Peter März:
Thesenartige Bemerkungen zum Antrag
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 4. 11. 2003
„Förderung von Gedenkstätten zur Diktaturgeschichte
in Deutschland
– Gesamtkonzept für ein würdiges Gedenken aller Opfer
der beiden deutschen Diktaturen“
Vorbemerkung zum folgenden Text
Der folgende Text stellt eine, hier geringfügig gekürzt abgedruckte Ausarbeitung dar, die sich mit der Entschließung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 4. November 2003 zur Gedenkstättenförderung in Deutschland im Hinblick auf die in unserem Land gegebene doppelte Diktaturerfahrung befasste. Der Entwurf hat außerordentliches Aufsehen provoziert. Ob die durch ihn angestoßene Diskussion die „Erinnerungskultur“ in Deutschland zu befruchten vermag, bleibt abzuwarten. Wünschenswert wäre in jedem Falle, dass bei der Befassung mit dieser Thematik um Präzision bemüht, differenziert und sensibel miteinander gesprochen wird.
Dieser Text beanspruchte keineswegs, zu allen Aspekten der laufenden Auseinandersetzungen Stellung zu nehmen. Insbesondere die Frage, wie das jeweilige Individuum mit persönlichen Diktaturerfahrungen umgeht bzw. umzugehen vermag, steht hier nicht im Vordergrund. Vielmehr ging es darum, jenen Kräften und Akteuren, die vor allem hinter dem Antrag in der vorliegenden Fassung stehen, zu demonstrieren, dass ihr zentrales Anliegen, nämlich Dimension und Brutalität der SED-Diktatur auch in Westdeutschland angemessen wahrzunehmen und den Opfern dieser Zeit mit Verstehen und Teilnahme zu begegnen, quantitativ und qualitativ ernst genommen wird – daher auch der relative Umfang der hier einschlägigen Passagen. Gleichwohl muss aber zur „nationalen“ Erinnerungskultur in Deutschland auf Dauer vor allem das Bewusstsein gehören, dass sich die nationalsozialistische Terrorherrschaft durch Dimensionen und welthistorische Singularitäten auszeichnete, die Parallelisierungen ausschließen. Nicht zu vergessen im Übrigen: Gerade die heute schon so hoch betagte Generation der noch lebenden Opfer und Zeitzeugen aus den Jahren 1933–1945 bedarf in besonderem Maße der Zuwendung, des Respekts und des Verstehens. Es geht hier um eine letzte kostbare Zeit, in der wir diese Menschen noch unter uns haben.
Weiter geht es darum, die große Achsendrehung von Politik und politischer Kultur in Westdeutschland nach 1945, nämlich das Abgehen von einer überhöhten nationalstaatlichen Perspektive und einem vereinseitigten nationalen Geschichtsbild, auch auf den Bereich der Erinnerungskultur zu übertragen. Dadurch soll nicht deutsche Verantwortung respektive Schuld relativiert werden. Vielmehr geht es darum zu zeigen, dass die nationalen Geschichten gerade des so dramatisch verdichteten kurzen 20. Jahrhunderts von 1914–1989/90 mitsamt ihren topographischen Standorten ohne ihre kontinentalen Hintergründe und Vernetzungen vielfach weder anschaulich gemacht noch verstanden werden können.
Die Diskussion zu den hier anstehenden Fragen ist, insbesondere vor dem Hintergrund des Holocausts, unvermeidlich schwer belastend und in ihren jeweiligen Äußerungen stets nie wirklich befriedigend, weil der Gegenstand selbst bei allen Anläufen, die unternommen werden müssen, mit den Mitteln des Verstandes und des Wortes doch nie wirklich vollständig gefasst und reflektiert werden kann. Insofern kann es auch dem hier abgedruckten Text nicht erspart bleiben, sich gleichfalls durch Verkürzungen und Unzulänglichkeiten auszuzeichnen. Ferner wurde in ihm u. a. auf die Verzögerungen und Probleme bei der Wahrnehmung der NS-Vernichtungspolitik in Westdeutschland bis in die sechziger Jahre nur ganz rudimentär eingegangen, weil die hier gegebene Fragestellung die nach der einschlägigen Entwicklung in der DDR war. Zugleich wäre es ganz unmöglich gewesen, sich mit allen betroffenen Thematiken ‚ausgewogen‘ zu befassen.
Ein solches Papier kann ohnehin nicht Vollständigkeit in den Tatsachen, sondern nur die Auseinandersetzung mit spezifisch aufgeworfenen Problemen beabsichtigen. Am unbefriedigendsten aber wäre es gewiss, die Diskussion gerade deshalb zu scheuen, weil das Risiko des Defizits droht. Denn politische Bildung steht auch und gerade dann in der historischen Verantwortung, wenn sie sich der Tatsache bewusst ist, dass sie wohl Standards und Forderungen zu bestimmen, aber das schlechthin Ideale und Definitive nicht zu beschreiben vermag. Positiv gewendet gehört aber gerade dies auch zu einer demokratisch-streitigen, diskursiven Ordnung.
A) Gedenkstätte Flossenbürg, Fördermodalitäten
1. Gerade im Hinblick auf den im Antragstext vielfach apostrophierten
gesamtdeutschen Anspruch erscheint die Aufnahme der Gedenkstätte
Flossenbürg unter die von Seiten des Bundes maximal zu fördernden
Einrichtungen unabdingbar. Flossenbürg steht einmal für eine
zentrale Rolle im Gefüge des gesamten KZ-Systems in Mitteldeutschland
und Mittelosteuropa (mit entsprechender Beachtung in den heutigen dortigen
Eliten) als auch zum anderen, im Blick auf prominente Häftlinge
und Opfer (Kurt Schumacher, Josef Müller, Dietrich Bonhoeffer),
symbolhaft für den antitotalitären, demokratischen und sittlich
gefestigten Wiederbeginn nach 1945.
2. Wichtiger als eine Maximierung von Förderleistungen seitens des Bundes (in früheren Entwürfen war von 90% Bundesleistungen die Rede) erscheint der Übergang zu einer verlässlichen „institutionellen Förderung“ auch für die Gedenkstätten im westlichen Bundesgebiet. Eine solche Förderung würde die betreffenden Gedenkstätten, die vielfach kaum in der Lage sind, den laufenden finanziellen Unterhalt aufzubringen, der Notwendigkeit entheben, stets von Neuem „Projekte“ zu generieren (gegenwärtig bei Projektförderung 50% Leistung des Landes, 50% Förderung des Bundes), bei denen dann vielfach terminologisch Innovationen proklamiert werden (müssen), deren tatsächlicher intellektueller Mehrwert durchaus fragwürdig anmutet.
