Die Weimarer Republik
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Vergleicht man die parteipolitische Zusammensetzung des Reichstags im kaiserlichen Deutschland am Vorabend des Ersten Weltkriegs mit dem Ergebnis der Wahlen zum 1. Reichstag der neugeschaffenen Republik im Jahre 1920, so zeigt sich eine erstaunliche Kontinuität. Die großen Parteilager, die das Parlament der Hohenzollernmonarchie mit seinen beschränkten Kompetenzen geprägt hatten, tauchen in nahezu unveränderter Größenordnung im republikanischen Reichstag von 1920 wieder auf. Dieses Ergebnis ist um so erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass die Weimarer Verfassung das Wahlrecht entscheidend geändert hatte. Bedeutungsvoll ist die Stabilität des überkommenen Parteiensystems aber vor allem deshalb, weil man ja eigentlich davon ausgehen muss, dass eine parlamentarische Demokratie, wie sie nun durch die neue Verfassung festgelegt war, den Parteien eine ganz andere erhöhte Bedeutung zumisst. Für das Funktionieren des Wechselspiels von Regierung und Opposition, für die Einsetzung handlungsfähiger Regierungen aus der Mehrheit des Parlamentes kommt es entscheidend auf die Struktur des Parteiensystems, die Zahl der Parteien, ihre Verankerung in der Bevölkerung, ihre Kooperationsfähigkeit untereinander sowie ihre politische Programmatik an. Unter diesem Gesichtspunkt stellt die starke Kontinuität zwischen den Vorkriegsparteien und dem ersten Parlament der Republik ganz offenkundig eine entscheidende Vorbelastung für die neue parlamentarische Demokratie dar. Galten doch im Vorkriegsdeutschland die Parteien als Ausdruck der Spaltung der Natron und als unfähig zur Übernahme der Regierungsverantwortung, von der sie darum ferngehalten wurden. Jetzt aber mussten sie diese übernehmen, und die Frage stellte sich, ob sie dieser Aufgabe ohne Änderung ihrer Struktur und Programmatik gewachsen waren.

Allerdings ist die Kontinuität in den Wahlergebnissen von 1912 und 1920
so erstaunlich auch wieder nicht, wenn man bedenkt, dass Parteien in erster
Linie Sprachrohr der großen politischen und gesellschaftlichen Konflikte,
die in einer Gesellschaft existieren, sind. Diese Konflikte hatten sich offensichtlich
durch die Revolution vom November 1918 nicht grundlegend geändert; so erklärt
sich dann die Kontinuität der Parteienkonstellation. Die Revolution war
- das dokumentiert sich hier - eher ein Zusammenbruch als eine umwälzende
gesellschaftliche Neugestaltung, die eine ebensolche Neuformierung der politischen
Kräfte verursacht hätte.
Freilich dürfen über die erkennbare Kontinuität des Parteiensystems
hinweg die erheblichen Verschiebungen im realen Machtgefüge in den Parteien
und zwischen den Parteien nicht aus dem Blick geraten. Im preußischen
Landtag werden solche Verschiebungen besonders deutlich. Ferner gilt es zu beachten,
dass 1918/19 große Bewegungen im Parteiensystem stattgefunden haben, so
dass das Wahlergebnis von 1920 nicht unbesehen auf die Vorkriegsresultate zurückgeführt
werden kann, sondern erst als Reaktion der Ereignisse in den ersten Monaten
der Republik voll verständlich wird. Die deutlich abweichenden Ergebnisse
der Wahlen zur Nationalversammlung im Jahr 1919 sind dafür ein Indiz.
Für die Geschichte der Weimarer Republik sind diese Verschiebungen und
Kontinuitäten deshalb so bedeutungsvoll, weil die Struktur und Entwicklung
des Parteiensystems in einer nur "parteienstaatlich" zu stabilisierenden
Demokratie schlechthin ausschlaggebend sein musste.
24. März 1916
Spaltung der Reichstagsfraktion der SPD
9. -11. April 1917
Gründung der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
(USPD), die offen gegen die Fortführung des Krieges agitiert.
19. Juli 1917
Verabschiedung der Friedensresolution des Reichstags durch eine Mehrheit aus
SPD, Zentrum und Fortschrittspartei (Beginn einer faktischen Parlamentarisierung).
3. Oktober 1918
Bildung der Regierung Max von Baden, in der Vertreter der Parteien der Friedensresolution
und der Nationalliberalen mit Staatssekretärsposten beteiligt waren.
28. Oktober 1918
Durch verfassungsänderndes Gesetz Übergang zum parlamentarischen Regierungssystem.
9./10. November 1918
Revolution, Bildung der Regierung des Rats der Volksbeauftragten aus SPD und
USPD.
12. November 1918
Aufruf des Rats der Volksbeauftragten zur Wahl einer verfassunggebenden Nationalversammlung
aufgrund eines proportionalen Wahlsystems und gleichen Wahlrechts für alle
zwanzigjährigen Männer und Frauen.
12. November 1918
Gründung der Bayerischen Volkspartei (BVP).
16. November 1918
Aufruf zur Gründung einer Deutschen Demokratischen Partei (DDP).
19.120. November 1918
Programmentwurf für eine Christliche Volkspartei! Zentrum in Köln.
24. November 1918
Gründungsaufruf Deutsch-nationale Volkspartei (DNVP).
30. November 1918
Verordnung über die Wahlen zur Nationalversammlung des Rates der Volksbeauftragten.
18. Dezember 1918
Wahlaufruf der Deutschen Volkspartei (DVP).
16.-21. Dezember 1918
Der Allgemeine Kongress der Arbeiter- und Soldatenräte billigt in Berlin
die Wahlverordnung und legt die Wahlen zur Nationalversammlung auf den 19. Januar
1919 fest.
30. Dezember 1918 - 1. Januar 1919
Reichskonferenz des Spartakus-Bundes und Gründung der Kommunistischen Partei
Deutschlands (KPD).
19. Januar 1919
Wahlen zur Nationalversammlung.
13. Februar 1919
Bildung der Regierung Scheidemann als "Weimarer Koalition" aus SPD,
DDP und Zentrum
20. Juni 1919
Rücktritt der Regierung Scheidemann.
21. Juni 1919
Bildung der Regierung Bauer zunächst aus SPD und Zentrum, am 3. Oktober
Wiedereintritt auch der DDP.
28. Juni 1919
Unterzeichnung des Versailler Vertrages.
31. Juli 1919
Schlussabstimmung der Nationalversammlung über die Weimarer Verfassung.
13. März 1920
Kapp-Putsch.
6. Juni 1920
Wahl zum 1. Reichstag. Wahlniederlage der Weimarer Koalition.
Parteien als Ausdruck von Konflikten
Das deutsche Parteiensystem, das sich in der Zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
herausbildete, zeigte die wesentlichen politisch-sozialen Spannungslinien des
Wilhelminischen Deutschland an. Abgekürzt kann man folgende Fronten benennen:
- hier das Eintreten für den bürgerlichen Rechtsstaat, dort das Festhalten
an monarchischen Prinzipien und feudaler Gesellschaftsordnung;
- hier die Option für nationale Einheit, dort das Beharren auf der Staatlichkeit
und Souveränität der Einzelstaaten, auf regionaler Sonderung oder
Sicherung von nationalen Minderheitenrechten;
- hier die Förderung industriellen Fortschritts, dort das Interesse der
durch Industrialisierung bedrohten Gruppen an der Sicherung ihres überkommenen
Status, insbesondere der Landwirtschaft (Stadt/Land-Gegensatz);
- hier 'die Betonung des protestantischen Charakters des preußisch geführten
Hohenzollernreiches, dort die Wahrung der katholischen Minderheitenansprüche;
- hier das Eintreten für die politische und soziale Emanzipation der Arbeiterklasse,
dort die Verteidigung der bürgerlichen Vorherrschaft in Staat, Gesellschaft
und Wirtschaft.
Zersplitterung des Parteiensystems
In mannigfaltiger Verbindung formten und überlagerten diese Konfliktlinien
das Parteiensystem. Ihre Vielfalt bedingte die Vielfalt der Parteien. Nicht
ein einzelner Konflikt dominierte und polarisierte, so dass sich im Für
und Wider nur zwei Parteien oder Parteigruppen hätten etablieren können,
sondern in fünf Parteilagern sammelte sich die vielfach zerklüftete
deutsche Gesellschaft. Diese Zersplitterung des Parteiensystems wurde auch dadurch
ermöglicht und erhalten, dass die Parteien durch die Verfassung von der
Regierungsbildung ferngehalten wurden. Verantwortliche Regierungsbeteiligung
hätte sie zur pragmatischen Zusammenarbeit gezwungen, ihre Fixierung auf
dogmatisch weltanschauliche Programme gelockt. So aber formierte sich ein nur
begrenzt kooperationsfähiges Parteiensystem.
- Da war die sozialdemokratische Arbeiterbewegung, die trotz Unterdrückung,
Verfolgung und Benachteiligung zur mächtigen Massenbewegung anwuchs, nicht
ohne politischen Einfluss, doch stets als "Reichsfeind" verdächtigt
und im Grund draußen vor, der Tür der eigentlichen Politikgehalten.
Als "Reichsfeind" galt_ lange Zeit auch das katholische Zentrum, das
den katholischen Volksteil in seiner ganzen Breite vom Arbeiter bis zum Großgrundbesitzer
umfasste und das zugleich auch einen Teil der föderalistischen Opposition
gegen das protestantisch-preußisch gefärbte Reich artikulierte, den
monarchischen Obrigkeitsstaat aber tolerierte, solange er die Rechte der katholischen
Kirche respektierte.
- Das liberale Lager spaltete sich in zwei Gruppen. Der linke Flügel- betonte
den Anspruch auf politische Mitgestaltung, forderte Einschränkung der Vorherrschaft
der monarchischen Exekutive zugunsten des auf die Volkssouveränität
gegründeten Parlamentes und drängte auf soziale Reformen und Aussöhnung
mit der Arbeiterschaft. Der national-liberale Flügel dagegen orientierte
sich am Höchstwert nationaler Einheit und söhnte sich mit Bismarck
aus, als dieser das Reich von oben einte. Man akzeptierte den monarchisch bestimmten
Obrigkeitsstaat, der zugleich Sicherheit vor der an die Tore der bürgerlichen
Macht klopfenden Arbeiterschaft verhieß.
- Die Konservativen schließlich standen zum größeren Teil dem
bürgerlich geprägten modernen Nationalstaat eher skeptisch gegenüber.
Sie traten für das monarchische Prinzip und die unveräußerlichen
Rechte der Einzelstaaten, insbesondere Preußens, ein. Ihre verfassungspolitische
Frontstellung gegen die auf parlamentarische Mitsprache pochenden Liberalen
wurde ergänzt durch den interessenbedingten Gegensatz zwischen Landadel
und agrarischem Großgrundbesitz gegen das Industriebürgertum.
Kontinuität und Wandel
Geht man von dieser eher global strukturellen Sicht des deutschen Parteiensystems
am Beginn des 20. Jahrhunderts aus, dann überrascht es zunächst nicht,
dass sich diese Parteiengruppierungen auch über die Revolution von 1918
hinweg erhielten bzw. bei den Wahlen von 1920 wiederherstellten. Denn trotz
des Zusammenbruchs der alten politischen Ordnung blieben die gesellschaftlichen
Grundkonflikte bestehen.
Dennoch haben sich die Kräfteverhältnisse innerhalb der Parteien und
zwischen den Parteien gerade in der kritischen Anfangsphase der jungen Republik
sehr erheblich verschoben, war es zu Differenzierungen und Spaltungen gekommen,
die das traditionelle Grundmuster der Parteien und die in ihm fortwirkenden
Konflikte aufbrachen, neu bestimmten und anders gruppierten. Für die Überlebenschancen
der neuen Republik und ihre Verankerung in der Bevölkerung musste es von
entscheidender Bedeutung sein, ob es gelang, das Bekenntnis zum republikanischen
Staat zum entscheidenden partei- und koalitionsbildenden Prüfstein zu machen.
Insofern kündigte die Wiederherstellung der Kräftekonstellation des
Vorkriegsparteiensystems nach den Wahlen von 1920 eine erhebliche Belastung
für die Republik an. Doch war diese Hypothek eben nicht nur Folge der fortwirkenden
_alten gesellschaftlichen Konflikte und Frontbildungen, sondern auch das Ergebnis
der ersten anderthalb Jahre der deutschen Republik.
Die Kontinuität und gleichzeitige Umformung des Parteiensystems springt besonders deutlich bei der Spaltung der Arbeiterbewegung ins Auge. In diesem Schisma hat man eine der entscheidenden Ursachen für das Scheitern der Revolution und den späteren Untergang der Republik sehen wollen. So sehr sich diese Spaltung mit ihrem verhängnisvollen Folgen auch im Jahre 1919 vertiefte, so war sie, doch schon im Verlauf des Ersten Weltkriegs angelegt.

Sozialdemokratie im Ersten Weltkrieg
Die Zustimmung zu den Kriegskrediten und die Bejahung der Landesverteidigung
durch die sozialdemokratische Reichstagsfraktion war von Anfang an parteiintern
nicht unumstritten. Einer ihrer härtesten Kritiker, Karl Liebknecht, polemisierte
regen das "sozialpatriotische" Gerede von der Pflicht zur Vaterlandsverteidigung
als Verwirrungsphrase und Verrat am internationalen Ideal des Sozialismus. In
enger Verbindung mit radikalen Sozialisten aller Länder, versuchte er -
zusammen mit Rosa Luxemburg - den internationalen Klassenkampf gegen den Krieg
zu organisieren.
Um Liebknecht, der schon im Dezember 1914 aus der SPD-Reichstagsfraktion ausgeschlossen
wurde, und um Rosa Luxemburg bildete sich, die "Gruppe Internationale",
bald nach ihren illegalen Blättern "Spartakus" benannt. Blieb
Liebknechts Opposition zunächst noch vereinzelt, so regte sich doch innerhalb-
der Reichstags-Fraktion der SPD bald vermehrter Widerstand. Geführt von
dem Vorsitzenden Hugo Haase gruppierte sich eine Arbeitsgemeinschaft gegen die
weitere Bewilligung von, Kriegskrediten und für ein energischeres Drängen
auf einen Frieden ohne Annexionen, eine Forderung, die 1914 Allgemeingut der
ganzen Partei und auch Basis des Burgfriedens zwischen SPD und bürgerlichen
Parteien gewesen war. Unter dem Eindruck der militärischen Erfolge in den
ersten Kriegsjahren wurde diese Zurückhaltung jedoch in den bürgerlichen
Parteien zugunsten eines offenen Annexionismus aufgegeben und auch in einigen
Kreisen der SPD in Frage gestellt.
