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| Alois Hundhammer mit einer Pfälzer Weinkönigin Bild: Landesverband der Pfälzer in Bayern |
Mit den Pariser Verträgen vom Mai 1955 trat auch Art. 29 des Grundgesetzes in Kraft. Der Bund Bayern und Pfalz stellte daraufhin am 26. Januar 1956 beim Bundesinnenministerium den Antrag, ein Volksbegehren zuzulassen.
Fünf Tage später gab Ministerpräsident Hoegner im Landtag eine einstimmig gebilligte Erklärung ab, das so genannte Pfalz-Manifest.155) Im Falle einer Wiedervereinigung werde die Pfalz eine weit reichende Sonderstellung innerhalb Bayerns erhalten. Die größtmögliche Selbstständigkeit sollte etwa in einem Sonderministerium für Pfälzer Angelegenheiten, der Ernennung des Regierungspräsidenten auf Vorschlag des Bezirkstags, der Beibehaltung der Behörden- und Gerichtsorganisation, der Übernahme aller Beamten, dem Erhalt von kulturellen Einrichtungen und der besonderen Berücksichtigung der Pfalz bei staatlichen Aufträgen zum Ausdruck kommen. Hoegners Angebot gipfelte in dem – verfassungswidrigen – Angebot, das Pfälzer Steueraufkommen ausschließlich in der Pfalz zu verwenden. Gemeinsam richteten Landtag und Staatsregierung einen patriotischen Appell an die Pfälzer: „Die Bayerische Staatsregierung, der Bayerische Landtag und damit das gesamte bayerische Volk bekunden heute vor aller Öffentlichkeit ihre untrennbare Verbindung mit dem Pfälzer Volk, das seit 150 Jahren in einmütiger Treue zu Bayern gestanden hat. Bayern hat die Pfalz nie vergessen“.156)
In den letzten Wochen vor der Abstimmung überschlugen sich die bayerischen Aktivitäten. Wilhelm Hoegner startete auf einer großen Kundgebung die Aktion „Bayern ruft die Pfalz“. Landtagspräsident Hans Ehard beharrte als Vorsitzender des Bundes der Pfalzfreunde weiterhin darauf, in der Pfalzfrage gehe es um Wiedergutmachung eines staatsrechtlichen Unrechts, der Bund der Pfalzfreunde veranstaltete Ende März in zahlreichen bayerischen Städten einen „Pfalztag“. Und noch zwei Tage vor der Abstimmung, am 7. April 1956, bestritt die Bayerische Staatszeitung, dass es sich bei der Pfalzfrage um „sprichwörtliche bayerische Dickköpfigkeit“ handele. Vielmehr sei sie eine Angelegenheit der „demokratisch-föderalen Flurbereinigung“ und ein „bayerisch-pfälzisches Herzensanliegen“. Vorschnelle Stimmen, etwa der Vorsitzende des Bundes Bayern und Pfalz, MdB Max Seither (geb. 1914), gingen von bis zu 70 Prozent Zustimmung für die bayerische Option aus.157)
Erklärung von Ministerpräsident Wilhelm Hoegner zur Pfalz-Frage (Pfalz-Manifest), 31. Januar 1956
Quelle: Karl-Ulrich Gelberg, Quellen zur politischen Geschichte Bayerns in der Nachkriegszeit, Bd. 1, S. 615–616
Der geistige Kampf zur Behauptung unserer demokratischen Einrichtungen muß im politischen Raum geführt werden. Die Kirchen können in diesem Verteidigungskampf den Politikern eine wertvolle Hilfe sein. Aber die Kirchen sind nicht auf das demokratische Staatssystem eingeschworen. Ihr Haupttätigkeitsgebiet liegt nicht in der Gestaltung dieser politischen Welt, sondern in der Vorbereitung auf das Jenseits. Wenn totalitäre Staaten nicht den Fehler begehen, in die Bereiche des Glaubens, überhaupt der Religion einzugreifen und Kirchen zu verfolgen, finden sich Kirchen auch mit totalitären Systemen ab. Infolgedessen kann die Aufgabe, die Demokratie mit geistigen Waffen zu verteidigen, dem Staat und den Politikern nicht abgenommen werden.
