Die Weimarer Republik
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Nach dem verlorenen Krieg war Deutschland außenpolitisch handlungsunfähig.
Den ersten Regierungen der Weimarer Republik blieb kaum etwas anderes zu tun,
als die ultimativ übergebenen Forderungen der Siegermächte zu erfüllen.
Für Politik im eigentlichen Sinn des Wortes fehlten zunächst jegliche
Voraussetzungen. Mit der Veröffentlichung des Versailler Friedensvertrags
wurde endgültig deutlich, dass die westlichen Alliierten einen Siegfrieden
wollten, der Deutschland auf absehbare Zeit daran hindern sollte, die bis zum
Ersten Weltkrieg gespielte Großmachtrolle weiterzuführen. Bei aller
Härte des Vertrags, der in Deutschland allgemein zurückgewiesen und
dessen Revision von Anfang an gefordert wurde, ist aber festzuhalten, dass die
Einheit des Deutschen Reiches bewahrt blieb und dass die Front der Sieger Bruchstellen
aufwies. Deutschland blieb also wenigstens eine potentielle Großmacht,
und man durfte hoffen, dass sich zu einem späteren Zeitpunkt die britisch-französischen
Interessengegensätze zum eigenen Vorteil nutzen ließen.
Der Friedensvertrag enthielt nicht nur Bestimmungen, die sofort zu erfüllen
waren, sondern auch die Klausel, wonach Deutschland eine (erst 1921 festgesetzte)
Reparationsleistung zu erbringen hatte. Die Regierungen in Berlin schwankten
zwischen Widerstand gegenüber den alliierten Forderungen, was Sanktionen
gegen Deutschland hervorrief, und Erfüllungspolitik, was zum erbitterten
Widerstand der politischen Rechten in Deutschland führte.
Erfüllungspolitik gegenüber und mit dem Westen oder Revisionspolitik
gegen den Westen - diese Alternative schwang auch mit, als die deutsche Politik
1922 einen ersten Schritt zu größerer Handlungsfreiheit tat und der
deutsch-sowjetische Vertrag von Rapallo geschlossen wurde. Der deutsche Außenminister
Rathenau war an sich ein Anhänger der Westorientierung, glaubte sich bei
Abschluss des Vertrags aber in einer Zwangslage. Doch gab es zahlreiche Befürworter
einer Annäherung an die Sowjetunion mit dem Ziel der Revision des Versailler
Vertrags durch Druck auf die Westmächte. Durchgesetzt hat sich schließlich
die auf Interessenausgleich mit dem Westen zielende Erfüllungspolitik Stresemanns,
der ebenfalls eine Revision der Friedensbestimmungen anstrebte, allerdings den
Verhandlungsweg gehen wollte.
11. November 1918
Waffenstillstand.
18. Januar 1919
Beginn der Friedenskonferenz in Paris.
6. Februar 1919
Friedrich Ebert äußert zur Eröffnung der Nationalversammlung
seine Hoffnung auf einen Verständigungsfrieden.
7. Mai 1919
Übergabe des Friedensvertragsentwurfs an Deutschland.
16. Juni 1919
Ultimatum zur Annahme des Friedensvertrags.
28. Juni 1919 Unterzeichnung des Friedensvertrags, in Versailles.
10. Januar 1920
Der Versailler Vertrag tritt in Kraft.
5.-16. Juli 1920
Reparationskonferenz in Spa; erstmals mit deutscher Teilnahme.
14. August 1920 Defensivbündnis zwischen der Tschechoslowakei und Jugoslawien.
Beginn einer unterfranzösischem Patronat stehenden Bündnispolitik
in Ostmitteleuropa zur Festigung der Nachkriegsordnung und zur Abwehr von Revisionsansprüchen.
24.-29. Januar 1921
Konferenz der Alliierten über Reparationsfragen in Paris.
19. Februar 1921
Französisch-polnischer Bündnisvertrag.
21. Februar - 14. März 1921
Londoner Konferenz über Reparationsfrage.
7. März 1921
Abbruch der Verhandlungen mit Deutschland.
8. März 1921
Besetzung Duisburgs. Düsseldorfs und Ruhrorts.
27. April 1921
Endgültige Festsetzung der Reparationssumme auf 132 Milliarden Goldmark.
5. Mai 1921
Londoner Ultimatum.
11. Mai 1921
Annahme des Londoner Ultimatums durch Deutschland.
25. August 1921
Friedensvertrag mit den USA.
7. Oktober 1921
Deutsch-französisches Abkommen über die Durchführung der Reparationsleistungen.
6.-13. Januar 1922
Konferenz der Alliierten in Cannes über Reparationsfrage.
10. April - 19. Mai 1922
Konferenz in Genua über Weltwirtschaftsfragen
16. April 1922
Deutsch-sowjetischer Vertrag von Rapallo.
11. Januar 1923
Besetzung des Ruhrgebiets.
13. Januar 1923
Verkündung des "passiven Widerstands".
26. September 1923 Beendigung des "passiven Widerstands".
6. Dezember 1923
Beginn einer internationalen Sachverständigenkonferenz über Reparationsfragen.
Die Außenpolitik stand in den ersten Jahren der Weimarer Republik vollständig
im Schatten des verlorenen Krieges.(1) Die Niederlage im Ersten
Weltkrieg und das gleichzeitige Ende der Monarchie bedeuteten eine denkbar schlechte
Ausgangslage. Das Wilhelminische Deutschland hatte den Krieg zwar geführt,
die Repräsentanten der neuen politischen Ordnung aber hatten sich mit seinen
Folgen auseinander zusetzen. So verbanden viele Deutsche und namentlich die
sozialen Oberschichten, die vor 1914 zu den Trägern deutscher Groß-
und Weltmachtpolitik gehört hatten, die für sie demütigende außenpolitische
Misere nicht mit dem Kaiserreich, sondern mit der Weimarer Republik und .sahen
darin einen zusätzlichen Grund für die Ablehnung der Republik und
ihres parlamentarischen Systems. Darüber hinaus bedeutete der Ausgang des
Krieges für die Regierungen der Weimarer Republik eine radikale Beschneidung
ihrer außenpolitischen Handlungsfähigkeit, so dass oft weniger von
aktiver Außenpolitik, als vielmehr von ohnmächtigem Reagieren - gerade
in der Frühphase der Weimarer Republik - gesprochen werden muss.
Beide Punkte hatte Friedrich Ebert vor Augen, als er in seiner Rede zur Eröffnung
der Nationalversammlung am 6. Februar 1919 die kaiserliche Regierung für
die außenpolitische Lage verantwortlich machte und zugleich seiner Hoffnung
auf einen Verständigungsfrieden Ausdruck gab. Vom Friedensschluss erwartete
Ebert, dass er im Einklang mit den vom amerikanischen Präsidenten Wilson
proklamierten liberalen Prinzipien stehen und den Deutschen Selbstbestimmungsrecht
in ihrem eigenen Bereich und Mitwirkungsrecht in der internationalen Politik
bringen möge:
"Wir haben den Krieg verloren. Diese Tatsache ist keine Folge der Revolution.
. . . Aus dem Gefühl der Erschöpfung bei unseren Gegnern entspringt
ihr Bestreben, sich schadlos zu halten am deutschen Volke, wird der Ausbeutungsgedanke
in das Friedenswerk hineingetragen. Diese Rache- und Vergewaltigungspläne
fordern den schärfsten Protest heraus. Das deutsche Volk kann nicht auf
20, 40 oder 60 Jahre zum Lohnsklaven anderer Länder gemacht werden....
Im Vertrauen auf die Grundsätze des Präsidenten Wilson hat Deutschland
die Waffen niedergelegt. Jetzt gebe man uns den Wilson-Frieden, auf den wir
Anspruch haben. Unsere freie Volksrepublik, das ganze deutsche Volk erstrebt
nichts anderes, als gleichberechtigt in den Bund der Völker einzutreten
und sich dort durch Fleiß und Tüchtigkeit eine geachtete Stellung
zu erwerben....
Wir können auch nicht darauf verzichten, die ganze deutsche Nation im Rahmen
eines Reiches zu einigen. Unsere deutsch-österreichischen Brüder haben
auf ihrer Nationalversammlung bereits am 12. November vorigen Jahres sich als
Teil der großdeutschen Republik erklärt.".(2)
Es sollte sich schnell zeigen, dass Ebert in beiden Punkten gegen eine Wirklichkeit
anredete, die sich als übermächtig erwies. Als er sich bemühte,
die Revolutionsregierung vom Odium der Kriegsniederlage freizuhalten, erntete
er laut Protokoll "lebhaften Widerspruch rechts". Zu völliger
Handlungsunfähigkeit verdammt war Deutschland beim Zustandekommen des Friedensvertrags,
der Eberts Hoffnungen als Illusion entlarvte.
Aufnahme von Anfang Dezember 1918: Die deutsche Kriegsflotte am tag vor der
Abfahrt nach Scapa Flow. Zu den schärfsten Bedingungen des Waffenstillstandes
vom November 1918 gehörte die Auslieferung des größten Teils
der deutschen Hochseeflotte an die Alliierten. Trotz der Empörung in der
deutschen Öffentlichkeit bestand England auf der Übergabe.

Schon die Waffenstillstandsbedingungen vom 11. November 1918 hatten den Gang
der künftigen Entwicklung erkennen lassen. Deutschland hatte nicht nur
Kriegsgerät abzuliefern, darunter die Hochseeflotte und die Luftwaffe,
und weitere Auflagen zu erfüllen, sondern auch Souveränitätseinbußen
hinzunehmen. Alliierte Truppen besetzten das Gebiet links des Rheins und bildeten
Brückenköpfe bei Mainz, Koblenz und Köln.
Nach dem Ausgang des Krieges war nicht zu erwarten, dass man das Deutsche Reich
und seine Verbündeten straflos davonkommen lassen und gewissermaßen
über Nacht zur normalen internationalen Tagesordnung zurückkehren
würde. Was aber vor allem auf französisches Betreiben hin angestrebt
wurde, zielte auf eine Zurückdrehung des Rads der Geschichte. Die französische
Führung glaubte das Sicherheitsbedürfnis ihres Landes nur befriedigen
zu können, wenn' Deutschland aufhörte, halb-hegemoniale oder gar hegemoniale
Großmacht zu sein. Aus französischer Sicht wäre die Zerschlagung
des 1871 gegründeten Deutschen Reiches die ideale Voraussetzung für
die neue internationale Ordnung gewesen. Damit wäre, folgt man dem französischen
Selbstverständnis, nicht die Errichtung einer französischen Hegemonie
verbunden gewesen, sondern die Wiederherstellung eines Gleichgewichts in Europa.
Derart weitreichende Forderungen konnte Frankreich auf der seit Januar 1919
tagenden Friedenskonferenz vor allem gegenüber Großbritannien und
den USA nicht durchsetzen. Den Friedensvorstellungen des französischen
Ministerpräsidenten Clemenceau, der Frieden mit Zementierung der französischen
Hegemonialstellung durch politisch-militärische Überlegenheit gleichsetzte
und Deutschland aus der internationalen Gesellschaft verbannen wollte, stellte'
der britische Premierminister Lloyd George ein Konzept entgegen, das Deutschland
die Rückkehr in die Staatengemeinschaft ermöglichen sollte. Auch er
wollte, dass Deutschland für die Kriegsschäden aufkommt, aber er warnte
vor einer überzogenen Schwächung Deutschlands, die einen Revanchekrieg
wahrscheinlich werden lasse, und setzte hinzu:
"Wir wären weise, wenn wir Deutschland einen Frieden anböten, der - indem er gerecht ist - für alle vernünftigen Leute der Alternative des Bolschewismus vorzuziehen wäre. Ich würde also folgendes in den Vordergrund stellen: wenn Deutschland unsere Bedingungen, insbesondere die Reparationsforderungen, annimmt, werden wir ihm die Rohstoffquellen und Märkte der Welt zu denselben Bedingungen, wie wir sie haben, öffnen und alles nur irgend Mögliche tun, dem deutschen Volke wieder auf die Beine zu helfen. Wir können nicht gleichzeitig Deutschland verkrüppeln und erwarten, dass es zahlt."(3)
Dem hielt Clemenceau entgegen:
"Die Deutschen sind ein Volk mit einer Sklavenseele, dem gegenüber die Gewalt als Argument dienen muss.. . . Nach den größten Anstrengungen und den gewaltigsten Blutopfern, die die Geschichte je gesehen hat, dürfen wir das Ergebnis unseres Sieges nicht in Frage stellen ."(4)
Die deutschen Hoffnungen und Erwartungen mussten sich also auf England richten, sowie vor allem auf die öffentlich geäußerten Friedensvorstellungen des amerikanischen Präsidenten Wilson. Daran hatte auch der im Dezember 1918 zum Außenminister ernannte Graf von Brockdorff-Rantzau angeknüpft, als er in einer programmatischen Rede am 14. Februar 1919 als Grundlage des künftigen Friedens die Vierzehn Punkte Wilsons vom Januar 1918 forderte und damit Völkerbund, internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Rüstungsbegrenzung und Selbstbestimmungsrecht als neue bestimmende Faktoren in die internationale Politik eingeführt sehen wollte.(5)
Der dann tatsächlich ausgehandelte Friedensvertrag, ein zwischen den Siegermächten
gefundener Kompromiss, schien allerdings Deutschlands Rolle als Großmacht
sowohl in politisch-militärischer, als auch in wirtschaftlicher Hinsicht
ein Ende zu bereiten. Dies zeigte sich schon beim Zustandekommen des Vertrags,
von dessen Beratungen Deutschland - wie auch die anderen Verliererstaaten sowie
Sowjetrussland - ausgeschlossen blieben. Die deutsche Seite hatte lediglich
die Möglichkeit, in Form von diplomatischen Noten zu den am 7. Mai 1919
übergebenen vorläufigen Friedensbedingungen Stellung zu nehmen. Umsonst
appellierte Brockdorff-Rantzau an die Friedenskonferenz, das jetzt wichtige
Ziel der "Solidarität der Völker" nicht aus den Augen zu
verlieren und vor allem die Kriegsschuldfrage ausgewogener zu sehen:
"Es wird von uns verlangt, dass wir uns als die allein Schuldigen am Kriege
bekennen; ein solches Bekenntnis wäre in meinem Munde eine Lüge. Wir
sind fern davon, jede Verantwortung dafür, dass es zu diesem Weltkriege
kam, und dass er so geführt wurde, von Deutschland abzuwälzen. Die
Haltung der früheren deutschen Regierung auf den Haager Friedenskonferenzen,
ihre Handlungen und Unterlassungen in den tragischen zwölf Julitagen mögen
zu dem Unheil beigetragen haben, aber wir bestreiten nachdrücklich, dass
Deutschland, dessen Volk überzeugt war, einen Verteidigungskrieg zu führen,
allein mit der Schuld belastet ist.