1916 kam es darüber zum ersten offenen Konflikt in der -SPD-Fraktion: Der
Parteivorsitzende Haase lehnte im Namen der Minderheit den Haushalt und damit
die notwendigen Kriegskredite öffentlich ab, man sei gegen eine Verlängerung
des Krieges und in den proletarischen Massen wachse das Gefühl, für
fremde Interessen kämpfen zu sollen. Aus dieser Ablehnung erwuchs bald
eine grundsätzliche Opposition gegen jede Zusammenarbeit mit dem alten
Staat, :an welcher die Mehrheitsfraktion aus Patriotismus und in der Erwartung
innenpolitischer Reformen festhielt.
Abspaltung der USPD
1917 spaltete sich die Arbeitsgemeinschaft endgültig von der Mutterpartei
ab. Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands- USPD - wurde
gegründet. Auch sie wurde freilich von Liebknecht, dessen Spartakisten
am linken Flügel der neuen Partei übererheblichen. Einfluss verfügten,
als opportunistisch kritisiert. Andererseits sah sich die SPD - nun Mehrheitssozialdemokratie
(MSPD) genannt - unter Friedrich Ebern zu energischerem Drängen auf Verhandlungsfrieden
und innere Reformen veranlasst, wollte sie nicht ihren Einfluss auf die kriegsmüden
Massen verlieren. Die Zusammenarbeit mit den eher zögernden bürgerlichen
Parteien wurde dadurch zugleich schwieriger.
Mit der fast gleichzeitigen Ausrufung der "deutschen Republik" durch
den MSPD-Politiker Philipp Scheidemann und der "freien sozialistischen
Republik" durch Liebknecht wenige Stunden später, wurde die Spaltung
der deutschen Arbeiterbewegung am 9. 11. 1918 grell beleuchtet. Die Revolution
vertiefte die Spaltung noch, obwohl MSPD und USPD zunächst gemeinsam den
Rat der Volksbeauftragten bildeten. Der Briefwechsel zwischen beiden Parteien
(vgl. Dok. 1) vom 9. und 10.11.1918 zeigt jedoch, dass die
tiefen Gegensätze nur mühsam zu überbrücken waren.
Nationalversammlung oder Rätesystem?
Die MSPD erachtete eine. Zusammenarbeit mit bürgerlichen Kräften
in der Situation des Zusammenbruchs für notwendig, um die Reichseinheit
und die Versorgung der Bevölkerung zu sichern. Ferner wollte sie ihre politischen
Forderungen aus dem Aktionsprogramm vom Mai 1918: Parlamentarisierung der Regierung
und gleiches Wahlrecht in Reich und Ländern (vgl. Dok.
2), die sie weitgehend durchgesetzt sah, möglichst rasch getreu ihren
demokratischen Traditionen durch eine Nationalversammlung absichern lassen.
Dem entgegen hoffte die USPD vor Einberufung einer Nationalversammlung, gestützt
auf die Rätebewegung, die sozialistische Revolution, als die sie die Ereignisse
interpretierte, besonders im Wirtschaftssektor auszubauen und abzusichern. Eine
Zusammenarbeit mit bürgerlichen "Klassenfeinden" lehnte sie ausdrücklich
ab. Als dann jedoch auf dem Reichskongress der Arbeiter- und Soldatenräte
die MSPD einen sehr frühen Termin für die Wahl zur Nationalversammlung
durchsetzen konnte, war der Austritt der USPD aus der Regierung der Volksbeauftragten
nur eine Frage der Zeit. Er vollzog sich unter dem Druck der revolutionären
Obleute. und der Spartakisten.(1)
Schon im Oktober hatte es der Spartakusbund abgelehnt, "mit den Handlangern
der Bourgeoisie, mit den Scheidemann-Eben, die Regierungsgewalt zu teilen, weil
er in einer solchen Zusammenwirkung einen Verrat an den Grundsätzen des
Sozialismus, eine Stärkung der Gegenrevolution und eine Lähmung der
Revolution" erblickte (vgl. Dok. 3). Statt dessen glaubten
die Spartakisten durch spontane Massenstreiks, Aufstände und Putsche die
Revolution bis zur Diktatur des Proletariats und zur Errichtung der sozialistischen
Räterepublik vorwärts treiben zu können. Konsequent lehnten sie
darum, als sie auf ihrer ersten Reichskonferenz am 30. 12. bis 1.1. 1918/19
die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) gründeten, gegen die Warnungen
von Rosa Luxemburg die Beteiligung an den Wahlen zur Nationalversammlung ab.
Folgen der Spaltung
Zwar scheiterten die Berliner kommunistischen Putschversuche des Januar 1919
im Kugelhagel der Freikorps. Aber die ungesühnt gebliebene heimtückische
Ermordung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht vertiefte für die Folgezeit
die Spaltung in der Arbeiterschaft. Diese Unruhen trieben die Sozialdemokratie
in das problematische Bündnis mit der alten Reichswehr und entfremdeten
ihr breite Arbeitermassen. Die USPD wiederum wurde noch kompromissunwilliger
und kompromissunfähiger, wollte sie doch ihre Anhängerschaft - insbesondere
in Berlin - nicht an die radikaler auftretende KPD verlieren, die selbst jedoch
zunächst isoliert von den Massen blieb. Erst im Spätjahr, 1919 bzw.
1920 vollzog sich auf dem linken Flügel eine weitere Verschiebung zwischen
USPD und KPD.
Die Wahlen zur Nationalversammlung selbst enthüllten die relative Schwäche
der USPD mit 7,6% der Stimmen und 22 Mandaten gegenüber den 37,9% und 163
Mandaten der MSPD. Offenbar wurden aber auch die Schwächen bzw. die Schwächung
der gesamten Arbeiterbewegung, die auch zusammengenommen die erhoffte absolute
Mehrheit verfehlte.







Die Ausrufung der Republik und der fast widerstandslose Zusammenbruch der alten
politischen Ordnung im Reich und in den Ländern zwang auch die bürgerlichen
Parteien zu einer grundsätzlichen Neubestimmung ihrer, politischen Position.
Dieser Zwang wurde noch durch den frühen Wahltermin verschärft, so
dass die Neuformierung in kürzester Zeit vollzogen sein musste. Faktisch
behinderte der frühe Urnengang die Neuordnung eher, da der Zeitdruck zum
Rückgriff auf die vorhandenen Organisationsapparate und die bestehenden
Kommunikationsstrukturen zwang. So tauchten im Grunde die alten Parteien wieder
auf, wenn auch zum Teil unter neuem Namen: Sie huldigten dabei vielfach dem
Geist der Zeit. Wo es galt die demokratische Republik, den "Freien Volksstaat",
wie man damals sagte, zu errichten, wollten alle Parteien, auch die Anhänger
des alten monarchischen Obrigkeitsstaates, "Volksparteien" sein, als
Parteien des Volkes sich darstellen. Das katholische Zentrum nannte sich bei
der Wahl zur Nationalversammlung in vielen Bezirken "Christliche Volkspartei",
die Nationalliberalen firmierten fortan als "Deutsche Volkspartei"
(DVP), die Konservativen als "Deutsch-Nationale Volkspartei" (DNVP)
und in Bayern etablierte sich - zunächst mit dem Zentrum auf Reichsebene
noch verbunden - die Bayerische Volkspartei (BVP).
Der Begriff "Volkspartei" diente unverkennbar zugleich als Kampfbegriff
der bürgerlichen Parteien gegen die "Klassen-" und "Klassenkampfparteien"
von SPD bis KPD. Mit diesem harmonisierenden Etikett versuchte man die real
bestehenden Konflikte zu überdecken, den Anspruch auf Aussöhnung und
Ausgleich zu dokumentieren und zugleich die' eigene Massenbasis im Kleinbürgertum
und in Teilen der Arbeiterschaft 'an sich zu binden, auch wenn dieser Anspruch
in der Programmatik und Interessenpolitik kaum eingelöst wurde.2 Das galt
insbesondere für die Deutsche Volkspartei, die die Partei des industriellen
Unternehmertums und der akademischen Bildungsschichten war. So steckte hinter
der Bezeichnung Volkspartei" durchaus etwas ideologisch Verschleierndes,
parteiliche Interessenvielfalt Negierendes und Konflikte Verdrängendes,
was sich für die Etablierung eines funktionsfähigen Parteienpluralismus
in der neuen Republik eher belastend auswirken mußte.
Das Zentrum und die Bayerische Volkspartei
Kurswechsel im Krieg
Im Zentrum hatte es schon Mitte November 1918 ernsthafte Vorstöße
gegeben, die Partei in "Christliche" oder "Christlichdemokratische"
oder "Freie Deutsche Volkspartei" umzubenennen. Darin deutete sich
eine Schwerpunktverlagerung innerhalb des Zentrums an, deren Anfänge schon
1917 spürbar geworden waren.
Damals hatte Matthias Erzberger einen Kurswechsel der eher nationalistisch annexionistischen
Parteilinie durchgesetzt. Er hatte das Zentrum mit der Fortschrittspartei zur
Zusammenarbeit mit den Sozialdemokraten in der Friedensresolution gebracht,
nicht zuletzt aus der Einsicht, dass andernfalls die katholische Arbeiterschaft
zu der auf Verständigungsfrieden und innere Reformen drängenden SPD
abwandern werde.(3) Diese Gefahr war um so größer,
da in der alten Zentrumspartei - aufgrund der Wahlkreiseinteilung im Reich und
des Dreiklassen-Wahlrechtes in Preußen - der adelig konservative und agrarische
Flügel ein Übergewicht besaß. Unterstützt vom hohen Klerus
sah dieser Flügel folglich keinen Anlass, die Wahlrechtsreform, insbesondere
in Preußen, vorwärtszutreiben.
Der politische Konfliktstoff, der in dieser spannungsreichen breiten sozialen
Basis der Zentrumspartei angehäuft war, drohte in der Revolutionsphase
die Partei zu sprengen. Dem versuchten die Initiatoren aus dem Umkreis des christlichen
Gewerkschaftsführers Adam Stegerwald durch die programmatische Umbenennung
in christliche Volkspartei zuvorzukommen. Volkspartei hieß für sie
Verschiebung des Parteischwerpunktes nach links zur Arbeiterschaft und zum Kleinbürgertum
hin und zugleich Öffnung über die konfessionellen Grenzen hinaus,
in der Hoffnung auf Zuzug aus dem protestantischen Lager, bei gleichzeitiger
scharfer Abgrenzung von der sozialistischen SPD. Konsequent forderte man darum
den Rücktritt der alten adeligen Führer des Zentrums. In den ersten
Programmentwürfen fand sich neben den traditionellen sozial- und kulturpolnischen
Forderungen das Verlangen nach Enteignung des Großgrundbesitzes, gemeinnütziger
Bodenpolitik und schärfster Erfassung der hohen Einkommen sowie der Einziehung
aller Kriegsgewinne.(4)
Neues Programm zur Wahl 1919
Die Forderung, den Parteinamen zu wechseln, ließ man aus taktischen und
strategischen Gründen letztlich fallen. Der Wahlaufruf und die Leitsätze,
die am 30. 12.1918 vom Reichsausschuss der Zentrumspartei endgültig verabschiedet
wurden, ließen diese "Linksverschiebung" allerdings nur noch
in geringem Maße spüren (vgl. Dok. 4). Die Partei,
die sich noch im Juni 1918 zu einer starken Monarchie bekannt hatte,(5)
bekannte sich nun "auf dem Boden der gegebenen Tatsachen" zu einer
demokratischen Republik, um die sozialistische Republik zu verhindern. Die Demokratie,
so lässt sich interpretieren, wurde nur als Instrument zur Verhinderung
des Sozialismus bejaht. Das Programm richtete sich vor allem gegen die Gefahr
einer Klassenherrschaft von links, aber unverkennbar waren doch auch Forderungen
nach bürgerlicher Freiheit gegenüber bürokratischer Bevormundung,
gegen das überlebte Berechtigungswesen und den Kastengeist im Schulwesen
sowie zur - freilich vage bleibenden - Unterordnung der Privatwirtschaft unter
das Gesamtwohl der Gesellschaft nach dem Solidaritätsprinzip oder das Plädoyer
für den Ausbau der Rechtspflege im Sinne erhöhter sozialer Gerechtigkeit.
Diese Programmpunkte bestätigten - wenn auch in abgeschwächter Form
gegenüber den Vorentwürfen - den Linksruck. Dem entsprach auch das
ausdrückliche Abrücken vom Konfessionsprinzip und die Selbstcharakterisierung
als "Christliche Volkspartei".
Dennoch schlug die Verwirklichung dieses spezifischen Volksparteikonzeptes als
Überwölbung des Konfessionsgegensatzes fehl. Obwohl der Anspruch 1920
noch einmal erneuert wurde, blieb er gleichsam im Programmatischen stecken.
Dazu trug ironischerweise die Politik des für Schulen kurzzeitig zuständigen
preußischen Volksbeauftragten Adolf Hoffmann (USPD), des sog. "10-Gebote-Hoffmann",
bei. Dieser galt schon bei den Zeitgenossen (6) als "Retter" des alten
Zentrums. Durch einige radikal. antikirchliche Schulerlasse- Beseitigung des
Religionsunterrichtes, der geistlichen Schulaufsicht, Ankündigung der Entkonfessionalisierung
- hatte Hoffmann schon Ende November 1918 nicht nur den massiven Protest der
katholischen Kirche, sondern auch der gesamten Zentrumspartei ausgelöst.
