Einsichten und Perspektiven. Bayerische Zeitschrift für Politik und Geschichte Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

Erinnerungskultur

Zeitgeschichtliche, politikwissenschaftliche und moralische Aspekte

Von Heinrich Oberreuter

 

arkus Bleeke, Jena
Denkmal für die Opfer der Deportationen in den GULag in Warschau.
Die Bilder dieses Artikels entstammen dem Band: Der Kommunismus im Museum. Formen der Auseinandersetzung in Deutschland und Osteuropa. Hg. von Volkhard Knigge und Ulrich Mählert, Köln/Weimar/Wien 2005.

Ohne Zweifel ist historische Erinnerung neben Sprache, Kultur und Religion ein wichtiges Element nationaler Identitätsbildung. In offenen Gesellschaften herrscht der Staat nicht über die Geschichte. Diktaturen dagegen neigen dazu, sie selektiv zu gestalten und zu instrumentalisieren, wie Orwell es uns in seiner Vision „1984“ präzise vorgezeichnet hat.

Wer Herr über die Gesellschaft ist, ist natürlich auch Herr über die Geschichte. Die Nazis hatten ihren Geschichtskult, die Kommunisten desgleichen. Mit dem seit der zweiten Hälfte der 80er Jahre populär gewordenen Begriff der „weißen Flecken“ wurden die Lücken und Fehler in der offiziellen Geschichtsdarstellung bezeichnet.1)
Eine Form des Widerstandes gegen die herrschende Macht bestand schon darin, „sich an das zu erinnern, was diese zum Vergessen verurteilt, und das zu vergessen, was diese im Gedächtnis behalten will“.2) Da es aber unzweifelhaft einen Zusammenhang zwischen Geschichtsinterpretation und Identität gibt, haben sich nicht nur die beiden Großideologien des 20. Jahrhunderts geschichtspolitischer Verzeichnungen bedient. Anfälligkeiten dafür sind allgemein – gelegentlich nationalistisch, patriotisch oder auch nur volkspädagogisch begründet.

Zeitgeschichte ist nach einem geflügelten Wort Geschichte, die noch dampft; man könnte vielleicht auch sagen: Erinnerung, die sich noch formt. Nicht nur ihre Interpretation,3) sondern die Frage, wie man überhaupt mit noch frischen Erfahrungen angesichts der vielfältigen Dimensionen der Betroffenheiten und Verhaltensweisen umgehen soll, ist umstritten – erst recht beim Umgang mit den Weltanschauungsdiktaturen des 20. Jahrhunderts, deren Transformation noch nicht überall abgeschlossen ist.

In solchen Situationen gibt es immer Tendenzen der Relativierung und Verteidigung, immer Fragen danach, ob der Blick in die Geschichte und die Erinnerung an alles Unrecht nicht den Weg in die Zukunft verstellt, immer auch schmerzliche Betroffenheit in Transformationsprozessen, die das Vergangene in milderes Licht zu tauchen scheint. Kann man aber Zukunft gewinnen ohne Auseinandersetzung mit der Vergangenheit, wenn auf dieser schwere Hypotheken lasten? Lassen sich Demokratie und Zivilgesellschaft befestigen, ohne historisch unmittelbar vorausliegende, dem Erlebnishorizont zugehörige Gegenmodelle zu verarbeiten, die nicht ohne Konsequenzen für individuelle und gesellschaftliche Existenz geblieben sind?
Ich möchte drei Fragen nachgehen: 1.) Welches Staats- und Gesellschaftsmodell hat die Erfahrung geprägt? 2.) Wie ist damit umzugehen? 3.) Welche Konsequenzen sind daraus für die Zukunft zu ziehen – für eine europäische politische Kultur?

1. Erfahrungen

Beide Diktatursysteme des 20. Jahrhunderts sind antipluralistisch, antidemokratisch und vor allem antikonstitutionell gewesen. Die von beiden in Anspruch genommene Heilsgewissheit verhindert eine wirksame Beschränkung der Herrschaft. Im Streben nach der vollkommenen Ordnung heiligt der Zweck die Mittel. Objektiver Wahrheitsbesitz negiert die Akzeptanz von Pluralität und Menschenrechten. In beiden Fällen gab es eine monopolistische Konzentration von Macht auf ein Führungszentrum, unbegrenzte Reichweite politischer Entscheidungen und unbeschränkte Möglichkeiten, Sanktionen zu verhängen. Demnach sind beide Fälle als totalitäre Diktaturen einzustufen.4)
Diese Feststellung trifft in Ost- und Ostmitteleuropa kaum auf Widerstand, wohl aber in Deutschland, das vom „Privileg“ der doppelten Diktaturerfahrung geschlagen ist. Hier ging es ab den späten 60er Jahren weniger um eine Realanalyse des real-existierenden Sozialismus.

Von den Kritikern des Totalitarismusbegriffs wollte eine Seite die Singularität des Holocaust durch eine moralisch begründete Verweigerung jedes Vergleichs unterstreichen, die andere Seite wollte in der Entspannungspolitik durch eine politisch begründete Abwehrhaltung den Sowjetbereich von jedem kritischen Angriff freihalten. Beides ist nicht nur prekär; es ist auch nicht historisch.

