Die Weimarer Republik
Band I

GOTTFRIED NIEDHART
Ultimaten, Konferenzen, Sanktionen
Deutschland und die Siegermächte


Inhaltsverzeichnis

GOTTFRIED NIEDHART

Einführung
Chronik
Die Hypothek des verlorenen Krieges
Frankreichs extreme Sicherheitspolitik
Der Versailler Vertrag
Die Reaktion auf den Versailler Vertrag in Deutschland
Das Reparationsproblem: zwischen Verweigerung und Erfüllungspolitik
Rapallo und die deutsch-sowjetische Annäherung
Reparationen als außenpolitische Dauerbelastung
Zusammenfassung: außenpolitische Denkschulen nach dem Ersten Weltkrieg

Literatur

Dokumente

Dok. 1 Außenminister Graf von Brockdorff-Rantzau bei der Überreichung des Friedensvertragsentwurfs in Versailles (7. Mai 1919) Auszug
Dok. 2 Aus der Debatte der Nationalversammlung über den Friedensvertragsentwurf (22. Juni 1919)
Dok. 3 Auszüge aus dem Friedensvertrag von Versailles (28. Juni 1919)
Dok. 4 Reichskanzler Wirth zur Annahme des Londoner Ultimatums (10. Mai 1921)
Dok. 5 Der Vertrag von Rapallo (16. April 1922)
Dok. 6 General Hans von Seeckt zur außenpolitischen Lage (11. September 1922)
Dok. 7 Gustav Stresemann über die Zukunft der europäischen Politik (15. Mai 1923)



 

Einführung

Nach dem verlorenen Krieg war Deutschland außenpolitisch handlungsunfähig. Den ersten Regierungen der Weimarer Republik blieb kaum etwas anderes zu tun, als die ultimativ übergebenen Forderungen der Siegermächte zu erfüllen. Für Politik im eigentlichen Sinn des Wortes fehlten zunächst jegliche Voraussetzungen. Mit der Veröffentlichung des Versailler Friedensvertrags wurde endgültig deutlich, dass die westlichen Alliierten einen Siegfrieden wollten, der Deutschland auf absehbare Zeit daran hindern sollte, die bis zum Ersten Weltkrieg gespielte Großmachtrolle weiterzuführen. Bei aller Härte des Vertrags, der in Deutschland allgemein zurückgewiesen und dessen Revision von Anfang an gefordert wurde, ist aber festzuhalten, dass die Einheit des Deutschen Reiches bewahrt blieb und dass die Front der Sieger Bruchstellen aufwies. Deutschland blieb also wenigstens eine potentielle Großmacht, und man durfte hoffen, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt die britisch-französischen Interessengegensätze zum eigenen Vorteil nutzen ließen.
Der Friedensvertrag enthielt nicht nur Bestimmungen, die sofort zu erfüllen waren, sondern auch die Klausel, wonach Deutschland eine (erst 1921 festgesetzte) Reparationsleistung zu erbringen hatte. Die Regierungen in Berlin schwankten zwischen Widerstand gegenüber den alliierten Forderungen, was Sanktionen gegen Deutschland hervorrief, und Erfüllungspolitik, was zum erbitterten Widerstand der politischen Rechten in Deutschland führte.
Erfüllungspolitik gegenüber und mit dem Westen oder Revisionspolitik gegen den Westen - diese Alternative schwang auch mit, als die deutsche Politik 1922 einen ersten Schritt zu größerer Handlungsfreiheit tat und der deutsch-sowjetische Vertrag von Rapallo geschlossen wurde. Der deutsche Außenminister Rathenau war an sich ein Anhänger der Westorientierung, glaubte sich bei Abschluss des Vertrags aber in einer Zwangslage. Doch gab es zahlreiche Befürworter einer Annäherung an die Sowjetunion mit dem Ziel der Revision des Versailler Vertrags durch Druck auf die Westmächte. Durchgesetzt hat sich schließlich die auf Interessenausgleich mit dem Westen zielende Erfüllungspolitik Stresemanns, der ebenfalls eine Revision der Friedensbestimmungen anstrebte, allerdings den Verhandlungsweg gehen wollte.




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Chronik


11. November 1918
Waffenstillstand.

18. Januar 1919
Beginn der Friedenskonferenz in Paris.

6. Februar 1919
Friedrich Ebert äußert zur Eröffnung der Nationalversammlung seine Hoffnung auf einen Verständigungsfrieden.

7. Mai 1919
Übergabe des Friedensvertragsentwurfs an Deutschland.

16. Juni 1919
Ultimatum zur Annahme des Friedensvertrags.
28. Juni 1919 Unterzeichnung des Friedensvertrags, in Versailles.

10. Januar 1920
Der Versailler Vertrag tritt in Kraft.

5.-16. Juli 1920
Reparationskonferenz in Spa; erstmals mit deutscher Teilnahme.

14. August 1920 Defensivbündnis zwischen der Tschechoslowakei und Jugoslawien. Beginn einer unterfranzösischem Patronat stehenden Bündnispolitik in Ostmitteleuropa zur Festigung der Nachkriegsordnung und zur Abwehr von Revisionsansprüchen.

24.-29. Januar 1921
Konferenz der Alliierten über Reparationsfragen in Paris.

19. Februar 1921
Französisch-polnischer Bündnisvertrag.

21. Februar - 14. März 1921
Londoner Konferenz über Reparationsfrage.

7. März 1921
Abbruch der Verhandlungen mit Deutschland.

8. März 1921
Besetzung Duisburgs. Düsseldorfs und Ruhrorts.

27. April 1921
Endgültige Festsetzung der Reparationssumme auf 132 Milliarden Goldmark.

5. Mai 1921
Londoner Ultimatum.

11. Mai 1921
Annahme des Londoner Ultimatums durch Deutschland.

25. August 1921
Friedensvertrag mit den USA.

7. Oktober 1921
Deutsch-französisches Abkommen über die Durchführung der Reparationsleistungen.

6.-13. Januar 1922
Konferenz der Alliierten in Cannes über Reparationsfrage.

10. April - 19. Mai 1922
Konferenz in Genua über Weltwirtschaftsfragen

16. April 1922
Deutsch-sowjetischer Vertrag von Rapallo.

11. Januar 1923
Besetzung des Ruhrgebiets.

13. Januar 1923
Verkündung des "passiven Widerstands".

26. September 1923 Beendigung des "passiven Widerstands".

6. Dezember 1923
Beginn einer internationalen Sachverständigenkonferenz über Reparationsfragen.


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Die Hypothek des verlorenen Krieges

Die Außenpolitik stand in den ersten Jahren der Weimarer Republik vollständig im Schatten des verlorenen Krieges.(1) Die Niederlage im Ersten Weltkrieg und das gleichzeitige Ende der Monarchie bedeuteten eine denkbar schlechte Ausgangslage. Das Wilhelminische Deutschland hatte den Krieg zwar geführt, die Repräsentanten der neuen politischen Ordnung aber hatten sich mit seinen Folgen auseinander zusetzen. So verbanden viele Deutsche und namentlich die sozialen Oberschichten, die vor 1914 zu den Trägern deutscher Groß- und Weltmachtpolitik gehört hatten, die für sie demütigende außenpolitische Misere nicht mit dem Kaiserreich, sondern mit der Weimarer Republik und .sahen darin einen zusätzlichen Grund für die Ablehnung der Republik und ihres parlamentarischen Systems. Darüber hinaus bedeutete der Ausgang des Krieges für die Regierungen der Weimarer Republik eine radikale Beschneidung ihrer außenpolitischen Handlungsfähigkeit, so dass oft weniger von aktiver Außenpolitik, als vielmehr von ohnmächtigem Reagieren - gerade in der Frühphase der Weimarer Republik - gesprochen werden muss.
Beide Punkte hatte Friedrich Ebert vor Augen, als er in seiner Rede zur Eröffnung der Nationalversammlung am 6. Februar 1919 die kaiserliche Regierung für die außenpolitische Lage verantwortlich machte und zugleich seiner Hoffnung auf einen Verständigungsfrieden Ausdruck gab. Vom Friedensschluss erwartete Ebert, dass er im Einklang mit den vom amerikanischen Präsidenten Wilson proklamierten liberalen Prinzipien stehen und den Deutschen Selbstbestimmungsrecht in ihrem eigenen Bereich und Mitwirkungsrecht in der internationalen Politik bringen möge:

"Wir haben den Krieg verloren. Diese Tatsache ist keine Folge der Revolution. . . . Aus dem Gefühl der Erschöpfung bei unseren Gegnern entspringt ihr Bestreben, sich schadlos zu halten am deutschen Volke, wird der Ausbeutungsgedanke in das Friedenswerk hineingetragen. Diese Rache- und Vergewaltigungspläne fordern den schärfsten Protest heraus. Das deutsche Volk kann nicht auf 20, 40 oder 60 Jahre zum Lohnsklaven anderer Länder gemacht werden....
Im Vertrauen auf die Grundsätze des Präsidenten Wilson hat Deutschland die Waffen niedergelegt. Jetzt gebe man uns den Wilson-Frieden, auf den wir Anspruch haben. Unsere freie Volksrepublik, das ganze deutsche Volk erstrebt nichts anderes, als gleichberechtigt in den Bund der Völker einzutreten und sich dort durch Fleiß und Tüchtigkeit eine geachtete Stellung zu erwerben....
Wir können auch nicht darauf verzichten, die ganze deutsche Nation im Rahmen eines Reiches zu einigen. Unsere deutsch-österreichischen Brüder haben auf ihrer Nationalversammlung bereits am 12. November vorigen Jahres sich als Teil der großdeutschen Republik erklärt.".(2)

Es sollte sich schnell zeigen, dass Ebert in beiden Punkten gegen eine Wirklichkeit anredete, die sich als übermächtig erwies. Als er sich bemühte, die Revolutionsregierung vom Odium der Kriegsniederlage freizuhalten, erntete er laut Protokoll "lebhaften Widerspruch rechts". Zu völliger Handlungsunfähigkeit verdammt war Deutschland beim Zustandekommen des Friedensvertrags, der Eberts Hoffnungen als Illusion entlarvte.

Aufnahme von Anfang Dezember 1918: Die deutsche Kriegsflotte am tag vor der Abfahrt nach Scapa Flow. Zu den schärfsten Bedingungen des Waffenstillstandes vom November 1918 gehörte die Auslieferung des größten Teils der deutschen Hochseeflotte an die Alliierten. Trotz der Empörung in der deutschen Öffentlichkeit bestand England auf der Übergabe.



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Frankreichs extreme Sicherheitspolitik

Schon die Waffenstillstandsbedingungen vom 11. November 1918 hatten den Gang der künftigen Entwicklung erkennen lassen. Deutschland hatte nicht nur Kriegsgerät abzuliefern, darunter die Hochseeflotte und die Luftwaffe, und weitere Auflagen zu erfüllen, sondern auch Souveränitätseinbußen hinzunehmen. Alliierte Truppen besetzten das Gebiet links des Rheins und bildeten Brückenköpfe bei Mainz, Koblenz und Köln.
Nach dem Ausgang des Krieges war nicht zu erwarten, dass man das Deutsche Reich und seine Verbündeten straflos davonkommen lassen und gewissermaßen über Nacht zur normalen internationalen Tagesordnung zurückkehren würde. Was aber vor allem auf französisches Betreiben hin angestrebt wurde, zielte auf eine Zurückdrehung des Rads der Geschichte. Die französische Führung glaubte das Sicherheitsbedürfnis ihres Landes nur befriedigen zu können, wenn' Deutschland aufhörte, halb-hegemoniale oder gar hegemoniale Großmacht zu sein. Aus französischer Sicht wäre die Zerschlagung des 1871 gegründeten Deutschen Reiches die ideale Voraussetzung für die neue internationale Ordnung gewesen. Damit wäre, folgt man dem französischen Selbstverständnis, nicht die Errichtung einer französischen Hegemonie verbunden gewesen, sondern die Wiederherstellung eines Gleichgewichts in Europa.
Derart weitreichende Forderungen konnte Frankreich auf der seit Januar 1919 tagenden Friedenskonferenz vor allem gegenüber Großbritannien und den USA nicht durchsetzen. Den Friedensvorstellungen des französischen Ministerpräsidenten Clemenceau, der Frieden mit Zementierung der französischen Hegemonialstellung durch politisch-militärische Überlegenheit gleichsetzte und Deutschland aus der internationalen Gesellschaft verbannen wollte, stellte' der britische Premierminister Lloyd George ein Konzept entgegen, das Deutschland die Rückkehr in die Staatengemeinschaft ermöglichen sollte. Auch er wollte, dass Deutschland für die Kriegsschäden aufkommt, aber er warnte vor einer überzogenen Schwächung Deutschlands, die einen Revanchekrieg wahrscheinlich werden lasse, und setzte hinzu:

"Wir wären weise, wenn wir Deutschland einen Frieden anböten, der - indem er gerecht ist - für alle vernünftigen Leute der Alternative des Bolschewismus vorzuziehen wäre. Ich würde also folgendes in den Vordergrund stellen: wenn Deutschland unsere Bedingungen, insbesondere die Reparationsforderungen, annimmt, werden wir ihm die Rohstoffquellen und Märkte der Welt zu denselben Bedingungen, wie wir sie haben, öffnen und alles nur irgend Mögliche tun, dem deutschen Volke wieder auf die Beine zu helfen. Wir können nicht gleichzeitig Deutschland verkrüppeln und erwarten, dass es zahlt."(3)

Dem hielt Clemenceau entgegen:

"Die Deutschen sind ein Volk mit einer Sklavenseele, dem gegenüber die Gewalt als Argument dienen muss.. . . Nach den größten Anstrengungen und den gewaltigsten Blutopfern, die die Geschichte je gesehen hat, dürfen wir das Ergebnis unseres Sieges nicht in Frage stellen ."(4)

Die deutschen Hoffnungen und Erwartungen mussten sich also auf England richten, sowie vor allem auf die öffentlich geäußerten Friedensvorstellungen des amerikanischen Präsidenten Wilson. Daran hatte auch der im Dezember 1918 zum Außenminister ernannte Graf von Brockdorff-Rantzau angeknüpft, als er in einer programmatischen Rede am 14. Februar 1919 als Grundlage des künftigen Friedens die Vierzehn Punkte Wilsons vom Januar 1918 forderte und damit Völkerbund, internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Rüstungsbegrenzung und Selbstbestimmungsrecht als neue bestimmende Faktoren in die internationale Politik eingeführt sehen wollte.(5)

Der dann tatsächlich ausgehandelte Friedensvertrag, ein zwischen den Siegermächten gefundener Kompromiss, schien allerdings Deutschlands Rolle als Großmacht sowohl in politisch-militärischer, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht ein Ende zu bereiten. Dies zeigte sich schon beim Zustandekommen des Vertrags, von dessen Beratungen Deutschland - wie auch die anderen Verliererstaaten sowie Sowjetrussland - ausgeschlossen blieben. Die deutsche Seite hatte lediglich die Möglichkeit, in Form von diplomatischen Noten zu den am 7. Mai 1919 übergebenen vorläufigen Friedensbedingungen Stellung zu nehmen. Umsonst appellierte Brockdorff-Rantzau an die Friedenskonferenz, das jetzt wichtige Ziel der "Solidarität der Völker" nicht aus den Augen zu verlieren und vor allem die Kriegsschuldfrage ausgewogener zu sehen:
"Es wird von uns verlangt, dass wir uns als die allein Schuldigen am Kriege bekennen; ein solches Bekenntnis wäre in meinem Munde eine Lüge. Wir sind fern davon, jede Verantwortung dafür, dass es zu diesem Weltkriege kam, und dass er so geführt wurde, von Deutschland abzuwälzen. Die Haltung der früheren deutschen Regierung auf den Haager Friedenskonferenzen, ihre Handlungen und Unterlassungen in den tragischen zwölf Julitagen mögen zu dem Unheil beigetragen haben, aber wir bestreiten nachdrücklich, dass Deutschland, dessen Volk überzeugt war, einen Verteidigungskrieg zu führen, allein mit der Schuld belastet ist.
Keiner von uns wird behaupten wollen, dass das Unheil seinen Lauf erst in dem verhängnisvollen Augenblick begann, als der Thronfolger Österreich-Ungarns den Mörderhänden zum Opfer fiel. In den letzten 50 Jahren hat der Imperialismus aller europäischen Staaten die internationale Lage chronisch vergiftet."(6) (Vgl. Dok. 1)


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Der Versailler Vertrag

Auf seiten der Siegermächte war der Zeitpunkt für eine solche Sicht der Dinge freilich noch längst nicht gekommen. Die am 16. Juni -1919 übergebenen endgültigen Friedensbedingungen unterschieden sich nur geringfügig vom ersten Entwurf des Friedensvertrags. Der umfangreiche Vertragstext(7) zerfiel in 15 Teilabschnitte und 440 Artikel. Teil 1 enthielt die Völkerbundsatzung, die in den Vertrag integriert war, obwohl Deutschland gleichzeitig die Mitgliedschaft im Völkerbund verwehrt wurde. Dadurch nahm der Völkerbund aus deutscher Sicht eher den Charakter einer Allianz der Siegermächte an und verfehlte seine ursprünglich erhoffte friedenstiftende Wirkung (vgl. Dok. 3).