Keiner von uns wird behaupten wollen, dass das Unheil seinen Lauf erst in dem
verhängnisvollen Augenblick begann, als der Thronfolger Österreich-Ungarns
den Mörderhänden zum Opfer fiel. In den letzten 50 Jahren hat der
Imperialismus aller europäischen Staaten die internationale Lage chronisch
vergiftet."(6) (Vgl. Dok. 1)

Auf seiten der Siegermächte war der Zeitpunkt für eine solche Sicht der Dinge freilich noch längst nicht gekommen. Die am 16. Juni -1919 übergebenen endgültigen Friedensbedingungen unterschieden sich nur geringfügig vom ersten Entwurf des Friedensvertrags. Der umfangreiche Vertragstext(7) zerfiel in 15 Teilabschnitte und 440 Artikel. Teil 1 enthielt die Völkerbundsatzung, die in den Vertrag integriert war, obwohl Deutschland gleichzeitig die Mitgliedschaft im Völkerbund verwehrt wurde. Dadurch nahm der Völkerbund aus deutscher Sicht eher den Charakter einer Allianz der Siegermächte an und verfehlte seine ursprünglich erhoffte friedenstiftende Wirkung (vgl. Dok. 3).

Eine spezielle Bestimmung untersagte die Vereinigung Österreichs mit dem
Reichsgebiet, was wie andere territoriale Bestimmungen als Verstoß gegen
das Selbstbestimmungsrecht zurückgewiesen wurde. Eine beträchtliche
Zahl von Deutschen lebte fortan außerhalb der Reichsgrenzen, vor allem
in Polen und der Tschechoslowakei.
Militärisch brachte der Friedensvertrag die Reduzierung der deutschen Landstreitkräfte
auf 100 000 und der Seestreitkräfte, auf 15 000 Mann. Verboten wurden die
allgemeine Wehrpflicht und bestimmte Waffengattungen. Die deutsche militärische
Großmachtstellung war damit beendet.
Beendet werden sollte auch die wirtschaftliche Großmachtrolle, zumindest
aber die deutsche Überlegenheit, wie sie vor 1914 anzutreffen gewesen war.
Denn abzuliefern war nicht nur die Kriegsflotte, die sich im Juni 1919 im britischen
Scapa Flow selbst versenkte, sondern auch der größte Teil der Handelsflotte,
die für die auf das Exportgeschäft angewiesene deutsche Wirtschaft
von zentraler Wichtigkeit war. Vor dem Krieg war die deutsche Wirtschaft mit
dem Weltmarkt eng verflochten. Als einziges Land hatte Deutschland vor 1914
seinen Anteil am Weltaußenhandel steigern können. Nun büßte
es mit der Niederlage und en Bestimmungen des Friedensvertrags (neben dem Verlust
der Handelsflotte Beschlagnahmung des deutschen Auslandsvermögens, Sperrung
von Exportmärkten, Zwangslieferung von Wirtschaftsgütern aller Art)
die Grundlagen seiner Wirtschaftskraft ein.(10)
Vor allem sind die finanziellen Wiedergutmachungen zu nennen, die von den Alliierten
als langfristig angelegte Reparationsleistung gefordert wurden. Verheerend nicht
nur für die deutsche, sondern auch für die Weltwirtschaft erwies sich-
die Politisierung der Reparationen, die auf ökonomische Wirkungszusammenhänge
wenig Rücksicht nahm und von der Fehleinschätzung ausging, man könne
ein führendes Mitglied des Weltwirtschaftssystems substantiell schwächen,
ohne dabei zugleich die gesamten Grundlagen des Systems in Mitleidenschaft ziehen
zu müssen. Die genaue Höhe der Reparationen wurde zunächst nicht
festgesetzt. Sie sollte später erfolgen, so dass Deutschland eine Klausel
anzuerkennen hatte, deren Inhalt es nicht kannte. Als Vorleistung sollten vorerst
"in Gold, Waren, Schiffen, Wertpapieren oder anderswie" bis 1921 20
Milliarden Goldmark(11) erbracht werden.
Um eine rechtliche Handhabe für die Eintreibung der Reparationen zu besitzen,
wurde der sog. Kriegsschuldartikel 231 in den Friedensvertrag aufgenommen: "Die
alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und Deutschland erkennt
an, dass Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste
und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen
und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges, der ihnen durch den Angriff
Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen wurde, erlitten haben."
Mit diesem Schuldspruch, aus dem die Siegermächte auch das Recht zur Aburteilung
der "Kriegsverbrecher" ableiteten, wurde vor allem verhindert, dass
sich "friedewirkendes Vergessen",-' einstellen und die internationale
Politik in eine neue konstruktive Phase eintreten konnte. Da die Alliierten
für den Fall der Nichterfüllung von Reparationsleistungen oder anderer
Vertragsbestimmungen Sanktionsmaßnahmen ankündigten, blieb de facto
eine Art Kriegszustand auch über den Abschluss des Friedensvertrags hinaus
bestehen.
Ob man diesen Vertragstext, dieses- wie es aus deutscher Sicht erschien - Friedensdiktat
überhaupt unterzeichnen sollte, war die Kernfrage, die nach dem 16. Juni
in Deutschland leidenschaftlich debattiert wurde.(13) Schon im Mai hatte Ministerpräsident
Scheidemann die Unannehmbarkeit des Vertragsentwurfs erklärt und traf damit
die Stimmung der deutschen Bevölkerung und die Einstellung der politischen
Parteien sehr genau.
So wandte sich Thomas Mann gegen Bestrebungen, "einer mitten in Europa
wohnhaften und immerhin verdienten Kulturnation von 70 Millionen Menschen das
Schicksal Karthagos zu bereiten", und stellte fest: "Hier scheint
ein Instinkt am Werke, der nur noch eins will: Das Ende."(14)
Aber selbst wenn man den Vertrag für unannehmbar hielt, stellte sich angesichts der militärischen Aussichtslosigkeit der Lage und innerer Unruhen doch die Frage nach den realen Handlungsmöglichkeiten deutscher Politik. Die Regierung Scheidemann war gespalten, so dass sie am 20. Juni zurücktrat. Der neuen Regierung gehörten nur noch Sozialdemokraten und Zentrums-Politiker an. Damit war die Schwäche der Weimarer Koalition infolge außenpolitischer Belastungen schon bald nach ihrer Bildung offenkundig geworden. Neuer Außenminister wurde der Sozialdemokrat Hermann Müller, der schließlich zusammen mit Johannes Bell vom Zentrum am 28. Juni 1919 den Friedensvertrag in Versailles unterzeichnete, an demselben Ort, wo 1871 das nun geschlagene Deutsche Reich proklamiert worden war.

Die Nationalversammlung zum "Diktatfrieden" (vgl Dok.
2)
Bevor es zur Unterzeichnung kommen konnte, musste die Nationalversammlung den Friedensvertrag ratifizieren. In der Debatte am 22. Juni 1919 empfahl Gustav Bauer die Annahme des "Unrechtsfriedens", wie er sagte, allerdings unter dem Vorbehalt, die Artikel 231 (Kriegsschuldartikel) und 227-230 (Aburteilung des Kaisers und Strafverfolgung weiterer für die Kriegführung verantwortlicher Personen) nicht annehmen zu können. Wer wie SPD, USPD, Zentrum und Teile der DDP dieser Empfehlung folgte, tat dies, um Schlimmeres zu verhüten, aber auch angesichts der Tatsache, dass trotz aller Härte der Friedensvertragsbestimmungen das Deutsche Reich in seiner Substanz und potentiellen Großmachtstellung erhalten werden konnte. So blieb vor allem die Reichseinheit bewahrt, die im Fall einer ' Wiederaufnahme der Kampfhandlungen kaum zu retten gewesen wäre. Dies war der ausschlaggebende Punkt, den General Groener am 19. Juni herausgestrichen hatte:
"Nur wenn wir das Reich leidlich intakt erhalten, ist eine Wiedergeburt Deutschlands möglich."(15)

Die Mehrheit der DDP sowie DNVP und DVP lehnten die Annahme des Vertrags vor
allem wegen der Gebietsverluste und der militärischen Beschränkungen
ab. Auch klang schon an, was als Dolchstoßlegende bekannt geworden ist:
Die Niederlage und nationale Demütigung hänge ursächlich mit
dem politischen Umsturz in Deutschland zusammen. Der Dolchstoß aus der
Heimat habe den militärischen Kampf beendet. Die Schuldzuweisung von seiten
der politischen Rechten erfolgte und verstärkte sich im Laufe der Jahre
unbeschadet der Tatsache, dass auch die mit Nein stimmenden Abgeordneten den
Befürwortern der Unterzeichnung ehrenhafte Motive zubilligten und die Regierung
ermächtigten, den Versailler Vertrag auch ohne Vorbehalte, wie es die Siegermächte
ultimativ forderten, zu unterzeichnen.
Die Regierung erklärte in einer Note, "durch einen Gewaltakt"
könne die Ehre des deutschen Volkes nicht berührt" werden:
"Sie nach außen hin zu verteidigen, fehlt dem deutschen Volke nach den entsetzlichen Leiden der letzten Jahre jedes Mittel. Der übermächtigen Gewalt weichend, und ohne damit ihre Auffassung über die unerhörte Ungerechtigkeit der Friedensbedingungen aufzugeben, erklärt deshalb die Regierung der deutschen Republik, dass sie bereit ist, die von den alliierten und assoziierten Regierungen auferlegten Friedensbedingungen anzunehmen und zu unterzeichnen."(16)
Nachdem die erforderlichen Ratifikationen durch die Unterzeichnerstaaten erfolgt
waren, trat der Friedensvertrag im Januar 1920 in Kraft. Nur in den USA fand
er wegen der Ablehnung des Völkerbunds keine Mehrheit, so dass der Friedensschluss
mit den USA erst im August 1921 zustande kam.
Das wichtigste außenpolitische Problem der Folgezeit war die Regelung
der Reparationsfrage, die zunächst auf verschiedenen Konferenzen von den
Alliierten behandelt wurde, bevor im Juli 1920 erstmals Vertreter der deutschen
Regierung an den Beratungen beteiligt wurden. Es verwundert nicht, dass sich
die Verhandlungspartner nicht auf eine beiderseits annehmbare Reparationssumme
einigen konnten. Auf einer weiteren Konferenz im März 1921 in London wies
der deutsche Außenminister Simons die geforderten 226 Milliarden Goldmark
zurück und wurde daraufhin mit der alliierten Drohung konfrontiert, Duisburg,
Ruhrort und Düsseldorf zu besetzen und in diesem Gebiet vorgenommene Zollerhebungen
zugunsten der Reparationskommission zu verwenden. Da Deutschland das Ultimatum
nicht erfüllte, wurde die Drohung wahrgemacht.
Ein neuerliches Ultimatum erfolgte am 5. Mai 1921. Es handelte sich dabei um
das Londoner Ultimatum,'' in dem deutsche Versäumnisse hinsichtlich der
Entwaffnung und der Reparationszahlungen festgestellt wurden und für den
Fall einer fortgesetzten Weigerung Deutschlands, auf die alliierten Forderungen
einzugehen, die Besetzung des Ruhrgebiets für den 12. Mai angekündigt
wurde. Kurz vor Ablauf des Ultimatums beugte sich der Reichstag in der Nacht
vom 10. zum 11. Mai mit 220 Stimmen des Zentrums, der SPD, USPD, DDP und einiger
DVP-Abgeordneter dem Druck der Siegermächte. Angesichts der bestehenden
Sanktionsdrohung und der Anfänge des gegen Deutschland gerichteten französischen
Bündnissystems in Ostmitteleuropa zeichnete sich nach Meinung der Reichstagsmehrheit
keine realistische Alternative ab. Damit verpflichtete sich, Deutschland, die
inzwischen auf 132 Milliarden Goldmark herabgesetzte Reparationssumme in jährlichen
Raten von 2 Milliarden plus einer 25%igen Ausfuhrabgabe zu zahlen (vgl. Dok.
4).
Folgenschwere Verratslegenden
Die nun vom Zentrumspolitiker Joseph Wirth geführte Regierung begann damit,
die Phase der sogenannten Erfüllungspolitik einzuleiten. Sie erklärte
ihre Bereitschaft zur Erfüllung der alliierten Forderungen, um gerade dadurch
ihre Unerfüllbarkeit demonstrieren zu können. Damit rief sie den entschiedenen
Widerstand der politischen Rechten hervor und kam auf diese Weise in ihrer außenpolitischen
Zwangslage auch noch unter starken innenpolitischen Druck.
Ihre Gegner schreckten auch vor dem Mittel der Gewalt nicht zurück. Bei
Attentaten starben im August 1921 Matthias Erzberger und im Juni 1922 Walther
Rathenau, eine der Symbolfiguren der Erfüllungspolitik und zunächst
Wiederaufbauminister und ab Januar 1922 Außenminister.
Trotz der deutschen Grundsatzentscheidung war die Reparationsfrage - das Kernproblem
in den Beziehungen zwischen Deutschland und den Westmächten - aber keineswegs
gelöst. Die scharfe Konfrontation schien sich zwar leicht abzuschwächen,
als im Herbst 1921 Rathenau mit der französischen Regierung ein Abkommen
aushandelte, das zur Erfüllung der deutschen Reparationsverpflichtungen
verstärkte Sachlieferungen vorsah. Indessen blieb die Vereinbarung angesichts
des Widerstands der französischen Rechten und der Wirtschaft in Frankreich
weitgehend bedeutungslos. Wo es keine Verhandlungslösungen gab, konnte
man deutscherseits nur noch erklären, zu pünktlichen Zahlungen nicht
in der Lage zu sein.
Britische Haltung: Politik des Ausgleichs
Tatsächlich erreichte man im Januar 1922 einen Zahlungsaufschub, der vor
allem auf britische Vorstellungen zurückging. Die britische. Regierung
war nicht wie die französische von Sicherheitsängsten geplagt, sondern
stellte wirtschaftliche Argumente in den Mittelpunkt. Deutschland dürfe
weder seine Kaufkraft verlieren noch seine industrielle Produktion. Das eine
würde dem britischen Export und damit der Beschäftigungslage schaden,
das andere jegliche Aussicht auf Reparationszahlungen zerstören, auf die
man nicht verzichten wollte und konnte. Die Erfüllungspolitik Rathenaus
und der dahinter stehende Grundgedanke, dem Ausland die Grenzen deutscher Leistungsfähigkeit
zu demonstrieren, war in London nicht ohne die gewünschte Resonanz geblieben.(18)
Der britische Premierminister Lloyd George verfolgte eine britischen Interessen
gemäße Politik des Ausgleichs in Europa, in die auch Deutschland
und Sowjetrussland einbezogen sein sollten. Zu diesem Zweck trat im April 1922
in Genua eine den Finanz- und Wirtschaftsfragen Europas gewidmete Konferenz
zusammen, an der 29 Staaten teilnahmen, die aber keine greifbaren Ergebnisse
brachte.
Die deutsche Delegation kam aus Genua mit einem kaum vorausgesehenen Resultat zurück. Am Rande der Konferenz war es nämlich am 16. April 1922 zur Unterzeichnung des Vertrags von Rapallo gekommen, eines deutsch-sowjetischen Vertrags, in dem die Aufnahme diplomatischer Beziehungen beschlossen und wechselseitig auf alle Ansprüche aus der Zeit des Krieges verzichtet wurde."(19). (Vgl. Dok. 5)

Damit war Artikel 116 des Versailler Vertrages entschärft,
in dem die Siegermächte einen Vorbehalt zugunsten russischer Reparationsforderungen
formuliert hatten. Politisch signalisierte der Vertrag ein Stück wiedergewonnener
Handlungsfreiheit und wurde vor allem von denen begrüßt, die sie
in Zusammenarbeit gerade mit Sowjetrussland glaubten wiedererlangen zu können.
