BLZ-REPORT

Die Bayerische Landeszentrale berichtet
Beilage der Bayerischen Staatszeitung   |   Redaktion: Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

Inhalt der Ausgabe 02/2004

Monika Franz: Fundamente
europäischer Identität. Teil I mehr...

Peter März:
Thesenartige Bemerkungen zum Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 4. 11. 2003. mehr...

Wolfram P. Kastner:
„auf einmal da waren sie weg ...“
Ein Projekt zur Erinnerung an verfolgte jüdische Nachbarn –
zur Nachahmung freigegeben. mehr...

Kultusministerin Hohlmeier
verleiht Staatspreis an LZ-Autor mehr...

Die Geschichte des Europa-Gedankens. Ein Bildungsangebot der BLZ mehr...

Neuerscheinung:
Parteien und Wahlen in Deutschland mehr...

Emil Hübner †
mehr...

Pencils for Bagdad mehr...

Neuerscheinung:
Fußballweltmeisterschaft 1954
Sport – Geschichte – Mythos mehr...

Informationsfahrt
für den neu gewählten Parlamentarischen Beirat
der Landeszentrale 1./2. April 2004 mehr...

 

Peter März:

Thesenartige Bemerkungen zum Antrag
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 4. 11. 2003

 

„Förderung von Gedenkstätten zur Diktaturgeschichte in Deutschland
– Gesamtkonzept für ein würdiges Gedenken aller Opfer der beiden deutschen Diktaturen“

 

Vorbemerkung zum folgenden Text

Der folgende Text stellt eine, hier geringfügig gekürzt abgedruckte Ausarbeitung dar, die sich mit der Entschließung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 4. November 2003 zur Gedenkstättenförderung in Deutschland im Hinblick auf die in unserem Land gegebene doppelte Diktaturerfahrung befasste. Der Entwurf hat außerordentliches Aufsehen provoziert. Ob die durch ihn angestoßene Diskussion die „Erinnerungskultur“ in Deutschland zu befruchten vermag, bleibt abzuwarten. Wünschenswert wäre in jedem Falle, dass bei der Befassung mit dieser Thematik um Präzision bemüht, differenziert und sensibel miteinander gesprochen wird.

Dieser Text beanspruchte keineswegs, zu allen Aspekten der laufenden Auseinandersetzungen Stellung zu nehmen. Insbesondere die Frage, wie das jeweilige Individuum mit persönlichen Diktaturerfahrungen umgeht bzw. umzugehen vermag, steht hier nicht im Vordergrund. Vielmehr ging es darum, jenen Kräften und Akteuren, die vor allem hinter dem Antrag in der vorliegenden Fassung stehen, zu demonstrieren, dass ihr zentrales Anliegen, nämlich Dimension und Brutalität der SED-Diktatur auch in Westdeutschland angemessen wahrzunehmen und den Opfern dieser Zeit mit Verstehen und Teilnahme zu begegnen, quantitativ und qualitativ ernst genommen wird – daher auch der relative Umfang der hier einschlägigen Passagen. Gleichwohl muss aber zur „nationalen“ Erinnerungskultur in Deutschland auf Dauer vor allem das Bewusstsein gehören, dass sich die nationalsozialistische Terrorherrschaft durch Dimensionen und welthistorische Singularitäten auszeichnete, die Parallelisierungen ausschließen. Nicht zu vergessen im Übrigen: Gerade die heute schon so hoch betagte Generation der noch lebenden Opfer und Zeitzeugen aus den Jahren 1933–1945 bedarf in besonderem Maße der Zuwendung, des Respekts und des Verstehens. Es geht hier um eine letzte kostbare Zeit, in der wir diese Menschen noch unter uns haben.