Eine spezielle Bestimmung untersagte die Vereinigung Österreichs mit dem Reichsgebiet, was wie andere territoriale Bestimmungen als Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht zurückgewiesen wurde. Eine beträchtliche Zahl von Deutschen lebte fortan außerhalb der Reichsgrenzen, vor allem in Polen und der Tschechoslowakei.
Militärisch brachte der Friedensvertrag die Reduzierung der deutschen Landstreitkräfte auf 100 000 und der Seestreitkräfte, auf 15 000 Mann. Verboten wurden die allgemeine Wehrpflicht und bestimmte Waffengattungen. Die deutsche militärische Großmachtstellung war damit beendet.
Beendet werden sollte auch die wirtschaftliche Großmachtrolle, zumindest aber die deutsche Überlegenheit, wie sie vor 1914 anzutreffen gewesen war. Denn abzuliefern war nicht nur die Kriegsflotte, die sich im Juni 1919 im britischen Scapa Flow selbst versenkte, sondern auch der größte Teil der Handelsflotte, die für die auf das Exportgeschäft angewiesene deutsche Wirtschaft von zentraler Wichtigkeit war. Vor dem Krieg war die deutsche Wirtschaft mit dem Weltmarkt eng verflochten. Als einziges Land hatte Deutschland vor 1914 seinen Anteil am Weltaußenhandel steigern können. Nun büßte es mit der Niederlage und en Bestimmungen des Friedensvertrags (neben dem Verlust der Handelsflotte Beschlagnahmung des deutschen Auslandsvermögens, Sperrung von Exportmärkten, Zwangslieferung von Wirtschaftsgütern aller Art) die Grundlagen seiner Wirtschaftskraft ein.(10)
Vor allem sind die finanziellen Wiedergutmachungen zu nennen, die von den Alliierten als langfristig angelegte Reparationsleistung gefordert wurden. Verheerend nicht nur für die deutsche, sondern auch für die Weltwirtschaft erwies sich- die Politisierung der Reparationen, die auf ökonomische Wirkungszusammenhänge wenig Rücksicht nahm und von der Fehleinschätzung ausging, man könne ein führendes Mitglied des Weltwirtschaftssystems substantiell schwächen, ohne dabei zugleich die gesamten Grundlagen des Systems in Mitleidenschaft ziehen zu müssen. Die genaue Höhe der Reparationen wurde zunächst nicht festgesetzt. Sie sollte später erfolgen, so dass Deutschland eine Klausel anzuerkennen hatte, deren Inhalt es nicht kannte. Als Vorleistung sollten vorerst "in Gold, Waren, Schiffen, Wertpapieren oder anderswie" bis 1921 20 Milliarden Goldmark(11) erbracht werden.
Um eine rechtliche Handhabe für die Eintreibung der Reparationen zu besitzen, wurde der sog. Kriegsschuldartikel 231 in den Friedensvertrag aufgenommen: "Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, dass Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben."
Mit diesem Schuldspruch, aus dem die Siegermächte auch das Recht zur Aburteilung der "Kriegsverbrecher" ableiteten, wurde vor allem verhindert, dass sich "friedewirkendes Vergessen",-' einstellen und die internationale Politik in eine neue konstruktive Phase eintreten konnte. Da die Alliierten für den Fall der Nichterfüllung von Reparationsleistungen oder anderer Vertragsbestimmungen Sanktionsmaßnahmen ankündigten, blieb de facto eine Art Kriegszustand auch über den Abschluss des Friedensvertrags hinaus bestehen.



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Die Reaktion auf den Versailler Vertrag in Deutschland

Ob man diesen Vertragstext, dieses- wie es aus deutscher Sicht erschien - Friedensdiktat überhaupt unterzeichnen sollte, war die Kernfrage, die nach dem 16. Juni in Deutschland leidenschaftlich debattiert wurde.(13) Schon im Mai hatte Ministerpräsident Scheidemann die Unannehmbarkeit des Vertragsentwurfs erklärt und traf damit die Stimmung der deutschen Bevölkerung und die Einstellung der politischen Parteien sehr genau.
So wandte sich Thomas Mann gegen Bestrebungen, "einer mitten in Europa wohnhaften und immerhin verdienten Kulturnation von 70 Millionen Menschen das Schicksal Karthagos zu bereiten", und stellte fest: "Hier scheint ein Instinkt am Werke, der nur noch eins will: Das Ende."(14)

Aber selbst wenn man den Vertrag für unannehmbar hielt, stellte sich angesichts der militärischen Aussichtslosigkeit der Lage und innerer Unruhen doch die Frage nach den realen Handlungsmöglichkeiten deutscher Politik. Die Regierung Scheidemann war gespalten, so dass sie am 20. Juni zurücktrat. Der neuen Regierung gehörten nur noch Sozialdemokraten und Zentrums-Politiker an. Damit war die Schwäche der Weimarer Koalition infolge außenpolitischer Belastungen schon bald nach ihrer Bildung offenkundig geworden. Neuer Außenminister wurde der Sozialdemokrat Hermann Müller, der schließlich zusammen mit Johannes Bell vom Zentrum am 28. Juni 1919 den Friedensvertrag in Versailles unterzeichnete, an demselben Ort, wo 1871 das nun geschlagene Deutsche Reich proklamiert worden war.




Die Nationalversammlung zum "Diktatfrieden" (vgl Dok. 2)

Bevor es zur Unterzeichnung kommen konnte, musste die Nationalversammlung den Friedensvertrag ratifizieren. In der Debatte am 22. Juni 1919 empfahl Gustav Bauer die Annahme des "Unrechtsfriedens", wie er sagte, allerdings unter dem Vorbehalt, die Artikel 231 (Kriegsschuldartikel) und 227-230 (Aburteilung des Kaisers und Strafverfolgung weiterer für die Kriegführung verantwortlicher Personen) nicht annehmen zu können. Wer wie SPD, USPD, Zentrum und Teile der DDP dieser Empfehlung folgte, tat dies, um Schlimmeres zu verhüten, aber auch angesichts der Tatsache, dass trotz aller Härte der Friedensvertragsbestimmungen das Deutsche Reich in seiner Substanz und potentiellen Großmachtstellung erhalten werden konnte. So blieb vor allem die Reichseinheit bewahrt, die im Fall einer ' Wiederaufnahme der Kampfhandlungen kaum zu retten gewesen wäre. Dies war der ausschlaggebende Punkt, den General Groener am 19. Juni herausgestrichen hatte:

"Nur wenn wir das Reich leidlich intakt erhalten, ist eine Wiedergeburt Deutschlands möglich."(15)

Die Mehrheit der DDP sowie DNVP und DVP lehnten die Annahme des Vertrags vor allem wegen der Gebietsverluste und der militärischen Beschränkungen ab. Auch klang schon an, was als Dolchstoßlegende bekannt geworden ist: Die Niederlage und nationale Demütigung hänge ursächlich mit dem politischen Umsturz in Deutschland zusammen. Der Dolchstoß aus der Heimat habe den militärischen Kampf beendet. Die Schuldzuweisung von seiten der politischen Rechten erfolgte und verstärkte sich im Laufe der Jahre unbeschadet der Tatsache, dass auch die mit Nein stimmenden Abgeordneten den Befürwortern der Unterzeichnung ehrenhafte Motive zubilligten und die Regierung ermächtigten, den Versailler Vertrag auch ohne Vorbehalte, wie es die Siegermächte ultimativ forderten, zu unterzeichnen.
Die Regierung erklärte in einer Note, "durch einen Gewaltakt" könne die Ehre des deutschen Volkes nicht berührt" werden:

"Sie nach außen hin zu verteidigen, fehlt dem deutschen Volke nach den entsetzlichen Leiden der letzten Jahre jedes Mittel. Der übermächtigen Gewalt weichend, und ohne damit ihre Auffassung über die unerhörte Ungerechtigkeit der Friedensbedingungen aufzugeben, erklärt deshalb die Regierung der deutschen Republik, dass sie bereit ist, die von den alliierten und assoziierten Regierungen auferlegten Friedensbedingungen anzunehmen und zu unterzeichnen."(16)

Nachdem die erforderlichen Ratifikationen durch die Unterzeichnerstaaten erfolgt waren, trat der Friedensvertrag im Januar 1920 in Kraft. Nur in den USA fand er wegen der Ablehnung des Völkerbunds keine Mehrheit, so dass der Friedensschluss mit den USA erst im August 1921 zustande kam.



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Das Reparationsproblem: zwischen Verweigerung und Erfüllungspolitik

Das wichtigste außenpolitische Problem der Folgezeit war die Regelung der Reparationsfrage, die zunächst auf verschiedenen Konferenzen von den Alliierten behandelt wurde, bevor im Juli 1920 erstmals Vertreter der deutschen Regierung an den Beratungen beteiligt wurden. Es verwundert nicht, dass sich die Verhandlungspartner nicht auf eine beiderseits annehmbare Reparationssumme einigen konnten. Auf einer weiteren Konferenz im März 1921 in London wies der deutsche Außenminister Simons die geforderten 226 Milliarden Goldmark zurück und wurde daraufhin mit der alliierten Drohung konfrontiert, Duisburg, Ruhrort und Düsseldorf zu besetzen und in diesem Gebiet vorgenommene Zollerhebungen zugunsten der Reparationskommission zu verwenden. Da Deutschland das Ultimatum nicht erfüllte, wurde die Drohung wahrgemacht.
Ein neuerliches Ultimatum erfolgte am 5. Mai 1921. Es handelte sich dabei um das Londoner Ultimatum,'' in dem deutsche Versäumnisse hinsichtlich der Entwaffnung und der Reparationszahlungen festgestellt wurden und für den Fall einer fortgesetzten Weigerung Deutschlands, auf die alliierten Forderungen einzugehen, die Besetzung des Ruhrgebiets für den 12. Mai angekündigt wurde. Kurz vor Ablauf des Ultimatums beugte sich der Reichstag in der Nacht vom 10. zum 11. Mai mit 220 Stimmen des Zentrums, der SPD, USPD, DDP und einiger DVP-Abgeordneter dem Druck der Siegermächte. Angesichts der bestehenden Sanktionsdrohung und der Anfänge des gegen Deutschland gerichteten französischen Bündnissystems in Ostmitteleuropa zeichnete sich nach Meinung der Reichstagsmehrheit keine realistische Alternative ab. Damit verpflichtete sich, Deutschland, die inzwischen auf 132 Milliarden Goldmark herabgesetzte Reparationssumme in jährlichen Raten von 2 Milliarden plus einer 25%igen Ausfuhrabgabe zu zahlen (vgl. Dok. 4).

Folgenschwere Verratslegenden

Die nun vom Zentrumspolitiker Joseph Wirth geführte Regierung begann damit, die Phase der sogenannten Erfüllungspolitik einzuleiten. Sie erklärte ihre Bereitschaft zur Erfüllung der alliierten Forderungen, um gerade dadurch ihre Unerfüllbarkeit demonstrieren zu können. Damit rief sie den entschiedenen Widerstand der politischen Rechten hervor und kam auf diese Weise in ihrer außenpolitischen Zwangslage auch noch unter starken innenpolitischen Druck.
Ihre Gegner schreckten auch vor dem Mittel der Gewalt nicht zurück. Bei Attentaten starben im August 1921 Matthias Erzberger und im Juni 1922 Walther Rathenau, eine der Symbolfiguren der Erfüllungspolitik und zunächst Wiederaufbauminister und ab Januar 1922 Außenminister.
Trotz der deutschen Grundsatzentscheidung war die Reparationsfrage - das Kernproblem in den Beziehungen zwischen Deutschland und den Westmächten - aber keineswegs gelöst. Die scharfe Konfrontation schien sich zwar leicht abzuschwächen, als im Herbst 1921 Rathenau mit der französischen Regierung ein Abkommen aushandelte, das zur Erfüllung der deutschen Reparationsverpflichtungen verstärkte Sachlieferungen vorsah. Indessen blieb die Vereinbarung angesichts des Widerstands der französischen Rechten und der Wirtschaft in Frankreich weitgehend bedeutungslos. Wo es keine Verhandlungslösungen gab, konnte man deutscherseits nur noch erklären, zu pünktlichen Zahlungen nicht in der Lage zu sein.


Britische Haltung: Politik des Ausgleichs


Tatsächlich erreichte man im Januar 1922 einen Zahlungsaufschub, der vor allem auf britische Vorstellungen zurückging. Die britische. Regierung war nicht wie die französische von Sicherheitsängsten geplagt, sondern stellte wirtschaftliche Argumente in den Mittelpunkt. Deutschland dürfe weder seine Kaufkraft verlieren noch seine industrielle Produktion. Das eine würde dem britischen Export und damit der Beschäftigungslage schaden, das andere jegliche Aussicht auf Reparationszahlungen zerstören, auf die man nicht verzichten wollte und konnte. Die Erfüllungspolitik Rathenaus und der dahinter stehende Grundgedanke, dem Ausland die Grenzen deutscher Leistungsfähigkeit zu demonstrieren, war in London nicht ohne die gewünschte Resonanz geblieben.(18) Der britische Premierminister Lloyd George verfolgte eine britischen Interessen gemäße Politik des Ausgleichs in Europa, in die auch Deutschland und Sowjetrussland einbezogen sein sollten. Zu diesem Zweck trat im April 1922 in Genua eine den Finanz- und Wirtschaftsfragen Europas gewidmete Konferenz zusammen, an der 29 Staaten teilnahmen, die aber keine greifbaren Ergebnisse brachte.