Grundsätzlich ist zu sehen, dass die ostdeutschen Gedenkstätten im Zusammenhang mit den dort gegebenen spezifischen Erfordernissen – fiskalische Schwäche der Sitzländer, Gebot einer vom DDR-Antifaschismus wegführenden inhaltlichen Neuprofilierung und zusätzliche Berücksichtigung ihres Charakters als sowjetische Internierungslager – sehr bald nach der Wende eine institutionelle Förderung von Seiten des Bundes erfuhren, die in der Konsequenz zu einer erheblichen Diskrepanz gegenüber den westdeutschen Ländern (nur Projektförderung durch den Bund seit 1999, s. o.) führen musste.
Wichtiger als ein neuer Paukenschlag von Seiten des Bundes ist eine aus einer umfassenden Bund-Länder-Abstimmung hervorgehende Neuregelung, welche die gesamte Gedenkstättenförderung in Deutschland auf eine definitiv stabile Grundlage stellt.
B) Rolle der Länder im föderalen Bundesstaat
In diesem Zusammenhang handelt es sich bei der Rolle der Länder, die im vorliegenden Antrag eher defensiv aufscheint (es gehe darum, deren Zuständigkeiten zu berücksichtigen), keineswegs um eine notgedrungen zu respektierende Arabeske bzw. um ein Nullsummenspiel bei einem eifersüchtigen Belauern verschiedener Bürokratien.
Zunächst ist historisch zu berücksichtigen, dass die Diversifizierung der Staatlichkeit auf zwei Ebenen in Deutschland mit eindeutiger Zuweisung der bildungspolitischen Kompetenz auf die Länderebene nicht nur historisch aus der spezifisch deutschen Tradition von Machtteilung und Föderalismus seit Altem Reich und Deutschem Bund (1815–1866) über das Bismarckreich gewachsen ist, sondern ihre hier zu berücksichtigende zusätzliche Triebkraft aus der antitotalitären Potenz des Föderalismus erfährt. Beide Diktaturen in Deutschland, auf die im Antrag ja intensiv abgehoben wird, konnten aus guten Gründen die Diversifizierung in zwei staatliche Ebenen nicht dulden.[1] Dazu sei auf die Gleichschaltung der Länder am Beginn der NS-Diktatur und auf den so genannten demokratischen Zentralismus mit Aufhebung der Länder 1952 in der DDR verwiesen.
Art. 30 GG („Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt.“) geht konsequent von einer spezifischen Länderprärogative aus. In der Kommentierung (vgl. die einschlägigen Ausführungen im Kommentar Maunz/Dürig) wird diese Rolle auch auf die „gesetzesfreie Tätigkeit von Bund und Ländern“ übertragen. Auch für kulturelle Fragen von nationaler Relevanz wird hier von einer „überwiegenden Rolle der Länder ausgegangen“.
Unbestritten ist gleichwohl, dass bei der Thematik Gedenkstätten beide staatliche Ebenen in einer Verantwortung stehen – die Länder entsprechend ihrer Zuständigkeit in Fragen der schulischen und außerschulischen Bildung, der Bund aus dem nationalen Kontext der zeitgeschichtlichen Entwicklungen im 20. Jahrhundert resultierend. Konsequent bietet sich das nunmehr auch im Antrag genannte Modell eines Staatsvertrages zwischen Bund und Ländern an. Insofern käme dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagfraktion die Funktion zu, zunächst die Position des Bundes zu beschreiben und mit den Ländern dann zu einer einvernehmlichen Regelung zu gelangen.
Dabei ist gegen den in der Begründung genannten Vorschlag, für finanzielle Leistungen auf der Ebene der Länder einen Schlüssel zu entwickeln, nach dem die Länder ohne Gedenkstätte sich an den Gesamtkosten beteiligen sollen, einzuwenden, dass u. A. im Zuge der bisherigen Gedenkstättenförderung des Bundes (für die Westländer seit 1999) nahezu alle westdeutschen Länder Gedenkstätten profiliert haben, die sich durch eine entsprechende Wertigkeit auszeichnen. Die konkrete Gefahr ist, dass die wenigen großen Gedenkstätten in Westdeutschland (derzeit Dachau, Flossenbürg, Bergen-Belsen und Neuengamme) unter einer Art Gießkannendiversifizierung, bei der naturgemäß auch Proporzgesichtspunkte zum Tragen kommen, leiden. Andererseits erscheint es auch unter geschichtsdidaktischen Gesichtspunkten wertvoll, Gedenkstätten ohne nationale Prominenz historiografisch und pädagogisch auszugestalten. Auf diese Weise würde auch der flächendeckende Charakter des totalitären NS-Systems besser verdeutlicht. Allein dieses Beispiel zeigt, welch erhebliche Probleme eine Kategorisierung von Gedenkstätten aufwürfe und wie sensibel hier vorzugehen ist.
C) Situation politische Bildung
3. Hinsichtlich der Aufklärungs- und Publikationstätigkeit über das SED-Regime sei hier auf zwei von der Bundeszentrale für politische Bildung soeben herausgebrachte Veröffentlichungen hingewiesen (im Gegensatz dazu vgl. Begründung zum Antrag, S. 5: „Vergleichbares existiert bezogen auf die zweite deutsche Diktatur nicht.“) Diese sind: „Orte des Erinnerns. Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen zur Diktatur in SBZ“, hg. von Annette Kaminsky, unter Einschluss von Gedenkstätten und Museen auch im Bereich der westdeutschen Länder [2], sowie ein von Günther Heydemann und Heinrich Oberreuter herausgegebener Sammelband zum Diktaturenvergleich in Deutschland[3]. Hinsichtlich einer Gesamtdarstellung zur Geschichte der DDR selbst sei auf den inzwischen zum Klassiker avancierten Band von Klaus Schroeder: „Der SED-Staat. Geschichte und Strukturen der DDR“ verwiesen, von der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit (also aus dem Bereich eines Westlandes) angeregt, redaktionell bearbeitet und 1997 in Erstauflage herausgegeben. Der Band wurde damals, dies sei unter gesamtdeutschen Aspekten betont, zugleich von der Mehrzahl der Zentralen in den ostdeutschen Ländern mitgedruckt, für den Buchmarkt vom Verlag Hanser (München) übernommen, sowie in der Folge als Paperback vom Verlag Propyläen vertrieben. [4] Konzediert sei allerdings, dass der Bereich SED-Diktatur bei der politischen Bildung im Bereich der alten Länder vielfach tatsächlich keine sehr prominente Rolle spielt. So wurde das Schroeder-Buch etwa von Vornherein in Nordrhein-Westfalen abgelehnt. Die genannten Beispiele zeigen aber zugleich, dass man bei dieser Thematik die westdeutsche Landschaft sehr differenziert betrachten muss.