Weiter geht es darum, die große Achsendrehung von Politik und politischer Kultur in Westdeutschland nach 1945, nämlich das Abgehen von einer überhöhten nationalstaatlichen Perspektive und einem vereinseitigten nationalen Geschichtsbild, auch auf den Bereich der Erinnerungskultur zu übertragen. Dadurch soll nicht deutsche Verantwortung respektive Schuld relativiert werden. Vielmehr geht es darum zu zeigen, dass die nationalen Geschichten gerade des so dramatisch verdichteten kurzen 20. Jahrhunderts von 1914–1989/90 mitsamt ihren topographischen Standorten ohne ihre kontinentalen Hintergründe und Vernetzungen vielfach weder anschaulich gemacht noch verstanden werden können.

Die Diskussion zu den hier anstehenden Fragen ist, insbesondere vor dem Hintergrund des Holocausts, unvermeidlich schwer belastend und in ihren jeweiligen Äußerungen stets nie wirklich befriedigend, weil der Gegenstand selbst bei allen Anläufen, die unternommen werden müssen, mit den Mitteln des Verstandes und des Wortes doch nie wirklich vollständig gefasst und reflektiert werden kann. Insofern kann es auch dem hier abgedruckten Text nicht erspart bleiben, sich gleichfalls durch Verkürzungen und Unzulänglichkeiten auszuzeichnen. Ferner wurde in ihm u. a. auf die Verzögerungen und Probleme bei der Wahrnehmung der NS-Vernichtungspolitik in Westdeutschland bis in die sechziger Jahre nur ganz rudimentär eingegangen, weil die hier gegebene Fragestellung die nach der einschlägigen Entwicklung in der DDR war. Zugleich wäre es ganz unmöglich gewesen, sich mit allen betroffenen Thematiken ‚ausgewogen‘ zu befassen.

Ein solches Papier kann ohnehin nicht Vollständigkeit in den Tatsachen, sondern nur die Auseinandersetzung mit spezifisch aufgeworfenen Problemen beabsichtigen. Am unbefriedigendsten aber wäre es gewiss, die Diskussion gerade deshalb zu scheuen, weil das Risiko des Defizits droht. Denn politische Bildung steht auch und gerade dann in der historischen Verantwortung, wenn sie sich der Tatsache bewusst ist, dass sie wohl Standards und Forderungen zu bestimmen, aber das schlechthin Ideale und Definitive nicht zu beschreiben vermag. Positiv gewendet gehört aber gerade dies auch zu einer demokratisch-streitigen, diskursiven Ordnung.

A) Gedenkstätte Flossenbürg, Fördermodalitäten

1. Gerade im Hinblick auf den im Antragstext vielfach apostrophierten gesamtdeutschen Anspruch erscheint die Aufnahme der Gedenkstätte Flossenbürg unter die von Seiten des Bundes maximal zu fördernden Einrichtungen unabdingbar. Flossenbürg steht einmal für eine zentrale Rolle im Gefüge des gesamten KZ-Systems in Mitteldeutschland und Mittelosteuropa (mit entsprechender Beachtung in den heutigen dortigen Eliten) als auch zum anderen, im Blick auf prominente Häftlinge und Opfer (Kurt Schumacher, Josef Müller, Dietrich Bonhoeffer), symbolhaft für den antitotalitären, demokratischen und sittlich gefestigten Wiederbeginn nach 1945.

2. Wichtiger als eine Maximierung von Förderleistungen seitens des Bundes (in früheren Entwürfen war von 90% Bundesleistungen die Rede) erscheint der Übergang zu einer verlässlichen „institutionellen Förderung“ auch für die Gedenkstätten im westlichen Bundesgebiet. Eine solche Förderung würde die betreffenden Gedenkstätten, die vielfach kaum in der Lage sind, den laufenden finanziellen Unterhalt aufzubringen, der Notwendigkeit entheben, stets von Neuem „Projekte“ zu generieren (gegenwärtig bei Projektförderung 50% Leistung des Landes, 50% Förderung des Bundes), bei denen dann vielfach terminologisch Innovationen proklamiert werden (müssen), deren tatsächlicher intellektueller Mehrwert durchaus fragwürdig anmutet.

