Bayerische Landeszentrale fr politische Bildungsarbeit

60 Jahre Bayerische Verfassung
-
Entwicklung und Perspektiven

16. - 17. November 2006, Maximilianeum, Konferenzsaal

Staaten bedürfen, so die klassische Definition, eines Staatsvolkes, eines Territoriums und einer Verfassung. Ohne Verfassungen gibt es keinen legitimierten, die Bürger schützenden, Gleichheit aller und Demokratie gewährleistenden Staat. Die am 1. Dezember 1946 durch Plebiszit der Bürgerinnen und Bürger gebilligte, am 8. Dezember des selben Jahres dann in Kraft getretene „Verfassung des Freistaates Bayern“ ist in einer historisch singulären Situation entstanden, nach der Beendigung der nationalsozialistischen Barbarei durch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges. Ihre Präambel bringt auf heute noch bewegende Weise die Zeit von damals zum Ausdruck. Sie spricht von einem Trümmerfeld, „zu dem eine Staats- und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen (…) geführt hat.“

Seitdem ist der Zeitraum von nahezu zwei Generationen vergangen. Trotz aller Probleme der Gegenwart scheint uns das heutige Bayern, sowohl im Vergleich mit früheren Epochen seiner Geschichte als auch im Vergleich mit anderen Staaten und Regionen, als ein bemerkenswert prosperierendes, innovatives, demokratisch-plurales und mit einem vitalen Identitätsbewusstsein ausgestattetes Land.

Das Bayern von 1946 war, obwohl es der amerikanischen Besatzungsmacht unterstand, zugleich ein Staat, der in keinen weiteren handlungsfähigen staatlichen Rahmen eingefügt war. Das Bayern des Jahres 2006 ist Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland und über sie auch Bestandteil der Europäischen Union.

Vor diesem Hintergrund muss das Bilanzieren nach 60 Jahren wie das Ausloten von Perspektiven verschiedene Faktoren berücksichtigen:

Einmal die grundlegenden Veränderungen im Prozess der politischen Gestaltung, in Medien und öffentlicher Kommunikation, in den sozialen Lebensformen und in den ökonomischen Standortbedingungen.

Der andere Faktor ist der unmittelbare Radius der eigenen Politik. Was können Parlament und Regierung auf Landesebene bewegen, durchsetzen und verantworten und was leistet dazu die Landesverfassung?

Nicht nur das kalendarische Datum, sondern auch die unmittelbare Bedeutung dieser Fragen lässt die Befassung mit Entstehen wie Bewährung und Perspektiven der Bayerischen Verfassung dringlich erscheinen.

Sie sind zum Symposion des Bayerischen Landtags und der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit vom
16. November 2006 bis 17. November 2006 herzlich eingeladen.

Alois Glück
Präsident des
Bayerischen Landtags
  Dr. Peter März
Direktor der Bayerischen Landeszentrale
für politische Bildungsarbeit

 

Programm

 

Donnerstag, 16. November 2006

Bayerischer Landtag, Lesesaal (Eingang Ostpforte)

14.00 Uhr Dr. Peter März, Direktor der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Begrüßung
  Alois Glück, MdL, Präsident des Bayerischen Landtags
Einführung
15.00 Uhr Prof. Dr. Barbara Fait, Köln
Die Entstehung der Bayerischen Verfassung von 1946
16.00 Uhr Prof. Dr. Ferdinand Kramer, München
Entwicklung des Ministerpräsidentenamtes in Verfassung und Verfassungswirklichkeit
  Kaffee
18.00 Uhr Prof. Dr. Peter Badura, München
Stellenwert von Länderverfassungen und Verfassungskonflikten am bayerischen Beispiel
anschließend:

Empfang durch den Präsidenten des Bayerischen Landtags,
Alois Glück, MdL,
vertreten durch
Prof. Dr. Peter Paul Gantzer, MdL,
II. Vizepräsident

 

Freitag, 17. November 2006

09.00 Uhr Dr. Karl Huber,
Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes,
Die Bayerische Verfassung in der Rechtssprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes
11.00 Uhr Podiumsdiskussion:
Normativer Rahmen und Erfahrungen der Akteure -
das bayerische Beispiel

Prof. Dr. Heinrich Oberreuter,
Passau

Reinhold Bocklet, MdL

Dr. Hildegard Kronawitter, MdL

Moderation:
Dr. Peter März

 

Anmeldung

Teilnehmerinnen und Teilnehmer richten bitte ihre Anmeldung mit beigefügtem Anmeldungsformular an:

Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Elke Kapell
Briennerstr. 41, 80333 München
Fax: (089) 21 86 - 21 80

Erstattung von Fahrtkosten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die von außerhalb des MVV-Bereichs anreisen, erstattet die Bayerische Landeszentrale die Hälfte der Fahrtkosten (DB 2. Klasse ohne Bahnkarte, Antrag über das Anmeldeformular).

Tagungsort
Bayerischer Landtag, Maximilianeum, Lesesaal

Faltblatt zum Download
Anmeldeformular


Impressum    •     topnach oben
© Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit   •   letzte Änderung am: 26.09.2006 15:51