Starke Kräfte im Auswärtigen Amt und in der Reichswehr hatten schon
seit längerem für eine deutsch-sowjetische Annäherung plädiert
und führten vor. allem wirtschaftliche und politisch-militärische
Gründe ins Feld:
- In einer Aufzeichnung vom Januar 1920 plädierte A. v. Maltzan, Leiter
der Ostabteilung im Auswärtigen Amt, für die Anbahnung von Handelsbeziehungen,
die "für unsere Volkswirtschaft unentbehrlichen Rohstoffe in Russland
zu sichern" und "ein Aufnahmegebiet für unseren Menschenüberschuss
in Russland zu schaffen,".(20)
Ungefähr zur selben Zeit erklärte General von Seeckt, Chef der Heeresleitung
der Reichswehr, man messe mit Sowjetrussland "zu gemeinsamer Arbeit"
zusammenfinden. "Russland ist die einzige Großmacht, mit der wir
keinerlei Schwierigkeiten besitzen. Uns verbindet die gemeinsame Feindschaft
mit Polen."(21) Annäherung an Sowjetrussland bedeutete
also einen Hebel zur Revision des Versailler Vertrags. Schon 1920 kam es zu
ersten Kontakten der Armeeführungsstäbe, die der Anfang einer intensiven
militärischen Zusammenarbeit waren Diese auf einer separaten deutsch-sowjetischen
Vereinbarung basierende Konzeption fand in er deutschen Politik und Wirtschaft
ein weithin positives Echo,(22) stieß aber auch auf
Vorbehalte. Ablehnung gegenübendem Vertrag von Rapallo zeigte die Mehrheit
der sozialdemokratischen Führung, insbesondere Reichspräsident Ebert.
Außenminister Rathenau musste in der Nacht vom 15. zum 16. April 1922
in Genua erst mühsam überzeugt werden, bevor er dem Werben v. Maltzans
zugunsten eines deutsch-sowjetischen Zusammengehens nachgab und sein eigenes
Konzept einer mit den Westmächten abgestimmten Russlandpolitik aufgab.
Noch Anfang April hatte er das sowjetische Drängen auf Abschluss eines
bilateralen Vertrags zurückgewiesen.
Auch während der Verhandlungen am 16. April, dem Ostersonntag des Jahres
1922, in Rapallo, wo die sowjetische Delegation wohnte, zögerte Rathenau
bis zuletzt. Andererseits ist hervorzuheben, dass er mit der Kontaktaufnahme
mit den Russen seit Karfreitag voll einverstanden war und sie sogar eingeleitet
hat. Von entscheidender Bedeutung dürften Gerüchte gewesen sein,
wonach eine Einigung zwischen den Westmächten und der sowjetischen Delegation
zum Nachteil Deutschlands kurz bevorstand. Maltzan wusste, dass sie jeder
Grundlage entbehrten, verschwieg dies aber seinem Minister, weil er selbst
mit Nachdruck für den Vertragsabschluß in Rapallo eintrat.(23)
Der Vertrag von Rapallo änderte wenig am außenpolitischen Hauptproblem dieser Zeit, an der Reparationsfrage. Der Verfall der Währung verhinderte aus deutscher Sicht die fristgerechte Zahlung der fälligen Raten. Die Westmächte dagegen argumentierten - und zwar nicht ganz zu Unrecht - die deutsche Regierung lasse die Inflation bewusst galoppieren, um nicht zahlen zu müssen. Darum weigerte man sich im Westen, von einzelnen Zahlungsaufschüben abgesehen, eine längere - Aussetzung der Reparationszahlungen zuzugestehen. Die Taktik der Erfüllungspolitik führte also nicht zu dem von Deutschland erhofften Ziel, so dass sie zunehmend in Misskredit geriet und von der aus DVP, Zentrum, DDP und BVP gebildeten Minderheitsregierung unter Wilhelm Cuno, die im November 1922 ins Amt kam, nicht mehr fortgesetzt wurde .(24) Seit dem Sommer 1922, als nach dem Scheitern der Konferenz von Genua die Initiativen in der westlichen Deutschlandpolitik wieder zunehmend von Frankreich auszugehen begannen, sah man sich mit der französischen Forderung nach "produktiven Pfändern" konfrontiert. Im August 1922 verhinderte Großbritannien noch, dass deutsche Industrieanteile der Reparationskommission übergeben wurden.(25) Doch fehlte es in London an Entschlossenheit, die von Frankreich anvisierten Sanktionen zu verhindern.
Die Besetzung des Ruhrgebietes
Wegen vergleichsweise geringfügiger Rückstände bei den Reparationslieferungen erfolgte am 11-. Januar 1923 die Besetzung des Ruhrgebiets durch französische und belgische Truppen. Die deutsche Regierung proklamierte daraufhin den "passiven Widerstand" und vermochte sich bei dieser Abkehr von der Erfüllungspolitik auf eine breite Welle nationaler Geschlossenheit und Aufbruchstimmung zu stützen. Noch am 8. August erklärte Cuno vor dem Reichstag:
"Als im Herbst 1918 der Krieg verloren gegeben wurde, gingen Glaube und Hoffnung vieler auf einen Verständigungsfrieden. Die Hoffnungen wurden enttäuscht. Heute sehen wir keine Möglichkeit eines Verständigungsfriedens; wir sehen nur die Forderung nach der Kapitulation. Es geht der Kampf weiter."(26)

Freilich fehlten die Mittel, um den Kampf in aussichtsreicher Weise führen
zu können. Die deutsche Politik war trotz verschiedener Kompromissvorschläge
zur Modifizierung der Reparationssumme in eine Sackgasse geraten - trotz
ihres Angebots, einen Westpakt abzuschließen, der die deutsche Westgrenze
garantiert hätte und schon den späteren Ausgleich von Locarno
andeutete. Nur durch den Abbruch des passiven Widerstands konnte sie da
herausfinden. Denn nur unter dieser Voraussetzung war Großbritannien
zu neuen Schritten bereit. Nur dann würde für Berlin wieder. ein
außenpolitischer Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Diese
Aufgabe führte Gustav Stresemann durch, der Cuno am 13. August 1923
als Reichskanzler ablöste und zugleich das Außenministerium übernahm.
In einem Aufruf der Regierung vom 26. September 1923 hieß es:
"Das Wirtschaftsleben im besetzten und unbesetzten Deutschland ist zerrüttet. Mit furchtbarem Ernst droht die Gefahr, dass bei Festhalten an dem bisherigen Verfahren die Schaffung einer geordneten Währung, die Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens und damit die Sicherung der nackten Existenz für unser Volk unmöglich wird. . . . Um das Leben von Volk und Staat zu erhalten, stehen wir heute vor der bitteren Notwendigkeit, den Kampf abzubrechen."(27)
Stresemann war durchaus nicht von Anfang an auf die Beendigung des passiven
Widerstands festgelegt, ja wollte diesen Schritt eigentlich vermeiden, zumal
er ihm unversöhnliche Feinde im Lager der nationalen Rechten einbrachte.
Als Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses des Reichstags hatte er
maßgeblich en Beschluss zum Widerstand mitgetragen. Im Laufe der Zeit
jedoch begann er, die Politik Cunos als unkonstruktive Politik der Verweigerung
zu kritisieren. Er vermisste realistische Ansätze zur Überwindung
der Krise:
"Statt dessen täuscht man sich hier in Deutschland über den Ernst der Lage hinweg und versucht, . . . die Situation so leicht als möglich hinzustellen, eine psychologisch völlig verfehlte Maßnahme."(28)
Nach seiner Ernennung zum Reichskanzler hoffte er zunächst,
als Gegenleistung für die Beendigung des passiven Widerstands den Abzug
der fremden Truppen erreichen zu können. Frankreich jedoch war nicht
zu Kompromissen bereit, wohl wissend, dass die finanzielle Erschöpfung
Deutschlands bald zum Ende der Auseinandersetzung und zur Kapitulation der
deutschen Seite führen musste.
Mühsamer Weg aus dem Chaos
Die Beendigung des passiven Widerstands brachte zunächst
keine Wende zum Besseren, ganz im Gegenteil. Das Ruhrgebiet blieb besetzt.
Der weitere Verfall der Währung, die innenpolitischen Konflikte und
Erschütterungen in Bayern, Sachsen, Thüringen und anderen Orten
des Reiches sowie die separatistischen Bewegungen im Rheinland und in der
Pfalz bewirkten eine Problemanhäufung von unvergleichbarem Ausmaß.
Indem sie die Separatisten unterstützte, glaubte die französische
Regierung ihren Interessen gemäß zu handeln, verlor aber tatsächlich
endgültig die wohlwollende Neutralität, die Großbritannien
bisher - trotz vieler prinzipieller Einwände - gegenüber der französischen
Politik an den Tag gelegt hatte. So gelang es Stresemann, eine Revision
der Friedensregelung von Versailles zugunsten Frankreichs zu verhindern
und gleichzeitig die Voraussetzungen für eine Revision zugunsten Deutschlands
zu schaffen. Ein erster Erfolg bestand darin, dass eine internationale Prüfung
der Reparationsfrage und der wirtschaftlichen Lage Deutschlands beschlossen
wurde, an der auch die USA(29) beteiligt sein sollten. Damit zeichnete sich
eine Chance ab, die Reparationsfrage ihrer scharfen Politisierung zu entkleiden
und sie nicht in erster Linie im Rahmen des französisch-deutschen Gegensatzes
behandeln zu müssen.
Mit der kurzen Amtszeit Stresemanns als Reichskanzler setzte sich eine außenpolitische Grundorientierung durch, die die Außenpolitik der Weimarer Republik in den nächsten Jahren, als Stresemann Außenminister war, prägen sollte. Sie folgte der Überzeugung, dass nur in der Suche nach Anknüpfungspunkten mit den Westmächten und nach gleichlaufenden Interessen zwischen Deutschland und den Siegermächten eine Überwindung der Friedlosigkeit zu erreichen sei, die die Nachkriegszeit geprägt hatte. Rückkehr zur Erfüllungspolitik bedeutete ins Positive gewendet, dass Stresemann die Einbindung Deutschlands in die internationale Gemeinschaft anstrebte und dabei auf ähnlich lautende Vorstellungen Großbritanniens traf, dessen traditionelles Interesse als Handelsstaat und, Wirtschaftsmacht ein wirtschaftlich leistungsfähiges und politisch stabiles Deutschland als Partner wünschte. In den am 22. August 1923 formulierten "Grundzügen unserer Außenpolitik" stellte Stresemann den engen Zusammenhang heraus, der in seinen Augen zwischen der absolut notwendigen "definitiven Regelung der Reparationsfrage" und der Englandpolitik bestand.
"Solange diese Aufgabe besteht, ist es klar, dass die deutsche Politik sich auf irgendeine geographische Linie nicht festlegen kann; sie muss, so hart es klingt, vom Prinzip des Opportunismus geleitet werden, sie muss immer unter Wahrung dieses Zieles das Gute nehmen, wo es zu finden ist. Sie kann daher weder eine westliche noch östliche, weder eine englische noch eine französische Politik treiben, sondern lediglich eine deutsche. Sie wird von Fall zu Fall aber unter Anerkennung und Würdigung des Verständnisses, das sie in einigen Ländern gefunden hat, sich in ihrer Politik möglichst dem Lande oder der Ländergruppe anzupassen versuchen, die es der Erreichung dieses Zieles näher bringt. Eines dieser Länder ist in letzter Zeit England gewesen. Es ist anzunehmen, dass England in seiner Haltung während der letzten Monate sicherlich englische Ziele verfolgt hat. Soweit sich diese mit deutschen Interessen decken, kann uns das Motiv gleichgültig sein."(30)
Ziel: Revision des Versailler Vertrages
Stresemanns Politik des Interessenausgleichs mit dem Westen, in den Frankreich nach dem auch für Paris kostspieligen Abenteuer der Ruhrbesetzung einbezogen wurde, erinnert stark an Rathenaus Vorstellungen und die prinzipielle Westorientierung der Sozialdemokratischen Partei. Nur durch Interessenverzahnung mit den Siegermächten war eine Revision des Versailler Vertrags zu erreichen und nur nach Erlangung dieser festen Basis sollten ergänzend dazu die` Beziehungen zu Sowjetrussland ausgebaut werden. Überragendes Ziel war die Revision des Versailler Vertrags und die Rückkehr zur Handlungsfreiheit einer Großmacht (vgl. Dok. 7).
Hinsichtlich dieser Zielvorstellung herrschte ein breiter
Konsens in Deutschland, wo das Verlangen nach Großmachtpolitik ungebrochen
war. Meinungsverschiedenheiten, gab es allerdings über die Wege zu
diesem Ziel. Eine Alternative zur Verhandlungslösung mit dem Westen
strebten die Verfechter der Rapallo-Politik an, die durch Anlehnung an
Sowjetrussland die militärischen Bestimmungen des Versailler Vertrags
umgehen wollten und das Bündnis mit dem Osten als Ausgangspunkt für
die Revision des Versailler Vertrags, insbesondere der Grenzregelungen
im Osten, ansahen. In diesem Sinne betrachtete General Seeckt den Rapallo-Vertrag
als "erste Regung deutscher politischer Aktivität" und
sah in der gemeinsamen Feindschaft zu Polen die verlässliche Grundlage
für die deutschsowjetischen Beziehungen. Auch Krieg als Mittel künftiger
Revisionspolitik spielte in Seeckts Kalkül eine Rolle. Für ihn
war der Ruf "Nie wieder Krieg!" ein "törichter Ruf".(31)
Auch in diesem Punkt unterschied er sich fundamental von der Position
Stresemanns (vgl. Dok. 6).
1 Zur Position Deutschlands im internationalen System nach
dem Ersten Weltkrieg vgl. die Forschungsberichte Klaus Schwabe: Versailles
- nach sechzig Jahren. Internationale Beziehungen nach dem Ersten Weltkrieg,
in: Neue Politische Literatur 24 (1979), S. 446 ff. und Jost Dülffer.
Die französische Deutschlandpolitik nach dem Ersten Weltkrieg, in: Archiv
für Sozialgeschichte 21 (1981); S. 593 ff. sowie die Beiträge von
Klaus Hildebrand, Werner Link, Stephen A. Schuker und Gottfried Niedhart in:
Michael Stürmer (Hrsg.): Die Weimarer' Republik, Königstein 1980
2 Gerhard A: Ritter und Susanne Miller (Hrsg.): Die deutsche Revolution 1918-1919,2. Aufl. Hamburg 1975, S. 205 ff.
3 Memorandum David Lloyd Georges für die Friedenskonferenz vom 25.,3.1919, in: Gottfried Niedhart: Internationale Beziehungen im 19. und 20. Jahrhundert (Geschichte Sekundarstufe 11. Arbeitsbücher auf Quellenbasis für Grund- und Leistungskurse), Düsseldorf 1978, S. 78
4 George Clemenceau im Rat der Vier am 27. 3. 1919. Außer ihm waren noch vertreten der amerikanische Präsident Woodrow Wilson, der britische Premierminister David Lloyd George und der italienische Ministerpräsident Vittorio Orlando. Günter Schönbrunn (Hrsg.): Weltkriege und Revolutionen 1914-1945 (Geschichte in Quellen Bd. V), 2. Aufl. München 1970, S. 121 f.