Grundsätzlich ist zu sehen, dass die ostdeutschen Gedenkstätten im Zusammenhang mit den dort gegebenen spezifischen Erfordernissen – fiskalische Schwäche der Sitzländer, Gebot einer vom DDR-Antifaschismus wegführenden inhaltlichen Neuprofilierung und zusätzliche Berücksichtigung ihres Charakters als sowjetische Internierungslager – sehr bald nach der Wende eine institutionelle Förderung von Seiten des Bundes erfuhren, die in der Konsequenz zu einer erheblichen Diskrepanz gegenüber den westdeutschen Ländern (nur Projektförderung durch den Bund seit 1999, s. o.) führen musste.

Wichtiger als ein neuer Paukenschlag von Seiten des Bundes ist eine aus einer umfassenden Bund-Länder-Abstimmung hervorgehende Neuregelung, welche die gesamte Gedenkstättenförderung in Deutschland auf eine definitiv stabile Grundlage stellt.

B) Rolle der Länder im föderalen Bundesstaat

In diesem Zusammenhang handelt es sich bei der Rolle der Länder, die im vorliegenden Antrag eher defensiv aufscheint (es gehe darum, deren Zuständigkeiten zu berücksichtigen), keineswegs um eine notgedrungen zu respektierende Arabeske bzw. um ein Nullsummenspiel bei einem eifersüchtigen Belauern verschiedener Bürokratien.

Zunächst ist historisch zu berücksichtigen, dass die Diversifizierung der Staatlichkeit auf zwei Ebenen in Deutschland mit eindeutiger Zuweisung der bildungspolitischen Kompetenz auf die Länderebene nicht nur historisch aus der spezifisch deutschen Tradition von Machtteilung und Föderalismus seit Altem Reich und Deutschem Bund (1815–1866) über das Bismarckreich gewachsen ist, sondern ihre hier zu berücksichtigende zusätzliche Triebkraft aus der antitotalitären Potenz des Föderalismus erfährt. Beide Diktaturen in Deutschland, auf die im Antrag ja intensiv abgehoben wird, konnten aus guten Gründen die Diversifizierung in zwei staatliche Ebenen nicht dulden.[1] Dazu sei auf die Gleichschaltung der Länder am Beginn der NS-Diktatur und auf den so genannten demokratischen Zentralismus mit Aufhebung der Länder 1952 in der DDR verwiesen.

Art. 30 GG („Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“) geht konsequent von einer spezifischen Länderprärogative aus. In der Kommentierung (vgl. die einschlägigen Ausführungen im Kommentar Maunz/Dürig) wird diese Rolle auch auf die „gesetzesfreie Tätigkeit von Bund und Ländern“ übertragen. Auch für kulturelle Fragen von nationaler Relevanz wird hier von einer „überwiegenden Rolle der Länder ausgegangen“.

Unbestritten ist gleichwohl, dass bei der Thematik Gedenkstätten beide staatliche Ebenen in einer Verantwortung stehen – die Länder entsprechend ihrer Zuständigkeit in Fragen der schulischen und außerschulischen Bildung, der Bund aus dem nationalen Kontext der zeitgeschichtlichen Entwicklungen im 20. Jahrhundert resultierend. Konsequent bietet sich das nunmehr auch im Antrag genannte Modell eines Staatsvertrages zwischen Bund und Ländern an. Insofern käme dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagfraktion die Funktion zu, zunächst die Position des Bundes zu beschreiben und mit den Ländern dann zu einer einvernehmlichen Regelung zu gelangen.

Dabei ist gegen den in der Begründung genannten Vorschlag, für finanzielle Leistungen auf der Ebene der Länder einen Schlüssel zu entwickeln, nach dem die Länder ohne Gedenkstätte sich an den Gesamtkosten beteiligen sollen, einzuwenden, dass u. A. im Zuge der bisherigen Gedenkstättenförderung des Bundes (für die Westländer seit 1999) nahezu alle westdeutschen Länder Gedenkstätten profiliert haben, die sich durch eine entsprechende Wertigkeit auszeichnen. Die konkrete Gefahr ist, dass die wenigen großen Gedenkstätten in Westdeutschland (derzeit Dachau, Flossenbürg, Bergen-Belsen und Neuengamme) unter einer Art Gießkannendiversifizierung, bei der naturgemäß auch Proporzgesichtspunkte zum Tragen kommen, leiden. Andererseits erscheint es auch unter geschichtsdidaktischen Gesichtspunkten wertvoll, Gedenkstätten ohne nationale Prominenz historiografisch und pädagogisch auszugestalten. Auf diese Weise würde auch der flächendeckende Charakter des totalitären NS-Systems besser verdeutlicht. Allein dieses Beispiel zeigt, welch erhebliche Probleme eine Kategorisierung von Gedenkstätten aufwürfe und wie sensibel hier vorzugehen ist.

