchte Ihnen das eine sagen: Geben Sie sich nur keinen Illusionen hin! Wenn die Katastrophe kommt, die kommen kann, dann wird keins der Länder davon verschont, mag es ein hochkapitalistisches Land oder ein sozialistisches Land sein!
Herr Kollege Reinhold hatte dann gemeint, dass gleichzeitig mit der Lösung der Reparationsfrage ein konstruktiver Plan für den Wiederaufbau Europas gefunden werden müsste. Darin stimme ich ihm restlos zu. Ich habe immer wieder von Anfang an in allen Verhandlungen betont, dass das neben der Abrüstungs- und Reparationsfrage die wichtigste Aufgabe sei. Aber Sie werden für eins Verständnis haben: Wenn ich auch mit einer Reihe von Persönlichkeiten, Wirtschaftspolitikern, Beratern der betreffenden Regierungen und mit den Staatsmännern selbst über diese Dinge gesprochen und ihnen unsererseits konstruktive Gedanken vorgelegt habe, so musste ich doch unter allen Umständen verhindern, dass, wozu immer die Neigung besteht, diese Leute immer zuerst daran denken, die konstruktiven Pläne in die Welt zu setzen und dann erst an die Reparationsfrage herangehen wollen.
Vergessen Sie bitte doch nicht: Ich kann mich nicht einmal auf ein Moratorium von ein oder zwei Jahren einigen, denn wenn man über diese Krise hinwegkäme und hätte die Reparationsfrage nicht vorher in unserem Sinne gelöst, dann würden die Chancen nie wieder kommen. Das ist eine besonders schwere Aufgabe für eine Politik. Aber es ist ganz selbstverständlich, dass man sich nötigenfalls bis zum äußersten unpopulär machen muss, dass man aber nicht davon abgehen darf, immer wieder zu betonen, dass wir uns, sobald wir uns mit den anderen Mächten über die Reparationsfrage
geeinigt haben, auch bereitfinden werden, uns mit diesen über einen konstruktiven Plan Europas zu einigen, denn das ist der richtige Weg.
(aus: Heinrich Brüning. Reden und Aufsätze eines deutschen Staatsmanns, hrsg. von Wilhelm Vernekohl, Münster 1968, S. 182-185)


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Dok. 7 Die Abrüstungsfrage


Aus einem Artikel des früheren Chefs der Heeresleitung und Reichstagsabgeordneten Generaloberst a. D. von Seeckt aus dem Jahre 1931
Die besondere deutsche Einstellung zu den Problemen der Entwaffnung ist eine eigenartige, eine einfache und komplizierte zugleich; einfach insoweit eine weitere Entwaffnung Deutschlands doch wirklich nicht gut in Betracht kommen kann, obwohl es auch In dieser Beziehung noch nicht außerhalb der Schusslinie ist; kompliziert, weil Deutschland in seiner Lage nur den aussichtslosen Kampf um die Angleichung der Rüstung der anderen bis herab auf seinen Tiefstand führen kann. Der Aussichtslosigkeit dieses Verlangens gegenüber wird Deutschland durch die Logik der Verhältnisse gezwungen werden, die Forderung der eigenen Aufrüstung zu erheben und zwar bis zu einer Höhe, die seinem berechtigten Sicherheitsinteresse im Vergleich der Rüstung der anderen in Betracht kommenden Staaten entspricht. Da dieser Grundsatz von der notwendigen Gleichheit der eigenstaatlichen Sicherheit für alle für Deutschland unverrückbar ist, gewinnt es Interesse an den Verhandlungen der Gesamtheit. Kommt es überhaupt zur Aufstellung und Annahme bestimmter Regeln für die Rüstungen, so sind diese für Deutschland nur dann annehmbar, ja überhaupt nur von Wert, wenn die Voraussetzung völliger Gleichberechtigung in allen seine Sicherheit betreffenden Fragen erfüllt ist.
An einer Niedrighaltung der Rüstungskosten ist Deutschland zum mindesten so interessiert
wie jeder andere Staat; dieser gemeinsame Wunsch kann überall dort als bestehend angenommen werden, wo nicht überreichliche Mittel ihre Betätigung in der Befruchtung der Kriegsindustrie eines Landes suchen. Man könnte sich über die Kostenfrage Im Grundsatz wohl verständigen: wenn auch zu berücksichtigen bleibt, dass reiche Staaten einem Fehlschlagen der Entwaffnungsaktion und einem ihm folgenden Wettrüsten weit ruhiger entgegensehen können als arme. . . .
Es ergibt sich aus dem Gesagten, dass es bei dem Streben nach Rüstungsbeschränkung nicht darauf ankommen kann, die Verteidigungskräfte eines Landes zu vermindern, sondern dass der Versuch gemacht werden muss, der Rüstung eines Landes möglichst viel von dem Charakter einer unmittelbaren Bedrohung des oder der anderen zu nehmen. Diese Überlegung führt dahin, dass in erster Linie die stets verwendungsbereiten, aktiven Streitkräfte von einer Begrenzung erfasst werden müssten und mit ihnen die zu ihrer unmittelbaren, sofortigen Verstärkung bereitstehenden. Inwieweit ein Staat die Masse seiner Menschen und Mittel zur Abwehr im Fall eines feindlichen Angriffs vorbereitet, wird man seinem Bedürfnis nach solcher Sicherung überlassen müssen.
(aus: Jahrbuch für Auswärtige Politik, 3. Jahrgang, Berlin 1931, S. 53f.)


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letzte Änderung: 21.05.2004 13:57
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