Realistischer ist die ostmitteleuropäische Historiographie. Sie begegnet dem in Russland fortgeschriebenen Paradigma der Befreiung Europas vom nationalsozialistischen Totalitarismus mit Reserve und verweist darauf, dass der „deutsche“ Totalitarismus nach 1945 vom „sowjetischen“ abgelöst worden sei.5) Damit gewinnt sie Anschluss an zeitgenössische Interpretationen der 30er Jahre, die beide Systeme aus der Krise des bürgerlichen Europa im Ersten Weltkrieg hervorgegangen sahen, beide nicht philosophisch, sondern als Tatwerkzeuge klassifizierte, die das Ziel haben, die unumschränkte politische Macht der Partei durchzusetzen – mit der potentiellen „Überlegenheit“ des Nationalsozialismus in der „Bereitschaft zum Bösen“.6) Nebenbei offenbart sich hier, dass der Totalitarismusbegriff kein Kind des Kalten Krieges ist. Im Gegensatz zur westlichen Diskussion bezeichneten dissidente Wissenschaftler in Jugoslawien, Ungarn, Polen und der Tschechoslowakei und innerkommunistische Kritiker aus der Budapester Schule um Georg Lukács – wie z.B. Agnes Heller – die sowjetisch beeinflussten Systeme der 80er Jahre mit ihrer anhaltenden Neigung zur Grenzaufhebung zwischen privater und öffentlicher Sphäre als totalitär.7) Fast gleichzeitig bemerkten Leszek Kolakowski und Milovan Djilas8) Tendenzen der Auflösung totalitärer Strukturen aber nicht als Vorboten einer Demokratisierung, sondern als Symptom des Verfalls des Kommunismus.

Kleinere KGB-Gefängniszelle
Kleinere KGB-Gefängniszelle
Foto: Museum für die Opfer des Genozids, Vilnius

Mit dem Ende des Sowjetsystems wurde es von Gorbatschow, Jelzin, Schewardnaze, aber auch in der Wissenschaft und jüngst erst wieder im 2. Band des „Schwarzbuchs des Kommunismus“ von Alexander Jakowlew als totalitär klassifiziert9) – wie unbefangen überall im ehemaligen Herrschaftsbereich, nicht zuletzt im Bereich der früheren DDR. Das führte zu der absurden Situation, dass nach der Wende westdeutsche Wissenschaftler in Hearings und Colloquien Ostdeutschen die aus ihrer Lebenserfahrung gewonnene Einschätzung auszureden versuchten. Während der deutschen Diskussionsveranstaltungen über das „Schwarzbuch“ wurde z.B. Stéphane Courtois aus dem Publikum entgegengehalten, die französischen Historiker seien bei diesem Sujet in ihrem Urteilsvermögen 40 Jahre zurückgeblieben. Daraufhin stellte ein anderer Teilnehmer unter Beifall fest, er wundere sich dann, dass das Schwarzbuch nicht schon vor 40 Jahren von deutschen Historikern geschrieben worden sei.10)

Gerade am deutschen Beispiel ist zu sehen, wie sehr die Zeitgeschichte in zeitbedingte Auseinandersetzungen verwickelt ist – die der DDR noch mehr als die des Nationalsozialismus, weil naturgemäß die Geschichtserzählungen und Deutungen noch zu divergent sind.

Doch zeigten die immer wieder aufbrechenden Kontroversen um Interpretationen des Nationalsozialismus zugleich, dass die existentielle Erschütterung, die von solchen Herrschaftssystemen ausgeht, einer Historisierung widerstreitet. Jorge Semprun hat in seiner Friedenspreisrede 1994 festgehalten, die Deutschen seien das einzige Volk, „das sich mit den beiden totalitären Erfahrungen des 20. Jahrhunderts auseinandersetzen kann und muß.“ Dass es nur in Deutschland zur Aufeinanderfolge einer rechts- und einer linkstotalitären Diktatur gekommen ist – genauer: nur in Ostdeutschland – ist für die Forschung eine besondere Herausforderung, aber nicht nur für sie, sondern auch für den identitätsstiftenden öffentlichen Diskurs. Dabei ist die Perspektive des Forschers durchaus von der des Herrschaftsunterworfenen zu unterscheiden. Der eine strebt nach definitorischer und typologischer Klarheit. Der andere bezieht sein Urteil aus alltagspraktischem Erleben. Für letzteren ist es weniger bedeutsam, ob es dem totalitären Staat tatsächlich gelingt, seinen Anspruch vollkommen zu realisieren. Diesem Anspruch permanent ausgesetzt zu sein, bestimmt letztlich die Lebensführung. Hannah Arendt sieht ihn umgesetzt durch Ideologie und Terror, der auch das Privat- und Gesellschaftsleben in sein eisernes Band spanne.11)

Arendt weiß durchaus, dass ein derart totalitärer Herrschaftsanspruch noch niemals vollständig verwirklicht worden ist, bescheinigt aber Nationalsozialismus wie Stalinismus grundsätzlich die Möglichkeit zur entsprechenden Vervollkommnung ihrer Apparate. Dass sie zugleich auch den Keim des Verderbens in sich tragen, weil die Wirklichkeit sich vollendeter Planbarkeit entzieht, war ihr ebenfalls bewusst.12)

Das Element „Terror“ in der Phänomenologie Hannah Arendts lässt sich ohne weiteres ersetzen durch „Staatssicherheit“. Subtilere Methoden der Unterdrückung verändern nicht die Zielrichtung. Daher gilt in Russland unter politischen wie auch unter wissenschaftlichen Interpreten nicht nur der Stalinismus, sondern die gesamte Herrschaftsperiode des Kommunismus als totalitär.13) Alexander Jakowlews jüngste scharfe Abrechnung mit dem System und seinen Folgen für Individuum und Gesellschaft – aber auch mit Tendenzen der Persistenz dieses Denkens im Putin-Staat – ist eine empfehlenswerte Lektüre.14)

Zwar erlebte man in seinen letzten Jahren einen Kommunismus, „der nicht mehr mordete und folterte“15). Aber er hinterließ Spuren gesellschaftlicher Verwüstung bis zuletzt.

