
16. - 17. November 2006, Maximilianeum, Konferenzsaal
Staaten bedürfen, so die klassische Definition, eines Staatsvolkes, eines Territoriums und einer Verfassung. Ohne Verfassungen gibt es keinen legitimierten, die Bürger schützenden, Gleichheit aller und Demokratie gewährleistenden Staat. Die am 1. Dezember 1946 durch Plebiszit der Bürgerinnen und Bürger gebilligte, am 8. Dezember des selben Jahres dann in Kraft getretene „Verfassung des Freistaates Bayern“ ist in einer historisch singulären Situation entstanden, nach der Beendigung der nationalsozialistischen Barbarei durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Ihre Präambel bringt auf heute noch bewegende Weise die Zeit von damals zum Ausdruck. Sie spricht von einem Trümmerfeld, „zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen (…) geführt hat.“
Seitdem ist der Zeitraum von nahezu zwei Generationen vergangen. Trotz aller Probleme der Gegenwart scheint uns das heutige Bayern, sowohl im Vergleich mit früheren Epochen seiner Geschichte als auch im Vergleich mit anderen Staaten und Regionen, als ein bemerkenswert prosperierendes, innovatives, demokratisch-plurales und mit einem vitalen Identitätsbewusstsein ausgestattetes Land.
Das Bayern von 1946 war, obwohl es der amerikanischen Besatzungsmacht unterstand, zugleich ein Staat, der in keinen weiteren handlungsfähigen staatlichen Rahmen eingefügt war. Das Bayern des Jahres 2006 ist Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und über sie auch Bestandteil der Europäischen Union.
Vor diesem Hintergrund muss das Bilanzieren nach 60 Jahren wie das Ausloten von Perspektiven verschiedene Faktoren berücksichtigen:
Einmal die grundlegenden Veränderungen im Prozess der politischen Gestaltung, in Medien und öffentlicher Kommunikation, in den sozialen Lebensformen und in den ökonomischen Standortbedingungen.
Der andere Faktor ist der unmittelbare Radius der eigenen Politik. Was können Parlament und Regierung auf Landesebene bewegen, durchsetzen und verantworten und was leistet dazu die Landesverfassung?
Nicht nur das kalendarische Datum, sondern auch die unmittelbare Bedeutung dieser Fragen lässt die Befassung mit Entstehen wie Bewährung und Perspektiven der Bayerischen Verfassung dringlich erscheinen.
Sie sind zum Symposion des Bayerischen Landtags und der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit vom
16. November 2006 bis 17. November 2006 herzlich eingeladen.
| Alois Glück Präsident des Bayerischen Landtags |
Dr. Peter März Direktor der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit |
Donnerstag, 16. November 2006 |
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Bayerischer Landtag, Lesesaal (Eingang Ostpforte) |
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| 14.00 Uhr | Dr. Peter März, Direktor der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Begrüßung |
| Alois Glück, MdL, Präsident des Bayerischen Landtags Einführung |
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| 15.00 Uhr | Prof. Dr. Barbara Fait, Köln Die Entstehung der Bayerischen Verfassung von 1946 |
| 16.00 Uhr | Prof. Dr. Ferdinand Kramer, München Entwicklung des Ministerpräsidentenamtes in Verfassung und Verfassungswirklichkeit |
| Kaffee | |
| 18.00 Uhr | Prof. Dr. Peter Badura, München Stellenwert von Länderverfassungen und Verfassungskonflikten am bayerischen Beispiel |
| anschließend: |
Empfang durch den Präsidenten des Bayerischen Landtags, |
Freitag, 17. November 2006 |
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| 09.00 Uhr | Dr. Karl Huber, Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes, Die Bayerische Verfassung in der Rechtssprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes |
| 11.00 Uhr | Podiumsdiskussion: Normativer Rahmen und Erfahrungen der Akteure - das bayerische Beispiel Prof. Dr. Heinrich Oberreuter, Passau Reinhold Bocklet, MdL Dr. Hildegard Kronawitter, MdL Moderation: Dr. Peter März |
Teilnehmerinnen und Teilnehmer richten bitte ihre Anmeldung mit beigefügtem Anmeldungsformular an:
Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Elke Kapell
Briennerstr. 41, 80333 München
Fax: (089) 21 86 - 21 80
Erstattung von Fahrtkosten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die von außerhalb des MVV-Bereichs anreisen, erstattet die Bayerische Landeszentrale die Hälfte der Fahrtkosten (DB 2. Klasse ohne Bahnkarte, Antrag über das Anmeldeformular).
Tagungsort
Bayerischer Landtag, Maximilianeum, Lesesaal