5 Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau: Dokumente und Gedanken um Versailles, 3. Aufl. Berlin 1925, S. 37ff. Allgemein vgl. Udo Wengst: Graf Brockdorf-Rantzau und die außenpolitischen Anfänge der Weimarer Republik, Bern 1973
6 Brockdorff-Rantzau bei der Übergabe des Friedensvertragsentwurfs 7. 5. 1919. BrockdorffRantzau, a. a. O. S. 113f.
7 Text in: Reichsgesetzblatt Jg. 1919, S. 717 ff. Auszugsweise in: H. Michaelis und E. Schraepler (Hrsg.): Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart, Bd. 3, Berlin o. J., S. 388 ff.
8 D. Petzina/W. Abelshauser/A. Faust: Sozialgeschichtliches Arbeitsbuch, Bd. 3: Materialien zur Statistik des Deutschen Reiches 1914-1945, München 1978, S. 23
9 Friedrich-Wilhelm Henning: Das industrialisierte Deutschland 1914 bis 1976, Paderborn 1974, S.52
10 Dietmar Petzina: Die deutsche Wirtschaft in der Zwischenkriegszeit, Wiesbaden 1977, S. 64 ff.
11 Infolge der sich abzeichnenden Inflation wurde als Recheneinheit für die Reparationen die "Goldmark" zugrunde gelegt, d. h, der am Goldpreis gemessene Wert der Mark vor dem Ersten Weltkrieg (0,358423 Gramm Gold kosteten eine Mark). Walter Tormin (Hrsg.): Die Weimarer Republik, 11. Aufl. Hannover 1973, S. 99
12 Dazu Fritz Dickmann: Die Kriegsschuldfrage auf der Friedenskonferenz von Paris 1919, in: Historische Zeitschrift 197 (1963), S 4f.
13 Zur deutschen Einstellung und Politik gegenüber der
Friedensregelung vgl. Peter Krüger: Deutschland und die Reparationen
1918/19, Stuttgart 1973; ders.: Die Reparationen und das Scheitern der deutschen
Verständigungspolitik auf der Pariser Friedenskonferenz im Jahr 1919,
in: Historische Zeitschrift 221 (1975), S. 326 ff.; Leo Haupts: Deutsche Friedenspolitik
1918-1919, Düsseldorf 1976. Die neuere Forschung zur Reparationsfrage
behandelt Peter Krüger: Das Reparationsproblem der Weimarer Republik
in fragwürdiger Sicht. Kritische Überlegungen zur neuesten Forschung,
in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 29 (1981), S. 21 ff.
14 Thomas Mann am 21. 5. 1919 in einer Pressemitteilung. Stephan Reinhardt (Hrsg): Lesebuch Weimarer Republik. Deutsche Schriftsteller und ihr Staat von 1918 bis 1933, Berlin 1982, S. 50
15 Akten der Reichskanzlei. Weimarer Republik. Das Kabinett Scheidemann. Boppard 1971, S. 481
16 Note der deutschen Regierung. vom 23. 6.
.1919, in: Michaelis/Schraepler, a. a. O. Bd. 3, S. 388
17 Text in: Wolfgang Michalka und Gottfried Niedhart (Hrsg.):
Die ungeliebte Republik: Dokumente zur Innen- und Außenpolitik Weimars
1918-1933, München 1980, S: 103 ff.
18 Christoph Stamm: Lloyd George zwischen Innen- und Außenpolitik: Die britische Deutschlandpolitik 1921/22, Köln 1977, S: 186f:, 200, 203
19 Text des Vertrags in: Michalka/Niedhart, a: a. O: S: 141f. Als einschlägige Darstellung Horst Günther Linke: Deutsch-sowjetische Beziehungen bis Rapallo, Köln 1970. Zum Gesamtkontext Klaus Hildebrand Das Deutsche Reich und die Sowjetunion im internationalen System 1918-1932, Wiesbaden 1977 (gekürzt in Stürmer, a. a. O: S: 38 ff.)
20 Peter Borowsky: Sowjetrussland in der Sicht des deutschen Auswärtigen Amts und der Reichswehrführung 1918-1923, in: Gottfried Niedhart (Hrsg.): Der Westen und die Sowjetunion, Paderborn 1983, S. 32
21 Hagen Schulze: Weimar: Deutschland 1917-1933, Berlin 1982, S: 27
22 Zu dieser Frage Hartmut Pogge von Strandmann: Großindustrie und Rapallopolitik. Deutsch-sowjetische Handelsbeziehungen in der Weimarer Republik, in: Historische Zeitschrift 222 (1976), S: 265ff.
23 Zu diesen Vorgängen Ernst Laubach: Maltzans Aufzeichnungen über die letzten Vorgänge vor dem Abschluss des Rapallo-Vertrags, in: Jahrbücher für Geschichte Osteuropas 22 (1974), S. 556ff.; Ernst Schulin: Noch etwas zur Entstehung des Rapallo-Vertrags, in: Hartmut von Hentig und August Nitschke (Hrsg.): Was die Wirklichkeit lehrt. Golo Mann zum 70: Geburtstag, Frankfurt/M. 1979, S: 179ff.
24 Dazu Hermann J: Rupieper: The Cuno Government and Reparations 1922-1923, The Hague 1979
25 Hermann J. Rupieper: Industrie und Reparationen: einige Aspekte des Reparationsproblems 1922-1924, in: Hans Mommsen u. a. (Hrsg.): Industrielles System und politische Entwicklung in der Weimarer Republik, Düsseldorf 1974, S. 590
26 Michaelis/Schraepler, a. a. O: Bd. 5, S: 163
27 Michaelis/Schraepler, a. a. O: Bd. 5, S: 204
28 Stresemann an den bayerischen Landtagsabgeordneten
Friedrich Burgei 30. 6. 1923.
Alfred E. Cornebise: Gustav Stresemann und die Ruhrbesetzung. Die Entwicklung
eines Staatsmannes, in: Wolfgang Michalka und Marshall M. Lee (Hrsg.): Gustav
Stresemann, Darmstadt 1982, S. 187
29 Zu diesem Punkt Werner Link: Die amerikanische Stabilisierungspolitik in Deutschland 1921-32, Düsseldorf 1970
30 Werner Weidenfeld Die Englandpolitik Gustav Stresemanns, Mainz 1972, S. 175f.
31 Seeckt in einer Aufzeichnung vom 11. 9.
1922 O.-E. Schüddekopf: Das Heer und die Republik: Quellen zur Politik
der Reichswehrführung 1918-1933, Hannover/Frankfurt 1955, S: 160 ff.
Auch in: Michalka/Niedhart, a. a. O: S. 143 ff.
Peter Grupp: Deutsche Außenpolitik im Schatten von Versailles 1918 -1920, Paderborn 1988
Andreas Hillgruber: Unter dem Schatten von Versailles: Die außenpolitische Belastung der Weimarer Republik: Realität und Perzeption bei den Deutschen, in: Karl Dietrich Erdmann und Hagen Schulze (Hrsg.): Weimar: Selbstpreisgabe einer Demokratie, Düsseldorf 1980, S.51 ff.
Peter Krüger: Die Außenpolitik der Republik von Weimar, Darmstadt 1985
Peter Krüger: Versailles: Deutsche Außenpolitik zwischen Revisionismus und Friedenssicherung, München 1986 (dtv 4513)
Gottfried Niedhart: Internationale Beziehungen 1917-1947, Paderborn 1989 (UTB 1552)
Hellmuth Rößler (Hrsg.): Die Folgen von Versailles 1919-1924, Göttingen 1969
Gerhard Schulz: Revolutionen und Friedensschlüsse 1917 -1920, München
1967 (dtv 4002)
Dok. 1 Außenminister Graf von Brockdorff-Rantzau
bei der Überreichung des Friedensvertragsentwurfs in Versailles (7. Mai
1919) Auszug
Meine Herren! Wir sind tief durchdrungen von der erhabenen Aufgabe, die uns
mit Ihnen zusammengeführt hat: der Welt rasch einen dauernden Frieden zu
geben. Wir täuschen uns nicht über den Umfang unserer Niederlage,
den Grad unserer Ohnmacht. Wir wissen, dass die Gewalt der deutschen Waffen
gebrochen ist; wir kennen die Wucht des Hasses, die uns hier entgegentritt,
und wir haben die leidenschaftliche Forderung gehört, dass die Sieger uns
zugleich als Überwundene zahlen lassen und als Schuldige bestrafen sollen.
Es wird von uns verlangt, dass wir uns als die allein Schuldigen am Kriege bekennen;
ein solches Bekenntnis wäre in meinem Munde eine Lüge. Wir sind fern
davon, jede Verantwortung dafür, dass es zu diesem Weltkriege kam, und
dass er so geführt wurde, von Deutschland abzuwälzen. Die Haltung
der früheren Deutschen Regierung auf den Haager Friedenskonferenzen, ihre
Handlungen und Unterlassungen in den tragischen 12 Julitagen mögen zu dem
Unheil beigetragen haben, aber wir bestreiten nachdrücklich, dass Deutschland,
dessen Volk überzeugt war, einen Verteidigungskrieg zu führen, allein
mit der Schuld belastet ist.
Keiner von uns wird behaupten wollen, dass das Unheil seinen Lauf erst in dem
verhängnisvollen Augenblick begann, als der Thronfolger Österreich-Ungarns
den Mörderhänden zum Opfer fiel. In den letzten 50 Jahren hat der
Imperialismus aller europäischen Staaten die internationale Lage chronisch
vergiftet. [... ]
Das Maß der Schuld aller Beteiligten kann nur eine unparteiische Untersuchung
feststellen,
eine neutrale Kommission, vor der alle Hauptpersonen der Tragödie zu Worte
kommen, der alle Archive geöffnet werden. Wir haben eine solche Untersuchung
gefordert, und wir wiederholen die Forderung. [... )
Die Grundsätze des Präsidenten Wilson sind für beide Kriegsparteien,
für Sie wie für uns, und auch für unsere früheren Bundesgenossen
bindend geworden. [... j
Sie werden uns bereit finden, auf dieser Grundlage den Vorfrieden, den Sie uns
vorlegen, mit der festen Absicht zu prüfen, in gemeinsamer Arbeit mit Ihnen
Zerstörtes wieder aufzubauen, geschehenes Unrecht, in erster -Linie das
Unrecht an Belgien, wieder gutzumachen und der Menschheit neue Ziele politischen
und sozialen Fortschritts zu zeigen. (. . J
Unsere beiderseitigen Sachverständigen werden zu prüfen haben, wie
das deutsche Volk seiner finanziellen Entschädigungspflicht Genüge
leisten kann, ohne unter der schweren Last zusammenzubrechen. Ein Zusammenbruch
würde die Ersatzberechtigten um die Vorteile bringen, auf die sie Anspruch
haben, und eine unheilbare Verwirrung des ganzen europäischen Wirtschaftslebens
nach sich ziehen. Gegen diese drohende Gefahr mit ihren unabsehbaren Folgen
müssen Sieger wie Besiegte auf der Hut sein. Es gibt nur ein Mittel, um
sie zu bannen: das rückhaltlose Bekenntnis zu der wirtschaftlichen und
sozialen Solidarität der Völker zu einem freien und umfassenden Völkerbund.
(... ]
(aus: Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau: Dokumente und Gedanken um Versailles,
3. Aufl. Berlin 1925, S. 70ff.)
Bauer, Präsident des Reichsministeriums (SPD): Meine Damen und Herren!
Der Herr Reichspräsident hat mich mit der Bildung des neuen Kabinetts an
Stelle der zurückgetretenen Regierung Scheidemann beauftragt. Ich kann
als deren bisheriges Mitglied dem alten Kabinett keine Anerkennung zollen, kann
aber die ausscheidenden Mitglieder, insbesondere den früheren Ministerpräsidenten
Scheidemann, nicht ohne Worte warmen Dankes für ihre hingebende, aufopfernde
Tätigkeit scheiden lassen, (Bravo!) ein Dank, der auch die Arbeit der Friedensdelegation
in ihrer Gesamtheit einschließen soll. (Bravo!) Der Rücktritt des
Kabinetts ist erfolgt, weil eine einheitliche Haltung gegenüber dem uns
vorgeschlagenen Friedensvertrage nicht ermöglicht werden konnte. Die Ansichten
der einzelnen Kabinettsmitglieder standen einander unvereinbar gegenüber,
nicht nach Parteien getrennt, sondern nach dem Verantwortungsgefühl jedes
einzelnen Ministers. Mitten durch die regierungsbildenden Parteien, und zwar
durch jede einzelne, ging dieser Zwiespalt, trennte diese Frage, was für
das deutsche Volk unerträglicher und zerstörender wirken müsse:
die Annahme oder die Ablehnung. Es war für jeden von uns, die wir der zurücktretenden
Regierung angehört haben, ein bitterschwerer Kampf, zwischen empörtem
Gefühl und kühler Erregung Stellung zu nehmen. Und nicht minder schwer
wurde uns allen der Entschluss, dieser neuen Regierung beizutreten, deren erste
und schleunigste Aufgabe es ist, den Unrechtsfrieden zu schließen. Die
Not von Land und Volk hat uns zusammengeführt, wir konnten uns nicht versagen,
wenn wir nicht Gefahr laufen wollten, Deutschland in einen regierungslosen,
chaotischen Zustand verfallen zu sehen, aus dem es keinerlei Rettung mehr gibt.
Wir stehen nicht aus Parteieninteresse und noch weniger - das werden Sie mir
glauben - aus Ehrgeiz an dieser Stelle. Wir stehen hier aus Pflichtgefühl,
in dem Bewusstsein, dass es unsere verdammte Schuldigkeit ist, zu retten zu
suchen, was zu retten ist. [. .j
Wie immer jeder einzelne von uns zur Frage der Annahme und Ablehnung steht:
In einem sind wir alle einig: in der schärfsten Beurteilung des uns vorgelegten
Friedensvertrages, (Sehr richtig!) zu dem wir unter einem unerhörten Zwang
unsere Unterschrift geben sollen. Als wir zum ersten Male diesen Entwurf lasen,
brach aus dem ganzen Volk wie aus einem Munde der Protest der Empörung
und Ablehnung. Wir hoffen, allen Enttäuschungen zum Trotz, auf die Empörung
der ganzen Welt, soweit sie nicht in den Fesseln des Imperialismus liegt. (...
j
Denn die Ablehnung wäre keine Abwendung des Vertrages. (Sehr richtig! bei
den Sozialdemokraten.) Ein Nein wäre nur eine kurze Hinausschiebung des
Ja! (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) Unsere Widerstandskraft ist gebrochen;
ein Mittel der Abwendung gibt es nicht. Wohl aber bietet der Vertrag selbst
eine Handhabe, die wir uns nicht entreißen lassen können. Ich denke
hier an die feierliche Zusage der Entente in ihrem Memorandum vom 16. Juni 1919,
wonach eine Revision des heute vorliegenden Vertrages von Zeit zu Zeit eintreten
und diesen neuen Ereignissen und neu eintretenden Verhältnissen angepasst
werden kann. Das ist eines der wenigen Worte in diesem Friedensvertrag, das
wirklichen Friedensgeist atmet.