(Lebhafter Beifall bei den Koalitionsparteien)
Die Demokratie zu verteidigen, ist weder das Vorrecht noch die Pflicht einer einzigen Partei. Sie ist höchste Verpflichtung aller Parteien und Gruppen, die sich zur Demokratie bekennen.
(Abg. Pittroff: Sehr richtig!)
Damit gehört es auch zu den vornehmsten Pflichten einer Staatsregierung, politische Bildung auf breitester Grundlage zu entwickeln und zu dieser Aufgabe alle demokratischen Kräfte des Landes heranzuziehen. Wir alle haben bisher auf diesem Gebiete zu wenig geleistet. Wir haben die Volksherrschaft als Selbstverständlichkeit hingenommen.
(Beifall des Abg. von Knoeringen)
Sie Ist es nicht. Wir müssen sie täglich er-obern, um sie zu besitzen. Ich fordere daher in voller Erkenntnis der Gefahren, von denen wir Im Geistigen und Politischen bedroht sind, alle Parteien des Landtags auf, nach dem Rechten zu sehen. Wir müssen in gemeinsamer Arbeit ein Gesetz zur Errichtung einer Akademie für politische Bildung schaffen, die alle Möglichkeiten politischer Bildung im demokratischen Staate erforscht und zunächst die Lehrer ausbildet, die politische Bildung vermitteln können. Die Staatsregierung ist bereit, der Volksvertretung die erforderlichen Mittel zur Durchführung dieses Planes anzubieten. Meine Damen und Herren, wir haben nicht viel Zelt zu verlieren. Die Staatsregierung ist entschlossen, zu handeln. Meine Herren Abgeordneten, tun Sie mit, damit unser heißgeliebtes Bayern, dem demokratisches Bewußtsein im Laufe der Jahrhunderte nie ganz verloren gegangen war, Deutschland ein Vorbild wird bei der Verteidigung der Volksfreiheit und der Volksrechte, die wir nie wieder verlieren wollen!
(Langanhaltender Beifall bei den Koalitionsparteien)
Ministerpräsident Dr. Hoegner: Herr Präsident, Hohes Haus!
Im Laufe des Monats April wird in der Rheinpfalz ein Volksbegehren Ober die Rückkehr dieses Gebietes In den bayerischen Staats-verband durchgeführt werden. Die vormals bayerische Rheinpfalz Ist im Jahre 1945 durch eine Maßnahme der Besatzungsmacht ohne Befragung des Pfälzer Volkes von Bayern getrennt worden. Gleichzeitig wurde eine An-zahl bayerischer Gemeinden dem Saargebiet einverleibt.
Die Rheinpfalz war seit 1214 durch das gleiche Herrschergeschlecht und seit 1816 auch staatsrechtlich mit dem rechtsrheinischen Bayern verbunden. Die Bayerischen Staatsregierungen und die Bayerischen Landtage seit 1945 haben die durch Gebot der Besatzungsmacht erfolgte Loslösung der Rheinpfalz von ihrem bayerischen Mutterland nie als Innerlich verpflichtendes Recht anerkannt. Sie begrüßen deshalb das Volksbegehren, das dem Pfälzer Volk Gelegenheit gibt, sein Selbstbestimmungsrecht auszuüben und die fortdauernde Verbundenheit mit Bayern Unter Beweis zu stellen. Die Bayerische Staatsregierung und der Bayerische Landtag werden der Rheinpfalz, wenn sich das Pfälzer Volk für die Rückkehr In den bayerischen Staats-verband entscheidet, zum Zeichen ihres Vertrauens die größtmögliche Selbständigkeit zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten einräumen. Die Staatsregierung hat sich entschlossen, Insbesondere folgende Zusagen zu machen:
1. Errichtung eines Sonderministeriums zur Behandlung aller Pfälzer Angelegenheiten.
2. Ernennung des Regierungspräsidenten für die Pfalz nach Vorschlag des Pfälzer Bezirkstages.
3. Beibehaltung der Pfälzer Behörden- und Gerichtsorganisation. Übernahme aller Pfälzer Beamten, Angestellten und Arbeiter des Landes Rheinland-Pfalz in den bayerischen Staatsdienst. Berücksichtigung der Pfälzer Wünsche in der Personalpolitik.