Das Gefühl eines drohenden Kulturkampfes drängte die innerparteilichen
Gegensätze auf sozialem und verfassungspolitischem Gebiet in den Hintergrund,
stärkte das Zusarnmengehörigkeitsbewußtsein und schuf eine vorzügliche
Agitationsbasis für den kommenden Wahlkampf, in der alle Parteiflügel
einig waren. So erhielt sich das Zentrum in der alten Struktur als politische
Organisation des katholischen Volksteils. Nur sehr partiell gelang der Einbruch
ins evangelische Lager. Zwar verschoben sich die Gewichte innerhalb der Fraktion
zum früher benachteiligten linken Flügel zu Lasten insbesondere des
Adels, aber die soziale Breite und auch die politische Breite von überzeugten
Anhängern der Republik - etwa im: badischen Zentrum - bis zu treuen Parteigängern
der Monarchie blieb erhalten.
Der bayerische Sonderweg: Gründung der BVP
In Bayern galt selbst diese Verschiebung als zu weitgehend. Man hatte dort
schon 1917 das Zusammengehen mit den Sozialdemokraten in der Friedensresolution
skeptisch beobachtet. Sofort nach der Revolution am 12. 11. 1918 wurde die Bayerische
Volkspartei, BVP, gegründet. Auch sie war von ihren Initiatoren, unter
denen der Führer der katholischen Bauernbewegung, Georg Heim, hervorragte,
als christliche Sammelpartei konzipiert, profilierte sich jedoch insbesondere
als Wahrerin bayerischer Belange'. "Wir haben es satt, für die Zukunft
von Berlin aus bis ins kleinste regiert zu werden . . `. In diesem Sinne fordern
wir: Bayern den Bayern". (vgl. Dok. 5).
Ihr stark mittelständisch-bäuerlich geprägtes Programm enthielt
den deutlichen Vorbehalt, dass die bayerische Nationalversammlung über
die künftige Staatsform in Bayern entscheiden solle. Mit dem Untergang
der bayerischen Monarchie hatte man sich kaum abgefunden; die auch von den Zeitgenossen
als stark partikularistisch empfundene Absonderung vom Gesamtzentrum war aber
nicht nur ein Reflex auf dessen gemäßigteren Föderalismus, sondern
vor allem auch eine Antwort auf das sich anbahnende Erstarken des linken Flügels
auf Reichsebene. Für die Zukunft sollte diese Spaltung im politischen Katholizismus
erhebliche Bedeutung gewinnen, auch wenn es in der Nationalversammlung noch
gelang, eine Fraktionsgemeinschaft zwischen Zentrum und BVP zu bilden.
Der bürgerliche Liberalismus
Das fortschrittliche Lager
Ein "fruchtbarer demokratischer Neubeginn des Liberalismus"
(7) schien sich im linken bürgerlichen Lager anzubahnen. Schon am 16.
11. 1918 erfolgte ein erster Gründungsaufruf zu einer "großen
demokratischen Partei für das einige Reich". Die Wortführer dieses
Aufrufs kamen- aus einem Kreis um den Chefredakteur des Berliner Tagblatts;
Theodor Wolff, und Prof. Alfred Weber. Sie distanzierten sich deutlich vom alten
System und sahen im Zusammenbruch der Monarchie auch den Bankrott der traditionellen
politischen Parteien und ihrer Führer: "Am 9. November sind die alten
Parteiformen zerbrochen.. Die lange pietätvoll gehüteten Parteiprogramme
sind bedeutungslos geworden."(8)
Soweit die alten Parteien und ihre Führungen sich noch bis zuletzt für
die Monarchie eingesetzt und annexionistische Kriegsziele verfolgt hatten, erschienen
sie dem Gründungskreis um Theodor Wolff; der schon im Krieg öffentlich
Kritik gewagt hatte, als zu vorbelastet, um in der neuen Partei eine maßgebliche
Rolle zu spielen. Die Neugründung setzte auf den Neuanfang; bekannte sich
zur Republik, bekämpfte "jeden bolschewistischen; reaktionären
oder sonstigen Terror", war bereit, "für monopolistisch entwickelte
Wirtschaftsgebiete die Idee der Sozialisierung aufzunehmen", forderte Aufteilung
der Staatsdomänen und Einschränkung des Großgrundbesitzes sowie
-arbeits und, sozialrechtliche Sicherungen für Arbeiter, Angestellte und
Beamte. (9)
Keine Fusion zwischen "Fortschritt" und "Nationalliberalen"
Der Aufruf fand- ein starkes Echo, offensichtlich weil zu diesem Zeitpunkt
ein entschlossener Wille zu konstruktiver Mitarbeit beim Neubau einer. demokratischen
Gesellschaftsordnung und ' das positive Bekenntnis zur republikanischen Staatsform
breite Zustimmung fand. Unter den rund 60 Unterschriften fanden sich einige
Abgeordnete der linksliberalen Fortschrittspartei und auch der' nationalliberalen
Partei, aber die Mehrzahl des Gründerkreises, viele prominente Journalisten
und Professoren, einige Unternehmer und höhere Beamte waren bislang nicht
als Parteipolitiker hervorgetreten. Sie wollten ihren politischen Neueinsatz
auch nicht durch- die ihrer Meinung nach belasteten Parteien verwässern
lassen und darum mitbestimmen, wer von den prominenten Politikern aus der Fortschrittspartei
und von den Nationalliberalen bei der Neugründung mitwirken könne.
Dieser verständliche Standpunkt trug jedoch mit dazu bei, dass der ' an
und für sich naheliegende Gedanke, die traditionelle Spaltung im deutschen
Liberalismus zu überwinden, sich trotz erheblicher Bemühungen nicht
verwirklichen ließ. Insbesondere Gustav Stresemann, der Führer der
alten nationalliberalen Reichstagsfraktion, der im Krieg umfangreiche Eroberungen
gefordert und die Friedensresolution abgelehnt hatte, würde von den Gründern
nicht akzeptiert. Damit scheiterten die Fusionsverhandlungen.
Nachdem die Deutsch-Demokratische Partei (DDP) am 20. 11. 1918 offiziell gegründet
worden war, rief Stresemann, der wohl bedeutendste Politiker im damaligen liberalen
Lager, am folgenden Tag zur Bildung einer "Deutschen Volkspartei auf national-demokratischer
Grundlage" auf. Diese Partei sollte, die alte nationalliberale Partei zeitgemäß
fortsetzend, "allen Schichten des Volkes ihre Tore öffnen auf der
Grundlage der Anerkennung der durch die Demokratie geschaffenen Verhältnisse"
(10) Während die Gründer der DDP sich zur Republik
bekannten, stellte man sich hier lediglich auf den Boden der geschaffenen Tatsachen,
blieb, wie Stresemann von sich sagte, "Herzensmonarchist".
Zwar kam es insbesondere auf Druck der Wirtschaftsverbände nochmals Anfang
Dezember zu Fusionsverhandlungen zwischen der DDP und der nationalliberalen
Partei, die einen Teil der Nationalliberalen zum Anschluss an die DDP veranlassten,
doch ließ Stresemann danach am 16. 12. 1918 durch eine denkbar knappe
Mehrheit des unvollständig versammelten Zentralvorstandes der nationalliberalen
Partei den endgültigen Beschluss fassen, den organisatorischen Zusammenhalt
der nationalliberalen Partei unter dem neuen Namen Deutsche Volkspartei - DVP
- aufrechtzuerhalten.
DDP und DVP: Programme und Ziele
Vergleicht man die Wahlprogramme beider Parteien (vgl. Dok.
6 u. 7), so sind die programmatischen Differenzen in vielen Punkten gering.
Bei der DDP waren, verglichen mit dem Gründungsaufruf, einige Formulierungen,
etwa hinsichtlich der Sozialisierung -wohl nicht zuletzt unter dem Einfluss
einiger Geldgeber aus der Wirtschaft - abgemildert worden. Auch gewann der etablierte
Parteiapparat der alten Fortschrittspartei, die fast vollständig in der
DDP aufging, zunehmend Gewicht gegenüber dem ursprünglichen Gründerkreis.
Im Gegensatz dazu gab sich die. DVP in einigen sozialpolitischen Fragen - Mitbestimmung
- sogar fortschrittlicher als ihre linke Konkurrenz. Da man um dieselben Wähler
aus dem Mittelstand, die kleinen Gewerbetreibenden, Beamten und Angestellten
konkurrierte, kann diese programmatische Nähe nicht verwundern.
Der gravierende Unterschied blieb die Haltung zur Republik und zur Sozialdemokratie.
Während die DDP und insbesondere ihre Gründer vom Gedanken einer Arbeitsgemeinschaft
zwischen sozialdemokratischer Arbeiterschaft und liberalem Bürgertum als
der Grundlage der neuzuerichtenden nationalen Demokratie ausgingen - hier folgte
sie einem alten Anliegen ihres Vorsitzenden Friedrich Naumann - sah Stresemann
DVP die Revolution und damit eben auch die Republik negativ und voller Vorbehalte.
Die Sozialdemokratie galt als primärer Gegner. Darum war aus der Sicht
der DDP-Gründer die Zurückweisung Stresemanns konsequent, weil dieser
- auch aufgrund seiner politischen Vergangenheit - das Bündnis mit der
SPD erschwerte.
Damit erneuerte sich die Spaltung im liberalen Lager des deutschen Bürgertums.
Der große Neuanfang, die ganz umfassende programmatische Neuorientierung
blieb aus - ähnlich wie beim Zentrum, wenn auch aus anderen Gründen.
So sehr der erste Gründungsaufruf einer Grundstimmung der Erschütterung
über den Zusammenbruch der alten Ordnung entsprochen hatte, es gelang nicht,
diese Strömung in eine parteipolitisch schlagkräftige Organisation
zu gießen und dauerhaft zu binden. Die Gründer verloren rasch an
Einfluss, schon bei den Kandidaturen zur Nationalversammlung setzte sich eher
die alte Garde der Fortschrittspartei und des übergetretenen nationalliberalen
Flügels durch.
Nur in Württemberg und Baden war es aufgrund besonderer lokaler und landespolitischer
Umstände zu einer echten Fusion zwischen Fortschritt und Nationalliberalen
gekommen. Hier war unmittelbar nach dem Umsturz eine provisorische Koalitionsregierung
unter Einschluss von Zentrum, linkem und rechtem Liberalismus gebildet worden,
die folgerichtig zum Zusammenschluss der jeweiligen liberalen Landesorganisation
zu einer liberalen Partei und zum Anschluss dieser vereinigten Partei an die
DDP führten. Das traditionell gemäßigtere und reformfreundlichere
politische Klima dieser Länder, dem eine gemäßigtere SPD entsprach,
ließ den Zusammenschluss der liberalen Partei hier zu keiner Belastung
in der Zusammenarbeit der DDP mit der SPD werden.(11)

Im Reich jedoch galten diese Bedingungen nicht. Hier blieb es bei der traditionellen
Spaltung der deutschen liberalen Parteien. Die historischen Belastungen waren
auf Reichsebene eben zu stark. Die interne Konkurrenz der liberalen Partei erzeugte
in der Folgezeit künstliche Abgrenzungen zwischen ihnen, zwischen Demokratie
und Liberalismus, zwischen Monarchie und Republik; Abgrenzungen, die für
die Handlungsfähigkeit des Parteiensystems eine schwere Hypothek darstellten.
Rechtsparteien
Das konservative Lager war schon vor 1914 zersplittert. Da gab es neben der mächtigen, in Preußen herrschenden Deutschkonservativen Partei, die mit 43 Mandaten im Reichstag von 1912 vertreten war, die kleinere Deutsche Reichspartei der "Freikonservativen" mit 14 Mandaten und dazu christlichsoziale und deutschvölkische Gruppierungen zum Teilstark antisemitischer Prägung als weitere Splittergruppen. Schon vor Kriegsende kam es zu Gesprächen über Neuorientierung und Zusammenschluss, die nach dem November-Umsturz intensiviert wurden.
Zwänge und Probleme der Neuformierung
Der Zwang zur Neuformierung war groß. Galt doch insbesondere die Deutschkonservative
Partei als einflussreichste Partei des alten Regimes, als Partei der Kriegsverlängerer
und Reformverhinderer. Sie hatte ihre Machtposition wesentlich dem preußischen
Dreiklassenwahlrecht und ihrem Rückhalt im konservativ eingestellten Staatsapparat
zu danken. Jetzt drohte sie infolge der Revolution und aufgrund des geänderten
Wahlrechts zu einen Minderheit zu werden. Nur vereinigt mit en übrigen
konservativen Parteigruppierungen konnte sie hoffen, die Anhänger der alten
politischen Ordnung zu sammeln und ihnen in der Nationalversammlung Gewicht
zu verschaffen. So gründete man nach zähen Verhandlungen unter den
beteiligten Parteien die "Deutschnationale Volkspartei" (DNVP), in
der, zunächst die eher gemäßigten Kräfte das Übergewicht
erhielten. (12)
Die Führer der Deutschkonservativen Partei wurden im Hintergrund gehalten.
Graf Westarp, der bisherige Vorsitzende der Deutschkonservativen Fraktion erhielt
nicht einmal einen aussichtsreichen Listenplatz für die Wahl zur Nationalversammlung.
Erst im Reichstag von 1920 konnte er ein Mandat erringen. Er hatte wie viele
seiner konservativen preußischen Gesinnungsgenossen erhebliche Vorbehalte
gegen den neuen Parteinamen. Der Ausdruck "Volkspartei" erschien ihm
"als ein unehrliches Buhlen um die Gunst der Massen". Sein Gegenvorschlag
"Deutschnationale Rechte" ließ sich jedoch nicht durchsetzen.
Da insbesondere die Vertreter der Christlichsozialen und des deutschnationalen
Handlungsgehilfenverbandes, einer christlich nationalen Gewerkschaft, auf Zuzug
aus Kreisen der nationalen und kirchlich protestantisch gesonnenen Arbeiter-
und Angestelltenschicht hofften, hielten sie energisch an dem Volksparteikonzept
fest. Hinzu kamen auch ehemalige Nationalliberale, die sich im Weltkrieg der
nationalistischen Vaterlandspartei angeschlossen hatten, sowie völkische
Antisemiten.
So vereinigte die DNVP alle die Kräfte, die die revolutionären Veränderungen
vom November 1918 scharf verurteilten. Zwar betonte man in dem Gründungsaufruf
vom 24. November 1918: "Wir sind bereit und entschlossen auf dem Boden
jeder Staatsform mitzuarbeiten, in der Recht und Ordnung herrschen" (13)
und dokumentierte damit einen gewissen Willen zur Mitarbeit.` Das entsprach
der eher staatsorientierten, gouvernementalen Gesinnung der führenden Männer
der DNVP, des Vorsitzenden Oskar Hergt, einem ehemaligen Minister, und des Fraktionsvorsitzenden
in der späteren Nationalversammlung, Clemens von Delbrück, einem hohen
Beamten.