C) Situation politische Bildung

3. Hinsichtlich der Aufklärungs- und Publikationstätigkeit über das SED-Regime sei hier auf zwei von der Bundeszentrale für politische Bildung soeben herausgebrachte Veröffentlichungen hingewiesen (im Gegensatz dazu vgl. Begründung zum Antrag, S. 5: „Vergleichbares existiert bezogen auf die zweite deutsche Diktatur nicht.“) Diese sind: „Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ“, hg. von Annette Kaminsky, unter Einschluss von Gedenkstätten und Museen auch im Bereich der westdeutschen Länder [2], sowie ein von Günther Heydemann und Heinrich Oberreuter herausgegebener Sammelband zum Diktaturenvergleich in Deutschland[3]. Hinsichtlich einer Gesamtdarstellung zur Geschichte der DDR selbst sei auf den inzwischen zum Klassiker avancierten Band von Klaus Schroeder: „Der SED-Staat. Geschichte und Strukturen der DDR“ verwiesen, von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (also aus dem Bereich eines Westlandes) angeregt, redaktionell bearbeitet und 1997 in Erstauflage herausgegeben. Der Band wurde damals, dies sei unter gesamtdeutschen Aspekten betont, zugleich von der Mehrzahl der Zentralen in den ostdeutschen Ländern mitgedruckt, für den Buchmarkt vom Verlag Hanser (München) übernommen, sowie in der Folge als Paperback vom Verlag Propyläen vertrieben. [4] Konzediert sei allerdings, dass der Bereich SED-Diktatur bei der politischen Bildung im Bereich der alten Länder vielfach tatsächlich keine sehr prominente Rolle spielt. So wurde das Schroeder-Buch etwa von Vornherein in Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Die genannten Beispiele zeigen aber zugleich, dass man bei dieser Thematik die westdeutsche Landschaft sehr differenziert betrachten muss.

D) Diktaturen in Deutschland, Dimensionen, Vergleichsfrage

4. Unbestritten ist geschichtspolitisch der sensibelste Punkt im Blick auf beide Diktaturen in Deutschland die Frage nach Vergleichen/Gleichsetzen, nach Singularitäten wie Analogien. Bei der Annäherung an diesen Bereich sind für die politische Bildung nicht nur wissenschaftsimmanente Gesichtspunkte zu berücksichtigen, sondern auch die subjektiven Erfahrungen von Zeitzeugen und Überlebenden, die politisch-kommunikative Gesamtsituation und dabei insbesondere Gesichtspunkte wie Pietät und Einfühlungsvermögen.

[...]

5. Auch im Hinblick auf die hier gemachten Aussagen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Deutschland des 20. Jahrhunderts zwar durch eine doppelte Diktaturerfahrung geprägt war und ist, beide Diktaturen aber nicht nur in Analogien, sondern wesentlich in Unterschieden gesehen werden müssen:

Im Hinblick auf das oben Ausgeführte wohnt somit dem Begriff der Regionalgeschichte eben nichts Pejoratives, sondern eher eine sehr schwierige didaktische Herausforderung inne, nämlich die Aufgabe, im Gebiet der alten Bundesrepublik die nationale Bedeutung dieser totalitären Diktatur begreiflich zu machen.