4. Erhaltung der Pfälzer Sondereinrichtungen, wie Bürgermeistereien und Gemeindeeinnehmereien.
5. Besondere Berücksichtigung der Pfalz bei der Vergebung staatlicher Aufträge und Leistungen.
6. Verwendung der in der Pfalz aufkommen-den Steuern für die Pfalz.
7. Fortbestand der kulturellen Einrichtungen und kulturpolitischen Bestimmungen in der Pfalz.
Die Bayerische Staatsregierung und die Bayerische Volksvertretung sind überzeugt, daß sich das Pfälzer Volk an die glücklichen Zeiten seiner Zugehörigkeit zu Bayern erinnert und sich für Bayern entscheidet. Die Bayerische Staatsregierung wird alle verfassungsmäßigen Mittel erschöpfen, damit nach dem Zustandekommen des Volksbegehrens Innerhalb der vorgesehenen Frist von zwei Jahren das Neugliederungsgesetz dem Bundestag vorgelegt und nach Annahme des Gesetzes der in Artikel 29 des Grundgesetzes angeordnete Volksentscheid durchgeführt wird.
Die Bayerische Staatsregierung, der Bayerische Landtag und damit das gesamte bayerische Volk bekunden heute vor aller Öffentlichkeit ihre untrennbare Verbindung mit dem Pfälzer Volk, das seit 150 Jahren in einmütiger Treue zu Bayern gestanden hat.
Bayern hat die Pfalz nie vergessen!
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| „Bayern ruft die Pfalz“, Postkartenaktion zur Volksabstimmung 1956 Bild: BayHStA, Postkartensammlung |
Damit wurde in dem Regierungsbezirk, der zuvor am heftigsten umkämpft worden war, in beiden Fällen das nötige Quorum von zehn Prozent für einen Volksentscheid nicht erreicht. In den anderen Regierungsbezirken des Landes, wo zeitgleich weitere Volksbegehren stattfanden, gab es für die Option Hessen immerhin über zwanzig Prozent Zustimmung, im Norden für die nordrhein-westfälische Option über 10 Prozent (dort fiel die endgültige Entscheidung gegen eine Neugliederung erst beim Volksentscheid von Januar 1975).
Nach den Angriffen der oppositionellen CSU erklärte Ministerpräsident Hoegner unverzüglich, die Vierer-Koalition trage keine Schuld am Scheitern des Volksbegehrens. Der Hinweis auf den parteiübergreifenden Konsens ist sicherlich richtig, allerdings war das Engagement der Kirchen für die unter antikirchlichen Vorzeichen zustande gekommene Koalition eher verhalten, was sich auch auf das Abstimmungsverhalten auswirkte.
Die intensive Pfalzpropaganda stellte die Staatsregierung nach dem Volksbegehren rasch weitgehend ein, auch wenn einige kuriose Reminiszenzen bestehen blieben, so etwa nach dem für die Pfalz ausgearbeiteten Landesentwicklungsplan der 1950er Jahre auch die vorsorglich für die Region entworfene Gebietsreform der 1970er Jahre. Auch ein juristisches Nachspiel blieb erfolglos: 1960 wies das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde des Bundes Bayern und Pfalz gegen die Durchführung des Volksbegehrens als unbegründet zurück.158)
Die Pfalz war seit 1816 nie ein gleichrangiger Teil Bayerns gewesen. Die unterschiedlichen politischen und kulturellen Erfahrungen der Pfalz seit 1933, aber wohl auch schon seit 1918, als die Klammer der dynastischen Verbindung weggefallen und die Region unter französische Besatzung gekommen war, hatten zu einer zusätzlich wachsenden Distanz geführt. Diese hatte sich durch die faktisch elfjährige Trennung zwischen 1945 und 1956 erheblich vertieft. Mit der langen Suspendierung des Art. 29 GG sicherten daher letztendlich die Alliierten das Bestehen des Landes Rheinland-Pfalz. Mitte der 1950er Jahre hatte man sich an das Bindestrich-Land gewöhnt. Maßgeblich war in diesem Zusammenhang auch, dass mit der Wiederbegründung der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz 1946 – wohl die wichtigste kulturpolitische Maßnahme der Franzosen –, die frühere Orientierung ins rechtsrheinische Heidelberg langfristig ihre Bedeutung verlor. Dies trug zu einem neuen Landesbewusstsein bei, ebenso der Umzug der Landesregierung von Koblenz, also aus der ehemaligen preußischen Rheinprovinz, nach Mainz im Jahr 1950.159)
Wenn man sich die Gruppe der Aktivisten in der Pfalzfrage nach 1945 anschaut, so ist bezeichnend, dass es – wie bereits an Beispielen belegt – vor allem die Älteren waren, und da besonders die Beamten, die sich oftmals noch aus dem gemeinsamen Abwehrkampf kannten oder familiäre oder emotionale Bindungen in die Pfalz besaßen.