Monarchismus in der DNVP
Hinsichtlich der Regierungsform sprach man von der "allein möglichen
parlamentarischen Regierungsform" und umging damit eine Stellungnahme zur
Republik, denn schon die Oktoberverfassung hatte ja diese Regierungsform im
Kaiserreich verwirklicht. Aber in den Richtlinien für die Wahl zur Nationalversammlung
hieß es dann deutlicher "Wir sind überzeugt, dass auch in der
neuen demokratischen Verfassung Deutschlands eine monarchische Spitze ... der
politischen Zweckmäßigkeit entspricht" (14) (S.
Dok. 8). Im Programm von 1920 bekannte sich die DNVP dann
noch eindeutiger zur Monarchie und zur "Erneuerung des von den Hohenzollern
aufgerichteten deutschen Kaisertums".
Die DNVP war darum die eigentlich monarchistische Partei der neuen Republik.
Freilich äußerte sich dieser Monarchismus eher im Sinne einer vagen
Hoffnung und verblieb in der Haltung des Abwartens, ohne konkrete Versuche zu
einer monarchischen Restauration. Eine solche scheiterte schon an der ungeklärten
Frage der Thronprätendenten - der alte Kaiser, der Kronprinz oder der Kaiserenkel?
Ein weiteres für die Monarchisten kaum lösbares Problem steckte in
der Frage der Wiederherstellung der einzelnen Landesfürstentümer.
Hier vermied die DNVP eine eindeutige Stellungnahme. Trotz dieser relativen
Vagheit hinderte der hier ausgedrückte eher rein gesinnungsmässige
Monarchismus das politische Einleben und die Aussöhnung der DNVP und ihrer
Wähler in und mit der Republik.(15)
Darin unterschied sich die DNVP von der DVP Stresemanns, die auch in ihrem Programm
von 1919 in dem durch freien Entschluss des Volkes auf gesetzmäßigem
Wege aufzurichtenden Kaisertum, dem Sinnbild deutscher Einheit, die für
unser Volk nach Geschichte und Wesensart geeignetste Staatsform" erblickte
(vgl. Dok. 7), die jedoch sehr viel eindeutiger ihre Bereitschaft zur Mitarbeit
"innerhalb der jetzigen Staatsform" artikulierte und ihren Monarchismus
eindeutig als einen demokratisch-plebiszitären kennzeichnete, während
den echten Monarchisten der DNVP, soweit sie sich als Legitimisten verstanden,
eigentlich nur eine revolutionäre Wiedereinsetzung der Hohenzollern in
ihre angestammten Herrschaftsrechte vertretbar erscheinen musste. Mit demokratischen
Methoden für die Wiedererrichtung der Erbmonarchie einzutreten, war für
einen echten Konservativen eine Unmöglichkeit.
Christlich-nationale Zielsetzung
Die DNVP trat nicht nur für die Monarchie ein, sondern artikulierte sich
auch entschieden als nationale Partei. Sie trat für den nationalen Gedanken
gegen jeden Internationalismus ein und für die Erhaltung des Christentums.
"Die starke Lebenskraft des Christentums muss unserem Volk erhalten bleiben
und es durchdringen. Sie muss durch den Religionsunterricht dem heranwachsenden
Geschlecht zugeführt werden" (vgl. Dok. 8). Die
DNVP wurde so zu einem guten Teil die Partei des kirchlich gebundenen, national
geprägten Protestantismus, der aufgrund der bisherigen engen Bindungen
zwischen Thron und Altar zu einem der Hauptverlierer der November-Revolution
geworden war und durch die oben erwähnten Hoffmannschen Schulerlasse aufs
äußerste alarmiert wurde. Wirtschaftlich bekannte sich die DNVP zu
Privateigentum und freier Unternehmerwirtschaft, zur Förderung des Mittelstandes
und zu einer Sozialgesetzgebung für Arbeiter und Angestellte, um auch programmatisch
ihren Charakter als Volkspartei zu betonen.
Tatsächlich veränderte sich damit der Charakter der DNVP gegenüber
der großagrarisch ostelbisch dominierten Deutschkonservativen Partei erheblich.
Diese hatte bis dato ihre wesentliche Kraft aus der engen Verflechtung mit der
unteren Ebene der Staatsverwaltung und dem vom Großgrundbesitz beherrschten
Landbund bezogen und ihren Schwerpunkt in den preußischen Ostprovinzen
gehabt. Die DNVP verbreiterte nun diese Basis in die Kreise der Beamten und
Angestellten sowie der christlichnationalen Arbeiterschaft und des nationalistischen
Bürgertums hinein. Sie fand eine relativ feste Verankerung im nationalen
Milieu und war nicht zuletzt auch aufgrund des neuen Wahlrechtes gezwungen,
überall im Reich ihre Stimmen zu suchen und sich nicht nur auf die angestammten
Gebiete zu verlassen. Die Wahlen zur Nationalversammlung bestätigten diese
Erweiterung eindrucksvoll.
Für den Wahlkampf zur Nationalversammlung verblieb den Parteien nur eine außerordentlich kurze Zeit. Insbesondere diejenigen bürgerlichen Gruppierungen, die sich erst im Dezember 1918 neu formiert hatten, mussten gleichsam aus dem Stand antreten, vielfach unvorbereitet, ohne gefestigte Organisation und geklärte Programmatik. Bis zum Wahltag am 19. Januar 1919 blieben kaum vier Wochen. Überdies standen gleichzeitig die Wählgänge zu den verfassunggebenden Versammlungen der einzelnen Länder an. In Preußen rief man die Bürger eine Woche nach dem Reich, am 26. 1. in Sachsen am 2. 2. zu den Urnen, in den meisten anderen Ländern sogar schon vor dem 19. Januar.

Wahlkampf und Wahlergebnis:
Zweifrontenstellung der SPD
Der Wahlkampf war kurz und heftig. Er wurde überschattet von den schweren
inneren Unruhen in Berlin, Bremen, Hamburg, Sachsen und im Ruhrgebiet, die von
Kommunisten und Teilen der USPD ausgelöst waren, um die Wahlen überhaupt
zu verhindern. Die Spaltung in der Arbeiterschaft vertiefte sich durch diese
Kämpfe, insbesondere seit die USPD den Rat der Volksbeauftragten verlassen
hatte. Die, SPD war in Gefahr, ihren Einfluss auf die breiten Arbeitermassen
an USPD und KPD zu verlieren. Das Gespenst einer bolschewistischen Revolution
wurde von den Gegnern der Neuordnung wirkungsvoll an die Wand gemalt. Gleichzeitig
verloren diejenigen Kräfte, die im bürgerlichen Lager, insbesondere
in der DDP, den demokratischen Neuaufbau positiv bejahten und zur Zusammenarbeit
mit der SPD aufriefen, an Einfluss.
Der Wahlkampf wurde so praktisch zu einem Feldzug gegen die Sozialdemokratie
als die für die Regierungspolitik verantwortliche politische Kraft. Die
SPD stand gleichsam in einem Zweifrontenkrieg: Ihr Kurs der Zusammenarbeit mit
bürgerlichen Kräften, mit Reichswehr und alter obrigkeitlicher Beamtenschaft
zahlte sich beim Wähler kaum aus. Die Partei verlor enttäuschte Arbeiter
an 'die radikalere Konkurrenz der Linken, ohne im Lager der Angestellten, Beamten
und kleinen Gewerbetreibenden nennenswert neuen Anhang zu finden. Im Gegenteil:
insbesondere das Zentrum und die katholische Kirche waren durch die Schulerlasse
des preußischen USPD-Volksbeauftragten Adolf Hoffmann derart aufgeschreckt
und mobilisiert, dass sie das kirchentreue Wählervolk mühelos zu machtvollen
Demonstrationen "gegen die religionsfeindliche sozialdemokratische Partei"
auf die Straßen brachten. (16) Konrad Haenisch (SPD),
neben Hoffmann für die Schulpolitik in Preußen zuständig, sah
sich darum schon Ende Dezember 1918 gezwungen, dessen Erlasse zurückzunehmen.
Er rechtfertigte seinen Schritt in einem Brief vom 31. Dezember 1918 an Hoffmann
mit den katastrophalen Folgen einer solchen überstürzten Schul- und
Kirchenpolitik:
"Meine allerschwersten Befürchtungen sind weit übertroffen worden.
Die ganze Separatistenbewegung im Rheinlande wie in Posen und Oberschlesien
wird fast ausschließlich mit unserer Schul- und Kirchenpolitik geschürt.
Massenhaft waren in diesen letzten Wochen Parteigenossen aus diesen Gebieten
bei mir, um mich händeringend zu beschwören, noch schleunigst gutzumachen,
was irgend zu machen sei ...
Übereinstimmend wird weiter aus allen katholischen Bezirken berichtet,
dass das Zentrum seine Wahlgeschäfte ausschließlich mit dem "neuen
Kulturkampf macht", und dass auch die Arbeiter, die ihm schon abtrünnig
geworden waren, ihm in hellen Scharen wieder zuströmten. Jeder weitere
Tag der Aufrechterhaltung, insbesondere des Religionserlasses, hätte unseren
beiden Parteien Hunderttausende von Stimmen gekostet."(17)
Die Wahlergebnisse
Das Wahlergebnis bestätigte die Befürchtungen von Haenisch. Die erhoffte
absolute Mehrheit für die Parteien der Arbeiterschaft, für USPD und
SPD, blieb diesen versagt (vgl. die Tabelle der Wahlergebnisse in Dok.
9 und 10). Auch zusammengenommen erreichten sie nur 45,5 %: So stellte sich
das Problem einer Erneuerung der im Dezember gescheiterten Zusammenarbeit zwischen
den verfeindeten Bruderparteien auch rechnerisch gar nicht erst, zumal die USPD
auf ihrer Kritik an der Linie der SPD beharrte und konsequent auch weiterhin
eine Kooperation mit 'bürgerlichen Parteien' ablehnte:
Zwar hatten' die Wähler - verglichen mit den Vorkriegswahlen - der SPD
zu einigen Stimmengewinnen verholfen, doch einer sozialistischen Republik, welche
die SPD auf demokratisch-parlamentarischem Wege zu errichten hoffte, hatten
sie eine Absage erteilt. Noch deutlicher war jedoch die Abkehr von der radikalen
Linken, deren Fraktion in der Nationalversammlung kleiner war als die im alten
Reichstag abgespaltene Gruppe der USPD. Die SPD blieb im neuen Parlament fünfmal
so stark wie ihre linkssozialistische Konkurrenz.
Dieses Ergebnis wurde im großen und ganzen auch bei Landeswahlen bestätigt.
Fast überall wiederholte sich der relative Erfolg der SPD und die Niederlage
der Unabhängigen. Nur in Sachsen, als einzigem der großen Länder,
und in einigen kleineren Ländern gelang den sozialistischen Parteien oder
der SPD, alleine der - Gewinn der absoluten Mehrheit. In den fünf größten
Ländern des Reiches, in Preußen, Bayern, Württemberg, Baden
und Hessen, und ebenso in Oldenburg und Waldeck, hatten wie im Reich die bürgerlichen
Parteien die Mehrheit.
Allerdings war auch das bürgerliche Lager zu keiner arbeitsfähigen
Mehrheitsbildung fähig. Wohl ab es Berührungspunkte zwischen Zentrum
und DNVP im Kampf um die Erhaltung christlicher Schulen und gegen die proklamierte
Trennung von Kirche und Staat. Aber eine regelrechte koalitionsmäßige
Zusammenarbeit mit den Parteien der Rechten war für das erneuerte und nach
links verschobene Zentrum parteiintern nicht durchsetzbar. Weder von der Verfassungskonzeption
noch von der Außenpolitik her gab es eine politisch tragfähige Basis
für eine Dauerkooperation mit den Rechtsparteien, die sich bis zum November
1918 gegen innere Reformen und gegen einen Verständigungsfrieden ohne Annexionen
gewehrt hatten. Außerdem waren DVP und DNVP die eigentlichen Verlierer
der Wahl; Gemessen an ihrem Stimmen- und Mandatsanteil im letzten kaiserlichen
Reichstag hatten die Konservativen deutliche und die DVP - nimmt man die alte
Nationalliberale Partei zum Vergleich - massive Verluste hinnehmen müssen,
wohingegen das Zentrum immerhin gut 3% und die DDP - verglichen mit der alten
Fortschrittspartei - sogar über 6% zulegte.
Der Stimmenzuwachs der Mittelparteien ließ sich nur als ein deutliches
Votum für die Fortsetzung der Zusammenarbeit mit der Sozialdemokratie deuten.
Tatsächlich hatten ja Zentrum und Fortschrittspartei seit der Friedensresolution
im Jahre 1917 mit der SPD kooperiert, und in der letzten kaiserlichen Regierung
unter Prinz Max von Baden waren ganz offiziell Vertreter ,aller drei Fraktionen
als Minister und Staatssekretäre vertreten. Faktisch war diese Zusammenarbeit
auch über den 9. November hinweg nicht unterbrochen worden. In Baden und
Württemberg bildeten sich gleich im November die revolutionären Regierungen
aus diesen drei Parteien und auch der Rat der Volksbeauftragten im Reich beließ
führende Vertreter des Zentrums und der Fortschrittspartei als Staatssekretäre
und in anderen wichtigen Positionen in ihren Ämtern oder berief sie neu.