 





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Rapallo und die deutsch-sowjetische Annäherung

Die deutsche Delegation kam aus Genua mit einem kaum vorausgesehenen Resultat zurück. Am Rande der Konferenz war es nämlich am 16. April 1922 zur Unterzeichnung des Vertrags von Rapallo gekommen, eines deutsch-sowjetischen Vertrags, in dem die Aufnahme diplomatischer Beziehungen beschlossen und wechselseitig auf alle Ansprüche aus der Zeit des Krieges verzichtet wurde."(19). (Vgl. Dok. 5)

Damit war Artikel 116 des Versailler Vertrages entschärft, in dem die Siegermächte einen Vorbehalt zugunsten russischer Reparationsforderungen formuliert hatten. Politisch signalisierte der Vertrag ein Stück wiedergewonnener Handlungsfreiheit und wurde vor allem von denen begrüßt, die sie in Zusammenarbeit gerade mit Sowjetrussland glaubten wiedererlangen zu können. Starke Kräfte im Auswärtigen Amt und in der Reichswehr hatten schon seit längerem für eine deutsch-sowjetische Annäherung plädiert und führten vor. allem wirtschaftliche und politisch-militärische Gründe ins Feld:

- In einer Aufzeichnung vom Januar 1920 plädierte A. v. Maltzan, Leiter der Ostabteilung im Auswärtigen Amt, für die Anbahnung von Handelsbeziehungen, die "für unsere Volkswirtschaft unentbehrlichen Rohstoffe in Russland zu sichern" und "ein Aufnahmegebiet für unseren Menschenüberschuss in Russland zu schaffen,".(20)
Ungefähr zur selben Zeit erklärte General von Seeckt, Chef der Heeresleitung der Reichswehr, man messe mit Sowjetrussland "zu gemeinsamer Arbeit" zusammenfinden. "Russland ist die einzige Großmacht, mit der wir keinerlei Schwierigkeiten besitzen. Uns verbindet die gemeinsame Feindschaft mit Polen."(21) Annäherung an Sowjetrussland bedeutete also einen Hebel zur Revision des Versailler Vertrags. Schon 1920 kam es zu ersten Kontakten der Armeeführungsstäbe, die der Anfang einer intensiven militärischen Zusammenarbeit waren Diese auf einer separaten deutsch-sowjetischen Vereinbarung basierende Konzeption fand in er deutschen Politik und Wirtschaft ein weithin positives Echo,(22) stieß aber auch auf Vorbehalte. Ablehnung gegenübendem Vertrag von Rapallo zeigte die Mehrheit der sozialdemokratischen Führung, insbesondere Reichspräsident Ebert.
Außenminister Rathenau musste in der Nacht vom 15. zum 16. April 1922 in Genua erst mühsam überzeugt werden, bevor er dem Werben v. Maltzans zugunsten eines deutsch-sowjetischen Zusammengehens nachgab und sein eigenes Konzept einer mit den Westmächten abgestimmten Russlandpolitik aufgab. Noch Anfang April hatte er das sowjetische Drängen auf Abschluss eines bilateralen Vertrags zurückgewiesen.
Auch während der Verhandlungen am 16. April, dem Ostersonntag des Jahres 1922, in Rapallo, wo die sowjetische Delegation wohnte, zögerte Rathenau bis zuletzt. Andererseits ist hervorzuheben, dass er mit der Kontaktaufnahme mit den Russen seit Karfreitag voll einverstanden war und sie sogar eingeleitet hat. Von entscheidender Bedeutung dürften Gerüchte gewesen sein, wonach eine Einigung zwischen den Westmächten und der sowjetischen Delegation zum Nachteil Deutschlands kurz bevorstand. Maltzan wusste, dass sie jeder Grundlage entbehrten, verschwieg dies aber seinem Minister, weil er selbst mit Nachdruck für den Vertragsabschluß in Rapallo eintrat.(23)



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Reparationen als außenpolitische Dauerbelastung

Der Vertrag von Rapallo änderte wenig am außenpolitischen Hauptproblem dieser Zeit, an der Reparationsfrage. Der Verfall der Währung verhinderte aus deutscher Sicht die fristgerechte Zahlung der fälligen Raten. Die Westmächte dagegen argumentierten - und zwar nicht ganz zu Unrecht - die deutsche Regierung lasse die Inflation bewusst galoppieren, um nicht zahlen zu müssen. Darum weigerte man sich im Westen, von einzelnen Zahlungsaufschüben abgesehen, eine längere - Aussetzung der Reparationszahlungen zuzugestehen. Die Taktik der Erfüllungspolitik führte also nicht zu dem von Deutschland erhofften Ziel, so dass sie zunehmend in Misskredit geriet und von der aus DVP, Zentrum, DDP und BVP gebildeten Minderheitsregierung unter Wilhelm Cuno, die im November 1922 ins Amt kam, nicht mehr fortgesetzt wurde .(24) Seit dem Sommer 1922, als nach dem Scheitern der Konferenz von Genua die Initiativen in der westlichen Deutschlandpolitik wieder zunehmend von Frankreich auszugehen begannen, sah man sich mit der französischen Forderung nach "produktiven Pfändern" konfrontiert. Im August 1922 verhinderte Großbritannien noch, dass deutsche Industrieanteile der Reparationskommission übergeben wurden.(25) Doch fehlte es in London an Entschlossenheit, die von Frankreich anvisierten Sanktionen zu verhindern.

Die Besetzung des Ruhrgebietes

Wegen vergleichsweise geringfügiger Rückstände bei den Reparationslieferungen erfolgte am 11-. Januar 1923 die Besetzung des Ruhrgebiets durch französische und belgische Truppen. Die deutsche Regierung proklamierte daraufhin den "passiven Widerstand" und vermochte sich bei dieser Abkehr von der Erfüllungspolitik auf eine breite Welle nationaler Geschlossenheit und Aufbruchstimmung zu stützen. Noch am 8. August erklärte Cuno vor dem Reichstag:

"Als im Herbst 1918 der Krieg verloren gegeben wurde, gingen Glaube und Hoffnung vieler auf einen Verständigungsfrieden. Die Hoffnungen wurden enttäuscht. Heute sehen wir keine Möglichkeit eines Verständigungsfriedens; wir sehen nur die Forderung nach der Kapitulation. Es geht der Kampf weiter."(26)



Freilich fehlten die Mittel, um den Kampf in aussichtsreicher Weise führen zu können. Die deutsche Politik war trotz verschiedener Kompromissvorschläge zur Modifizierung der Reparationssumme in eine Sackgasse geraten - trotz ihres Angebots, einen Westpakt abzuschließen, der die deutsche Westgrenze garantiert hätte und schon den späteren Ausgleich von Locarno andeutete. Nur durch den Abbruch des passiven Widerstands konnte sie da herausfinden. Denn nur unter dieser Voraussetzung war Großbritannien zu neuen Schritten bereit. Nur dann würde für Berlin wieder. ein außenpolitischer Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Diese Aufgabe führte Gustav Stresemann durch, der Cuno am 13. August 1923 als Reichskanzler ablöste und zugleich das Außenministerium übernahm.

In einem Aufruf der Regierung vom 26. September 1923 hieß es:

"Das Wirtschaftsleben im besetzten und unbesetzten Deutschland ist zerrüttet. Mit furchtbarem Ernst droht die Gefahr, dass bei Festhalten an dem bisherigen Verfahren die Schaffung einer geordneten Währung, die Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens und damit die Sicherung der nackten Existenz für unser Volk unmöglich wird. . . . Um das Leben von Volk und Staat zu erhalten, stehen wir heute vor der bitteren Notwendigkeit, den Kampf abzubrechen."(27)


Stresemann war durchaus nicht von Anfang an auf die Beendigung des passiven Widerstands festgelegt, ja wollte diesen Schritt eigentlich vermeiden, zumal er ihm unversöhnliche Feinde im Lager der nationalen Rechten einbrachte. Als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags hatte er maßgeblich en Beschluss zum Widerstand mitgetragen. Im Laufe der Zeit jedoch begann er, die Politik Cunos als unkonstruktive Politik der Verweigerung zu kritisieren. Er vermisste realistische Ansätze zur Überwindung der Krise:

"Statt dessen täuscht man sich hier in Deutschland über den Ernst der Lage hinweg und versucht, . . . die Situation so leicht als möglich hinzustellen, eine psychologisch völlig verfehlte Maßnahme."(28)

Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler hoffte er zunächst, als Gegenleistung für die Beendigung des passiven Widerstands den Abzug der fremden Truppen erreichen zu können. Frankreich jedoch war nicht zu Kompromissen bereit, wohl wissend, dass die finanzielle Erschöpfung Deutschlands bald zum Ende der Auseinandersetzung und zur Kapitulation der deutschen Seite führen musste.

Mühsamer Weg aus dem Chaos

Die Beendigung des passiven Widerstands brachte zunächst keine Wende zum Besseren, ganz im Gegenteil. Das Ruhrgebiet blieb besetzt. Der weitere Verfall der Währung, die innenpolitischen Konflikte und Erschütterungen in Bayern, Sachsen, Thüringen und anderen Orten des Reiches sowie die separatistischen Bewegungen im Rheinland und in der Pfalz bewirkten eine Problemanhäufung von unvergleichbarem Ausmaß. Indem sie die Separatisten unterstützte, glaubte die französische Regierung ihren Interessen gemäß zu handeln, verlor aber tatsächlich endgültig die wohlwollende Neutralität, die Großbritannien bisher - trotz vieler prinzipieller Einwände - gegenüber der französischen Politik an den Tag gelegt hatte. So gelang es Stresemann, eine Revision der Friedensregelung von Versailles zugunsten Frankreichs zu verhindern und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Revision zugunsten Deutschlands zu schaffen. Ein erster Erfolg bestand darin, dass eine internationale Prüfung der Reparationsfrage und der wirtschaftlichen Lage Deutschlands beschlossen wurde, an der auch die USA(29) beteiligt sein sollten. Damit zeichnete sich eine Chance ab, die Reparationsfrage ihrer scharfen Politisierung zu entkleiden und sie nicht in erster Linie im Rahmen des französisch-deutschen Gegensatzes behandeln zu müssen.

 



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Zusammenfassung: außenpolitische Denkschulen nach dem Ersten Weltkrieg

Mit der kurzen Amtszeit Stresemanns als Reichskanzler setzte sich eine außenpolitische Grundorientierung durch, die die Außenpolitik der Weimarer Republik in den nächsten Jahren, als Stresemann Außenminister war, prägen sollte. Sie folgte der Überzeugung, dass nur in der Suche nach Anknüpfungspunkten mit den Westmächten und nach gleichlaufenden Interessen zwischen Deutschland und den Siegermächten eine Überwindung der Friedlosigkeit zu erreichen sei, die die Nachkriegszeit geprägt hatte. Rückkehr zur Erfüllungspolitik bedeutete ins Positive gewendet, dass Stresemann die Einbindung Deutschlands in die internationale Gemeinschaft anstrebte und dabei auf ähnlich lautende Vorstellungen Großbritanniens traf, dessen traditionelles Interesse als Handelsstaat und, Wirtschaftsmacht ein wirtschaftlich leistungsfähiges und politisch stabiles Deutschland als Partner wünschte. In den am 22. August 1923 formulierten "Grundzügen unserer Außenpolitik" stellte Stresemann den engen Zusammenhang heraus, der in seinen Augen zwischen der absolut notwendigen "definitiven Regelung der Reparationsfrage" und der Englandpolitik bestand.

"Solange diese Aufgabe besteht, ist es klar, dass die deutsche Politik sich auf irgendeine geographische Linie nicht festlegen kann; sie muss, so hart es klingt, vom Prinzip des Opportunismus geleitet werden, sie muss immer unter Wahrung dieses Zieles das Gute nehmen, wo es zu finden ist. Sie kann daher weder eine westliche noch östliche, weder eine englische noch eine französische Politik treiben, sondern lediglich eine deutsche. Sie wird von Fall zu Fall aber unter Anerkennung und Würdigung des Verständnisses, das sie in einigen Ländern gefunden hat, sich in ihrer Politik möglichst dem Lande oder der Ländergruppe anzupassen versuchen, die es der Erreichung dieses Zieles näher bringt. Eines dieser Länder ist in letzter Zeit England gewesen. Es ist anzunehmen, dass England in seiner Haltung während der letzten Monate sicherlich englische Ziele verfolgt hat. Soweit sich diese mit deutschen Interessen decken, kann uns das Motiv gleichgültig sein."(30)

Ziel: Revision des Versailler Vertrages

Stresemanns Politik des Interessenausgleichs mit dem Westen, in den Frankreich nach dem auch für Paris kostspieligen Abenteuer der Ruhrbesetzung einbezogen wurde, erinnert stark an Rathenaus Vorstellungen und die prinzipielle Westorientierung der Sozialdemokratischen Partei. Nur durch Interessenverzahnung mit den Siegermächten war eine Revision des Versailler Vertrags zu erreichen und nur nach Erlangung dieser festen Basis sollten ergänzend dazu die` Beziehungen zu Sowjetrussland ausgebaut werden. Überragendes Ziel war die Revision des Versailler Vertrags und die Rückkehr zur Handlungsfreiheit einer Großmacht (vgl. Dok. 7).

Hinsichtlich dieser Zielvorstellung herrschte ein breiter Konsens in Deutschland, wo das Verlangen nach Großmachtpolitik ungebrochen war. Meinungsverschiedenheiten, gab es allerdings über die Wege zu diesem Ziel. Eine Alternative zur Verhandlungslösung mit dem Westen strebten die Verfechter der Rapallo-Politik an, die durch Anlehnung an Sowjetrussland die militärischen Bestimmungen des Versailler Vertrags umgehen wollten und das Bündnis mit dem Osten als Ausgangspunkt für die Revision des Versailler Vertrags, insbesondere der Grenzregelungen im Osten, ansahen. In diesem Sinne betrachtete General Seeckt den Rapallo-Vertrag als "erste Regung deutscher politischer Aktivität" und sah in der gemeinsamen Feindschaft zu Polen die verlässliche Grundlage für die deutschsowjetischen Beziehungen. Auch Krieg als Mittel künftiger Revisionspolitik spielte in Seeckts Kalkül eine Rolle. Für ihn war der Ruf "Nie wieder Krieg!" ein "törichter Ruf".(31) Auch in diesem Punkt unterschied er sich fundamental von der Position Stresemanns (vgl. Dok. 6).