E) Europäische Dimension

6. Dieses Zitat führt uns zur wesentlichen Überlegung, die der Autor gegenüber dem Antrag vorbringen möchte, wobei es sich nicht um unmittelbare Kritik, sondern um die Überlegung einer längerfristigen Perspektive handelt. Ausgangspunkt sei die Formel George F. Kennans vom ‚kurzen europäischen 20. Jahrhundert‘, das der Kontinent sich 1914 bis 1989/90 angetan und zugefügt habe, dem Jahrhundert des modernen Krieges im Weltmaßstab, der Zivilisationsbrüche, der massenhaften Morde, der Dominanz religiös überhöhter innerweltlicher Ideologien[8], insgesamt eine Zeit schwerster Ver- und Zerstörungen. Dabei ist von folgenden Punkten auszugehen:

Für die Nachkriegszeit ab 1945 gilt als Besonderheit, dass Deutschland, anders als alle anderen europäischen Länder, weder nur westlich-demokratisch noch kommunistisch, noch außenpolitisch neutral mit demokratischer Binnenordnung wie etwa die skandinavischen Staaten orientiert war, sondern, da geteilt, beides war, westlich-demokratisch und kommunistisch.

Für die gesamte europäische Geschichte des kurzen 20. Jahrhunderts sind somit deutsche Spezifika wie die europäische Einbettung der für Deutschland kennzeichnenden Wirkfaktoren und Ereignisse zu konstatieren. Dies gilt ebenso auch für die auf europäische Integration hin angelegte Politik des demokratischen Deutschland.

Im Entwurf taucht dieser europäische Aspekt nicht bzw. nahezu nicht auf. Er scheint aber nicht nur wegen eines sozusagen europäischen politischen Wohlverhaltens, sondern aus Gründen plausibler historischer und kultureller Stringenz unabdingbar.

Es kommt hinzu, dass ein derartiges Konzept auch geeignet erschiene, Phänomene wie einen (neuen) Antisemitismus auf europäischer Ebene, der gegenwärtig intensiv kontrovers diskutiert wird, nach genuin europäischen Kontinuitäten bzw. auch Diskontinuitäten (aktuelle Auseinandersetzung mit der arabisch-palästinensischen Seite auf europäischem Boden) zu befragen, zugleich die integrale Rolle des Judentums als Teil europäischer Kultur zu befestigen und zudem das zentrale europäische Thema der Auseinandersetzung von Ethnien und Religionsgemeinschaften bis hin zum blutigen Zerfall Jugoslawiens ab 1991 zu fokussieren.

Deshalb wird hier, über den nationalstaatlichen Kontext und über die unmittelbaren Zwecke des vorliegenden Antrages hinaus, angeregt, auf europäischer Ebene ein System bzw. ein Netz zeithistorisch relevanter Orte zu begründen. Das gäbe im Übrigen auch die Möglichkeit, den Tiefpunkt deutscher Geschichte, der sich topografisch außerhalb Deutschlands befindet, die Orte der massenhaften Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges in den Vernichtungslagern wie die Plätze der Erschießungen und Kriegsverbrechen, stärker auf ein innerdeutsches Netz von Gedenkstätten zu beziehen.

Unter solchen Gesichtspunkten könnten ferner, über die Mordstätten der Shoah hinaus, u. A. auch folgende Regionen bzw. Plätze hinzugenommen werden:

Ein derartiges System wäre freilich nur dann bestandsfähig, wenn ihm eine langfristige, historisch redliche und sensible konzeptionelle Arbeit vorausginge, die zwischen Kausalitäten, Zusammenhängen, Kontexten und Singularitäten zu differenzieren verstünde. Es ginge somit wesentlich um historische Ehrlichkeit, keineswegs um Relativierung bzw. Nivellierung.

