Neuerscheinung: „Die politische Ordnung in Deutschland“
In
der Landeszentrale ist jetzt das G-Heft zur politischen Ordnung in
Deutschland wieder verfügbar (in der wesentlich erweiterten
und aktualisierten 11. Auflage). Das „G 1“ informiert umfassend,
straff und stringent über die wesentlichen Strukturprinzipien
der politischen Ordnung in Deutschland wie auch – und dieser
Teil ist in der neuen Auflage besonders ausführlich ergänzt
worden – über die neuen Koordinaten innerhalb der Europäischen
Union, ohne die nationalstaatliche Mechanismen kaum mehr hinreichend
beschreibbar sind.
Auszüge aus der Publikation:
Am 9. Mai 1950, fünf Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges,
unterbreitete der damalige französische Außenminister Robert
Schuman in einer Regierungserklärung den Vorschlag, als ersten Schritt
zu einer „europäischen Föderation“, „die
Gesamtheit der französisch-deutschen Kohle- und Stahlproduktion
einer gemeinsamen Hohen Behörde zu unterstellen, in einer Organisation,
die den anderen europäischen Ländern zum Beitritt offen steht.
[…] Die Solidarität der Produktion […] wird bekunden,
dass jeder Krieg zwischen Frankreich und Deutschland nicht nur undenkbar,
sondern materiell unmöglich ist. […] So wird einfach und
rasch die Zusammenfassung der Interessen verwirklicht, die für die
Schaffung einer Wirtschaftsgemeinschaft unerlässlich ist und das
Ferment einer weiteren und tieferen Gemeinschaft der Länder einschließt,
die lange Zeit durch blutige Fehden getrennt waren.“ Die Rede Schumans
wird heute als „Geburtsstunde“ der Europäischen Union
angesehen, der 9. Mai als „Europatag“ gefeiert.
Den bereits erwähnten drei Teil-Gemeinschaften EGKS (1951/
1952), EWG und EAG (1957/8) gehörten zunächst mit Frankreich, Deutschland,
den Benelux-Ländern und Italien sechs europäische Nationen an. Langfristiges
Ziel der mit den Römischen Verträgen gegründeten EWG sollte
die Schaffung eines gemeinsamen Marktes mit freier Mobilität aller Produktionsfaktoren
sein; die EURATOM widmete sich v. a. der Förderung der Kernkraftindustrie
und der Versorgung mit Energie. Neben den wirtschaftlichen Vorteilen dieser
Verträge verfolgte Bundeskanzler Konrad Adenauer vorrangig das Ziel der
Westintegration der Bundesrepublik Deutschland, um einen künftigen Krieg
mit den ehemaligen Kriegsgegnern in Europa auszuschließen und die Bundesrepublik
gegenüber dem kommunistischen Osten Europas abzusichern.
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Diskutiert werden in Deutschland Reformen der föderalen Struktur
des Landes. Themen in dieser Reformdebatte sind vor allem
- eine Verringerung der Zahl der Länder durch Verschmelzung kleinerer Länder mit Nachbarländern; diese Diskussion ist allerdings keinesfalls neu und sie hat – mit Ausnahme von Baden-Württemberg, das als „Südweststaat“ 1952 gebildet wurde – keine Ergebnisse gebracht,
- ein stärkerer Wettbewerb der Länder miteinander, z. B. in der Wirtschafts- und Sozialpolitik,
- eine Neuregelung der Verteilung der Steuern auf Bund und Länder (vgl. zum gegenwärtigen Stand die Grafik auf S. 45). So haben Bayern und Baden-Württemberg wie auch Hessen beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich in der gegenwärtigen Form geklagt, weil er auch bei Wahrung der gebotenen Solidarität dem Leistungsprinzip widerspreche, Länder „bestrafe“, die sich um eine Stärkung ihrer strukturellen Position bemühten. Das Bundesverfassungsgericht hat den Klägern in wesentlichen Punkten Recht gegeben und eine Neuordnung des Finanzausgleiches zwischen den finanzstarken und -schwachen Ländern verlangt, der auf mehr Wettbewerb angelegt ist.
- Nachdem sich in der jüngsten Vergangenheit schon diverse staatliche und private Gremien mit der Zukunft des Föderalismus befassten, haben Bundestag und Bundesrat gemeinsam eine Kommission aus je 16 Mitgliedern beider Häuser eingesetzt, die sich bis Ende 2004 um Vorschläge für eine Entflechtung des deutschen Föderalismus und für eine stärkere Eigenständigkeit der Länder bemühen soll.
[. . .]
Die Terroranschläge des 11. September 2001 in New York und Washington
stellten das NATO-Bündnis vor eine neue Herausforderung. Bereits
am 12. September erklärte der NATO-Rat, dass die Terrorangriffe
gegen die USA als Angriffe auf alle Bündnispartner im Sinne der
Beistandsverpflichtung nach Art. 5 des NATO-Vertrages zu werten seien
und rief am 2. Oktober 2001 erstmals in seiner Geschichte den Bündnisfall
aus.
Unter der Führung der USA formierte sich allerdings anstatt eines koordinierten NATO-Einsatzes eine breite Ad-Hoc-Koalition zum Kampf gegen den weltweiten Terrorismus. Die „Anti-Terror-Koalition“ begann am 7. Oktober 2001 den Angriff auf Afghanistan mit dem erklärten Ziel, das dort herrschende terroristische Regime der Taliban zu entmachten. Die völkerrechtliche Legitimation für den Angriff schufen die Resolutionen 1368 (2001) und 1373 (2001) des VN-Sicherheitsrates. In der so genannten Operation „Enduring Freedom“ spielte die NATO nur eine nebengeordnete Rolle.
Die Truppen-Beiträge der Verbündeten beschränkten sich im Wesentlichen auf Überwachungs- und Präsenzmissionen im Mittelmeer, am Horn von Afrika oder in Kuwait. Die Bundesrepublik Deutschland beteiligte sich bei der vom VN-Sicherheitsrat autorisierten International Security Assistance Force (ISAF) zum Neubeginn und Wiederaufbau Afghanistans mit bis zu 2 300 Soldaten an dem multinationalen Streitkräfteverband von insgesamt 4 800 Soldaten aus 18 Nationen. Seit August 2003 liegt die Führung der ISAF-Verbände bei einem integrierten NATO-Kommando; die Bundesrepublik Deutschland bewies ihre Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung durch die zeitweilige Führung der multinationalen Brigade in Kabul sowie der ISAF-Verbände und organisiert dabei v. a. den Aufbau der afghanischen Polizei. Ab Anfang 2004 stellt die Bundeswehr im Rahmen des erweiterten ISAF-Einsatzes in der nordafghanischen Stadt Kunduz ein Kontingent von ca. 450 Soldaten, das die Aufgabe hat, zivile Wiederaufbauteams zu schützen und die afghanischen Sicherheitskräfte zu unterstützen.