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Anmerkungen


1 Zur Position Deutschlands im internationalen System nach dem Ersten Weltkrieg vgl. die Forschungsberichte Klaus Schwabe: Versailles - nach sechzig Jahren. Internationale Beziehungen nach dem Ersten Weltkrieg, in: Neue Politische Literatur 24 (1979), S. 446 ff. und Jost Dülffer. Die französische Deutschlandpolitik nach dem Ersten Weltkrieg, in: Archiv für Sozialgeschichte 21 (1981); S. 593 ff. sowie die Beiträge von Klaus Hildebrand, Werner Link, Stephen A. Schuker und Gottfried Niedhart in: Michael Stürmer (Hrsg.): Die Weimarer' Republik, Königstein 1980

2 Gerhard A: Ritter und Susanne Miller (Hrsg.): Die deutsche Revolution 1918-1919,2. Aufl. Hamburg 1975, S. 205 ff.

3 Memorandum David Lloyd Georges für die Friedenskonferenz vom 25.,3.1919, in: Gottfried Niedhart: Internationale Beziehungen im 19. und 20. Jahrhundert (Geschichte Sekundarstufe 11. Arbeitsbücher auf Quellenbasis für Grund- und Leistungskurse), Düsseldorf 1978, S. 78

4 George Clemenceau im Rat der Vier am 27. 3. 1919. Außer ihm waren noch vertreten der amerikanische Präsident Woodrow Wilson, der britische Premierminister David Lloyd George und der italienische Ministerpräsident Vittorio Orlando. Günter Schönbrunn (Hrsg.): Weltkriege und Revolutionen 1914-1945 (Geschichte in Quellen Bd. V), 2. Aufl. München 1970, S. 121 f.

5 Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau: Dokumente und Gedanken um Versailles, 3. Aufl. Berlin 1925, S. 37ff. Allgemein vgl. Udo Wengst: Graf Brockdorf-Rantzau und die außenpolitischen Anfänge der Weimarer Republik, Bern 1973

6 Brockdorff-Rantzau bei der Übergabe des Friedensvertragsentwurfs 7. 5. 1919. BrockdorffRantzau, a. a. O. S. 113f.

7 Text in: Reichsgesetzblatt Jg. 1919, S. 717 ff. Auszugsweise in: H. Michaelis und E. Schraepler (Hrsg.): Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart, Bd. 3, Berlin o. J., S. 388 ff.

8 D. Petzina/W. Abelshauser/A. Faust: Sozialgeschichtliches Arbeitsbuch, Bd. 3: Materialien zur Statistik des Deutschen Reiches 1914-1945, München 1978, S. 23

9 Friedrich-Wilhelm Henning: Das industrialisierte Deutschland 1914 bis 1976, Paderborn 1974, S.52

10 Dietmar Petzina: Die deutsche Wirtschaft in der Zwischenkriegszeit, Wiesbaden 1977, S. 64 ff.

11 Infolge der sich abzeichnenden Inflation wurde als Recheneinheit für die Reparationen die "Goldmark" zugrunde gelegt, d. h, der am Goldpreis gemessene Wert der Mark vor dem Ersten Weltkrieg (0,358423 Gramm Gold kosteten eine Mark). Walter Tormin (Hrsg.): Die Weimarer Republik, 11. Aufl. Hannover 1973, S. 99

12 Dazu Fritz Dickmann: Die Kriegsschuldfrage auf der Friedenskonferenz von Paris 1919, in: Historische Zeitschrift 197 (1963), S 4f.


13 Zur deutschen Einstellung und Politik gegenüber der Friedensregelung vgl. Peter Krüger: Deutschland und die Reparationen 1918/19, Stuttgart 1973; ders.: Die Reparationen und das Scheitern der deutschen Verständigungspolitik auf der Pariser Friedenskonferenz im Jahr 1919, in: Historische Zeitschrift 221 (1975), S. 326 ff.; Leo Haupts: Deutsche Friedenspolitik 1918-1919, Düsseldorf 1976. Die neuere Forschung zur Reparationsfrage behandelt Peter Krüger: Das Reparationsproblem der Weimarer Republik in fragwürdiger Sicht. Kritische Überlegungen zur neuesten Forschung, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 29 (1981), S. 21 ff.

14 Thomas Mann am 21. 5. 1919 in einer Pressemitteilung. Stephan Reinhardt (Hrsg): Lesebuch Weimarer Republik. Deutsche Schriftsteller und ihr Staat von 1918 bis 1933, Berlin 1982, S. 50

15 Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik. Das Kabinett Scheidemann. Boppard 1971, S. 481

16 Note der deutschen Regierung. vom 23. 6. .1919, in: Michaelis/Schraepler, a. a. O. Bd. 3, S. 388

17 Text in: Wolfgang Michalka und Gottfried Niedhart (Hrsg.): Die ungeliebte Republik: Dokumente zur Innen- und Außenpolitik Weimars 1918-1933, München 1980, S: 103 ff.

18 Christoph Stamm: Lloyd George zwischen Innen- und Außenpolitik: Die britische Deutschlandpolitik 1921/22, Köln 1977, S: 186f:, 200, 203

19 Text des Vertrags in: Michalka/Niedhart, a: a. O: S: 141f. Als einschlägige Darstellung Horst Günther Linke: Deutsch-sowjetische Beziehungen bis Rapallo, Köln 1970. Zum Gesamtkontext Klaus Hildebrand Das Deutsche Reich und die Sowjetunion im internationalen System 1918-1932, Wiesbaden 1977 (gekürzt in Stürmer, a. a. O: S: 38 ff.)

20 Peter Borowsky: Sowjetrussland in der Sicht des deutschen Auswärtigen Amts und der Reichswehrführung 1918-1923, in: Gottfried Niedhart (Hrsg.): Der Westen und die Sowjetunion, Paderborn 1983, S. 32

21 Hagen Schulze: Weimar: Deutschland 1917-1933, Berlin 1982, S: 27

22 Zu dieser Frage Hartmut Pogge von Strandmann: Großindustrie und Rapallopolitik. Deutsch-sowjetische Handelsbeziehungen in der Weimarer Republik, in: Historische Zeitschrift 222 (1976), S: 265ff.

23 Zu diesen Vorgängen Ernst Laubach: Maltzans Aufzeichnungen über die letzten Vorgänge vor dem Abschluss des Rapallo-Vertrags, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 22 (1974), S. 556ff.; Ernst Schulin: Noch etwas zur Entstehung des Rapallo-Vertrags, in: Hartmut von Hentig und August Nitschke (Hrsg.): Was die Wirklichkeit lehrt. Golo Mann zum 70: Geburtstag, Frankfurt/M. 1979, S: 179ff.

24 Dazu Hermann J: Rupieper: The Cuno Government and Reparations 1922-1923, The Hague 1979

25 Hermann J. Rupieper: Industrie und Reparationen: einige Aspekte des Reparationsproblems 1922-1924, in: Hans Mommsen u. a. (Hrsg.): Industrielles System und politische Entwicklung in der Weimarer Republik, Düsseldorf 1974, S. 590

26 Michaelis/Schraepler, a. a. O: Bd. 5, S: 163

27 Michaelis/Schraepler, a. a. O: Bd. 5, S: 204

28 Stresemann an den bayerischen Landtagsabgeordneten Friedrich Burgei 30. 6. 1923.
Alfred E. Cornebise: Gustav Stresemann und die Ruhrbesetzung. Die Entwicklung eines Staatsmannes, in: Wolfgang Michalka und Marshall M. Lee (Hrsg.): Gustav Stresemann, Darmstadt 1982, S. 187

29 Zu diesem Punkt Werner Link: Die amerikanische Stabilisierungspolitik in Deutschland 1921-32, Düsseldorf 1970

30 Werner Weidenfeld Die Englandpolitik Gustav Stresemanns, Mainz 1972, S. 175f.

31 Seeckt in einer Aufzeichnung vom 11. 9. 1922 O.-E. Schüddekopf: Das Heer und die Republik: Quellen zur Politik der Reichswehrführung 1918-1933, Hannover/Frankfurt 1955, S: 160 ff. Auch in: Michalka/Niedhart, a. a. O: S. 143 ff.


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Literatur

Peter Grupp: Deutsche Außenpolitik im Schatten von Versailles 1918 -1920, Paderborn 1988

Andreas Hillgruber: Unter dem Schatten von Versailles: Die außenpolitische Belastung der Weimarer Republik: Realität und Perzeption bei den Deutschen, in: Karl Dietrich Erdmann und Hagen Schulze (Hrsg.): Weimar: Selbstpreisgabe einer Demokratie, Düsseldorf 1980, S.51 ff.

Peter Krüger: Die Außenpolitik der Republik von Weimar, Darmstadt 1985

Peter Krüger: Versailles: Deutsche Außenpolitik zwischen Revisionismus und Friedenssicherung, München 1986 (dtv 4513)

Gottfried Niedhart: Internationale Beziehungen 1917-1947, Paderborn 1989 (UTB 1552)

Hellmuth Rößler (Hrsg.): Die Folgen von Versailles 1919-1924, Göttingen 1969

Gerhard Schulz: Revolutionen und Friedensschlüsse 1917 -1920, München 1967 (dtv 4002)



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Dokumente


Dok. 1 Außenminister Graf von Brockdorff-Rantzau bei der Überreichung des Friedensvertragsentwurfs in Versailles (7. Mai 1919) Auszug

Meine Herren! Wir sind tief durchdrungen von der erhabenen Aufgabe, die uns mit Ihnen zusammengeführt hat: der Welt rasch einen dauernden Frieden zu geben. Wir täuschen uns nicht über den Umfang unserer Niederlage, den Grad unserer Ohnmacht. Wir wissen, dass die Gewalt der deutschen Waffen gebrochen ist; wir kennen die Wucht des Hasses, die uns hier entgegentritt, und wir haben die leidenschaftliche Forderung gehört, dass die Sieger uns zugleich als Überwundene zahlen lassen und als Schuldige bestrafen sollen.
Es wird von uns verlangt, dass wir uns als die allein Schuldigen am Kriege bekennen; ein solches Bekenntnis wäre in meinem Munde eine Lüge. Wir sind fern davon, jede Verantwortung dafür, dass es zu diesem Weltkriege kam, und dass er so geführt wurde, von Deutschland abzuwälzen. Die Haltung der früheren Deutschen Regierung auf den Haager Friedenskonferenzen, ihre Handlungen und Unterlassungen in den tragischen 12 Julitagen mögen zu dem Unheil beigetragen haben, aber wir bestreiten nachdrücklich, dass Deutschland, dessen Volk überzeugt war, einen Verteidigungskrieg zu führen, allein mit der Schuld belastet ist.
Keiner von uns wird behaupten wollen, dass das Unheil seinen Lauf erst in dem verhängnisvollen Augenblick begann, als der Thronfolger Österreich-Ungarns den Mörderhänden zum Opfer fiel. In den letzten 50 Jahren hat der Imperialismus aller europäischen Staaten die internationale Lage chronisch vergiftet. [... ]
Das Maß der Schuld aller Beteiligten kann nur eine unparteiische Untersuchung feststellen,
eine neutrale Kommission, vor der alle Hauptpersonen der Tragödie zu Worte kommen, der alle Archive geöffnet werden. Wir haben eine solche Untersuchung gefordert, und wir wiederholen die Forderung. [... )
Die Grundsätze des Präsidenten Wilson sind für beide Kriegsparteien, für Sie wie für uns, und auch für unsere früheren Bundesgenossen bindend geworden. [... j
Sie werden uns bereit finden, auf dieser Grundlage den Vorfrieden, den Sie uns vorlegen, mit der festen Absicht zu prüfen, in gemeinsamer Arbeit mit Ihnen Zerstörtes wieder aufzubauen, geschehenes Unrecht, in erster -Linie das Unrecht an Belgien, wieder gutzumachen und der Menschheit neue Ziele politischen und sozialen Fortschritts zu zeigen. (. . J
Unsere beiderseitigen Sachverständigen werden zu prüfen haben, wie das deutsche Volk seiner finanziellen Entschädigungspflicht Genüge leisten kann, ohne unter der schweren Last zusammenzubrechen. Ein Zusammenbruch würde die Ersatzberechtigten um die Vorteile bringen, auf die sie Anspruch haben, und eine unheilbare Verwirrung des ganzen europäischen Wirtschaftslebens nach sich ziehen. Gegen diese drohende Gefahr mit ihren unabsehbaren Folgen müssen Sieger wie Besiegte auf der Hut sein. Es gibt nur ein Mittel, um sie zu bannen: das rückhaltlose Bekenntnis zu der wirtschaftlichen und sozialen Solidarität der Völker zu einem freien und umfassenden Völkerbund. (... ]
(aus: Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau: Dokumente und Gedanken um Versailles, 3. Aufl. Berlin 1925, S. 70ff.)




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Dok. 2 Aus der Debatte der Nationalversammlung über den Friedensvertragsentwurf (22. Juni 1919)