Im Namen der Reichsregierung, meine Damen und Herren, habe ich daher zu erklären,
dass sie in Würdigung aller dieser Umstände und vorbehaltlich der
Ratifikation durch die Nationalversammlung sich entschlossen hat, den uns vorgelegten
Friedensvertrag unterzeichnen zu lassen! Sie wird diese Vollmacht erteilen,
indem sie den Gegnern unumwunden erklärt, kein Volk, auch keine der alliierten
und assoziierten Mächte, könne dem deutschen Volke zumuten, einem
Friedensinstrument aus innerer Überzeugung beizustimmen, durch das lebendige
Glieder vom Körper des Deutschen Reiches ohne Befragung der in Betracht
kommenden Bevölkerung abgetrennt, die deutsche Staatshoheit dauernd verletzt
und dem deutschen Volke unerträgliche wirtschaftliche und finanzielle Lasten
auferlegt werden sollen. (Sehr richtig!) Wenn sie dennoch unter Vorbehalt unterzeichnet,
so betont sie, dass sie der Gewalt weicht, in dem Entschluss, dem unsagbar leidenden
deutschen Volk einen neuen Krieg, die Zerreißung seiner nationalen Einheit
durch weitere Besetzung deutschen Gebietes, entsetzliche Hungersnot für
Frauen und Kinder und unbarmherzige längere Zurückhaltung der Kriegsgefangenen
zu ersparen. (... )
Die Regierung der deutschen Republik verpflichtet sich, die Deutschland auferlegten
Friedensbedingungen zu erfüllen. Sie will sich jedoch in diesem feierlichen
Augenblick mit rückhaltloser Klarheit äußern, um jedem Vorwurf
einer Unwahrhaftigkeit, der Deutschland jetzt oder später gemacht werden
könnte, von vornherein entgegenzutreten. Die auferlegten Bedingungen übersteigen
das Maß dessen, was Deutschland tatsächlich leisten kann. (Sehr richtig!
rechts.) Wir fühlen uns daher zu der Erklärung verpflichtet, dass
wir alle Vorbehalte machen und jede Verantwortung ablehnen gegenüber den
Folgen, die über Deutschland verhängt werden könnten, wenn die
Undurchführbarkeit der Bedingungen auch bei schärfster Anspannung
des deutschen Leistungsvermögens in Erscheinung treten muss.
Wir legen weiterhin den größten Nachdruck auf die Erklärung,
dass wir den Artikel 231 des Friedensvertrages, der von Deutschland fordert,
sich als alleinigen Urheber des Krieges zu bekennen, nicht annehmen können
und durch die Unterschrift nicht decken. (Beifall.)
Ebenso wenig kann es ein Deutscher mit seiner Würde und Ehre vereinbaren,
die Artikel 227 bis 230 anzunehmen und auszuführen, in denen' Deutschland
zugemutet wird, Angehörige des deutschen Volkes, die von den alliierten
und assoziierten Mächten der Verletzung internationaler Gesetze und der
Vornahme von Handlungen gegen die "Gebräuche des Krieges" bezichtigt
werden, zur Aburteilung auszuliefern. (Bravo!) [...]
Löbe, Abgeordneter (SPD): Niemals wird die Schuld an diesem Kriege ausgelöscht
werden; fürchterlichste Gewissensnöte werden die quälen, die
an diesem Kriege die Schuld tragen. (Sehr wahr.) Wir, die wir stets die Kriege
bekämpft, die wir während dieses fürchterlichsten Krieges niemals
die Pflicht der Versöhnlichkeit vergaßen, die wir in den Zeiten des
Siegesrausches stets für einen Frieden ohne Annexionen und Entschädigungen
eingetreten waren, wir sind uns, wie stets während des Krieges, auch heute,
wo der sehnsüchtig erwartete, aber dornenreiche Frieden von uns geschlossen
werden soll, der gewaltigen Verantwortlichkeit bewusst. Wenn wir dafür
sind, dass dieser Friedensvertrag unterfertigt wird, so nur um deswillen, weil
wir noch Fürchterlicheres ahnen, falls er von uns abgelehnt wird. [. .
.]
Wenn einst unsere Kinder Rechenschaft verlangen werden für die Verpflichtungen,
die ihnen und noch ihren Nachkommen auferlegt worden sind, so sagen wir ihnen
schon heute, dass für all dieses Unglück nicht die verantwortlich
sind, die jetzt dem fürchterlichsten aller Kriege ein Ende machen. sondern
dass jene die Verantwortung trifft, die ihn herbeigeführt haben. Der Kapitalismus
und der Imperialismus haben diesen Krieg hervorgerufen. Wir schlagen der Arbeiterklasse
Deutschlands und der ganzen Welt mit diesem uns aufgezwungenen Frieden tiefe
Wunden. Unsere Parteigenossen in Frankreich, England und Italien und alle sonstigen
Freunde eines gerechten und deshalb dauernden Friedens mit allen Ländern
haben manchen entschiedenen und unwiderleglich begründeten Einspruch gegen
die unmöglichen Friedensbedingungen erhoben. Aber alle diese Bemühungen
haben nicht den erstrebten Erfolg gehabt. Die Sozialdemokratische Partei hat
stets die Zweideutigkeit der Staatsmänner alten Schlages bekämpft.
Jetzt, da wir in unserem jungen Freistaat auf Grund des denkbar freiesten Wahlrechts
die stärkste Partei in der Nationalversammlung und
der Reichsregierung geworden sind, verlangen wir, dass die Regierung mit der
früheren Unwahrhaftigkeit im Verkehr der Völker endgültig bricht
und nicht lediglich formelle Verträge abschließt, um sie beiseite
zu schieben, sobald es ihr zweckmäßig erscheint. Der neue Friedensvertrag
soll vielmehr für alle Völker, also auch für uns, unbedingtes
Gesetz, unerschütterliche Grundlage einer neuen Völkergemeinschaft
werden. Die Absicht einer offenen oder versteckten Nichtbeachtung der Friedensbedingungen
darf niemals, weder bei unserm Volke noch bei unserer Regierung, auftauchen.
Im schreienden Gegensatz zu diesen Grundsätzen bestehen die feindlichen
Staatsmänner auf der Unterfertigung dieses in wesentlichen Teilen undurchführbaren
Friedensvertrages. Verweigern wir sie, so wird der Krieg von neuem aufflammen.
[... ]
Die gegnerischen Regierungen würden ihre Übermacht zur Vernichtung
aller Freiheiten, die die Revolution unserem Volke gebracht, ausnützen,
sie würden das Deutsche Reich völlig zerstückeln und der dauernden
Fremdherrschaft unterwerfen. Das arbeitende Volk würde unter der doppelten
Last des schärfsten Arbeitszwanges und des Hungers schrankenlos ausgebeutet
werden. [... Niemals mehr als in dieser Stunde empfinden alle Glieder unserer
Partei, dass wir bei voller Treue zur Internationalen zu unserem Volke stehen
und dass wir bereit sind, für unser Volk einzustehen und alles ihm zu opfern.
(Bravo! bei den Sozialdemokraten.) [... ]
Gröber, Abgeordneter (Zentrum): Verehrte Versammlung! Die Zentrumsfraktion
der Nationalversammlung hat von der Erklärung der Regierung Kenntnis genommen.
Sie stimmt diesem Programm zu und wird die neue Regierung, bei deren Zusammensetzung
sie sich beteiligt hat, unterstützen. [... ]
Wenn wir bereit sind, eine Zustimmung zum Vertrag im ganzen auszusprechen, so
kann das nur bedeuten, dass wir mit die Verpflichtung übernehmen, den Vertrag,
soweit es menschenmöglich ist, auszuführen, aber nicht eine Verpflichtung
anzuerkennen, dass alle Bestimmungen im einzelnen durchführbar, erträglich
sind und als solche von uns übernommen werden.
Aber diesen so schweren und kaum erfüllbaren Bedingungen gegenüber
mit allen ihren Schädigungen des deutschen Volks stehen andere Tatsachen
gegenüber, die wir in Rechnung stellen müssen.
Erstens. Der Frieden bringt Hunderttausende von Gefangenen in die deutschen
Familien alsbald zurück. Millionen von deutschen Angehörigen dieser
Gefangenen warten sehnsuchtsvoll auf den Augenblick, wo sie ihren Vater, ihren
Sohn, ihren Bruder wieder in ihrer Mitte sehen werden. (Sehr richtig! im Zentrum
und bei den Sozialdemokraten.)
Zweitens. Durch den Frieden wird die Hungersnot beendigt. Die Hungersnot fortdauern
zu lassen mit all ihren mörderischen Wirkungen, die schon die Statistik
nachzuweisen imstande ist, muss man vermeiden; es sind der Opfer mehr als genug.
Drittens. Der Friede kann uns allein die Möglichkeit eines wirtschaftlichen
Wiederaufbaus für Deutschland bringen, eine Möglichkeit, die freilich
voraussetzt, dass wieder die deutsche Arbeit zur Geltung kommen wird; denn ohne
eine sittliche Erneuerung sind alle Hoffnungen und alle Erwartungen für
die Zukunft vergebens. (Sehr richtig! im Zentrum.)
Viertens bietet der Frieden auch die Möglichkeit, unsere deutsche Einheit,
wenn auch in geschwächtem Umfang, aufrechtzuerhalten und damit die Grundlage
und Voraussetzung unserer ganzen künftigen politischen Entwicklung zu wahren.
[... Schiffer (Magdeburg), Abgeordneter (DDP): Im Gegensatz zu den beiden Herren
Vorrednern habe ich dem hohen Hause mitzuteilen, dass die weitaus überwiegende
Mehrheit meiner politischen Freunde sich entschlossen hat, dem vorliegenden
Friedensvorschlag und den auf diese Bedingungen bezüglichen Erklärungen
der Reichsregierung ihre Zustimmung zu versagen. 1
Wenn wir uns erinnern, wie der Sturm ausbrach in der Kuppelhalle der Berliner
Aula, als der Ministerpräsident davon sprach, dass die Hand verdorren müsse,
die einen solchen Vertrag unterzeichne, da wussten wir, das war ein echter Ton,
der aus der Seele des Volkes kam. (Sehr richtig! bei den Deutschen Demokraten.)[...
]
D. Dr. Graf v. Posadowsky-Wehner, Abgeordneter (DNVP): Unser Vaterland befindet
sich im schwersten Augenblick seiner Geschichte. Vor unseren Toren steht der
Feind, und im Innern unseres Landes machen sich bedenkliche Zeichen der Auflösung
bemerkbar. Jede Regierung,
die aus der Revolution hervorgegangen ist, wird selbstverständlich versuchen,
eine neue Ordnung der Dinge herbeizuführen, aber es muss auch eine Ordnung
sein. Bisher ist es der Regierung nicht gelungen, diese Ordnung herbeizuführen;
die die Sicherheit des bürgerlichen Lebens und Eigentums gewährleistet.
Wir waren deshalb auch nicht in der Lage, der vergangenen Regierung ein Vertrauensvotum
zu erteilen, und wir sind ebenso wenig in der Lage, ein solches Vertrauensvotum
der gegenwärtigen Regierung auszusprechen. (Sehr richtig! .rechts.) [...
]
Wir haben uns in unserer Partei die schweren Folgen, welche eine Ablehnung des
Friedensvertrages für unser Volk, für unser Land herbeiführen
kann, vollkommen klar gemacht. (Sehr richtig! rechts) Aber die Übel, die
daraus entstehen können, können nur vorübergehend sein, (Sehr
richtig! rechts.) während, wenn wir diesen Vertrag annehmen, wir für
ungezählte Geschlechter unser ganzes Volk dem Elend preisgeben. (Lebhafte
Zustimmung rechts.) Da muss das lebende Geschlecht den Todesmut haben, die gegenwärtigen
Folgen im Interesse der zukünftigen Geschlechter zu ertragen. (Lebhafte
Zustimmung rechts.) Für uns ist dieser Vertrag aus vielen Gründen
unannehmbar. Zunächst aus militärischen Gründen! England, Amerika,
die im Kriege die allgemeine Wehrpflicht eingeführt haben, wollen uns jetzt
durch diesen Vertrag zwingen, in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht abzuschaffen
und an die Stelle des vaterländischen Ehrendienstes ein Heer von Lohnsoldaten
zu setzen. (Sehr wahr! rechts) Die allgemeine Wehrpflicht war für Deutschland
ein wahrer Jungbrunnen, (Sehr richtig! rechts.) eine Erziehung des Volkes in
hygienischer, in sittlicher Beziehung, die entscheidend für die ganze Entwicklung
unseres Volkes gewesen ist: Jetzt sollen wir diese allgemeine Wehrpflicht, den
Stolz Deutschlands, abschaffen; man geht sogar so weit, uns vorzuschreiben,
in welcher Anzahl wir uns Polizeitruppen halten dürfen, um die Sicherheit
des Landes zu gewährleisten. Die Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht
bedeutet einen ungeheuren sittlichen und hygienischen Verlust für unser
ganzes Volk. [. . .]
An die Seite unserer Wehrlosmachung stellt sich der Landraub. Wir sollen ein
Gebiet verlieren in der Größe von etwa drei Viertel der Größe
Großbritanniens, mit einer Einwohnerzahl von etwa 8 Millionen Menschen.
Vor allen Dingen kommt hier Elsaß-Lothringen in Betracht. Es ist eigentümlich,
wie schnell man sich in Deutschland mit der Abtretung von Elsaß-Lothringen
- wie es scheint - stillschweigend abgefunden hat. (Lebhafte Zustimmung rechts.)
[... ]
Haase (Berlin), Abgeordneter (USPD): Wir wissen, dass durch den Friedensvertrag
unserem Volke ungeheure Lasten auferlegt werden. Der materielle und der seelische
Druck wird schwer zu ertragen sein. Aus vollem Herzen fühlen wir mit allen
denen, die gegen ihren Willen von ihren Volksgenossen losgetrennt werden. Wir
verkennen auch nicht, dass durch den Vertrag gerade das Proletariat bei seinem
sozialen Aufstieg und bei seiner politischen Machtentfaltung gehindert wird.
Dennoch bleibt nichts anderes übrig als die Annahme des Vertrages. Ablehnung
vergrößert nicht nur die Übel, - sie bedeutet vielmehr den sicheren
Ruin. (Zustimmung bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Dass unser Volk
in diese tieftraurige Lage gekommen ist, das verdankt es jenen ruchlosen Kriegstreibern
und Kriegsverlängerern, derer es sich nicht beizeiten erwehrt hat. (Sehr
wahr! bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Das unwahre Gerede, dass
unser Heer nicht besiegt worden sei, dass die Revolution uns den Gegnern wehrlos
ausgeliefert habe, dient bloß dem Zweck, die Schuldigen zu decken [...]
Der Imperialismus aller kapitalistischen Staaten hat nach unserer Überzeugung
die Gegensätze hervorgerufen, die zum Wettrüsten und schließlich
zum Kriege führten. Alle Regierungen haben Pulver aufgetürmt; aber
die Habsburgische hat mit Billigung der deutschen Regierung die Lunte ans Pulverfass
gelegt und den Weltbrand entzündet. [... ]
Wir brauchen den Frieden, denn sonst kommen wir nicht zum Wiederaufbau unseres
Volkskörpers.