7. Die Gesamtdiskussion um Gedenkstätten in Deutschland muss ihrer Natur – das heißt im Reflex auf die beiden Diktaturen in Deutschland – folgend das Erfolgsmodell deutscher Geschichte im 20. Jahrhundert, die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit 1949, vollständig, bzw. weitgehend ausblenden. In Forschung wie öffentlicher Wahrnehmung scheint diese – positive – Geschichte vielfach nicht mehr die zureichende Berücksichtigung zu finden. Dies mag u. A. daran liegen, dass Diktaturen mit ihren extraordinären Erscheinungsweisen, mit Verbrechen, Krieg und Widerstand, mit Tätern, Opfern und Helden in extremer Steigerung, spektakulärer erscheinen, als die mühsame Kleinarbeit demokratischer Konsensfindung. Umso mehr ist die politisch-historische Bildungsarbeit aufgefordert, das Erfolgsmodell deutscher Demokratiegeschichte seit 1949 stärker zu betonen und ihre Findigkeit nicht zuletzt darein zusetzen, über Vorhandenes (z. B. „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ in Bonn) hinaus auch symbolhaft die entsprechenden Etappen der Nachkriegszeit stärker ins Bewusstsein zu heben.

F) Historisches Bewusstsein und Vormoderne

8. Ebenso wie hier über den unmittelbaren Zweck des Antrags hinaus eine räumlich erweiterte – europäische – Dimension des Erinnerns und des Gedenkens zur Diskussion gestellt wird, gilt dies auch für eine zeitlich verlängerte: Die zentralen Prägungen der Gegenwart und Zukunft seit 1914/1917 bzw. seit 1933/1945 haben in öffentlicher Wahrnehmung und Bildung vielfach dazu geführt, dass chronologisch vorausliegende, aber weiterhin wirkungsmächtige und vielfach auch normativ wichtige Prägungen stark bzw. zu stark in den Hintergrund treten. Problematisch ist dies sogar für die „Zeitgeschichte“ selbst, denn ihre Spezifika wie die Globalisierung des politischen Geschehens, der Geltungsanspruch innerweltlicher Heilslehren, millionenfaches Mordgeschehen, Kriege bei restloser Ausschöpfung der Ressourcen ganzer Zivilisationen, aber auch Überwindung nationaler Antagonismen und grenzüberschreitende Emanzipations- und Demokratisierungsprozesse werden dann in ihrer Eigenart nicht mehr erkennbar.

Aus Sicht der Unionsparteien ist insbesondere bedauerlich, dass das teilweise vor dem Nationalstaat liegende historische und geistige Erbe, auf das sie sich berufen, durch diesen Hintergrund verdunkelt wird:

Die klassische Philosophie, der christliche Gedanke der Nächstenliebe und der Einzigartigkeit des Individuums wie einer durch diesseitige Politik nicht erfassbaren transzendenten Bindung, ferner die Verhinderung von Machtkonzentration und -usurpation durch Diversifizierung auf verschiedene Ebenen einschließlich von Territorium/Region.

Gerade die Bewussthaltung der Geschichte vor 1914 erlaubt es, die für die künftige europäische Entwicklung so wichtige Frage nach Leistungsfähigkeit wie Grenzen, nach Stellenwert wie historischer Bedingtheit des Nationalstaates in seinen verschiedenen europäischen Ausprägungen zu thematisieren. Ein künftiges europäisches Geschichtsbild wird dabei nicht umhin kommen können, Komplexitäten zu beschreiben und auszuhalten und von simplen Formeln Abstand zu halten: So wird es u. A. darum gehen müssen, die jeweiligen Rollen, Leistungen [11] und Defizite von kontinentaler Ebene, auch Teilen des Kontinents (z. B. Mitteleuropa), Nation, Territorium, Region und Land festzuhalten und in ihren Wechselwirkungen zu beschreiben. Dabei sollte es gerade den geschichtspolitischen Intentionen des Umfeldes der Unionsparteien entsprechen, von einem hohen Maß an Pluralität und Diversifizierung auszugehen und nicht, wie etwa in der Formel vom deutschen Sonderweg, vergröbernden Mustern zu folgen. Man wird aus dieser Sicht z. B. gut daran tun, die dem offiziösen Werk von Heinrich August Winkler „Der lange Weg nach Westen“[12] zu Grunde gelegte Prämisse ernsthaft und kritisch in Zweifel zu ziehen. Einmal ist diese Prämisse einer normativ idealtypisch guten Entwicklung in Westeuropa hin zur Moderne für sich wenig plausibel und auch methodisch fragwürdig, zum anderen verschwinden dahinter spezifische Belastungen, Eigenheiten wie positive Faktoren, die die deutschen Abläufe der Vormoderne auszeichnen, die zugleich durchaus auch für die Gegenwart kennzeichnend sind und als genuiner Beitrag zu einem europäischen Gesamtbild zu sehen wären.