D) Diktaturen in Deutschland, Dimensionen, Vergleichsfrage
4. Unbestritten ist geschichtspolitisch der sensibelste Punkt im Blick
auf beide Diktaturen in Deutschland die Frage nach Vergleichen/Gleichsetzen,
nach Singularitäten wie Analogien. Bei der Annäherung an diesen
Bereich sind für die politische Bildung nicht nur wissenschaftsimmanente
Gesichtspunkte zu berücksichtigen, sondern auch die subjektiven
Erfahrungen von Zeitzeugen und Überlebenden, die politisch-kommunikative
Gesamtsituation und dabei insbesondere Gesichtspunkte wie Pietät
und Einfühlungsvermögen.
[...]
5. Auch im Hinblick auf die hier gemachten Aussagen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Deutschland des 20. Jahrhunderts zwar durch eine doppelte Diktaturerfahrung geprägt war und ist, beide Diktaturen aber nicht nur in Analogien, sondern wesentlich in Unterschieden gesehen werden müssen:
- Für das NS-Regime sind als welthistorische Spezifika die
fabrikmäßige Ermordung (Hannah Arendt) von rassisch bzw.
religiös
definierten Menschengruppen und die Durchführung eines Angriffs-
und Vernichtungskrieges mit Weltherrschaftsambitionen hervorzuheben.
Zentraler Gesichtspunkt ist dabei ferner, dass das NS-Regime souverän über
die Potenzen einer europä
ischen Großmacht verfügte,
d. h. dass seine politischen Imperative nicht von denen eines anderen
Hegemons abhängig waren. - Wahrnehmung und Rezeption des nationalsozialistischen Antisemitismus
mit Vernichtungszielsetzung unterlagen nach 1949 in beiden deutschen
Staaten – der Faktor Österreich bleibt hier ausgeklammert – bestimmten
Zyklen und Schüben, die keineswegs nur wissenschaftsimmanent,
sondern in hohem Maße kulturell und politisch bedingt waren.
Für die
Bundesrepublik wird man, nicht zuletzt im Zusammenhang mit Eichmann-Prozess
in Jerusalem und Auschwitz-Prozess in Frankfurt am Main von einer deutlich
intensivierten Annahme des Holocausts als Menschheitsverbrechen ab
etwa Beginn der 60er Jahre sprechen können, obwohl bereits zuvor,
etwa auch bei den führenden Protagonisten des demokratischen Deutschland,
Konrad Adenauer und Kurt Schumacher, schon am Beginn der Nachkriegszeit
eine außerordentlich vertiefte Einsicht in die deutsche Schuld
gegenüber dem Judentum konstatiert werden kann.
Völlig anders stellt sich die Situation in der DDR dar: Zum einen konnte ihre „antifaschistische“ Ideologie, ganz auf Klassenkampf und potenzielle Faschisierung der bürgerlichen Gesellschaft schlechthin fixiert, von vornherein Rolle und Leiden einer nach Klassenkampfgesichtspunkten wie nach soziologischen Kriterien nicht eindeutig definierbaren Gruppe wie der des deutschen und europäischen Judentums nicht zutreffend erkennen und bewerten. Zum Zweiten geriet natürlich auch die DDR in den antizionistischen bzw. antisemitischen Sog der späten Stalin-Zeit, kulminierend etwa im Prozess gegen den am 30. Dezember 1952 hingerichteten ehemaligen Generalsekretär der tschechoslowakischen KP Rudolf Slánský und weitere angebliche „zionistische Verschwörer“. Zum Dritten ergriff die DDR, auch hier ganz der Sowjetunion folgend, im Nahen Osten einseitig Partei für die angeblich antikapitalistische arabische Seite und gegen den vorgeblichen israelischen Kapitalismus, der in enger Verbindung mit dem amerikanischen und westdeutschen Kapitalismus stehe. Aus dieser Position lehnte sie auch folgerichtig jegliche Form der Entschädigung für Israel ab und kritisierte mit größter Polemik und Heftigkeit das zwischen der Bundesrepublik und Israel sowie der Jewish Claims Conference (JCC) 1952 abgeschlossene ‚Luxemburger Abkommen‘. Die Spezifik des ideologisch präformierten Umgangs mit dem deutschen und europäischen Antisemitismus in der DDR gehört, um dies so offen und freimütig zu konstatieren, zu den gewiss belastendsten, aber ebenso zwingenden Themen jeder zeitgeschichtlichen Auseinandersetzung in Deutschland. Dies gilt in gleicher Weise für die Relativierung des Antisemitismus durch die dogmatische Linke in Westdeutschland, die in Parallele zur SED ganz der Überhöhung des Klassenkampfschemas und der Glorifizierung des poletarischen Kampfes gegen den „Faschismus“ verhaftet war.[5] Die hier benannte Thematik wird gewiss nicht skizziert, um einen Graben zwischen West- und Ostdeutschen aufzureißen, sondern um das vielleicht abgefeimteste Stück kommunistischer Dialektik im Nachkriegsdeutschland eindeutig zu benennen. Im Übrigen haben Forschungen auch gezeigt, dass die DDR-Bevölkerung in ihrer Breite den antizionistischen und mehr oder weniger (latent) antisemitischen Stereotypen der Führung in vielen Fällen auch widerstand. - Dem Autor dieser Thesen ist vorgehalten worden, dass er im Hinblick auf die DDR von einer „Satrapie” der Sowjetunion gesprochen habe. Dass Begriffsübertragungen aus anderen Epochen stets problematisch sind, ist eine Binsenweisheit. Als klärendes und zuspitzendes terminologisches Hilfsmittel haben sie gleichwohl ihren Wert. Unbestreitbar ist, dass die DDR ohne die im Kalten Krieg geltenden Rahmenbedingungen und ohne ihre strukturelle Abhängigkeit von der Sowjetunion als Staat wie als kommunistische Diktatur nicht zu denken war. Das betrifft schon die ursprüngliche Machtusurpation durch die Gruppe Ulbricht, sodann die auch auf sowjetischen Druck hin 1946 zu Stande gekommene Zwangsvereinigung von KPD und SPD, wie die de facto-Ausschaltung konkurrierender Parteien (insbesondere Ablösung der CDU-Führung Kaiser/Lemmer 1947), das Einschreiten der Roten Armee am 17. Juni 1953, ohne das das DDR-Regime kollabiert wäre, und die entscheidende sowjetische Rolle bei allen Führungswechseln, insbesondere von Ulbricht zu Honecker bzw. bei der Erhaltung der Spitzenstellung Walter Ulbrichts 1953 im SED-Politbüro. Augenscheinlichster Beweis für diese These ist freilich die Tatsache, dass die DDR-Diktatur in dem Augenblick zusammenbrach, als in der Ära Gorbatschow nicht mehr die Möglichkeit einer bewaffneten Assistenz durch die Rote Armee bestand.