Der Ententenkapitalismus will sich durch den Friedensvertrag stärken und
das kapitalistische System in der Welt gegen den fortschreitenden Sozialismus
stützen. Vergebliche Mühe! Nicht der bürokratischen Planwirtschaft,
sondern der sozialisierten Wirtschaft gehört die Zukunft. Ohne die Ausschaltung
des. Kapitalgewinns lassen sich schon die auf uns lastenden Verpflichtungen
gar nicht erfüllen. Die Vorgänge der letzten Woche in Frankreich,
in Italien, in England beweisen, dass die Arbeiterklasse dort überall erstarkt,
dass große soziale Bewegungen im Gange sind. Aber es wäre durchaus
töricht, wenn man etwa auf eine nahe, in den nächsten Wochen sich
vollziehende Weltrevolution rechnen wollte. (Hört! Hört! und Sehr
richtig! bei den Sozialdemokraten.) Die Weltrevolution schreitet vorwärts,
sie schreitet unaufhaltsam vorwärts, aber nicht so rasch, wie wir es wünschen.
Und aus diesem Grunde muss der Friedensvertrag unterschrieben werden. (Sehr
richtig! bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Wir haben die volle Zuversicht
und sind durch die lebhafte soziale Bewegung in den genannten Staaten in dieser
Zuversicht gestärkt worden, dass der Friedensvertrag schließlich
durch die Solidarität des internationalen Proletariats, das überall
zur Herrschaft kommen wird, abgeändert werden wird. Dem Ententenkapitalismus
können wir mit Fug und Recht zurufen: Ihr hemmt uns, doch ihr zwingt uns
nicht! (Bravo! bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) ,
D. Dr. Kahl, Abgeordneter (DVP): Meine Herren! Die Deutsche Volkspartei lehnt
einmütig diesen Frieden ab. [... ]
Wir lehnen ab, weil bei Annahme des Friedens der deutsche Staat als solcher
vernichtet ist. (Sehr richtig! bei der Deutschen Volkspartei.) Die beiden Säulen
der staatlichen Kraft, Finanzhoheit und Militärhoheit, sind vernichtet.
Die hierin angebotenen Milderungen sind nicht der Erwähnung wert. [. .
.]
Das Unerträglichste ist, dass für dieses System der Knechtung die
Figur des Völkerbundes erfunden und verwertet ist, des Bundes, der nach
der ursprünglichen Idee des Erfinders die Weltbürgschaft für
die Freiheit und die Gleichheit der Menschen und der Staaten sein sollte. Ob
Wilson selbst falsches Spiel gespielt hat oder ob er seinerseits der Unterlegene
ist, weiß ich nicht und kann ich nicht untersuchen. Im Ergebnis ist der
Völkerbund nichts anderes als das Zerrbild von Freiheit und von Gleichheit.
Die Verquickung des Völkerbundes mit dem Friedensinstrument ist das Musterbeispiel
der versteckten Heuchelei, die diesem Friedensvertrag zugrunde liegt: unter
dem Scheine der Gerechtigkeit der Wille, den gefürchteten und verhassten
Feind auf unabsehbare Zeit in Fesseln zu schlagen. Dieser Völkerbund ist
nur in den Friedensvertrag eingefügt und ihm vorangestellt, um die Durchführung
der grausamen Friedensbedingungen selbst zu erleichtern. [... ]
Wir lehnen ab, weil wir es nie und nimmer verantworten können, freiwillig
und wehrlos die kostbarsten Teile deutscher Erde, zunächst unsere Ostprovinzen,
vom Mutterlande abschneiden zu lassen. Wir können es nicht, weil wir geschichtlich
mit diesen Volksgenossen aufs engste verwachsen sind, weil wir uns dadurch der
wertvollsten wirtschaftlichen Kräfte und Quellen berauben, weil wir die
Möglichkeit einer nationalen Siedlungspolitik endgültig verlieren
würden. [... ]
Schuld an unserer traurigen Lage ist die Auflösung des Heeres, (Sehr richtig!
rechts.) die Entblößung von allen Machtmitteln, die Selbstschwächung
durch Generalstreiks gewissenloser Art usw. (Sehr richtig! rechts. - Zurufe
von den Sozialdemokraten.) Das sind vom Kriegsausgange gänzlich unabhängige
Kausalzusammenhänge. Ich hätte nicht weiter davon angefangen, habe
auch nicht die Absicht, mich weiter in dieser Frage auseinander zusetzen; ich
stelle nur fest, dass Herr Haases Antwort auf diese Frage eine falsche war.
Ja, hätten wir noch ein Schwert in der Hand! (Lachen bei den Sozialdemokraten.)
Dann wäre die Antwort leicht zu finden! (Sehr richtig! rechts) Das ist
die Meinung eines jeden ehrliebenden Germanen! (Lebhafter Beifall rechts.) [...
(aus: Detlef Junker (Hrsg.): Deutsche Parlamentsdebatten, Bd. 2: 1919-1933,
Frankfurt/Main 1971, S. 31 ff.)
Teil I: Völkerbundssatzung
In der Erwägung, dass es zur Förderung der Zusammenarbeit unter den
Nationen und zur Gewährleistung des internationalen Friedens und der internationalen
Sicherheit wesentlich ist, bestimmte Verpflichtungen zu übernehmen, nicht
zum Kriege zu schreiten, in aller Öffentlichkeit auf Gerechtigkeit und
Ehre gegründete internationale Beziehungen zu unterhalten, die Vorschriften
des internationalen Rechtes, die fürderhin als Richtschnur für das
tatsächliche Verhalten der Regierungen anerkannt sind, genau zu beobachten,
die Gerechtigkeit herrschen zu lassen und alle Vertragsverpflichtungen in den
gegenseitigen Beziehungen der organisierten Völker peinlich zu achten,
nehmen die Hohen Vertragschließenden Teile die gegenwärtige Satzung,
die den Völkerbund errichtet, an [... ]
Artikel 2: Der Bund übt seine in dieser Satzung bestimmte Tätigkeit
durch eine Bundesversammlung und durch einen Rat, denen ein ständiges Sekretariat
beigegeben ist, aus [. . .]
Artikel 8: Die Bundesmitglieder bekennen sich zu dem Grundsatz, dass die Aufrechterhaltung
des Friedens eine Herabsetzung der nationalen Rüstungen auf das Mindestmaß
erfordert, das mit der nationalen Sicherheit und mit der Erzwingung internationaler
Verpflichtungen durch gemeinschaftliches Vorgehen vereinbar ist.
Der Rat entwirft unter Berücksichtigung der geographischen Lage und der
besonderen Verhältnisse eines jeden Staates die Abrüstungspläne
und unterbreitet sie den verschiedenen Regierungen zur Prüfung und Entscheidung.
Von zehn zu zehn Jahren sind diese Pläne einer Nachprüfung und gegebenenfalls
einer Berichtigung zu unterziehen.
Die auf diese Weise festgesetzte Grenze der Rüstungen darf nach ihrer Annahme
durch die verschiedenen Regierungen nicht ohne Zustimmung des Rates überschritten
werden.
Mit Rücksicht auf die schweren Bedenken gegen die private. Herstellung
von Munition oder Kriegsgerät beauftragen die Bundesmitglieder den Rat,
auf Mittel gegen die daraus entspringenden schlimmen Folgen Bedacht zu nehmen,
und zwar unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bundesmitglieder;
die nicht in der Lage sind, selbst die für ihre Sicherheit erforderlichen
Mengen an Munition und Kriegsgerät herzustellen. Die Bundesmitglieder übernehmen
es, sich in der offensten und erschöpfendsten Weise gegenseitig jede Auskunft
über den Stand ihrer Rüstung, über ihr Heer-, Flotten- und Luftschifffahrtsprogramm
und über die Lage ihrer auf Kriegszwecke einstellbaren Industrien zukommen
zu lassen [... ]
Artikel 10; Die Bundesmitglieder verpflichten sich, die Unversehrtheit des Gebiets
und die bestehende politische Unabhängigkeit aller Bundesmitglieder zu
achten und gegen jeden äußeren Angriff zu wahren. Im Falle eines
Angriffs, der Bedrohung mit einem Angriff oder einer Angriffsgefahr nimmt der
Rat auf die Mittel zur Durchführung dieser Verpflichtung Bedacht.
Artikel 11: Ausdrücklich wird hiermit festgestellt, dass jeder Krieg,
mag davon unmittelbar ein Bundesmitglied betroffen werden oder nicht, eine Angelegenheit
des ganzen Bundes ist, und dass dieser die zum wirksamen Schutz des Völkerfriedens
geeigneten Maßnahmen zu ergreifen hat. Tritt ein solcher Fall ein, so
beruft der Generalsekretär unverzüglich auf Antrag irgendeines Bundesmitgliedes
den Rat.
Es wird weiter festgestellt, dass jedes Bundesmitglied das Recht hat, in freundschaftlicher
Weise die Aufmerksamkeit der Bundesversammlung oder des Rates auf jeden Umstand
zu lenken, der von Einfluss auf die internationalen Beziehungen sein kann und
daher den Frieden oder das gute Einvernehmen zwischen den Nationen, von dem
der Friede abhängt, zu stören droht.
Artikel 12: Alle Bundesmitglieder kommen überein, eine etwa zwischen ihnen
entstehende Streitfrage, die zu einem Bruche führen könnte, entweder
der Schiedsgerichtsbarkeit oder dem gerichtlichen Verfahren oder der Prüfung
durch den Rat zu unterbreiten. Sie kommen ferner überein, in keinem Falle
vor Ablauf von drei Monaten nach dem Spruch der Schiedsrichter oder der gerichtlichen
Entscheidung oder dem Berichte des Rates zum Kriege zu schreiten [...)
Artikel 13: Die Bundesmitglieder kommen überein, dass, wenn zwischen ihnen
eine Streitfrage entsteht, die nach ihrer Ansicht einer schiedsrichterlichen
Lösung oder dem gerichtlichen Verfahren zugänglich ist und die auf
diplomatischem Wege nicht zufriedenstellend geregelt werden kann, die Frage
in ihrer Gesamtheit der Schiedsgerichtsbarkeit unterbreitet werden soll [...
]
Artikel 14: Der Rat wird mit dem Entwurf eines Planes zur Errichtung eines Ständigen
Internationalen Gerichtshofs betraut und hat den Plan den Bundesmitgliedern
zu unterbreiten. Dieser Gerichtshof befindet über alle ihm von den Parteien
unterbreiteten internationalen Streitfragen. Er erstattet ferner gutachtliche
Äußerungen über jede ihm vom Rate oder der Bundesversammlung
vorgelegte Streitfrage oder sonstige Angelegenheit.
Artikel 15: Entsteht zwischen Bundesmitgliedern eine Streitfrage, die zu einem
Bruche führen könnte, und wird diese Streitfrage nicht, wie im Artikel
13 vorgesehen, der Schiedsgerichtsbarkeit oder dem gerichtlichen Verfahren unterbreitet,
so kommen die Bundesmitglieder überein, sie vor den Rat zu bringen. Zu
diesem Zwecke genügt es, wenn eine der Parteien den Generalsekretär
von der Streitfrage benachrichtigt; dieser veranlasst alles Nötige zu erschöpfender
Untersuchung und Prüfung.
Die Parteien haben ihm binnen kürzester Frist eine Darlegung ihres Falles
mit allen einschlägigen Tatsachen und Belegstücken mitzuteilen; der
Rat kann deren sofortige Veröffentlichung anordnen.
Der Rat bemüht sich, die Schlichtung der Streitfrage herbeizuführen
[... Kann die Streitfrage nicht geschlichtet werden, so erstattet und veröffentlicht
der Rat einen auf einstimmigem Beschluss oder Mehrheitsbeschluss beruhenden
Bericht, der die Einzelheiten der Streitfrage und die Vorschläge wiedergibt,
die er als die zur Lösung der Frage gerechtesten und geeignetsten empfiehlt
[... Macht eine Partei geltend und erkennt der Rat an, dass sich der Streit
auf eine Frage bezieht, die nach internationalem Rechte zur ausschließlichen
Zuständigkeit dieser Partei gehört, so hat der Rat dies in einem Berichte
festzustellen, ohne eine Lösung der Frage vorzuschlagen.
Der Rat kann in allen in diesem Artikel vorgesehenen Fällen die Streitfrage
vor die Bundesversammlung bringen. Die Bundesversammlung hat sich auf Antrag
einer der Parteien mit der Streitfrage zu befassen; der Antrag ist binnen vierzehn
Tagen zu stellen, nachdem die Streitfrage vor den Rat gebracht worden ist. [.
. ]
Artikel 16: Schreitet ein Bundesmitglied entgegen den in den Artikeln 12, 13
und 15 übernommenen Verpflichtungen zum Kriege, so wird es ohne weiteres
so angesehen, als hätte es eine Kriegshandlung gegen alle anderen Bundesmitglieder
begangen. Diese verpflichten sich, unverzüglich alle Handels- und Finanzbeziehungen
zu ihm abzubrechen, ihren Staatsangehörigen jeden Verkehr mit den Staatsangehörigen
des vertragsbrüchigen Staates zu untersagen und alle finanziellen, Handels-
und persönlichen Verbindungen zwischen den Staatsangehörigen dieses
Staates und jedes anderen Staates, gleichviel ob Bundesmitglied oder nicht,
abzuschneiden [... ]
Jedes Mitglied, das sich der Verletzung einer aus der Satzung entspringenden
Verpflichtung schuldig macht, kann aus dem Bunde ausgeschlossen werden. Die
Ausschließung wird durch Abstimmung aller anderen im Rate vertretenen
Bundesmitglieder ausgesprochen.
Artikel 17: Bei Streitfragen zwischen einem Bundesmitglied und einem Nichtmitglied
oder zwischen Staaten, die Nichtmitglieder sind, werden der Staat oder die Staaten,
die Nichtmitglieder sind, aufgefordert, sich für die Beilegung der Streitfrage
den den Bundesmitgliedern obliegenden Verpflichtungen zu unterwerfen, und zwar
unter den vom Rat gerecht erachteten Bedingungen [... ]
Artikel 19: Die Bundesversammlung kann von Zeit zu Zeit die Bundesmitglieder
zu einer Nachprüfung der unanwendbar gewordenen Verträge und solcher
internationaler Verhältnisse auffordern; deren Aufrechterhaltung den Weltfrieden
gefährden könnte. [. . .]
Artikel 25: Die Bundesmitglieder verpflichten sich, die Errichtung und Zusammenarbeit
anerkannter freiwilliger nationaler Organisationen des Roten Kreuzes zur Hebung
der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und Milderung der Leiden in der
Welt zu fördern und zu begünstigen.
Teile II-XV
Artikel 31: In Anerkennung der Tatsache, dass die Verträge vom 19. April
1839, die vor dem Kriege die Rechtslage Belgiens bestimmten, durch die Verhältnisse
überholt sind, stimmt Deutschland der Aufhebung dieser Verträge zu
und verpflichtet sich schon jetzt zur Anerkennung und Beobachtung aller wie
auch immer gearteten Übereinkommen, die von den alliierten und assoziierten
Hauptmächten oder einzelnen von ihnen mit der Belgischen oder der Niederländischen
Regierung an Stelle der genannten Verträge von 1839 etwa geschlossen werden.
Sollte sein förmlicher Beitritt zu diesen Übereinkommen oder zu einzelnen
ihrer Bestimmungen gefordert werden, so verpflichtet sich Deutschland schon
jetzt, diesen Beitritt zu erklären.