Aufgrund des Wahlergebnisses bot sich die Fortsetzung dieses Bündnisses
der drei Parteien demnach an. Sie verfügten in der Nationalversammlung
über eine respektable Dreiviertelmehrheit. Im Willen, einen demokratischen
und sozialen
Staat aufzubauen, waren sie grundsätzlich, einig. So gelang es, wenige
Wochen nach der Wahl die Koalition zwischen Arbeiterschaft und Bürgertum
über die Klassengrenzen hinweg zu bilden. Diese klassenübergreifende
Allianz aus SPD, DDP und Zentrum schuf die Weimarer Verfassung und ging darum
als "Weimarer Koalition" ' in die Geschichte ein. Die Existenz einer
linksbürgerlichen demokratischen Partei und einer auch in der Arbeiterschaft
verankerten konfessionellen "Volkspartei" bot für solche Zusammenarbeit
mit der SPD die notwendige Voraussetzung. Diesen Parteien kam im Rahmen des
überlieferten Mehrparteiensystems eine wichtige Scharnierfunktion zu, solange
sie zur politischen Zusammenarbeit mit der SPD fähig waren. Die "Arbeitsgemeinschaft
zwischen Bürgertum und Arbeiterschaft", von der man damals sprach,
war gleichsam das Lebensgesetz dieser Republik, die Friedrich Meinecke als "Ventil
für den Klassenkampf" bezeichnete. Sie konnte nur solange leben, wie
diese klassenübergreifende Zusammenarbeit zwischen den Parteien funktionierte.

Die Koalition der Weimarer Parteien war von Anfang an keineswegs spannungsfrei.
Der Vorrat an Gemeinsamkeiten war sogar eher schmal. Zwar hatte die DDP seit
ihrer Gründung stets den Gedanken der Arbeitsgemeinschaft zwischen sozialdemokratischer
Arbeiterschaft und liberalem Bürgertum propagiert, aber eine Koalition
mit der SPD wollte man doch nur eingehen, wenn auch das Zentrum beitrat. Nur
so glaubte man gegenüber dem sozialdemokratischen Partner stark genug zu
sein, um einen sozialistischen Linksruck zu verhindern. Das Zentrum wiederum
konnte eine Koalition mit den Sozialdemokraten den eigenen Wählern nur
schwer verständlich machen. Zu massiv hatte man im Wahlkampf die Gefährdung
aller christlichen Güter durch die Sozialisten in den Vordergrund gestellt.
Die Bildung einer gemeinsamen Regierung ließ sich daher nur defensiv begründen:
um Schlimmeres zu verhindern und um die Belange der Kirche zu sichern. Erleichtert
. wurde diese Argumentation dadurch, dass SPD und DDP hinsichtlich der Trennung
von Staat und Kirche und der Entkonfessionalisierung der Schulen durchaus übereinstimmten.(18)
Dem Weimarer Modell folgte die Regierungsbildung in den meisten Ländern.
Auch dort, wo SPD und USPD zusammen die absolute Mehrheit besaßen, koalierte
die SPD vielfach mit ihren Weimarer Partnern. Das sicherte im Reich insgesamt
eine gewisse Homogenität der politischen Führung und erleichterte
das Zustandekommen der Verfassung.
Die Bedeutung des Wahlrechts: Verhältniswahl und Frauenwahlrecht
Schon in seiner ersten Proklamation hatte der Rat der Volksbeauftragten angekündigt, dass die Nationalversammlung nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden, und dass auch die Frauen das aktive und passive Wahlrecht erhalten sollten. Diesen beiden Änderungen, so, hat noch jüngst der Verfassungshistoriker Ernst Rudolf Huber gemeint, hätten verhindert, "dass es in der deutschen Nationalversammlung zu einer absoluten Mehrheit der Mehrheitssozialisten kam".(19) Eine solche Einschätzung ist insofern unumstritten, als nach allen Erkenntnissen der Wahlforschung feststeht, dass die Frauen 1919 in stärkerem Maße bürgerlich-konservativ und christlich gewählt haben, während die Männer ihre Stimme eher der SPD zu geben bereit waren. Als Erklärung dafür wird man die engere kirchliche Bindung der Frauen annehmen dürfen, was von den Vorkämpfern des Frauenwahlrechtes aus prinzipiellen Gründen kaum berücksichtigt worden war. Schwieriger ist die Wirkung der Änderung des Wahlsystems einzuschätzen. Die Gründe zur Einführung des Verhältniswahlrechts lagen auf der Hand. Bis 1918 wurde im Reich nach einem absoluten Mehrheitswahlsystem gewählt, das insbesondere infolge der Wahlkreiseinteilung und der Wahlabsprachen der bürgerlichen Parteien untereinander die SPD massiv benachteiligt hatte. Noch schlimmer war diese Benachteiligung im preußischen Dreiklassenwahlrecht gewesen Die Mandatsverteilung im letzten preußischen Landtag von 1913 macht das überdeutlich, vergleicht man sie mit der Mandatsverteilung in der nach dem neuen Verhältniswahlrecht gewählten preußischen Landesversammlung; hier kam es zu einer völligen Verkehrung der politischen Gewichtsverteilung.

Die Einführung der Verhältniswahl entsprach einer alten programmatischen
Forderung der SPD. Die "Zahlengerechtigkeit" dieses Wahlsystems ermöglichte
dem sozialdemokratischen Massenanhang stärker ins Spiel zu bringen. In
der Situation von 1918/19 kam ein weiteres Argument hinzu. Unter dem Verhältniswühlrecht
wurde die Kandidatenaufstellung nicht in den einzelnen Wahlkreisen durch lokale
Parteiorganisationen vorgenommen, sondern in Form von festen Listen in den 36
Großkreisen des Reiches. Dieses Verfahren räumte den Parteivorständen
auf Landes- und Reichsebene bedeutendes Gewicht ein. Das Wahlsystem festigte
somit den Einfluss der Parteispitzen, machte sie, insbesondere in der revolutionären
Situation des Umbruchs handlungsfähiger und erfüllte damit eine Voraussetzung
für das Funktionieren parteienstaatlicher Demokratie.(20)
Noch wichtiger als dieser innerparteiliche Konsolidierungseffekt der Verhältniswahl
ist freilich ihre Wirkung auf das Parteiensystem. Die oben zitierte hypothetische
Vermutung, die SPD hätte 1919 unter dem alten Reichstagswahlrecht eine
absolute Mehrheit errungen, verkennt nämlich die immensen politischen Kosten,
die eine Entscheidung, das alte Wahlrecht auf die Wahlen zur Nationalversammlung
anzuwenden, verursacht hätte. Der Konflikt mit der USPD über diese
Wahl hätte sich gewiss noch weiter verschärft. Vor allem aber hätte
ein solches Wahlrecht vermutlich die DDP mit ihrem Programm der Brücke
zwischen Bürgertum und Arbeiterschaft in der dann .aufbrechenden Polarisierung
"sozialistisch" gegen "bürgerlich" zerrieben. Das Verhältniswahlrecht
hingegen gab den Mittelparteien eine echte Chance. Mit Recht argumentierte schon
damals ein SPD-Vertreter im preußischen Abgeordnetenhausgegenüber
den bürgerlichen Parteien, Proporzwahlrecht schließe Klassenherrschaft
aus.(21)
Wenn aber, wie gesagt, der Kompromiss zwischen den Klassen das Lebensgesetz
dieser mit dem verlorenen Krieg belasteten Republik auch schon in der Stunde
ihrer Errichtung war, dann entsprach das vom Rat der Volksbeauftragten neu festgelegte
Verhältniswahlrecht dieser politischen Logik. Eine absolute Mehrheit der
SPD hätte die politische Lage 1919/20 kaum erleichtert, eher wohl erschwert,
und die gesamte Republik in eine noch schwerere Zerreißprobe gestürzt.
Schon 1921 hatte Eduard Bernstein, der bedeutende Theoretiker der reformistischen
SPD, im Rückblick auf die Nationalversammlung gemeint:
"Die Republik konnte wohl mit bestimmten bürgerlichen Parteien und
Klassen, nicht aber mit allen den Kampf aufnehmen, offne sich in eine unhaltbare
Lage zu bringen. Sie konnte die große, auf sie gefallene Last nur tragen,
wenn sie erhebliche Teile des Bürgertums an ihrem Bestand und ihrer gedeihlichen
Entwicklung interessierte. Selbst wenn die Sozialdemokratie bei den Wahlen zur
Nationalversammlung die ziffernmäßige Mehrheit erhalten hätte,
wäre die Heranziehung der bürgerlich republikanischen Parteien zur
Regierung ein Gebot der Selbsterhaltung der Republik gewesen. Sie war aber auch
zugleich eine Lebensnotwendigkeit für Deutschland als Nation." (22)
In der Situation des November/Dezember 1918 sprach darum alles für die Einführung der Verhältniswahl, auch wenn im Rückblick gerade diesem Wahlrecht die spätere Zersplitterung des deutschen Parteiensystems zugeschrieben wird und man von daher geneigt ist, in dieser Festlegung einen Schritt zum: Untergang der Republik zu sehen.(23)
Radikalisierung des Proporzsystems 1920
Tatsächlich hat das Verhältniswahlsystem das Aufkommen zahlreicher
Splitter- und Etremparteien erleichtert und damit die Handlungsfähigkeit
des Parlamentes erschwert. Doch dazu trug wesentlich das erst von der Nationalversammlung
verabschiedete Wahlgesetz bei. Während 1919 die Verhältniswahl in
36 Großwahlkreisen mit jeweils 6 bis 17 Mandaten angewandt würde,
so dass Parteien, die es in einem solchen Wahlkreis nicht auf mindestens ein
Mandat brachten, die hier eroberten Stimmen praktisch verloren, wurde für
die Wahlen zum Reichstag 1920 und alle folgenden Urnengänge die Verwertung
der unausgenutzten Stimmen aus allen einzelnen Wahlkreisen auf Reichsebene ermöglicht.
Erst damit war der lupenreine Proporz hergestellt. Das 1,919 angewandte System
hatte eine derartige Stimmenausschöpfung nicht zugelassen, es benachteiligte
kleinere, nicht regional konzentrierte Parteien sogar, wie das Ergebnis der
USPD erkennen lässt: diese hatte 7,6% der Stimmen gewonnen, aber nur 5,2%
der Mandate in der Nationalversammlung erhalten.
Die weitreichenden Folgen der Verschärfung des Verhältniswahlrechtes
durch die Nationalversammlung sind damals kaum erkannt worden. Erst im Rückblick
werden sie deutlich. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass nicht eigentlich die
Alternative: "Verhältniswahl oder Mehrheitswahl" 1918/19 realistisch
diskutiert werden konnte, sondern allenfalls Begrenzungen des Verhältnisausgleichs
möglich gewesen wären. Nur Friedrich Naumann, der früh verstorbene,
erste Vorsitzende der DDP, hatte gegen die Verankerung des Verhältniswahlrechts
in der Verfassung gewandt, "parlamentarisches System und Proporz schließen
sich gegenseitig aus. England, das Urbild des parlamentarischen Systems beruht
auf dem Zweiparteiensystem".
Aber sein Argument blieb ohne Wirkung, denn das überkommene deutsche Parteiensystem
war kein Zweiparteiensystem. Ein solches im revolutionären Umbruch durch
Wahlrecht herbeizwingen zu wollen, wäre einem Zerreißen der Weimarer
Koalition gleichgekommen, da ein- Zweiparteiensystem damals irrdeutig nur als
Klassenparteiensystem denkbar gewesen wäre, ohne alle vermittelnden Übergänge.
Parlamentarische Demokratie ist auch - das gilt gegen Haumanns Votum - in einem
Mehrparteiensystem, das zu wechselnder Koalitionsbildung fähig ist, zu
realisieren. Alles hing für die Zukunft davon ab, ob das überkommene
und durch die Wahlen zur Nationalversammlung bestätigte deutsche Fünfparteiensystem
den neuen Anforderungen einer Regierungsbildung aus der Mitte des Parlaments
heraus gewachsen war.
Reichstagswahlen 1920
1919 gelang diese Zusammenarbeit irr der Weimarer Koalition. Doch die Wahlen
zum 1. Deutschen Reichstag; mit denen 1920 nach dem Schock des Kapp-Putsches
die Zeitspanne der verfassungsrechtlichen und außenpolitischen Grundentscheidungen
abgeschlossen wurde, verhießen nichts Gutes. Insbesondere die DDP, die
eigentliche Trägerin des Weimarer Verfassungsgedankens, verlor über
die Hälfte ihrer Wählerschaft. 'Die Weimarer Koalition geriet erdrutschartig
unter die 50%-Marke. Unter dem jetzt voll bewusst gewordenen Verlust des Krieges,
für den man fälschlicherweise die Träger des Neuen verantwortlich
machte, fand die Republik nicht` mehr, den Zuspruch ihrer Bürger. Das Wort
von der Republik ohne Republikaner machte die Runde. Die Gegner des Weimarer
Staates auf der Linken und Rechten,' USPD, DVP und DNVP, waren die großen
Gewinner der Wahl. Sie erhielten im Reichstag eine - allerdings zu keiner Zusammenarbeit
fähige - Mehrheit. Mit der KPD war zudem eine erste, das bestehende System
radikal negierende Partei im Reichstag vertreten. Ihr sollte bald auf der extremen
Rechten die NSDAP folgen, so dass sich das traditionelle Fünfgruppensystem
zu einem Siebenersystem erweiterte.
So düster diese Perspektive auch immer für die Republik war, auch
dieses Wahlergebnis enthielt noch Entwicklungsmöglichkeiten Nichts wäre
falscher, im Nachhinein schon hier das Ende der Demokratie anzusetzen. Die Offenheit
der Situation würde damit verkannt: Nach diesem Urnengang begann eine Wandlung
bei Gustav Stresemann, die aus dem' führenden Annexionisten und Nationalisten,
der sich- noch im Kapp-Putsch als äußerst unsicherer Kantonist der
Republik gegenüber erwiesen hatte, eine der tragenden Politiker des neuen
republikanischen Systems werden ließ. Unter seiner Führung wurde
die DVP, die 1,919 noch eindeutig zur Rechtsopposition zählte, 'in die
republikanische Koalition miteingebracht. Ebenso konsolidierte sich in der Folgezeit
das Verhältnis auf der Linken, der Weg zur Wiedervereinigung von SPD und
USPD wurde frei, allerdings um den Preis des Erstarkens der KPD. Die Republik
startete, so kann man das Ergebnis zusammenfassen, mit einem höchst komplizierten
Parteiensystem, das nur mühsam zu balancieren war, dem verantwortliche
parlamentarische Regierungsbildung sehr schwerfallen musste und in dem sich
das Erbe des Kaiserreiches überdeutlich zur Geltung brachte.