Bauer, Präsident des Reichsministeriums (SPD): Meine Damen und Herren! Der Herr Reichspräsident hat mich mit der Bildung des neuen Kabinetts an Stelle der zurückgetretenen Regierung Scheidemann beauftragt. Ich kann als deren bisheriges Mitglied dem alten Kabinett keine Anerkennung zollen, kann aber die ausscheidenden Mitglieder, insbesondere den früheren Ministerpräsidenten Scheidemann, nicht ohne Worte warmen Dankes für ihre hingebende, aufopfernde Tätigkeit scheiden lassen, (Bravo!) ein Dank, der auch die Arbeit der Friedensdelegation in ihrer Gesamtheit einschließen soll. (Bravo!) Der Rücktritt des Kabinetts ist erfolgt, weil eine einheitliche Haltung gegenüber dem uns vorgeschlagenen Friedensvertrage nicht ermöglicht werden konnte. Die Ansichten der einzelnen Kabinettsmitglieder standen einander unvereinbar gegenüber, nicht nach Parteien getrennt, sondern nach dem Verantwortungsgefühl jedes einzelnen Ministers. Mitten durch die regierungsbildenden Parteien, und zwar durch jede einzelne, ging dieser Zwiespalt, trennte diese Frage, was für das deutsche Volk unerträglicher und zerstörender wirken müsse: die Annahme oder die Ablehnung. Es war für jeden von uns, die wir der zurücktretenden Regierung angehört haben, ein bitterschwerer Kampf, zwischen empörtem Gefühl und kühler Erregung Stellung zu nehmen. Und nicht minder schwer wurde uns allen der Entschluss, dieser neuen Regierung beizutreten, deren erste und schleunigste Aufgabe es ist, den Unrechtsfrieden zu schließen. Die Not von Land und Volk hat uns zusammengeführt, wir konnten uns nicht versagen, wenn wir nicht Gefahr laufen wollten, Deutschland in einen regierungslosen, chaotischen Zustand verfallen zu sehen, aus dem es keinerlei Rettung mehr gibt. Wir stehen nicht aus Parteieninteresse und noch weniger - das werden Sie mir glauben - aus Ehrgeiz an dieser Stelle. Wir stehen hier aus Pflichtgefühl, in dem Bewusstsein, dass es unsere verdammte Schuldigkeit ist, zu retten zu suchen, was zu retten ist. [. .j
Wie immer jeder einzelne von uns zur Frage der Annahme und Ablehnung steht: In einem sind wir alle einig: in der schärfsten Beurteilung des uns vorgelegten Friedensvertrages, (Sehr richtig!) zu dem wir unter einem unerhörten Zwang unsere Unterschrift geben sollen. Als wir zum ersten Male diesen Entwurf lasen, brach aus dem ganzen Volk wie aus einem Munde der Protest der Empörung und Ablehnung. Wir hoffen, allen Enttäuschungen zum Trotz, auf die Empörung der ganzen Welt, soweit sie nicht in den Fesseln des Imperialismus liegt. (... j
Denn die Ablehnung wäre keine Abwendung des Vertrages. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Ein Nein wäre nur eine kurze Hinausschiebung des Ja! (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Unsere Widerstandskraft ist gebrochen; ein Mittel der Abwendung gibt es nicht. Wohl aber bietet der Vertrag selbst eine Handhabe, die wir uns nicht entreißen lassen können. Ich denke hier an die feierliche Zusage der Entente in ihrem Memorandum vom 16. Juni 1919, wonach eine Revision des heute vorliegenden Vertrages von Zeit zu Zeit eintreten und diesen neuen Ereignissen und neu eintretenden Verhältnissen angepasst werden kann. Das ist eines der wenigen Worte in diesem Friedensvertrag, das wirklichen Friedensgeist atmet.
Im Namen der Reichsregierung, meine Damen und Herren, habe ich daher zu erklären, dass sie in Würdigung aller dieser Umstände und vorbehaltlich der Ratifikation durch die Nationalversammlung sich entschlossen hat, den uns vorgelegten Friedensvertrag unterzeichnen zu lassen! Sie wird diese Vollmacht erteilen, indem sie den Gegnern unumwunden erklärt, kein Volk, auch keine der alliierten und assoziierten Mächte, könne dem deutschen Volke zumuten, einem Friedensinstrument aus innerer Überzeugung beizustimmen, durch das lebendige Glieder vom Körper des Deutschen Reiches ohne Befragung der in Betracht kommenden Bevölkerung abgetrennt, die deutsche Staatshoheit dauernd verletzt und dem deutschen Volke unerträgliche wirtschaftliche und finanzielle Lasten auferlegt werden sollen. (Sehr richtig!) Wenn sie dennoch unter Vorbehalt unterzeichnet, so betont sie, dass sie der Gewalt weicht, in dem Entschluss, dem unsagbar leidenden deutschen Volk einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit durch weitere Besetzung deutschen Gebietes, entsetzliche Hungersnot für Frauen und Kinder und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen zu ersparen. (... )
Die Regierung der deutschen Republik verpflichtet sich, die Deutschland auferlegten Friedensbedingungen zu erfüllen. Sie will sich jedoch in diesem feierlichen Augenblick mit rückhaltloser Klarheit äußern, um jedem Vorwurf einer Unwahrhaftigkeit, der Deutschland jetzt oder später gemacht werden könnte, von vornherein entgegenzutreten. Die auferlegten Bedingungen übersteigen das Maß dessen, was Deutschland tatsächlich leisten kann. (Sehr richtig! rechts.) Wir fühlen uns daher zu der Erklärung verpflichtet, dass wir alle Vorbehalte machen und jede Verantwortung ablehnen gegenüber den Folgen, die über Deutschland verhängt werden könnten, wenn die Undurchführbarkeit der Bedingungen auch bei schärfster Anspannung des deutschen Leistungsvermögens in Erscheinung treten muss.
Wir legen weiterhin den größten Nachdruck auf die Erklärung, dass wir den Artikel 231 des Friedensvertrages, der von Deutschland fordert, sich als alleinigen Urheber des Krieges zu bekennen, nicht annehmen können und durch die Unterschrift nicht decken. (Beifall.)

Ebenso wenig kann es ein Deutscher mit seiner Würde und Ehre vereinbaren, die Artikel 227 bis 230 anzunehmen und auszuführen, in denen' Deutschland zugemutet wird, Angehörige des deutschen Volkes, die von den alliierten und assoziierten Mächten der Verletzung internationaler Gesetze und der Vornahme von Handlungen gegen die "Gebräuche des Krieges" bezichtigt werden, zur Aburteilung auszuliefern. (Bravo!) [...]
Löbe, Abgeordneter (SPD): Niemals wird die Schuld an diesem Kriege ausgelöscht werden; fürchterlichste Gewissensnöte werden die quälen, die an diesem Kriege die Schuld tragen. (Sehr wahr.) Wir, die wir stets die Kriege bekämpft, die wir während dieses fürchterlichsten Krieges niemals die Pflicht der Versöhnlichkeit vergaßen, die wir in den Zeiten des Siegesrausches stets für einen Frieden ohne Annexionen und Entschädigungen eingetreten waren, wir sind uns, wie stets während des Krieges, auch heute, wo der sehnsüchtig erwartete, aber dornenreiche Frieden von uns geschlossen werden soll, der gewaltigen Verantwortlichkeit bewusst. Wenn wir dafür sind, dass dieser Friedensvertrag unterfertigt wird, so nur um deswillen, weil wir noch Fürchterlicheres ahnen, falls er von uns abgelehnt wird. [. . .]
Wenn einst unsere Kinder Rechenschaft verlangen werden für die Verpflichtungen, die ihnen und noch ihren Nachkommen auferlegt worden sind, so sagen wir ihnen schon heute, dass für all dieses Unglück nicht die verantwortlich sind, die jetzt dem fürchterlichsten aller Kriege ein Ende machen. sondern dass jene die Verantwortung trifft, die ihn herbeigeführt haben. Der Kapitalismus und der Imperialismus haben diesen Krieg hervorgerufen. Wir schlagen der Arbeiterklasse Deutschlands und der ganzen Welt mit diesem uns aufgezwungenen Frieden tiefe Wunden. Unsere Parteigenossen in Frankreich, England und Italien und alle sonstigen Freunde eines gerechten und deshalb dauernden Friedens mit allen Ländern haben manchen entschiedenen und unwiderleglich begründeten Einspruch gegen die unmöglichen Friedensbedingungen erhoben. Aber alle diese Bemühungen haben nicht den erstrebten Erfolg gehabt. Die Sozialdemokratische Partei hat stets die Zweideutigkeit der Staatsmänner alten Schlages bekämpft. Jetzt, da wir in unserem jungen Freistaat auf Grund des denkbar freiesten Wahlrechts die stärkste Partei in der Nationalversammlung und
der Reichsregierung geworden sind, verlangen wir, dass die Regierung mit der früheren Unwahrhaftigkeit im Verkehr der Völker endgültig bricht und nicht lediglich formelle Verträge abschließt, um sie beiseite zu schieben, sobald es ihr zweckmäßig erscheint. Der neue Friedensvertrag soll vielmehr für alle Völker, also auch für uns, unbedingtes Gesetz, unerschütterliche Grundlage einer neuen Völkergemeinschaft werden. Die Absicht einer offenen oder versteckten Nichtbeachtung der Friedensbedingungen darf niemals, weder bei unserm Volke noch bei unserer Regierung, auftauchen.
Im schreienden Gegensatz zu diesen Grundsätzen bestehen die feindlichen Staatsmänner auf der Unterfertigung dieses in wesentlichen Teilen undurchführbaren Friedensvertrages. Verweigern wir sie, so wird der Krieg von neuem aufflammen. [... ]
Die gegnerischen Regierungen würden ihre Übermacht zur Vernichtung aller Freiheiten, die die Revolution unserem Volke gebracht, ausnützen, sie würden das Deutsche Reich völlig zerstückeln und der dauernden Fremdherrschaft unterwerfen. Das arbeitende Volk würde unter der doppelten Last des schärfsten Arbeitszwanges und des Hungers schrankenlos ausgebeutet werden. [... Niemals mehr als in dieser Stunde empfinden alle Glieder unserer Partei, dass wir bei voller Treue zur Internationalen zu unserem Volke stehen und dass wir bereit sind, für unser Volk einzustehen und alles ihm zu opfern. (Bravo! bei den Sozialdemokraten.) [... ]
Gröber, Abgeordneter (Zentrum): Verehrte Versammlung! Die Zentrumsfraktion der Nationalversammlung hat von der Erklärung der Regierung Kenntnis genommen. Sie stimmt diesem Programm zu und wird die neue Regierung, bei deren Zusammensetzung sie sich beteiligt hat, unterstützen. [... ]
Wenn wir bereit sind, eine Zustimmung zum Vertrag im ganzen auszusprechen, so kann das nur bedeuten, dass wir mit die Verpflichtung übernehmen, den Vertrag, soweit es menschenmöglich ist, auszuführen, aber nicht eine Verpflichtung anzuerkennen, dass alle Bestimmungen im einzelnen durchführbar, erträglich sind und als solche von uns übernommen werden.
Aber diesen so schweren und kaum erfüllbaren Bedingungen gegenüber mit allen ihren Schädigungen des deutschen Volks stehen andere Tatsachen gegenüber, die wir in Rechnung stellen müssen.
Erstens. Der Frieden bringt Hunderttausende von Gefangenen in die deutschen Familien alsbald zurück. Millionen von deutschen Angehörigen dieser Gefangenen warten sehnsuchtsvoll auf den Augenblick, wo sie ihren Vater, ihren Sohn, ihren Bruder wieder in ihrer Mitte sehen werden. (Sehr richtig! im Zentrum und bei den Sozialdemokraten.)
Zweitens. Durch den Frieden wird die Hungersnot beendigt. Die Hungersnot fortdauern zu lassen mit all ihren mörderischen Wirkungen, die schon die Statistik nachzuweisen imstande ist, muss man vermeiden; es sind der Opfer mehr als genug.
Drittens. Der Friede kann uns allein die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Wiederaufbaus für Deutschland bringen, eine Möglichkeit, die freilich voraussetzt, dass wieder die deutsche Arbeit zur Geltung kommen wird; denn ohne eine sittliche Erneuerung sind alle Hoffnungen und alle Erwartungen für die Zukunft vergebens. (Sehr richtig! im Zentrum.)
Viertens bietet der Frieden auch die Möglichkeit, unsere deutsche Einheit, wenn auch in geschwächtem Umfang, aufrechtzuerhalten und damit die Grundlage und Voraussetzung unserer ganzen künftigen politischen Entwicklung zu wahren. [... Schiffer (Magdeburg), Abgeordneter (DDP): Im Gegensatz zu den beiden Herren Vorrednern habe ich dem hohen Hause mitzuteilen, dass die weitaus überwiegende Mehrheit meiner politischen Freunde sich entschlossen hat, dem vorliegenden Friedensvorschlag und den auf diese Bedingungen bezüglichen Erklärungen der Reichsregierung ihre Zustimmung zu versagen. 1
Wenn wir uns erinnern, wie der Sturm ausbrach in der Kuppelhalle der Berliner Aula, als der Ministerpräsident davon sprach, dass die Hand verdorren müsse, die einen solchen Vertrag unterzeichne, da wussten wir, das war ein echter Ton, der aus der Seele des Volkes kam. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.)[... ]
D. Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner, Abgeordneter (DNVP): Unser Vaterland befindet sich im schwersten Augenblick seiner Geschichte. Vor unseren Toren steht der Feind, und im Innern unseres Landes machen sich bedenkliche Zeichen der Auflösung bemerkbar. Jede Regierung,
die aus der Revolution hervorgegangen ist, wird selbstverständlich versuchen, eine neue Ordnung der Dinge herbeizuführen, aber es muss auch eine Ordnung sein. Bisher ist es der Regierung nicht gelungen, diese Ordnung herbeizuführen; die die Sicherheit des bürgerlichen Lebens und Eigentums gewährleistet. Wir waren deshalb auch nicht in der Lage, der vergangenen Regierung ein Vertrauensvotum zu erteilen, und wir sind ebenso wenig in der Lage, ein solches Vertrauensvotum der gegenwärtigen Regierung auszusprechen. (Sehr richtig! .rechts.) [... ]
Wir haben uns in unserer Partei die schweren Folgen, welche eine Ablehnung des Friedensvertrages für unser Volk, für unser Land herbeiführen kann, vollkommen klar gemacht. (Sehr richtig! rechts) Aber die Übel, die daraus entstehen können, können nur vorübergehend sein, (Sehr richtig! rechts.) während, wenn wir diesen Vertrag annehmen, wir für ungezählte Geschlechter unser ganzes Volk dem Elend preisgeben. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Da muss das lebende Geschlecht den Todesmut haben, die gegenwärtigen Folgen im Interesse der zukünftigen Geschlechter zu ertragen. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Für uns ist dieser Vertrag aus vielen Gründen unannehmbar. Zunächst aus militärischen Gründen! England, Amerika, die im Kriege die allgemeine Wehrpflicht eingeführt haben, wollen uns jetzt durch diesen Vertrag zwingen, in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht abzuschaffen und an die Stelle des vaterländischen Ehrendienstes ein Heer von Lohnsoldaten zu setzen. (Sehr wahr! rechts) Die allgemeine Wehrpflicht war für Deutschland ein wahrer Jungbrunnen, (Sehr richtig! rechts.) eine Erziehung des Volkes in hygienischer, in sittlicher Beziehung, die entscheidend für die ganze Entwicklung unseres Volkes gewesen ist: Jetzt sollen wir diese allgemeine Wehrpflicht, den Stolz Deutschlands, abschaffen; man geht sogar so weit, uns vorzuschreiben, in welcher Anzahl wir uns Polizeitruppen halten dürfen, um die Sicherheit des Landes zu gewährleisten. Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht bedeutet einen ungeheuren sittlichen und hygienischen Verlust für unser ganzes Volk. [. . .]
An die Seite unserer Wehrlosmachung stellt sich der Landraub. Wir sollen ein Gebiet verlieren in der Größe von etwa drei Viertel der Größe Großbritanniens, mit einer Einwohnerzahl von etwa 8 Millionen Menschen. Vor allen Dingen kommt hier Elsaß-Lothringen in Betracht. Es ist eigentümlich, wie schnell man sich in Deutschland mit der Abtretung von Elsaß-Lothringen - wie es scheint - stillschweigend abgefunden hat. (Lebhafte Zustimmung rechts.) [... ]
Haase (Berlin), Abgeordneter (USPD): Wir wissen, dass durch den Friedensvertrag unserem Volke ungeheure Lasten auferlegt werden. Der materielle und der seelische Druck wird schwer zu ertragen sein. Aus vollem Herzen fühlen wir mit allen denen, die gegen ihren Willen von ihren Volksgenossen losgetrennt werden. Wir verkennen auch nicht, dass durch den Vertrag gerade das Proletariat bei seinem sozialen Aufstieg und bei seiner politischen Machtentfaltung gehindert wird. Dennoch bleibt nichts anderes übrig als die Annahme des Vertrages. Ablehnung vergrößert nicht nur die Übel, - sie bedeutet vielmehr den sicheren Ruin. (Zustimmung bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Dass unser Volk in diese tieftraurige Lage gekommen ist, das verdankt es jenen ruchlosen Kriegstreibern und Kriegsverlängerern, derer es sich nicht beizeiten erwehrt hat. (Sehr wahr! bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Das unwahre Gerede, dass unser Heer nicht besiegt worden sei, dass die Revolution uns den Gegnern wehrlos ausgeliefert habe, dient bloß dem Zweck, die Schuldigen zu decken [...]
Der Imperialismus aller kapitalistischen Staaten hat nach unserer Überzeugung die Gegensätze hervorgerufen, die zum Wettrüsten und schließlich zum Kriege führten. Alle Regierungen haben Pulver aufgetürmt; aber die Habsburgische hat mit Billigung der deutschen Regierung die Lunte ans Pulverfass gelegt und den Weltbrand entzündet. [... ]
Wir brauchen den Frieden, denn sonst kommen wir nicht zum Wiederaufbau unseres Volkskörpers.
Der Ententenkapitalismus will sich durch den Friedensvertrag stärken und das kapitalistische System in der Welt gegen den fortschreitenden Sozialismus stützen. Vergebliche Mühe! Nicht der bürokratischen Planwirtschaft, sondern der sozialisierten Wirtschaft gehört die Zukunft. Ohne die Ausschaltung des. Kapitalgewinns lassen sich schon die auf uns lastenden Verpflichtungen gar nicht erfüllen. Die Vorgänge der letzten Woche in Frankreich, in Italien, in England beweisen, dass die Arbeiterklasse dort überall erstarkt, dass große soziale Bewegungen im Gange sind. Aber es wäre durchaus töricht, wenn man etwa auf eine nahe, in den nächsten Wochen sich vollziehende Weltrevolution rechnen wollte. (Hört! Hört! und Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die Weltrevolution schreitet vorwärts, sie schreitet unaufhaltsam vorwärts, aber nicht so rasch, wie wir es wünschen. Und aus diesem Grunde muss der Friedensvertrag unterschrieben werden. (Sehr richtig! bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Wir haben die volle Zuversicht und sind durch die lebhafte soziale Bewegung in den genannten Staaten in dieser Zuversicht gestärkt worden, dass der Friedensvertrag schließlich durch die Solidarität des internationalen Proletariats, das überall zur Herrschaft kommen wird, abgeändert werden wird. Dem Ententenkapitalismus können wir mit Fug und Recht zurufen: Ihr hemmt uns, doch ihr zwingt uns nicht! (Bravo! bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) ,
D. Dr. Kahl, Abgeordneter (DVP): Meine Herren! Die Deutsche Volkspartei lehnt einmütig diesen Frieden ab. [... ]
Wir lehnen ab, weil bei Annahme des Friedens der deutsche Staat als solcher vernichtet ist. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei.) Die beiden Säulen der staatlichen Kraft, Finanzhoheit und Militärhoheit, sind vernichtet. Die hierin angebotenen Milderungen sind nicht der Erwähnung wert. [. . .]
Das Unerträglichste ist, dass für dieses System der Knechtung die Figur des Völkerbundes erfunden und verwertet ist, des Bundes, der nach der ursprünglichen Idee des Erfinders die Weltbürgschaft für die Freiheit und die Gleichheit der Menschen und der Staaten sein sollte. Ob Wilson selbst falsches Spiel gespielt hat oder ob er seinerseits der Unterlegene ist, weiß ich nicht und kann ich nicht untersuchen. Im Ergebnis ist der Völkerbund nichts anderes als das Zerrbild von Freiheit und von Gleichheit. Die Verquickung des Völkerbundes mit dem Friedensinstrument ist das Musterbeispiel der versteckten Heuchelei, die diesem Friedensvertrag zugrunde liegt: unter dem Scheine der Gerechtigkeit der Wille, den gefürchteten und verhassten Feind auf unabsehbare Zeit in Fesseln zu schlagen. Dieser Völkerbund ist nur in den Friedensvertrag eingefügt und ihm vorangestellt, um die Durchführung der grausamen Friedensbedingungen selbst zu erleichtern. [... ]
Wir lehnen ab, weil wir es nie und nimmer verantworten können, freiwillig und wehrlos die kostbarsten Teile deutscher Erde, zunächst unsere Ostprovinzen, vom Mutterlande abschneiden zu lassen. Wir können es nicht, weil wir geschichtlich mit diesen Volksgenossen aufs engste verwachsen sind, weil wir uns dadurch der wertvollsten wirtschaftlichen Kräfte und Quellen berauben, weil wir die Möglichkeit einer nationalen Siedlungspolitik endgültig verlieren würden. [... ]
Schuld an unserer traurigen Lage ist die Auflösung des Heeres, (Sehr richtig! rechts.) die Entblößung von allen Machtmitteln, die Selbstschwächung durch Generalstreiks gewissenloser Art usw. (Sehr richtig! rechts. - Zurufe von den Sozialdemokraten.) Das sind vom Kriegsausgange gänzlich unabhängige Kausalzusammenhänge. Ich hätte nicht weiter davon angefangen, habe auch nicht die Absicht, mich weiter in dieser Frage auseinander zusetzen; ich stelle nur fest, dass Herr Haases Antwort auf diese Frage eine falsche war.
Ja, hätten wir noch ein Schwert in der Hand! (Lachen bei den Sozialdemokraten.) Dann wäre die Antwort leicht zu finden! (Sehr richtig! rechts) Das ist die Meinung eines jeden ehrliebenden Germanen! (Lebhafter Beifall rechts.) [... (aus: Detlef Junker (Hrsg.): Deutsche Parlamentsdebatten, Bd. 2: 1919-1933, Frankfurt/Main 1971, S. 31 ff.)