Darunter seien hier genannt: Territoriale Diversifizierung und Multizentralität mit auch großer kultureller Pluralität (z. B. bis hin zu den kulturellen Leistungen der thüringischen Höfe Weimar und Meiningen), Belastungen und Folgewirkungen durch die konfessionelle Spaltung (in jedem anderen großen europäischen Land hatte sich im Resultat der Neuzeit eine Konfession durchgesetzt; in Deutschland hingegen kam es nach 1648 zu einer Art friedlicher Koexistenz der Konfessionen mit Konsequenzen für ihre jeweiligen kulturellen Anstrengungen und für friedlichen Konfliktaustrag), schließlich die ambivalenten, teils positiven, teils negativen Wirkungen des aufgeklärten, fürsorglichen Absolutismus in der Kombination von Effizienz und fehlender Emanzipation. Abschließend sei in diesem Zusammenhang auf die Rolle des Alten Reiches bis 1806 seit der frühen Neuzeit als Rechts- und Friedensgemeinschaft schlechthin hingewiesen, welches im Gegensatz zu den europäischen Großmächten zu einer aggressiven, militärisch gestützten Außenpolitik unfähig, wohl aber in der Lage war, unter Wahrung der Interessen kleiner Territorien inneren Frieden zu halten und über längere Zeitstrecken zur Abwehr äußerer Bedrohung mindestens beizutragen. Auch wenn dies alles „überwundene“ Vergangenheit ist, lohnt es sich zweifellos doch, ihr in einem differenzierten europäischen Geschichtsbild einen wahrnehmbaren Platz zuzuweisen. Genuin politische europäische Erfordernisse wie Respekt vor kleinen Staaten und Territorien, Rechtlichkeit, kulturelle Pluralität, religiöse Toleranz, Subsidiarität und Steigerung der Leistungsfähigkeit kleiner Einheiten bedürfen auch der Legitimation durch gerade dieses historische Erbe.

 

Fußnoten

[1] Die im Hinblick auf die NS-Diktatur geführte Diskussion hinsichtlich einer „Polykratie der Ressorts“ kann hier ausgeblendet bleiben, da sie nicht die konstitutive Teilung in zwei substanzielle staatliche Ebenen betrifft.

[2] Die Publikation wurde von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Bundeszentrale für politische Bildung erstellt, umfasst 546 Seiten und ist erschienen in Bonn 2004.

[3] Günther Heydemann, Heinrich Oberreuter (Hg.): Diktaturen in Deutschland – Vergleichsaspekte. Strukturen, Institutionen und Verhaltensweisen, Schriftenreihe Bd. 398 der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003.

[4] Die Publikation wurde allerdings seinerzeit nach einem längeren Abwägungsprozess von der Bundeszentrale für politische Bildung nicht übernommen. Gründe mögen in einer gewissen Distanz zwischen dem damals einschlägigen Bereich der Bundeszentrale und dem Autorenteam im Forschungsverbund SED-Staat an der FU Berlin gelegen haben, zugleich auch in wissenschaftsimmanenten Differenzen zwischen eher sozialhistorischer und eher politikhistorischer Betrachtungsweise wie beim Berliner Forschungsverbund.

[5] Vgl. dazu Nicolas Berg: Der Holocaust und die westdeutschen Historiker. Erforschung und Erinnerung, Göttingen 2003, S. 438 ff. Zum Umgang der DDR mit dem antisemitischen deutschen Erbe Stefan Meining: Kommunistische Judenpolitik. Die DDR, die Juden und Israel. Mit einem Vorwort von Michael Wolffsohn. Im SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ vom 25.11.1952 wurde das Luxemburger Abkommen als abgekartetes Spiel „zwischen westdeutschen und israelischen Großkapitalisten“ bezeichnet, zit. nach Nils Hansen: Aus dem Schock der Katastrophe. Die deutsch-israelischen Beziehungen in der Ära Konrad Adenauer und David Ben Gurion, Düsseldorf 2003, S. 526. „Bereits Ende Juli 1945 hatte Victor Klemperer in sein Tagebuch für Dresden eingetragen: ‚Die KPD hier unterstützt den Juden nicht so eifrig wie etwa den Parteigenossen – sie wittert im Juden offenbar mit Misstrauen den Kaufmann, Nicht-Arbeiter, Kapitalisten.‘“ Zit. nach ebd., S. 532.