Für Geheimpolizei und Staatssicherheit zogen Würde der Person, Ehe und Familie, Freundschaften und andere Loyalitätsbeziehungen keine Grenzen. Gesellschaftliche Verwüstung stellt sich daher im Wesentlichen dar als Entwertung des Individuums und aller autonomen sozialen Beziehungen. Die Offenbarungen nach dem Kollaps entschleiern keineswegs, wie im Westen vielfach angenommen worden ist, ein überraschendes totalitäres Prinzip, sondern einen überraschenden Umfang seiner Wirksamkeit. In der DDR gab es für die Durchdringung persönlicher und gesellschaftlicher Bereiche Richtlinien,16) die nicht nur im Wörterbuch, sondern auch im Rezeptbuch des Unmenschen einen prominenten Platz einnehmen: Richtlinien der Zersetzung und Zerstörung von Individuum und sozialen Beziehungen. Gewalt besitzt nicht nur eine physische, sondern auch eine intellektuelle und geistige Dimension.

Angesichts des ideologischen Anspruchs des Systems wurde – so Jakowlew – das Leben mit der Lüge obligatorisch,17) und der Aufruf ohne Lüge zu leben, der z.B. von Alexander Solschenizyn, Vaclav Havel und dem deutschen Lyriker Reiner Kunze ausging, wurde zur Herausforderung des Totalitätsanspruchs. Das Leben mit der Lüge erklärt vielleicht am ehesten jene schwer zu differenzierende Mischung aus Wut und schamhaftem Schweigen, die mit der Enthüllung des ganzen Ausmaßes an Missbrauch und Unrecht sichtbar wurde – Wut und Schweigen als Reaktion auf Anpassung und Verbiegung, die wiederum das System unfreiwillig stützten. Anpassung und Verbiegung sind aber nicht schuldhaft zurechenbar. Denn das System erzog in den Jahrzehnten seiner Existenz nicht zu Kritikoffenheit oder zu verantwortungsvoller Entscheidung. Im Gegenteil. Und die weltpolitische Lage eröffnete auch keinerlei alternative Perspektiven für die dort lebenden Menschen.

2. Auseinandersetzung mit der Diktaturerfahrung

Die Innenhöfe des Gebäudekomplexes für den Ausgang der KGB-Gefangenen
Die Innenhöfe des Gebäudekomplexes für den Ausgang der KGB-Gefangenen
Foto: Museum für die Opfer des Genozids, Vilnius

Grundsätzlich liegt der Gedanke nahe, für die Betroffenen müsse es nach dem Ende der Diktatur umso wichtiger sein, zu erfahren und zu verstehen, auf welche Weise ihre Lebensumstände und Lebensperspektiven gestört, zuweilen sogar zerstört worden sind: ein Akt gesellschaftlicher Hygiene, dem nur Unwissende, Täter, Nutznießer und Opportunisten gleichgültig oder ablehnend gegenüber stehen können. Dennoch ist die Suche nach Wahrheit und Befreiung von Albträumen nicht allgemein.

Es liegt in der Natur der Ereignisse und der Zeitgeschichte selbst, dass es keinen Konsens über die Auseinandersetzung mit der Diktaturerfahrung gibt und dass dies abhängig ist von persönlichen politischen Präferenzen – Präferenzen, die sich auf Vergangenheit und Gegenwart beziehen.

Insofern ist eine gewisse – oft opportunistische – gesellschaftliche Widerständigkeit zu systematischer Aufklärung unübersehbar. Zugleich führen die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Transformation zu nostalgischen Verklärungen der jüngsten Vergangenheit. Westdeutschland kennt all das aus der Zeit nach 1945 und hätte damals ohne den bestimmenden Einfluss der Besatzungsmächte kaum einen anderen Weg eingeschlagen als die inzwischen aus dem Sowjetbereich entlassenen östlichen Staaten. Immerhin werden dort zum Teil die Inhaber höherer Ämter Lustrationsgesetzen unterworfen, die bei positiven Befunden mit Sanktionen verbunden sind. Die Verfahrensregeln scheinen jedoch nicht mit denen Schritt zu halten, die in Deutschland für das Amt des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR formuliert worden sind – im Übrigen auch nicht ohne intensive Auseinandersetzungen. Sonst würde in Polen derzeit nicht über indiskret veröffentlichte Listen gestritten, von denen unklar ist, wer von den Aufgeführten Täter und wer Opfer ist.
Angesichts der Kontinuität beim Übergang vom totalitären Regime zur liberalen Demokratie erfolgte weder ein intensiver Elitenaustausch noch eine intensive Auseinandersetzung mit früheren Verfehlungen – von Einzelfällen abgesehen. Andererseits geschieht auch nicht jene Art kollektiver Vergangenheitsverdrängung, welche die DDR nach 1945 erfunden hat, als sie für sich in Anspruch nahm, aus der kollektiven Haftung der Nation entlassen zu sein: Als antifaschistischer Widerpart18) zum Nationalsozialismus sei sie von der Vergangenheit unbelastet.