[Inhaltsverzeichnis]

 

Dok. 3 Auszüge aus dem Friedensvertrag von Versailles (28. Juni 1919)

Teil I: Völkerbundssatzung
In der Erwägung, dass es zur Förderung der Zusammenarbeit unter den Nationen und zur Gewährleistung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit wesentlich ist, bestimmte Verpflichtungen zu übernehmen, nicht zum Kriege zu schreiten, in aller Öffentlichkeit auf Gerechtigkeit und Ehre gegründete internationale Beziehungen zu unterhalten, die Vorschriften des internationalen Rechtes, die fürderhin als Richtschnur für das tatsächliche Verhalten der Regierungen anerkannt sind, genau zu beobachten, die Gerechtigkeit herrschen zu lassen und alle Vertragsverpflichtungen in den gegenseitigen Beziehungen der organisierten Völker peinlich zu achten, nehmen die Hohen Vertragschließenden Teile die gegenwärtige Satzung, die den Völkerbund errichtet, an [... ]
Artikel 2: Der Bund übt seine in dieser Satzung bestimmte Tätigkeit durch eine Bundesversammlung und durch einen Rat, denen ein ständiges Sekretariat beigegeben ist, aus [. . .]
Artikel 8: Die Bundesmitglieder bekennen sich zu dem Grundsatz, dass die Aufrechterhaltung des Friedens eine Herabsetzung der nationalen Rüstungen auf das Mindestmaß erfordert, das mit der nationalen Sicherheit und mit der Erzwingung internationaler Verpflichtungen durch gemeinschaftliches Vorgehen vereinbar ist.
Der Rat entwirft unter Berücksichtigung der geographischen Lage und der besonderen Verhältnisse eines jeden Staates die Abrüstungspläne und unterbreitet sie den verschiedenen Regierungen zur Prüfung und Entscheidung.
Von zehn zu zehn Jahren sind diese Pläne einer Nachprüfung und gegebenenfalls einer Berichtigung zu unterziehen.
Die auf diese Weise festgesetzte Grenze der Rüstungen darf nach ihrer Annahme durch die verschiedenen Regierungen nicht ohne Zustimmung des Rates überschritten werden.
Mit Rücksicht auf die schweren Bedenken gegen die private. Herstellung von Munition oder Kriegsgerät beauftragen die Bundesmitglieder den Rat, auf Mittel gegen die daraus entspringenden schlimmen Folgen Bedacht zu nehmen, und zwar unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bundesmitglieder; die nicht in der Lage sind, selbst die für ihre Sicherheit erforderlichen Mengen an Munition und Kriegsgerät herzustellen. Die Bundesmitglieder übernehmen es, sich in der offensten und erschöpfendsten Weise gegenseitig jede Auskunft über den Stand ihrer Rüstung, über ihr Heer-, Flotten- und Luftschifffahrtsprogramm und über die Lage ihrer auf Kriegszwecke einstellbaren Industrien zukommen zu lassen [... ]
Artikel 10; Die Bundesmitglieder verpflichten sich, die Unversehrtheit des Gebiets und die bestehende politische Unabhängigkeit aller Bundesmitglieder zu achten und gegen jeden äußeren Angriff zu wahren. Im Falle eines Angriffs, der Bedrohung mit einem Angriff oder einer Angriffsgefahr nimmt der Rat auf die Mittel zur Durchführung dieser Verpflichtung Bedacht.

Artikel 11: Ausdrücklich wird hiermit festgestellt, dass jeder Krieg, mag davon unmittelbar ein Bundesmitglied betroffen werden oder nicht, eine Angelegenheit des ganzen Bundes ist, und dass dieser die zum wirksamen Schutz des Völkerfriedens geeigneten Maßnahmen zu ergreifen hat. Tritt ein solcher Fall ein, so beruft der Generalsekretär unverzüglich auf Antrag irgendeines Bundesmitgliedes den Rat.
Es wird weiter festgestellt, dass jedes Bundesmitglied das Recht hat, in freundschaftlicher Weise die Aufmerksamkeit der Bundesversammlung oder des Rates auf jeden Umstand zu lenken, der von Einfluss auf die internationalen Beziehungen sein kann und daher den Frieden oder das gute Einvernehmen zwischen den Nationen, von dem der Friede abhängt, zu stören droht.
Artikel 12: Alle Bundesmitglieder kommen überein, eine etwa zwischen ihnen entstehende Streitfrage, die zu einem Bruche führen könnte, entweder der Schiedsgerichtsbarkeit oder dem gerichtlichen Verfahren oder der Prüfung durch den Rat zu unterbreiten. Sie kommen ferner überein, in keinem Falle vor Ablauf von drei Monaten nach dem Spruch der Schiedsrichter oder der gerichtlichen Entscheidung oder dem Berichte des Rates zum Kriege zu schreiten [...)
Artikel 13: Die Bundesmitglieder kommen überein, dass, wenn zwischen ihnen eine Streitfrage entsteht, die nach ihrer Ansicht einer schiedsrichterlichen Lösung oder dem gerichtlichen Verfahren zugänglich ist und die auf diplomatischem Wege nicht zufriedenstellend geregelt werden kann, die Frage in ihrer Gesamtheit der Schiedsgerichtsbarkeit unterbreitet werden soll [... ]
Artikel 14: Der Rat wird mit dem Entwurf eines Planes zur Errichtung eines Ständigen Internationalen Gerichtshofs betraut und hat den Plan den Bundesmitgliedern zu unterbreiten. Dieser Gerichtshof befindet über alle ihm von den Parteien unterbreiteten internationalen Streitfragen. Er erstattet ferner gutachtliche Äußerungen über jede ihm vom Rate oder der Bundesversammlung vorgelegte Streitfrage oder sonstige Angelegenheit.
Artikel 15: Entsteht zwischen Bundesmitgliedern eine Streitfrage, die zu einem Bruche führen könnte, und wird diese Streitfrage nicht, wie im Artikel 13 vorgesehen, der Schiedsgerichtsbarkeit oder dem gerichtlichen Verfahren unterbreitet, so kommen die Bundesmitglieder überein, sie vor den Rat zu bringen. Zu diesem Zwecke genügt es, wenn eine der Parteien den Generalsekretär von der Streitfrage benachrichtigt; dieser veranlasst alles Nötige zu erschöpfender Untersuchung und Prüfung.
Die Parteien haben ihm binnen kürzester Frist eine Darlegung ihres Falles mit allen einschlägigen Tatsachen und Belegstücken mitzuteilen; der Rat kann deren sofortige Veröffentlichung anordnen.
Der Rat bemüht sich, die Schlichtung der Streitfrage herbeizuführen [... Kann die Streitfrage nicht geschlichtet werden, so erstattet und veröffentlicht der Rat einen auf einstimmigem Beschluss oder Mehrheitsbeschluss beruhenden Bericht, der die Einzelheiten der Streitfrage und die Vorschläge wiedergibt, die er als die zur Lösung der Frage gerechtesten und geeignetsten empfiehlt [... Macht eine Partei geltend und erkennt der Rat an, dass sich der Streit auf eine Frage bezieht, die nach internationalem Rechte zur ausschließlichen Zuständigkeit dieser Partei gehört, so hat der Rat dies in einem Berichte festzustellen, ohne eine Lösung der Frage vorzuschlagen.
Der Rat kann in allen in diesem Artikel vorgesehenen Fällen die Streitfrage vor die Bundesversammlung bringen. Die Bundesversammlung hat sich auf Antrag einer der Parteien mit der Streitfrage zu befassen; der Antrag ist binnen vierzehn Tagen zu stellen, nachdem die Streitfrage vor den Rat gebracht worden ist. [. . ]
Artikel 16: Schreitet ein Bundesmitglied entgegen den in den Artikeln 12, 13 und 15 übernommenen Verpflichtungen zum Kriege, so wird es ohne weiteres so angesehen, als hätte es eine Kriegshandlung gegen alle anderen Bundesmitglieder begangen. Diese verpflichten sich, unverzüglich alle Handels- und Finanzbeziehungen zu ihm abzubrechen, ihren Staatsangehörigen jeden Verkehr mit den Staatsangehörigen des vertragsbrüchigen Staates zu untersagen und alle finanziellen, Handels- und persönlichen Verbindungen zwischen den Staatsangehörigen dieses Staates und jedes anderen Staates, gleichviel ob Bundesmitglied oder nicht, abzuschneiden [... ]
Jedes Mitglied, das sich der Verletzung einer aus der Satzung entspringenden Verpflichtung schuldig macht, kann aus dem Bunde ausgeschlossen werden. Die Ausschließung wird durch Abstimmung aller anderen im Rate vertretenen Bundesmitglieder ausgesprochen.
Artikel 17: Bei Streitfragen zwischen einem Bundesmitglied und einem Nichtmitglied oder zwischen Staaten, die Nichtmitglieder sind, werden der Staat oder die Staaten, die Nichtmitglieder sind, aufgefordert, sich für die Beilegung der Streitfrage den den Bundesmitgliedern obliegenden Verpflichtungen zu unterwerfen, und zwar unter den vom Rat gerecht erachteten Bedingungen [... ]
Artikel 19: Die Bundesversammlung kann von Zeit zu Zeit die Bundesmitglieder zu einer Nachprüfung der unanwendbar gewordenen Verträge und solcher internationaler Verhältnisse auffordern; deren Aufrechterhaltung den Weltfrieden gefährden könnte. [. . .]
Artikel 25: Die Bundesmitglieder verpflichten sich, die Errichtung und Zusammenarbeit anerkannter freiwilliger nationaler Organisationen des Roten Kreuzes zur Hebung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und Milderung der Leiden in der Welt zu fördern und zu begünstigen.