- Auch rein strukturell ist evident, dass die Führungskader der DDR in den verschiedensten Bereichen, kulminierend in der Nationalen Volksarmee, in der Sowjetunion ausgebildet wurden und auf sowjetische Vorgaben hin geprägt waren. Für die ökonomische Abhängigkeit der DDR steht etwa der (wahrscheinliche) Selbstmord des Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und stellvertretende Ministerpräsidenten Erich Apel am 3. Dezember 1965, der sich bis zuletzt gegen einen Außenhandelsvertrag mit der Sowjetunion für die Phase 1966 bis 1970 gewehrt hatte, in dem er eine rigide Benachteiligung der DDR sah. Der hier gegebene Gesamtzusammenhang kommt paradigmatisch in den Worten Leonid Breschnews gegenüber Erich Honecker zum Ausdruck, als dieser an die Stelle Walter Ulbrichts trat, er – Honecker – möge nie vergessen, dass es die DDR ohne die Sowjetunion gar nicht geben könne.
- Die These von einem Eigendiktaturcharakter der DDR ist selbstverständlich
insofern auch menschlich verständlich, als sie zumindest vermeintlich
dazu angetan erscheint, deren totalitäres Potenzial ebenso stärker
zu gewichten als in der Konsequenz auch die spezifische Leistung der
demokratischen Revolution von 1989/90. Auf der historiografischen Ebene
besteht hier allerdings zunächst die Gefahr, auf der Linie von Winfried
Loth[6] die totalitäre Rolle der Sowjetunion
im Kalten Krieg, insbesondere in ihrer stalinistischen Phase, zu relativieren
und umgekehrt die Deutschlandpolitik der Bundesrepublik nach 1949 infrage
zu stellen, welche sich ja, träfe
die Prämisse zu, leichter mit der Sowjetunion über eine einvernehmliche
Lösung der deutschen Frage hätte einigen können.
Dass es in der ganzen Vielfalt von Behörden, Wirtschaft, Dienstleistungen, Überwachungsapparat DDR-autonome repressive Potenzen gab – man denke etwa nur an den Umgang mit christlich orientierten Schülern und Studenten – ist ebenso wenig bestreitbar, wie die für die gesamte deutsche Geschichte wesentliche und positive Erfahrung der Demokratieerkämpfung 1989/90. Dies kann aber naturgemäß an den im Kalten Krieg gegebenen Gesamtzusammenhängen nichts ändern. Für die politische Bildung folgt daraus, dass beides vermittelt werden muss, die nationsübergreifende Konfrontation von Diktatur und Demokratie im Kalten Krieg und die autonomen Prozesse im Bereich der DDR. Im Blick auf das NS-Regime mit seinen millionenfachen Morden gilt für die SED-Diktatur, dass auch sie Ort mörderischer Exzesse war, beginnend mit den Zehntausenden von Todesopfern in den sowjetischen Internierungslagern – ein Gesichtspunkt, der in manchen Kritiken am vorliegenden CDU/CSU-Antrag leider nicht gesehen wird –, über die Todesurteile der Waldheimprozesse 1950 und die mehr als Tausend an Berliner Mauer und innerdeutscher Grenze Erschossenen bis zu den Mordtaten der Staatssicherheit. Im vergleichenden Blick mit der NS-Diktatur erscheinen für das SED-Regime freilich andere Gesichtspunkte kennzeichnender, nämlich dessen längere Dauer mit der Konsequenz nachhaltigerer struktureller Prozesse, insbesondere, was die Zerschlagung der bürgerlichen Gesellschaft anlangt, ferner die Gleichschaltung aller gesellschaftlichen Autonomien, der sehr viel dichtere Ausbau des Überwachungs- und Repressionsapparates gegenüber der Bevölkerung in Gänze und schließlich die massenhafte psychische Brechung von Menschen mit über das staatliche Ende der DDR hinaus anhaltenden, sehr langfristigen Konsequenzen. In diesen Bereich gehört auch der unbestreitbare Erfolg der kommunistischen Diktatur bei der Säkularisierung der Gesellschaft zwischen Erzgebirge und Ostsee, was zur heute so bedrohlichen spirituellen Entleerung der gesamten Nation wesentlich beitrug. Auch hier war das NS-Regime, wie seine langfristigen Ambitionen im Hinblick auf die christlichen Konfessionen auch immer gewesen sein mögen, deutlich weniger ‚erfolgreich‘. - Was somit die Dimension mörderischen Agierens anlangt, ist bei allen Untaten auch auf diesem Gebiet nicht die DDR ein tauglicher historischer Gegenstand für den Vergleich mit Holocaust und deutschen Verbrechen in Osteuropa, sondern der stalinistische Archipel Gulag. Freilich kann sich auch diese Aussage allein auf eher quantitative Faktoren, nicht auf qualitative beziehen. Intentionen und Formen der Durchführung zeichneten sich in den beiden Fällen massenhaft mörderischen Agierens vor allem durch Unterschiede aus; das nationalsozialistische Handeln war im Blick auf den Zusammenhang von umfassendem programmatischen Ansatz und ebenso umfassender, exekutiv-kalter Durchführung singulär.