[6] Vgl. Winfried Loth: Stalins ungeliebtes Kind. Warum Moskau die DDR nicht wollte, München 1996. Vgl. dagegen die jüngste Untersuchung zu den sowjetischen Ursprüngen des Kalten Krieges Donald O’ Sullivan: Stalins Cordon Sanitaire“. Die sowjetische Osteuropapolitik und die Reaktionen des Westens 1939–1949, Paderborn u. a. 2003, S. 400 f.: „Die neue Herausforderung (für die Sowjetunion, P. M.) bestand in der Herrschaft über eine Region, die teilweise nie zum russischen Einflussgebiet gehört hatte. Unter den Zaren war die Regierungspolitik in den weiten Räumen des Reiches nicht selten von den regionalen Verwaltungsleuten konterkariert worden und vergleichbare Phänomene gab es auch bei anderen Kolonialmächten. Um dies im ‚neuen Gürtel‘ zu verhindern, bestand Stalin auf einer rigorosen Bewachung seiner Gefolgsleute in den osteuropäischen Ländern. Die ‚Kleinen Stalins’ mussten stets die Hand des ‚Meisters‘ spüren. Die sowjetische Führung war nicht gewillt, den Ereignissen ihren Lauf zu lassen. Gleichzeitig ist die umfassende Kontrolle auch ein Indiz für Unsicherheit und Misstrauen.“ Was hier für den gesamten Satellitengürtel in Ost- und Ostmitteleuropa konstatiert wird, galt in besonders verdichteter Weise für die SBZ bzw. DDR, der als Teil der potenziellen Zentralmacht Deutschland in Mitteleuropa (H. P. Schwarz) eine singuläre Rolle zukam.

[7] Ulrich Herbert: Der Historikerstreit. Politische, wissenschaftliche, biografische Aspekte, in: Zeitgeschichte als Streitgeschichte. Große Kontroversen seit 1945, hg. von Martin Sabrow, Ralph Jessen und Klaus Große Kracht, München 2003, S. 94–113, hier: S. 104 f.

[8] Vgl. dazu Hans Maier (Hg.): Totalitarismus und politische Religionen, Bd. III: Deutungsgeschichte und Theorie, Paderborn u. a. 2003.

[9] Karl-Dietrich Bracher: Zeit der Ideologien. Eine Geschichte politischen Denkens im 20. Jahrhundert, Stuttgart 1982, S. 52 f.

[10] Vgl. dazu Andreas Wirsching: Vom Weltkrieg zum Bürgerkrieg? Politischer Extremismus in Deutschland und Frankreich 1918–1933/39. Berlin und Paris im Vergleich, München 1999, S. 618: „Das Entstehen des Kommunismus bestätigte lediglich das bereits längst vorgeformte ideologische Freund-Feind-Schema der Völkischen ...“

[11] Man muss dabei keineswegs so weit gehen wie Peter Blickle: Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten. Eine Geschichte der Freiheit in Deutschland, München 2003, der neben der genuinen westlichen, durch amerikanische und französische Revolution gekennzeichneten Freiheits- und Demokratieentwicklung seit Ende des 18. Jahrhunderts eine völlig autonome deutsche konstatiert, die sich als Kontinuität von frühneuzeitlichen Befreiungsansätzen aus grundherrschaftlicher Leibeigenschaft bis zum Grundrechtskatalog des Grundgesetzes erstrecke.

[12] Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Erster Band. Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Ausgang der Weimarer Republik, München 2000.

 

 

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