Teile II-XV
Artikel 31: In Anerkennung der Tatsache, dass die Verträge vom 19. April 1839, die vor dem Kriege die Rechtslage Belgiens bestimmten, durch die Verhältnisse überholt sind, stimmt Deutschland der Aufhebung dieser Verträge zu und verpflichtet sich schon jetzt zur Anerkennung und Beobachtung aller wie auch immer gearteten Übereinkommen, die von den alliierten und assoziierten Hauptmächten oder einzelnen von ihnen mit der Belgischen oder der Niederländischen Regierung an Stelle der genannten Verträge von 1839 etwa geschlossen werden. Sollte sein förmlicher Beitritt zu diesen Übereinkommen oder zu einzelnen ihrer Bestimmungen gefordert werden, so verpflichtet sich Deutschland schon jetzt, diesen Beitritt zu erklären.
Artikel 42: Es ist Deutschland untersagt, auf dem linken Ufer des Rheines und auf dem rechten Ufer westlich einer 50 km östlich des Flusses verlaufenden Linie Befestigungen beizubehalten oder anzulegen.
Artikel 43: Ebenso ist in der im Artikel 42 bezeichneten Zone die ständige oder zeitweise Unterhaltung oder Ansammlung von Streitkräften untersagt. Das gleiche gilt für jedwede militärischen Übungen und die Beibehaltung aller materiellen Vorkehrungen für eine Mobilmachung.
Artikel 44: Jeder etwaige Verstoß Deutschlands gegen die Bestimmungen der Artikel 42 und 43 gilt als eine feindselige Handlung gegen die Signatarmächte des gegenwärtigen Vertrags
und als Versuch einer Störung des Weltfriedens.
Artikel 45: Als Ersatz für die Zerstörung der Kohlengruben in Nordfrankreich und als Anzahlung auf den Betrag der von Deutschland geschuldeten Wiedergutmachung der Kriegsschäden tritt Deutschland das volle und unbeschränkte, völlig schulden- und lastenfreie Eigentum an den Kohlengruben im Saarbecken mit dem ausschließlichen Ausbeutungsrecht an Frankreich ab.
Artikel 80: Deutschland erkennt die Unabhängigkeit Österreichs in den durch Vertrag zwischen diesem Staate und den alliierten und assoziierten Hauptmächten festzusetzenden Grenzen an und verpflichtet sich, sie unbedingt zu achten, Deutschland erkennt an, dass diese Unabhängigkeit unabänderlich ist, es sei denn, dass der Rat des Völkerbunds einer Abänderung zustimmt.
Artikel 160: 1. Spätestens am 31. März 1920 darf das deutsche Heer nicht mehr als 7 Infanterie- und 3 Kavallerie-Divisionen umfassen.
Von diesem Zeitpunkt ab darf die gesamte Iststärke des Heeres der sämtlichen deutschen Einzelstaaten nicht mehr als 100000 Mann, einschließlich der Offiziere und der Depots, betragen. Das Heer ist nur für die Erhaltung der Ordnung innerhalb des deutschen Gebietes und zur Grenzpolizei bestimmt.
Die Gesamtstärke an Offizieren, einschließlich der Stäbe, ohne Rücksicht auf deren Zusammensetzung, darf die Zahl viertausend nicht übersteigen. [. . .]
Der deutsche große Generalstab und alle anderen ähnlichen Formationen werden aufgelöst und dürfen unter keiner Gestalt neu gebildet werden.
Artikel 181: Nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrags dürfen die deutschen Seestreitkräfte im Dienst höchstens betragen: -
6 Schlachtschiffe der Deutschland- oder Lothringen-Klasse,
6 kleine Kreuzer,
12 Zerstörer,
12 Torpedoboote oder
eine gleiche Anzahl von Ersatzschiffen der im Artikel 190 vorgesehenen Bauart.
Es darf kein Unterwasserfahrzeug darunter sein.
Alle anderen Kriegsschiffe müssen, soweit nicht der gegenwärtige Vertrag ein anderes bestimmt, in Reserve gestellt oder Handelszwecken dienstbar gemacht werden.
Artikel 190: Es ist Deutschland untersagt, irgendwelche Kriegsschiffe zu bauen oder zu erwerben, es sei denn zum Ersatz der durch den gegenwärtigen Vertrag (Artikel 181) vorgesehenen in Dienst gestellten Einheiten.
Die vorerwähnten Ersatzbauten dürfen keine größere Wasserverdrängung haben als
10000 Tonnen für Schlachtschiffe, 6000 Tonnen für die kleinen Kreuzer, 800 Tonnen für die Zerstörer,
200 Tonnen für die Torpedoboote.
Außer im Falle des Verlustes eines Schiffes dürfen die Einheiten der verschiedenen Klassen erst nach einem Zeitraum von
20 Jahren für die Schlachtschiffe und Kreuzer, 15 Jahren für die Zerstörer und Torpedoboote, gerechnet vom Stapellauf an, ersetzt werden. Artikel 191: Der Bau und der Erwerb aller Unterwasserfahrzeuge, selbst zu Handelszwecken, ist Deutschland untersagt.
Artikel 198: Deutschland darf Luftstreitkräfte weder zu Lande noch zu Wasser unterhalten. Artikel227: Die alliierten und assoziierten Mächte stellen Wilhelm II. von Hohenzollern, vormaligen Kaiser von Deutschland, wegen schwerster Verletzung des internationalen Sittengesetzes und der Heiligkeit der Verträge unter öffentliche Anklage.
Ein besonderer Gerichtshof wird eingesetzt, um über den Angeklagten unter Wahrung der wesentlichen Bürgschaften des Rechts auf Verteidigung zu Gericht zu sitzen. Der Gerichtshof besteht aus fünf Richtern, von denen je einer von folgenden fünf Mächten, nämlich den Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan, ernannt wird.
Der Gerichtshof urteilt auf Grundlage der erhabensten Grundsätze der internationalen Politik; Richtschnur ist für ihn, den feierlichen Verpflichtungen und internationalen Verbindlichkeiten ebenso wie dem internationalen Sittengesetze Achtung zu verschaffen. Es steht ihm zu, die Strafe zu bestimmen, deren Verhängung er für angemessen erachtet.
Die alliierten und assoziierten Mächte werden an die Regierung der Niederlande das Ersuchen richten, den vormaligen Kaiser zum Zwecke seiner Aburteilung auszuliefern.
Artikel 231: Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt an, dass Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben.
Artikel 232: Die alliierten und assoziierten Regierungen erkennen, dass die Hilfsmittel Deutschlands unter Berücksichtigung ihrer dauernden, sich aus den übrigen Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrags ergebenden Verminderung nicht ausreichen, um die volle Wiedergutmachung aller dieser Verluste und Schäden zu gewährleisten.
Immerhin verlangen die alliierten und assoziierten Regierungen, und Deutschland verpflichtet sich dazu, dass alle Schäden wiedergutgemacht werden, die der Zivilbevölkerung jeder der alliierten und assoziierten Mächte und ihrem Eigentum während der Zeit, in der sich die beteiligte Macht mit Deutschland im Kriegszustand befand, durch den bezeichneten Angriff zu Lande, zur See und in der Luft zugefügt worden sind.
Artikel 235: Um den alliierten und assoziierten Mächten schon jetzt die Wiederaufrichtung ihres gewerblichen und wirtschaftlichen Lebens zu ermöglichen, bevor der endgültige Betrag ihrer Ansprüche festgesetzt ist, zahlt Deutschland in Anrechnung auf obige Schuld während der Jahre 1919, 1920 und der ersten 4 Monate von 1921 in so viel Raten und in solcher Form (in Gold, Waren, Schiffen, Wertpapieren oder anderswie), wie es der Wiedergutmachungsausschuss festsetzt, den Gegenwert von 20000000000 (zwanzig Milliarden) Mark Gold; aus dieser Summe werden zunächst die Kosten für die Besatzungsarmee entsprechend dem Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918 bestritten; weiter können diejenigen Mengen von Nahrungsmitteln und Rohstoffen, die von den Regierungen der alliierten und assoziierten Hauptmächte für nötig gehalten werden, um Deutschland die Möglichkeit zur Erfüllung seiner Verpflichtung zur Wiedergutmachung zu gewähren, gleichfalls mit Genehmigung der genannten Regierungen aus der bezeichneten Summe bezahlt werden.
Artikel 248: Unter Vorbehalt der von dem Wiedergutmachungsausschuss etwa bewilligten Ausnahmen haften der gesamte Besitz und alle Einnahmequellen des Deutschen Reichs und der deutschen Staaten an erster Stelle für die Bezahlung der Kostender Wiedergutmachung und aller anderen Lasten, dies ich aus dem gegenwärtigen Vertrag oder aus allen ihn ergänzenden Verträgen und Übereinkommen oder aus den zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten während des Waffenstillstands und seinen Verlängerungen geschlossenen Abmachungen ergeben.
Artikel 313: Die den alliierten und assoziierten Mächten angehörigen Luftfahrzeuge haben innerhalb des deutschen Gebietes und der deutschen Hoheitsgewässer volle Flug- und Landungsfreiheit und genießen dieselben Vergünstigungen wie deutsche Luftfahrzeuge, besonders in Notfällen zu Land oder See.
Artikel 321: Deutschland verpflichtet sich, dem Personen-, Güter-, Schiffs-, Boots-, Eisenbahnwagen und Postverkehr von oder nach den angrenzenden oder nichtangrenzenden Gebieten irgendeiner der alliierten und assoziierten Mächte freien Durchgang durch sein Gebiet auf den für den internationalen Durchgangsverkehr geeignetsten Wegen, auf Eisenbahnen, schiffbaren Wasserläufen oder Kanälen zu gewähren, auch zu diesem Zweck die Durchfahrt durch die Hoheitsgewässer zu gestatten. Der Personen-, Waren-, Schiffs-, Boots-, Wagen-, Eisenbahnwagen- und Postverkehr wird keinen Durchgangszöllen oder unnützen Verzögerungen oder Beschränkungen unterworfen und hat in Deutschland in bezug auf Gebühren- und Verkehrserleichterungen sowie in jeder anderen Hinsicht ein Anrecht auf gleiche Behandlung wie der innerdeutsche Verkehr.
Die Durchgangsgüter bleiben von allen Zoll- oder ähnlichen Abgaben frei.
Artikel 428: Um die Ausführung des gegenwärtigen Vertrags durch Deutschland sicherzustellen, werden die deutschen Gebiete westlich des Rheins einschließlich der Brückenköpfe während eines Zeitraums von 15 Jahren nach Inkrafttreten des gegenwärtigen Vertrags durch die Truppen der alliierten und assoziierten Mächte besetzt gehalten.
(aus: Reichsgesetzblatt Jg. 1919, S. 717ff.)




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Dok. 4 Reichskanzler Wirth zur Annahme des Londoner Ultimatums (10. Mai 1921)

... Es bleibt uns keine andere Möglichkeit als Annahme oder Ablehnung; - so hat es der Sieger beschlossen. Das Ja bedeutet, dass wir uns bereit erklären, die schweren finanziellen Lasten, die man Jahr für Jahr von uns fordert, in freier Arbeit zu tragen. Die Ablehnung aber würde bedeuten die Zwangsvollstreckung in unsere ganze Volkswirtschaft, würde bedeuten Sklavenarbeit unter Aufsicht feindlicher Bajonette, würde bedeuten die Auslieferung der Grundlagen unserer ganzen industriellen Tätigkeit; Zerreißung unseres so stark geschwächten Wirtschaftskörpers und Knebelung unseres ganzen Erwerbslebens wäre die Folge.
Aber noch ungeheuerlicher könnten sich die Wirkungen für unsere politische Existenz, für unser Reich auswachsen. Es steht mehr als Geld und Gut auf dem Spiele. Es handelt sich um die ganze Zukunft unseres hart geprüften, geliebten Vaterlandes. Um das Reich und seine Einheit zu retten, um deutsches Land vor der Gefahr feindlicher Invasion zu bewahren, um die deutsche Freiheit zu erhalten, dafür ist das deutsche Volk zu den höchsten materiellen Opern bereit.
Die deutsche Regierung nimmt aus diesem Grunde das Ultimatum an. Wir wissen, dass mit
dieser Annahme gewaltige Folgen verknüpft sein werden für die Gestaltung unseres Wirtschaftslebens; wir wissen vor allem, dass die Wirkungen für die weltwirtschaftliche Eingliederung Deutschlands außerordentlich schwer sein werden. Die Verantwortung für die weltwirtschaftlichen Folgen des Ultimatums liegt bei der Gegenseite....
Zwecklos wäre es, das Ja auszusprechen, ohne den ernsten und entschlossenen Willen, das Äußerste aufzubieten, um den uns auferlegten Lasten gerecht zu werden. Nur durch ,Leistungen, nicht durch Worte können wir unsere Gegner von der Aufrichtigkeit unseres Wollens überzeugen und dadurch die Atmosphäre schaffen, in der eine erträgliche Handhabung der Londoner Beschlüsse im Rahmen unserer Leistungsfähigkeit gesichert wird. . . .
Dass wir bei dieser schicksalsschweren Entschließung unsere Blicke auch auf Oberschlesien richten, bedarf keinerlei Begründung. In dieser Hinsicht vertrauen wir fest auf das Ergebnis der Volksabstimmung. Worauf es jetzt ankommt ... ist, dass die alliierten Regierungen den von polnischer Seite gemachten Versuch, eine, allem Recht hohnsprechende vollendete Tatsache zu schaffen, nicht dulden werden, und dass auf keinen Fall ein polnischer Diktator die wenigen Rechte, die uns der Friedensvertrag gibt, mit Füßen tritt. Dieser Friedensvertrag, aus dem uns, aus dem Deutschland und seinem Volke so gigantische Lasten auferlegt werden, begründet für die alliierten Regierungen heilige Pflichten,
wie der englische Premierminister noch in diesen Tagen ausdrücklich anerkannt hat....
(aus: H. Michaelis und E. Schraepler (Hrsg.): Ursachen und Folgen. Bd. 4: Die Weimarer Republik. Vertragserfüllung und innere Bedrohung 1919-1922, Berlin o. J., S. 344f.)