1 Vgl. dazu und zum folgenden auch das Kapitel
von Walther L. Bernecker in diesem Band
2 Vgl. dazu Hermann Kaste/Joachim Raschke, Zur Politik der
Volkspartei. In: Leviathan Sonderheft 1/1977
3 Morsey (1966), S. 64
4 Ebd., S. 102
5 Ebd., S. 70
6 Belege bei Morsey, S. 11I ff., 141 ferner Ernst, Hömig,
Das preußische Zentrum in der Weimarer Republik. Mainz 1979, S. 29ff.
Quellen auch bei Gerhard A. Ritter/Susanne Miller, Die deutsche Revolution
1918-1919 Dokumente. 2. Aufl. Hamburg 1975, S. 277 ff.
7 So Lothar Albertin (1972), S. 29
8 Zitiert ebd., S. 56; Vgl. ferner W. Hartenstein (1962),
S. 12 ff
9 L. Albertin (1972) S. 57
10 Ebd., S. 65 ff.
11 Ebd., S. 50 ff.
12 W. Liebe (1956), S. 7ff.
13 Ebd., S. 108
14 Ebd., S. 109
15 Siehe dazu Friedrich Frh. Hiller von Gaertringen, Zur
Beurteilung des Monarchismus in der Weimarer Republik. In: Gotthard Jasper
(Hrsg.) Tradition und Reform in der deutschen Politik. Gedenkschrift für
Waldemar Besson: Berlin 1976, S. 138 ff.
16 Ritter/Miller a. a. 0., S. 288
17 Ebd., S. 287
18 Vgl. dazu auch Hömig a. a. O., S. 41 f., ferner den
Brief Erzbergers vom 24. 2.1919 an Nuntius Pacelli über die Gründe
für die Beteiligung des Zentrums an der Regierung, bei Ritter/Miller,
a. a. O., S.- 308
19 Ernst Rudolf Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit
1789. Bd. 5 Stuttgart 1979, S. 1067. Ähnlich auch Friedrich Schäfer,
Zur Frage des Wahlrechts in der Weimarer Republik. In: Festschrift für
Heinrich Brüning. Berlin 1967, S. 119-140
20 Vgl. dazu M. Martiny (1976), S. 24 ff.
21 Ebd., S. 28
22 Zitiert nach H. A. Winkler (1979), S. 51
23 Diese These vertritt in einseitiger Schärfe vor allem
Ferdinand Hermens in seinem Buch: Demokratie oder Anarchie. Untersuchungen
über die Verhältniswahl. 2: Aufl; , Köln 1968
24 Zitiert nach Vogel/Nohlen/Schultze (1971), S. 146.
Lothar Albertin: Liberalismus und Demokratie am Anfang der Weimarer Republik.
Düsseldorf 1972
Ludwig Bergsträßer: Geschichte der politischen Parteien in Deutschland. München 10. Aufl. 1960
Jürgen Falter, Thomas Lindenberger, Siegfried Schumann: Wahlen und Abstimmungen in der Weimarer Republik. München 1986
Hans Fenske: Strukturprobleme der deutschen Parteigeschichte. Frankfurt/Main 1974
Ossip K. Flechtheim: Die KPD in der Weimarer Republik. Mit einer Einleitung von Hermann Weber. Neuauflage Hamburg 1986
Wolfgang Hartenstein : Die Anfänge der Deutschen Volkspartei 1918-1920.
Düsseldorf 1962
Hartfrid Krause: USPD. Zur Geschichte der Unabhängigen Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands. Frankfurt 1975
Werner Liebe: Die Deutschnationale Volkspartei 1918-1924. Düsseldorf 1956
Rudolf Lutz: KPD, Weimarer Staat und politische Einheit der Arbeiterbewegung in der Nachkriegskrise 1919 -1922/23. Konstanz 1987
Martin Martiny: Integration oder Konfrontation - Studien zur sozialdemokratischen Rechts-und Verfassungspolitik. Bonn 1976
Alfred Milatz. Wähler und Wahlen in der Weimarer Republik. Bonn 1965
Susanne Miller: Die Bürde der Macht. Die deutsche Sozialdemokratie 1918-1920. Düsseldorf 1978
Wilhelm Mommsen: (Hrsg.): Deutsche Parteiprogramme, München 1960
Rudolf Morsey: Die Deutsche Zentrumspartei 1917-1923. Düsseldorf 1966
Sigmund Neumann: Die Parteien der Weimarer `Republik. Mit einer Einführung von Karl Dietrich Bracher. Stuttgart 1965
Gerhard A. Rittet: Kontinuität und Umformung des deutschen Parteiensystems 1918-1920. In- ders. (Hrsg.:) Entstehung und Wandel der modernen Gesellschaft (Hans-Rosenberg- Festschrift), Berlin 1970, S. 342-384
Hartmut Schustereit: Linksliberalismus und Sozialdemokratie in der Weimarer Republik. Düsseldorf 1975
Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Hrsg. v H. Michaelis u. E. Schraepler, Berlin 1960. Band 3 und 4
Bernhard Vogel/Dieter Nohlen/Rainer Olaf Schultze: Wahlen in. Deutschland. Berlin 1971
Heinrich August Winkler: Von der Revolution zur Stabilisierung 1918 -1924 (Geschichte
der Arbeiter und Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik, Bd. 1) Berlin 1984
Dok. 1 Schreiben der Mehrheitssozialdemokratie an den
Vorstand der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei in der Frage der
Regierungsbeteiligung und dessen Antwortschreiben, 9./10. November 1918.
Berlin, den 9. November, abends 8 1/2 Uhr Berlin, den 10. November 1918
An den Vorstand der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei.
Von dem aufrichtigen Wunsche geleitet, zu einer Einigung zu gelangen, müssen
wir Ihnen unsere grundsätzliche Stellung zu Ihren Forderungen klarlegen.
Sie fordern:
1. Deutschland soll eine soziale Republik sein. Diese Forderung ist das Ziel
unserer eigenen Politik, indessen hat darüber das Volk durch die konstituierende
Versammlung zu entscheiden.
2. In dieser Republik soll die gesamte exekutive, legislative und jurisdiktionelle
Macht ausschließlich in den Händen von gewählten Vertrauensmännern
der gesamten werktätigen Bevölkerung und der Soldaten sein.
Ist mit diesem Verlangen die Diktatur eines Teiles einer Klasse gemeint, hinter
dem nicht die, Volksmehrheit steht, so müssen wir diese Forderung ablehnen,
weil sie unseren demokratischen Grundsätzen widerspricht.
3. Ausschluss aller bürgerlichen Mitglieder aus der Regierung.
Diese Forderung müssen wir ablehnen', weil ihre Erfüllung die Volksernährung
erheblich gefährden, wenn nicht unmöglich machen würde.
4. Die Beteiligung der Unabhängigen, gilt nur für drei Tage, als ein
Provisorium, um eine für den Abschluss des Waffenstillstandes fähige
Regierung zu schaffen.
Wir halten ein Zusammenwirken der sozialistischen Richtungen mindestens bis
zum Zusammentritt der Konstituante für erforderlich.
5. Die Ressortminister gelten nur als technische Gehilfen des eigentlichen und
entscheidenden Kabinetts.
Dieser Forderung stimmen wir zu.
6. Gleichberechtigung der beiden Leiter des Kabinetts.
Wir sind für die Gleichberechtigung aller Kabinettsmitglieder, indessen
hat die konstituierende Versammlung darüber zu entscheiden.
An den Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands.
Auf Ihr Schreiben vom 9. November erwidern wir folgendes:
Die Unabhängige Sozialdemokratische Partei ist bereit, um die revolutionären
sozialistischen Errungenschaften zu festigen, in das Kabinett unter folgenden
Bedingungen einzutreten:
Das Kabinett darf nur aus Sozialdemokraten zusammengesetzt sein, die als Volkskommissare
gleichberechtigt nebeneinanderstehen.
Für die Fachminister gilt diese Beschränkung nicht; sie sind nur technische
Gehilfen des entscheidenden Kabinetts. Jedem von ihnen werden zwei Mitglieder
der sozialdemokratischen Parteien mit gleichen Rechten zur Seite gestellt, aus
jeder Partei einer.
Eine Fristbestimmung wird an den Eintritt der Unabhängigen Sozialdemokraten
in das Kabinett (in das jede Partei drei Mitglieder entsendet) nicht geknüpft.
Die politische Gewalt liegt in den Händen der Arbeiter- und Soldatenräte,
die zu einer Vollversammlung aus dem ganzen Reiche alsbald zusammenzuberufen
sind.
Die Frage der konstituierenden Versammlung wird erst nach einer Konsolidierung
der durch die Revolution geschaffenen Zustände aktuell und soll deshalb
späteren Erörterungen Vorbehalten bleiben.
Für den Fall der Annahme dieser Bedingungen, die von dem Wunsche eines
geschlossenen Auftretens des Proletariats diktiert sind, haben wir unsere Mitglieder
Haase, Dittmann und Barth in das Kabinett delegiert.
(aus: Wilhelm Mommsen (Hrsg.), Deutsche Parteiprogramme, München 1960 S.428ff.)
1. Politische Forderungen.
Die Erfahrungen des Krieges haben neue Beweise für die Notwendigkeit der
demokratischen Durchdringung des Staates, d. h. für die Volksherrschaft,
erbracht. Zur Durchführung der Volksherrschaft ist erforderlich, dass das
Volk entscheidenden E Einfluss auf den Reichstag, die einzelstaatlichen und
kommunalen parlamentarischen Vertretungen erlangt und diese wieder auf die Regierungsgewalt.
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands fordert daher:
Allgemeines, gleiches, direktes und geheimes Wahlrecht vom 20. Lebensjahre an
ohne Unterschied des Geschlechts für alle palamentarischen Körperschaften
im Reich wie in den Einzelstaaten und den Gemeinden, Einführung der Verhältniswahl;
Entscheidung der Volksvertretungen bei der Berufung und Entlassung des Reichskanzlers,
der Staatssekretäre und Minister, die gegenüber den Parlamenten die
volle Verantwortung für ihre Amtshandlungen zu tragen haben; Entscheidung
des Reichstags über Krieg und Frieden sowie über die Abschließung
von Bündnisverträgen mit fremden Mächten; Umwandlung des stehenden
Heeres in ein Volksheer, beginnend mit der Herabsetzung der Dienstzeit;
Beseitigung der Geheimdiplomatie;
Schaffung internationaler Rechtsorganisationen (internationaler Abrüstungsverträge,
Schiedsgerichte usw.);
völlig freies Vereins- und Versammlungsrecht; Beseitigung aller Ausnahmegesetze;
volle Selbstverwaltung in Gemeinde, Kreis und Provinz;
Umgestaltung des Erziehungswesens mit dem Ziel der Beseitigung des Bildungsmonopols
der herrschenden Klassen.
(aus: Ebd., S. 392f.)
Der Kampf um den Sozialismus ist der gewaltigste Bürgerkrieg, den die Weltgeschichte
gesehen, und die proletarische Revolution muss sich für diesen Bürgerkrieg
das nötige Rüstzeug bereiten, sie muss lernen es zu gebrauchen --
zu Kämpfen und Siegen.
Eine solche Ausrüstung der kompakten arbeitenden Volksmasse mit der ganzen
politischen Macht für die Aufgaben der Revolution, das ist die Diktatur
des Proletariats, und deshalb die wahre Demokratie. Nicht wo der Lohnsklave
neben dem Kapitalisten, der Landproletarier neben dem Junker in verlogener Gleichheit
sitzen, um über ihre Lebensfragen parlamentarisch zu debattieren, dort,
wo die millionenköpfige Proletariermasse die ganze Staatsgewalt mit ihrer
schwieligen Faust ergreift, um sie wie der Gott Tor seinen Hammer den herrschenden
Klassen aufs Haupt zu schmettern, dort allein ist die Demokratie, die kein Volksbetrug
ist.
Um dem Proletariat die Erfüllung dieser Aufgaben zu ermöglichen, fordert
der Spartakus-Bund
I. Als sofortige Maßnahmen zur Sicherung der Revolution:
1. Entwaffnung der gesamten Polizei, sämtlicher Offiziere sowie der nichtproletarischen
Soldaten. Entwaffnung _aller Angehörigen der herrschenden Klassen.
2. Beschlagnahme aller Waffen- und Munitionsbestände sowie Rüstungsbetriebe
durch Arbeiter- und Soldaten-Räte.
3. Bewaffnung der gesamten erwachsenen männlichen proletarischen Bevölkerung
als Arbeitermiliz. Bildung einer Roten Garde aus Proletariern als aktiven Teil
der Miliz, zum ständigen Schutz der Revolution vor gegenrevolutionären
Anschlägen und Zettelungen.
4. Aufhebung der Kommandogewalt der Offiziere und Unteroffiziere. Ersetzung
des militärischen Kadavergehorsams durch freiwillige Disziplin der Soldaten.
Wahl aller Vorgesetzten durch die Mannschaften unter jederzeitigem Rückberufungsrecht.
Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit.
5. Entfernung der Offiziere und der Kapitulanten aus allen Soldatenräten.
6. Ersetzung aller politischen Organe und Behörden des früheren Regimes
durch Vertrauensmänner der Arbeiter- und Soldaten-Räte.
7. Einsetzung eines Revolutionstribunals, vor dem die Hauptschuldigen am Kriege
und seiner Verlängerung, die beiden Hohenzollern, Ludendorff, Hindenburg,
Tirpitz und ihre Mitverbrecher sowie alle Verschwörer, der Gegenrevolution
abzuurteilen sind.
B. Sofortige Beschlagnahme aller Lebensmittel zur Sicherung der Volksernährung.
lt. Auf politischem und sozialem Gebiete:
1. Abschaffung aller Einzelstaaten; einheitliche deutsche sozialistische Republik.
z. Beseitigung aller Parlamente und Gemeinderäte und Übernahme ihrer
Funktionen durch Arbeiter- und Soldaten-Räte sowie deren Ausschüsse
und Organe.
3. Wahl von Arbeiterräten über ganz Deutschland durch die gesamte
erwachsene Arbeiterschaft beider Geschlechter in Stadt und Land, nach Betrieben
sowie von Soldatenräten durch die Mannschaften, unter Ausschluss der Offiziere
und Kapitulanten. Recht der Arbeiter und Soldaten zur jederzeitigen Rückberufung
ihrer Vertreter.
4. Wahlen von Delegierten der Arbeiter- und Soldaten-Räte im ganzen Reich
für den Zentralrat der Arbeiter- und Soldaten-Räte, die den Vollzugsrat
als das oberste Organ der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt zu wählen
hat.