- Im Hinblick auf die hier angestellten Überlegungen hinsichtlich Diktaturvergleich und Dignität jener Orte, an denen die Diktaturen ihren topografischen Niederschlag gefunden haben, erscheint allerdings ohne Bagatellisierung der SED-Diktatur die Frage berechtigt, ob im Antrag genannte Einrichtungen wie „Geschlossener Jugendwerkhof Torgau“ oder die „Erinnerungsstätte Notaufnahmelager Marienfelde“ die Wertigkeit der großen KZ-Gedenkstätten beanspruchen können. Insofern wären unterschiedliche qualitative Profile stärker herauszuarbeiten. Das betrifft dann nicht nur gewissermaßen quantitative Aspekte des Leidens und Tötens, sondern auch die Frage der jeweiligen funktionalen Zuordnung. Es gibt Orte der Planung des Verbrechens (Topografie des Terrors, Wannsee-Konferenz, Normannenstraße) wie jene der Durchführung, wobei das eigentliche nationale Dilemma hier wohl darin liegt, dass die Orte des umfassendsten Verbrechensgeschehens, nämlich die Vernichtungslager zur Ermordung der Juden, außerhalb Deutschlands liegen und somit in einem rein national orientierten Konzept nicht erfasst werden können (dazu weiter unten). Aus mehreren Gründen täte dem Antrag eine stärkere definitorische und kategoriale Durcharbeitung gut. Das betrifft somit insbesondere auch den Begründungsteil, an dessen Ende (S. 6) eine Reihe weiterer Opfer- bzw. Akteurgruppen aufgeführt wird, die gewiss je für sich ihre unbestreitbare historische Berechtigung haben. Gleichwohl drängt sich hier aber der Eindruck auf, dass, einem enzyklopädischen Gesichtspunkt geschuldet, einfach solche Bereiche aufgelistet werden sollten, die irgendwie noch fehlten.
- Die SED-Diktatur war im Blick auf Deutschland per definitionem insgesamt eine regional begrenzte, gleichwohl von nationaler Wirkung. Diese Feststellung reduziert in keiner Weise ihre historische Dimension, weist aber auf eine zusätzliche Problematik für politische Bildung und Vermittlung hin: Anders als im Falle der NS-Diktatur kann es topografische Spuren des SED-Regimes nur im Bereich der früheren DDR wie, an die alten Länder angrenzend, an der früheren innerdeutschen Grenze geben. Damit ist unweigerlich die Konkretisierung dieser Vergangenheit in Westdeutschland erschwert. Die Formel von der „Regionalgeschichte“ sollte und soll nur auf diesen Umstand aufmerksam machen. Dass die SED-Diktatur qualitativ selbstverständlich nationale Bedeutung hatte, erhellt u. A. aus folgenden Gesichtspunkten:
- Sie war mindestens bis zur Phase der offiziellen Abgrenzung (angeblich keine gemeinsame deutsche Nation mehr) zu Beginn der 70er Jahre durch einen formal gesamtdeutschen Anspruch gekennzeichnet.
- Sie agierte darüber hinaus vielfach gesamtdeutsch durch ihre Agenturen wie DKP und DFU, durch das Einwirken auf politische Prozesse in der alten Bundesrepublik wie zuletzt bei der Auseinandersetzung um den Nato-Doppel-Beschluss bei Beginn der 80er Jahre oder auch in der so genannten „Nebenaußenpolitik“ in dieser Phase mit der SPD.
- Sie war in Folge der alliierten Vereinbarungen während des Krieges nicht auf dem Territorium eines herkömmlichen deutschen Landes geschaffen worden, sondern im früheren Mitteldeutschland aus einer Reihe ganz unterschiedlicher Territorien hervorgegangen.
- Ihre Überwindung wurde zumindest offiziell von westdeutscher Seite aus stets als wesentliche nationale Aufgabe angesehen.
- Die Menschen in der DDR verstanden sich während der ganzen Zeit der Teilung weitestgehend als schlechthin Deutsche und profitierten insofern auch vom Fortbestand der durch die Bundesrepublik garantierten gemeinsamen deutschen Staatsbürgerschaft.
Im Hinblick auf das oben Ausgeführte wohnt somit dem Begriff der Regionalgeschichte eben nichts Pejoratives, sondern eher eine sehr schwierige didaktische Herausforderung inne, nämlich die Aufgabe, im Gebiet der alten Bundesrepublik die nationale Bedeutung dieser totalitären Diktatur begreiflich zu machen.