Das NS-Erbe wurde zu einem Problem der Westdeutschen, Hitler gleichsam nach Westdeutschland ausgebürgert.

Durch diese kollektive Exkulpation ist in der DDR eine innere Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus unterblieben, wodurch natürlich viele entlastet wurden und die eigene Rolle im Dritten Reich verdrängt werden konnte. In die Verantwortungsgemeinschaft der Deutschen stellte sich erst mit einer bewegenden Erklärung die frei gewählte Volkskammer im Juni 1990.
Jenseits dieses DDR-Sonderweges lassen sich die deutschen Erfahrungen durchaus generalisieren:

Für den Umgang mit der Diktatur19) gibt es zwei Strategien: eine retrospektive Strategie, die sich auf sozialhygienische und rechtliche Bewältigung eines Diktatursystems richtet, und eine präventive Strategie, die auf Erhalt und Verteidigung der pluralistisch-rechtstaatlichen Demokratie abstellt und Antipositionen Legitimitätskonzessionen verweigert sowie den republikanisch-demokratischen Konsens rechtlich abzusichern und ihn zugleich in der politischen Kultur zu verankern sucht.

In Deutschland sind nach 1945 und nach 1989 in modifizierter Form beide Strategien eingeschlagen worden. Die präventive Strategie versucht, aus der Geschichte zu lernen. Gerade deswegen muss sie sich nüchterner und ungeschminkter Bestandsaufnahme stellen.

Nach landläufiger Meinung lassen sich Unrechtssysteme rechtlich kaum bewältigen. Auch wenn es, wie nach dem Nationalsozialismus, millionenfach rechtsförmige Verfahren20 gegeben hat, überwiegt in der Rückschau der Eindruck, im Grunde sei das ganze Unterfangen im Sande verlaufen. Dieser Eindruck ist richtig, soweit in solche Verfahren sozialtherapeutische Erwartungen hinsichtlich der ganzen Gesellschaft, ihrer werthaften politisch-kulturellen Neuorientierung sowie ihrer Sensibilisierung für die individuellen Verstrickungen in Unrecht und Schuld oder auch nur in opportunistische Verhaltensweisen investiert werden. Die Entnazifizierung hat die westdeutsche Gesellschaft nicht demokratisiert. Demoskopische Befunde unterrichten uns vielmehr über erstaunliche mentale Resistenzen. Es war der Erfolg des demokratischen Systems selbst, der demokratisierende Wirkung auf die Gesellschaft entfaltet hat – ein jahrzehntelanger Prozess.

Juristische Bemühungen sind allerdings dann keineswegs vergeblich, wenn man sich auf die Abrechnung mit den Eliten und den Tätern konzentriert. Auch sie mag unvollkommen sein, lückenhaft und gelegentlich verspätet. Doch sie umschreibt vom Nürnberger Tribunal bis zum Auschwitzprozess einen weiten Bogen. Sie hat an rechtsstaatlicher Qualität mit den Jahren sogar gewonnen, so unbefriedigend angesichts des Ausmaßes von Gräueln und Schuld die Ergebnisse auch gewesen sein mögen. Das Kardinalproblem liegt in der Notwendigkeit, Schuld individuell nachzuweisen und zuzuordnen, sowie das große Verbrechen, die Systemkriminalität, in zurechenbare kriminelle Einzeltaten zerlegen zu müssen.
In dieser Erfahrung liegt aber auch der Schlüssel für die spätere Problemlage.

Die DDR war eine Diktatur von Anfang an. Individuelles kriminelles Fehlverhalten in dieser Diktatur ist abzuurteilen.21 Es lässt sich nicht hinter dem Schirm des Unrechtsregimes verbergen oder entschuldigen; denn dann erführe Unrecht Rechtfertigung.

Ähnliches gilt für das vordergründige Argument gesellschaftlicher Befriedung. Sie wäre eine Befriedung auf Kosten des Rechts und der Opfer. Erstaunen weckt die vielfach anzutreffende allzu formale Annäherung an diesen Fragenkreis: Gesetze von damals könnten heute nicht als Unrecht gelten. Genauso hat der Positivismus stets argumentiert. Dabei haben wir durch bittere historische Lernprozesse zur Einsicht gefunden, dass eine formale Rechtsstaatsidee, der die Bindung an die Gerechtigkeit und an die Menschenrechte fremd bleibt, wenig Wert besitzt. Für das, was Recht ist, gibt es moralische Maßstäbe außerhalb der staatlichen Gesetze. Diese Maßstäbe entziehen sich staatlicher und politischer Verfügung. Sie wenden sich natürlich auch gegen Staaten und ihre Funktionsträger, insofern diese dagegen verstoßen. Ethische Bindung allen staatlichen Rechts war eine der Konsequenzen, die im westlichen Deutschland nach der braunen Diktatur gezogen worden waren. In Begriff und Praxis der „wertgebundenen Ordnung“ kommt diese Tatsache zum Ausdruck. Dabei sind die Inhalte dieser Wertbindung nicht politisch beliebig. Nach dem Nationalsozialismus galt diese Berufung auf vorstaatliche Grundsätze. In der Auseinandersetzung mit dem DDR-Unrecht sollte sie offenbar nicht mehr gelten, da laut Einigungsvertrag Straftaten nur geahndet werden sollen, wenn sie im westdeutschen wie im DDR-Strafrecht beschrieben sind. SED-Unrecht wird damit anhand immanenter Kriterien der DDR-Rechtsordnung beurteilt – eine Anlehnung an den Mainstream der DDR-Forschung und eine Wiederkehr des Weimarer Rechtspositivismus.