5. Zusammentritt des Zentralrats vorläufig mindestens alle drei Monate
- unter jedesmaliger Neuwahl der Delegierten - zur ständigen Kontrolle
über die Tätigkeit des Vollzugsrats und zur Herstellung einer lebendigen
Fühlung zwischen
der Masse der Arbeiter- und Soldaten-Räte im Reiche und ihrem obersten
Regierungsorgan. Recht der lokalen Arbeiter- und Soldaten-Räte zur jederzeitigen
Rückberufung und Ersetzung ihrer Vertreter im Zentralrat, falls diese nicht
im Sinne ihrer Auftraggeber handeln. Recht des Vollzugsrats, die Volksbeauftragten
sowie die zentralen Reichsbehörden und -beamten zu ernennen und abzusetzen.
6. Abschaffung aller Standesunterschiede, Orden und Titel. Völlige rechtliche
und soziale Gleichstellung der Geschlechter.
7. Einschneidende soziale Gesetzgebung, Verkürzung der Arbeitszeit zur
Steuerung der Arbeitslosigkeit und unter Berücksichtigung der körperlichen
Entkräftung der Arbeiterschaft durch den Weltkrieg; sechsstündiger
Höchstarbeitstag.
B. Sofortige gründliche Umgestaltung des Er-, nährungs-, Wohnungs-,
Gesundheits- und Erziehungswesens im Sinne und Geiste der proletarischen Revolution.
Der Spartakus-Bund ist keine Partei, die über der Arbeitermasse oder durch
die Arbeitermasse zur Herrschaft gelangen will. Der Spartakus-Bund ist nur der
zielbewussteste Teil des Proletariats, der die ganze breite Masse der Arbeiterschaft
bei jedem Schritt auf ihre geschichtlichen Aufgaben hinweist, der in jedem Einzelstadium
der Revolution das sozialistische Endziel und in allen nationalen Fragen die
Interessen der proletarischen Weltrevolution vertritt.
Der Spartakus-Bund lehnt es ab, mit Handlangern der Bourgeoisie, mit den Scheidemann/Ebert,
die Regierungsgewalt zu teilen, weil er in einer solchen Zusammenwirkung einen
Verrat an den Grundsätzen des Sozialismus, eine Stärkung der Gegenrevolution
und eine Lähmung der Revolution erblickt.
(aus: Ebd., S. 435ff.)
a) Der Aufruf
Durch gewaltsamen Umsturz ist die alte Ordnung Deutschlands zerstört,
sind die bisherigen Träger der Staatsgewalt teils beseitigt, teils lahmgelegt
worden. Eine neue Ordnung ist auf dem Boden der gegebenen Tatsachen zu schaffen;
diese Ordnung darf nach dem Sturz der Monarchie nicht die Form der sozialistischen
Republik
erhalten, sondern muss eine demokratische Republik werden.
An der großen und schweren Aufgabe mitzuarbeiten, ist in erster Linie
die deutsche Zentrumspartei berufen und bereit. Ihre alten, sturmerprobten-
Grundsätze bestimmen auch für die neuen Arbeitsziele Richtung und
Maß.
Gerade in diesen fruchtbaren Stürmen soll das deutsche Volk mehr als je
erfüllt sein von dem Geist der christlichen Wahrheit, der das öffentliche
wie das private Leben durchdringen muss, wenn das Glück des Ganzen wie
des Einzelnen erhofft werden will.
Es gilt, ein soziales Recht der Allgemeinheit aufzurichten, das jedem Staatsbürger
für seine pflichtgemäße Arbeit und sein Eigentum einen gerechten
und zuverlässigen Schutz gewährt.
Es gilt, in dem Rahmen der christlichen Grundsätze und des gemeinen Rechts
der bürgerlichen Freiheit Raum zu geben, die allein das Leben würdig
zu gestalten vermag, indem sie jede Bevormundung und Willkür von seiten
einer Bürokratie, Klassen- oder Parteiherrschaft ausschließt.
Um diese Ziele zu erreichen, bedarf die Zentrumspartei der eifrigen Mitarbeit
aller Parteiangehörigen.
Diese Zugehörigkeit zur Zentrumspartei als einer christlichen Volkspartei
wird nicht begrenzt durch ein Religionsbekenntnis. Alle Staatsbürger christlicher
Religion haben diese Grundlage politischer Arbeit gemeinsam.
Zum erstenmal treten diesmal auch die Frauen auf den politischen Kampfplatz;
sie sind uns im Kampf für eine heilige Sache willkommen. Mögen auch
sie an der Seite der Männer mit all ihrer Kraft eintreten für Wahrheit,
Recht und Freiheit!
Die Parteiarbeit wird durch Einhaltung der nachstehenden, vom Reichsausschuss
festgestellten Leitsätze erleichtert werden. Die Ausarbeitung eines Parteiprogramms
und einer neuen Parteiorganisation wird vorbehalten.
b) Die Leitsätze 1. Verfassung 1. Schleunige Schaffung einer neuen Verfassung
für Reich und Bundesstaaten auf demokratischer, alle politischen Bevorzugungen
ausschließender Grundlage. Schutz der deutschen Nationalversammlung, die
nicht in Berlin tagen kann, und Schutz der Durchführung ihrer Beschlüsse
durch Truppen Freiwilliger.
2. Wahrung der Reichseinheit, Stärkung des Reichsgedankens. Erhaltung des
bundesstaatlichen Charakters des Reichs zum Schutz der Eigenart der deutschen
Stämme. Dem Reich ist die ausschließliche Regelung der wehrpolitischen
und außenpolitischen Fragen, den, Bundesstaaten die ausschließliche
Regelung der
kirchen- und schulpolitischen Fragen vorbehalten. Reichseinheit und Zusammenschluss
mit allen anschlussbereiten deutschen Stämmen.
3. Gleiches Wahlrecht mit Verhältniswahl, Frauenwahlrecht und Wahlpflicht
in Reich, Bundesstaaten und Gemeinden.
4. Volksregierungen, die des Vertrauens der Volksvertretung für ihre Amtsführung
bedürfen, mit starker Vollzugsgewalt in Reich und Bundesstaaten.
5. Ausbau der Selbstverwaltung und Schulung des Volkes für die gleichberechtigte
Teilnahme aller Volksschichten an den öffentlichen Ämtern in Staat
und Gemeinden ohne Kastengeist und Klassenbevorzugung.
6. Erhaltung eines selbständigen Berufsbeamtentums, das durch eine den
Bedürfnissen der Familie Rechnung tragende, gerechte Besoldungspolitik
in seiner Lebensstellung gesichert und durch selbstgewählte Ausschüsse
und Kammern an der würdigen Ordnung seiner Dienstverhältnisse beteiligt
ist.
7. Grundrechte, welche allen Staatsbürgern ohne Unterschied des politischen
und religiösen Bekenntnisses auf dem Boden des gemeinen Rechts und im Geist
hochsinnig erfasster Freiheit den ungehinderten Ausdruck ihrer Überzeugung
in Wort und Schrift sowie deren unbeschränkte Betätigung in Versammlungen,
Vereinen und Genossenschaften aller Art gewährleisten.
B.. Wirtschafts- und Sozialpolitik
24. Geordneter Aufbau der Volkswirtschaft im Dienste der sozialen Gerechtigkeit
und es Gemeinwohls auf Grundlage der produktiven Arbeit. Grundsätzliche
Erhaltung der auf persönlichem Eigentum beruhenden, nach dem Solidaritätsprinzip
dem Gesamtwohl der Gesellschaft untergeordneten Privatwirtschaft.
25. Sicherung der Volksernährung durch planmäßige Förderung
der landwirtschaftlichen Erzeugung.
26. Gemeinnützige Bodenpolitik. Durchgreifende Wohnungs- und Siedlungsreform.
Innere Kolonisation. Mehrung und Erweiterung der bäuerlichen Betriebe unter
Heranziehung von Staatsdomänen und unwirtschaftlich ausgedehnten Großgrundbesitzes
gegen Entschädigung.
27. Schutz und ausgleichende Förderung der einzelnen Berufsstände
als notwendige Glieder eines gesunden Wirtschaftskörpers, insbesondere
Aufrichtung eines lebenskräftigen Mittelstandes; Erhaltung eines leistungsfähigen
Bauernstandes, Hebung des durch den Krieg schwer geschädigten Handwerkerstandes
mittels Zuweisung von Rohstoffen, Arbeit und Kapital, Wahrung der berechtigten
Interessen der Kaufmannschaft, Abbau der kriegswirtschaftlichen Organisation,
Schutz der Erzeuger wie der Verbraucher und ihrer Organisationen.
28. Fortführung der Sozialpolitik für die städtische und ländliche
Bevölkerung unter stärkster
Betonung der Persönlichkeit und Menschenwürde.
29. Fortbildung der Rechtspflege im Sinne erhöhter sozialer Gerechtigkeit
und vermehrten wirtschaftlichen Schutzes gegen Wucher, unlauteren Wettbewerb,
Übervorteilung und Ausbeutung aller Art. Rechtsprechung durch unabhängige
Berufsrichter unter Zuziehung von Laien in erster und zweiter Instanz der Gerichte.
(aus: Ebd., S. 481 ff.)
1. Die Mitglieder der Bayerischen Volkspartei betrachten den gegenwärtigen
staatspolitischen Zustand Bayerns, wie er durch die Ereignisse in der Nacht
vom 7. zum 8. November in München geschaffen wurde, als eine gegebene geschichtliche
Tatsache. Sie sind mit der Art, wie sie herbeigeführt wurde, grundsätzlich
nicht einverstanden, erklären aber auf das bestimmteste, dass sie eine
Änderung dieses Zustandes nur auf dem Wege von Recht und Gesetz erstreben.
Äußere Gewalt betrachten sie nicht als erlaubtes Mittel zur Erreichung
politischer Zwecke.
2. Die Bayerische Volkspartei ist eine Verfassungspartei. Sie verlangt von der
provisorischen Regierung, dass sie entsprechend den demokratischen Grundsätzen
ohne jeden Verzug eine konstituierende Nationalversammlung einberuft, die sich
ausschließlich aus Vertretern des Volkes zusammensetzt und unter Ausschluss
jeder anderweitigen Vertretung des Volkes oder einzelner Teile, Stände
oder Gruppen hervorgeht aus freien, von den gegenwärtigen Machthabern unbeeinflussten
Wahlen aller volljährigen männlichen und weiblichen Einwohner des
Staates auf der Grundlage des allgemeinen, gleichen, direkten, geheimen, aktiven
und passiven Wahlrechts und der Verhältniswahl. Diese konstituierende Nationalversammlung
bestimmt die künftige Staatsform und die Verfassung des bayerischen Staates.
3. Die Bayerische Volkspartei erwartet von der konstituierenden Nationalversammlung
die Einführung des parlamentarischen Regierungssystems und für besonders
wichtige, in der Verfassung festzulegende Fragen die Einführung der direkten
Volksabstimmung. Aktiv und passiv wahlberechtigt für die Volksvertretung
und abstimmungsberechtigt bei Plebisziten sind
alle volljährigen männlichen und weiblichen Einwohner des Staates.
4. Die Bayerische Volkspartei steht in allen Fragen der Kultur auf dem Boden
der christlichen Weltanschauung. Sie verlangt volle Freiheit aller Konfessionen
und ihrer Einrichtungen, sowie gleichmäßige Berücksichtigung
der Anstalten und Angehörigen aller Konfessionen, insbesondere bei Bereitstellung
öffentlicher Mittel und bei Verleihung öffentlicher Ämter.
Die Bayerische Volkspartei wird mit allem Nachdruck eintreten für den Schutz
der Ehe und der Familie sowie für die religiös-sittliche Erziehung
der Jugend in konfessionellen Schulen.
5. Die Bayerische Volkspartei steht in wirtschaftlichen Fragen auf dem Standpunkt
des gerechten Ausgleichs der Interessen aller Stände. Standes- oder Klassenpolitik,
Anerkennung von Vorrechten des Standes oder der Geburt lehnt die Bayerische
Volkspartei grundsätzlich ab. Die Bayerische Volkspartei wird Eigentum
und Erbrecht als Grundlage der heutigen Wirtschaftsordnung schützen und
erhalten, unbeschadet weitgehender sozialer Einschränkungen und Schutzmaßnahmen
gegen Auswüchse des Kapitalismus.
...
7. Die Bayerische Volkspartei gibt hinsichtlich der Stellung zu den übrigen
deutschen Staaten die Parole aus:
Zusammenschluss der deutschen Staaten auf föderativer Grundlage ohne Vorherrschaft
irgendeines Einzelstaates.
Die bisherige weitgehende staats-, wirtschafts- und steuerpolitische Abhängigkeit
Bayerns von dem übermächtigen Norden muss unter allen Umständen
aufhören. Wir lehnen auf allen diesen Gebieten die bisherige einseitige,
rücksichtslose preußische Vorherrschaft ab. Jenes Maß politischer
und . wirtschaftlicher Zusammenarbeit aber, welches durch die Gemeinsamkeit
der Bedürfnisse der deutschen Staaten von Natur aus sich ergibt, wünschen
wir durchaus. Wir werden uns bestreben, hierfür den geeigneten Rahmen zu
finden. Der Forderung, dass alle Einzelstaaten aufgehoben werden und eine einheitliche
deutsche Republik geschaffen wird, werden wir den äußersten Widerstand
entgegensetzen. Die für das Reich zu schaffende neue Verfassung bedarf
der Zustimmung der in den Einzelstaaten demnächst auf der Grundlage des
allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrechts und der Verhältniswahl zu
wählenden Parlamente.
Wir haben es satt, für die Zukunft von Berlin aus bis ins kleinste regiert
zu werden.
Berlin darf nicht Deutschland werden und Deutschland nicht Berlin. Voraussetzung
des Zusammenschlusses der deutschen Staaten ist, dass die Grundlagen, welche
das Wesen der politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Selbständigkeit
Bayerns bilden, Bayern verfassungsgemäß gewährleistet und gegen
Verfassungsänderungen, die wider den Willen Bayerns erfolgen könnten,
sichergestellt werden.
In diesem Sinne fordern wir: Bayern den Bayern.
(aus: Ebd., S. 502 ff.)