Stattdessen verschwamm die durchaus konfliktreiche Beziehung zwischen Bayern und seiner linksrheinischen Provinz nun in Nostalgie. Die jüngeren Zeitgenossen erinnerten sich ohnehin nicht mehr an die Zeit der französischen Besetzung 30 Jahre zuvor, die das Zusammengehörigkeitsgefühl maßgeblich befördert hatte. Allein Bayerntümelei, etwa Heimatabende mit Pfälzer Trachtenvereinen wie „Almrausch“ oder „Alpenrose“, genügten in der Pfalz der 1950er Jahre nicht mehr, um die Bevölkerung für den Freistaat zu begeistern.160) Auch ökonomisch hatte Bayern, das noch weitgehend agrarisch geprägt war, der hoch industrialisierten Pfalz ohnehin nur wenig zu bieten, zumal im Westen die Konjunktur Mitte der 1950er Jahre bereits angesprungen war.
Ebenso spielten parteipolitische Gründe eine Rolle: Keine der beiden großen Parteien gab eine eindeutige Empfehlung für das Volksbegehren ab. Die pfälzische SPD war uneins in dieser Frage, lehnte die Rückkehr zu Bayern jedoch überwiegend kategorisch ab und favorisierte eher den Zusammenschluss mit Hessen oder Baden-Württemberg, das seit seiner Gründung im Jahr 1952 auf Grundlage des Art. 118 GG selbst bis dato die einzig erfolgreiche Neugliederung nach Kriegsende darstellt. Auch für die CDU war die Situation schwierig, da die Auflösung des CDU-regierten Landes die Position der Christdemokraten im Bundesrat geschwächt hätte. Die Parteiführung gab daher indirekt ein Votum für Rheinland-Pfalz ab.161) Ferner trug die Zersplitterung der Abstimmung in zwei Volksbegehren (für Bayern oder Baden-Württemberg) zum Misserfolg bei.
Was bleibt? Die historische Verbindung Bayerns mit der Pfalz hat die bayerische Geschichte im 19. Und 20. Jahrhundert geprägt, mit vielen Höhen und Tiefen. Mittlerweile sind die ehemals starken Emotionen nostalgischen Reminiszenzen gewichen. Eine Analogie bietet vielleicht der Fußball: Waren die Duelle zwischen Bayern München und dem 1. FC Kaiserslautern noch in den 1970er Jahren voller emotionaler Brisanz – man denke an das dramatische 4:7 im Oktober 1973 –, so haben sich die Gemüter abgekühlt, das Verhältnis ist auf ein emotionales Normalmaß eingependelt. Niemand, der sich zum Frühschoppen in den Residenzweinstuben niederlässt, wird dies noch als politischen Akt verstehen.
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155 Abdruck in: Gelberg (wie Anm. 130), S. 615 f.
156 Ebd., S. 616; Bayerische Staatszeitung, 4. Februar 1956.
157 Bayerische Staatszeitung, 7. April 1956.
158 Nestler (wie Anm. 137), S. 296.
159 Martin (wie Anm. 129), S. 14 f.
160 Nestler (wie Anm. 137), S. 293.
161 Nestler (wie Anm. 137), S. 292.