- Bei gutem, d. h. in diesem sensiblen Bereich nicht denunziatorischen Willen sollte es möglich sein, die Vergleichsdiskussion im Blick auf die totalitären Diktaturen in Deutschland wie Europa so zu führen, dass sich keine Seite veranlasst sehen muss, einen Bagatellisierungs- bzw. Relativierungsvorwurf zu erheben. Bemerkenswert ist in diesem Sinne eine Feststellung des Holocaust-Forschers Ulrich Herbert, der geschichtspolitisch schwerlich dem Unionslager zuzurechnen sein dürfte: „In der Debatte wurde auch sichtbar, dass bei einem nicht unerheblichen Teil der Diskussionsteilnehmer aus dem liberalen und linken Lager mit dem pathetischen Vergleichsverbot andere Blindstellen überdeckt wurden. Denn die Furcht vor dem ‚Aufrechnen‘ führte vielfach dazu, die Verbrechen in der stalinistischen Sowjetunion nicht wahrzunehmen, zu verkleinern oder zu funktionalisieren. (...). Die Einordnung von Vertreibung und Ermordung der Juden in den Kontext der ethnischen Säuberung und des radikalen Nationalismus im 20. Jahrhundert insgesamt und in den Kontext der Entgrenzung politischer Macht in den totalitären Vernichtungsdiktaturen hat den Judenmord weder verkleinert noch kommensurabel gemacht, sondern seine spezifische Gestalt und Bedeutung erst profiliert.“[7]
E) Europäische Dimension
6. Dieses Zitat führt uns zur wesentlichen Überlegung, die der Autor gegenüber dem Antrag vorbringen möchte, wobei es sich nicht um unmittelbare Kritik, sondern um die Überlegung einer längerfristigen Perspektive handelt. Ausgangspunkt sei die Formel George F. Kennans vom ‚kurzen europäischen 20. Jahrhundert‘, das der Kontinent sich 1914 bis 1989/90 angetan und zugefügt habe, dem Jahrhundert des modernen Krieges im Weltmaßstab, der Zivilisationsbrüche, der massenhaften Morde, der Dominanz religiös überhöhter innerweltlicher Ideologien[8], insgesamt eine Zeit schwerster Ver- und Zerstörungen. Dabei ist von folgenden Punkten auszugehen:
- Einmal war, wie Karl-Dietrich Bracher gezeigt hat, der Keim
für sämtliche, nach dem Ersten Weltkrieg in Europa wirkungsmächtige
Ideologien schon vor 1914 gelegt. Dazu schreibt Bracher: „Es
war die Zeit der Kreation ‚politischer Religionen‘, pseudoreligiöser
Ideologien, die mit dem doppelten Anspruch auf wissenschaftliche Geltung
und zugleich religiöse Unbedingtheit auftraten.“[9] Dab
ei
gilt insbesondere auch, dass der Antisemitismus schon vor dem Ersten
Weltkrieg eine starke Verbreitung erreicht hatte. Auch der leninistische
Totalitarismus war bereits in dieser Phase ideologisch präformiert. [10] Die
Kombination dieser ideologischen Voraussetzungen mit den Nivellierungs-,
Brutalisierungs-, Entgrenzungs- und Verängstigungsprozessen, die
der Erste Weltkrieg zeitigte, mündete in die europäische
Krise der Zwischenkriegszeit, in den erstmaligen Antagonismus von Kommunismus
und Demokratie (vor allem damals im Gegensatz zwischen der Sowjetunion
und Großbritannien) und in den Kollaps zahlreicher demokratischer
Staaten. Deutschland stellte hier freilich insofern einen Sonderfall
dar, als es ökonomisch, kulturell und administrativ höchsten
europäischen Standard verkörperte, zugleich durch erhebliche
politische Labilität gekennzeichnet war und am Ende zu jenem Land
mutierte, das von der radikalsten, brutalsten und strategisch ambitioniertesten
Führung beherrscht wurde, wobei Letztere im Zeichen zahlreicher
(Schein)erfolge auch bemerkenswert viel Unterstützung aus der
Bevölkerung
erfuhr.
Für die Nachkriegszeit ab 1945 gilt als Besonderheit, dass Deutschland, anders als alle anderen europäischen Länder, weder nur westlich-demokratisch noch kommunistisch, noch außenpolitisch neutral mit demokratischer Binnenordnung wie etwa die skandinavischen Staaten orientiert war, sondern, da geteilt, beides war, westlich-demokratisch und kommunistisch.
Für die gesamte europäische Geschichte des kurzen 20. Jahrhunderts sind somit deutsche Spezifika wie die europäische Einbettung der für Deutschland kennzeichnenden Wirkfaktoren und Ereignisse zu konstatieren. Dies gilt ebenso auch für die auf europäische Integration hin angelegte Politik des demokratischen Deutschland.
Im Entwurf taucht dieser europäische Aspekt nicht bzw. nahezu nicht auf. Er scheint aber nicht nur wegen eines sozusagen europäischen politischen Wohlverhaltens, sondern aus Gründen plausibler historischer und kultureller Stringenz unabdingbar.
Es kommt hinzu, dass ein derartiges Konzept auch geeignet erschiene, Phänomene wie einen (neuen) Antisemitismus auf europäischer Ebene, der gegenwärtig intensiv kontrovers diskutiert wird, nach genuin europäischen Kontinuitäten bzw. auch Diskontinuitäten (aktuelle Auseinandersetzung mit der arabisch-palästinensischen Seite auf europäischem Boden) zu befragen, zugleich die integrale Rolle des Judentums als Teil europäischer Kultur zu befestigen und zudem das zentrale europäische Thema der Auseinandersetzung von Ethnien und Religionsgemeinschaften bis hin zum blutigen Zerfall Jugoslawiens ab 1991 zu fokussieren.
Deshalb wird hier, über den nationalstaatlichen Kontext und über die unmittelbaren Zwecke des vorliegenden Antrages hinaus, angeregt, auf europäischer Ebene ein System bzw. ein Netz zeithistorisch relevanter Orte zu begründen. Das gäbe im Übrigen auch die Möglichkeit, den Tiefpunkt deutscher Geschichte, der sich topografisch außerhalb Deutschlands befindet, die Orte der massenhaften Verbrechen während des Zweiten Weltkrieges in den Vernichtungslagern wie die Plätze der Erschießungen und Kriegsverbrechen, stärker auf ein innerdeutsches Netz von Gedenkstätten zu beziehen.
Unter solchen Gesichtspunkten könnten ferner, über die Mordstätten der Shoah hinaus, u. A. auch folgende Regionen bzw. Plätze hinzugenommen werden:
- Symbolhafte Orte des spanischen Bürgerkrieges, der im Übrigen hinsichtlich beider Kriegsparteien deutsche Komponenten aufwies und in Motivation wie Form der Auseinandersetzung in mancherlei Hinsicht dem Zweiten Weltkrieg vorausging.
- In Frankreich und Italien die Brennpunkte des Ersten Weltkrieges mit seiner neuartigen, industriell-brutalen Form der Konfrontation.
- In Italien, auf dem Balkan und in Griechenland Orte nationalsozialistischer Verbrechen.
- In Osteuropa die Orte stalinistischer Verbrechen, sowohl immanent auf die Sowjetunion bezogen des Archipel Gulag als auch wie Katyn Orte der Verbrechen an anderen Völkern.
- In Ostmitteleuropa auch Orte von Verbrechen an Deutschen im Zusammenhang von Flucht und Vertreibung; in ähnlicher Weise wäre auch an andere Vertreibungsverbrechen, von Deutschen veranlasst bzw. zwischen dritten Ethnien, zu erinnern.
Ein derartiges System wäre freilich nur dann bestandsfähig, wenn ihm eine langfristige, historisch redliche und sensible konzeptionelle Arbeit vorausginge, die zwischen Kausalitäten, Zusammenhängen, Kontexten und Singularitäten zu differenzieren verstünde. Es ginge somit wesentlich um historische Ehrlichkeit, keineswegs um Relativierung bzw. Nivellierung.