Dok. 6 Wahlaufruf der Deutschen Demokratischen Partei vom 14. Dezember 1918 (Auszug)
Das alte Regierungssystem in Deutschland ist zusammengebrochen. Drei Millionen
Tote und Invalide, die Einbuße des größeren Teiles unseres
Volksvermögens, der Verlust von Schifffahrt und Außenhandel, Hunger
und Elend kennzeichnen das Trümmerfeld, das uns eine verfehlte äußere
und innere Politik hinterlassen hat.
Die Bahn zum freien Volksstaat ist offen. Aber allzu lange schon dauert die
mit der Revolution verbundene Unordnung und Gesetzlosigkeit. Erleben wir nicht
die tägliche Bedrohung durch die Spartakusleute, die Zerrüttung unseres
Wirtschaftslebens durch politische Streiks und sinnlose Lohnforderungen, die
Losreißung deutscher Reichsgebiete durch die Polen, die würdelose
Zersplitterung des Reiches im Innern? Wahrlich, die Geschicke Deutschlands sind
schlecht aufgehoben, solange nicht Ordnung und Gesetzmäßigkeit wiederkehren.
In dieser Not können nur große Parteien wirksam am Wiederaufbau unseres
Vaterlandes mitarbeiten. In der Deutschen Demokratischen Partei haben sich alle
zusammengeschlossen, die, auf dem Boden der Republik stehend, bei den Wahlen
zur Nationalversammlung das Schicksal Deutschlands weder der Reaktion ausliefern,
noch der Sozialdemokratie allein überlassen wollen.
Wir verlangen, dass die Wahlen zur Nationalversammlung mit größter
Beschleunigung anberaumt werden.
Wir wollen die errungenen politischen Freiheiten nicht wieder preisgeben. Wir
treten deshalb bei den Wahlen ein für die Errichtung einer deutschen Republik,
in der alle öffentliche Macht allein auf dem Willen des souveränen
Volkes beruht. In ihr sollen die einzelnen deutschen Stämme ihre Eigenart
selbständig und frei entwickeln können. Wir fordern die völlige
Gleichheit aller Staatsbürger und Staatsbürgerinnen vor dem Gesetz
und in der Verwaltung, ohne Rücksicht auf Stand, Klasse oder Bekenntnis,
und verlangen die Freiheit des Gewissens und der Religionsübung. Eine Trennung
von Staat und Kirche ist nur denkbar unter voller Wahrung der Würde und
unter Sicherung der finanziellen Selbständigkeit der Kirche.
Der ordentlichen Arbeit gebührt als Lohn ein auskömmliches, lebenswertes
Dasein und Teilnahme an den Gütern der Kultur. Staatliche Anerkennung der
Arbeiter- und Angestelltenverbände, obligatorisches Schiedsgericht sowie
Gewährleistung der durch Tarifverträge festgesetzten Arbeitsbedingungen,
insbesondere auch der vereinbarten Mindestlöhne und Mindestgehälter,
müssen hierzu verhelfen. Auch den wirtschaftlich Schwachen, vor allen den
Kriegsbeschädigten, den Witwen und Waisen unserer Gefallenen, muss der
Staat eine menschenwürdige Existenz schaffen. Den Tüchtigen. dürfen
weder Standesvorrechte noch Bureaukratismus, weder Geldmacht noch Klassenvorteile
am Aufstieg hindern. Der Staat hat allen Befähigten die gleiche Ausbildung
jeder Art auf Schule und Hochschule zu verbürgen. Denn nur der Tüchtige
hat in einer freien Demokratie gerechten Anspruch auf Vorwärtskommen.
Notwendig ist eine wirklich soziale Steuerpolitik! Einmalige progressive Vermögensabgabe,
auf angemessene Zeit verteilt. Gestaffelte Einkommensteuer unter möglichster
Schonung der kinderreichen Familien, des Arbeitseinkommens und der kleinen Vermögen.
Allgemeine Erbschaftssteuer für jeden größeren Nachlass. Vor
allem aber schärfste Erfassung der Kriegsgewinne. An diesem Kriege darf
kein Deutscher sich bereichert haben.
Solche Lasten aber können nur getragen werden bei Aufrechterhaltung des
Privateigentums und einer Wirtschaftsordnung, die das Interesse des Einzelnen
am Erwerb lebendig hält und ihn zu höchster Tätigkeit anspornt.
. . . Die Frage der Sozialisierung ist rein sachlich für jeden Einzelfall
danach zu entscheiden, ob eine Steigerung der Erwerbsmöglichkeiten der
breiten Massen und eine Erhöhung des Produktionsertrages erzielt werden
kann. Keinesfalls dürfen Staatseingriffe in der Form der Bureaukratisierung
des Wirtschaftslebens erfolgen.
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. 3, S. 175f.)
a) Wahlaufruf der DVP vom 18. 12. 1918
Krieg und Umsturz haben Staatsverfassung und Parteiformen gesprengt, neue Staatsgebilde
treten auf. Wir bekennen uns zu einer nationalen und wahrhaft demokratischen
Politik. Alle Gleichgesinnten fordern wir auf, sich mit uns um das Banner der
Deutschen Volkspartei zu scharen . . .
Wir bekennen uns zu dem demokratischen, allgemeinen, gleichen und geheimen Wahlrecht
nach der Verhältniswahl für beide Geschlechter.
Wir verlangen völlige Neuordnung des Auswärtigen Amtes und unserer
ausländischen Vertretungen, ein Volksheer, umgestaltet nach den Erfahrungen
dieses Krieges, aufgebaut auf den Grundsätzen: Gerechtigkeit, Manneszucht,
Kameradschaft. Sicherung der Freiheit für Wort und Schrift, für Verein
und Versammlung, der Unabhängigkeit der Gerichte. Weiteste Selbstverwaltung
auf demokratischer Grundlage in Gemeinde, Kreis und Provinz. Volle Gleichberechtigung
aller deutschen Bürger auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens
ohne Rücksicht auf Herkunft, Konfession und bürgerliche Stellung.
Erhaltung und Kräftigung eines breiten Mittelstandes in Industrie, Handel
und Handwerk, umfassende Fürsorgeeinrichtungen für den Mittelstand.
Warmherzige Fürsorge und würdige Versorgung der Kriegsbeschädigten
und der Hinterbliebenen der Kriegsteilnehmer durch das Reich auf Grund reichsgesetzlich
gewährleisteten Anspruchs. Sicherung der Stellung der Beamten, Offiziere
und Lehrer, materiell und rechtlich. Anerkennung ihrer Organisationsfreiheit,
Errichtung von Besamtenausschüssen.
Wir treten ein für Kräftigung und Mehrung der freien Bauern auf eigener
Scholle, wir treten ein für die im Interesse der Volksernährung unbedingt
notwendige Erhaltung und Förderung einer leistungsfähigen Landwirtschaft,
für eine großzügige Siedlungspolitik; Domänen, Großgrundbesitz,
Fideikommisse sind hierbei in ausgiebiger Weise heranzuziehen. Der soziale Aufstieg
des Landarbeiters, die Möglichkeit für ihn, zu Eigenbesitz zu gelangen,
ist weitgehend zu erleichtern. . . .
Wir halten fest an dem Grundsatze des Privateigentums und des Erbrechts, wir
halten fest an der leitenden Stellung des Unternehmers in seinem Betrieb wie
in der Volkswirtschaft, jedoch unter angemessener Mitwirkung der Arbeiter und
Angestellten durch ihre Ausschüsse und ihre Vertretung. Wir stellen uns
in bewussten Gegensatz zu denjenigen, weiche in einer Vergesellschaftung aller
Produktionsmittel und in der Aufhebung des Privateigentums ihr politisches und
wirtschaftliches Ziel sehen. Einer Oberführung dazu geeigneter Betriebszweige
in die Leitung und das Eigentum der öffentlichen Gewalt sind wir bereit
zuzustimmen, sofern dadurch für die Allgemeinheit ein höherer Ertrag
und für die Arbeitnehmer bessere Lebensbedingungen geschaffen werden...
b) Grundsätze der DVP vom 19. 10. 1919
1. Staatsgewalt. Eine starke festgefügte Staatsgewalt - gestützt
auf sorgsame Pflege staatsbürgerlichen Pflichtbewusstseins, letzten Endes
aber auf die unerlässlichen Machtmittel - ist die erste Voraussetzung für
eine gedeihliche Entfaltung der deutschen Volkskraft nach außen und
innen. Je geringer die Machtmittel des Reiches sind, um so notwendiger ist es,
das Pflichtbewusstsein gegen den Staat bis zum Tode, die "Manneszucht und
Kameradschaft, die Grundpfeiler, auf denen unser deutsches Volksheer aufgebaut
war, im deutschen Volke lebendig zu erhalten. Dafür wird die Deutsche Volkspartei
allezeit eintreten.
Sie fordert volle politische Gleichberechtigung aller Staatsbürger; sie
erblickt aber in der freiwilligen, vertrauensvollen Gefolgschaft, die das Volk
seinen selbstgewählten Führern leistet, eine wesentliche Vorbedingung
für Deutschlands Freiheit und Aufstieg. Sie wird diese Gesinnung besonders
pflegen. . : .
3. Staatsform. Die Deutsche Volkspartei wird den Wiederaufbau des Reiches mit
allen Mitteln fördern. Daher wird sie im Rahmen ihrer politischen Grundsätze
innerhalb der jetzigen Staatsform mitarbeiten.
Die Deutsche Volkspartei fordert den deutschen Einheitsstaat mit weitgehender
Selbstverwaltung und Sicherung der Eigenart der einzelnen geschichtlich, kulturell
und wirtschaftlich zusammenhängenden Landschaften. Solange sich aber nicht
alle deutschen Länder gleichmäßig dem deutschen Einheitsstaat
einfügen, wird die Deutsche Volkspartei sich jedem Versuch einer Zertrümmerung
Preußens widersetzen.
Wir fordern die Wiederherstellung der ruhmvollen schwarz-weiß-roten Reichsfarben.
Die Deutsche Volkspartei erblickt in dem durch freien Entschluss des Volkes
auf gesetzmäßigem Wege aufzurichtenden Kaisertum, dem Sinnbild deutscher
Einheit, die für unser Volk nach Geschichte und Wesensart geeignetste Staatsform.
Verantwortliche Mitarbeit der Volksvertretung an der Regierung, ohne Ausbeutung
der jeweiligen Parteimacht, gilt uns als wesentliche Grundlage jeder Verfassung.
(aus: Ursachen und Folgen, Bd. 3, S. 184f. u. 188 ff.)
Unser Vaterland blutet nach Kriegsnot und Niederlage aus tausend Wunden. Unsere
ruhmbedeckten Fahnen, an die auch in diesem Kampf gegen eine Welt von Feinden
Sieg auf Sieg sich geheftet hat, liegen im Staube. Das deutsche Kaisertum, das
Werk der großen Hohenzollern und Bismarcks, ist zerbrochen, der stolze
Bau des Reiches zertrümmert. Wehrlos sind wir dem Willen unbarmherziger
Feinde preisgegeben.
Die Revolution hat statt eines Friedens der Verständigung unsere völlige
Unterwerfung gebracht und rückt den Frieden selbst noch in weitere Ferne.
Statt der verheißenen Freiheit gab sie uns Klassendiktatur und unerträgliche
Willkür, statt des versprochenen Brotes schwerste Hungersgefahr, statt
fruchtbarer Arbeit gefährlichste Zerrüttung unserer Finanzen und unserer
ganzen Wirtschaft. Nach außen wie im Innern drohen uns Auflösung
und Vernichtung.
Vieles, was uns heilig und teuer war, ist unwiederbringlich dahin. Aber wir
dürfen dem Verlorenen nicht untätig nachtrauern, wenn nicht Deutschland
unrettbar zugrunde gehen soll.
Wir dürfen es nicht, und wir wollen es nicht. Wir wollen unser Volk aufrufen
zu neuem Lebens- und Zukunftswillen!
In der tiefen Not dieser Tage bekennen wir uns ungebeugten Mutes zu dem aus
heißer Liebe geborenen Glauben an die unzerstörbare Lebenskraft des
deutschen Volkes und des deutschen Gedankens. Dieser Glaube wird die Grundlage
unseres politischen Schaffens sein. In ihm wollen wir unsere Herzen und Hände
stark machen zu opferbereiter, entschlossener Arbeit am Wiederaufbau des deutschen
Staates und Volkstums. Mit denen des nationalen Gedankens sollen die lebendigen
Kräfte des Christentums in unserem Volke wirken und fruchtbar werden; von
ihrer Vereinigung erwarten wir eine Durchdringung unseres gesamten öffentlichen
Lebens mit sozialen Gesichtspunkten, reichen Segen für Schule und Kirche,
Gesellschaft und Familie Gegenüber den Gefahren und Nöten des Augenblicks
verlangen wir:
Reichseinheit aller deutschen Stämme und Gebiete auf föderalistischer
Grundlage; Schutz und Erhaltung unserer bedrohten Grenzmarken in Ost, Nord und
West; Schutz für die vertriebenen und bedrängten Auslandsdeutschen.
Schutz der persönlichen und politischen Freiheit und des Privateigentums;
wirksame Sicherung gegen bolschewistische Umtriebe; sofortige Beseitigung jeder
Willkürherrschaft; gleiches Recht für alle.
Unterlassung jeder weiterer Eingriffe in unseren politischen, kulturellen und
wirtschaftlichen Rechtszustand während der Dauer der provisorischen Regierung.
Beseitigung der wirtschaftlichen Unordnung und finanziellen Misswirtschaft;
strengste Sparsamkeit; öffentliche Finanzkontrolle.
Unbedingte Freiheit der Wahlen zur Nationalversammlung und ihrer Vorbereitung.
Wir sind überzeugt, dass auch in der neuen demokratischen Verfassung Deutschlands
eine monarchische Spitze als ein über den Parteien stehender, persönlicher
Faktor der Stetigkeit des Volkes wie der politischen Zweckmäßigkeit
entspricht. Wir werden aber in jeder durch die Nationalversammlung geschaffenen
Staatsform für das Wohl des Vaterlandes mitarbeiten und unsere politischen
Auffassungen zur Geltung zu bringen suchen.
(aus: Werner Liebe, Die Deutschnationale Volkspartei 1918-1924, Düsseldorf
1956, S.109.)