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Dok. 5 Der Vertrag von Rapallo (16. April 1922)

Artikel 1: Die beiden Regierungen sind darüber einig, dass die Auseinandersetzung zwischen dem Deutschen Reiche und der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik über die Fragen aus der Zeit des Kriegszustandes zwischen Deutschland und Russland auf folgender Grundlage geregelt wird:
a) Das Deutsche Reich und die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik verzichten gegenseitig auf den Ersatz ihrer Kriegskosten sowie auf den Ersatz der Kriegsschäden, das ;heißt, derjenigen Schäden, die ihnen und ihren Angehörigen in den Kriegsgebieten durch militärische Maßnahmen einschließlich aller in Feindesland vorgenommenen Requisitionen entstanden sind. Desgleichen verzichten beide Teile auf den Ersatz der Zivilschäden, die den Angehörigen des einen Teils durch die sogenannten Kriegsausnahmegesetze oder durch Gewaltmaßnahmen staatlicher Organe des anderen Teiles verursacht worden sind.
b) Die durch den Kriegszustand betroffenen öffentlichen und privaten Rechtsbeziehungen, einschließlich der Frage der Behandlung der in die Gewalt des anderen Teiles geratenen Handelsschiffe, werden nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit geregelt werden.
c) Deutschland und Russland verzichten gegenseitig auf Erstattung der beiderseitigen Aufwendungen für Kriegsgefangene. Ebenfalls verzichtet die Deutsche Regierung auf Erstattung der von ihr ,für die in Deutschland internierten Angehörigen der Roten Armee gemachten Aufwendungen. Die Russische Regierung verzichtet ihrerseits auf Erstattung des Erlöses aus von Deutschland vorgenommenen Verkäufen des von diesen Internierten nach Deutschland gebrachten Heeresgutes.
Artikel 2: Deutschland verzichtet auf die Ansprüche, die sich aus der bisherigen Anwendung der Gesetze und Maßnahmen der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik auf deutsche Reichsangehörige oder ihre Privat
rechte sowie auf die Rechte des Deutschen Reichs und der Länder gegen Russland sowie aus den von der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik oder ihren Organen sonst gegen Reichsangehörige oder ihre Privatrechte getroffenen Maßnahmen ergeben, vorausgesetzt, dass die Regierung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik auch ähnliche Ansprüche dritter Staaten nicht befriedigt.
Artikel 3: Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen dem Deutschen Reiche und der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik werden sogleich wieder aufgenommen. Die Zulassung der beiderseitigen Konsuln wird durch ein besonderes Abkommen geregelt werden.
Artikel 4: Die beiden Regierungen sind sich ferner auch darüber einig, dass für die allgemeine Rechtsstellung der Angehörigen des einen Teiles im Gebiete des anderen Teiles und für die allgemeine Regelung der beiderseitigen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der Grundsatz der Meistbegünstigung gelten soll. Der Grundsatz der Meistbegünstigung erstreckt sich nicht auf die Vorrechte und Erleichterungen; die die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik einer Sowjetrepublik oder einem solchen Staate gewährt, der früher Bestandteil des ehemaligen Russischen Reiches war.
Artikel 5: Die beiden Regierungen werden den wirtschaftlichen Bedürfnissen der beiden Länder in wohlwollendem Geiste wechselseitig entgegenkommen. Bei einer grundsätzlichen. Regelung dieser Frage auf internationaler Basis werden sie in vorherigen Gedankenaustausch eintreten. Die deutsche Regierung erklärt sich bereit, die ihr neuerdings mitgeteilten, von Privatfirmen beabsichtigten Vereinbarungen nach Möglichkeit zu unterstützen und ihre Durchführung zu erleichtern [... j
(aus: Michaelis/Schraepler a. a. O., Bd. S. 579 f.)



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Dok. 6 General Hans von Seeckt zur außenpolitischen Lage (11. September 1922)

Deutschland muss aktive Politik treiben. Das muss jeder Staat. In dem Augenblick, in dem er auf aktive Politik verzichtet, hört er auf, ein Staat zu sein. Zu einer aktiven Politik gehört ein Ziel und ein Wille. Für die Durchführung ist richtige Abschätzung der eigenen Kraft erforderlich und daneben Einsicht in die Wege und Ziele der anderen Mächte. [. . .]
Hat nicht endlich die erste Regelung deutscher politischer Aktivität, der Rapallovertrag, seine klare Wirkung in der Richtung einer Hebung deutschen Ansehens gebracht? Die Stellung zu diesem Vertrage scheidet die Geister bei der Beurteilung des russischen Problems. Es kommt bei ihm nicht in erster Linie auf die wirtschaftliche Bewertung an, obwohl sie durchaus nicht gering einzuschätzen ist, sondern auf den politischen Erfolg. Eine Verbindung Deutschlands mit Bußland ist der erste und bisher fast einzige Machtzuwachs, den wir seit dem Friedensschluss erreichten. Dass der Anfang dieser Verbindung auf wirtschaftlichem Gebiet liegt, ist nach der Gesamtlage naturgemäß, die Stärke liegt aber darin, dass diese wirtschaftliche Annäherung die Möglichkeit politischer und damit auch militärischer Verbindung vorbereitet. Dass in solcher doppelten Verbindung ein Machtzuwachs für Deutschland - und auch für Russland - liegt, kann nicht bezweifelt werden. Es gibt nun deutsche Politiker, die solchen Machtzuwachs fürchten. [. . .]
Mit Polen kommen wir nun zum Kern des Ostproblems. Polens Existenz ist unerträglich, unvereinbar mit den Lebensbedingungen Deutschlands. Es muss verschwinden und wird verschwinden durch eigene, innere Schwäche und durch Russland - mit unserer Hilfe. Polen ist für Russland noch unerträglicher als für uns; kein Bußland findet sich mit Polen ab. Mit Polen fällt eine der stärksten Säulen des Versailler Friedens, die Vormachtstellung Frankreichs. Dieses Ziel zu erreichen, muss einer der festesten Richtungspunkte der deutschen Politik sein, weil er ein erreichbarer ist. Erreichbar nur durch Bußland oder mit seiner Hilfe.
Polen kann niemals Deutschland irgendwelchen Vorteil bieten, nicht wirtschaftlich, denn es ist entwicklungsunfähig, nicht politisch, denn es ist Vasall Frankreichs. Die Wiederherstellung der Grenze zwischen Russland und Deutschland ist die Voraussetzung beiderseitiger Erstarkung. Russland und Deutschland in den Grenzen von 1914 sollte die Grundlage einer Verständigung zwischen beiden sein. [... Wir wollen zweierlei: erstens eine Stärkung Bußlands auf wirtschaftlichem und auf politischem, also militärischem Gebiet und damit indirekt die eigene Stärkung, indem wir einen zukünftigen möglichen Bundesgenossen stärken: wir wollen ferner, zunächst vorsichtig und versuchend, die unmittelbare eigene Stärkung, indem wir eine uns im Bedarfsfall dienstbare Rüstungsindustrie in Russland heranbilden helfen. [... ]
Das deutsche Volk soll in seiner sozialistischen Mehrheit einer aktiven Politik, die mit Kriegsmöglichkeiten rechnen mu8, abgeneigt sein. Es ist zuzugeben, dass der Geist, der über der Versailler Friedensdelegation schwebte, noch nicht verschwunden ist und dass der törichte Ruf: "Nie wieder Krieg!" verbreiteten Nachhall findet. Er findet ihn auch in manchen pazifistisch-bürgerlichen Kreisen, aber es gibt auch unter den Arbeiterkreisen, auch in der offiziellen Sozialdemokratischen Partei viele, die nicht gewillt sind, dem Franzosen und Polen aus der Hand zu fressen. Gewiss besteht im deutschen Volk weitgehendes und erklärliches Friedensbedürfnis. Am klarsten wird das Für und Wider des Krieges in militärischen Köpfen abgewogen werden, aber Politik treiben, heißt führen. Dem Führer wird trotz allem das deutsche Volk in dem Kampf um seine Existenzfolgen. Diesen Kampf vorzubereiten, ist die Aufgabe; denn erspart wird er uns nicht.
Kommt es zu kriegerischen Verwicklungen - und sie erscheinen heute schon greifbar nah -, dann wird es nicht Aufgabe der leitenden Staatsmänner bei uns sein, Deutschland aus dem Konflikt herauszuhalten - das wird vergeblich oder Selbstmord sein -, sondern so stärk wie möglich auf die richtige Seite zu treten.
(aus: O.-E. Schüddekopf: Das Heer und die Republik, Hannover/Frankfurt 1955, S. 160ff.)




[Inhaltsverzeichnis]
Dok. 7 Gustav Stresemann über die Zukunft der europäischen Politik (15. Mai 1923)

... So scheint es, dass wir in einer Zeit leben, in der es sich für die Völker der Welt darum handelt, die wirtschaftliche Anarchie zu beenden und vor allem ein Programm zu schaffen, nach, dem Sieger und Unterlegene wirtschaftlich nebeneinander leben könnten. Mancher seufzt nach dem Mann, der ein Reparationsprogramm so mathematisch sicher feststellen könnte, dass Frankreich befriedigt sein müsste, die Summe in den Grenzen der deutschen Leistungsfähigkeit läge und in dem die Zahlungsmodalitäten so gewählt seien,' dass sie die für die Weltwirtschaft notwendige Kaufkraft Deutschlands nicht erschüttern, jedoch Frankreich die Möglichkeit geben, die Summe zu erhalten, deren es zum Wiederaufbau Nordfrankreichs und zur Sanierung seiner eigenen Finanzen bedarf.
Wir denken oft zu wenig geschichtlich. Die Zeit, in der wir leben, ist eine Zeit der größten sozialen, geistigen, wirtschaftlichen und diplomatischen Umwälzungen. Die Friedensschlüsse nach dem Weltkriege haben keine Epochen jahrzehntelanger friedlicher Entwicklung in Aussicht gestellt. ... Überall empfinden die Völker den heutigen Zustand als etwas Unfertiges und bereiten sich vor auf Entscheidungen, die mindestens in Jahrzehnten Neues gestalten können.
Von diesen Gesichtspunkten geht auch die französische Politik aus, wenn sie Sicherheiten gegen Deutschland verlangt. Kein Franzose ist so töricht, in dem gegenwärtigen Deutschland eine Bedrohung zu sehen oder an Deutschlands Entwaffnung zu zweifeln. Aber die Sorge vor einem wiedererstehenden Deutschland lähmt die Entschlusskraft der französischen Politiker zu objektivem Denken. Sie begründen die Forderung der Herrschaft über die deutschen Eisenbahnen im Rheintand wirtschaftlich und meinen sie politisch. Ihr Ziel ist der politische und wirtschaftliche Imperialismus Frankreichs, um Deutschland dauernd in Schach zu halten, nachdem ihr Versuch, durch Demütigung Deutschlands und unerträglich harte Friedensbedingungen die deutsche Einheit zu zerschlagen. an der Vernunft und Vaterlandsliebe des deutschen Volkes zerschellt ist.
Für England wiederum endet jede wirtschaftliche Erwägung, die zugunsten einer Verständigung mit Deutschland spricht, an der politischen Denkungsweise, die einen Zerfall der Entente nicht zugibt....
Man wird Frankreich nicht Unrecht tun, wenn man annimmt, dass seine Politik dahin zielt, eine Verständigung über die Ruhrfrage zuzulassen, dauernd dort nicht zu bleiben - trotz aller französischen und belgischen Noten -, aber dafür um so mehr Kompensationen in der Rheinprovinz zu fordern, die auf eine mittelbare Annexion des Rheinlandes hinauslaufen. Hier sind weltgeschichtliche Einschnitte. Es geht um den deutschen Rhein, und nicht um das Ausmaß deutscher Leistungen.. . . Wir werden im Notenkampf der nächsten Zeit den Weg der Erörterungen weiter zu gehen haben, der uns von einer internationalen Konferenz zur anderen bisher geleitet hat. Innerhalb der Grenzen der Erfüllungsmöglichkeit wird jede deutsche Regierung das leisten müssen, was die deutsche Volkskraft herzugeben vermag, ob diese Regierung von Dr. Helfferich oder Müller-Franken geführt wird. Den besten Weg zu finden für eine Abmessung dieser Leistungen, der uns 'den Wiederaufstieg nicht verschließt, wird dabei die Aufgabe der Sachverständigen sein. . . .
Auch für uns muss die Politik vor der Wirtschaft stehen. Für die Freiheit von Rhein und Ruhr und Saar dürfen wirtschaftliche Opfer, wenn sie überhaupt zu leisten sind, nicht zu hoch sein. Die Grenze ist da, wo das alte wahre Wort eintritt: Ultra posse nemo teneatur. Aber bis zu dieser Möglichkeit müssen auch Deutschlands Kräfte angestrengt werden, und sie werden um so mehr hergeben, je eher wir endgültige feste politische und wirtschaftliche Verhältnisse geschaffen haben.
Es entsteht die Frage, ob ein solcher Ausgleich überhaupt möglich ist, wenn nach dem vorher Gesagten von mir selbst davon ausgegangen werde, dass auch für Frankreich die Politik im Vordergrunde seines Denkens steht. Deshalb müssen wir auch der Frage der Sicherheiten für Frankreich ruhig und leidenschaftslos gegenüberstehen. Nicht durch Aufgeben deutscher Souveränität, nicht durch Auslieferung deutscher Bahnen, wohl aber durch internationale Abmachungen großzügigster Art, durch Garantien aller beteiligten Staaten kann der Friede am Rhein gegenseitig gesichert' werden. Deutschland hat keine Veranlassung, sich mit dem Gedanken eines Angriffskrieges auch nur theoretisch zu beschäftigen - praktisch ist jede derartige Idee sowieso ausgeschlossen. Was Deutschland braucht, ist eine lange Zeitspanne ruhiger Jahre, um endlich in den Genua des

Friedens zu kommen, den es bisher vergeblich gesucht hat. Was wir bisher erlebt haben, war nur die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln. ... Keine Regierung würde einer solchen gegenseitigen Sicherheitsleistung widerstreben können. Frankreich hätte, wenn es wollte, dadurch auch bei den anderen Nationen den Schutz vor einem deutschen Angriff, den es mit der Beschlagnahme der wirtschaftlichen Souveränität des Rheinlandes zu erreichen sucht.
Möge auch Frankreich die politischen Zeichen der Zeit beachten! Ein Zeitalter großer friedlicher Entwicklung würde für Deutschland bevorstehen, wenn es endlich einmal Beweise dafür erhielte, dass man ihm sein wirtschaftliches Emporkommen gönnt und ihm Zeit dafür lässt, um sich überhaupt für die ihm auferlegten internationalen Zinsenlasten und Reparationsleistungen wirtschaftlich zu rüsten. Ein Deutschland, das man zerstückelt, dem man das Rheinland nimmt, wird sich mit jedem zusammenfinden, der ihm die Aussicht gibt, sich das Rheinland wiederzuholen. Dieses zerstückelte Deutschland wäre eine weit größere Gefahr für Frankreich als ein Deutschland, das politisch bis hinter die Elbe zurückgeworfen würde. Frankreich kann gute Nachbarschaft zu Deutschland haben, unter Ausnützung deutscher Wirtschaftskraft zur Leistung deutscher Kriegsentschädigung, industrieller Zusammenarbeit und zollpolitischer Annäherung. Will es diese Lösung nicht, glaubt es der Welt trotzen zu können, indem es Rhein und Ruhr in seiner Hand behalten will, dann wird es um eines gegenwärtigen Vorteils willen die Ruhe seiner Zukunft und die Sicherheit seiner ganzen Existenz aufs Spiel setzen.
Ein letztes Wort zur Stellung der deutschen Wirtschaft in der deutschen Politik. Nachdem unsere Armee dahin ist, haben wir nur noch zwei deutsche Kraftquellen. Die eine ist ein einheitliches Denken und Fühlen. Die zweite ist die deutsche Wirtschaft. Sie wirkt unmittelbar als deutsche Kaufkraft nach außen, sie wirkt mittelbar durch die Sorgen der anderen vor einem deutschen industriellen Unterbietungssystem im Falle einer weiteren Währungsverschlechterung. Unsere Wirtschaft ist die stärkste Grundlage des deutschen Vermögens der Gegenwart. Sie gesund zu erhalten, ist unser aller Pflicht....
(aus: Arnold Harttung (Hrsg.): Gustav Stresemann. Schriften, Berlin 1976, S. 279ff.)



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letzte Änderung: 01.07.2004 16:03
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