Damit stieße das Recht als Bewältigungsinstrument an Grenzen: Da Maßnahmen legalisiert gewesen sind, finden sich für viele Untaten – z.B. Mauerschüsse – belastende und entlastende Materialien und es gäbe eigentlich keine juristische Handhabe zu ihrer Beurteilung. Aus diesem Dilemma führt jedoch die von Gustav Radbruch (1878-1949) gefundene rechtsphilosophische Formel, nach welcher Unrechts-Gesetzen, die in unerträglichem Maß gegen die Gerechtigkeit verstoßen, und Nicht-Recht, das Gerechtigkeit überhaupt nicht erstrebt, der Rechtscharakter und damit die Geltung abgesprochen wird.22 Diese „Radbruchsche Formel“ hat der Rechtsphilosophie und der Rechtsprechung in Deutschland starke Impulse gegeben. Bundesgerichtshof und Verfassungsgericht haben sie gemeinsam mit dem „Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte“ der UNO (den auch die DDR ratifiziert hatte!) zur Verurteilung höchster DDR-Funktionäre wegen der Mauerschüsse (wegen mittelbarer Täterschaft) herangezogen. Im Vertrauen der Angeklagten zur Tatzeit auf eine menschenrechtswidrige Auslegung des Rechts auch in der Zukunft haben diese Gerichte kein schutzwürdiges Interesse gesehen: eine Überwindung der „moralischen Defizite“ des positiven Rechts, ohne die sich totalitäre Vergangenheiten juristisch kaum bewältigen lassen.23

Zugang zum Erschießungskeller im Museum der Genozidopfer in Vilnius Foto: Volkhard Knigge, Weimar
Zugang zum Erschießungskeller im Museum der Genozidopfer in Vilnius
Foto: Volkhard Knigge, Weimar

Die Selbstdefinition der sozialistischen Herrschaftssysteme rechtfertigt dieses Vorgehen. Die „sozialistische Gesetzlichkeit“, der Schlüsselbegriff, ist insofern bereits verräterisch; denn sorgsam vermeidet diese Gesetzlichkeit den Anklang an den ideologisch hinderlichen und als „objektivistisch“ empfundenen bürgerlich-liberalen Rechtsbegriff. Es ist grotesk, wenn heute unter Hinweis auf ein bestehendes staatlich-rechtliches Regelsystem – die sozialistische Gesetzlichkeit eben – behauptet wird, es könne sich bei der DDR (oder anderen Staaten) nicht um ein Unrechtssystem gehandelt haben, als ob es nicht auf die inhaltlich-materiellen Orientierungen solcher Regelsysteme ankäme. Diese Inhalte waren politisch-intentional. Sie galten der Durchsetzung der Parteilinie. Dem sozialistischen Recht wurde in aller Offenheit das Ziel gestellt, die „in den Parteibeschlüssen formulierten Aufgaben bei der sozialistischen und kommunistischen Umgestaltung der Gesellschaft allgemeinverbindlich durchzusetzen“.24 Demzufolge stand außerhalb des Rechts oder gar gegen das Recht, wer die sozialistische Doktrin nicht teilte. Das kann kein dem Rechtsstaat adäquates Kriterium sein.

Nach 1945 hatte sich in der westlichen politischen Kultur der Maßstab durchgesetzt, individuelles Fehlverhalten nicht durch den generellen Unrechtscharakter des Regimes zu entschuldigen. Vom Einzelnen wurde verlangt, objektivem Unrecht nicht willfährig die Hand zu leihen, nur weil es obrigkeitlich sanktioniert und propagiert worden war. Dieser Maßstab gilt im Rechtsstaat immer. Er gilt selbstverständlich auch heute.

Denkmal in Riga für die Opfer der Deportationen in den GULag Foto: Volkhard Knigge, Weimar
Denkmal in Riga für die Opfer der Deportationen in den GULag
Foto: Volkhard Knigge, Weimar

So unvollkommen sie sein mögen, es gibt keine objektiveren Methoden als die rechtlichen, um sich mit Rechtsverletzungen auseinanderzusetzen. Diese Last zu tragen, ist für niemanden bequem. Bequem ist nur die Forderung, einen Schlussstrich zu ziehen. Im Westen Deutschlands würde damit die Peinlichkeit vermieden, eingestehen zu müssen, wie wenig man sich weithin für den Charakter des DDR-Systems interessiert hatte. Ein Schlussstrich wäre dann ein Instrument, nicht nur Unrecht zu exkulpieren, sondern vor allem auch diejenigen, die es nicht sehen, nicht wahrhaben oder tabuisieren wollten. Im Osten schützte ein Abbruch gerichtlicher oder öffentlicher Ahndung natürlich die Täter auf Kosten der Opfer. Und er entschuldigte dort zugleich auch Gleichgültige und Opportunisten, die sich – anders als die Dissidenten – den Umständen angepasst hatten. Mit einem Schlussstrich würden sich Täter und Zuschauer gleichsam selbst vergeben.