7. Die Gesamtdiskussion um Gedenkstätten in Deutschland muss ihrer Natur – das heißt im Reflex auf die beiden Diktaturen in Deutschland – folgend das Erfolgsmodell deutscher Geschichte im 20. Jahrhundert, die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland seit 1949, vollständig, bzw. weitgehend ausblenden. In Forschung wie öffentlicher Wahrnehmung scheint diese – positive – Geschichte vielfach nicht mehr die zureichende Berücksichtigung zu finden. Dies mag u. A. daran liegen, dass Diktaturen mit ihren extraordinären Erscheinungsweisen, mit Verbrechen, Krieg und Widerstand, mit Tätern, Opfern und Helden in extremer Steigerung, spektakulärer erscheinen, als die mühsame Kleinarbeit demokratischer Konsensfindung. Umso mehr ist die politisch-historische Bildungsarbeit aufgefordert, das Erfolgsmodell deutscher Demokratiegeschichte seit 1949 stärker zu betonen und ihre Findigkeit nicht zuletzt darein zusetzen, über Vorhandenes (z. B. „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ in Bonn) hinaus auch symbolhaft die entsprechenden Etappen der Nachkriegszeit stärker ins Bewusstsein zu heben.
F) Historisches Bewusstsein und Vormoderne
8. Ebenso wie hier über den unmittelbaren Zweck des Antrags hinaus eine räumlich erweiterte – europäische – Dimension des Erinnerns und des Gedenkens zur Diskussion gestellt wird, gilt dies auch für eine zeitlich verlängerte: Die zentralen Prägungen der Gegenwart und Zukunft seit 1914/1917 bzw. seit 1933/1945 haben in öffentlicher Wahrnehmung und Bildung vielfach dazu geführt, dass chronologisch vorausliegende, aber weiterhin wirkungsmächtige und vielfach auch normativ wichtige Prägungen stark bzw. zu stark in den Hintergrund treten. Problematisch ist dies sogar für die „Zeitgeschichte“ selbst, denn ihre Spezifika wie die Globalisierung des politischen Geschehens, der Geltungsanspruch innerweltlicher Heilslehren, millionenfaches Mordgeschehen, Kriege bei restloser Ausschöpfung der Ressourcen ganzer Zivilisationen, aber auch Überwindung nationaler Antagonismen und grenzüberschreitende Emanzipations- und Demokratisierungsprozesse werden dann in ihrer Eigenart nicht mehr erkennbar.
Aus Sicht der Unionsparteien ist insbesondere bedauerlich, dass das teilweise vor dem Nationalstaat liegende historische und geistige Erbe, auf das sie sich berufen, durch diesen Hintergrund verdunkelt wird:
Die klassische Philosophie, der christliche Gedanke der Nächstenliebe und der Einzigartigkeit des Individuums wie einer durch diesseitige Politik nicht erfassbaren transzendenten Bindung, ferner die Verhinderung von Machtkonzentration und -usurpation durch Diversifizierung auf verschiedene Ebenen einschließlich von Territorium/Region.
Gerade die Bewussthaltung der Geschichte vor 1914 erlaubt es, die für die künftige europäische Entwicklung so wichtige Frage nach Leistungsfähigkeit wie Grenzen, nach Stellenwert wie historischer Bedingtheit des Nationalstaates in seinen verschiedenen europäischen Ausprägungen zu thematisieren. Ein künftiges europäisches Geschichtsbild wird dabei nicht umhin kommen können, Komplexitäten zu beschreiben und auszuhalten und von simplen Formeln Abstand zu halten: So wird es u. A. darum gehen müssen, die jeweiligen Rollen, Leistungen [11] und Defizite von kontinentaler Ebene, auch Teilen des Kontinents (z. B. Mitteleuropa), Nation, Territorium, Region und Land festzuhalten und in ihren Wechselwirkungen zu beschreiben. Dabei sollte es gerade den geschichtspolitischen Intentionen des Umfeldes der Unionsparteien entsprechen, von einem hohen Maß an Pluralität und Diversifizierung auszugehen und nicht, wie etwa in der Formel vom deutschen Sonderweg, vergröbernden Mustern zu folgen. Man wird aus dieser Sicht z. B. gut daran tun, die dem offiziösen Werk von Heinrich August Winkler „Der lange Weg nach Westen“[12] zu Grunde gelegte Prämisse ernsthaft und kritisch in Zweifel zu ziehen. Einmal ist diese Prämisse einer normativ idealtypisch guten Entwicklung in Westeuropa hin zur Moderne für sich wenig plausibel und auch methodisch fragwürdig, zum anderen verschwinden dahinter spezifische Belastungen, Eigenheiten wie positive Faktoren, die die deutschen Abläufe der Vormoderne auszeichnen, die zugleich durchaus auch für die Gegenwart kennzeichnend sind und als genuiner Beitrag zu einem europäischen Gesamtbild zu sehen wären.
Darunter seien hier genannt: Territoriale Diversifizierung und Multizentralität mit auch großer kultureller Pluralität (z. B. bis hin zu den kulturellen Leistungen der thüringischen Höfe Weimar und Meiningen), Belastungen und Folgewirkungen durch die konfessionelle Spaltung (in jedem anderen großen europäischen Land hatte sich im Resultat der Neuzeit eine Konfession durchgesetzt; in Deutschland hingegen kam es nach 1648 zu einer Art friedlicher Koexistenz der Konfessionen mit Konsequenzen für ihre jeweiligen kulturellen Anstrengungen und für friedlichen Konfliktaustrag), schließlich die ambivalenten, teils positiven, teils negativen Wirkungen des aufgeklärten, fürsorglichen Absolutismus in der Kombination von Effizienz und fehlender Emanzipation. Abschließend sei in diesem Zusammenhang auf die Rolle des Alten Reiches bis 1806 seit der frühen Neuzeit als Rechts- und Friedensgemeinschaft schlechthin hingewiesen, welches im Gegensatz zu den europäischen Großmächten zu einer aggressiven, militärisch gestützten Außenpolitik unfähig, wohl aber in der Lage war, unter Wahrung der Interessen kleiner Territorien inneren Frieden zu halten und über längere Zeitstrecken zur Abwehr äußerer Bedrohung mindestens beizutragen. Auch wenn dies alles „überwundene“ Vergangenheit ist, lohnt es sich zweifellos doch, ihr in einem differenzierten europäischen Geschichtsbild einen wahrnehmbaren Platz zuzuweisen. Genuin politische europäische Erfordernisse wie Respekt vor kleinen Staaten und Territorien, Rechtlichkeit, kulturelle Pluralität, religiöse Toleranz, Subsidiarität und Steigerung der Leistungsfähigkeit kleiner Einheiten bedürfen auch der Legitimation durch gerade dieses historische Erbe.