Artikel 42: Es ist Deutschland untersagt, auf dem linken Ufer des Rheines und
auf dem rechten Ufer westlich einer 50 km östlich des Flusses verlaufenden
Linie Befestigungen beizubehalten oder anzulegen.
Artikel 43: Ebenso ist in der im Artikel 42 bezeichneten Zone die ständige
oder zeitweise Unterhaltung oder Ansammlung von Streitkräften untersagt.
Das gleiche gilt für jedwede militärischen Übungen und die Beibehaltung
aller materiellen Vorkehrungen für eine Mobilmachung.
Artikel 44: Jeder etwaige Verstoß Deutschlands gegen die Bestimmungen
der Artikel 42 und 43 gilt als eine feindselige Handlung gegen die Signatarmächte
des gegenwärtigen Vertrags
und als Versuch einer Störung des Weltfriedens.
Artikel 45: Als Ersatz für die Zerstörung der Kohlengruben in Nordfrankreich
und als Anzahlung auf den Betrag der von Deutschland geschuldeten Wiedergutmachung
der Kriegsschäden tritt Deutschland das volle und unbeschränkte, völlig
schulden- und lastenfreie Eigentum an den Kohlengruben im Saarbecken mit dem
ausschließlichen Ausbeutungsrecht an Frankreich ab.
Artikel 80: Deutschland erkennt die Unabhängigkeit Österreichs in
den durch Vertrag zwischen diesem Staate und den alliierten und assoziierten
Hauptmächten festzusetzenden Grenzen an und verpflichtet sich, sie unbedingt
zu achten, Deutschland erkennt an, dass diese Unabhängigkeit unabänderlich
ist, es sei denn, dass der Rat des Völkerbunds einer Abänderung zustimmt.
Artikel 160: 1. Spätestens am 31. März 1920 darf das deutsche Heer
nicht mehr als 7 Infanterie- und 3 Kavallerie-Divisionen umfassen.
Von diesem Zeitpunkt ab darf die gesamte Iststärke des Heeres der sämtlichen
deutschen Einzelstaaten nicht mehr als 100000 Mann, einschließlich der
Offiziere und der Depots, betragen. Das Heer ist nur für die Erhaltung
der Ordnung innerhalb des deutschen Gebietes und zur Grenzpolizei bestimmt.
Die Gesamtstärke an Offizieren, einschließlich der Stäbe, ohne
Rücksicht auf deren Zusammensetzung, darf die Zahl viertausend nicht übersteigen.
[. . .]
Der deutsche große Generalstab und alle anderen ähnlichen Formationen
werden aufgelöst und dürfen unter keiner Gestalt neu gebildet werden.
Artikel 181: Nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten nach Inkrafttreten des
gegenwärtigen Vertrags dürfen die deutschen Seestreitkräfte im
Dienst höchstens betragen: -
6 Schlachtschiffe der Deutschland- oder Lothringen-Klasse,
6 kleine Kreuzer,
12 Zerstörer,
12 Torpedoboote oder
eine gleiche Anzahl von Ersatzschiffen der im Artikel 190 vorgesehenen Bauart.
Es darf kein Unterwasserfahrzeug darunter sein.
Alle anderen Kriegsschiffe müssen, soweit nicht der gegenwärtige Vertrag
ein anderes bestimmt, in Reserve gestellt oder Handelszwecken dienstbar gemacht
werden.
Artikel 190: Es ist Deutschland untersagt, irgendwelche Kriegsschiffe zu bauen
oder zu erwerben, es sei denn zum Ersatz der durch den gegenwärtigen Vertrag
(Artikel 181) vorgesehenen in Dienst gestellten Einheiten.
Die vorerwähnten Ersatzbauten dürfen keine größere Wasserverdrängung
haben als
10000 Tonnen für Schlachtschiffe, 6000 Tonnen für die kleinen Kreuzer,
800 Tonnen für die Zerstörer,
200 Tonnen für die Torpedoboote.
Außer im Falle des Verlustes eines Schiffes dürfen die Einheiten
der verschiedenen Klassen erst nach einem Zeitraum von
20 Jahren für die Schlachtschiffe und Kreuzer, 15 Jahren für die Zerstörer
und Torpedoboote, gerechnet vom Stapellauf an, ersetzt werden. Artikel 191:
Der Bau und der Erwerb aller Unterwasserfahrzeuge, selbst zu Handelszwecken,
ist Deutschland untersagt.
Artikel 198: Deutschland darf Luftstreitkräfte weder zu Lande noch zu Wasser
unterhalten. Artikel227: Die alliierten und assoziierten Mächte stellen
Wilhelm II. von Hohenzollern, vormaligen Kaiser von Deutschland, wegen schwerster
Verletzung des internationalen Sittengesetzes und der Heiligkeit der Verträge
unter öffentliche Anklage.
Ein besonderer Gerichtshof wird eingesetzt, um über den Angeklagten unter
Wahrung der wesentlichen Bürgschaften des Rechts auf Verteidigung zu Gericht
zu sitzen. Der Gerichtshof besteht aus fünf Richtern, von denen je einer
von folgenden fünf Mächten, nämlich den Vereinigten Staaten von
Amerika, Großbritannien, Frankreich, Italien und Japan, ernannt wird.
Der Gerichtshof urteilt auf Grundlage der erhabensten Grundsätze der internationalen
Politik; Richtschnur ist für ihn, den feierlichen Verpflichtungen und internationalen
Verbindlichkeiten ebenso wie dem internationalen Sittengesetze Achtung zu verschaffen.
Es steht ihm zu, die Strafe zu bestimmen, deren Verhängung er für
angemessen erachtet.
Die alliierten und assoziierten Mächte werden an die Regierung der Niederlande
das Ersuchen richten, den vormaligen Kaiser zum Zwecke seiner Aburteilung auszuliefern.
Artikel 231: Die alliierten und assoziierten Regierungen erklären, und
Deutschland erkennt an, dass Deutschland und seine Verbündeten als Urheber
für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten
und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des Krieges,
der ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungen
wurde, erlitten haben.
Artikel 232: Die alliierten und assoziierten Regierungen erkennen, dass die
Hilfsmittel Deutschlands unter Berücksichtigung ihrer dauernden, sich aus
den übrigen Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrags ergebenden Verminderung
nicht ausreichen, um die volle Wiedergutmachung aller dieser Verluste und Schäden
zu gewährleisten.
Immerhin verlangen die alliierten und assoziierten Regierungen, und Deutschland
verpflichtet sich dazu, dass alle Schäden wiedergutgemacht werden, die
der Zivilbevölkerung jeder der alliierten und assoziierten Mächte
und ihrem Eigentum während der Zeit, in der sich die beteiligte Macht mit
Deutschland im Kriegszustand befand, durch den bezeichneten Angriff zu Lande,
zur See und in der Luft zugefügt worden sind.
Artikel 235: Um den alliierten und assoziierten Mächten schon jetzt die
Wiederaufrichtung ihres gewerblichen und wirtschaftlichen Lebens zu ermöglichen,
bevor der endgültige Betrag ihrer Ansprüche festgesetzt ist, zahlt
Deutschland in Anrechnung auf obige Schuld während der Jahre 1919, 1920
und der ersten 4 Monate von 1921 in so viel Raten und in solcher Form (in Gold,
Waren, Schiffen, Wertpapieren oder anderswie), wie es der Wiedergutmachungsausschuss
festsetzt, den Gegenwert von 20000000000 (zwanzig Milliarden) Mark Gold; aus
dieser Summe werden zunächst die Kosten für die Besatzungsarmee entsprechend
dem Waffenstillstandsvertrag vom 11. November 1918 bestritten; weiter können
diejenigen Mengen von Nahrungsmitteln und Rohstoffen, die von den Regierungen
der alliierten und assoziierten Hauptmächte für nötig gehalten
werden, um Deutschland die Möglichkeit zur Erfüllung seiner Verpflichtung
zur Wiedergutmachung zu gewähren, gleichfalls mit Genehmigung der genannten
Regierungen aus der bezeichneten Summe bezahlt werden.
Artikel 248: Unter Vorbehalt der von dem Wiedergutmachungsausschuss etwa bewilligten
Ausnahmen haften der gesamte Besitz und alle Einnahmequellen des Deutschen Reichs
und der deutschen Staaten an erster Stelle für die Bezahlung der Kostender
Wiedergutmachung und aller anderen Lasten, dies ich aus dem gegenwärtigen
Vertrag oder aus allen ihn ergänzenden Verträgen und Übereinkommen
oder aus den zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten
während des Waffenstillstands und seinen Verlängerungen geschlossenen
Abmachungen ergeben.
Artikel 313: Die den alliierten und assoziierten Mächten angehörigen
Luftfahrzeuge haben innerhalb des deutschen Gebietes und der deutschen Hoheitsgewässer
volle Flug- und Landungsfreiheit und genießen dieselben Vergünstigungen
wie deutsche Luftfahrzeuge, besonders in Notfällen zu Land oder See.
Artikel 321: Deutschland verpflichtet sich, dem Personen-, Güter-, Schiffs-,
Boots-, Eisenbahnwagen und Postverkehr von oder nach den angrenzenden oder nichtangrenzenden
Gebieten irgendeiner der alliierten und assoziierten Mächte freien Durchgang
durch sein Gebiet auf den für den internationalen Durchgangsverkehr geeignetsten
Wegen, auf Eisenbahnen, schiffbaren Wasserläufen oder Kanälen zu gewähren,
auch zu diesem Zweck die Durchfahrt durch die Hoheitsgewässer zu gestatten.
Der Personen-, Waren-, Schiffs-, Boots-, Wagen-, Eisenbahnwagen- und Postverkehr
wird keinen Durchgangszöllen oder unnützen Verzögerungen oder
Beschränkungen unterworfen und hat in Deutschland in bezug auf Gebühren-
und Verkehrserleichterungen sowie in jeder anderen Hinsicht ein Anrecht auf
gleiche Behandlung wie der innerdeutsche Verkehr.
Die Durchgangsgüter bleiben von allen Zoll- oder ähnlichen Abgaben
frei.
Artikel 428: Um die Ausführung des gegenwärtigen Vertrags durch Deutschland
sicherzustellen, werden die deutschen Gebiete westlich des Rheins einschließlich
der Brückenköpfe während eines Zeitraums von 15 Jahren nach Inkrafttreten
des gegenwärtigen Vertrags durch die Truppen der alliierten und assoziierten
Mächte besetzt gehalten.
(aus: Reichsgesetzblatt Jg. 1919, S. 717ff.)
... Es bleibt uns keine andere Möglichkeit als Annahme oder Ablehnung;
- so hat es der Sieger beschlossen. Das Ja bedeutet, dass wir uns bereit erklären,
die schweren finanziellen Lasten, die man Jahr für Jahr von uns fordert,
in freier Arbeit zu tragen. Die Ablehnung aber würde bedeuten die Zwangsvollstreckung
in unsere ganze Volkswirtschaft, würde bedeuten Sklavenarbeit unter Aufsicht
feindlicher Bajonette, würde bedeuten die Auslieferung der Grundlagen unserer
ganzen industriellen Tätigkeit; Zerreißung unseres so stark geschwächten
Wirtschaftskörpers und Knebelung unseres ganzen Erwerbslebens wäre
die Folge.
Aber noch ungeheuerlicher könnten sich die Wirkungen für unsere politische
Existenz, für unser Reich auswachsen. Es steht mehr als Geld und Gut auf
dem Spiele. Es handelt sich um die ganze Zukunft unseres hart geprüften,
geliebten Vaterlandes. Um das Reich und seine Einheit zu retten, um deutsches
Land vor der Gefahr feindlicher Invasion zu bewahren, um die deutsche Freiheit
zu erhalten, dafür ist das deutsche Volk zu den höchsten materiellen
Opern bereit.
Die deutsche Regierung nimmt aus diesem Grunde das Ultimatum an. Wir wissen,
dass mit
dieser Annahme gewaltige Folgen verknüpft sein werden für die Gestaltung
unseres Wirtschaftslebens; wir wissen vor allem, dass die Wirkungen für
die weltwirtschaftliche Eingliederung Deutschlands außerordentlich schwer
sein werden. Die Verantwortung für die weltwirtschaftlichen Folgen des
Ultimatums liegt bei der Gegenseite....
Zwecklos wäre es, das Ja auszusprechen, ohne den ernsten und entschlossenen
Willen, das Äußerste aufzubieten, um den uns auferlegten Lasten gerecht
zu werden. Nur durch ,Leistungen, nicht durch Worte können wir unsere Gegner
von der Aufrichtigkeit unseres Wollens überzeugen und dadurch die Atmosphäre
schaffen, in der eine erträgliche Handhabung der Londoner Beschlüsse
im Rahmen unserer Leistungsfähigkeit gesichert wird. . . .
Dass wir bei dieser schicksalsschweren Entschließung unsere Blicke auch
auf Oberschlesien richten, bedarf keinerlei Begründung. In dieser Hinsicht
vertrauen wir fest auf das Ergebnis der Volksabstimmung. Worauf es jetzt ankommt
... ist, dass die alliierten Regierungen den von polnischer Seite gemachten
Versuch, eine, allem Recht hohnsprechende vollendete Tatsache zu schaffen, nicht
dulden werden, und dass auf keinen Fall ein polnischer Diktator die wenigen
Rechte, die uns der Friedensvertrag gibt, mit Füßen tritt. Dieser
Friedensvertrag, aus dem uns, aus dem Deutschland und seinem Volke so gigantische
Lasten auferlegt werden, begründet für die alliierten Regierungen
heilige Pflichten,
wie der englische Premierminister noch in diesen Tagen ausdrücklich anerkannt
hat....
(aus: H. Michaelis und E. Schraepler (Hrsg.): Ursachen und Folgen. Bd. 4: Die
Weimarer Republik. Vertragserfüllung und innere Bedrohung 1919-1922, Berlin
o. J., S. 344f.)
Artikel 1: Die beiden Regierungen sind darüber einig, dass die Auseinandersetzung
zwischen dem Deutschen Reiche und der Russischen Sozialistischen Föderativen
Sowjetrepublik über die Fragen aus der Zeit des Kriegszustandes zwischen
Deutschland und Russland auf folgender Grundlage geregelt wird:
a) Das Deutsche Reich und die Russische Sozialistische Föderative Sowjetrepublik
verzichten gegenseitig auf den Ersatz ihrer Kriegskosten sowie auf den Ersatz
der Kriegsschäden, das ;heißt, derjenigen Schäden, die ihnen
und ihren Angehörigen in den Kriegsgebieten durch militärische Maßnahmen
einschließlich aller in Feindesland vorgenommenen Requisitionen entstanden
sind. Desgleichen verzichten beide Teile auf den Ersatz der Zivilschäden,
die den Angehörigen des einen Teils durch die sogenannten Kriegsausnahmegesetze
oder durch Gewaltmaßnahmen staatlicher Organe des anderen Teiles verursacht
worden sind.
b) Die durch den Kriegszustand betroffenen öffentlichen und privaten Rechtsbeziehungen,
einschließlich der Frage der Behandlung der in die Gewalt des anderen
Teiles geratenen Handelsschiffe, werden nach dem Grundsatz der Gegenseitigkeit
geregelt werden.
c) Deutschland und Russland verzichten gegenseitig auf Erstattung der beiderseitigen
Aufwendungen für Kriegsgefangene. Ebenfalls verzichtet die Deutsche Regierung
auf Erstattung der von ihr ,für die in Deutschland internierten Angehörigen
der Roten Armee gemachten Aufwendungen. Die Russische Regierung verzichtet ihrerseits
auf Erstattung des Erlöses aus von Deutschland vorgenommenen Verkäufen
des von diesen Internierten nach Deutschland gebrachten Heeresgutes.