Der offene Umgang mit der Diktaturerfahrung eröffnet der Suche nach Wahrheit eine Chance, den instrumentelle Geschichtspolitik nicht bietet. Diese Chance ergibt sich seit 1989 nun über Deutschland hinaus. Die neue Freiheit des Fragens rührt an gesellschaftliche und politische Tabus. So diskutieren die baltischen Repräsentanten, ob sie – wie zahlreiche westliche Staats- und Regierungschefs – an den Moskauer Feierlichkeiten zum 9. Mai teilnehmen sollen, weil dieser Tag für sie nicht nur Kriegsende und Befreiung bedeutete, sondern Beginn einer 36jährigen Phase sowjetischer Unterdrückung – verbunden mit Deportation, Unfreiheit, Russifizierung. Zumindest bestehen sie auf einer öffentlichen Verdeutlichung ihres Standpunkts und erstreben, Moskau zur Anerkennung der Besetzung des Baltikums, Finnlands und von Teilen Polens als Unrecht zu bewegen. Dass Russland die Geschichte noch auf seine Weise deute – und sich damit in Westeuropa und Moskau zwei Geschichtsdeutungen diametral entgegen stünden –, sei unannehmbar.25

Ist die doppelte totalitäre Vergangenheitsbewältigung tatsächlich in der verinnerlichten Weise allein als eigene Leidensgeschichte – martyrologisch – zu interpretieren?

Frankreich ist sich bereits bewusst geworden, dass seine Beziehungen zum Nationalsozialismus nicht nur von der Resistance gestaltet worden waren. In Polen z.B. fordern die Diskurse über den Umgang mit der jüdischen Minderheit und die Behandlung der Deutschen allzu einfache Geschichtsbilder heraus.

Ähnliches bahnt sich zurückhaltend in Tschechien an, verbunden mit der ehedem unerlaubten Frage, ob nicht auch die Vertreibung Schuld trägt an kulturellen und materiellen Degressionen früher gut entwickelter Regionen. Jedwabne brachte das traditionelle Selbstbild Polens als Opfer der Geschichte und der Nachbarn ins Wanken und rief sogleich unterschiedliche Reaktionen hervor: moralische, szientistische und defensiv politische. Da die Systeme ohne Moral waren, gehört zur Auseinandersetzung unweigerlich die moralisch-ethische Dimension. Sie erinnert an das Recht:

Unrecht bleibt Unrecht. Es verändert sich nicht, wenn der Adressat wechselt. Auch menschliches Leid ist unabhängig von nationalen Zugehörigkeiten. Werden derlei Wahrheiten unterdrückt, werden sie giftig. Insofern dürfen sich auch die Deutschen an die ganze Geschichte erinnern, aber untrennbar verbunden mit den Voraussetzungen, die zu ihren negativen Erfahrungen führten. In ihnen liegen die Grenzen für unziemliche Relativierungen. Legitimer und aufgeklärter Bezugspunkt einer europäischen Erinnerungsgemeinschaft kann eigentlich nur das Recht sein. Ob die vielen Hypotheken und individuellen Erfahrungen diese Einsicht zulassen, ist allerdings fraglich. Aber genau das führt an die Fundamente politischer Kultur.

3. Historische Erfahrungen für eine europäische politische Kultur

Das lettische Freiheitsdenkmal in Riga
Das lettische Freiheitsdenkmal in Riga
Foto: Nils Wiegert, Jena

Eine Erinnerungsgemeinschaft ist allerdings die Voraussetzung für eine europäische politische Kultur – oder besser gesagt für deren Leitlinien oder Fundamente. Denn es ist ein Irrglaube, dass sich die Nationalstaaten und Nationalkulturen aus Europa verabschieden würden. Diese Idee ist im Kern nicht einmal europäisch. Denn die Geschichte Europas ist immer von zwei gegenläufigen Tendenzen bestimmt gewesen: von Gemeinsamkeit und Differenzierung. Nicht einmal die Gemeinsamkeit der christlich-abendländischen Wurzeln vermochte es lange Zeit zu verhindern, dass aus konfessionellen Spaltungen, aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Wertvorstellungen oder aufgrund von Ideologien Aggressionen ausgetragen wurden.
Unter politischer Kultur ist ein Konglomerat von Wertüberzeugungen, Einstellungen und politischen Orientierungen zu verstehen,26 welches gleichsam das Ambiente des engeren politischen Systems ausmacht. Anders als durch Erfahrung kann dieses Konglomerat nicht geprägt sein. Daraus entstehen individuelle Identitäten – im europäischen Kontext also Differenzierungen. Gemeinsamkeiten beziehen sich „nur“ auf die wesentlichen Grundlagen. Alfred Grosser hat jüngst von einer europäischen Leitkultur gesprochen.27 Dem ist zuzustimmen, da es schon für den älteren westlichen Integrationsprozess nur um derartige Paradigmen ging.

Grundsätzlich vollzieht sich seit 1989, dem 200. Jubiläumsjahr der Französischen Revolution, die Ausdehnung der liberaldemokratischen politischen Kulturgemeinschaft auf Regionen, auf denen fünf Jahrzehnte Diktatur lastete.