Fußnoten
[1] Die im Hinblick auf die NS-Diktatur geführte Diskussion hinsichtlich einer „Polykratie der Ressorts“ kann hier ausgeblendet bleiben, da sie nicht die konstitutive Teilung in zwei substanzielle staatliche Ebenen betrifft.
[2] Die Publikation wurde von der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und der Bundeszentrale für politische Bildung erstellt, umfasst 546 Seiten und ist erschienen in Bonn 2004.
[3] Günther Heydemann, Heinrich Oberreuter (Hg.): Diktaturen in Deutschland – Vergleichsaspekte. Strukturen, Institutionen und Verhaltensweisen, Schriftenreihe Bd. 398 der Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003.
[4] Die Publikation wurde allerdings seinerzeit nach einem längeren Abwägungsprozess von der Bundeszentrale für politische Bildung nicht übernommen. Gründe mögen in einer gewissen Distanz zwischen dem damals einschlägigen Bereich der Bundeszentrale und dem Autorenteam im Forschungsverbund SED-Staat an der FU Berlin gelegen haben, zugleich auch in wissenschaftsimmanenten Differenzen zwischen eher sozialhistorischer und eher politikhistorischer Betrachtungsweise wie beim Berliner Forschungsverbund.
[5] Vgl. dazu Nicolas Berg: Der Holocaust und die westdeutschen Historiker. Erforschung und Erinnerung, Göttingen 2003, S. 438 ff. Zum Umgang der DDR mit dem antisemitischen deutschen Erbe Stefan Meining: Kommunistische Judenpolitik. Die DDR, die Juden und Israel. Mit einem Vorwort von Michael Wolffsohn. Im SED-Zentralorgan „Neues Deutschland“ vom 25.11.1952 wurde das Luxemburger Abkommen als abgekartetes Spiel „zwischen westdeutschen und israelischen Großkapitalisten“ bezeichnet, zit. nach Nils Hansen: Aus dem Schock der Katastrophe. Die deutsch-israelischen Beziehungen in der Ära Konrad Adenauer und David Ben Gurion, Düsseldorf 2003, S. 526. „Bereits Ende Juli 1945 hatte Victor Klemperer in sein Tagebuch für Dresden eingetragen: ‚Die KPD hier unterstützt den Juden nicht so eifrig wie etwa den Parteigenossen – sie wittert im Juden offenbar mit Misstrauen den Kaufmann, Nicht-Arbeiter, Kapitalisten.‘“ Zit. nach ebd., S. 532.
[6] Vgl. Winfried Loth: Stalins ungeliebtes Kind. Warum Moskau die DDR nicht wollte, München 1996. Vgl. dagegen die jüngste Untersuchung zu den sowjetischen Ursprüngen des Kalten Krieges Donald O’ Sullivan: Stalins Cordon Sanitaire“. Die sowjetische Osteuropapolitik und die Reaktionen des Westens 1939–1949, Paderborn u. a. 2003, S. 400 f.: „Die neue Herausforderung (für die Sowjetunion, P. M.) bestand in der Herrschaft über eine Region, die teilweise nie zum russischen Einflussgebiet gehört hatte. Unter den Zaren war die Regierungspolitik in den weiten Räumen des Reiches nicht selten von den regionalen Verwaltungsleuten konterkariert worden und vergleichbare Phänomene gab es auch bei anderen Kolonialmächten. Um dies im ‚neuen Gürtel‘ zu verhindern, bestand Stalin auf einer rigorosen Bewachung seiner Gefolgsleute in den osteuropäischen Ländern. Die ‚Kleinen Stalins’ mussten stets die Hand des ‚Meisters‘ spüren. Die sowjetische Führung war nicht gewillt, den Ereignissen ihren Lauf zu lassen. Gleichzeitig ist die umfassende Kontrolle auch ein Indiz für Unsicherheit und Misstrauen.“ Was hier für den gesamten Satellitengürtel in Ost- und Ostmitteleuropa konstatiert wird, galt in besonders verdichteter Weise für die SBZ bzw. DDR, der als Teil der potenziellen Zentralmacht Deutschland in Mitteleuropa (H. P. Schwarz) eine singuläre Rolle zukam.
[7] Ulrich Herbert: Der Historikerstreit. Politische, wissenschaftliche, biografische Aspekte, in: Zeitgeschichte als Streitgeschichte. Große Kontroversen seit 1945, hg. von Martin Sabrow, Ralph Jessen und Klaus Große Kracht, München 2003, S. 94–113, hier: S. 104 f.
[8] Vgl. dazu Hans Maier (Hg.): Totalitarismus und politische Religionen, Bd. III: Deutungsgeschichte und Theorie, Paderborn u. a. 2003.
[9] Karl-Dietrich Bracher: Zeit der Ideologien. Eine Geschichte politischen Denkens im 20. Jahrhundert, Stuttgart 1982, S. 52 f.
[10] Vgl. dazu Andreas Wirsching: Vom Weltkrieg zum Bürgerkrieg? Politischer Extremismus in Deutschland und Frankreich 1918–1933/39. Berlin und Paris im Vergleich, München 1999, S. 618: „Das Entstehen des Kommunismus bestätigte lediglich das bereits längst vorgeformte ideologische Freund-Feind-Schema der Völkischen ...“
[11] Man muss dabei keineswegs so weit gehen wie Peter Blickle: Von der Leibeigenschaft zu den Menschenrechten. Eine Geschichte der Freiheit in Deutschland, München 2003, der neben der genuinen westlichen, durch amerikanische und französische Revolution gekennzeichneten Freiheits- und Demokratieentwicklung seit Ende des 18. Jahrhunderts eine völlig autonome deutsche konstatiert, die sich als Kontinuität von frühneuzeitlichen Befreiungsansätzen aus grundherrschaftlicher Leibeigenschaft bis zum Grundrechtskatalog des Grundgesetzes erstrecke.
[12] Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen. Erster Band. Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Ausgang der Weimarer Republik, München 2000.