Artikel 2: Deutschland verzichtet auf die Ansprüche, die sich aus der bisherigen
Anwendung der Gesetze und Maßnahmen der Russischen Sozialistischen Föderativen
Sowjetrepublik auf deutsche Reichsangehörige oder ihre Privat
rechte sowie auf die Rechte des Deutschen Reichs und der Länder gegen Russland
sowie aus den von der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik
oder ihren Organen sonst gegen Reichsangehörige oder ihre Privatrechte
getroffenen Maßnahmen ergeben, vorausgesetzt, dass die Regierung der Russischen
Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik auch ähnliche Ansprüche
dritter Staaten nicht befriedigt.
Artikel 3: Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen dem Deutschen
Reiche und der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik werden
sogleich wieder aufgenommen. Die Zulassung der beiderseitigen Konsuln wird durch
ein besonderes Abkommen geregelt werden.
Artikel 4: Die beiden Regierungen sind sich ferner auch darüber einig,
dass für die allgemeine Rechtsstellung der Angehörigen des einen Teiles
im Gebiete des anderen Teiles und für die allgemeine Regelung der beiderseitigen
Handels- und Wirtschaftsbeziehungen der Grundsatz der Meistbegünstigung
gelten soll. Der Grundsatz der Meistbegünstigung erstreckt sich nicht auf
die Vorrechte und Erleichterungen; die die Russische Sozialistische Föderative
Sowjetrepublik einer Sowjetrepublik oder einem solchen Staate gewährt,
der früher Bestandteil des ehemaligen Russischen Reiches war.
Artikel 5: Die beiden Regierungen werden den wirtschaftlichen Bedürfnissen
der beiden Länder in wohlwollendem Geiste wechselseitig entgegenkommen.
Bei einer grundsätzlichen. Regelung dieser Frage auf internationaler Basis
werden sie in vorherigen Gedankenaustausch eintreten. Die deutsche Regierung
erklärt sich bereit, die ihr neuerdings mitgeteilten, von Privatfirmen
beabsichtigten Vereinbarungen nach Möglichkeit zu unterstützen und
ihre Durchführung zu erleichtern [... j
(aus: Michaelis/Schraepler a. a. O., Bd. S. 579 f.)
Deutschland muss aktive Politik treiben. Das muss jeder Staat. In dem Augenblick,
in dem er auf aktive Politik verzichtet, hört er auf, ein Staat zu sein.
Zu einer aktiven Politik gehört ein Ziel und ein Wille. Für die Durchführung
ist richtige Abschätzung der eigenen Kraft erforderlich und daneben Einsicht
in die Wege und Ziele der anderen Mächte. [. . .]
Hat nicht endlich die erste Regelung deutscher politischer Aktivität, der
Rapallovertrag, seine klare Wirkung in der Richtung einer Hebung deutschen Ansehens
gebracht? Die Stellung zu diesem Vertrage scheidet die Geister bei der Beurteilung
des russischen Problems. Es kommt bei ihm nicht in erster Linie auf die wirtschaftliche
Bewertung an, obwohl sie durchaus nicht gering einzuschätzen ist, sondern
auf den politischen Erfolg. Eine Verbindung Deutschlands mit Bußland ist
der erste und bisher fast einzige Machtzuwachs, den wir seit dem Friedensschluss
erreichten. Dass der Anfang dieser Verbindung auf wirtschaftlichem Gebiet liegt,
ist nach der Gesamtlage naturgemäß, die Stärke liegt aber darin,
dass diese wirtschaftliche Annäherung die Möglichkeit politischer
und damit auch militärischer Verbindung vorbereitet. Dass in solcher doppelten
Verbindung ein Machtzuwachs für Deutschland - und auch für Russland
- liegt, kann nicht bezweifelt werden. Es gibt nun deutsche Politiker, die solchen
Machtzuwachs fürchten. [. . .]
Mit Polen kommen wir nun zum Kern des Ostproblems. Polens Existenz ist unerträglich,
unvereinbar mit den Lebensbedingungen Deutschlands. Es muss verschwinden und
wird verschwinden durch eigene, innere Schwäche und durch Russland - mit
unserer Hilfe. Polen ist für Russland noch unerträglicher als für
uns; kein Bußland findet sich mit Polen ab. Mit Polen fällt eine
der stärksten Säulen des Versailler Friedens, die Vormachtstellung
Frankreichs. Dieses Ziel zu erreichen, muss einer der festesten Richtungspunkte
der deutschen Politik sein, weil er ein erreichbarer ist. Erreichbar nur durch
Bußland oder mit seiner Hilfe.
Polen kann niemals Deutschland irgendwelchen Vorteil bieten, nicht wirtschaftlich,
denn es ist entwicklungsunfähig, nicht politisch, denn es ist Vasall Frankreichs.
Die Wiederherstellung der Grenze zwischen Russland und Deutschland ist die Voraussetzung
beiderseitiger Erstarkung. Russland und Deutschland in den Grenzen von 1914
sollte die Grundlage einer Verständigung zwischen beiden sein. [... Wir
wollen zweierlei: erstens eine Stärkung Bußlands auf wirtschaftlichem
und auf politischem, also militärischem Gebiet und damit indirekt die eigene
Stärkung, indem wir einen zukünftigen möglichen Bundesgenossen
stärken: wir wollen ferner, zunächst vorsichtig und versuchend, die
unmittelbare eigene Stärkung, indem wir eine uns im Bedarfsfall dienstbare
Rüstungsindustrie in Russland heranbilden helfen. [... ]
Das deutsche Volk soll in seiner sozialistischen Mehrheit einer aktiven Politik,
die mit Kriegsmöglichkeiten rechnen mu8, abgeneigt sein. Es ist zuzugeben,
dass der Geist, der über der Versailler Friedensdelegation schwebte, noch
nicht verschwunden ist und dass der törichte Ruf: "Nie wieder Krieg!"
verbreiteten Nachhall findet. Er findet ihn auch in manchen pazifistisch-bürgerlichen
Kreisen, aber es gibt auch unter den Arbeiterkreisen, auch in der offiziellen
Sozialdemokratischen Partei viele, die nicht gewillt sind, dem Franzosen und
Polen aus der Hand zu fressen. Gewiss besteht im deutschen Volk weitgehendes
und erklärliches Friedensbedürfnis. Am klarsten wird das Für
und Wider des Krieges in militärischen Köpfen abgewogen werden, aber
Politik treiben, heißt führen. Dem Führer wird trotz allem das
deutsche Volk in dem Kampf um seine Existenzfolgen. Diesen Kampf vorzubereiten,
ist die Aufgabe; denn erspart wird er uns nicht.
Kommt es zu kriegerischen Verwicklungen - und sie erscheinen heute schon greifbar
nah -, dann wird es nicht Aufgabe der leitenden Staatsmänner bei uns sein,
Deutschland aus dem Konflikt herauszuhalten - das wird vergeblich oder Selbstmord
sein -, sondern so stärk wie möglich auf die richtige Seite zu treten.
(aus: O.-E. Schüddekopf: Das Heer und die Republik, Hannover/Frankfurt
1955, S. 160ff.)
... So scheint es, dass wir in einer Zeit leben, in der es sich für die
Völker der Welt darum handelt, die wirtschaftliche Anarchie zu beenden
und vor allem ein Programm zu schaffen, nach, dem Sieger und Unterlegene wirtschaftlich
nebeneinander leben könnten. Mancher seufzt nach dem Mann, der ein Reparationsprogramm
so mathematisch sicher feststellen könnte, dass Frankreich befriedigt sein
müsste, die Summe in den Grenzen der deutschen Leistungsfähigkeit
läge und in dem die Zahlungsmodalitäten so gewählt seien,' dass
sie die für die Weltwirtschaft notwendige Kaufkraft Deutschlands nicht
erschüttern, jedoch Frankreich die Möglichkeit geben, die Summe zu
erhalten, deren es zum Wiederaufbau Nordfrankreichs und zur Sanierung seiner
eigenen Finanzen bedarf.
Wir denken oft zu wenig geschichtlich. Die Zeit, in der wir leben, ist eine
Zeit der größten sozialen, geistigen, wirtschaftlichen und diplomatischen
Umwälzungen. Die Friedensschlüsse nach dem Weltkriege haben keine
Epochen jahrzehntelanger friedlicher Entwicklung in Aussicht gestellt. ... Überall
empfinden die Völker den heutigen Zustand als etwas Unfertiges und bereiten
sich vor auf Entscheidungen, die mindestens in Jahrzehnten Neues gestalten können.
Von diesen Gesichtspunkten geht auch die französische Politik aus, wenn
sie Sicherheiten gegen Deutschland verlangt. Kein Franzose ist so töricht,
in dem gegenwärtigen Deutschland eine Bedrohung zu sehen oder an Deutschlands
Entwaffnung zu zweifeln. Aber die Sorge vor einem wiedererstehenden Deutschland
lähmt die Entschlusskraft der französischen Politiker zu objektivem
Denken. Sie begründen die Forderung der Herrschaft über die deutschen
Eisenbahnen im Rheintand wirtschaftlich und meinen sie politisch. Ihr Ziel ist
der politische und wirtschaftliche Imperialismus Frankreichs, um Deutschland
dauernd in Schach zu halten, nachdem ihr Versuch, durch Demütigung Deutschlands
und unerträglich harte Friedensbedingungen die deutsche Einheit zu zerschlagen.
an der Vernunft und Vaterlandsliebe des deutschen Volkes zerschellt ist.
Für England wiederum endet jede wirtschaftliche Erwägung, die zugunsten
einer Verständigung mit Deutschland spricht, an der politischen Denkungsweise,
die einen Zerfall der Entente nicht zugibt....
Man wird Frankreich nicht Unrecht tun, wenn man annimmt, dass seine Politik
dahin zielt, eine Verständigung über die Ruhrfrage zuzulassen, dauernd
dort nicht zu bleiben - trotz aller französischen und belgischen Noten
-, aber dafür um so mehr Kompensationen in der Rheinprovinz zu fordern,
die auf eine mittelbare Annexion des Rheinlandes hinauslaufen. Hier sind weltgeschichtliche
Einschnitte. Es geht um den deutschen Rhein, und nicht um das Ausmaß deutscher
Leistungen.. . . Wir werden im Notenkampf der nächsten Zeit den Weg der
Erörterungen weiter zu gehen haben, der uns von einer internationalen Konferenz
zur anderen bisher geleitet hat. Innerhalb der Grenzen der Erfüllungsmöglichkeit
wird jede deutsche Regierung das leisten müssen, was die deutsche Volkskraft
herzugeben vermag, ob diese Regierung von Dr. Helfferich oder Müller-Franken
geführt wird. Den besten Weg zu finden für eine Abmessung dieser Leistungen,
der uns 'den Wiederaufstieg nicht verschließt, wird dabei die Aufgabe
der Sachverständigen sein. . . .
Auch für uns muss die Politik vor der Wirtschaft stehen. Für die Freiheit
von Rhein und Ruhr und Saar dürfen wirtschaftliche Opfer, wenn sie überhaupt
zu leisten sind, nicht zu hoch sein. Die Grenze ist da, wo das alte wahre Wort
eintritt: Ultra posse nemo teneatur. Aber bis zu dieser Möglichkeit müssen
auch Deutschlands Kräfte angestrengt werden, und sie werden um so mehr
hergeben, je eher wir endgültige feste politische und wirtschaftliche Verhältnisse
geschaffen haben.
Es entsteht die Frage, ob ein solcher Ausgleich überhaupt möglich
ist, wenn nach dem vorher Gesagten von mir selbst davon ausgegangen werde, dass
auch für Frankreich die Politik im Vordergrunde seines Denkens steht. Deshalb
müssen wir auch der Frage der Sicherheiten für Frankreich ruhig und
leidenschaftslos gegenüberstehen. Nicht durch Aufgeben deutscher Souveränität,
nicht durch Auslieferung deutscher Bahnen, wohl aber durch internationale Abmachungen
großzügigster Art, durch Garantien aller beteiligten Staaten kann
der Friede am Rhein gegenseitig gesichert' werden. Deutschland hat keine Veranlassung,
sich mit dem Gedanken eines Angriffskrieges auch nur theoretisch zu beschäftigen
- praktisch ist jede derartige Idee sowieso ausgeschlossen. Was Deutschland
braucht, ist eine lange Zeitspanne ruhiger Jahre, um endlich in den Genua des
Friedens zu kommen, den es bisher vergeblich gesucht hat. Was wir bisher erlebt
haben, war nur die Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln. ... Keine Regierung
würde einer solchen gegenseitigen Sicherheitsleistung widerstreben können.
Frankreich hätte, wenn es wollte, dadurch auch bei den anderen Nationen
den Schutz vor einem deutschen Angriff, den es mit der Beschlagnahme der wirtschaftlichen
Souveränität des Rheinlandes zu erreichen sucht.
Möge auch Frankreich die politischen Zeichen der Zeit beachten! Ein Zeitalter
großer friedlicher Entwicklung würde für Deutschland bevorstehen,
wenn es endlich einmal Beweise dafür erhielte, dass man ihm sein wirtschaftliches
Emporkommen gönnt und ihm Zeit dafür lässt, um sich überhaupt
für die ihm auferlegten internationalen Zinsenlasten und Reparationsleistungen
wirtschaftlich zu rüsten. Ein Deutschland, das man zerstückelt, dem
man das Rheinland nimmt, wird sich mit jedem zusammenfinden, der ihm die Aussicht
gibt, sich das Rheinland wiederzuholen. Dieses zerstückelte Deutschland
wäre eine weit größere Gefahr für Frankreich als ein Deutschland,
das politisch bis hinter die Elbe zurückgeworfen würde. Frankreich
kann gute Nachbarschaft zu Deutschland haben, unter Ausnützung deutscher
Wirtschaftskraft zur Leistung deutscher Kriegsentschädigung, industrieller
Zusammenarbeit und zollpolitischer Annäherung. Will es diese Lösung
nicht, glaubt es der Welt trotzen zu können, indem es Rhein und Ruhr in
seiner Hand behalten will, dann wird es um eines gegenwärtigen Vorteils
willen die Ruhe seiner Zukunft und die Sicherheit seiner ganzen Existenz aufs
Spiel setzen.
Ein letztes Wort zur Stellung der deutschen Wirtschaft in der deutschen Politik.
Nachdem unsere Armee dahin ist, haben wir nur noch zwei deutsche Kraftquellen.
Die eine ist ein einheitliches Denken und Fühlen. Die zweite ist die deutsche
Wirtschaft. Sie wirkt unmittelbar als deutsche Kaufkraft nach außen, sie
wirkt mittelbar durch die Sorgen der anderen vor einem deutschen industriellen
Unterbietungssystem im Falle einer weiteren Währungsverschlechterung. Unsere
Wirtschaft ist die stärkste Grundlage des deutschen Vermögens der
Gegenwart. Sie gesund zu erhalten, ist unser aller Pflicht....
(aus: Arnold Harttung (Hrsg.): Gustav Stresemann. Schriften, Berlin 1976, S.
279ff.)