In der Auseinandersetzung mit dieser Erfahrung wurde das wichtigste Element bereits benannt: der Respekt vor dem Individuum und seiner Freiheit. Genau darin liegt die Funktion der Erinnerung an das Recht und seine Verletzungen in der Vergangenheit. Aus dieser Erfahrung hat Alfred Grosser sogar das „Verständnis für das Leiden der Anderen als Grundwert Europas“ bezeichnet28 – vielleicht noch immer eine Überforderung im noch anhaltenden Selbstfindungsprozess mancher Nationen. In diesem Kontext sei an das Wort des großen jüdischen Religionsphilosophen Martin Buber erinnert, dass Erinnerung Voraussetzung für Versöhnung sei.

Es mag sein, dass vor allem ökonomischer Drang in die Europäische Union führt und dass noch immer – und nicht ganz unverständlich – materielle Interessen die normativen politischen Dimensionen im Alltag überschatten. Dennoch sind sich die Völker Europas noch nie so nah gewesen in ihren Einstellungen zu den wichtigsten innerstaatlichen Gestaltungsprinzipien wie Menschenrechten, Pluralismus und Demokratie – und zwar aus historischer Erfahrung. Das heißt nicht, dass es nicht noch Nachholbedarf gäbe – z. B. beim Umgang mit ethnischen Minderheiten. Und es wäre falsch, Herausforderungen zu übersehen, denen sich gesicherte Rechtspflege, verlässliche Verwaltung, gefestigte Demokratie und wirtschaftliche Entwicklung gelegentlich noch gegenüber sehen. Gerade die Deutschen teilen auch solche Erfahrungen, und zwar nach Weltkrieg und Wiedervereinigung. Und ihnen ist geholfen worden, diese Herausforderungen zu bestehen.

Das Fundament aus Erinnerung und Erfahrung ist eine civic culture gemäß der Konzeption freiheitlicher Ordnung. Sie nimmt das Individuum in ihre Mitte und ausdrücklich dessen Partizipation ermöglichende Freiheit. Ihre Kehrseite ist die Entmythologisierung des Staates oder beherrschender politischer Akteure und die rechtsstaatliche Beschränkung ihrer Eingriffsmöglichkeiten in die Bürgerrechte. Ihr Ziel ist letztlich die Pflicht des Staates, die Freiheit der Bürger zu schützen.

Dass aus Enttäuschung über die Ergebnisse des Umbruchs Unsicherheiten gegenüber der Konkurrenzdemokratie, ihren Prozeduren und Politikstilen um sich greifen, dass auch alte Eliten aufs neue regieren, ist solange sekundär, solange keine Rückkehr zu alten Zuständen erstrebt wird. Die hohen Kosten der Transformation und die (auch aufgrund mangelnder Vertrautheit) empfundene Unübersichtlichkeit der neuen Ordnung führen zur Verunsicherung. Vielfach scheint auch die Suche nach dem Grundkonsens noch nicht abgeschlossen.

Spannend ist eine historisch einmalige Situation der Reformstaaten: die Gleichzeitigkeit von nationaler und europäischer Orientierung, wobei die nationale eine Reaktion auf oft lange Unterdrückung, die europäische eine Reaktion auf Chancen, Versprechungen und Perspektiven der Gegenwart ist.29 Am Ende wird, wie im westlichen Europa auch, eine Symbiose nationaler und europäischer Identitäten stehen.

Wenn wir zum Schluss noch die politisch-kulturellen Gefahrenpotentiale ins Auge fassen, die sich hinter der noch nicht abgeschlossenen Suche nach dem Grundkonsens oder hinter dem Manko seiner Verinnerlichung verbergen könnten, dann wird es genau diese Symbiose der Identitäten sein, die den historischen Prozess entscheidet: Denn in Europa kann nur ankommen, wer sich auf die erfahrungsgesättigten Leitlinien seiner humanen politischen Kultur einlässt – bei allen möglichen und legitimen institutionellen und prozeduralen Differenzierungen.

Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Oberreuter hat den Lehrstuhl für Politikwissenschaft an der Universität Passau inne und leitet die Akademie für Politische Bildung in Tutzing.

Fußnoten

 

1 Krzystof Ruchniewicz, Die historische Erinnerung in Polen, in: APuZ 5-6/2005, S. 18-26 (19).
2 Barbara Szacka, Der widerspenstige Held. Der Warschauer Aufstand in der kollektiven Erinnerung und der Zeit der Volksrepublik Polen, in: Deutsche und polnische Geschichtskulturen, Darmstadt 1994, S. 16.
3 Hans Rothfels, Zeitgeschichte als Aufgabe, in: VfZ 1(1953), S. 1-8.; Christoph Kleßmann, Zeitgeschichte als wissenschaftliche Aufklärung, in ApuZ 51-52/2002, S. 3-12; Horst Möller, Das Institut für Zeitgeschichte und die Entwicklung der Zeitgeschichtsschreibung in Deutschland, in: Horst Möller/Udo Wengst (Hg.), 50 Jahre Institut für Zeitgeschichte. Eine Bilanz, München 1999, S. 3-68.
4 Manfred Hättich, Lehrbuch der Politikwissenschaft Bd. 2, Mainz 1969, S. 41 ff.; Peter Graf Kielmansegg, Krise der Totalitarismustheorie? In: Manfred Funke (Hg.), Totalitarismus, Düsseldorf 1978, S. 75 f; Juan Linz, Totalitäre und autoritäre Regime, Berlin 2003.
5 Jan Foitzik, DDR-Forschung und Aufarbeitung der kommunistischen Diktaturen in Ostmitteleuropa und Russland, in: Rainer Eppelmann u.a. (Hg.), Bilanz und Perspektiven der DDR-Forschung, Paderborn u.a. 2003, S. 379.
6 François Furet, Das Ende der Illusion: Der Kommunismus im 20. Jahrhundert, München 1996, S. 289.
7 Agnes Heller/Ferenc Fehér/György Markus, Der sowjetische Weg. Bedürfnisdiktatur und entfremdeter Alltag, Hamburg 1983, S. 182 ff.
8 Milovan Djilas, Die Auflösung des leninistischen Totalitarismus, in: Dieter Hasselblatt (Hg.), 1984 – Orwells Jahr, Berlin 1984, S. 204 – 269; Leszek Kolakowski, Totalitarismus und die Wirksamkeit der Lüge, ebd., S. 87-101.
9 Alexander Jakowlew, Der Bolschewismus, die Gesellschaftskrankheit des 20. Jahrhunderts, in: Stephane Courtois u.a., Das Schwarzbuch des Kommunismus 2, München 2004, S. 176-236; Kamaludin Gadshijew, Betrachtungen über den russischen Totalitarismus, in: Hans Maier (Hg.), Totalitarismus und politische Religionen. Konzepte des Diktaturvergleichs, Paderborn 1996, S. 75-80.
10 Stephane Courtois, „Macht reinen Tisch mit dem Bedränger“, in: ebd., S. 126.
11 Hannah Arendt, Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft, urspr. 1951, München 1998, S. 974 f. Mit der Verabsolutierung des Terrors wird der Totalitarismusbegriff freilich zu eng gefasst und trifft nicht mehr subtilere Diktaturpraktiken.
12 Ebd., S. 959.
13 Steffen Kailitz, Der Streit um den Totalitarismusbegriff, in: Eckhard Jesse/Steffen Kailitz (Hg.), Prägekräfte des 20. Jahrhunderts. Demokratie, Extremismus, Totalitarismus, München 1997, S. 229 f. Siehe dazu vor allem zwei Beiträge von Kamaludin Gadshijew, Totalitarismus als Phänomen des 20. Jahrhunderts, sowie: Betrachtungen über den russischen Totalitarismus, beide in Hans Maier (Hg.), Totalitarismus und politische Religionen. Konzepte des Diktaturvergleichs, Paderborn 1996, S. 335-356 bzw. S. 75-80.
14 Alexander Jakowlew (vgl. Anm. 9).
15 Joachim Gauck, Vom schwierigen Umgang mit der Wahrnehmung, in: Stephane Courtois u.a., Schwarzbuch des Kommunismus, München 1998, S. 891.
16 Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung operativer Vor-gänge, zit. n. Karl-Wilhelm Fricke, Mfs intern, Köln 1991, S. 127.
17 Alexander Jakowlew, a.a.O., S. 180.
18 Gerhard Wettig, Kontrastprogramm „antifaschistisch demokratische Ordnung“: Sowjetische Ziele und Konzepte, in: Heinrich Oberreuter/Jürgen Weber (Hg.), Freundliche Feinde? Die Alliierten und die Demokratiegründung in Deutschland, München 1996,
S. 101-123; Heinrich Oberreuter, Gründungsmythen und Legitimationsmuster der beiden deutschen Teilstaaten, in: Peter März (Hg.),
Die zweite gesamtdeutsche Demokratie, München 2001, S. 125-137.
19 Norbert Frei, Vergangenheitspolitik, München 1996; Manfred Kittel, Die Legende von der zweiten Schuld. Vergangenheitsbewältigung in der Ära Adenauer, Berlin 1993.
20 Justus Fürstenau, Entnazifizierung. Ein Kapitel deutscher Nachkriegsgeschichte, Neuwied/Berlin 1969.
21 Jürgen Weber/Michael Piazolo (Hg.), Eine Diktatur vor Gericht. Aufarbeitung von SED-Unrecht durch die Justiz, München 1995.
22 Gustav Radbruch, Gesetzliches Unrecht und übergesetzliches Recht, in: SJZ 1 (1946), S. 105 ff.
23 Werner Wertgen, Vergangenheitsbewältigung: Interpretation und Verantwortung. Berlin, Schöningh, 2001.
24 Autorenkollektiv (Hg.); Kleines Politisches Wörterbuch, 3. überarbeitete Auflage, Dietz Verlag Berlin 1978, S. 748.
25 FAZ, 10. Februar 2005.
26 Gabriel A. Almond, Sidney Verba, The Civic Culture. Political Attitudes and Democracy in Five Nations, Princeton 1965; dies., The Civic Culture Revisited, Boston 1980.
27 Alfred Grosser, Auf dem Weg zu einer europäischen Leitkultur, in: Tutzinger Blätter 2/2005, S. 4-8.
28 Ebd., S. 6.
29 Heinz-Jürgen Axt, Ein Kontinent zwischen nationaler und europäischer Identität – zur politischen Kultur in Europa, in: Anneli Ute Gabanyi/Klaus Schröder (Hg.), Vom Baltikum zum Schwarzen Meer, München 2002, S. 63-98.


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